European Police Leadership Academy Proposal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed establishing a European police leadership academy in Basel, Switzerland, to integrate the country into European police cooperation networks and counter its potential isolation due to not being an EU member. The rationale was that such an academy would foster institutionalized information exchange and training for high-ranking police officials, addressing security concerns arising from increasing crime and European integration. The Federal Council supported the initiative in principle, acknowledging its potential benefits for European cooperation and recommending the motion be converted into a postulate, allowing further investigation into feasibility, legal form, funding, and international acceptance.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 5 EMRK, Art. 14 Abs. 1 Asylgesetz, Artikel 20 Asylgesetz; European Police Leadership Academy Proposal: The rationale was that such an academy would foster institutionalized information exchange and training for high-ranking police officials, addressing security concerns arising from increasing crime and European integration. The Federal Council supported the initiative in principle, acknowledging its potential benefits for European cooperation and recommending the motion be converted into a postulate, allowing further investigation into feasibility, legal form, funding, and international acceptance.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council to explain the scope of federal responsibilities regarding asylum seeker reception and transit centres, which impacts the cantonal handling of housing.
Cited by the Federal Council to explain the constitutional and conventional basis for personal liberty, including freedom of movement, and the limited grounds for restricting it.
Cited by the motion proponent to support the argument that asylum seekers can be assigned to collective accommodation, implying it's a legal basis for such housing.
Volltext
Motion Eymann Christoph 2736 N 18 décembre 1992
tuation und das Bestehen der Schweiz auf strikte Einhaltung Texte de la motion du 3 juin 1992
der Menschenrechte. Er unterstrich ebenfalls, dass die Le Conseil fédéral est chargé de rattacher la Suisse du mieux
Schweiz jede Form der Gewaltanwendung verurteile, insbe- qu'il pourra au réseau - toujours plus dense de coopération
sondere, wenn deren Opfer die Zivilbevölkerung ist Diese Ver- des polices d'Europe en proposant le plus tôt possible aux ins-
urteilung schliesst auch jede Art von Terrorismus ein, Inbegrif- tances de la Communauté et à celles de l'AELE d'implanter à
fen Gewalttaten, die sich gegen eine demokratisch gewählte Baie une Ecole européenne des cadres de la police.
Regierung richten.
Staatssekretär Kellenberger hat im weiteren die Hoffnung zum
Ausdruck gebracht, die Türkei möge zwei wichtige Gesetzes- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bezzola, Borer
vorlagen im Bereich der Menschenrechte (Gesetz über die Roland, Borradori, Cincera, Comby, Dreher, Eggly, Fischer-
Strafprozessordnung, welches Inhaftierten einen besseren Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Giezendanner,
Schutz gewährt, sowie die gesetzlichen Bestimmungen, wel- Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Keller Rudolf, Kern, Leu
che die Kompetenzen des Ministers für Menschenrechte fest- Josef, Leuba, Maspoli, Mauch Rolf, Miesch, Müller, Marbel,
legen) sobald als möglich in Kraft setzen. Schliesslich hat Philipona, Reimann Maximilian, Sandoz, Scheurer Rémy,
Staatssekretär Kellenberger die Türkei erneut zum Beitritt zu Stamm Luzi, Steinemann, Verterli, Wick, Wyss Paul (33)
den zwei Zusatzprotokollen zu den Genfer Konventionen ein-
geladen.
Der Bundesrat wird auch weiterhin nicht zögern, seinen Stand- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
punkt in diesen Fragen am geeigneten Ort unmissverständ- Durch die fortschreitende europäische Integration gerät die
lich darzulegen. Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «Internatio-
Gute Dienste: nale polizeiliche Zusammenarbeit» in eine sachlich nicht zu
Gute Dienste einer Drittpartei zwischen zwei Streitparteien, rechtfertigende Aussenseiterrolle. Es steht zu befürchten,
beispielsweise zur Ermöglichung eines Waffenstillstands, las- dass der Schweiz als Nicht-EG-Mitglied durch zunehmende
sen sich nur unter den folgenden Voraussetzungen leisten: Isolierung in diesen Bereichen angesichts der Kriminalitäts-
- Einverständnis beider Streitparteien, die andere Partei über- entwicklung schwerwiegende Probleme erwachsen werden.
