Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3197 KI-generiert

Occupational Pension Oversight and Security Fund Reform

Geschäftsnummer VPB 92-3197
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court discussed the oversight of occupational pension institutions and the need to address deficiencies in their supervision, particularly regarding employer contributions and the granting of loans outside of reasonable limits. The Federal Council acknowledged these issues and decided to implement stricter reporting requirements and security measures. Additionally, the court addressed the inclusion of non-compulsory pension claims in the security fund, noting that while recognized as necessary, the timeline for implementation was still uncertain, with proposals planned for mid-1994 as part of a broader revision of the pension law.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 66 al. 1 LTF, Art. 64 LTF; Occupational Pension Oversight and Security Fund Reform: The Federal Council acknowledged these issues and decided to implement stricter reporting requirements and security measures. Additionally, the court addressed the inclusion of non-compulsory pension claims in the security fund, noting that while recognized as necessary, the timeline for implementation was still uncertain, with proposals planned for mid-1994 as part of a broader revision of the pension law.

Schlagwörter

KI-generiert
Vorsorgeeinrichtungen Rentenrevision Rechtsreform öffentlichrechtliche Vorsorgeeinrichtung Vorsorgeausgleich bei Scheidung Effektenfonds

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited in the context of awarding costs.

Art. 64 LTF

This provision is cited in the context of ruling on legal aid.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

2. Juni 1993 N 917 Interpellation Rechsteiner

Möglichkeit der realen Verzinsung zu prüfen; deshalb bin ich funktionierender paritätischer Verwaltung auch den Stiftungs-

auch damit einverstanden, dass die Motion in ein Postulat um- rat dominiert, förmlich ausgehöhlt worden waren und dass

gewandelt wird. ihre Ansprüche in der beruflichen Vorsorge - vor allem in der

Ich hoffe deshalb, Sie stimmen dem Postulat zu und gehen ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge bezüglich der

den vom Bundesrat beschriebenen Weg, dass eine Kommis- vorobligatorischen Ansprüche-verloren waren. In diesen Fäl-

sion eine Lösung über die Realverzinsung sucht. len hat sich gezeigt, dass die Aufsicht in der beruflichen Vor-

sorge eklatante Mängel aufweist, dass sie in der Praxis in ver-

Keller Rudolf: Wir haben in unserem Rat das neue Freizügig- schiedenen Kantonen nicht funktioniert.

keitsgesetz verabschiedet und sind in beiden Räten zur In dieser Situation habe ich im letzten Sommer eine Interpella-

Ueberzeugung gekommen - dies war jedenfalls auch in der tion eingereicht, die leider vom Bundesrat unbefriedigend be-

ständerätlichen Kommission der Fall und wird so, wie es antwortet worden ist: Im wesentlichen hat der Bundesrat die

aussieht, nächste Woche auch im Ständeratsplenum der Fall geltenden Kontrollvorschriften verteidigt; die eklatanten Män-

sein -, dass man den sogenannten technischen Zinssatz nicht gel in der Aufsicht sind nicht gesehen worden. Ich konnte mich

mehr fest gestaltet (mit den jetzt geltenden 4 Prozent), son- deshalb von der Antwort des Bundesrates nicht für befriedigt

dern dass man neu eine Bandbreite erlaubt In dieser Band- erklären.

breite kann der Zins variieren. Der Bundesrat legt dazu die Heute kann ich feststellen, dass der Bundesrat dazugelernt

Grundlagen fest. und gestern eine neue Position bezogen hat. Er hat eine Ver-

Wenn ich den Vorstoss von Kollege Fasel sehe, meine ich ordnungsänderung, eine Aenderung der BW 2, beschlossen,

schon, dass es nicht ganz klar ist, ob er von der allgemeinen die nun meinen Forderungen im wesentlichen entspricht; ich

Verzinsung der Kapitalien redet oder ob er vom technischen kann das befriedigt feststellen.

Zinssatz redet. Wir haben mit dem neuen Freizügigkeitsgesetz Der Bundesrat anerkennt, dass der Sicherheitsfonds bereits

einen Kompromiss erarbeitet, der von allen beteiligten Seiten im Obligatorium erhebliche Ausfälle konstatieren muss, 1992

akzeptiert wurde. Ich möchte Sie sehr bitten, nun diesen Kom- waren es 19 Millionen Franken. Im Bereich des Ausserobliga-

promiss nicht mit der Ueberweisung eines Vorstosses aufs toriums können die Ausfälle mangels gesicherter statistischer

Spiel zu setzen, aus dem mitnichten klar hervorgeht, welche Unterlagen nicht festgestellt werden.

