Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3267 KI-generiert

Asylum Seekers' Housing and Delinquent Status Restrictions

Geschäftsnummer VPB 92-3267
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion called for measures to house delinquent asylum seekers in existing community accommodations until their asylum and criminal proceedings concluded. The Federal Council agreed to transform the motion into a postulate, acknowledging that while asylum seekers' freedom of movement is constitutionally protected, legal frameworks allow for certain restrictions and temporary accommodations. However, the Council emphasized that the primary responsibility for prosecution and detention rests with the cantons, and existing laws provide limited additional room for restrictive measures against delinquent asylum seekers beyond those already in place, such as detention for deportation or internment under specific security risk conditions.

Legislator-Regeste

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Art. 5 EMRK, Art. 14a Anag, Art. 20 Asylgesetz; Asylum Seekers' Housing and Delinquent Status Restrictions: The Federal Council agreed to transform the motion into a postulate, acknowledging that while asylum seekers' freedom of movement is constitutionally protected, legal frameworks allow for certain restrictions and temporary accommodations. However, the Council emphasized that the primary responsibility for prosecution and detention rests with the cantons, and existing laws provide limited additional room for restrictive measures against delinquent asylum seekers beyond those already in place, such as detention for deportation or internment under specific security risk conditions.

Schlagwörter

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Wegweisung im Asylverfahren Haftbedingungen Restriktive Maßnahmen Freizügigkeit Aufenthaltsrecht Zurechnungsfähigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 5 EMRK
Art. 14a Anag
Art. 20 Asylgesetz
Cited as the legal basis for assigning a place of residence to asylum seekers.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20 Asylgesetz

Cited as the legal basis for assigning a place of residence to asylum seekers.

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Volltext

18. Dezember 1992 N 2737 Motion Heberlein

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Theo, Nabholz, Perey, Pidoux, Sandoz, Savary, Scheidegger,

vom 2. November 1992 Segmüller, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steinegger,

Rapport écrit du Conseil fédéral Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Wyss

du 2 novembre 1992 Paul, Zölch, Züger (47)

Mit der Unterzeichnung des EWR-Vertrages ist der Bundesrat

einer Isolierung der Schweiz in Europa entgegengetreten. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Dies gilt auch für den vom Motionär angesprochenen Sicher- In der Antwort auf die Motion Andreas Iten im Ständerat geht

heitsbereich, in dem bereits heute regelmässige Kontakte zwi- der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich das in der Be-

schen europäischen und schweizerischen Sicherheitsbehör- völkerung zu Recht Anstoss erregende gesetzeswidrige Ver-

den bestehen. Wie sich der europäische Integrationsprozess halten eines Teils der Asylbewerber durch besonders schnelle

auf die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «In- Behandlung des Asylgesuches und Koordination mit dem

ternationale polizeiliche Zusammenarbeit» auswirkt, wird im Strafverfahren lösen lasse. Dies ist eine mögliche und notwen-

übrigen von der vom EJPD eingesetzten «Expertenkommis- dige Massnahme, sie genügt jedoch nicht, wie die Erfahrun-

sion 'Grenzpolizeiliche Personenkontrollen' geprüft Diese hat gen zeigen. Die Gemeinden als Vollzugsorgane sehen sich

in ihrem Zwischenbericht vom 21. Juni 1991 als prüfenswerte mit der Aufgabe konfrontiert, Asylbewerber, die bei Diebstäh-

integrationspolitische Initiative ein Angebot der Schweiz als len oder Drogenhandel ertappt wurden, während mehreren

Standort für eine Europäische Polizeiführungsakademie vor- Monaten weiterhin in ihren Unterkünften unterzubringen. Dass

geschlagen. diese Praxis nicht nur bei den Betreuern in den Gemeinden,

Der Bundesrat steht einer solchen Idee grundsätzlich positiv sondern vor allem auch in der Bevölkerung auf Unverständnis

gegenüber und hat entsprechende exploratorische Abklärun- stösst, ist verständlich. Sie erschwertauch die Betreuungsauf-

gen befürwortet. Inzwischen wurde der Trevi-Troika (gegen- gaben erheblich und führt zu Problemen mit den sich klaglos

wärtige, vorgängige und künftige Präsidentschaft) unverbind- verhaltenden Asylbewerbern. Straf- und Asylverfahren müs-

lich das Interesse der Schweiz an der Europäischen Polizei- sen rechtmässig abgewickelt werden, was bei allfälligen Be-

führungsakademie mitgeteilt. schwerden oder Rekursen mehrere Monate oder Jahre dau-

