Speed Limit Enforcement and Proposed Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe interpellation concerned the enforcement of existing speed limits and proposed measures such as higher fines for vehicle owners who refuse to identify the driver, increased penalties for illegible license plates, and fines for warning others about speed checks. The Federal Council responded that while respecting speed limits is beneficial, some proposed measures are not feasible due to legal and practical challenges, particularly concerning the principle of culpability and the protection of fundamental rights. Instead, the Council highlighted existing legal possibilities, potential cantonal regulations, and other measures being considered to improve road safety and traffic discipline.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 57 Absatz, Art. 286 StGB, Art. 106 Absatz, Art. 67 BdBSt, Art. 57 Abs. 2 und Art. 96 VRV, Art. 57b SVG; Speed Limit Enforcement and Proposed Measures: The Federal Council responded that while respecting speed limits is beneficial, some proposed measures are not feasible due to legal and practical challenges, particularly concerning the principle of culpability and the protection of fundamental rights. Instead, the Council highlighted existing legal possibilities, potential cantonal regulations, and other measures being considered to improve road safety and traffic discipline.
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KI-generiertCited to explain that driving with unreadable license plates is punishable and can lead to penalties.
Cited to explain that hindering an official act is punishable under this article.
Cited to specify actions in case of interference with road traffic controls.
Cited to state that cantons are responsible for enforcing road traffic law and designating competent authorities.
Volltext
9. Oktober 1992 N 2207 Interpellation Wlck
7. Anderweitige Aenderungen der Aufsichtsregelung auf Ge- Texte de l'interpellation du 19 mars 1992
setzes- oder Verordnungsstufe sind nicht geplant Auch in die- L'étude d'Elektrowatt a montré que si les limites de vitesse ac-
sem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Konzeption tuelles étaient effectivement respectées sur les autoroutes et
der Stiftungsaufsicht in der Schweiz einen betont föderativen les routes cantonales, cela réduirait plus efficacement le smog
Charakter hat Ferner ist darauf hinzuweisen, dass im Bereich estival que ne l'a fait effectivement l'expérience de limitation de
der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge keine Ober- vitesse à 100/70 km/h en juillet et août 1991.
aufsicht weder des Bundesrates noch des Bundesamtes für L'application des limitations de vitesse répondrait également
Sozialversicherung besteht aux souhaits de la majorité des automobilistes qui respectent
Immerhin werden diese Bundesoberaufsichtsbehörden im les limites et que cela agace d'être constamment dépassés.
Bereich des BVG die Entwicklung in der Praxis weiterhin auf- Or, s'il est nécessaire de renforcer les contrôles, ce n'est sou-
merksam verfolgen und allenfalls die notwendigen Weisun- vent pas possible faute de personnel au niveau cantonal. Les
gen erlassen. Daneben obliegt es der jeweils zuständigen Auf- radars, pour des raisons techniques, ne peuvent souvent
sichtsbehörde, die im Interesse der beruflichen Vorsorge der enregistrer les véhicules que de l'arrière, rendant impossible
Versicherten notwendigen Massnahmen zu treffen. l'identification du conducteur. Si le détenteur du véhicule fait
recours, il en résulte des coûts bien plus élevés que le montant
Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. de l'amende perçue. Il semble toutefois possible de résoudre
tous ces problèmes en faisant respecter plus efficacement les
Abstimmung - Vote limites de vitesse au profit de la sécurité routière, de la fluidité
Für den Antrag auf Diskussion 54 Stimmen du trafic et surtout de la protection de l'environnement On
Dagegen 38 Stimmen peut compter sur la compréhension de la plupart des citoyens.
Diverses mesures sont envisageables. Outre l'amende d'or-
Verschoben - Renvoyé dre infligée au conducteur, il faudrait frapper le détenteur du
véhicule d'une amende plus élevée s'il refuse de révéler l'iden-
tité du conducteur. Il faudrait également instaurer une lourde
amende pour ceux dont les plaques d'immatriculation sont illi-
sibles et pour ceux qui préviennent d'autres conducteurs par
#ST# 92.3118 radio des contrôles (pratique courante chez les conducteurs
de poids lourds roulant trop vite).
Interpellation Wick Les soussignés demandent au Conseil fédéral:
Durchsetzung - s'il se rallie à ces considérations,
- s'il est disposé à agir dans ce sens ou du moins dans cet
der bestehenden Tempolimiten esprit,
Respect des limitations de vitesse - si le contrôle par radars ne pourrait pas être confié à des or-
ganisations privées?
