Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-308-8 KI-generiert

Cartel Commission Transformation and Competition Law Reform

Geschäftsnummer VPB 92-308-8
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion requested the transformation of the cartel commission's secretariat into a federal office for competition and improvements to investigative procedures. The Federal Council agreed with the motion's premise that fair competition is crucial for a liberal market economy and acknowledged the need for enhanced efficiency and legal protection within competition proceedings, particularly in light of international developments. However, to avoid redundancy and allow for a comprehensive approach, the Council proposed converting the motion into a postulate, thereby requesting a thorough examination of the proposed measures alongside broader reforms of competition law and policy.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 269a OR; Cartel Commission Transformation and Competition Law Reform: The Federal Council agreed with the motion's premise that fair competition is crucial for a liberal market economy and acknowledged the need for enhanced efficiency and legal protection within competition proceedings, particularly in light of international developments. However, to avoid redundancy and allow for a comprehensive approach, the Council proposed converting the motion into a postulate, thereby requesting a thorough examination of the proposed measures alongside broader reforms of competition law and policy.

Schlagwörter

KI-generiert
Wettbewerbspolitik Kartell Rechtsreform internationaler Wettbewerb offene Koordinierungsmethode Marktwirtschaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 269a OR

Cited as the legal basis for the proposed amendments regarding rent increases for older apartments.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

19. Juni 1992 N 1205 Motion Spoerry

les possibilités de simplifier la procédure d'autorisation. Le halb in seinem neusten Aussenwirtschaftsbericht unmissver-

Conseil fédéral est prêt à recevoir l'intervention sous forme de ständlich zu erkennen gegeben, dass er gewillt ist, unverzüg-

postulat, mais pas sous forme de motion. lich die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Wettbe-

werbskraft der Schweizer Wirtschaft auf internationaler Ebene

Schriftliche Erklärung des Bundesrates weiter zu stärken. Eine Vorbedingung dazu bildet die Verbes-

Déclaration écrite du Conseil fédéral serung der Konkurrenzfähigkeit des Binnensektors.

Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- Der EWR-Vertrag sieht ein Kartellverbot nur für jene Fälle vor,

tulat. die sich auf den grenzüberschreitenden Handel zwischen den

Vertragsparteien des EWR auswirken. Der Bundesrat hat nun

Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Borer Roland be- das Vorhaben in die Legislaturziele aufgenommen, das Kar-

kämpft Die Diskussion wird verschoben. tellgesetz grundlegend im Sinne des europäischen Rechts zu

revidieren.

Verschoben - Renvoyé Beide Entwicklungen stellen die Verfahrens- und Institutionen-

frage grundlegend neu. Der Bundesrat hat sich deshalb schon

in der Antwort auf das Postulat Eisenring (90.706) vorbehalten,

gegebenenfalls entsprechende Anträge zu stellen.

Zusätzlich sind sich Bundesrat, Kartellkommission und betrof-

#ST# 92.3088 fene Kreise darin einig, dass heute in der Wettbewerbspolitik

gravierende Effizienz- und Verfahrensprobleme bestehen. Es

Motion Loeb François besteht deshalb schon heute unabhängig von den genannten

neuen Entwicklungen ein Handlungsbedarf.

Bundesamt für Wettbewerb Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, hat der Vorsteher des

Office fédéral de la concurrence Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) be-

schlossen, einen Vorentwurf für eine Revision des Kartellge-

setzes ausarbeiten zu lassen, der eine effizientere Regelung

bringt, und damit dem Bundesrat die Vorlage einer entspre-

chenden Botschaft an das Parlament zu ermöglichen. Die

Wortlaut der Motion vom 12. März 1992 Frage des Wettbewerbs wird zudem durch die vom Bundesrat

Der Bundesrat wird beauftragt, möglichst rasch das jetzige Se- eingesetzte interdépartementale Arbeitsgruppe für die Revita-

kretariat der eidgenössischen Kartellkommission in ein Bun- lisierung der schweizerischen Wirtschaft geprüft werden.

desamt für Wettbewerb zu überführen. Zudem ist das Untersu- Die vom Motionär vorgeschlagenen Massnahmen verfahrens-

chungsverfahren, insbesondere dessen Effizienz und die rechtlicher und organisatorischer Art werden dabei ausdrück-

Rechtsstellung der Betroffenen, zu verbessern. lich geprüft. Gleichzeitig ist das Problem der marktmächtigen

Unternehmen einer Neubeurteilung zu unterziehen, allenfalls

Texte de la motion du 12 mars 1992 auch die Frage der Fusionskontrolle.

