Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3120 KI-generiert

Abolition of Price Preference for Pale Calf Meat Due to Unnatural Feeding Practices

Geschäftsnummer VPB 92-3120
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

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This motion calls for the abolition of the price preference for pale calf meat. The reasoning is that pale calf meat is a result of unnatural feeding practices, specifically a diet lacking iron, which causes health problems for the calves. While the current valuation table for calves has adjusted to slightly favor lighter pink over pure white meat, the market generally prefers pale meat, creating a price incentive for these harmful feeding methods. The government states that while pale meat does not offer consumers advantages, it cannot influence consumer purchasing behavior, though research is ongoing regarding iron levels and optimal feeding to ensure animal welfare without compromising meat quality or color.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Absatz, Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz; Abolition of Price Preference for Pale Calf Meat Due to Unnatural Feeding Practices: The reasoning is that pale calf meat is a result of unnatural feeding practices, specifically a diet lacking iron, which causes health problems for the calves. While the current valuation table for calves has adjusted to slightly favor lighter pink over pure white meat, the market generally prefers pale meat, creating a price incentive for these harmful feeding methods. The government states that while pale meat does not offer consumers advantages, it cannot influence consumer purchasing behavior, though research is ongoing regarding iron levels and optimal feeding to ensure animal welfare without compromising meat quality or color.

Schlagwörter

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Kurswert Futtermittel – Erzeugnisse und Hygiene Verbraucherverhalten übersetzter Preis Minderungsklage Lebensmittelrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 Absatz
Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz
This provision was cited by the Federal Council to explain that the general principles of the Animal Protection Act cover cruel breeding practices, even if not explicitly mentioned.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 Abs. 3 Tierschutzgesetz

This provision was cited by the Federal Council to explain that the general principles of the Animal Protection Act cover cruel breeding practices, even if not explicitly mentioned.

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Volltext

Motion Weder Hansjürg 854 N 29 avril 1993

#ST# 91.3293 gung von Schäden und Störungen mit. Im Zusammenhang

mit einer gesetzlichen Regelung müssen verschiedene

Motion Weder Hansjürg Aspekte mit berücksichtigt werden, so u. a der Import von Tie-

ren mit angezüchteten Mängeln und Ausnahmen im Rahmen

Verbot von Qualzüchtung der Forschung. Die in der Begründung der Motion angeführ-

Interdiction des pratiques ten Masttruten stammen von ausländischen Zuchtlinien ab.

d'élevage cruelles Der ständige Ausschuss des Europäischen Uebereinkom-

mens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhal-

tungen vom 10. März 1976 hat 1991 eine Ergänzung des

Uebereinkommens zum Schutz der Nutztiere vor quäleri-

schen Züchtungen verabschiedet. Das Ministerkomitee des

Wortlaut der Motion vom 18. September 1991 Europarates hat den Zusatz am 15. November1991 zur Unter-

Der Bundesrat wird ersucht, ein Verbot von Qualzüchtung im zeichnung aufgelegt. Gegenwärtig wird die Unterzeichnung

durch die Schweiz geprüft.

Tierschutzgesetz vorzulegen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Texte cte la motion du 18 septembre 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres une Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

nouvelle disposition de la loi sur la protection des animaux wandeln.

interdisant les pratiques d'élevage cruelles.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär,

Bäumlin, Brügger, Danuser, Diener, Dünki, Fankhauser, Gar-

diol, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula,

Jeanprêtre, Kühn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Maeder,

Meier Hans, Meier Samuel, Pitteloud, Ruffy, Schmid Peter,

Stocker, Thür, Ulrich, Wiederkehr (28)

#ST# 92.3120

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

In der Schweiz werden Truten gemästet, die derart einseitig Motion Weder Hansjürg

auf Fleisch gezüchtet sind, dass sie nicht mehr normal gehen

können. Sie taumeln wie betrunken und müssen sich nach

Abschaffung der Preisbevorzugung

kurzer Strecke immer wieder niederlegen. Das Skelettwachs- für helles Kalbfleisch

tum ist derart im Ungleichgewicht mit dem züchterisch be- Viande de veau claire.

schleunigten Fleischansatz, dass die Tiere genetisch bedingt Abolition du prix de faveur

nicht mehr artgerecht leben können. Es muss klar von einer

züchterischen Tierquälerei, d. h. von einer Qualzüchtung, ge-

sprochen werden. Das Deutsche Tierschutzgesetz verbietet

Qualzüchtungen in Paragraph 11 b.