haupt als Verhandlungspartner zu akzeptieren; Es ist europaweit unbestritten, dass es für eine wirkungsvolle
- Bereitschaft beider Seiten, das Ziel Guter Dienste, hier also polizeiliche Zusammenarbeit eines institutionalisierten Infor-
einen Waffenstillstand, grundsätzlich zu akzeptieren; mationsaustausches ebenso wie einer gemeinsamen Fortbil-
- Bereitschaft beider Seiten, die Drittpartei aktiv um die Lei- dung für hohe und höchste Kader sowie einer gemeinsamen
stung Guter Dienste anzugeben; solche Dienste können von Aus- und Weiterbildung von Spezialisten verschiedenster
Dritten nicht aufgedrängt werden. Richtung bedarf. Aus verschiedenen Gründen konnte eine Po-
Im vorliegenden Konflikt ist heute keine der drei Voraussetzun- lizeiakademie, die in dieser Richtung wirken würde, bisher
gen auch nur annähernd erfüllt: nicht eingerichtet werden. Hier bestünde für die Schweiz eine
- In der Sicht der türkischen Regierung handelt es sich bei der ausgezeichnete Möglichkeit, nicht nur ein längst erwünschtes
PKK um eine reine «Terroristenorganisation», die als Sicher- Signal des Willens zur engen Zusammenarbeit im europäi-
heitsrisiko beseitigt werden muss, und nicht um eine verhand- schen Rahmen zu geben, sondern auch einen konkreten Bei-
lungswürdige Gegenpartei. trag an den Aufbau Europas im Bereich der inneren Sicherheit
- Die PKK ihrerseits hat sich ausdrücklich dem bewaffneten zu leisten.
Kampf gegen den türkischen Staat verschrieben. Ein bereits im Frühjahr 1991 von der Kantonspolizei Basel-
- Keine der beiden Seiten hat sich um die Leistung Guter Stadt ausgearbeitetes Projekt einer Europäischen Polizeifüh-
Dienste durch eine Drittpartei bemüht rungsakademie in der Schweiz hat die Unterstützung der Kon-
Der Bundesrat würde ein Gesuch um die Leistung Guter ferenz der kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren, der Verei-
Dienste aber selbstverständlich in positivem Sinn prüfen. nigung der städtischen Polizeidirektoren, der Konferenz der
Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz, der Schwei-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates zerischen Vereinigung städtischer Polizeichefs sowie des
Déclaration écrite du Conseil fédéral Schweizerischen Polizei-Institutes Neuenburg gefunden und
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- ist von zahlreichen Vertretern ausländischer Polizeibehörden
wandeln. in exploratorischen Gesprächen lebhaft begrüsst worden. Die
von der Schweiz als Beitrag an diese europäische Koopera-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat tion zu übernehmenden Kosten von jährlich knapp einer Mil-
lion Franken sind vergleichsweise bescheiden.
Die derzeitige Unmöglichkeit, in den für Fragen der inneren
Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zuständigen
Gremien der EG-Staaten (Trevi-Kooperation) mitzuwirken
bzw. dem Schengener Uebereinkommen vom 19. Juni 1990
beizutreten, unterstreicht die Isolierung der Schweiz in die-
#ST# 92.3196 sem Bereich. Diese hat in erster Linie für uns, indirekt aber
auch für unsere Partnerländer negative Auswirkungen. Die
Motion Eymann Christoph Schweiz wird die notwendig daraus folgenden Informations-
Europäische Polizeiführungsakademie defizite mit den entsprechenden Konsequenzen zu spüren
bekommen. Der Maastrichter Vertrag über eine europäische
in Basel Union verschärft diese Entwicklung für Nicht-EG-Mitglieder
Implantation à Baie d'une Ecole noch.
européenne des cadres de la police Die Einrichtung einer Schweizerischen Polizeiführungs-
akademie böte aus heutiger Sicht die einzige Möglichkeit,
der Schweiz - ohne EG-Mitgliedschaft - im Bereich der inne-
ren Sicherheit und polizeilichen Zusammenarbeit zu einem
institutionalisierten und regelmässigen Erfahrungs- und In-
Wortlaut der Motion vom 3. Juni 1992 formationsaustausch auf hoher und höchster Ebene zu ver-
Der Bundesrat wird beauftragt, die Schweiz in das dichter wer- helfen. Basel, sowohl an der EG-Aussen- wie auch an einer
dende Netz der europäischen polizeilichen Zusammenarbeit EG-Binnengrenze gelegen, wo sich europaweite Verkehrsträ-
so gut als möglich einzubinden, indem er raschmöglichst den ger treffen und wo die notwendigen Infrastrukturen zur Verfü-
entsprechenden Instanzen der EG und Efta-Staaten anbietet, gung stehen, bietet sich - sowohl unter fachlichen als auch
in Basel eine Europäische Polizeiführungsakademie einzu- unter geographischen Gesichtspunkten -- als idealer Stand-
richten. ort an.
