Federal Council on EEA Information Campaign
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed closing a motion that requested its information campaign on the European Economic Area (EEA) also present the disadvantages of joining and consider the arguments of opponents. The Council stated that it had accepted the conditions set by the National Council regarding factual accuracy, weighing pros and cons, and considering opponents' arguments, thus deeming the motion fulfilled.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 14a LSEE, Art. 34novies Absatz, Art. 30 Avig, Art. 65 Avig, Art. 72 Avig, Art. 3 Abs. 1; Federal Council on EEA Information Campaign: The Council stated that it had accepted the conditions set by the National Council regarding factual accuracy, weighing pros and cons, and considering opponents' arguments, thus deeming the motion fulfilled.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the motion requesting partial revision of the unemployment insurance law with the aim of abolishing the contribution ceiling.
Volltext
18. Dezember 1992 2739 Motion Ruf
Rapport écrit du Conseil fédéral Schriftliche Begründung - Développement par écrit
du 21 octobre 1992 Dass ein allfälliger EWR-Beitritt, eventuell gefolgt von einem
L'opinion représentée dans la motion selon laquelle une modi- Beitritt zur EG, ein für unser Land äusserst bedeutungsschwe-
fication de la pratique appliquée au recensement statistique rer Schritt ist, dürfte wohl unbestritten sein. Ein solcher Schritt
des personnes dans le domaine de l'asile serait responsable zeitigt Auswirkungen staatspolitischer, sozialer, wirtschaftli-
de la diminution attestée des demandes d'asile est infondée. cher und psychologischer Natur, und zwar Auswirkungen der-
En effet, une telle modification de pratique n'a pas eu lieu. art mannigfaltiger und auch einschneidender Art, dass unsere
La banque de données des autorités de l'asile «Auper» conti- Mitbürger und Mitbürgerinnen direkt am eigenen Leibe davon
nue de saisir toutes les personnes qui déposent une demande stark betroffen wären.
d'asile en Suisse. Cette banque enregistre également tous Im Hinblick auf die bevorstehenden Abstimmungen (EWR und
ceux qui, en raison de l'arrêté du Conseil fédéral du 18 décem- eventuell später EG) müssen sich die Stimmbürgerinnen und
bre 1991, bénéficient de l'admission provisoire par groupes ou Stimmbürger eine Meinung in Kenntnis aller Vor- und Nach-
qui, grâce à une demande correspondante des autorités can- teile bilden können. Es ist nicht nur ein staatspolitisches Ge-
tonales, se sont vu octroyer l'admission provisoire individuelle bot, sondern auch ein Akt der politischen Klugheit und Fair-
selon l'article 14a LSEE. Sont aussi saisies dans «Auper» les ness, dem Volk in einer derart wichtigen Frage klaren Wein ein-
données des personnes bénéficiant des campagnes spécia- zuschenken und deshalb bei der (Unbestrittenermassen nöti-
les du Conseil fédéral conformément aux arrêtés du Conseil gen) Information über EWR und EG ebenfalls die Nachteile ei-
fédéral des 1er et 20 juillet 1992. Dans ces conditions, il nes Beitritts der Schweiz umfassend aufzuzeigen und die Ar-
s'avère que tous les ressortissants de l'ex-Yougoslavie dont le gumente der Gegner zu berücksichtigen.
cas tombe sous la compétence des autorités de l'asile sont in- Die «Informationsbeiträge» der Medien lassen dieses Prinzip
clus dans les statistiques y relatives. der «gleich langen Spiesse» leider weitgehend vermissen. Als
Dans le domaine de la police des étrangers, tous les ressortis- Beispiel seien die wöchentlichen Sendungen des Fernsehens
sants de l'ex-Yougoslavie sont enregistrés au plan statistique, DRS genannt, in denen entweder die EWR/EG-Gegner gar
qu'ils soient titulaires d'une autorisation de résidence ou qu'ils nicht in Erscheinung treten können oder dann sehr unvorteil-
soient autorisés à demeurer en Suisse. Cela vaut aussi pour haft, um nicht zu sagen unfair, behandelt werden.