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Elektrowatt-Studie hat ergeben, dass die Einhaltung der Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
bereits bestehenden Tempolimiten auf Autobahnen und Kan- eine schriftliche Antwort
tonsstrassen einen grösseren Beitrag zur Reduktion des Som-
mersmogs bringen würden, als der Versuch mit Tem- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
po 100/70 vom Juli/August 1991 tatsächlich erreichte. vom 31. August 1992
Die Durchsetzung der Tempolimiten kommt auch der Mehr- Rapport écrit du Conseil fédéral
zahl der autobenützenden Bürgerinnen und Bürgern entge- du 31 août 1992
gen, die sich an die Limiten halten und dann ärgerlicherweise Die vom Interpellanten vorgeschlagenen Massnahmen geben
beständig überholt werden. zu folgenden Bemerkungen Anlass:
Der Ruf nach verstärkten Kontrollen scheitert an den begrenz- 1. Ordnungsbussen für Halter, die den Führer nicht bekannt-
ten personellen Möglichkeiten der Kantone. Automatische gebenwollen:
Ueberwachungsgeräte sind aus technischen Gründen meist Tatsächlich gibt es Beweisschwierigkeiten, wenn der Fahr-
nur imstande, die Fahrzeuge von hinten zu erfassen, so dass zeughalter sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht beruft
es unmöglich wird, den tatsächlichen Fahrer oder die tatsäch- (Familienangehörige) und den Fahrzeugführer nicht bekannt-
liche Fahrerin zu ermitteln. Falls der angeschriebene Halter gibt Trotzdem haben die Kantone fast einhellig eine bundes-
den Rechtsweg ergreift, entstehen Kosten, die weit über die rechtliche Regelung, wie sie hier in Frage steht, im Vernehm-
allfälligen Busseneinnahmen hinausgehen. Alle diese Pro- lassungsverfahren zur letzten Teilrevision des Strassenver-
bleme erscheinen im Sinne einer effizienten Durchsetzung der kehrsgesetzes (SVG) abgelehnt Abgesehen davon, dass eine
Geschwindigkeitslimiten zugunsten von Verkehrssicherheit, Vorschrift, den Halter zur Bekanntgabe des fehlbaren Führers
Verbesserung des Verkehrsflusses und vor allem auch Redu- zu verpflichten, nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung
zierung der Umweltbelastung ohne weiteres lösbar. Eine hohe ausschliesslich strafprozessualer Natur ist (BGE 107 IV 146)
Akzeptanz für die Durchsetzung der bestehenden Tempolimi- und damit einen grundsätzlich durch die Kantone zu regeln-
ten darf bei den meisten Mitbürgern und Mitbürgerinnen vor- den Bereich betrifft, gaben damals folgende straf- und pro-
ausgesetzt werden. zessrechtlichen Bedenken den Ausschlag:
Folgende Massnahmen sind denkbar: Neben den Ordnungs- - Der Halter würde für eine Tat bestraft, die er ausschliesslich
bussen für Fahrer könnte ein zweiter bedeutend höherer Tarif als in einem Strafverfahren einvernommener Zeuge begeht
für Halter eingeführt werden, falls diese den Fahrer nicht be- Die vorgeschlagene Strafnorm diente allein der Erfassung der-
kanntgeben wollen. Eine namhafte Busse sollte für den Tatbe- jenigen Person, die am leichtesten erreichbar ist, und nicht der
stand «unlesbares Fahrzeugschild» eingeführt werden, Bestrafung des Urhebers der Verkehrsregelnverletzung. Eine
ebenso für Warnung vor Ueberwachungsaktionen zum Bei- solche Strafnorm wäre im eidgenössischen Strafgesetzbuch
spiel durch Funk (sehr beliebt bei zu schnell fahrenden Last- (StGB) und SVG einmalig und würde zu einer Durchbrechung
wagen!). Der Unterzeichnete fragt den Bundesrat an: des grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzips, des Verschul-
- ob ersieh diesen Ueberlegungen anschliessen kann; densgrundsatzes, führen.
- ob erfolglich gewillt ist, in diesem oder ähnlichen Sinne aktiv - Der Vorschlag führte ferner zu einem Konflikt mit dem kanto-
zu werden; nal-prozessualen Zeugnisverweigerungsrecht Der Eingriff in
- ob die Ueberwachungsaufgabe mit automatischen Geräten dieses Recht durch den Bundesgesetzgeber wäre gravierend
nicht an Private übertragen werden könnte. und unverhältnismässig.