Eine solche internationale Akademie ist geeignet, in Fragen ern kann. Der mögliche Entzug der Fürsorgeleistungen ge-

der Polizei und Sicherheit integrierend zu wirken, ihre wissen- mäss Weisung des Bundesrates beeindruckt diese Asylbe-

schaftliche Bearbeitung zu fördern und damit die bestehen- werber wenig, beschaffen sie sich doch die notwendigen Mit-

den nationalen Strukturen zu ergänzen. Allerdings sind für ei- tel «problemlos» auf andere Weise.

nen Entscheid noch Abklärungen, namentlich zur Rechtsform Asylbewerber haben keine freie Wahl des Wohnsitzes. Bund

und Finanzierung, notwendig. Zudem gilt es in Erfahrung zu oder Kantone können ihnen gemäss Artikel 20 Asylgesetz ei-

bringen, ob die europäischen Staaten einen schweizerischen nen Aufenthalt zuweisen. Warum diese Zuweisung nicht in Ge-

Standort für diese Akademie akzeptieren würden. Diese Ab- meinschaftsunterkünften erfolgen kann, ist nicht einsehbar,

klärungen werden noch einige Zeit beanspruchen. dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Bei der im ersten

halben Jahr stark zurückgegangenen Zahl von Gesuchstel-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates lern stehen auch kantonale Durchgangsheime oder Gemein-

Déclaration écrite du Conseil fédéral schaftsunterkünfte zur Verfügung.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Die Forderung einer zentralen Unterbringung straffälliger Asyl-

wandeln. bewerber ist im übrigen auch im Papier der Bundesratspar-

teien zur Asylpolitik als unbestrittene Forderung enthalten,

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat und der Wille zur Umsetzung wurde vom Bundesrat bekräftigt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. November 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

#ST# 92.3267 du 11 novembre 1992

Die Fürsorge und insbesondere die Unterbringung von Asyl-

Motion Heberlein bewerbern fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Die

Massnahmen gegenüber innerkantonale Verteilung von Asylbewerbern auf die Gemein-

straffälligen Asylbewerbern den sowie allfällige interkantonale Vereinbarungen über die

gemeinsame Errichtung und Führung von Kollektivunterkünf-

Mesures à ('encontre des ten ist damit allein Sache der Kantone. Der Bund führt nur die

demandeurs d'asile délinquants Empfangsstellen und Transitzentren gestützt auf Artikel 14Ab-

satz 1 Asylgesetz.

Die persönliche Freiheit - namentlich auch die Bewegungs-

freiheit-wird von der Verfassung und in Artikel 5 der Europäi-

schen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Das

Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1992 Bundesgericht anerkennt dieses Grundrecht als ungeschrie-

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den benes Freiheitsrecht. Die Anordnung freiheitsbeschränkender

Kantonen Massnahmen zu treffen, um straffällig gewordene Massnahmen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grund-

Asylbewerber bis zum Abschluss von Asyl- und Strafverfahren lage und ist nur aus einem der in Artikel 5 EMRK abschlies-

in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. send aufgezählten Gründen zulässig. Dies hat zur Konse-

quenz, dass ein Asylbewerber - sofern sein deliktisches Ver-

Texte de la motion du 18 juin 1992 halten keinen strafprozessualen oder strafrechtlichen Frei-

Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures, en col- heitsentzug rechtfertigt - wohl in eine Sammelunterkunft ein-

laboration avec les cantons, afin d'héberger les demandeurs gewiesen, dort aber nicht weiter gehend als durch die Haus-

d'asile délinquants dans les logements communautaires exis- ordnung erforderlich in seiner persönlichen Freiheit einge-

tants jusqu'au terme de la procédure d'asile et de la procédure schränkt werden kann. Auch für Asylbewerber gilt bis zu einer

pénale dont ils font l'objet. allfälligen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermu-

tung der EMRK

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger, Aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompe-