Verzinsung überhaupt gemeint ist. Dieser Vorstoss ist in seiner Es wird seitens des Bundesrates jetzt auch anerkannt, dass

letzten Konsequenz nicht durchdacht. Ich bitte Sie, dieses die Arbeitgeber bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in vielen

Postulat abzulehnen. Fällen mit der Ablieferung der Arbeitnehmer-und Arbeitgeber-

Und ich weise Sie darauf hin, dass sich die Zinssituation in un- beiträge ganz deutlich im Rückstand sind, dass auch Darle-

serem Lande seit der Einreichung dieses Vorstosses natürlich hen ausserhalb des Verantwortbaren gewährt werden. Diese

erheblich verändert hat, verändert mit Tendenz nach unten. Missbräuche führen dazu, dass in der Rezession vermehrt Ver-

Wir müssen bei der Ausgestaltung einer Pensionskasse luste zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu

selbstverständlich darauf achten, dass die Sicherheit der Pen- verzeichnen sind. Der Bundesrat hat sich deshalb entschlos-

sionskasse garantiert werden kann, dass die Sicherheit des sen, jetzt - richtigerweise - verstärkte Meldepflichten und Auf-

Geldes, das die Versicherten und die Arbeitgeber gemeinsam lagen an die Sicherstellung einzuführen. Das hätte allerdings

einbringen, gewährleistet ist. Und auch aus dieser Ueberle- bereits im letzten Sommer geschehen sollen. Wenn es bereits

gung heraus bitte ich Sie, hier nicht einen Schnellschuss zu im letzten Sommer geschehen wäre, hätten weitere Verluste

machen. Wir dürfen diese Sicherheit nicht allzuleicht nehmen. doch vermieden werden können. Aber immerhin sind diese

Wir müssen diese Sicherheit ernst nehmen. Massnahmen jetzt getroffen worden.

Die BVG-Revision 1995 ist in Vorbereitung. Es ist klar, dass im Weil ich gerade in diesem Zusammenhang das Wort habe,

Rahmen dieser BVG-Revision auch wieder über dieses Pro- möchte ich die Gelegenheit benützen, auch das zweite Anlie-

blemdiskutiertwerden muss, aber wir dürfen nicht im Rahmen gen, das ich im Sommer unterbreitet habe -die Sicherung der

eines Vorstosses, der nicht klar aussagt, was er will, darüber Ansprüche in der beruflichen Vorsorge -, zu thematisieren. Es

diskutieren. wäre richtig und wird heute von Fachkreisen einhellig po-

Lehnen Sie deshalb bitte das Postulat ab. stuliert, auch die ausserobligatorischen Ansprüche, insbeson-

dere die vorobligatorischen Ansprüche, in den Sicherheits-

Abstimmung - Vote fonds einzubeziehen. Das Problem ist, dass es fraglich ist,

Für Ueberweisung des Postulates 41 Stimmen wann diese dringend nötige Verbesserung umgesetzt wird. In

Dagegen 41 Stimmen der Antwort auf meine damalige Motion, die inzwischen als

Postulat überwiesen worden ist, hat der Bundesrat die Bot-

Mit Stichentscheid der Präsidentin schaft auf Ende 1993 in Aussicht gestellt.

wird der Vorstoss als Postulat überwiesen Ich möchte Frau Bundesrätin Dreifuss fragen: Wie sieht der

Avec la voix prépondérante de la présidente Zeitplan für diese dringenden Verbesserungen aus; kann

l'intervention est transmise comme postulat diese Botschaft bereits auf Ende 1993 unterbreitet werden, wie

der Bundesrat es damals angekündigt hat? Falls sich eine Ver-

schiebung dieser Botschaft ergibt, möchte ich wissen, ob Frau

Bundesrätin Dreifuss mir zusichern kann, dass allenfalls eine

92.3197

Sonderbotschaft in Erwägung gezogen wird. Dies würde viel-

#ST#

leicht noch einen Einbezug in die derzeit hängige Vorlage

Interpellation Rechsteiner über die Freizügigkeit ermöglichen. Es könnten auch weitere

Beaufsichtigung der Einrichtungen Wege geprüft werden, falls sich diese Vorlage bezüglich des

in der beruflichen Vorsorge Sicherheitsfonds verzögert. Ich meine, dass wir es den Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmern in diesem Lande schuldig

Surveillance des institutions sind, auch dieses Anliegen ernst zu nehmen, auch die vorobli-

de la prévoyance professionnelle gatorischen und ausserobligatorischen Ansprüche einzube-

ziehen.