Interpellation Carobblo 2208 N 9 octobre 1992
Da diese Beurteilung nach wie vor gültig ist, betrachten wir die len. Der Bundesrat beabsichtigt ferner, in einer nächsten Revi-
vorgeschlagene Massnahme als nicht realisierbar. Die Situa- sion des SVG, die nach Abschluss der Rechtssetzungsarbei-
tion lässt sich statt dessen durch prozessual-kantonale Rege- ten für den EWR-Vertrag (Eurolex) in Angriff genommen wird,
lungen verbessern, die den Halter - unter Vorbehalt des ge- verschiedene weitere Massnahmen zur Verbesserung der Ver-
setzlichen Zeugnisverweigerungsrechtes - zur Bekanntgabe kehrssicherheit (z. B. längere Entzugsdauern bei Wiederho-
des Täters verpflichten. Solche Verpflichtungen bestehen be- lungstätern) in die Vernehmlassung zu geben. In Erfüllung der
reits in einzelnen Kantonen (z. B. ZH und GR). Anträge der Kantone an den Bund im Rahmen der Massnah-
2. Namhafte Busse für den Tatbestand «unlesbares Fahrzeug- menpläne Luftreinhaltung hat der Bundesrat ferner am 27. Ja-
schild»: nuar dieses Jahres das EJPD beauftragt, weitere Massnah-
Nach Artikel 57 Absatz 2 und Artikel 96derVerkehrsregelnver- men zur Geschwindigkeitsreduktion zu prüfen, wie den Ein-
ordnung (VRV) macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug mit Kon- bau von Geschwindigkeitsreglern in Lastwagen, die Verwen-
trollschildern, die sich nicht «in gut lesbarem Zustand» befin- dung von Aufzeichnungen der Fahrtschreiber zur Feststellung
den, fährt Normalerweise wird dieser Tatbestand zwar mit ei- von Geschwindigkeitsübertretungen und die Zulassung von
ner Ordnungsbusse (20 Franken) bestraft Steht die Wider- Radarpistolen für amtliche Tempokontrollen. Zusammen mit
handlung aber im Zusammenhang mit Geschwindigkeits- den bereits eingeleiteten Vorkehren zur Verbesserung der
überschreitungen um 15 km/h und mehr, so findet das ordent- Aus- und Weiterbildung der Motorfahrzeugführer und häufige-
liche Strafverfahren Anwendung, und der Strafrahmen (Busse ren Verkehrskontrollen der kantonalen Behörden verspricht
bis 5000 Franken oder Haft) reicht bei weitem, um dieser Vor- sich der Bundesrat von diesen Massnahmen eine Verbesse-
schrift Nachachtung zu verschaffen. rung der Verkehrsdisziplin.
3. Namhafte Busse für Warnung von Ueberwachungsaktio-
nen: Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.
In Artikel 286 StGB wird der Tatbestand der Hinderung einer
Amtshandlung unter Strafe gestellt Soweit eine Handlung ge- Abstimmung - Vote
eignet ist, Ueberwachungsaktionen und Verkehrskontrollen Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen
der Polizei in diesem Sinne zu behindern, greift diese Bestim- Dagegen 42 Stimmen
mung ein, weshalb die Formulierung eines speziellen Tatbe-
standes nicht nötig erscheint Dies um so mehr, als mit Arti- Verschoben - Renvoyé
kel 57b SVG eine weitere Konkretisierung für das Vorgehen
bei Störungen von Strassenverkehrskontrollen mit Geräten
und Vorrichtungen vorgenommen wurde. Hinzu kommt die
Tatsache, dass die Ermittlung von Personen, die eine entspre- 92.3080
#ST#
chende Warnung per Funk verbreiten, sehr aufwendig und in
den meisten Fällen gar erfolglos wäre. Dies, weil die über Funk Interpellation Carobbio
ausgesprochenen Warnungen üblicherweise verdeckt erfol- Direkte Bundessteuer. Gewinnungskosten
gen und den Straftatbestand somit nicht erfüllen. Selbst wenn Interpellanza Carobbio
unverschlüsselt gewarnt wird, ist fraglich, ob eine Bestrafung
möglich ist Der Betreffende kann sich auf das Grundrecht der
Imposta federale diretta. Costi aziendali
Meinungsäusserungsfreiheit berufen, da er einen wahren Interpellation Carobbio
Sachverhalt kundtut Impôt fédéral direct. Frais professionnels
Aufgrund der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten ist da-
her kein neuer Straftatbestand notwendig.