Bezzola, Bonny, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, tenzausscheidung sind die Strafverfolgung, namentlich die

Cincera, Columberg, Couchepin, David, Dettling, Dünki, Eng- Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft sowie

ler, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Fritschi Haft-, Gefängnis- oder Zuchthausstrafen in der Regel Sache

Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Guinand, Hari, Heget- der Kantone. Freiheitsentziehende Massnahmen im Rahmen

schweiler, Iten Joseph, Leuenberger Moritz, Mamie, Meyer des Asylverfahrens sind - mit Ausnahme der ebenfalls durch

Motion du groupe DS/Ligue 2738 N 18 décembre 1992

kantonale Behörden anzuordnenden und zu vollziehenden der Schlagzeile «Trendwende» segelt, sind fettgedruckte Fra-

Ausschaffungshaft - einzig in Form der Internierung vorgese- gezeichen anzubringen, nicht zuletzt, weil der Hauptgrund für

hen. Die Internierung als Ersatzmassnahme für den nicht den «Rückgang» nicht genannt wird.

durchführbaren Vollzug der Wegweisung eines Ausländers Der heute feststellbare Rückgang der Asylgesuche in der

kann vom Bundesamt für Flüchtlinge angeordnet werden, Schweiz hat in erster Linie handfeste statistische und verfah-

setzt allerdings voraus, dass der Ausländer die öffentliche Ord- renstechnische Hintergründe.

nung schwer gefährdet oder für die innere oder äussere Si- Die Menschen, die das jugoslawische Bürgerkriegsgebiet ver-

cherheit der Schweiz bzw. die innere Sicherheit eines Kantons lassen haben und deswegen in der Schweiz sind, wurden aus

eine Gefährdung darstellt. dem Asylverfahren und damit aus der Asylstatistik herausge-

Da Delikte von den Strafverfolgungsbehörden unabhängig löst Das politisch Störende daran: Dieser Hauptgrund wird

von der Staatsangehörigkeit des Täters zu ahnden sind und nicht genannt Weiter fehlt jede Gesamtübersicht.

die Möglichkeit des Freiheitsentzuges bei einem Beschuldig- Somit ist die Asylstatistik «entlastet», auch die Ausländerpolitik

ten allein vom Vorliegen eines Haftgrundes abhängt, lassen und -Statistik ist faktisch aus den Angeln gehoben. Statistische

die aufgezeigten Schranken des Völkerrechts, der Verfassung Bilanz: Wäre die Praxis nicht geändert worden, so hätte heute

und der übrigen Gesetzgebung dem Bundesrat nur wenig vermutlich die Schweiz weiterhin steigende Gesuchszahlen.

weiteren Handlungsspielraum für restriktive Massnahmen ge-

genüber straffälligen Asylbewerbern. Die Lösung der beste-

Développement par écrit

henden Probleme muss daher vorab bei der Strafverfolgung

Aux dires des autorités fédérales, le nombre de nouvelles de-

einsetzen, wobei es nicht so sehr an den vom Gesetz zur Verfü-

gung gestellten Instrumenten als an genügend Ressourcen mandes d'asile serait en régression depuis plusieurs mois.

Cette affirmation - il s'agirait d'un renversement de tendance

im Personal- und Infrastrukturbereich der kantonalen Strafver-

dont on fait grand cas - ne doit être admise qu'avec circons-

folgungsbehörden fehlt, um in allen Fällen innert nützlicher

pection, notamment parce que la principale cause de ce «re-

Frist dem deliktischen Handeln die rechtsstaatlich vorgesehe-

cul» n'est pas nommée.

nen Sanktionen folgen zu lassen.

Im Rahmen der Ueberführung der vom Parlament im Sommer En effet, la diminution du nombre des demandes d'asile que

l'on constate actuellement est due en premier lieu à des rai-

1990 beschlossenen dringlichen Massnahmen in das ordentli-

sons de pure technique statistique et de procédure. La procé-

che Recht wird jedoch zu prüfen sein, ob durch Gesetzesrevi-

dure d'asile n'est pas appliquée dans le cas des personnes

sion Verbesserungen im Sinne der Motion erzielt werden kön-

qui fuient la guerre civile en Yougoslavie et qui, par consé-

nen. Insoweit ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat

quent, n'apparaissent pas dans les statistiques concernant les

entgegenzunehmen.

requérants d'asile.