Diskussion - Discussion

Mme Dreifuss, conseillère fédérale: Comme l'a dit hier

Siehe Jahrgang 1992, Seite 2205 - Voir année 1992, page 2205 M. Rechsteiner, le Conseil fédéral a pris une mesure impor-

tante qui reflète bien son souci des placements auprès de

l'employeur et d'une certaine dérive que l'on doit constater

presque automatiquement en période de crise économique

Rechsteiner: Ich vertrete in der Ostschweiz die Belegschaften quant à la sûreté de ces placements. Nous espérons que les

mehrerer Firmen, welche erleben mussten, dass ihre Pen- instruments mis en place hier, c'est-à-dire la restriction des

sionskassen durch den Arbeitgeber, der regelmässig bei nicht possibilités de placement sans garantie à la fortune libre de

Motion Grossenbacher 918 N 2 juin 1993

l'institution, la précision apportée à ce qu'on appelle les garan- Le Conseil fédéral est donc chargé:

ties de ces créances, et surtout un renforcement des autorités - de proposer au Parlement, dans les plus brefs délais, un pro-

de surveillance de ces institutions et un système d'annonces, jet de loi en vue d'empêcher que le trafic d'oeuvres d'art et de

chaque fois que le seuil des placements auprès de l'em- biens culturels ne s'amplifie;

ployeur serait dépassé, permettront de stopper cette dérive -de ratifier immédiatement la Convention de l'Unesco de

que l'on constate, hélas, dans des entreprises qui vont mal. 1970 et d'élaborer la loi d'exécution correspondante;

En ce qui concerne la deuxième question qui a été posée - d'encourager les cantons à lancer des campagnes d'infor-

quant au calendrier de l'examen et des propositions concer- mation en vue de sensibiliser la population au problème de la

nant l'extension de la garantie octroyée par le fonds de garan- sauvegarde et de la mise en valeur du patrimoine;

tie en cas d'insolvabilité dans le domaine surobligatoire ou - de se renseigner sur la manière dont le droit européen traite

hors obligatoire, ce calendrier se présente de la façon sui- le trafic d'oeuvres d'art et de biens culturels, et par quels orga-

vante: des travaux ont actuellement lieu, au sein de la Com- nes s'établissent les relations entre la Suisse et les CE.

mission fédérale de la prévoyance professionnelle, les diffé-

rents chapitres de la révision sont abordés les uns après les Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun

autres, et celui-ci fait partie des chapitres qui sont déjà en

examen. L'ensemble de la proposition est planifié pour la Schriftliche Begründung - Développement par écrit

mi-1994, soit à la moitié et non pas à la fin de l'année prochaine Der internationale Kunsthandel hat im vergangenen Jahrzehnt

comme l'information vous en a semble-t-il été donnée lors de erhebliche Ausmasse angenommen. Der traditionelle Erwerb

la dernière discussion sur ce point von Kunstwerken und Kulturgütern durch Kunstliebhaber und

La possibilité d'introduire des propositions dans ce sens dans Kunstliebhaberinnen wird durch den Prestige- und Spekulati-

le projet de loi fédérale sur le libre passage a été examinée en onskauf ersetzt oder gar als Mittel zur Geldwäscherei miss-

relation avec l'Office fédéral de la justice et la réponse'a été braucht

que l'unité de matière ou les points de contact et d'ancrage Der Handel mit gestohlenen Kunstwerken blüht, afrikanische

étaient insuffisants pour lier les deux propositions. En d'autres und asiatische Kulturstätten werden geplündert, und neuer-

termes, nous pensons actuellement maintenir ces proposi- dings entfaltet sich ein reger Kunsthandel mit Kunstobjekten

tions dans le cadre de la révision ordinaire de la LPP qui doit aus Osteuropa. Aber auch Schweizer Kulturgüter wandern un-

avoir lieu en 1995, comme cela est prévu dans la loi, et pour la- gehindert ins Ausland, wie die erst kürzlich in der Presse veröf-

quelle, je le répète, les propositions devraient être publiées à la fentlichte Affäre der Klosterbibliothek Dornach zeigt

mi-1994. Die Schweiz spielt eine bedeutende Rolle als Umschlagplatz

für illegale Geschäfte mit Kunstwerken und Kulturgütern und

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort befriedigt wurde in dieser Hinsicht in ausländischen Medien schon ver-

schiedentlich als «Kunstwaschanlage» bezeichnet. Diese Si-

tuation hat sich vor allem aus dem heutigen Rechtsvakuum

entwickelt und nimmt Proportionen an, die der Schweiz nicht

würdig sind.

