Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3151 KI-generiert

Postulate for Nitrogen Dioxide and Ozone Alarm Values Rejected

Geschäftsnummer VPB 92-3151
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate requesting the establishment of alarm values for nitrogen dioxide and ozone. The postulate argued that current emission limits were too low and misinterpreted as alarm values, causing unnecessary public fear, and that the government should set distinct alarm values to provide clearer information. The Federal Council rejected the postulate, maintaining that Switzerland's air pollution control policy, based on long-term protective emission limits rather than crisis management with alarm values, was effective and legally sound. The Council emphasized that existing limits aim to prevent long-term harm and that distinct alarm values were unnecessary and not provided for in Swiss legislation, as pollution levels in Switzerland were significantly better than in many other countries.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 2 Umweltschutzgesetz; Postulate for Nitrogen Dioxide and Ozone Alarm Values Rejected: The postulate argued that current emission limits were too low and misinterpreted as alarm values, causing unnecessary public fear, and that the government should set distinct alarm values to provide clearer information. The Federal Council rejected the postulate, maintaining that Switzerland's air pollution control policy, based on long-term protective emission limits rather than crisis management with alarm values, was effective and legally sound. The Council emphasized that existing limits aim to prevent long-term harm and that distinct alarm values were unnecessary and not provided for in Swiss legislation, as pollution levels in Switzerland were significantly better than in many other countries.

Schlagwörter

KI-generiert
Luftreinhaltung Schreckung der Bevölkerung Alarmwert Treibhausgas Lärmpegel ungenügende Gefährdung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 2 Umweltschutzgesetz
The court referenced this article to state that Swiss environmental law does not provide for alarm values for air pollutants, and that the air pollution control policy is based on long-term protection rather than crisis management.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 2 Umweltschutzgesetz

The court referenced this article to state that Swiss environmental law does not provide for alarm values for air pollutants, and that the air pollution control policy is based on long-term protection rather than crisis management.

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Volltext

Postulat Dettling 808 N 3 juin 1992

contenants fermés, et les quantités mises en oeuvre n'excè- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Bonny,

dent pas 15 tonnes par an (uniquement pour la lutte contre le Bührer Gerold, Cincera, Fischer-Seengen, Frey Walter, Fri-

feu). Un groupe de travail mis sur pied par l'OFEFP et com- tschi Oscar, Giger, Gysin, Heberlein, Hegetschweiler, Mauch

posé de représentants des milieux intéressés recherche ac- Rolf, Miesch, Mühlemann, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger,

tuellement des solutions pour répondre aux problèmes (tech- Stucky, Tschuppert Karl, Wittenwiler (21 )

niques, financiers, d'organisation) que pose encore l'élimina-

tion de ces substances. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

4. L'OFEFP, office compétent en la matière, a impulsé ou sou- In der Luftreinhalte-Verordnung sind schon seit Jahren Immis-

tenu plusieurs projets de recherche visant à identifier les subs- sionsgrenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe festgeschrie-

tituts possibles aux technologies axées sur l'emploi des CFC, ben. Diese geben in erster Linie längerfristige Zielvorstellun-

notamment dans les domaines de l'isolation thermique, des gen an und sind - wie der Bundesrat in der Fragestunde vom

solvants et de la protection contre les incendies. Ces efforts 9. März 1992 feststellte - keine Alarmwerte. Es ist daher ein

ont par exemple donné lieu à la publication des deux travaux dringendes Gebot korrekter Information, in der Praxis zwi-

de recherche suivants dans la série des Cahiers de l'environ- schen diesen beiden Gruppen von Werten zu unterscheiden.

nement de l'OFEFP: Andernfalls werden fahrlässig Aengste und Aggressionen ge-

- Remplacement du CFC-113 dans l'industrie (no 111 ) ; schürt, oder es wird Abwehrhaltungen oder politischem Desin-

- Substitution FCKW-haltiger Wärmedämmstoffe im Hochbau teresse Vorschub geleistet.