Wie das Beispiel mit den Masttruten zeigt, ist es dringend, Wortlaut der Motion vom 19. März 1992

dass auch in der Schweiz ein solches Verbot erlassen wird. Es Der Bundesrat wird beauftragt, die Preisbevorzugung für hel-

besteht auch die Gefahr, dass in Zukunft mit gentechnischen les Kalbfleisch abzuschaffen.

Methoden derartige abnorme, qualvolle Züchtungen be-

schleunigt und in grösserem Umfang auftreten werden. Texte de la motion du 19 mars 1992

Das Verbot der Qualzucht sollte auch das Verbot der Haltung Le Conseil fédéral est chargé d'abolir le prix de faveur dont fait

derart gezüchteter Tiere beinhalten, da die Zucht ja im Ausland l'objet la viande de veau claire.

erfolgen könnte. Allerdings ist es kaum verständlich, dass das

Bundesamt für Veterinärwesen als Oberaufsichtsinstanz für Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin, Bi-

den Tierschutz nicht schon längst aufgrund des gültigen Tier- schof, Borradori, Bühlmann, Carobbio, Danuser, Diener,

schutzgesetzes gegen diese Art von Trutenmast eingeschrit- Dünki, Fankhauser, von Feiten, Gardiol, Gonseth, Gross An-

ten ist. Die Mast derart leidender Tiere steht doch offensicht- dreas, Hafner Rudolf, Hollenstein, Jaeger, Leuenberger Ernst,

lich im Widerspruch zu Artikel 2 des Tierschutzgesetzes. Der Maspoli, Meier Hans, Meier Samuel, Misteli, Robert, Ruf, Ruffy,

Tierschutzvollzug wird ewig im argen liegen, wenn alles und Schmid Peter, Sieber, Stalder, Steffen, Thür, Wiederkehr, Zwy-

jedes zuerst detailliert vorgeschrieben werden muss, bis die gart (33)

zuständigen Vollzugsorgane endlich handeln.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Die Schweizer Mastkälber werden gemäss den vom Bundes-

vom 29. April 1992 rat genehmigten, offiziellen Qualitätsanforderungen gemä-

Rapport écrit du Conseil fédéral stet In neun bis zwölf Wochen wächst ein Kalb zur Schlacht-

du 29 avril 1992 reife heran und wiegt dann 160 bis 180 Kilogramm. Auch über

Der Begriff «Qualzucht» umfasst Rassen, Schläge und Zuchtli- die Verwertung der Kälber wacht der Bund und sichert den

nien gezüchteter Tierarten, welche aufgrund ihrer Erbanlagen Bauern den Absatz zu offiziellen Richtpreisen. Die Schweizeri-

Körperstrukturen oder -funktionen ausbilden, die erhebliche sche Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversor-

Schäden oder funktionelle Störungen darstellen oder zu sol- gung (GSF) nimmt sich dieser Aufgabe an.

chen führen können. Die Qualzucht ist im Tierschutzgesetz Für die Bewertung der Kälber und die Festsetzung der Abnah-

nicht ausdrücklich aufgeführt. Sie wird aber grundsätzlich mepreise stützt sie sich auf eine Einschätzungstabelle. Neben

durch die allgemeinen Grundsätze von Artikel 2 Absatz 3 des den Kriterien «Fleischigkeit» und «Deckung des Schlachtkör-

Tierschutzgesetzes erfasst Danach darf niemand «ungerecht- pers» spielt dabei vor allem die Farbe des Fleisches eine Rolle:

fertigt einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen je heller, desto höher der Preis. Das EVD wacht über die Ein-

oder es in Angst versetzen». Bisher wurde jedoch in unserem haltung der Kriterien und Richtpreise.

Land noch kein Verfahren wegen Zuchtmethoden, die als Um möglichst helles, weisses Fleisch zu erhalten, das am mei-

Qualzucht bezeichnet werden müssen, durchgeführt. sten einbringt, werden die Kälber bis zur Schlachtreife in der

Das eindeutige Zurückführen von Schäden und Störungen auf Regel mit Flüssignahrung in Form von Milch, Milchpulver und

Zuchtfaktoren ist schwierig; andere Faktoren, wie die Fütte- eiweissreichen Milchersatzprodukten gemästet Diese Ernäh-

rung oder die Haltungsbedingungen, bestimmen die Ausprä- rung entspricht aber keineswegs den natürlichen Bedürfnis-