ceux entrés en Suisse après l'introduction, le 1 er janvier 1992, Die vom Bundesrat vor einigen Monaten in Gang gesetzte «In-
par le Conseil fédéral, du visa obligatoire. Seuls échappent formationskampagne» über den EWR, die weitgehend auch
aux statistiques les Yougoslaves qui possèdent un titre de sé- die EG erfasst, wird jedoch nicht bloss mit Konzessionsgel-
jour valable d'un pays de l'EEE, du Canada ou des Etats-Unis dern, sondern mit Steuergeldern (5,9 Millionen Franken) be-
et qui, par conséquent, peuvent entrer en Suisse sans visa, zahlt. Wie zu befürchten war, verläuft die Kampagne sehr ein-
ainsi que - per definitionem - les personnes en séjour illégal. seitig. Dies beweist namentlich der an den Ausstellungen
Muba und BEA im Frühling 1992 eingerichtete «Informations-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates stand» über EWR und EG: Erläutert wurden für verschiedene
Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben. Bereiche der Politik die drei Szenarien «Alleingang», «EWR-
Beitritt» und «EG-Beitritt». Während die Auswirkungen des «Al-
Déclaration écrite du Conseil fédéral leingangs» tendenziell negativ präsentiert wurden, war die
Le Conseil fédéral propose de classer la motion. Darstellung des EWR- und des EG-Szenariums klar positiv.
Die angeblichen Vorteile für die Schweiz im Falle eines Beitritts
Abgeschrieben - Classé wurden deutlich hervorgehoben, zu befürchtende Nachteile
(z. B. in den Bereichen freier Personenverkehr und Volks-
rechte) eindeutig bagatellisiert.
92.3290 Statt objektiver Information ist eindeutig eine undemokrati-
sche Propaganda pro EWR und EG mit Bundesgeldern festzu-
#ST#
stellen! Für die Fortsetzung der Kampagne in den kommen-
Motion Ruf den Monaten muss deshalb-trotz gegenteiliger Versprechen
Informationskampagne des Bundes von offizieller Seite - mit einer Weiterführung dieser Propa-
über den EWR. Berücksichtigung ganda auf Kosten der Steuerzahler gerechnet werden.
der Argumente der EWR-Gegner Bekanntlich zahlen sowohl die EWR- bzw. EG-Befürworterais
auch die -Gegner Steuern. Deshalb sind Pro und Kontra zu
Campagne d'information Wort kommen zu lassen. Selbst der Bundesrat will wohl kaum
de ja Confédération sur l'EEE. behaupten, ein EWR- oder gar ein EG-Beitritt habe nur Vor-
Objectivité teile. Und wenn er so sicher ist, dass die Vorteile klar überwie-
gen, dann kann er ja getrost eine faire und ausgewogene Infor-
mation des Bundes zulassen.
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1992 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Informa- vom 28. September 1992
tionskampagne über den Europäischen Wirtschaftsraum Rapport écrit du Conseil fédéral
(EWR), die teilweise auch über die Europäische Gemeinschaft du 28 septembre 1992
(EG) informiert, ebenfalls die Nachteile eines EWR- (bzw. EG-) Es ist für den Bundesrat klar, dass die Teilnahme am EWR und
Beitritts der Schweiz umfassend aufzuzeigen und die Argu- der Beitritt zur EG zwei getrennte Fragen sind, sowohl zeitlich
mente der Gegner zu berücksichtigen. als auch verfahrensmässig. Die Auflage der Faktentreue, das
Abwägen der Vor- und Nachteile einer Teilnahme der Schweiz
Texte de la motion du 19 juin 1992 am EWR und die Berücksichtigung der Argumente der Gegner
Le Conseil fédéral est chargé, dans sa campagne d'informa- ist im Nationalrat als Auflage für die Gewährung des Nach-
tion sur l'Espace économique européen (EEE), qui portera tragskredites l betreffend die Informationskampagne des Bun-
aussi en partie sur la Communauté européenne (CE), d'expo- des festgelegt worden. Der Bundesrat hat diese Auflagen ak-
ser tous les inconvénients d'une adhésion à l'EEE et à la CE et zeptiert und wird sich daran halten. Unter diesen Umständen
de tenir largement compte des arguments des opposants. kann die Motion als gegenstandslos erklärt werden.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Bor-
radori, Giezendanner, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Mas- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
poli, Miesch, Moser, Scherrer Werner, Stalder, Steffen, Steine- Déclaration écrite du Conseil fédéral
mann (14) Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben.
