Swiss Federal Council on Seetal Railway Decision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council addressed an interpellation regarding the Seetal railway, clarifying that while no specific deadline for a decision was promised, economic and regional factors are considered. The Council affirmed its commitment to cost-effective regional transport and stated that an extensive analysis was necessary before a decision could be made, refuting claims of media-driven delays. The Council also emphasized that a decision on the Seetal railway's future is independent of a recent motion proposing its conversion to bus operation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 10Oa Absatz, Art. 10Oa Fragen, Art. 67 RTVG, Art. 13 RTVG, Art. 5 EWR-Abkommens; Swiss Federal Council on Seetal Railway Decision: The Council affirmed its commitment to cost-effective regional transport and stated that an extensive analysis was necessary before a decision could be made, refuting claims of media-driven delays. The Council also emphasized that a decision on the Seetal railway's future is independent of a recent motion proposing its conversion to bus operation.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for a party's right to bring a matter before the EWR Council or Committee.
Volltext
Interpellation Bühlmann 2194 N 9 octobre 1992
Das EWR-Abkommen enthält keine Vorschriften hinsichtlich #ST# 92.3217
des Energieverbrauchs von Personenwagen und Elektrogerä-
ten. Die Schweiz ist daher frei, nach Konsultation der anderen Interpellation Bühlmann
Vertragspartner und unter Einhaltung gewisser Bedingungen
(keine mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen oder Mass- Seetalbahnentscheid
nahmen gleicher Wirkung; Wahrung der Verhältnismässig- noch vor den Sommerferien
keit) eigene nationale Vorschriften zu erlassen. Allerdings er- Sauvegarde
wägt die EG auch eigene Vorschriften betreffend den Energie-
verbrauch von Haushaltgeräten und Fahrzeugen. Entwürfe zu
du Chemin de fer du Seetal.
entsprechenden Richtlinien sind aber noch nicht erhältlich.
Décision du Conseil fédéral
Gemäss Auskunft der Energiedirektion der EG (DG XVII) ist
vorgesehen, diese Richtlinien auf Artikel 100a des EWG-Ver-
trages (EWGV) abzustützen. Diese Rechtsgrundlage dient der
Angleichung der Rechtsvorschriften im Hinblick auf die Vollen-
dung des Binnenmarktes. In diesem Falle sind die Mitglied- Wortlaut der Interpellation vom 11. Juni 1992
staaten nicht mehr frei, strengere nationale Vorschriften zu er- Der auf Frühling 1992 versprochene Entscheid des Bundesra-
lassen. Vorbehalten bleibt einzig Artikel 10Oa Absatz 4 EWGV. tes zugunsten des Erhalts und der Sanierung der Seetalbahn
In erstmaliger Anwendung dieses Artikels wurde kürzlich ist immer noch ausstehend, obwohl die Kantone Luzern und
Deutschland gestattet, vor der EG-Harmonisierung verab- Aargau im September 1991 ihre vom Bundesamt für Verkehr
schiedete, strengere nationale Vorschriften beizubehalten geforderten Zusatzberichte abgegeben haben.
(Verbot für Pentachlorphenol). Im Gegensatz zu den EG-Mit- Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender
gliedstaaten können sich die Efta-Länder nicht auf Artikel 10Oa Fragen:
Absatz 4 EWGV berufen, da dieser nicht Bestandteil des 1. Wieso hielt der Bundesrat die versprochene Frist nicht ein?
EWR-Abkommens ist Hat die Motion Giezendanner, die eine Umstellung der See-
Wie in der Botschaft vom 21. Dezember 1988 zum Energie- talbahn von Bahn- auf Busbetrieb verlangt (eingereicht
nutzungsbeschluss dargelegt, sollen in der Schweiz in einer am 9. Juni 1992), nochmals eine Verzögerung des Entscheids
ersten Stufe Verbrauchszielwerte festgelegt werden zur Folge? Bis wann ist mit einer verbindlichen und definitiven
(BBI 19891509). Die diesbezüglichen Vorarbeiten für Elek- Antwort zugunsten der Seetalbahnsanierung zu rechnen?
trohaushaltgeräte sind im Gang. Im Fahrzeugbereich führt die 2. Ist der Bundesrat bereit, neben der Wirtschaftlichkeit auch
Bundesverwaltung zurzeit mit der Autobranche Gespräche den klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachten
über eine freiwillige Vereinbarung betreffend die Reduktion Willen der betroffenen Kantone und deren Bevölkerung zu-
des Treibstoffverbrauchs von neuen Personenwagen. Sowohl gunsten der Seetalbahn bei seinem Entscheid mitzuberück-
Verbrauchszielwerte (Werte, die innerhalb einer bestimmten sichtigen?
