Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3118 KI-generiert

Speed Limit Enforcement and Proposed Measures

Geschäftsnummer VPB 92-3118
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The interpellation concerned the enforcement of existing speed limits and proposed measures such as higher fines for vehicle owners who refuse to identify the driver, increased penalties for illegible license plates, and fines for warning others about speed checks. The Federal Council responded that while respecting speed limits is beneficial, some proposed measures are not feasible due to legal and practical challenges, particularly concerning the principle of culpability and the protection of fundamental rights. Instead, the Council highlighted existing legal possibilities, potential cantonal regulations, and other measures being considered to improve road safety and traffic discipline.

Legislator-Regeste

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Art. 57 Absatz, Art. 286 StGB, Art. 106 Absatz, Art. 67 BdBSt, Art. 57 Abs. 2 und Art. 96 VRV, Art. 57b SVG; Speed Limit Enforcement and Proposed Measures: The Federal Council responded that while respecting speed limits is beneficial, some proposed measures are not feasible due to legal and practical challenges, particularly concerning the principle of culpability and the protection of fundamental rights. Instead, the Council highlighted existing legal possibilities, potential cantonal regulations, and other measures being considered to improve road safety and traffic discipline.

Schlagwörter

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Geschwindigkeitsbusse Vollstreckungsmassnahmen Strassenverkehrssicherheit Sicherheitsbedenken Polizeikontrolle gefährlicher Eingriff in Strassenverkehr

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zitierte Rechtsprechung

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 57 Abs. 2 und Art. 96 VRV

Cited to explain that driving with unreadable license plates is punishable and can lead to penalties.

Art. 286 StGB

Cited to explain that hindering an official act is punishable under this article.

Art. 57b SVG

Cited to specify actions in case of interference with road traffic controls.

Art. 106 Abs. 2 SVG

Cited to state that cantons are responsible for enforcing road traffic law and designating competent authorities.

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Volltext

9. Oktober 1992 N 2207 Interpellation Wlck

7. Anderweitige Aenderungen der Aufsichtsregelung auf Ge- Texte de l'interpellation du 19 mars 1992

setzes- oder Verordnungsstufe sind nicht geplant Auch in die- L'étude d'Elektrowatt a montré que si les limites de vitesse ac-

sem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Konzeption tuelles étaient effectivement respectées sur les autoroutes et

der Stiftungsaufsicht in der Schweiz einen betont föderativen les routes cantonales, cela réduirait plus efficacement le smog

Charakter hat Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich estival que ne l'a fait effectivement l'expérience de limitation de

der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge keine Ober- vitesse à 100/70 km/h en juillet et août 1991.

aufsicht weder des Bundesrates noch des Bundesamtes für L'application des limitations de vitesse répondrait également

Sozialversicherung besteht aux souhaits de la majorité des automobilistes qui respectent

Immerhin werden diese Bundesoberaufsichtsbehörden im les limites et que cela agace d'être constamment dépassés.

Bereich des BVG die Entwicklung in der Praxis weiterhin auf- Or, s'il est nécessaire de renforcer les contrôles, ce n'est sou-

merksam verfolgen und allenfalls die notwendigen Weisun- vent pas possible faute de personnel au niveau cantonal. Les

gen erlassen. Daneben obliegt es der jeweils zuständigen Auf- radars, pour des raisons techniques, ne peuvent souvent

sichtsbehörde, die im Interesse der beruflichen Vorsorge der enregistrer les véhicules que de l'arrière, rendant impossible

Versicherten notwendigen Massnahmen zu treffen. l'identification du conducteur. Si le détenteur du véhicule fait

recours, il en résulte des coûts bien plus élevés que le montant

Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. de l'amende perçue. Il semble toutefois possible de résoudre

tous ces problèmes en faisant respecter plus efficacement les

Abstimmung - Vote limites de vitesse au profit de la sécurité routière, de la fluidité

Für den Antrag auf Diskussion 54 Stimmen du trafic et surtout de la protection de l'environnement On

Dagegen 38 Stimmen peut compter sur la compréhension de la plupart des citoyens.

Diverses mesures sont envisageables. Outre l'amende d'or-

Verschoben - Renvoyé dre infligée au conducteur, il faudrait frapper le détenteur du

véhicule d'une amende plus élevée s'il refuse de révéler l'iden-

tité du conducteur. Il faudrait également instaurer une lourde

amende pour ceux dont les plaques d'immatriculation sont illi-

sibles et pour ceux qui préviennent d'autres conducteurs par

#ST# 92.3118 radio des contrôles (pratique courante chez les conducteurs

de poids lourds roulant trop vite).