(le remplacement des isolants thermiques contenant des CFC Nun hat aber der Bundesrat bislang einzig beim Schwefeldi-

dans le bâtiment; en langue allemande uniquement, no 113). oxid sogenannte «Warn- oder Interventionsstufen» festgelegt,

Par ailleurs, des spécialistes suisses sont membres des grou- bei deren Erreichen die Behörden zu intervenieren haben.

pes de travail qui, mis sur pied dans le cadre du Protocole de Diese Alarmwerte liegen übrigens deutlich höher als die ent-

Montréal, sont chargés d'identifier et d'évaluer les substituts sprechenden Immissionsgrenzwerte in der Luftreinhalte-Ver-

possibles aux solvants et aux produits traditionnellement em- ordnung. Dagegen gibt es weder beim Stickstoffdioxid noch

ployés dans la protection anti-incendie. beim Ozon in der Schweiz, notabene im Gegensatz zu vielen

5. En automne 1992, aura lieu à Copenhague la prochaine anderen Ländern, keine solchen Alarm- oder Interventions-

réunion ordinaire des Etats parties au Protocole de Montréal, werte. Deshalb dienen heute immer noch die Grenzwerte der

et rien qu'avant Pâques il n'y aura pas moins de trois conféren- Luftreinhalte-Verordnung als Alarmwerte. Dies ist falsch, weil

ces internationales (dont une réunion préparatoire des par- die Immissionsgrenzwerte zur Verhinderung von möglichen

ties) consacrées à la préservation de la couche d'ozone. Ces Schäden durch Langfristbelastungen bewusst niedrig ange-

conférences permettront aux parties de s'accorder sur les setzt und daher in der kritischen Zeit relativ leicht überschritten

conditions d'un nouveau renforcement du protocole, le point werden, ohne dass dies zumindest eine direkte Schädigung

d'orgue de ce processus étant constitué par la Conférence der Bevölkerung bewirkt. Die Folge dieses Mangels ist, dass-

des Nations Unies sur l'environnement et le développement durch manche Medien und politische Kreise verstärkt - leicht

(CNUED) qui se tiendra en juin à Rio; se déroulant au plus haut der falsche Eindruck entsteht, es herrsche eine die Gesund-

niveau, elle sera le cadre idéal pour arrêter les principes qui ré- heit akut bedrohende Smogsituation vor.

giront la révision de l'accord de Montréal. A Copenhague, en- Der Bundesrat wird daher dringend ersucht, möglichst umge-

fin, les Etats parties approuveront les amendements ainsi mis hend Alarm- oder Interventionswerte mit Bezug auf das Stick-

au point. La position de la Suisse en ce qui concerne l'interdic- stoffdioxid und das Ozon festzulegen und dieselben der Be-

tion des substances appauvrissant la couche d'ozone s'orien- völkerung mit den erforderlichen Erläuterungen bekanntzuge-

tera d'après les dispositions de l'arrêté du Conseil fédéral en ben. Nur auf diese Weise kann dem nicht zuletzt auch in den

date du 14 août 1991 (modification de l'ordonnance sur les Medien bewusst oder unbewusst verbreiteten Wirrwarr end-

substances). lich Abhilfe geschaffen werden.

Frau Gonseth: Die grüne Fraktion ist von der Antwort teilweise Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

befriedigt und beantragt Diskussion. vom 13. Mai 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

Abstimmung - Vote du 13 mai 1992

Für den Antrag auf Diskussion 38 Stimmen Zu den Fragen der Alarm- oder Interventionswerte und -kon-

Dagegen 61 Stimmen zepte hat der Bundesrat wiederholt Stellung bezogen, insbe-

sondere in seinen Antworten auf die Interpellation Müller-Mei-

len vom 6. März 1989, das Postulat Carobbio vom 9. März

92.3151 1989, die Interpellation Leutenegger Oberholzer vom 7. Juni

1989, das Postulat Bühler Simeon vom 19. September 1990

#ST#

und die Interpellation Frey Walter vom 21. März 1991. Die

Postulat Dettling grundsätzlichen Aussagen dieser Antworten haben nach wie

Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon vor Gültigkeit

Der Bundesrat hat die Einführung von Warn- und Alarmkon-

Dioxyde d'azote et ozone. zepten für Ozon und Stickstoffdioxid zur Bekämpfung von Kri-

