Agricultural Legislation: Environmental Impact Assessment Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion called for an environmental impact assessment of agricultural legislation to simplify the system into direct payments. The Federal Council rejected the motion, arguing that existing laws and measures, including those for nature conservation and animal welfare, already address environmental concerns within agricultural policy. The Council stated that ongoing efforts and future revisions of animal protection regulations would be sufficient, and that a broad environmental impact assessment was unnecessary given the existing comprehensive framework.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 18 Natur, Art. 19abis19f LG, Art. 20a LG, Art. 31b LG, Art. 18 NHG, Art. 455 TSG; Agricultural Legislation: Environmental Impact Assessment Rejected: The Federal Council rejected the motion, arguing that existing laws and measures, including those for nature conservation and animal welfare, already address environmental concerns within agricultural policy. The Council stated that ongoing efforts and future revisions of animal protection regulations would be sufficient, and that a broad environmental impact assessment was unnecessary given the existing comprehensive framework.
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KI-generiertCited as relevant legislation concerning measures against intensive animal farming, which is relevant to the overall consideration of the motion regarding environmental impact of agricultural legislation.
Cited as a provision where measures for ecological concerns have already been introduced, relevant to the discussion on financial incentives for environmental-friendly agriculture.
Cited as a new provision granting federal contributions for ecological compensation areas, integrated production, organic farming, and controlled free-range farming, thus relevant to the motion's goal of simplifying agricultural policy.
Cited as a provision providing measures for nature and heritage protection, relevant to the discussion on integrating ecological concerns into agricultural policy.
Cited as relevant legislation concerning animal welfare, relevant to the motion's broader scope on environmental impact of agricultural legislation.
Cited as a specific regulation under the Environmental Protection Act concerning substances, relevant to the assessment of environmental impact of agricultural practices.
Cited as a specific regulation under the Environmental Protection Act concerning soil pollutants, relevant to the assessment of environmental impact of agricultural practices.
Cited as relevant legislation concerning food quality and residues, thus relevant to the environmental impact of agricultural legislation.
Cited in the reasoning regarding domestic jurisdiction and cost reimbursement for support to needy individuals, but not directly used in the final dispositive orders of this specific motion.
Cited in the reasoning regarding social welfare benefits for Swiss citizens abroad, but not directly used in the final dispositive orders of this specific motion.
Volltext
18. Juni 1993 N 1383 Motion Baumann
ges Revisionsbegehren der Schweiz mehr ins Rollen bringen Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bühlmann, Diener, Gar-
könnte als allein die zeitliche Befristung der gegenseitigen Ko- diol, Gonseth, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Robert,
stenersatzpflicht. Schmid Peter, Thür (11)
Für Deutschland und Frankreich bestünde voraussichtlich we-
nig Veranlassung, der Schweiz in Neuverhandlungen beson-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
deres Entgegenkommen zu erweisen. Eine Neuaushandlung
Unter den Stichworten «Naturschutz», «Landschaftsschutz»
der Abkommen könnte - sofern überhaupt möglich - für das
und «Landwirtschaftsförderung» bestehen zurzeit über hun-
Nicht-EG- und Nicht-EWR-Mitglied Schweiz auch zu schlech-
dert bodenrelevante Erlässe der Bundesgesetzgebung.
teren als den gegenwärtigen Bedingungen und schlimmsten-
Agrarpolitische Förderungsmassnahmen des Bundes haben
falls zu einer Kumulation der Nachteile führen:
in der Vergangenheit zu teilweise erheblichen Veränderungen
- Verlust der Rückforderungsmöglichkeit der Auslagen für un-
und Intensivierungen der Bewirtschaftung in der Kulturland-
terstützte Deutsche und Franzosen in der Schweiz. Die Kosten
schaft geführt. Es sind Fälle bekannt, wo naturschützerisch
gingen somit gemäss Bundesgesetz über die Zuständigkeit
sehr wertvolle Orchideenwiesen umgebrochen wurden, um
für die Unterstützung Bedürftiger (ZUG, SR 851.1) voll zu La-
den mit hohen Beiträgen geförderten Futtergetreideanbau zu
sten der Kantone.