Interpellation Wick Les soussignés demandent au Conseil fédéral:

Durchsetzung - s'il se rallie à ces considérations,

- s'il est disposé à agir dans ce sens ou du moins dans cet

der bestehenden Tempolimiten esprit,

Respect des limitations de vitesse - si le contrôle par radars ne pourrait pas être confié à des or-

ganisations privées?

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Elektrowatt-Studie hat ergeben, dass die Einhaltung der Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

bereits bestehenden Tempolimiten auf Autobahnen und Kan- eine schriftliche Antwort

tonsstrassen einen grösseren Beitrag zur Reduktion des Som-

mersmogs bringen würden, als der Versuch mit Tem- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

po 100/70 vom Juli/August 1991 tatsächlich erreichte. vom 31. August 1992

Die Durchsetzung der Tempolimiten kommt auch der Mehr- Rapport écrit du Conseil fédéral

zahl der autobenützenden Bürgerinnen und Bürgern entge- du 31 août 1992

gen, die sich an die Limiten halten und dann ärgerlicherweise Die vom Interpellanten vorgeschlagenen Massnahmen geben

beständig überholt werden. zu folgenden Bemerkungen Anlass:

Der Ruf nach verstärkten Kontrollen scheitert an den begrenz- 1. Ordnungsbussen für Halter, die den Führer nicht bekannt-

ten personellen Möglichkeiten der Kantone. Automatische gebenwollen:

Ueberwachungsgeräte sind aus technischen Gründen meist Tatsächlich gibt es Beweisschwierigkeiten, wenn der Fahr-

nur imstande, die Fahrzeuge von hinten zu erfassen, so dass zeughalter sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft

es unmöglich wird, den tatsächlichen Fahrer oder die tatsäch- (Familienangehörige) und den Fahrzeugführer nicht bekannt-

liche Fahrerin zu ermitteln. Falls der angeschriebene Halter gibt Trotzdem haben die Kantone fast einhellig eine bundes-

den Rechtsweg ergreift, entstehen Kosten, die weit über die rechtliche Regelung, wie sie hier in Frage steht, im Vernehm-

allfälligen Busseneinnahmen hinausgehen. Alle diese Pro- lassungsverfahren zur letzten Teilrevision des Strassenver-

bleme erscheinen im Sinne einer effizienten Durchsetzung der kehrsgesetzes (SVG) abgelehnt Abgesehen davon, dass eine

Geschwindigkeitslimiten zugunsten von Verkehrssicherheit, Vorschrift, den Halter zur Bekanntgabe des fehlbaren Führers

Verbesserung des Verkehrsflusses und vor allem auch Redu- zu verpflichten, nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung

zierung der Umweltbelastung ohne weiteres lösbar. Eine hohe ausschliesslich strafprozessualer Natur ist (BGE 107 IV 146)

Akzeptanz für die Durchsetzung der bestehenden Tempolimi- und damit einen grundsätzlich durch die Kantone zu regeln-

ten darf bei den meisten Mitbürgern und Mitbürgerinnen vor- den Bereich betrifft, gaben damals folgende straf- und pro-

ausgesetzt werden. zessrechtlichen Bedenken den Ausschlag:

Folgende Massnahmen sind denkbar: Neben den Ordnungs- - Der Halter würde für eine Tat bestraft, die er ausschliesslich

bussen für Fahrer könnte ein zweiter bedeutend höherer Tarif als in einem Strafverfahren einvernommener Zeuge begeht

für Halter eingeführt werden, falls diese den Fahrer nicht be- Die vorgeschlagene Strafnorm diente allein der Erfassung der-

kanntgeben wollen. Eine namhafte Busse sollte für den Tatbe- jenigen Person, die am leichtesten erreichbar ist, und nicht der

stand «unlesbares Fahrzeugschild» eingeführt werden, Bestrafung des Urhebers der Verkehrsregelnverletzung. Eine

ebenso für Warnung vor Ueberwachungsaktionen zum Bei- solche Strafnorm wäre im eidgenössischen Strafgesetzbuch

spiel durch Funk (sehr beliebt bei zu schnell fahrenden Last- (StGB) und SVG einmalig und würde zu einer Durchbrechung

wagen!). Der Unterzeichnete fragt den Bundesrat an: des grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzips, des Verschul-

- ob ersieh diesen Ueberlegungen anschliessen kann; densgrundsatzes, führen.

