Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3121 KI-generiert

Fuel Surcharge Rejection Due to Cross-Border Tax Disparities

Geschäftsnummer VPB 92-3121
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a motion proposing to replace the current heavy vehicle tax with a surcharge on fuel, arguing it would be more environmentally friendly, fairer, and administratively simpler by incentivizing modern engines, reducing empty runs, and eliminating the need for extensive refund processes. However, the court rejected this, primarily because the fiscal burden on diesel fuel in Switzerland was already higher than in neighboring countries, which would exacerbate fuel tourism and necessitate drastic reductions in tax-free fuel allowances at the border, potentially conflicting with international agreements. Consequently, the court deemed a fuel-based surcharge infeasible until fuel taxes were harmonized across Europe at a high level.

Legislator-Regeste

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Fuel Surcharge Rejection Due to Cross-Border Tax Disparities: nieren würden (denn wer viel fährt, bezahlt viel!); für eine Schwerverkehrsabgabe Ende der siebziger Jahre (vgl.

Schlagwörter

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Treibstoffsteuer Schwerverkehrsabgabe Steuerrückerstattung Zahlung von Zuschlägen Energiesteuerbefreiung Ausgleichsabgabe
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Volltext

Motion Giezendanner 1202 N 19 juin 1992

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Der Betrag, der heute in der ganzen Schweiz eingenommen

vom 29. April 1992 wird, ist dem Dieselverbrauch pro Jahr gegenüberzustellen,

Déclaration écrite du Conseil fédéral daraus resultiert der Dieselpreiszuschlag.

du29avril1992 Die Retorsionen aus dem Ausland könnten beigelegt werden.

Le Conseil fédéral est prêt à accepter la motion. (Bekanntlich zahlt der Schweizer Transportunternehmer z. B.

in Deutschland eine tägliche Strafsteuer für LKW.)

Ueberwiesen - Transmis Die aufwendige Bearbeitung der Rückerstattung der pauscha-

len Schwerverkehrssteuer von Fahrzeugen, die im internatio-

nalen Verkehrtätig sind, würde wegfallen.

Wie in anderen Ländern könnte eine Maximalmenge von

#ST# 92.3121 Treibstoff im Tank von Nutzfahrzeugen am Grenzübertritt vor-

geschrieben werden.

Motion Giezendanner In einem Verfassungsartikel kann dem Bundesrat die Kompe-

tenz erteilt werden, dass er das Erhebungssystem europaver-

Schwerverkehrsabgabe auf Treibstoff träglich anpasst, wenn in den EG-Staaten auch eine Schwer-

Surtaxe sur le diesel en guise verkehrsabgabe eingeführt wird.

de redevance sur les poids lourds Viele ältere Lastwagen, deren Motoren einen schlechten Wir-

kungsgrad aufweisen, würden durch neue, moderne und sau-

bere Fahrzeuge ersetzt

Das Verursacherprinzip kommt mit einem leistungsabhängi-

gen Zuschlag auf den Dieselpreis voll zum Tragen.

Wortlaut der Motion vom 19. März 1992 Landwirte können auch bei diesem Modell der Erhebung der

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten Schwerverkehrssteuer mittels Gesuch um Rückerstattung von

eine Vorlage samt Botschaft zu unterbreiten, welche die der Schwerverkehrssteuer befreit werden.

Schwerverkehrsabgabe in Form eines Zuschlages auf dem

Treibstoff vorsieht Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 13. Mai 1992

Texte cte la motion du 19 mars 1992 Rapport écrit du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral est invité à présenter aux Chambres un pro- du 13 mai 1992

jet, accompagné d'un message, qui prévoit la création d'une 1. Der Motionär lässt offen, ob sein Vorstoss die gegenwärtige

redevance sur les poids lourds sous la forme d'une surtaxe sur Schwerverkehrsabgabe oder eine allfällige Nachfolgeabgabe

le diesel. betrifft Rechtsgrundlage der heutigen Abgabe bildet Arti-

kel 17 der Uebergangsbestimmungen der Bundesverfas-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aubry, Bezzola, sung. Sie ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 1994 aus. Die

Binder, Bircher Peter, Bircher Silvio, Bischof, Blocher, Bonny, Ueberführung der pauschalen Schwerverkehrsabgabe in ei-

Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Bürgi, nen Zuschlag auf den Treibstoffzoll würde eine Verfassungs-

Caspar, Cincera, Columberg, Daepp, Dettling, Dreher, Dünki, änderung bedingen, was allein schon aus technischen Grün-

Engler, Fehr, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Giger, den vor 1994 kaum realisierbar wäre. Es ist davon auszuge-

Heberlein, Hegetschweiler, Jaeger, Jäggi Paul, Jenni Peter, hen, die Motion beziehe sich auf eine mögliche Nachfolgeab-

Keller Anton, Keller Rudolf, Kern, Loeb François, Luder, Mae- gabe.

der, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Meier Samuel, Miesch, Mo- Der Bundesrat hat am 27. Januar 1992 die Botschaft über die

ser, Mühlemann, Müller, Neuenschwander, Oehler, Reimann Verlängerung und Neugestaltung derStrassenbenützungsab-

Maximilian, Ruf, Rychen, Scheidegger, Scherrer Jürg, Scher- gaben (Schwerverkehrsabgabe und Nationalstrassenab-

rer Werner, Schmidhalter, Schmied Walter, Schnider, Schwab, gabe) (BBI 1992 II 729) verabschiedet Darin schlägt er u. a

Seiler Hanspeter, Sieber, Spoerry, Stalder, Stamm Luzi, Stef- die provisorische Weiterführung der bisherigen Schwerver-

fen, Steinegger, Steinemann, Tschuppert Karl, Verterli, Weder kehrsabgabe mit einigen Anpassungen (insbesondere

Hansjürg, Wittenwiler, Zölch, Zwygart (72) Zweckbindung) vor. Die pauschale Abgabe soll baldmög-

lichst durch eine leistungsabhängige abgelöst werden, wel-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit che eng mit ähnlichen Bestrebungen in der EG zu koordinie-

Eine Erhebung der Schwerverkehrsabgabe in Form eines ren wäre. Besonderes Augenmerk müsste dabei auf ein pra-

Treibstoffzuschlags ist: xisfreundliches System zur Erfassung der Fahrleistung gelegt

- umweltschonend, da in Zukunft der Anreiz für den Kauf werden.

moderner Motoren mit geringem Dieselverbrauch geschaffen 2. Die Variante einer Abgabe für den Schwerverkehr in Form

würde; eines Zuschlages auf dem Treibstoffpreis wurde bereits wie-

- umweltschonend, weil die Unternehmer Leerfahrten elimi- derholt diskutiert, unter anderem bei den ersten Vorarbeiten

nieren würden (denn wer viel fährt, bezahlt viel!); für eine Schwerverkehrsabgabe Ende der siebziger Jahre (vgl.

- umweltschonend, weil Unternehmer, die im kombinierten u. a Botschaft über eine Autobahnvignette und eine Schwer-

Verkehr ihre Container verladen, für die Trägerfahrzeuge nicht verkehrsabgabe (BB1198011113ff., Ziff. 78). Die parlamentari-

mit einer Pauschalsteuer bestraft würden (sie fahren kürzere sche Initiative Villiger (85.232) vom 7. März 1985 verlangte die

Distanzen); Aufhebung der Schwerverkehrsabgabe auf dem Dringlich-

- umweltschonend, weil viele Kleinlastwagen (3,5 Tonnen) keitsweg und deren Ersatz durch einen Zuschlag auf dem Die-

von der Strasse verschwinden würden (heute bezahlt man für selölzoll. Sie wurde am 9. Oktober 1987 zurückgezogen.

die 3,5 Tonner keine Schwerverkehrsabgabe): 3.1 Der Bundesrat anerkennt durchaus gewisse Vorteile einer