betreiben. Die Uebertragung von klein- und mittelbäuerlichen
-Verlust der Betreuung bedürftiger Auslandschweizer in
Flächen auf Grossbetriebe führt zu Flurbereinigung und Land-
Deutschland und Frankreich durch Fachinstanzen des Aufent-
schaftsverarmung mit all den negativen Folgeerscheinungen
haltsstaates. Unterstützungspflicht des Bundes gemäss Bun-
für die Artenvielfalt. Zudem fördert der Bund zurzeit sich dia-
desgesetz über Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer
metral entgegenstehende Massnahmen: Mit Meliorationskre-
(ASFG, SR 852.1). Dadurch Verlagerung der Fürsorgelasten
diten werden Bodenverbesserungen gefördert, um anschlies-
auf die Eidgenossenschaft mit den Konsequenzen eines er-
send oder gleichzeitig mit Stillegungsbeiträgen die Bauern zu
höhten Kreditbedarfs für Unterstützungsleistungen im Aus-
veranlassen, den verbesserten Boden nicht zu nutzen.
land und steigenden Personalbedarfs bei den schweizeri-
schen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in
Deutschland und Frankreich und der Sektion Auslandschwei- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
zer-Fürsorge des Bundesamtes für Polizeiwesen des Eidge- vom 12. Mai 1993
nössischen Justiz- und Polizeidepartements. Die praktische Rapport écrit du Conseil fédéral
Betreuungsarbeit müsste von den schweizerischen Ausland- du 12 mai 1993
vertretungen geleistet werden, welchen dafür in aller Regel Die vom Motionär in der Begründung beschriebenen Bei-
kein ausgebildetes Personal zur Verfügung steht. spiele werden auch vom Bundesrat im 7. Landwirtschaftsbe-
In der Begründung beruft sich der Motionär auf das ZUG vom richt als Problembereiche genannt und dargestellt (siehe Ab-
24. Juni 1977, insbesondere auf die Aenderung vom 14. De- schnitt 226).
zember 1990. Das wesentlich jüngere ZUG regelt indessen le- Die Probleme sind erkannt und sollen nach dem im Landwirt-
diglich die innerstaatliche Zuständigkeit und den Ersatz von schaftsbericht dargelegten Konzept und den entsprechenden
Unterstützungskosten unter den Kantonen. Die Staatsver- Massnahmen gelöst werden (siehe insbesondere Abschnit-
träge ihrerseits regeln internationale Verhältnisse. Das Ge- te 226.3 und 351.4).
samtinteresse der Kantone einerseits und der bedürftigen Bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die Agrarpro-
Schweizer in Deutschland und Frankreich anderseits sind duktion ist die biologisch-ökologische Bindung derselben be-
darin bestmöglich berücksichtigt. Sie sollten nicht leichtfertig wusst zu berücksichtigen. In diesem Sinn sind wir bestrebt,
aufs Spiel gesetzt werden. landwirtschaftliche Produktionsweisen, die mit positiven exter-
nen Effekten verbunden sind, mit agrarpolitischen Massnah-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates men zu fördern und gleichzeitig alles zu unternehmen, um ne-
Déclaration écrite du Conseil fédéral gative externe Effekte nach Möglichkeit zu verhindern.
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. In der Botschaft vom 27. Januar 1992 zur Aenderung des LwG
(Teil l: Agrarpolitik mit ergänzenden Direktzahlungen) als
Abgelehnt- Rejeté auch im 7. Landwirtschaftsbericht (Abschnitt 22) wird ausführ-
lich die heutige agrarpolitische Strategie zur Verwirklichung
ökologischer Anliegen dargestellt Diese Oekologiestrategie
umfasst folgende drei Schwerpunkte:
1. Forschung, Bildung und Beratung
#ST# 92.3097 Forschung, Bildung und Beratung üben in den Fragen der
Oekologie eine wichtige Funktion aus. Sie müssen den Land-
Motion Baumann wirten in der Erkennung ökologischer Probleme auf seinem
Umweltverträglichkeitsprüfung Betrieb unterstützen und ihm Hilfen zur Lösung anbieten (vgl.
für die Agrargesetzgebung dazu 7. Landwirtschaftsbericht, Abschnitte 223, 224 und
226.31).
Législation agricole. 2. Finanzielle und andere Anreize
Etudes d'impact Oekologische Anliegen sollen gezielt durch finanzielle Anreize
bzw. Abgeltungen erwirkt oder Direktzahlungen nur dann aus-
gerichtet werden, wenn bestimmte Auflagen betreffend Bewirt-
schaftung erfüllt werden. Umweltgerechtes Handeln muss
wirtschaftlich interessant sein. In diesem Sinne ist eine Reihe
Wortlaut der Motion vom 16. März 1992 von Massnahmen bereits eingeführt, wie z. B. die Massnah-
Der Bundesrat wird beauftragt, die ganze Agrargesetzgebung men nach Artikel 20a Landwirtschaftsgesetz, die Massnah-
einer «Umweltverträglichkeitsprüfung» zu unterziehen, mit men nach Artikel 18 Natur- und Heimatschutzgesetz u. a m.