- ob erfolglich gewillt ist, in diesem oder ähnlichen Sinne aktiv - Der Vorschlag führte ferner zu einem Konflikt mit dem kanto-

zu werden; nal-prozessualen Zeugnisverweigerungsrecht Der Eingriff in

- ob die Ueberwachungsaufgabe mit automatischen Geräten dieses Recht durch den Bundesgesetzgeber wäre gravierend

nicht an Private übertragen werden könnte. und unverhältnismässig.

Interpellation Carobblo 2208 N 9 octobre 1992

Da diese Beurteilung nach wie vor gültig ist, betrachten wir die len. Der Bundesrat beabsichtigt ferner, in einer nächsten Revi-

vorgeschlagene Massnahme als nicht realisierbar. Die Situa- sion des SVG, die nach Abschluss der Rechtssetzungsarbei-

tion lässt sich statt dessen durch prozessual-kantonale Rege- ten für den EWR-Vertrag (Eurolex) in Angriff genommen wird,

lungen verbessern, die den Halter - unter Vorbehalt des ge- verschiedene weitere Massnahmen zur Verbesserung der Ver-

setzlichen Zeugnisverweigerungsrechtes - zur Bekanntgabe kehrssicherheit (z. B. längere Entzugsdauern bei Wiederho-

des Täters verpflichten. Solche Verpflichtungen bestehen be- lungstätern) in die Vernehmlassung zu geben. In Erfüllung der

reits in einzelnen Kantonen (z. B. ZH und GR). Anträge der Kantone an den Bund im Rahmen der Massnah-

2. Namhafte Busse für den Tatbestand «unlesbares Fahrzeug- menpläne Luftreinhaltung hat der Bundesrat ferner am 27. Ja-

schild»: nuar dieses Jahres das EJPD beauftragt, weitere Massnah-

Nach Artikel 57 Absatz 2 und Artikel 96derVerkehrsregelnver- men zur Geschwindigkeitsreduktion zu prüfen, wie den Ein-

ordnung (VRV) macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug mit Kon- bau von Geschwindigkeitsreglern in Lastwagen, die Verwen-

trollschildern, die sich nicht «in gut lesbarem Zustand» befin- dung von Aufzeichnungen der Fahrtschreiber zur Feststellung

den, fährt Normalerweise wird dieser Tatbestand zwar mit ei- von Geschwindigkeitsübertretungen und die Zulassung von

ner Ordnungsbusse (20 Franken) bestraft Steht die Wider- Radarpistolen für amtliche Tempokontrollen. Zusammen mit

handlung aber im Zusammenhang mit Geschwindigkeits- den bereits eingeleiteten Vorkehren zur Verbesserung der

überschreitungen um 15 km/h und mehr, so findet das ordent- Aus- und Weiterbildung der Motorfahrzeugführer und häufige-

liche Strafverfahren Anwendung, und der Strafrahmen (Busse ren Verkehrskontrollen der kantonalen Behörden verspricht

bis 5000 Franken oder Haft) reicht bei weitem, um dieser Vor- sich der Bundesrat von diesen Massnahmen eine Verbesse-

schrift Nachachtung zu verschaffen. rung der Verkehrsdisziplin.

3. Namhafte Busse für Warnung von Ueberwachungsaktio-

nen: Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.

In Artikel 286 StGB wird der Tatbestand der Hinderung einer

Amtshandlung unter Strafe gestellt Soweit eine Handlung ge- Abstimmung - Vote

eignet ist, Ueberwachungsaktionen und Verkehrskontrollen Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen

der Polizei in diesem Sinne zu behindern, greift diese Bestim- Dagegen 42 Stimmen

mung ein, weshalb die Formulierung eines speziellen Tatbe-

standes nicht nötig erscheint Dies um so mehr, als mit Arti- Verschoben - Renvoyé

kel 57b SVG eine weitere Konkretisierung für das Vorgehen

bei Störungen von Strassenverkehrskontrollen mit Geräten

und Vorrichtungen vorgenommen wurde. Hinzu kommt die

Tatsache, dass die Ermittlung von Personen, die eine entspre- 92.3080

#ST#

chende Warnung per Funk verbreiten, sehr aufwendig und in

den meisten Fällen gar erfolglos wäre. Dies, weil die über Funk Interpellation Carobbio

ausgesprochenen Warnungen üblicherweise verdeckt erfol- Direkte Bundessteuer. Gewinnungskosten

gen und den Straftatbestand somit nicht erfüllen. Selbst wenn Interpellanza Carobbio

unverschlüsselt gewarnt wird, ist fraglich, ob eine Bestrafung

möglich ist Der Betreffende kann sich auf das Grundrecht der

Imposta federale diretta. Costi aziendali

Meinungsäusserungsfreiheit berufen, da er einen wahren Interpellation Carobbio

Sachverhalt kundtut Impôt fédéral direct. Frais professionnels

Aufgrund der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ist da-

her kein neuer Straftatbestand notwendig.