4. Uebertragung der Ueberwachungsaufgabe mit automati-
sierten Geräten auf Private:
Gemäss Artikel 106 Absatz 2 SVG sind die Kantone für den Wortlaut der Interpellation vom 11. März 1992
Vollzug des Strassenverkehrsrechts verantwortlich. Sie be- Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat kürzlich in einer
zeichnen die zuständigen Behörden. Zur Uebertragung ho- Antwort auf eine Anfrage bestätigt, dass Schutz- und Schmier-
heitlicher Befugnisse an Private ist eine gesetzliche Grundlage gelder vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden
notwendig, die im jetzigen SVG fehlt; folglich müsste zuerst können.
das Gesetz geändert werden. Da nach Artikel 67 BdBSt für die Leitung und Ueberwachung
Gegen eine solche Aenderung spricht in erster Linie, dass Ge- des Vollzugs der direkten Bundessteuer die kantonalen Be-
schwindigkeitskontrollen wegen den vielen möglichen Fehler- hörden zuständig sind, stellt sich die Frage, ob diese Abzüge -
quellen bei der Sachverhaltsfeststellung zu den heikelsten zumindest in Zürich - auch bei der direkten Bundessteuer
Aufgaben der Verkehrspolizei gehören. Wenn es dem Interpel- möglich sind?
lanten darum geht, trotz knappem Personalbestand der kanto- Ich frage darum den Bundesrat:
nalen Polizeibehörden vermehrt Geschwindigkeitskontrollen a Welches ist die Haltung der Eidgenössischen Steuerverwal-
zu ermöglichen, so sollte dieses Ziel auf anderem Weg erreicht tung in bezug auf die Möglichkeiten, nicht belegte Geschäfts-
werden. Dadurch nämlich, dass die Verkehrspolizei von ande- aufwendungen abzuziehen?
ren, weniger heiklen Kontrollbereichen befreit wird, indem bei- b. Gibt es nach der Eidgenössischen Steuerverwaltung noch
spielsweise Private für die Ueberwachung des ruhenden Ver- in ändern Kantonen Bestimmungen, die den Abzug solcher
kehrs eingesetzt werden. Eine entsprechende Ermächtigung Aufwendungen - auch wenn sie nicht belegt sind - zulassen?
an die Kantone wird zurzeit im Rahmen der Revision des Ord- a Wenn ja, gedenkt die Eidgenössische Steuerverwaltung
nungsbussengesetzes geprüft nicht allfällige interne Bestimmungen, die eine «permissive»
Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit Anwendung der Normen über den Abzug von Gewinnungsko-
parlamentarischen Vorstössen befasst, welche gleiche oder sten gestatten, zu ändern?
ähnliche Massnahmen zur Durchsetzung der bestehenden d. Sollte der Bund nicht bei den kantonalen Verwaltungen in-
Tempolimiten zum Gegenstand hatten (z. B. 90.672 Motion tervenieren, um die Anwendung des Steuerrechts des Bundes
Lanz: Aenderung des Ordnungsbussengesetzes; 90.804 bei der Berechnung der direkten Bundessteuer klarzustellen?
Postulat Vollmer: Erhöhungen der Ordnungsbussen im Stras- Es sollte möglich sein, Einkünfte aus Schutz- oder Schmier-
senverkehr; 89.724 Motion Ledergerber: Führerschein mit geldern entweder beim Empfänger oder - ist dieser nicht be-
Punktesystem). Eine Reihe von Massnahmen sind denn auch kannt- beim Zahlenden zu besteuern.
bereits eingeleitet bzw. in Vorbereitung. Das am 1. Juli 1992
eröffnete Vernehmlassungsverfahren zum Ordnungsbussen- Testo dell'interpellanza dell'11 marzo 1992
gesetz dauert bis zum 30. September 1992. Die vorgeschlage- II Consiglio di Stato del Canton Zurigo, in risposta a un'inter-
nen Aenderungen sollen insbesondere der Polizei ermögli- pellanza, ha recentemente confermato che le tangenti e le bu-
chen, künftig wesentlich höhere Ordnungsbussen auszufäl- starelle possono essere dedotte dal reddito imponible.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Wick Durchsetzung der bestehenden Tempolimiten
Interpellation Wick Respect des limitations de vitesse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3118
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 2207-2208
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Pagina
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