Valeurs d'alarme sensituationen jeweils klar abgelehnt An seiner Sitzung vom

12. Februar 1992 hat er den Verzicht zur Einführung von Warn-

und Alarmkonzepten erneut bekräftigt. Die Sachlage wurde

der Oeffentlichkeit an der Pressekonferenz vom 14. Februar

Wortlaut des Postulates vom 20. März 1992 1992 ausführlich erläutert

Der Bundesrat wird aufgefordert, beim Stickstoffdioxid sowie Folgende Gründe sprechen für diese Haltung:

beim Ozon sogenannte Alarm- oder Interventionswerte festzu- 1. Aus lufthygienischer Sicht wäre es verfehlt, mit Massnah-

legen und dieselben möglichst umgehend, jedenfalls noch men zuzuwarten, bis Alarmwerte - das heisst alarmierend

vor den Sommermonaten, in geeigneter Form und mit der not- hohe Schadstoffwerte - auftreten. Die Luftreinhalte-Politik

wendigen Erläuterung einer breiten Oeffentlichkeit bekanntzu- kann sich nicht auf ein Krisenmanagement abstützen, son-

machen. dern muss im Sinne des Umweltschutzgesetzes auf einen

dauerhaften Schutz des Menschen und seiner Gesundheit

Texte du postulat du 20 mars 1992 ausgerichtet sein. Die betreffenden fachlichen Erläuterungen

Le Conseil fédéral est invité à fixer des valeurs d'alarme ou und Begründungen sind in den Berichten der Eidgenössi-

d'intervention pour le dioxyde d'azote et l'ozone et à en infor- schen Kommission für Lufthygiene, «Ozon in der Schweiz»,

mer la population de manière appropriée et aussi rapidement vom April 1989, und «Ausmass und gesundheitliche Auswir-

que possible, mais en tout cas avant l'été. kungen von Episoden erhöhter Stickstoffdioxid-Immissionen

3. Juni 1992 N 809 Postulat Dettling

in der Schweiz», vom März 1991, ausführlich dargelegt. Beide näckigkeit, um nicht zu sagen mit System, das zeitweilige

Berichte sind öffentlich zugänglich. Ueberschreiten der tiefen Immissionsgrenzwerte als Som-

2. Das schweizerische Umweltschutzgesetz kennt keine mersmog bezeichnet und damit immer wieder das vermeintli-

Alarmwerte für Luftverunreinigungen. Beim Erlass der Luftrein- che Gefahrenpotential für die Bevölkerung heraufbeschworen

halte-Verordnung hat der Bundesrat deshalb darauf verzich- wird? Ich will hier die Ueberschreitung der Ozongrenzwerte

tet, solche Werte, die keine gesetzliche Grundlage haben, fest- keineswegs verniedlichen. Doch mit Verlaub gesagt: Bei die-

zulegen. sem Vorgehen wird der Bevölkerung immer wieder ein X für

3. Die Immissionssituation in der Schweiz ist wesentlich bes- ein U vorgemacht So etwa, wenn in der SDA-Meldung vom

ser als beispielsweise jene von Los Angeles, Mexico-City oder 27. Mai steht: «Mit hoher Ozonbelastung steht wieder der

Athen, wo jeweils so hohe Schadstoffkonzentrationen erreicht Sommersmog bevor.» Und in der Folge dieses bevorstehen-

werden, dass einschneidende Sofortmassnahmen unum- den Ereignisses werden alle möglichen gesundheitlichen

gänglich sind. Durch die mittelfristig orientierte Luftreinhalte- Schäden und Krankheiten aufgezählt, ohne auch nur ir-

Politik der Schweiz konnten die Immissionen auf ein Niveau gendwo zu erwähnen, dass dieselben für das Gros der Men-

begrenzt werden, welches Alarmwerte unnötig macht. schen nur bei hohen Konzentrationen, eben bei wesentlich

Die Informationspolitik des Bundesrates sowie der Fachstel- höheren Alarmwerten, auftreten werden. Oder wenn uns jetzt

len von Bund, Kantonen und Gemeinden über die Luftver- wieder das Fernsehen jeden Abend anhand des Immissions-

schmutzungssituation ist klar und sachlich breit abgestützt. grenzwertes und nicht des Alarmwertes einen Soll/lst-Ver-