dem Ziel, das nicht mehr überblickbare System der bisherigen Neu dazu kommen die Massnahmen nach Artikel 31 b Land-
Agrarpolitik durch ein möglichst einfaches und transparentes wirtschaftsgesetz (Aenderung vom 9. Oktober 1992). Auf Ge-
System von Direktzahlungen zu ersetzen. such hin werden Beiträge vom Bund für ökologische Aus-
gleichsflächen, die integrierte Produktion, den biologischen
Texte de la motion du 16 mars 1992 Landbau und die kontrollierte Freilandhaltung gewährt.
Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une étude relative 3. Vorschriften auf den verschiedensten Gebieten
à l'impact sur l'environnement de la législation agricole dans Ueberzeugen und Anreize schaffen genügt in vielen Fällen
son ensemble, afin de remplacer le système touffu, créé par la nicht. Vorschriften, Gebote und Verbote sind notwendig und
politique agricole appliquée jusqu'à présent, par un système unvermeidlich. Diese sollten jedoch subsidiär im Sinne der
aussi simple et transparent que possible de paiements directs. «ultima ratio» zur Anwendung kommen.
Motion Keller Rudolf 1384 N 18juin1993
Die wichtigsten der einschlägigen gesetzlichen Bestimmun- #ST# 92.3470
gen und Vorschriften, die eine umweltschonende und tierge-
rechte Produktion von qualitativ hochwertigen Nahrungsmit- Motion Keller Rudolf
teln zum Ziel haben, werden nachfolgend summarisch aufge-
führt Elektroschocks im Kuhstall
Bestimmungen im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1), insbe- Electrochocs dans les étables
sondere
- im 2. Titel: Massnahmen gegen die Massentierhaltung
(Art 19abis19f);
- im 3. Titel: Sonderbestimmungen für einzelne Produktions-
zweige;
- im 4. Titel: Kontrolle der landwirtschaftlichen Hilfsstoffe aller Wortlaut der Motion vom 1. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, in der Verordnung zum Tier-
Art wie Pflanzenbehandlungsmittel, Dünger- und Futtermittel;
-im 5. Titel (Bodenverbesserungen): Schutz des Trinkwas- schutzgesetz dafür zu sorgen, dass artgerechtere Regelun-
gen zur Handhabung von Elektroschock-Anlagen vorge-
sers, der Natur, des Landschaftsbildes und sonstiger Inter-
schrieben werden, um heute vorhandene Tierquälereien künf-
essen.
tig zu unterbinden.
Weitere Bestimmungen in verschiedenen Erlassen:
- Milchbeschluss (SR 916.360), z. B. Milchlieferungsregulativ
(SR 916.351.3); Texte de la motion du 1er décembre 1992
-Umweltschutzgesetz (SR 814.01), insbesondere Stoffver- Le Conseil fédéral est chargé d'introduire dans l'ordonnance
ordnung (SR 814.013) und Verordnung über Schadstoffe im sur la protection des animaux des dispositions qui assurent un
Boden (SR814.12) (Schutz des Bodens, umweltgefährdende maniement des dispositifs servant à administrer les électro-
Organismen); chocs plus respectueux des animaux traités, afin d'empêcher
- Tierschutzgesetz (SR 455); à l'avenir que ceux-ci ne soient soumis à de mauvais traite-
- Tierseuchengesetz (SR 916.40); ments comme c'est le cas aujourd'hui.
- Gewässerschutzgesetz (SR814.20);
-Natur-und Heimatschutzgesetz (SR 451); Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli,
-Lebensmittelgesetz (SR 817.0), insbesondere Vorschriften Ruf, Stalder, Steffen (6)
über Qualität, Abfallprobleme, Rückstände, Mikroorga-
nismen;
- die Bestimmungen betreffend den Sortenschutz und die Er- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
haltung des Genmaterials. In zahlreichen Kuhställen wird die Reinlichkeit der Kühe mit
All diese Vorschriften und Regelungen wurden und werden Stromschlägen gefördert Bevor die Kuh ihr «Geschäft» ver-
laufend den neuen Erkenntnissen angepasst und, wo sinnvoll, richtet, krümmt sie den Rücken zu einem kleinen Buckel, wes-
vereinfacht bzw. aufgehoben (z. B. Klärschlammverordnung halb der «Kuhfladen» zu wenig weit hinten in der Kuhboxe her-
SR 814.225.23 bzw. die Revision des Anhangs zur Stoffverord- unterfällt, so dass der Bauer etwas mehr Arbeit hat Die soge-
nung über Dünger). nannten elektrischen «Kuhtrainer» sollen bewirken, dass die
Die teilweise Verschärfung der gesetzlichen Erlasse sowie die Tiere ihr Geschäft so verrichten, wie es der Bauer wünscht, das
Entstehung neuer Schutzvorschriften mit einschränkender bedeutet, dass die Kühe infolge des Elektroschocks, den sie
Wirkung für die Landwirtschaft und der gleichzeitig erfolgte erhalten, wenn sie sich zu hoch aufrichten, ihren Rücken beim
Einbau ökologischer Elemente in die agrarpolitischen Mass- Verrichten des «Geschäfts» herunterdrücken.