- gerechter, weil Anhänger nicht mehr besteuert würden (vor Treibstoffvariante. So ist tatsächlich anzunehmen, dass jede

allem für Bauunternehmer, die oft Spezialanhänger nur einmal dauerhafte Erhöhung der Säulenpreise tendenziell zu sparsa-

pro Woche benutzen); merem Umgang mit dem Treibstoff führt Der entscheidende

- einfacher zu erheben, weil keine Rechnungen (auch Mah- Nachteil jedoch ist, dass die Abgabe nur von jenen bezahlt

nungen) durch die Strassenverkehrsämter versandt werden wird, welche in der Schweiz tanken. Bereits heute ist die fiskali-

müssten; sche Belastung des Dieseltreibstoffs in der Schweiz um fünf

-effizienter, weil der administrative Aufwand grösstenteils bis elf Rappen pro Liter höher als in den Nachbarländern, mit

wegfallen würde. Mehr finanzielle Mittel könnten genutzt Ausnahme von Italien, wo der Literpreis etwa 25 Rappen über

werden. jenem in der Schweiz liegt Die Harmonisierungsbestrebun-

Dieses Modell bringt keinen Rappen weniger Ertrag in die gen der EG bezüglich der Treibstoffbelastung lassen vermu-

Kasse, weil der Bundesrat die Höhe des Zuschlags wie folgt ten, dass das Niveau auch in Zukunft unter dem schweizeri-

berechnen kann: schen liegen wird, wobei Italien seine Belastung wird senken

19. Juni 1992 N 1203 Motion Spielmann

müssen. Bei einer Umlagerung der Einnahmen der Schwer- 91.3409

#ST#

verkehrsabgabe auf den in unserem Lande verbrauchten Die-

seltreibstoff müsste ein Zuschlag von gut 15 Rappen pro Liter Motion Spielmann

erhoben werden (Zahlen 1991 ; ohne Berücksichtigung der ex-

ternen Kosten und Nutzen). Für Fahrzeuge, welche - im Ge- Arbeitslose

gensatz zu solchen für Land- und Forstwirtschaft, Bauge- und Krankentaggeldversicherung

werbe, öffentliche Transportunternehmungen usw. -nicht An- Chômeurs et assurance perte de gain

spruch auf zollbegünstigten Treibstoff haben und nicht der

Schwerverkehrsabgabe auf Treibstoff unterliegen sollen, also

in- und ausländische Personenwagen, Arbeitsmotorwagen

u. ä, müssten spezielle Rückerstattungsregelungen geschaf-

fen werden.

Das Preisgefälle zum Ausland würde weiter erhöht. Somit Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1991

wäre der Anreiz bei in- und ausländischen Fahrzeughaltern, Nach der geltenden Regelung verlieren Arbeitslose bei Krank-

sich im Ausland einzudecken, noch grösser. Um den Treib- heit ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung; verfügen

stoffbezug in der Schweiz zu erzwingen, müssten die Freigren- sie über keine Krankentaggeldversicherung, so haben sie gar

zen drastisch reduziert werden: Gegenwärtig beträgt die Frei- keine Einkünfte mehr.

menge für in der Schweiz immatrikulierte Fahrzeuge bei der Angesichts dieser Situation wird der Bundesrat beauftragt, die

Wiedereinfahrt aus dem Ausland 400 Liter; für im Ausland im- nötigen rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer obli-

matrikulierte Fahrzeuge ist der gesamte Inhalt der direkt mit gatorischen Krankentaggeldversicherung zu schaffen und bis

dem Fahrzeugmotor verbundenen Tanks frei von Einfuhrab- zum Inkrafttreten dieses Obligatoriums die nötigen Massnah-

gaben. Die niedrigsten Freimengen in Europa kennen mit men zu treffen, damit Arbeitslosen, die infolge Krankheit keine

200 Litern die Bundesrepublik Deutschland, Oesterreich und Einkünfte mehr haben, eine Entschädigung ausgerichtet wer-

Bulgarien. Selbst diese Menge von 200 Litern würde aber aus- den kann.

reichen, die Schweiz ohne Auftanken zu transitieren. Die Frei-

menge wäre demnach noch tiefer anzulegen. Zur Durchset- Texte de la motion du 11 décembre 1991

zung dieser Vorschriften müssten die Grenzkontrollen erhöht Dans le régime d'assurance actuel les chômeurs malades per-

werden, was sicher nicht im Interesse der Transportunterneh- dent le droit aux indemnités de chômage, s'il ne sont pas au

mer liegt Solche Massnahmen stünden im Widerspruch zu bénéfice d'une assurance perte de gain ils se retrouvent