Or, du point de vue politique, il est fâcheux que cette raison - la

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

principale - ne soit pas mentionnée. En outre, on ne dispose

Déclaration écrite du Conseil fédéral

d'aucune vue d'ensemble.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

De la sorte, la statistique concernant les demandeurs d'asile

wandeln.

indique un nombre décroissant de requêtes, celle sur les

étrangers est faussée et, partant, la politique en la matière de-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

vient inopérante.

Conclusion à tirer sur le plan statistique: si la pratique n'avait

pas été modifiée, on continuerait à enregistrer une augmenta-

tion du nombre de demandes d'asile dans notre pays.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 21. Oktober 1992

#ST# 92.3334 Die in der Motion vertretene Auffassung, eine Praxisänderung

bei der statistischen Personenerfassung im Asylbereich sei für

Motion der Fraktion den ausgewiesenen Gesuchsrückgang verantwortlich, ist

der Schweizer Demokraten unzutreffend. Eine solche Praxisänderung hat nicht statt-

und der Lega dei Ticinesi gefunden.

Faktische «Gewaltflüchtlinge» In der Datenbank der Asylbehörden «Auper» werden nach wie

aus Ex-Jugoslawien vor sämtliche Personen erfasst, die in der Schweiz ein Asylge-

such einreichen. Ebenfalls in dieser Datenbank verzeichnet

Motion du groupe sind diejenigen Personen, die aufgrund des Bundesratsbe-

des Démocrates suisses schlusses vom 18. Dezember 1991 in den Genuss der grup-

et de la Ligue des Tessinois penweisen vorläufigen Aufnahme gelangt sind oder denen ge-

Réfugiés de l'ex-Yougoslavie stützt auf einen entsprechenden Antrag der kantonalen Behör-

den die individuelle vorläufige Aufnahme gemäss Artikel 14a

Anag gewährt wurde. Ebenfalls im «Auper» aufgenommen

wurden die Personendaten der Begünstigten der bundesrätli-

chen Sonderaktionen gemäss Bundesratsbeschluss vom

Wortlaut der Motion vom 31. August 1992 1. Juli bzw. 20. Juli 1992. Unter diesen Umständen ist festzu-

Der Bundesrat wird beauftragt, die in'der Schweiz befindlichen halten, dass sämtliche Staatsangehörigen aus dem Gebiete

Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien statistisch zu er- von Ex-Jugoslawien, deren Behandlung in den Kompetenzbe-

fassen, um so die längst fällige Transparenz zu schaffen! reich der Asylbehörden fallen, in den entsprechenden Statisti-

ken ausgewiesen sind.

Texte de la motion du 31 août 1992 Auch im Ausländerbereich werden sämtliche Anwesenheits-

Le Conseil fédéral est chargé de recenser, dans les statisti- bewilligungen und -berechtigungen von Staatsangehörigen

ques, les ressortissants de l'ex-Yougoslavie qui se trouvent en aus dem ehemaligen Jugoslawien statistisch erfasst. Dies ist

Suisse, de manière à établir enfin la transparence nécessaire. auch der Fall für die Einreisen, seit der Bundesrat am 1. Januar

1992 die Visumpflicht eingeführt hat Nicht erfasst werden le-

Sprecher-Porte-parole: Bischof diglich Jugoslawen, die einen gültigen Aufenthaltstitel eines

EWR-Staates, von Kanada oder den USA besitzen und deswe-

Schriftliche Begründung gen ohne Visum in die Schweiz einreisen können sowie - per

Seit Monaten ist der Eingang an neuen Asylgesuchen, so die definitionem -widerrechtlich anwesende Personen.

Bundesbehörden, rückläufig. Hinter diese Statistik, die unter Die Forderung der Motion ist somit bereits erfüllt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Heberlein Massnahmen gegenüber straffälligen Asylbewerbern

Motion Heberlein Mesures à l'encontre des demandeurs d'asile délinquants

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band VI

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3267

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1992 - 08:00

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Data

Seite 2737-2738

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Ref. No 20 022 102

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