nahmen erfordert eine gute Koordination. Auf den 1. August Diese Art der Tierhaltung ist nicht tiergerecht und bringt für
1989 wurde deshalb im Bundesamt für Landwirtschaft der Ko- viele Kühe Stress und Unfruchtbarkeit Zahllose Tiere leiden
ordinationsdienst für eine naturnahe Landwirtschaft (KOD) elendiglich unter diesen Elektrobügeln. In zahlreichen Ställen
neu geschaffen. Seine Hauptaufgaben liegen in den Berei- ist der Abstand zwischen Elektrobügel und Tier nur zwei Zenti-
chen Umsetzung der ökologischen Anliegen in die Agrarpoli- meter. Die Bewegungsfreiheit der Tiere wird damit total einge-
tik und in der aktiven Mitwirkung beim Erlass von agrarökolo- schränkt, was den Grundsatzbestimmungen des Tierschutz-
gisch relevanten Gesetzeserlassen und Ausführungsbestim- gesetzes widerspricht Nicht selten sind auch Unfälle mit sol-
mungen; somit im wesentlichen die Durchführung der vom chen Anlagen (Tiere verfangen sich und leiden darunter, Her-
Motionär verlangten Arbeiten. Dabei werden nach Bedarf unterreissen der elektrischen Anlage usw.).
andere Bundesstellen und aussenstehende Experten bei-
gezogen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Zu beachten ist noch, dass Umweltschutz eine ausgespro- vom 5. Mai 1993
chene Querschnittsaufgabe und ein ganzheitlicher Prozess Rapport écrit du Conseil fédéral
ist, der nicht nur die Landwirtschaft per se betrifft Zahlreiche du 5 mai 1993
Berührungspunkte ergeben sich mit anderen Politikberei- Der sogenannte Kuhtrainer versetzt dem Tier bei Berührung
chen, so dem Verkehr, der Energie, der Raumplanung, aber mit dem Rücken einen leichten Stromstoss und soll es veran-
auch der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik u. a Nach dem lassen, auf dem Standplatz nach hinten zu treten, was beim
Prinzip der ganzheitlichen Betrachtungsweise sind die einzel- Koten und Harnen aus hygienischen Gründen erwünscht ist.
nen Umwelteinwirkungen nicht nur isoliert zu beurteilen. Sein Einsatz hat dazu geführt, dass in den Rindviehställen auf
extrem kurze Standplätze verzichtet wird. Als Folge davon tre-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates ten heute weniger Verletzungen von Tieren auf, die auf zu
Déclaration écrite du Conseil fédéral kurze Standplätze zurückführen sind. Indessen kann der Ein-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- satz des Kuhtrainers als Steuereinrichtung in Anbindehaltun-
wandeln. gen für Rindvieh bei nicht fachgemässer Anwendung zu unnö-
tigen Leiden der Tiere führen.
Liebe/wiesen als Postulat-Transmis comme postulat Die Tierschutzverordnung von 1981 enthält bereits einschrän-
kende Bestimmungen für den Einsatz des Kuhtrainers. Es dür-
fen nur auf das Einzeltier einstellbare Elektrobügel verwendet
werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen präzisierte in sei-
nen Richtlinien für die Haltung von Rindvieh eine vertretbare
Anwendung des Kuhtrainers. Der Bundesrat wird im Rahmen
der nächsten Revision der Tierschutzverordnung prüfen, ob
weitere Bestimmungen nötig sind, die einen fachgerechten,
schonenden Einsatz dieser Steuervorrichtung gewährleisten.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Baumann Umweltverträglichkeitsprüfung für die Agrargesetzgebung
Motion Baumann Législation agricole. Etudes d'impact
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3097
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 1383-1384
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Ref. No 20 022 876
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