Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3196 KI-generiert

European Police Leadership Academy Proposal

Geschäftsnummer VPB 92-3196
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed establishing a European police leadership academy in Basel, Switzerland, to integrate the country into European police cooperation networks and counter its potential isolation due to not being an EU member. The rationale was that such an academy would foster institutionalized information exchange and training for high-ranking police officials, addressing security concerns arising from increasing crime and European integration. The Federal Council supported the initiative in principle, acknowledging its potential benefits for European cooperation and recommending the motion be converted into a postulate, allowing further investigation into feasibility, legal form, funding, and international acceptance.

Legislator-Regeste

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Art. 5 EMRK, Art. 14 Abs. 1 Asylgesetz, Artikel 20 Asylgesetz; European Police Leadership Academy Proposal: The rationale was that such an academy would foster institutionalized information exchange and training for high-ranking police officials, addressing security concerns arising from increasing crime and European integration. The Federal Council supported the initiative in principle, acknowledging its potential benefits for European cooperation and recommending the motion be converted into a postulate, allowing further investigation into feasibility, legal form, funding, and international acceptance.

Schlagwörter

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Polizeiliche Zusammenarbeit Europäische Polizeiakademie Europäische Sicherheit Gegenvorschlag Polizeikommandant Polizeibewilligung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. 1 Asylgesetz

Cited by the Federal Council to explain the scope of federal responsibilities regarding asylum seeker reception and transit centres, which impacts the cantonal handling of housing.

Art. 5 EMRK

Cited by the Federal Council to explain the constitutional and conventional basis for personal liberty, including freedom of movement, and the limited grounds for restricting it.

Artikel 20 Asylgesetz

Cited by the motion proponent to support the argument that asylum seekers can be assigned to collective accommodation, implying it's a legal basis for such housing.

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Volltext

Motion Eymann Christoph 2736 N 18 décembre 1992

tuation und das Bestehen der Schweiz auf strikte Einhaltung Texte de la motion du 3 juin 1992

der Menschenrechte. Er unterstrich ebenfalls, dass die Le Conseil fédéral est chargé de rattacher la Suisse du mieux

Schweiz jede Form der Gewaltanwendung verurteile, insbe- qu'il pourra au réseau - toujours plus dense de coopération

sondere, wenn deren Opfer die Zivilbevölkerung ist Diese Ver- des polices d'Europe en proposant le plus tôt possible aux ins-

urteilung schliesst auch jede Art von Terrorismus ein, Inbegrif- tances de la Communauté et à celles de l'AELE d'implanter à

fen Gewalttaten, die sich gegen eine demokratisch gewählte Baie une Ecole européenne des cadres de la police.

Regierung richten.

Staatssekretär Kellenberger hat im weiteren die Hoffnung zum

Ausdruck gebracht, die Türkei möge zwei wichtige Gesetzes- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer

vorlagen im Bereich der Menschenrechte (Gesetz über die Roland, Borradori, Cincera, Comby, Dreher, Eggly, Fischer-

Strafprozessordnung, welches Inhaftierten einen besseren Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner,

Schutz gewährt, sowie die gesetzlichen Bestimmungen, wel- Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Keller Rudolf, Kern, Leu

che die Kompetenzen des Ministers für Menschenrechte fest- Josef, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Miesch, Müller, Marbel,

legen) sobald als möglich in Kraft setzen. Schliesslich hat Philipona, Reimann Maximilian, Sandoz, Scheurer Rémy,

Staatssekretär Kellenberger die Türkei erneut zum Beitritt zu Stamm Luzi, Steinemann, Verterli, Wick, Wyss Paul (33)

den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen ein-

geladen.