29. April 1993 N 855 Interpellation Weder Hansjürg

sen des Kalbes. Schon von der zweiten oder dritten Lebens- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

woche an würden die Kälbchen eigentlich auch Rauhfutter Déclaration écrite du Conseil fédéral

fressen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

Früher stammte weisses Kalbfleisch von kranken Tieren, die wandeln.

zuwenig Eisen im Blut hatten. Heute muss die Tierschutzver-

ordnung vorschreiben, dass Kälber so gefüttert werden, dass Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

sie mit genügend Eisen versorgt sind. Ein Forschungsprojekt

an der Veterinär-medizinischen Fakultät der Universität Bern

kommt zum Schluss, dass die heute vorgeschriebenen 20 Mil-

ligramm Eisen je Kilogramm Milchersatzfuttermittel zu wenig

sind. Es wäre mehr Eisen nötig, was aber das Fleisch röter ma-

chen würde. #ST# 91.3294

Da das helle Fleisch somit ein Indiz für die Fehlernährung und

nichtartgerechte Haltung der Kälber ist und zudem das helle Interpellation Weder Hansjürg

Fleisch dem Konsumenten weder in geschmacklicher noch in

ernährungsphysiologischer Hinsicht Vorteile bietet, soll der Unnötige Affenversuche

Bundesrat endlich die unsinnige Preisbevorzugung für helles Expérimentation sur les singes.

Kalbfleisch abschaffen. Inutilité notoire

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Diskussion - Discussion

vom 1. Juli 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral Siehe Jahrgang 1992, Seite 1252-Voir année 1992, page 1252

du 1er juillet 1992

Gemäss Schlachtviehverordnung vom 22. März 1989 be-

stimmt der Bundesrat nach Anhören der Schweizerischen Ge-

nossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung (GSF)

und des Fachausschusses Fleisch den Richtpreis für jede Ka- Weder Hansjürg: Wir haben vorerst von den Greueln in Ex-

tegorie und Handelsklasse. Dabei stuft er die Richtpreise nach Jugoslawien geredet Jetzt reden wir von den Greueln am

Qualitätsmerkmalen ab und nimmt auf die Bedürfnisse des Hirnforschungsinstitut der Universität Zürich. Dort dauert ein

Marktes Rücksicht. Versuch schon über zwanzig Jahre, und bis heute hat man

In der seit dem 1. Februar 1990 gültigen Einschätzungstabelle keine verwertbaren Resultate hervorgebracht

für Schlachtkälber (K 15) werden die Qualitätsabstufungen Ich nehme an, Sie haben der Diskussion zugestimmt, weil Sie

aufgrund der Fleischigkeit, des Ausmastgrades, des Gewich- wissen wollten, was bei diesem Versuch passiert, und ich will

tes sowie der Fleischfarbe gemacht. Diese Tabelle wird auf es Ihnen gerne - sehr gerafft - erläutern.

den von der GSF überwachten Märkten, wo 20 Prozent der In einer ersten Phase wird das Tier, also der Affe, auf einem

Schlachtkälber verwertet werden, angewendet Stuhl angebunden. In einer zweiten Phase wird er dressiert,

Für die Beurteilung der Fleischfarbe wurde die Tabelle bereits und zwar täglich während mehreren Monaten. In einer dritten

am 1. Juli 1981 angepasst, indem für gute Bankkälber anstelle Phase wird dem Affen ein Loch in den Schädel gebohrt und

von «Fleischfarbe weiss» hell bis hellrosa verlangt wird, womit eine Halterung eingesetzt, dann werden Elektroden einge-

die Bedeutung der Fleischfarbe im Verhältnis zu den Qualitäts- schoben. Jetzt beginnt das eigentliche Drama: In täglichen

kriterien wie Vollfleischigkeit abgeschwächt wurde. Es kann Sitzungen werden diese Elektroden tiefer in das Gehirn ge-

deshalb nicht von einer generellen Preisbevorzugung für hel- schoben. Diese Folterphase dauert drei bis fünf Stunden täg-

les Kalbfleisch aufgrund der Einschätzungstabelle gespro- lich - drei bis fünf Stunden täglich! Und das dauert länger als

chen werden. Zutreffend ist allerdings, dass der Markt in der ein Jahr; länger als ein Jahr dauert ein solcher Versuch mit

Regel (Detailhandel und Grossbezüger) helles bis hellrosa dem Tier. Es sind verschiedene Tiere, die drankommen, aber