Motion Hafner Ursula 2740 N 18 décembre 1992
Ruf: Meine Motion wurde am 19. Juni 1992 eingereicht und Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
verlangte vom Bundesrat, im Rahmen seiner Informations- vom 11. November 1992
kampagne über den Europäischen Wirtschaftsraum ebenfalls Rapport écrit du Conseil fédéral
die Nachteile eines EWR- beziehungsweise EG-Beitritts der du 11 novembre 1992
Schweiz umfassend aufzuzeigen und die Argumente der Geg- Die Aufhebung der Beitragsplafonierung kann entgegen der
ner zu berücksichtigen. Meinung des Motionärs nicht auf dem Weg einer Revision des
Die Antwort des Bundesrates kam am 28. September 1992, als Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eingeführt werden.
natürlich alles schon längst gelaufen war, und in der Stellung- Artikel 34novies Absatz 4 der Bundesverfassung schreibt vor,
nahme, die dem Antrag vorangeht, den Vorstoss abzuschrei- dass die Höhe des beitragspflichtigen Lohnes durch Gesetz
ben, heisst es: «Die Auflage der Faktentreue, das Abwägen zu beschränken ist Die Konkretisierung des vom Motionär an-
der Vor- und Nachteile einer Teilnahme der Schweiz am EWR gestrebten Ziels könnte daher nur mittels einer Revision der
und die Berücksichtigung der Argumente der Gegner ist im Bundesverfassung eingeführt werden. Der Bundesrat ist der
Nationalrat als Auflage für die Gewährung des Nachtragskre- Auffassung, dass eine solche Revision in der gegenwärtigen
dites l betreffend die Informationskampagne des Bundes fest- Situation nicht zweckmässig ist. Hingegen ist der Bundesrat
gelegt worden.» Und weiter, hören Sie gut zu: «Der Bundesrat bereit, die Frage der Höhe des gesetzlichen Plafonds (gegen-
hat diese Auflagen akzeptiert und wird sich daran halten.» wärtig 8100 Franken pro Monat) anlässlich der bevorstehen-
Das ist doch nun wirklich der Gipfel der Frechheit, wenn man den ordentlichen Gesetzesrevision zu prüfen.
gesehen hat, in welch einseitiger Weise der Bundesrat seine
Informationsschriften - ich nenne sie vielmehr Propaganda- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
schriften - gestaltet hat! Die Argumente der Gegner wurden, Déclaration écrite du Conseil fédéral
wenn überhaupt, nur in einer Weise dargestellt, dass sie ent- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
weder lächerlich gemacht oder dann - aus der Sicht des Bun- wandeln.
desrates - als unglaubwürdig oder falsch qualifiziert wurden.
Von einer ausgewogenen Information konnte keine Rede Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Allenspach bekämpft
sein! Die Diskussion wird verschoben.
Der Bundesrat hat die Auflagen, die er im Rahmen der Debatte
über den Nachtragskredit l eingegangen war, in keiner Art und Verschoben - Renvoyé
Weise erfüllt, und es ist der Gipfel der Arroganz, so etwas zu
schreiben, passt aber sehr gut dazu, dass gewisse Bundes-
räte wie auch andere Kreise nicht bereit sind, den Entscheid
von Volk und Ständen vom 6. Dezember zu akzeptieren!