Sinn und Geist des Abkommens vom 21. November 1990 zwi- même sans aucune ressource.

schen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Euro- Face à cette situation le Conseil fédéral est chargé de créer les

päischen Wirtschaftsgemeinschaft über die Erleichterung der bases légales nécessaires pour rendre obligatoire l'assurance

Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr (SR perte de gain et dans l'attende de la mise en vigueur de cette

0.631.242.05, AS 1991 II 1489ff.), um nur eine unserer interna- obligation de prendre les dispositions permettant le verse-

tionalen Verpflichtungen zu nennen. ment d'une allocation aux chômeurs qui se retrouvent sans

3.2 Die Reduktion der Freigrenzen für die Einfuhr des sich in ressource aucune suite à une maladie.

den direkt mit dem Fahrzeugmotor verbundenen Tanks be-

findlichen Treibstoffs würde einen europäischen Alleingang Mitunterzeichner-Cosignataires: Zisyadis (1 )

darstellen. Ausländische Massnahmen «zur Wiederherstel-

lung des Gleichgewichts» wären zu erwarten. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

4. Die Idee, eine spezielle Abgabe auf dem Schwerverkehr L'auteur renonce au développement et demande une

über eine zusätzliche Belastung des Treibstoffs zu erheben, réponse écrite.

lässt sich so lange nicht ins Auge fassen, als die Abgaben auf

Dieseltreibstoffen nicht auf einem hohen Niveau europäisch Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

harmonisiert sind. Nur bei europäisch harmonisierten Treib- vom 29. April 1992

stoffabgaben kann auf Massnahmen gegen den «Treibstoff- Rapport écrit du Conseil fédéral

tourismus» verzichtet werden. Eine solche Harmonisierung du 29 avril 1992

müsste überdies auf einem hohen Niveau erfolgen, damit eine Dans son message du 19 août 1981 sur la révision partielle de

volle Kostendeckung ermöglicht werden kann. l'assurance-maladie, le Conseil fédéral avait notamment pro-

Weil diese Motion direkt die Beschlussfassung zur Vorlage posé de rendre obligatoire l'assurance d'une indemnité jour-

über die Verlängerung und Neugestaltung der Strassenbenüt- nalière (art. 40a à 40s). Cette proposition n'a cependant pas

zungsabgaben betrifft, sollte sie zweckmässigerweise bei der été reprise par le Parlement dans le projet de loi fédérale sur

Behandlung dieser Vorlage eingebracht werden. l'assurance-maladie et maternité du 20 mars 1987, que le peu-

ple a en fin de compte rejeté lors du scrutin du 6 décembre

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 1987.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Si le Conseil fédéral reconnaît l'importance du problème sou-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- levé par la motion, il ne peut toutefois accepter celle-ci que

deln. sous la forme du postulat En effet, son dernier essai de réviser

le régime de l'assurance d'une indemnité journalière s'est

Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Friderici Charles be- soldé par un échec au sein du Parlement Dès lors, le Conseil

kämpft Die Diskussion wird verschoben. fédéral s'en tient à son intention de réviser prioritairement l'as-

surance des soins médicaux et pharmaceutiques (voir mes-

Verschoben -Renvoyé sage du 6 novembre 1991 sur la révision de l'assurance-mala-

die, FF 1992 I 77). Il a exprimé un avis identique dans sa

réponse au postulat Dormann du 4 octobre 1990 relatif à l'as-

surance d'une indemnité journalière obligatoire pour les

salariés.

Selon l'article 28, alinéas 1 er et 2, de la loi sur l'assurance-chô-

mage, l'indemnité journalière du chômeur persiste au plus

jusqu'au 30e jour suivant le début de la maladie et se limite au

nombre de 34 durant le délai-cadre. Les indemnités journaliè-

res de l'assurance-maladie, qui représentent une compensa-

tion de la perte de revenu, sont déduites de l'indemnité de chô-

mage.

La situation du chômeur est donc très analogue à celle du tra-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Giezendanner Schwerverkehrsabgabe auf Treibstoff

Motion Giezendanner Surtaxe sur le diesel en guise de redevance sur les poids lourds

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3121

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1202-1203

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Ref. No 20 021 278

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