Mit der Sommersmog-Information der Eidgenössischen Kom- gleich franko Haus liefert Dies ist, gelinde gesagt, eine kon-

missionfür Lufthygiene von 1989 und der Informationskampa- stante Falschinformation, die vor allem auch zu falschen Reak-

gne «Ozon liegt in der Luft» vom Frühjahr 1991 ist es gelungen, tionen Anlass gibt

viele unnötige Aengste in der Bevölkerung abzubauen und die Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob mit dieser höchst frag-

Akzeptanz für Massnahmen zur dauerhaften Bekämpfung der würdigen Informationspolitik nicht in der Bevölkerung unnötig

Luftverschmutzung zu steigern. Auch 1992 wird diese Informa- Aengste geschürt werden, ob die Bevölkerung nicht ständig

tionspolitik mit einer Informationskampagne «Ozon 92» kon- auf Trab gehalten und indoktriniert wird, ob damit nicht indirekt

sequent weitergeführt. Dabei soll dem Unterschied zwischen der Bevölkerung der Sachverstand abgesprochen wird, zwi-

Grenz- und Alarmwerten besonderes Augenmerk geschenkt schen Alarm- und mittelfristigen Zielwerten zu unterscheiden;

werden. ob die Medien damit nicht behindert werden, gerade in dieser

wichtigen Frage die dringend notwendige Informations- und

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Aufklärungsarbeit zu leisten.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Darum ersuche ich den Bundesrat und insbesondere Sie, Herr

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Bundesrat Cotti, dringend, das Postulat - übrigens wurde

schon früher von Kollega Walter Frey eine Interpellation mit

Dettling: Ich habe den offenbar etwas besseren Weg des ähnlicher Stossrichtung eingereicht-erheblich zu erklären.

Postulates gewählt, so dass mir jetzt Gelegenheit zu einem Vo-

tum gegeben wird. Frau Gonseth: Im Namen der grünen Fraktion möchte ich Sie

Ich will es gleich vorwegnehmen: Bei meinem Postulat geht es bitten, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat Dettling klar

nicht um mehr oder weniger Ozon in der Luft, es geht auch abzuweisen. Nach den Zielsetzungen unseres Umweltschutz-

nicht um einen zusätzlichen Massnahmenplan. Ebensowenig gesetzes sind keine Alarmwerte vorgesehen, und das ist auch

geht es darum, an den in der Luftreinhalte-Verordnung festge- nicht nötig, weil wir unsere Bevölkerung langfristig mit unseren

legten Immissionsgrenzwerten für Ozon oder Stickstoffoxid zu Immissionsgrenzwerten schützen wollen. Diese sind so vorge-

rütteln oder diese Werte gar heraufzusetzen. Nein, es geht viel- sehen, dass unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und

mehr um die Frage der Informationspolitik des Bundes und Pflanzen und ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften

des Buwal im besonderen in dieser sehr wichtigen Frage. Ge- nicht gefährdet sind. Diese Ziele müssen wir erreichen.

rade deshalb bin ich mit dem Ablehnungsantrag des Bundes- Definitionsgemäss liegen Warn- und Alarmwerte in einem alar-

rates nicht einverstanden und beantrage Ihnen, mein Postulat mierend hohen Bereich, in dem die akut auftretenden Schädi-

gutzuheissen. gungen bereits so stark sind, dass die Bevölkerung sofort ge-

Unbestritten ist, dass es namentlich bei dem für Ozon in der warnt oder alarmiert werden muss. Beim Erreichen solcher

Luftreinhalte-Verordnung vorgesehenen Immissionsgrenz- Werte handelt es sich somit um eine Krisensituation. Das wol-

wert von 120 Mikrogramm um einen sogenannten Unbedenk- len wir in der Schweiz nicht Ich erinnere Sie zum Beispiel an

lichkeitswert geht. Das heisst, es handelt sich um ein mittelfri- die Alarmwerte in Griechenland. Wenn in Athen der Verkehr

stig anzustrebendes Ziel. Als solches ist dieser Immissions- gesperrt werden muss, werden auch regelmässig viele Men-

grenzwert zu Recht tief angesetzt, um mittelfristig das Ziel ei- schen in die Spitäler eingewiesen, und Todesfälle kommen

ner guten und sauberen Luft zu erreichen. So weit, so gut vor. Das brauchen wir bei uns wahrlich nicht.