18. Dezember 1992 N 2737 Motion Heberlein
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Theo, Nabholz, Perey, Pidoux, Sandoz, Savary, Scheidegger,
vom 2. November 1992 Segmüller, Spoerry, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steinegger,
Rapport écrit du Conseil fédéral Stucky, Suter, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler, Wyss
du 2 novembre 1992 Paul, Zölch, Züger (47)
Mit der Unterzeichnung des EWR-Vertrages ist der Bundesrat
einer Isolierung der Schweiz in Europa entgegengetreten. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Dies gilt auch für den vom Motionär angesprochenen Sicher- In der Antwort auf die Motion Andreas Iten im Ständerat geht
heitsbereich, in dem bereits heute regelmässige Kontakte zwi- der Bundesrat von der Annahme aus, dass sich das in der Be-
schen europäischen und schweizerischen Sicherheitsbehör- völkerung zu Recht Anstoss erregende gesetzeswidrige Ver-
den bestehen. Wie sich der europäische Integrationsprozess halten eines Teils der Asylbewerber durch besonders schnelle
auf die Schweiz in den Bereichen «Innere Sicherheit» und «In- Behandlung des Asylgesuches und Koordination mit dem
ternationale polizeiliche Zusammenarbeit» auswirkt, wird im Strafverfahren lösen lasse. Dies ist eine mögliche und notwen-
übrigen von der vom EJPD eingesetzten «Expertenkommis- dige Massnahme, sie genügt jedoch nicht, wie die Erfahrun-
sion 'Grenzpolizeiliche Personenkontrollen' geprüft Diese hat gen zeigen. Die Gemeinden als Vollzugsorgane sehen sich
in ihrem Zwischenbericht vom 21. Juni 1991 als prüfenswerte mit der Aufgabe konfrontiert, Asylbewerber, die bei Diebstäh-
integrationspolitische Initiative ein Angebot der Schweiz als len oder Drogenhandel ertappt wurden, während mehreren
Standort für eine Europäische Polizeiführungsakademie vor- Monaten weiterhin in ihren Unterkünften unterzubringen. Dass
geschlagen. diese Praxis nicht nur bei den Betreuern in den Gemeinden,
Der Bundesrat steht einer solchen Idee grundsätzlich positiv sondern vor allem auch in der Bevölkerung auf Unverständnis
gegenüber und hat entsprechende exploratorische Abklärun- stösst, ist verständlich. Sie erschwertauch die Betreuungsauf-
gen befürwortet. Inzwischen wurde der Trevi-Troika (gegen- gaben erheblich und führt zu Problemen mit den sich klaglos
wärtige, vorgängige und künftige Präsidentschaft) unverbind- verhaltenden Asylbewerbern. Straf- und Asylverfahren müs-
lich das Interesse der Schweiz an der Europäischen Polizei- sen rechtmässig abgewickelt werden, was bei allfälligen Be-
führungsakademie mitgeteilt. schwerden oder Rekursen mehrere Monate oder Jahre dau-
Eine solche internationale Akademie ist geeignet, in Fragen ern kann. Der mögliche Entzug der Fürsorgeleistungen ge-
der Polizei und Sicherheit integrierend zu wirken, ihre wissen- mäss Weisung des Bundesrates beeindruckt diese Asylbe-
schaftliche Bearbeitung zu fördern und damit die bestehen- werber wenig, beschaffen sie sich doch die notwendigen Mit-
den nationalen Strukturen zu ergänzen. Allerdings sind für ei- tel «problemlos» auf andere Weise.