Le Conseil fédéral est chargé de transformer le plus rapide-

ment possible le secrétariat actuel de la Commission fédérale Schriftliche Erklärung des Bundesrates

des cartels en un Office fédéral de la concurrence. Il convient Déclaration écrite du Conseil fédéral

en outre d'améliorer le procédure d'enquête, notamment sur Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

le plan de l'efficacité et du statut juridique des personnes et or- deln.

ganisations concernées.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer Gerold, Nabholz,

Scheidegger, Tschopp (4)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Wettbewerb ist der zentrale Punkt einer freien und liberalen #ST# 92.3138

Marktwirtschaft Der Wettbewerb in der Schweiz ist durch Ab-

sprachen mehr eingeschränkt als in anderen, insbesondere Motion Spoerry

EG-Ländern. Eine Schätzung geht davon aus, dass in unse-

rem Lande mehr als die Hälfte der Preise auf Absprachen beru- Mietzinsausgleich

hen odersich nicht frei bilden können. Um im kommenden in- Péréquation des loyers

ternationalen Wettbewerb, ob mit oder ohne EWR, bestehen

zu können, ist dem freien Wettbewerb in unserem Lande

grösste Bedeutung beizumessen. Der Aufbau und die Perso-

naldotation der jetzigen Kartellkommissionsorganisation sind

nicht in der Lage, die Aufgabe der Wettbewerbsüberwachung Wortlaut der Motion vom 20. März 1992

vollumfänglich zu gewährleisten. Die internationale grenz- Das geltende Mietrecht orientiert sich weitgehend an der Ko-

überschreitende Wettbewerbsüberwachung wird künftig in stenmiete. Dies hat auf dem Wohnungsmarkt auch für die Mie-

der Kommissionsorganisation noch mehr Kräfte binden, so ter bei weitem nicht nur Vorteile. Der Uebergang zur Markt-

dass die Binnenaufgaben noch weniger wahrgenommen wer- miete ist daher als Ziel postuliert, stellt aber einen Prozess dar,

den können. Eine Ueberführung in ein Bundesamt ist aber bei dem es noch einige Probleme zu lösen gibt Der Bundesrat

auch von Bedeutung, um den Rechtsschutz innerhalb der Kar- wird daher eingeladen, als Sofortmassnahme den Artikel 269a

tell-Verfahren, der zurzeit ungenügend ist, zu verbessern. OR (Miete und Pacht) so zu ergänzen, dass die folgenden

Massnahmen zulässig werden:

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates 1. Mietzinse von Altwohnungen dürfen angemessen erhöht

vom 27. Mai 1992 werden, wenn der Ertrag daraus zur gezielten Verbilligung von

Rapport écrit du Conseil fédéral Neuwohnungen innerhalb eines Gesamtbestandes verwen-

du 27 mai 1992 det wird.

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, dass mög- 2. Bei der Erhöhung der Mietzinse von Altwohnungen darf

lichst freier und fairer Wettbewerb eine notwendige Vorausset- dem gesteigerten Unterhaltsbedarf einer Altliegenschaft

zung für die Funktionsfähigkeit einer liberalen Marktwirtschaft Rechnung getragen werden.

ist Die Oeffnung der Märkte bewirkt eine Internationalisierung

des Wettbewerbs und stellt eine gewaltige Herausforderung Texte de la motion du 20 mars 1992

und Chance für die Unternehmen dar. Der Bundesrat hat des- En matière de calcul des loyers, le droit de bail actuel retient

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Loeb François Bundesamt für Wettbewerb

Motion Loeb François Office fédéral de la concurrence

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3088

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1205-1205

Page

Pagina

Ref. No 20 021 281

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.