Nun sagt aber dieser mittelfristige Mittel- oder Zielwert, wel- Beim Ozon haben wir sowieso gar keinen Spielraum, weil

cher notabene heute in keinem westlichen Industriestaat flä- oberhalb des Grenzwertes von 120 Mikrogramm pro Kubik-

chendeckend auch nur annähernd erreicht wird, nichts oder meter bei empfindlichen Personen ja schon Symptome aufzu-

jedenfalls nur wenig über die Gefährdung der Bevölkerung treten beginnen. Eine neuere Untersuchung von der Höhenkli-

aus. An warmen Sommertagen können nämlich diese Werte nik Barmelweid hat gezeigt, dass bereits bei diesen wenigen

kurzfristig ohne weiteres auf 150 bis 200 Mikrogramm pro Ku- Ueberschreitungen bis beispielsweise 150 oder 200 Mikro-

bikmeter ansteigen, ohne dass dies von der Bevölkerung gramm pro Kubikmeter vermehrte Einweisungen vorkommen;

überhaupt wahrgenommen wird. Dies bezeichnet man hierzu- betroffen sind Patienten, die an Lungenkrankheiten leiden und

lande als Sommersmog oder häufig als Alarmsituation, ob- deshalb zur empfindlichen Personengruppe gehören.

gleich damit keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung Es ist auch gar nicht nötig, dass wir unsere Bevölkerung mit

verbunden ist. Der Ausdruck «Sommersmog» stammt übri- Alarmwerten «beruhigen», dass sie meinen, bei uns sei die

gens aus Los Angeles, wo während längeren Perioden schon Luft bereits gut, wenn keine Alarmwerte gemessen werden.

Ozonwerte von sage und schreibe 700 Mikrogramm pro Ku- Dem ist keinesfalls so.

bikmeter-bei uns liegt der Immissionsgrenzwert bei 120 Ein- An einem Kongress «Umwelt und Medizin» im Februar dieses

heiten - gemessen wurden. Jahres im Inselspital wurde eine neue Untersuchung von

Die Gefährdungswerte oder sogenannten Alarmwerte liegen Prof. Wüthrich (Universitätsspital Zürich) vorgestellt, welche

wesentlich höher als die tiefen Immissionsgrenzwerte, wie das ganz klar gezeigt hat, dass inzwischen bei uns die Zahl der

etwa der österreichische Ozonwarnplan deutlich macht Zu Leute, die an Atemwegallergien leiden, bis zu 15 Prozent an-

Recht hat der Bundesrat daher in jüngster Zeit immer wieder gestiegen ist; die höchste Zahl haben wir im Kanton Tessin.

betont: Grenzwerte sind keine Alarmwerte. Ich frage Sie: Was Das ist eine Zunahme von mehr als 10 Prozent in den letzten

nützt diese Feststellung in der Praxis, wenn in den Medien 60 Jahren. Sie können also nicht sagen, wir müssten jetzt die

mangels Alarmwerten konstant, ja mit einer gewissen Hart- Bevölkerung beruhigen und nichts mehr tun.

Postulat Dettling 810 N 3 juin 1992

Ich bitte Sie dringend, dieses Postulat abzuweisen. Was wir werte sind keine Alarmwerte. Alarmwerte werden bei alarmie-

brauchen, ist die Einhaltung unserer Luftreinhalte-Verord- rend hohen Schadstoffbelastungen angewendet Sie liegen

nung. Ich bitte den Bundesrat, zu erklären, was er unterneh- deshalb deutlich höher als Immissionsgrenzwerte und dienen

men will; Stichwort mittelfristige Massnahmen, die endlich der Auslösung von Notstandsmassnahmen. Die schweizeri-

kommen sollten, damit die Vorläufersubstanzen von Ozon sche Gesetzgebung kennt keine Alarmwerte für Luftschad-

endlich vermindert werden können. stoffe. Die schweizerische Luftreinhaltung basiert nicht auf ei-

nem Krisenmanagement,» - zum Glück! -, «sondern auf der

Scherrer Jürg: Ich bitte Sie im Namen der Fraktion der Auto- dauerhaften progressiven Sanierung der Schadstoffbela-

Partei, das Postulat Dettling zu überweisen. Die Grenzwerte in stung.» Das sind die wichtigen Elemente, welche traditionell

der Luftreinhalte-Verordnung sind nicht nur die tiefsten der unsere Luftreinhaltepolitik bewegt haben.