4. Uebertragung der Ueberwachungsaufgabe mit automati-

sierten Geräten auf Private:

Gemäss Artikel 106 Absatz 2 SVG sind die Kantone für den Wortlaut der Interpellation vom 11. März 1992

Vollzug des Strassenverkehrsrechts verantwortlich. Sie be- Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat kürzlich in einer

zeichnen die zuständigen Behörden. Zur Uebertragung ho- Antwort auf eine Anfrage bestätigt, dass Schutz- und Schmier-

heitlicher Befugnisse an Private ist eine gesetzliche Grundlage gelder vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden

notwendig, die im jetzigen SVG fehlt; folglich müsste zuerst können.

das Gesetz geändert werden. Da nach Artikel 67 BdBSt für die Leitung und Ueberwachung

Gegen eine solche Aenderung spricht in erster Linie, dass Ge- des Vollzugs der direkten Bundessteuer die kantonalen Be-

schwindigkeitskontrollen wegen den vielen möglichen Fehler- hörden zuständig sind, stellt sich die Frage, ob diese Abzüge -

quellen bei der Sachverhaltsfeststellung zu den heikelsten zumindest in Zürich - auch bei der direkten Bundessteuer

Aufgaben der Verkehrspolizei gehören. Wenn es dem Interpel- möglich sind?

lanten darum geht, trotz knappem Personalbestand der kanto- Ich frage darum den Bundesrat:

nalen Polizeibehörden vermehrt Geschwindigkeitskontrollen a Welches ist die Haltung der Eidgenössischen Steuerverwal-

zu ermöglichen, so sollte dieses Ziel auf anderem Weg erreicht tung in bezug auf die Möglichkeiten, nicht belegte Geschäfts-

werden. Dadurch nämlich, dass die Verkehrspolizei von ande- aufwendungen abzuziehen?

ren, weniger heiklen Kontrollbereichen befreit wird, indem bei- b. Gibt es nach der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch

spielsweise Private für die Ueberwachung des ruhenden Ver- in ändern Kantonen Bestimmungen, die den Abzug solcher

kehrs eingesetzt werden. Eine entsprechende Ermächtigung Aufwendungen - auch wenn sie nicht belegt sind - zulassen?

an die Kantone wird zurzeit im Rahmen der Revision des Ord- a Wenn ja, gedenkt die Eidgenössische Steuerverwaltung

nungsbussengesetzes geprüft nicht allfällige interne Bestimmungen, die eine «permissive»

Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit Anwendung der Normen über den Abzug von Gewinnungsko-

parlamentarischen Vorstössen befasst, welche gleiche oder sten gestatten, zu ändern?

ähnliche Massnahmen zur Durchsetzung der bestehenden d. Sollte der Bund nicht bei den kantonalen Verwaltungen in-

Tempolimiten zum Gegenstand hatten (z. B. 90.672 Motion tervenieren, um die Anwendung des Steuerrechts des Bundes

Lanz: Aenderung des Ordnungsbussengesetzes; 90.804 bei der Berechnung der direkten Bundessteuer klarzustellen?

Postulat Vollmer: Erhöhungen der Ordnungsbussen im Stras- Es sollte möglich sein, Einkünfte aus Schutz- oder Schmier-

senverkehr; 89.724 Motion Ledergerber: Führerschein mit geldern entweder beim Empfänger oder - ist dieser nicht be-

Punktesystem). Eine Reihe von Massnahmen sind denn auch kannt- beim Zahlenden zu besteuern.

bereits eingeleitet bzw. in Vorbereitung. Das am 1. Juli 1992

eröffnete Vernehmlassungsverfahren zum Ordnungsbussen- Testo dell'interpellanza dell'11 marzo 1992

gesetz dauert bis zum 30. September 1992. Die vorgeschlage- II Consiglio di Stato del Canton Zurigo, in risposta a un'inter-

nen Aenderungen sollen insbesondere der Polizei ermögli- pellanza, ha recentemente confermato che le tangenti e le bu-

chen, künftig wesentlich höhere Ordnungsbussen auszufäl- starelle possono essere dedotte dal reddito imponible.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Wick Durchsetzung der bestehenden Tempolimiten

Interpellation Wick Respect des limitations de vitesse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3118

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 2207-2208

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Ref. No 20 021 725

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