Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3236 KI-generiert

Federal Council Rejects Biel Bypass Prioritization

Geschäftsnummer VPB 92-3236
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council rejected a motion to prioritize the southern bypass of Biel in the national road construction program, arguing it interfered with the Council's regulatory authority and that such a directive would not expedite construction due to existing planning and procedural stages. The Council explained that due to cantonal legal requirements for project approval and subsequent federal authorization processes, construction could not realistically begin before 1997, and a decision could only be made then. The Council acknowledged the urgency but proposed converting the motion into a postulate to signal its interest in the project's prompt realization.

Legislator-Regeste

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Art. 13 NSG, Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes; Federal Council Rejects Biel Bypass Prioritization: The Council explained that due to cantonal legal requirements for project approval and subsequent federal authorization processes, construction could not realistically begin before 1997, and a decision could only be made then. The Council acknowledged the urgency but proposed converting the motion into a postulate to signal its interest in the project's prompt realization.

Schlagwörter

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Strassenbau Plangenehmigung Prozessvoraussetzung Richtlinie Legitimation gegen Baubewilligung Luganer Übereinkommen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 13 NSG
Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes
The Federal Council invokes this article to state that the motion interferes with its regulatory authority to set national road construction programs, deeming it legally inadmissible.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes

The Federal Council invokes this article to state that the motion interferes with its regulatory authority to set national road construction programs, deeming it legally inadmissible.

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Volltext

Motion Scherrer Jürg 2168 N 9 octobre 1992

#ST# 92.3236 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 19. August 1992 Motion Scherrer Jürg Rapport écrit du Conseil fédéral du 19 août 1992 Südumfahrung Biel Nach Artikel 11 des Nationalstrassengesetzes legt der Bunin erster Priorität desrat nach Anhören der Kantone die jährlichen und langfristi- Priorité absolue gen Bauprogramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen au contournement sud de Bienne Regelungszuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als rechtlich unzulässig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Motion entgegengenommen werden. Abgesehen davon würde auch eine Aufnahme der Südumfahrung Wortlaut der Motion vom 17. Juni 1992 von Biel in die erste Priorität des Nationalstrassen-Baupro- Der Bundesrat wird eingeladen, den Bau der Südumfahrung gramms den Bau dieses Abschnittes nicht beschleunigen,

von Biel (Teilstück der N 5) ins Nationalstrassen-Baupround ein Bauentscheid bliebe aufgrund des derzeitigen Pla-

gramm erster Priorität aufzunehmen und bis Ende 1992 in einungsund Verfahrensstandes ohne Wirkung.

Nach der Einreichung der Motion Scherrer Jürg (89.348 N 5. gener Kompetenz den Bauentscheid zu fällen.

Umfahrung von Biel) vom 1. März 1989 hat das Bundesamt für Strassenbau mit Schreiben vom 19. Februar 1990 die Baudi- Texte de la motion du 17 juin 1992 rektion des Kantons Bern gemäss deren Antrag formell beauf- Le Conseil fédéral est chargé d'inscrire le contournement de tragt, für den Abschnitt Bözingerfeld-Biel West der National- Bienne par le sud (tronçon de la N 5) dans le programme de

première priorité de construction des routes nationales et de strasse N 5 ein generelles Projekt gemäss der Variante Süd-

umfahrung Biel auszuarbeiten. Dieses Projekt wird gegenwärprendre de son propre chef, jusqu'à fin 1992, la décision de tig - zusammen mit dem dazu erforderlichen Umweltverträgconstruire cet ouvrage.

lichkeitsbericht-erarbeitet Die Projektierung sollte bis Herbst 1993 abgeschlossen werden können. Da jedoch nach berni- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aubry, Borer Roland, Dre-

her, Giezendanner, Jenni Peter, Kern, Moser, Steinemann (8) schem Recht auch für die generellen Projekte einer National-

strasse eine Planauflage durchgeführt werden muss - was Schriftliche Begründung - Développement par écrit nach Nationalstrassengesetz nicht notwendig wäre, der kantonalen Gesetzgebung aber offensteht -, kann eine Genehmi- Kürzlich hat der Bundesrat bekanntgegeben, dass der Bau gung durch den Bundesrat im günstigsten Fall im Lauf des der Südumfahrung von Biel nicht vor der Jahrtausendwende Jahres 1994 erfolgen. in Angriff genommen werde.