Welt, sie sind gleichzeitig nie erreichbar und demzufolge, das Es war an sich interessant, dass im letzten Winter eine öffentli-

hat der Bundesrat kürzlich in verdankenswerter Weise endlich che Auseinandersetzung zur - ich möchte betonen : nochmali-

festgestellt, nicht als Alarmwerte zu interpretieren. Es fragt sich gen - Klärung dieser Begriffe beigetragen hat

natürlich, wie man weitergehen will. Im vollen Wissen, dass es Die Oeffentlichkeit wurde nochmals klar informiert. Wir hatten

sich bei den schweizerischen Grenzwerten um Unbedenklich- sogar einen bekannten Lungenspezialisten engagiert, der die

keit und um keine Alarmwerte handelt, die immer überschrit- Situation in Anwesenheit von zwei Bundesräten absolut klar

ten werden, können wir so weiterfahren: jeden Tag im Sommer dargestellt hat Die Ueberschreitung der Immissionsgrenz-

ein Medientheater, eine Verunsicherung des Volkes! Gesche- werte schafft noch keine allgemeinen Gefahren für die Volks-

hen wird nichts, das kann ich Ihnen sagen, denn wenn Sie gesundheit Wir haben das Buwal beauftragt, diese Informa-

diese Luftreinhalte-Grenzwerte mit Zwangsmassnahmen ein- tion systematisch weiterzugeben, weil - Herr Dettling, Sie ha-

halten wollen, richten Sie den Werkplatz Schweiz noch weiter ben recht - die Gefahr natürlich besteht, dass mit dieser Infor-

zugrunde. Es werden Betriebe stillgelegt werden müssen; es mation Missverständnisse und unnötige Alarmsituationen ent-

wird noch mehr Arbeitslose geben. Das kann die Politik, das stehen. Aber ich möchte anderseits betonen, dass jener Pro-

kann dieses Parlament nicht verantworten. fessor auch sagte, dass bei einer Reihe von Risikogruppen,

Wir sind ebenfalls dezidiert der Ansicht, dass wir gleich verfah- insbesondere älteren Personen und Kleinkindern, schon bei

ren sollen wie andere Länder, Japan zum Beispiel: Es hat zwar Ueberschreitung der Immissionsgrenzwerte Atembeschwer-

den gleichen Stundenmittelgrenzwert beim Ozon - bei ande- den entstehen können. Es gilt ganz einfach, diese Information

ren Werten sind sie dann höher - wie die Schweiz, nämlich korrekt weiterzugeben, damit die möglicherweise Gefährde-

120 Mikrogramm pro Kubikmeter. Aber erst bei etwa 300 Mi- ten die nötigen Schutzmassnahmen treffen können; dabei

krogramm pro Kubikmeter kommt die erste Warnstufe. Sie dürfen aber nicht Missverständnisse in der breiten Bevölke-

werden staunen: In Japan wird dann nicht etwa der Strassen- rung entstehen.

verkehr lahmgelegt, sondern dann wird bei gewissen Indu- Der Bundesrat war sich im letzten Dezember absolut im klaren

striebetrieben, die schon zum voraus bestimmt sind, die Pro- darüber, dass wir in der Schweiz gar keine Alarmwerte brau-

duktion gedrosselt. Bei einem weiteren Grenzwert werden chen, denn wir haben nie so hohe Werte, wie sie in anderen

noch mehr Industriebetriebe gedrosselt, und das geht so wei- Ländern, die diese Alarmwerte kennen, festgestellt werden;

ter bis 800 Mikrogramm pro Kubikmeter Ozon. Erst dann wer- das Beispiel Kalifornien wurde mehrfach erwähnt. Der Bun-

den Einschränkungen beim Strassenverkehr verfügt desrat ist der Auffassung, dass mit Alarmwerten Regelungen