nen Entscheid noch Abklärungen, namentlich zur Rechtsform Asylbewerber haben keine freie Wahl des Wohnsitzes. Bund
und Finanzierung, notwendig. Zudem gilt es in Erfahrung zu oder Kantone können ihnen gemäss Artikel 20 Asylgesetz ei-
bringen, ob die europäischen Staaten einen schweizerischen nen Aufenthalt zuweisen. Warum diese Zuweisung nicht in Ge-
Standort für diese Akademie akzeptieren würden. Diese Ab- meinschaftsunterkünften erfolgen kann, ist nicht einsehbar,
klärungen werden noch einige Zeit beanspruchen. dazu braucht es keine Gesetzesänderung. Bei der im ersten
halben Jahr stark zurückgegangenen Zahl von Gesuchstel-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates lern stehen auch kantonale Durchgangsheime oder Gemein-
Déclaration écrite du Conseil fédéral schaftsunterkünfte zur Verfügung.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Die Forderung einer zentralen Unterbringung straffälliger Asyl-
wandeln. bewerber ist im übrigen auch im Papier der Bundesratspar-
teien zur Asylpolitik als unbestrittene Forderung enthalten,
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat und der Wille zur Umsetzung wurde vom Bundesrat bekräftigt
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. November 1992
Rapport écrit du Conseil fédéral
#ST# 92.3267 du 11 novembre 1992
Die Fürsorge und insbesondere die Unterbringung von Asyl-
Motion Heberlein bewerbern fallen in den Kompetenzbereich der Kantone. Die
Massnahmen gegenüber innerkantonale Verteilung von Asylbewerbern auf die Gemein-
straffälligen Asylbewerbern den sowie allfällige interkantonale Vereinbarungen über die
gemeinsame Errichtung und Führung von Kollektivunterkünf-
Mesures à ('encontre des ten ist damit allein Sache der Kantone. Der Bund führt nur die
demandeurs d'asile délinquants Empfangsstellen und Transitzentren gestützt auf Artikel 14Ab-
satz 1 Asylgesetz.
Die persönliche Freiheit - namentlich auch die Bewegungs-
freiheit-wird von der Verfassung und in Artikel 5 der Europäi-
schen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantiert. Das
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1992 Bundesgericht anerkennt dieses Grundrecht als ungeschrie-
Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den benes Freiheitsrecht. Die Anordnung freiheitsbeschränkender
Kantonen Massnahmen zu treffen, um straffällig gewordene Massnahmen bedarf einer besonderen gesetzlichen Grund-
Asylbewerber bis zum Abschluss von Asyl- und Strafverfahren lage und ist nur aus einem der in Artikel 5 EMRK abschlies-
in bestehenden Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. send aufgezählten Gründen zulässig. Dies hat zur Konse-
quenz, dass ein Asylbewerber - sofern sein deliktisches Ver-
Texte de la motion du 18 juin 1992 halten keinen strafprozessualen oder strafrechtlichen Frei-
Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures, en col- heitsentzug rechtfertigt - wohl in eine Sammelunterkunft ein-
laboration avec les cantons, afin d'héberger les demandeurs gewiesen, dort aber nicht weiter gehend als durch die Haus-
d'asile délinquants dans les logements communautaires exis- ordnung erforderlich in seiner persönlichen Freiheit einge-
tants jusqu'au terme de la procédure d'asile et de la procédure schränkt werden kann. Auch für Asylbewerber gilt bis zu einer
pénale dont ils font l'objet. allfälligen strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermu-
tung der EMRK
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Baumberger, Aufgrund der bestehenden verfassungsrechtlichen Kompe-
Bezzola, Bonny, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, tenzausscheidung sind die Strafverfolgung, namentlich die
Cincera, Columberg, Couchepin, David, Dettling, Dünki, Eng- Anordnung und der Vollzug von Untersuchungshaft sowie
ler, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey Claude, Fritschi Haft-, Gefängnis- oder Zuchthausstrafen in der Regel Sache
Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Guinand, Hari, Heget- der Kantone. Freiheitsentziehende Massnahmen im Rahmen
schweiler, Iten Joseph, Leuenberger Moritz, Mamie, Meyer des Asylverfahrens sind - mit Ausnahme der ebenfalls durch
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Eymann Christoph Europäische Polizeiführungsakademie in Basel
Motion Eymann Implantation à Bâle d'une Ecole européenne des cadres de la police
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3196
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 2736-2737
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Pagina
Ref. No 20 022 101
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