Der Bundesrat wird auch weiterhin nicht zögern, seinen Stand- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

punkt in diesen Fragen am geeigneten Ort unmissverständ- Durch die fortschreitende europäische Integration gerät die

lich darzulegen. Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «Internatio-

Gute Dienste: nale polizeiliche Zusammenarbeit» in eine sachlich nicht zu

Gute Dienste einer Drittpartei zwischen zwei Streitparteien, rechtfertigende Aussenseiterrolle. Es steht zu befürchten,

beispielsweise zur Ermöglichung eines Waffenstillstands, las- dass der Schweiz als Nicht-EG-Mitglied durch zunehmende

sen sich nur unter den folgenden Voraussetzungen leisten: Isolierung in diesen Bereichen angesichts der Kriminalitäts-

- Einverständnis beider Streitparteien, die andere Partei über- entwicklung schwerwiegende Probleme erwachsen werden.

haupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren; Es ist europaweit unbestritten, dass es für eine wirkungsvolle

- Bereitschaft beider Seiten, das Ziel Guter Dienste, hier also polizeiliche Zusammenarbeit eines institutionalisierten Infor-

einen Waffenstillstand, grundsätzlich zu akzeptieren; mationsaustausches ebenso wie einer gemeinsamen Fortbil-

- Bereitschaft beider Seiten, die Drittpartei aktiv um die Lei- dung für hohe und höchste Kader sowie einer gemeinsamen

stung Guter Dienste anzugeben; solche Dienste können von Aus- und Weiterbildung von Spezialisten verschiedenster

Dritten nicht aufgedrängt werden. Richtung bedarf. Aus verschiedenen Gründen konnte eine Po-

Im vorliegenden Konflikt ist heute keine der drei Voraussetzun- lizeiakademie, die in dieser Richtung wirken würde, bisher

gen auch nur annähernd erfüllt: nicht eingerichtet werden. Hier bestünde für die Schweiz eine

- In der Sicht der türkischen Regierung handelt es sich bei der ausgezeichnete Möglichkeit, nicht nur ein längst erwünschtes

PKK um eine reine «Terroristenorganisation», die als Sicher- Signal des Willens zur engen Zusammenarbeit im europäi-

heitsrisiko beseitigt werden muss, und nicht um eine verhand- schen Rahmen zu geben, sondern auch einen konkreten Bei-

lungswürdige Gegenpartei. trag an den Aufbau Europas im Bereich der inneren Sicherheit

- Die PKK ihrerseits hat sich ausdrücklich dem bewaffneten zu leisten.

Kampf gegen den türkischen Staat verschrieben. Ein bereits im Frühjahr 1991 von der Kantonspolizei Basel-

- Keine der beiden Seiten hat sich um die Leistung Guter Stadt ausgearbeitetes Projekt einer Europäischen Polizeifüh-

Dienste durch eine Drittpartei bemüht rungsakademie in der Schweiz hat die Unterstützung der Kon-

Der Bundesrat würde ein Gesuch um die Leistung Guter ferenz der kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren, der Verei-

Dienste aber selbstverständlich in positivem Sinn prüfen. nigung der städtischen Polizeidirektoren, der Konferenz der

Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schwei-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates zerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs sowie des

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schweizerischen Polizei-Institutes Neuenburg gefunden und

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ist von zahlreichen Vertretern ausländischer Polizeibehörden

wandeln. in exploratorischen Gesprächen lebhaft begrüsst worden. Die

von der Schweiz als Beitrag an diese europäische Koopera-

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat tion zu übernehmenden Kosten von jährlich knapp einer Mil-

lion Franken sind vergleichsweise bescheiden.

Die derzeitige Unmöglichkeit, in den für Fragen der inneren

Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zuständigen

Gremien der EG-Staaten (Trevi-Kooperation) mitzuwirken

bzw. dem Schengener Uebereinkommen vom 19. Juni 1990

beizutreten, unterstreicht die Isolierung der Schweiz in die-

#ST# 92.3196 sem Bereich. Diese hat in erster Linie für uns, indirekt aber

auch für unsere Partnerländer negative Auswirkungen. Die

Motion Eymann Christoph Schweiz wird die notwendig daraus folgenden Informations-

Europäische Polizeiführungsakademie defizite mit den entsprechenden Konsequenzen zu spüren

bekommen. Der Maastrichter Vertrag über eine europäische

in Basel Union verschärft diese Entwicklung für Nicht-EG-Mitglieder

Implantation à Baie d'une Ecole noch.

européenne des cadres de la police Die Einrichtung einer Schweizerischen Polizeiführungs-

akademie böte aus heutiger Sicht die einzige Möglichkeit,

der Schweiz - ohne EG-Mitgliedschaft - im Bereich der inne-

ren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zu einem

institutionalisierten und regelmässigen Erfahrungs- und In-

Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1992 formationsaustausch auf hoher und höchster Ebene zu ver-

Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweiz in das dichter wer- helfen. Basel, sowohl an der EG-Aussen- wie auch an einer

dende Netz der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit EG-Binnengrenze gelegen, wo sich europaweite Verkehrsträ-

so gut als möglich einzubinden, indem er raschmöglichst den ger treffen und wo die notwendigen Infrastrukturen zur Verfü-

entsprechenden Instanzen der EG und Efta-Staaten anbietet, gung stehen, bietet sich - sowohl unter fachlichen als auch

in Basel eine Europäische Polizeiführungsakademie einzu- unter geographischen Gesichtspunkten -- als idealer Stand-

richten. ort an.

18. Dezember 1992 N 2737 Motion Heberlein

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Theo, Nabholz, Perey, Pidoux, Sandoz, Savary, Scheidegger,

vom 2. November 1992 Segmüller, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steinegger,

Rapport écrit du Conseil fédéral Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Wyss

du 2 novembre 1992 Paul, Zölch, Züger (47)

Mit der Unterzeichnung des EWR-Vertrages ist der Bundesrat

einer Isolierung der Schweiz in Europa entgegengetreten. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Dies gilt auch für den vom Motionär angesprochenen Sicher- In der Antwort auf die Motion Andreas Iten im Ständerat geht

heitsbereich, in dem bereits heute regelmässige Kontakte zwi- der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich das in der Be-

schen europäischen und schweizerischen Sicherheitsbehör- völkerung zu Recht Anstoss erregende gesetzeswidrige Ver-

den bestehen. Wie sich der europäische Integrationsprozess halten eines Teils der Asylbewerber durch besonders schnelle

auf die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «In- Behandlung des Asylgesuches und Koordination mit dem

ternationale polizeiliche Zusammenarbeit» auswirkt, wird im Strafverfahren lösen lasse. Dies ist eine mögliche und notwen-

übrigen von der vom EJPD eingesetzten «Expertenkommis- dige Massnahme, sie genügt jedoch nicht, wie die Erfahrun-

sion 'Grenzpolizeiliche Personenkontrollen' geprüft Diese hat gen zeigen. Die Gemeinden als Vollzugsorgane sehen sich

in ihrem Zwischenbericht vom 21. Juni 1991 als prüfenswerte mit der Aufgabe konfrontiert, Asylbewerber, die bei Diebstäh-

integrationspolitische Initiative ein Angebot der Schweiz als len oder Drogenhandel ertappt wurden, während mehreren

Standort für eine Europäische Polizeiführungsakademie vor- Monaten weiterhin in ihren Unterkünften unterzubringen. Dass

geschlagen. diese Praxis nicht nur bei den Betreuern in den Gemeinden,

Der Bundesrat steht einer solchen Idee grundsätzlich positiv sondern vor allem auch in der Bevölkerung auf Unverständnis

gegenüber und hat entsprechende exploratorische Abklärun- stösst, ist verständlich. Sie erschwertauch die Betreuungsauf-

gen befürwortet. Inzwischen wurde der Trevi-Troika (gegen- gaben erheblich und führt zu Problemen mit den sich klaglos

wärtige, vorgängige und künftige Präsidentschaft) unverbind- verhaltenden Asylbewerbern. Straf- und Asylverfahren müs-

lich das Interesse der Schweiz an der Europäischen Polizei- sen rechtmässig abgewickelt werden, was bei allfälligen Be-

führungsakademie mitgeteilt. schwerden oder Rekursen mehrere Monate oder Jahre dau-

Eine solche internationale Akademie ist geeignet, in Fragen ern kann. Der mögliche Entzug der Fürsorgeleistungen ge-

der Polizei und Sicherheit integrierend zu wirken, ihre wissen- mäss Weisung des Bundesrates beeindruckt diese Asylbe-

schaftliche Bearbeitung zu fördern und damit die bestehen- werber wenig, beschaffen sie sich doch die notwendigen Mit-

den nationalen Strukturen zu ergänzen. Allerdings sind für ei- tel «problemlos» auf andere Weise.