Kalbfleisch bevorzugt, was durch verschiedene Markttests jedes länger als ein Jahr. Und nach einem Jahr werden die

festgestellt wurde. Auf der anderen Seite ist ein Teil der Konsu- Tiere zu Tode gebracht Praktizierende Aerzte sagen ganz of-

mentinnen und Konsumenten hinsichtlich der Haltung von fen, diese seit über zwanzig Jahren stattfindenden Versuche

Kälbern sensibilisiert und akzeptiert im Interesse einer tierge- seien völlig wertlos.

rechten Haltung auch rotes Kalbfleisch. Der Bundesrat ist al- Sie haben richtig verstanden. Drei bis fünf Stunden täglich

lerdings nicht in der Lage, das Verhalten der Konsumenten wird der Kopf dieses Affen in einem Marterschraubstock fixiert

beim Kauf von Kalbfleisch zu beeinflussen. Das Folterwerkzeug lässt dem Affen nicht einen Millimeter

Da zwischen der Eisenzufuhr über die Fütterung der Kälber Spielraum für irgendeine Körperbewegung. Das Tier kann we-

und der Fleischfarbe ein Zusammenhang besteht, ist die Ei- der schreien noch beissen, was es zweifellos gerne machen

senversorgung der Schlachtkälber schon seit mehreren Jahr- würde, denn es wird ihm auch noch der Unterkiefer fixiert

zehnten Gegenstand von Diskussionen. Die Forschung in der Ich frage Sie: Woher nehmen wir das Recht dazu? Wer gibt sol-

Schweiz befasst sich intensiv mit diesem Problem. Aufgrund chen Leuten das Recht, aus einem Aeffchen ein Häufchen

verschiedener Ergebnisse wurde eine Menge Eisenzufuhr pro Elend zu machen? Diese Martere! wird von Menschen ausge-

Tag ermittelt, welche dem Bedarf der Kälber annähernd ent- führt, die weder eine ethische noch eine moralische Bildung

spricht, ohne dass dadurch rotes Kalbfleisch gebildet wird. Auf kennen.

dieser Grundlage werden die Mindestwerte für Milchersatzfut- Am Ende - ich habe es schon gesagt - wird das Aeffchen zu

termittel unter Berücksichtigung der freien Aufnahme faserhal- Tode gebracht, und dann schaut man nach, was man alles in

tiger Futterkomponenten (Stroh, Heu) im landwirtschaftlichen diesem Kopf angerichtet hat.

Hilfsstoffbuch festgehalten. Die Einhaltung dieser Regelung Gerechtfertigt wird das alles mit der sogenannten Freiheit der

wird von der Forschungsanstalt Grangeneuve regelmässig Wissenschaft Freiheit der Wissenschaft ist aber keine Freiheit

mittels Futtermittelanalysen kontrolliert, und das Problem der des Verbrechens. Eine Wissenschaft kann unmöglich auf ver-

Eisenzufuhr wird weiter untersucht werflichen Handlungen basieren. Ich zitiere hier Alexander

Gemäss 7. Landwirtschaftsbericht soll die umweltgerechte von Humboldt, der noch heute als vorbildlicher Gelehrter gilt.

Produktion unter Berücksichtigung der Ansprüche einer art- Er sagte: «Grausamkeit gegen Tiere kann weder bei wahrer

gerechten Tierhaltung gefördert werden. Es wird geprüft, in- Bildung noch bei wahrer Gelehrsamkeit bestehen. »

wieweit das landwirtschaftliche Hilfsstoffbuch und die Ein- Höhepunkt der Antwort des Bundesrates bildet das Einge-

schätzungstabelle an die neuen Erkenntnisse der Forschung ständnis, dass diese Versuche seit zwanzig Jahren durchge-

anzupassen sind. Auch soll die Entwicklung des Konsumen- führt werden und dass sie keinen Nutzen gebracht haben, die

tenverhaltens aufmerksam verfolgt und bei der Gestaltung der Steuerzahler sie aber mit Millionen von Franken finanziert

Einschätzungstabelle mit berücksichtigt werden. haben.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Weder Hansjürg Abschaffung der Preisbevorzugung für helles Kalbfleisch

Motion Weder Hansjürg Viande de veau claire. Abolition du prix de faveur

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Aprilsession

Session Session d'avril

Sessione Sessione di aprile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3120

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.04.1993 - 08:00

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Data

Seite 854-855

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