Frist erreicht werden sollen; keine Zulassungsbeschränkun-
gen) als auch freiwillige Vereinbarungen sind mit den im Texte de l'interpellation du 11 juin 1992
EWR-Abkommen enthaltenen Grundsätzen bezüglich des Le Conseil fédéral avait promis de prendre une décision en fa-
freien Warenverkehrs kompatibel. veur de la sauvegarde et de la réfection du Chemin de fer du
Der Bundesrat will die im Rahmen des Aktionsprogramms Seetal au printemps 1992. Or, la question est toujours en sus-
«Energie 2000» formulierten Stabilisierungsziele nach wie vor pens bien que les cantons de Lucerne et d'Argovie aient cha-
realisieren und dazu die bereits eingeleiteten Anstrengungen cun fourni en septembre 1991 le rapport supplémentaire de-
zur Reduktion des Energieverbrauchs von Anlagen, Fahrzeu- mandé par l'Office fédéral des transports.
gen und Geräten zügig weiterführen. Der Bundesrat ist auch Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-
bereit, darauf hinzuwirken, dass die EG die Ziele und Mass- vantes:
nahmen von «Energie 2000» übernimmt 1. Pourquoi le Conseil fédéral ne respecte-t-il pas le délai qu'il
Der Bundesrat wird prüfen, inwiefern dem Anliegen der Inter- s'est fixé? La motion Giezendanner, déposée le 9 juin 1992,
pellation auf andere Weise Rechnung getragen werden kann. qui demande que le Chemin de fer du Seetal soit remplacé par
Zu denken ist beispielsweise an einen Vorstoss im EWR-Rat un service d'autobus, a-t-elle encore retardé la décision?
oder im EWR-Ausschuss. Artikel 5 des EWR-Abkommens Quand peut-on espérer avoir une réponse ferme et définitive
sieht ein entsprechendes «droit d'évocation» jeder Vertrags- en faveur de la réfection du Chemin de fer du Seetal?
partei ausdrücklich vor. Ein solcher Vorstoss in den EWR- 2. Le Conseil fédéral est il prêt, pour prendre une décision en
Organen ist zweifellos wirksamer als die Abgabe der mit der faveur du Chemin de fer du Seetal, à prendre en considération,
Interpellation vorgeschlagenen Erklärung, mit welcher einer- à côté des critères de rentabilité, la volonté clairement expri-
seits völkerrechtliche Probleme aufgeworfen werden und die mée des cantons concernés et de leur population?
sich andererseits als kontraproduktiv hinsichtlich der Einfluss-
nahme der Schweiz auf die künftige Ausgestaltung der ent- Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Baumann, Diener, Gar-
sprechenden europäischen Lösungen erweisen könnte. diol, Gonseth, Hafner Rudolf, Hollenstein, Meier Hans, Re-
beaud, Robert, Thür (11)
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-
tes nicht befriedigt Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Seit 1979 warten die Kantone Aargau und Luzern auf einen
Entscheid zur Sanierung der veralteten und zweitklassig be-
handelten Seetalbahn. Eine vom Komitee pro Seetalbahn lan-
cierte Resolution an den Bundesrat wurde in kürzester Zeit von
10 000 Personen unterschrieben. Ich zitiere aus dieser Reso-
lution:
«Wir fordern den Bundesrat auf, einen positiven Entscheid für
die Sanierung der Seetalbahn zu treffen, weil die heutige Um-
weltsituation die Erhaltung und Sanierung der regionalen
Bahnverbindungen unbedingt verlangt, weil vermehrtes Um-
steigen im Personen- und Güterverkehr nur über eine attrak-
tive Bahn erreicht werden kann.»
Die Motion Giezendanner hat grosse Bestürzung und Verunsi-
cherung ausgelöst Aus diesem Grund ist es für die betroffe-
nen Regionen unabdingbar, eine rasche und deutliche Ant-
wort zugunsten der Sanierung der Seetalbahn zu erhalten.
9. Oktober 1992 N 2195 Interpellation Vollmer
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 1. Quelles mesures l'autorité chargée de l'octroi des conces-
vom 31. August 1992 sions compte-t-elle prendre si, à la suite d'une restructuration
Rapport écrit du Conseil fédéral ou de changements intervenus au sein des actionnariats, des
du 31 août 1992 radios locales ne peuvent ou ne veulent plus respecter les
Der Regionalverkehr der SBB ist kostspielig. Es ist darum die conditions liées à l'octroi d'une concession?
Aufgabe des Bundesrates, alles zu unternehmen, um ein lei- 2. Le Conseil fédéral est-il aussi d'avis que tout transfert de
stungsfähiges und kostengünstiges Angebot im Regionalver- propriété d'une radio locale nécessite l'octroi d'une nouvelle
kehr zu gewährleisten. Er hat bei jeder sich bietenden Gele- concession ou la modification de la concession en vigueur?