#ST# 92.3259

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Motion Grossenbacher vom 31. August 1992

Die Schweiz als umstrittene Drehscheibe Rapport écrit du Conseil fédéral

des internationalen Kulturgüterhandels du 31 août 1992

Im Bereich des internationalen Kulturgüterhandels besteht in

La Suisse, plaque tournante der Schweiz tatsächlich keine rechtliche Regelung.

du trafic de biens culturels Der Bundesrat hat im Bericht über die Legislaturplanung

1991-1995 betont, dass im Bereich des Kulturgüterhandels

Handlungsbedarf bestehe. Er will daher das Problem des in-

ternationalen Handels mit Kultur- und Kunstgegenständen an-

gehen und prüfen, ob diesbezüglich eine neue Bundeskom-

Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1992 petenz in der Bundesverfassung zu verankern sei und ob die

Die Schweiz spielt eine bedeutende Rolle als Umschlagplatz Unterzeichnung der Unesco-Konvention vom 14. November

für illegale Geschäfte mit Kunstwerken und Kulturgütern und 1970 über die Mittel zur Bekämpfung des illegalen Imports, Ex-

wurde in dieser Hinsicht in ausländischen Medien schon ver- ports und Eigentumsübergangs an Kulturgut in Erwägung zu

schiedentlich als «Kunstwaschanlage» bezeichnet Diese Si-' ziehen ist Im übrigen hat die EG im Hinblick auf den europäi-

tuation hat sich vor allem aus dem heutigen Rechtsvakuum schen Binnenmarkt im Bereich der Ein- und Ausfuhr von Kul-

entwickelt und nimmt Proportionen an, die der Schweiz nicht turgütern eine Verordnung und eine Richtlinie erarbeitet. Der

würdig sind. Bundesrat wird bei seinen Bestrebungen diese Regelungsbe-

Der Bundesrat wird eingeladen: mühungen der EG berücksichtigen. Er sieht vor, entspre-

- möglichst schnell gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, chende Vorschläge demnächst in eine Vernehmlassung zu

die einer weiteren Entwicklung des illegalen Kunst- und Kultur- geben.

objektehandels in der Schweiz entgegenwirken; Dabei geht es nur darum, die Missbräuche und Auswüchse zu

- die Ratifizierung der Unesco-Konvention 1970 und die Erar- bekämpfen, nicht aber, den legalen Handel mit Kulturgütern

beitung eines entsprechenden Bundes-Ausführungsgesetzes zu erschweren oder einzuschränken. Namentlich sollen ille-

sofort an die Hand zu nehmen; gale Ausgrabungen, Kunstdiebstahl, widerrechtliche Ausfuhr

- kantonale Aufklärungskampagnen über die Wichtigkeit, das und andere rechtswidrige Praktiken bekämpft werden. Damit

kantonale Kulturgut zu erhalten und zu erschliessen, anzure- soll unser Land seine Solidarität mit anderen Staaten, die

gen und zu fördern; durch illegale Transaktionen in ihrer kulturellen Identität ge-

- abzuklären, wie der Kunst- und Kulturgüterhandel im euro- fährdet sind, zeigen. Auf mittlere Frist kann aber auch für die

päischen Recht gehandhabt wird und über welche Kontakt- zum schweizerischen Patrimonium gehörenden Gegen-

stellen die Schweiz zur EG verfügt stände ein wirksamer Schutz erreicht werden. Der legale Han-

del mit Kulturgütern und die Sammeltätigkeit Privater können

Texte de la motion du 18 juin 1992 zur Vielzahl und Vielfalt wertvoller Bestände und zum kulturel-

La Suisse est une plaque tournante importante du trafic d'oeu- len Verständnis beitragen. Internationaler Austausch kann

vres d'art et de biens culturels. Divers médias étrangers ont grundsätzlich allen daran Beteiligten Vorteile bringen, wenn

même dit d'elle qu'elle est le «salon-lavoir des oeuvres d'art». dabei die Grundsätze der Gegenseitigkeit, der Gleichberechti-

Cette situation, née du vide juridique actuel, prend des propor- gung und der kulturellen Selbstbestimmung eingehalten wer-

tions qui ne sont pas dignes de ce pays. den. Insofern können gesetzliche Regelungen anderer, mit

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Rechsteiner Beaufsichtigung der Einrichtungen in der beruflichen Vorsorge

Interpellation Rechsteiner Surveillance des institutions de la prévoyance professionnelle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3197

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 917-918

Page

Pagina

Ref. No 20 022 751

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.