Mit sogenannten Alarmwerten oder Interventionswerten kön- getroffen würden, die in unserem Land überhaupt nicht not-

nen wir etwas anfangen. Da weiss das Volk, dass zwar der ab- wendig sind. Wichtig, Herr Dettling, ist hingegen die Informa-

solute, theoretisch denkbare Unbedenklichkeitswert über- tion der Bevölkerung, die wir weiterführen wollen.

schritten ist, aber z. B. bei 150 Mikrogramm pro Kubikmeter Noch ein letztes Wort zu Ihnen, Frau Gonseth: Wir sind auf

Ozon keine Gefahr besteht, also auch kein Grund für Panikma- dem Weg der progressiven Re-Etablierung unserer Werte und

che in den Medien. Das dient der Information des Volkes, und der Erreichung unserer Ziele, die neue Massnahmen verlan-

das dient vor allem der Sicherheit und der Rechtssicherheit gen. Wir haben schon im letzten Februar die Vorgaben für die

Zu Frau Gonseth möchte ich noch etwas sagen. Ich hätte von verschiedenen Departemente angemeldet. Ich wäre Ihnen

ihr gerne eine Antwort Sie hat Griechenland zitiert, ab und zu dankbar dafür, wenn Sie einmal die Zahlen lesen würden, die

wird auch Mailand erwähnt, da herrsche Smog. Ich möchte vom Buwal publiziert werden und die aufgrund der bis heute

einmal erfahren, ab welchen Messwerten von Luftschad- schon getroffenen Massnahmen die wesentlichen Verbesse-

stoffen in Athen, in Mailand, in Barcelona oder welche Städte rungen in bezug auf die Luftbelastung aufzeigen.

auch immer zitiert werden tatsächlich interveniert wird. Diese Ich finde, dass in dieser Debatte ein weiteres Mal sehr extreme

Werte - die verschweigen Sie bewusst - liegen natürlich um Positionen aufeinandergeprallt sind. In Tat und Wahrheit ha-

ein x-faches höher als die zu tief angesetzten schweizerischen ben wir unsere Luft schon weitgehend verbessert. Die Immissi-

Luftreinhalte-Grenzwerte. onsgrenzwerte müssen bestehen bleiben, sie müssen aber-

Was den Anstieg der Atemwegerkrankungen betrifft, glaube Herr Dettling, insofern haben Sie recht - als das betrachtet

ich Ihnen sogar. Aber die Ursache wieder bei den Emissionen werden, was sie tatsächlich sind.

von Industrie, Gewerbe und Verkehr zu suchen, ist ein einfa-

ches Denkmodell. Wir wissen mittlerweile, dass besonders Abstimmung - Vote

beim Hausbau sehr viel Kunststoff verwendet wird, worauf ge- Für Ueberweisung des Postulates 53 Stimmen

wisse Leute allergisch reagieren. Und wenn Sie als Aerztin Dagegen 46 Stimmen

Fachliteratur lesen, dann wissen Sie z. B. auch, dass die Haus-

staubmilbe, die sich besonders in Spannteppichen ansiedelt,

zu Atemwegerkrankungen führen kann und in vielen Fällen

eben auch führt. Aber nennen Sie diese Tatsachen hier nicht

im Zusammenhang mit Luftreinhalte-Grenzwerten, die Sie per-

sönlich zu Alarmwerten umfunktionieren wollen, und verunsi-

chern Sie unsere Bevölkerung nicht noch weiter.

Bitte überweisen Sie das Postulat Dettling, damit wir endlich

Klarheit haben, wie es weitergehen soll.

Bundesrat Cotti: Es ist nicht so, dass der Bundesrat den Un-

terschied zwischen Alarmwerten und Immissionsgrenzwerten

erst vor kurzem entdeckt hat, Herr Scherrer. Ich muss Ihnen

ganz einfach vorlesen, was schon vor langem von Seiten der

Spezialisten aus dem Buwal gesagt wurde, damit Sie erken-

nen, wie die Situation genau aussieht: «Immissionsgrenz-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Dettling Alarmwerte für Stickstoffdioxid und Ozon

Postulat Dettling Dioxyde d'azote et ozone. Valeurs d'alarme

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3151

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1992 - 15:00

Date

Data

Seite 808-810

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Ref. No 20 021 224

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