nen Entscheid noch Abklärungen, namentlich zur Rechtsform Asylbewerber haben keine freie Wahl des Wohnsitzes. Bund

und Finanzierung, notwendig. Zudem gilt es in Erfahrung zu oder Kantone können ihnen gemäss Artikel 20 Asylgesetz ei-

bringen, ob die europäischen Staaten einen schweizerischen nen Aufenthalt zuweisen. Warum diese Zuweisung nicht in Ge-

Standort für diese Akademie akzeptieren würden. Diese Ab- meinschaftsunterkünften erfolgen kann, ist nicht einsehbar,

klärungen werden noch einige Zeit beanspruchen. dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Bei der im ersten

halben Jahr stark zurückgegangenen Zahl von Gesuchstel-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates lern stehen auch kantonale Durchgangsheime oder Gemein-

Déclaration écrite du Conseil fédéral schaftsunterkünfte zur Verfügung.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Die Forderung einer zentralen Unterbringung straffälliger Asyl-

wandeln. bewerber ist im übrigen auch im Papier der Bundesratspar-

teien zur Asylpolitik als unbestrittene Forderung enthalten,

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat und der Wille zur Umsetzung wurde vom Bundesrat bekräftigt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. November 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

#ST# 92.3267 du 11 novembre 1992

Die Fürsorge und insbesondere die Unterbringung von Asyl-

Motion Heberlein bewerbern fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Die

Massnahmen gegenüber innerkantonale Verteilung von Asylbewerbern auf die Gemein-

straffälligen Asylbewerbern den sowie allfällige interkantonale Vereinbarungen über die

gemeinsame Errichtung und Führung von Kollektivunterkünf-

Mesures à ('encontre des ten ist damit allein Sache der Kantone. Der Bund führt nur die

demandeurs d'asile délinquants Empfangsstellen und Transitzentren gestützt auf Artikel 14Ab-

satz 1 Asylgesetz.

Die persönliche Freiheit - namentlich auch die Bewegungs-

freiheit-wird von der Verfassung und in Artikel 5 der Europäi-

schen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Das

Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1992 Bundesgericht anerkennt dieses Grundrecht als ungeschrie-

Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den benes Freiheitsrecht. Die Anordnung freiheitsbeschränkender

Kantonen Massnahmen zu treffen, um straffällig gewordene Massnahmen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grund-

Asylbewerber bis zum Abschluss von Asyl- und Strafverfahren lage und ist nur aus einem der in Artikel 5 EMRK abschlies-

in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. send aufgezählten Gründen zulässig. Dies hat zur Konse-

quenz, dass ein Asylbewerber - sofern sein deliktisches Ver-

Texte de la motion du 18 juin 1992 halten keinen strafprozessualen oder strafrechtlichen Frei-

Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures, en col- heitsentzug rechtfertigt - wohl in eine Sammelunterkunft ein-

laboration avec les cantons, afin d'héberger les demandeurs gewiesen, dort aber nicht weiter gehend als durch die Haus-

d'asile délinquants dans les logements communautaires exis- ordnung erforderlich in seiner persönlichen Freiheit einge-

tants jusqu'au terme de la procédure d'asile et de la procédure schränkt werden kann. Auch für Asylbewerber gilt bis zu einer

pénale dont ils font l'objet. allfälligen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermu-

tung der EMRK

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger, Aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompe-

Bezzola, Bonny, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, tenzausscheidung sind die Strafverfolgung, namentlich die

Cincera, Columberg, Couchepin, David, Dettling, Dünki, Eng- Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft sowie

ler, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Fritschi Haft-, Gefängnis- oder Zuchthausstrafen in der Regel Sache

Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Guinand, Hari, Heget- der Kantone. Freiheitsentziehende Massnahmen im Rahmen

schweiler, Iten Joseph, Leuenberger Moritz, Mamie, Meyer des Asylverfahrens sind - mit Ausnahme der ebenfalls durch

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Eymann Christoph Europäische Polizeiführungsakademie in Basel

Motion Eymann Implantation à Bâle d'une Ecole européenne des cadres de la police

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band VI

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3196

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.12.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 2736-2737

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Ref. No 20 022 101

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