genheit die gegebenen Strukturen zu überprüfen und gegebe-
nenfalls anzupassen. Nur so kann er die vom Parlament vorge- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Silvio, Bundi, Cas-
gebenen finanzpolitischen Ziele einhalten. par-Hutter, Eggenberger, Gross Andreas, Haering Binder,
Eine solche sorgfältige Analyse hatte er auch bei der Seetal- Hafner Ursula, Hämmerle, Jeanprêtre, Ledergerber, Lee-
bahn vorzunehmen. mann, Marti Werner (12)
1. Der Bundesrat hatte nie versprochen, den Entscheid zur
Seetalbahn innerhalb einer bestimmten Frist zu fällen. Ent- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
sprechende Meldungen der Medien waren offensichtlich takti- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
scher Natur. Der Zeitpunkt des Entscheids des Bundesrates eine schriftliche Antwort
hat auch nichts mit der Motion Giezendanner zu tun. Es fehlte
einzig noch die geforderte sorgfältige Analyse der Sachlage. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
2. Mit seinem Entscheid vom 31. August 1992 hat der Bundes- vom 19. August 1992
rat bekräftigt, dass im Regionalverkehr tatsächlich nicht nur Rapport écrit du Conseil fédéral
wirtschaftliche Kriterien massgebend sind. Er wehrt sich aber du 19 août 1992
klar gegen die Bestrebungen, sämtliche Massnahmen für eine 1. Aenderungen in der Struktur und der Trägerschaft von Lo-
Optimierung des Regionalverkehrs mit unsachgemässen Ar- kalradios bedürfen der Genehmigung durch die Konzessions-
gumenten zu unterlaufen. behörde, d. h. durch das Eidgenössische Verkehrs- und Ener-
giewirtschaftsdepartement (Art. 13 und 14 des Radio- und
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- Fernsehgesetzes vom 21. Juni 1991, RTVG). Dabei wird auch
rates nicht befriedigt geprüft, ob die Konzessionsvorgaben eingehalten werden
können und die gesetzlichen Voraussetzungen der Konzes-
sionserteilung weiterhin gegeben sind. Sollten die Konzes-
sionsvorgaben nach genehmigter Struktur- oder Träger-
schaftsänderung nicht befolgt werden, kann die Konzessions-
behörde administrative Massnahmen ergreifen. Diese umfas-
sen das Verfügen von Auflagen, die Einschränkung, die Sus-
#ST# 92.3235 pendierung sowie den Widerruf der Konzession (Art 67
RTVG).
Interpellation Vollmer 2. Der Bundesrat teilt die Auffassung des Interpellanten: Ein
Konzessionsübertragungen Lokalradio kann nicht veräussert werden, ohne dass auch die
von Lokalradios Konzession auf den neuen Eigentümer übergeht Eine solche
Uebertragung bedarf der Genehmigung durch die Konzes-
Transfert des concessions sionsbehörde (Art 13 RTVG), was faktisch auf die Aufhebung
octroyées aux radios locales der alten und die Erteilung einer neuen Konzession hinaus-
läuft, auch wenn materiell an dieser nichts geändert wird. Nur
so kann gesichert werden, dass die gesetzlichen Bedingun-
gen der Konzessionserteilung eingehalten werden.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass im Falle der am 6. Juli
Wortlaut der Interpellation vom 17. Juni 1992 1992 vom EVED genehmigten Uebertragung der Versuchs-
Verschiedene Lokalradios - so unter anderem der Berner Lo- erlaubnis von Radio Förderband auf die Radig AG materiell an
kalsender «Förderband» - haben sich in den letzten Monaten den Konzessionsbestimmungen nichts geändert wurde. Der
grundlegend umstrukturiert, teilweise wurden auch neue, von besondere Kulturauftrag bleibt unangetastet Radio Förder-
der Werbewirtschaft dominierte Trägerschaften gebildet Es ist band wird somit weiterhin am Abend ein Kulturprogramm sen-
offensichtlich, dass diese Lokalradios sich damit längst von den. Dieser Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass die Konzes-
den seinerzeit für die Konzessionierung massgebenden Vor- sionsbehörde den wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung
gaben und Bedingungen entfernt haben. trägt, um die Bildung von Monopolsituationen, die gerade im
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Be- Lokalradiobereich problematisch sind, zu verhindern.
antwortung folgender Fragen:
1. Welche Massnahmen gedenkt die zuständige Konzes- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-
sionsbehörde zu ergreifen, wenn Lokalradios ihre Konzes- tes befriedigt
sionsvorgaben infolge Struktur- und Trägerschaftsänderun-
gen nicht mehr einhalten können oder wollen?
2. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die Uebertragung
eines Lokalradios auf einen neuen Eigentümer eine Neukon-
zessionierung respektive eine Aenderung der bestehenden
Konzession erfordert?
Texte de l'interpellation du 17 juin 1992
Plusieurs radios locales, notamment celle de la région ber-
noise «Radio Förderband», ont été entièrement restructurées
ces derniers mois; dans certains cas, on a même vu se consti-
tuer de nouveaux actionnariats, dominés par les milieux publi-
citaires. Il est donc manifeste que ces radios locales se sont
depuis longtemps distancées des conditions requises pour
obtenir une concession.
Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-
vantes:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Bühlmann Seetalbahnentscheid noch vor den Sommerferien
Interpellation Bühlmann Sauvegarde du Chemin de fer du Seetal. Décision du Conseil
fédéral
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3217
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 2194-2195
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Pagina
Ref. No 20 021 715
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