Danach muss ein Ausführungsprojekt erarbeitet und das Ge- Ich mache den Bundesrat darauf aufmerksam, dass die Disnehmigungsverfahren durchgeführt werden, so dass bis zur kussion um die Varianten der Umfahrung der Stadt Biel seit Genehmigung durch das EVED nochmals zwei bis drei Jahre etwa dreissig Jahren andauert. Obwohl ich dem Entscheid vergehen werden. Damit ergibt sich, dass der im Bauprodes Bundesrates, den Baubeginn der Umfahrung, vor allem gramm vorgesehene Baubeginn im Jahre 1997 wegen des aufgrund der Uneinigkeit der Bieter Behörden und Politiker, Projektverfahrens sachlich begründet ist Erst dann könnte nicht mit erster Priorität zu behandeln, ein gewisses Verständder Bundesrat einen Entscheid auf Baubeginn am genannten nis entgegenbringe, halte ich fest, dass die Umfahrung von Nationalstrassenabschnitt treffen. Biel nun endlich vorangetrieben werden muss. In diesem Zusammenhang weise ich auf meine Motion vom 1. März 1989 Die Anregung des Motionärs, die Projektierung dem Bundes-

hin, mit welcher ich den Bundesrat um den längst fälligen Entamt für Strassenbau zu übertragen, erachtet der Bundesrat

scheid für die Südumfahrung gebeten habe. In seiner Antwort nicht als opportun. Die Zusammenarbeit mit den Kantonen in

der Projektierung entspricht bewährter Praxis. Zudem wäre auf diesen Vorstoss hat der Bundesrat festgehalten, dass der dieses Bundesamt aus personellen Gründen gar nicht in der Bund dem Buchstaben von Artikel 13 NSG entsprechend be-

stimmen wird, gestützt auf welche Variante der Kanton das ge- Lage, diese Arbeit kurzfristig zu übernehmen. Es ist auch dar-

auf hinzuweisen, dass die Ausarbeitung der Ausführungspronerelle Projekt zu erarbeiten hat Er liess es aber offen, bei ei-

nerweiteren Verzögerung des Projektes einen Entscheid in eijekte gemäss Artikel 21 des Nationalstrassengesetzes Sache

der Kantone ist gener Kompetenz zu fällen.

Der Bundesrat ist aber mit dem Motionär an einer wenn immer In der Zwischenzeit sind weitere drei Jahre vergangen, ohne möglich baldigen Realisierung der Südumfahrung von Biel indass in der Angelegenheit auch nur der geringste Fortschritt teressiert und deshalb bereit, die Motion als Postulat entgezu erkennen ist Offensichtlich ist weder die Stadt Biel noch der genzunehmen. Kanton Bern willens und in der Lage, dem Bund ein baureifes Projekt vorzulegen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Durchgangsverkehr, insbesondere auf der Achse Solo- Déclaration écrite du Conseil fédéral thurn-Biel-Neuenburg, hat ein untragbares Ausmass ange- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzunommen. Die Entlastung der Stadt durch die Südumfahrung wandeln. ist dringend und erträgt keine weitere Verzögerung. Eine weitere Verzögerung der Südumfahrung von Biel mit dem Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Hinweis auf fehlende finanzielle Mittel zu begründen wäre nicht zulässig. Immerhin liegen in der «Treibstoffkasse» des Bundes fast 2 Milliarden Franken. Darum bitte ich den Bundesrat, auf seinen Entscheid betreffend der Verschiebung des Baus der Südumfahrung von Biel zurückzukommen und die Südumfahrung der Stadt als oberste Priorität ins Nationalstrassen-Bauprogramm aufzunehmen. Die Projektierung ist dabei durch das Bundesamt für Strassenbau vorzunehmen. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Scherrer Jürg Südumfahrung Biel in erster Priorität

Motion Scherrer Jürg Priorité absolue au contournement sud de Bienne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17 Séance Seduta

Geschäftsnummer 92.3236 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1992 - 08:00 Date Data

Seite 2168-2168 Page Pagina

Ref. No 20 021 684

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