Ich protestiere hier in aller Form gegen eine solche Beantwor- #ST# 92.3388
tung eines parlamentarischen Vorstosses und mache dies ins-
besondere auch deshalb, weil es darum geht, zu verhindern, Motion Hafner Ursula
dass eine derart unrühmliche Propagandakampagne - um Verbesserung
nicht zu sagen: Indoktrinationskampagne - mit Steuergeldern der Arbeitslosenversicherung
wieder vorkommt So etwas darf nie mehr geschehen !
Amélioration
Abgeschrieben - Classé de l'assurance-chômage
#ST# 92.3342 Wortlaut der Motion vom 23. September 1992
Angesichts der steigenden Arbeitslosenzahlen drängt sich ne-
Motion Leuenberger Ernst ben der Verhinderung der Arbeitslosigkeit durch Massnah-
Aufhebung des Beitragsplafonds men, welche das Problem an der Wurzel behandeln, als kurz-
in der Arbeitslosenversicherung fristige Massnahme auch eine weitere Verbesserung der Ar-
beitslosenversicherung (ALV) auf.
Assurance-chômage. Neben den schon früher geforderten Anpassungen halten wir
Suppression du plafonnement folgende Verbesserungen für unerlässlich:
des cotisations 1. Die Anhebung der Taggelder-Bezugsberechtigung auf
500 Tage für alle Arbeitslosen, unabhängig von der Beitrags-
dauer und vom regionalen Ausmass der Arbeitslosigkeit, fi-
nanziert durch die ALV.
2. Wartezeit und Taggelder-Degression sind abzuschaffen,
Wortlaut der Motion vom 2. September 1992 die Dauer der Einstellung in der Anspruchsberechtigung ge-
Der Bundesrat wird eingeladen, eine Teilrevision des Arbeits- mäss Artikel 30 Avig ist zu reduzieren.
losenversicherungsgesetzes zu unterbreiten mit dem Ziel, ins- 3. Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten sollen - wie bei-
besondere die Beitragsplafonierung aufzuheben (Art. 3 spielsweise der Militärdienst- als Beitragszeit im Sinne von Ar-
Abs. 1). tikel 13 Avig angerechnet werden.
4. Personen ohne Qualifikation ist die Möglichkeit zu geben,
Texte de la motion du 2 septembre 1992 sich mit den Mitteln der ALV eine berufliche Grundausbildung
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de révision anzueignen.
partielle de la loi sur l'assurance-chômage, projet prévoyant 5. Im Rahmen von Erstarbeitsplatzprogrammen sollen Arbeit-
notamment la suppression du plafonnement des cotisations geber dazu motiviert werden, Jugendlichen im Anschluss an
(art 3, lerai.). die Ausbildung eine erste Anstellung zu ermöglichen (vgl. die
Einarbeitungszuschüsse gemäss Art. 65 Avig).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun 6. Aeltere Arbeitslose (z. B. ab 45 Jahren) sollen spätestens
nach 12 Monaten dauernder Arbeitslosigkeit Anspruch auf Be-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit schäftigung von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten Dauer
Es ist ein Gebot der Solidarität, dass Besserverdienende auch im Rahmen von Programmen öffentlicher oder privater, nicht
in der ALV auf ihrem ganzen Einkommen Beiträge leisten wie auf Gewinn ausgerichteter Institutionen zur Arbeitsbeschaf-
das in der AHV seit über vierzig Jahren erfolgreich und zu all- fung oder Wiedereingliederung ins Erwerbsleben (gemäss
gemeiner Zufriedenheit praktiziert wird. Art 72 Avig) erhalten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ruf Informationskampagne des Bundes über den EWR. Berücksichtigung der
Argumente der EWR-Gegner
Motion Ruf Campagne d'information de la Confédération sur l'EEE. Objectivité
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3290
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 2739-2740
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Pagina
Ref. No 20 022 104
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