Parliamentary Review of Outdated Laws
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document contains several motions and government responses related to legislative and law enforcement matters. One motion, which was converted into a postulate, proposed creating a parliamentary delegation to review laws not amended in 20 years for potential repeal, aiming to reduce legislative density. The government's response acknowledged the goal of reducing regulation but argued the proposed criterion was not effective, as laws often become obsolete in parts rather than whole, and existing mechanisms for review and simplification are sufficient, although improvements are open to consideration.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Abs. 1 BVG, Art. 93 al. 1 let. a LTF; Parliamentary Review of Outdated Laws: One motion, which was converted into a postulate, proposed creating a parliamentary delegation to review laws not amended in 20 years for potential repeal, aiming to reduce legislative density. The government's response acknowledged the goal of reducing regulation but argued the proposed criterion was not effective, as laws often become obsolete in parts rather than whole, and existing mechanisms for review and simplification are sufficient, although improvements are open to consideration.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal is declared inadmissible because it concerns a matter that is not subject to appeal under this provision.
Volltext
9. Oktober 1992 N 2161 Motion Loeb François
#ST# 92.3132 unterbinden. Dies belegen ausländische Beispiele (Italien,
BRD usw.) deutlich genug.
Motion Keller Rudolf Vielmehr ist eine neue Waffengesetzgebung (Regelung des
Erwerbs unter Privatpersonen und Tragen der Waffen) in An-
Kampf gegen Drogenhandel griff zu nehmen, da das heute geltende Kriegsmaterialgesetz
und Waffenschiebereien. den diesbezüglichen praktischen Bedürfnissen nicht gerecht
Internationale Zusammenarbeit wird. Das Kriegsmaterialgesetz erfasst insbesondere den
Lutte contre la drogue Handel mit Waffen unter Privatpersonen nicht
Die Standesinitiative des Kantons Tessin vom 10. Dezember
et le trafic d'armes. 1990 verlangt die Schaffung einer einheitlichen Regelung des
Coopération internationale Waffenrechts auf Bundesebene. Sie wurde vom Nationalrat
beraten und gutgeheissen. Ebenfalls hat der Nationalrat der
parlamentarischen Initiative Borei François vom 22. Januar
1991 Folge gegeben und eine parlamentarische Kommission
mit der Ausarbeitung der verlangten Verfassungsnorm und
Wortlaut der Motion vom 20. März 1992 des entsprechenden Berichtes beauftragt Gemäss Planung
Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone in ihrem Kampf soll die Vorlage noch dieses Jahr durch das Parlament behan-
gegen den Drogenhandel und illegale Waffenschiebereien mit delt werden.
zusätzlichen Fahndungsbeamtinnen und -beamten, einge- Zudem darf festgestellt werden, dass die Verordnung vom
setzt vor allem in den schweizerischen Flughäfen und Grenz- 18. Dezember 1991 über den Erwerb und das Tragen von
stellen, wirkungsvoll zu unterstützen. Schusswaffen durch jugoslawische Staatsangehörige vom
Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den eine gewisse Entspannung der Situation gebracht hat
Drogenhandel und illegale Waffenschiebereien ist zu intensi-
vieren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Texte de la motion du 20 mars 1992 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Le Conseil fédéral est chargé de contribuer efficacement aux deln.
efforts des cantons dans leur lutte contre le commerce illicite
de la drogue et des armes, en nommant davantage d'enquê- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
teurs et d'enquêtrices, avant tout dans les aéroports et aux
postes frontières.
La coopération internationale dans la lutte contre le commerce
illicite de la drogue et des armes doit être intensifiée.
#ST# 92.3070
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli,
Ruf, Scherrer Werner, Stalder, Steffen (7) Motion Loeb François
Gesetzesabschaffungs-Delegation
Schriftliche Begründung-Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Délégation parlementaire
eine schriftliche Antwort. appelée à se prononcer sur l'utilité
des lois en vigueur
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 31. August 1992
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 31 août 1992
Ad Drogenhandel: Wortlaut der Motion vom 4. März 1992
Eine wirkungsvolle Bekämpfung des Drogenhandels kann Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu
sich nicht nur auf eine scharfe Kontrolle an den Grenzen be- unterbreiten, die sicherstellt, dass alle Gesetze, die innerhalb
schränken. Genaue Kontrollen des internationalen Waren- der jeweils letzten 20 Jahre nicht abgeändert wurden, auf ihre
und Personenverkehrs würden angesichts der enormen Wa- Notwendigkeit hin überprüft und gegebenenfalls dem Parla-
renmengen und des erheblichen Passagieraufkommens ei- ment vorgelegt werden, damit sie ausser Kraft gesetzt werden
nen grossen Personal- und Verwaltungsaufwand von vermut- können.
lich mehreren hundert Beamtenstellen mit sich bringen. In An-
betracht der voraussichtlich im kommenden Dezember statt- Texte de la motion du 4 mars 1992
findenden EWR-Abstimmung wird die Situation nochmals be- Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un
urteilt werden müssen. projet en vertu duquel toutes les lois qui n'ont pas été modi-
Vielmehr sind andere geplante Massnahmen wie der perso- fiées ces 20 dernières années seront évaluées quant à leur uti-
nelle und materielle Weiterausbau der Zentralstelle Rauschgift lité et, le cas échéant, soumises au Parlement afin qu'elles
(u. a Stationierung von schweizerischen Rauschgiftverbin- puissent être abrogées.
dungsbeamten im Ausland, Realisierung der Drogendaten-
bank) eher geeignet, eine wirkungsvolle Bekämpfung zu er- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,
möglichen. Bezzola, Bonny, Bortoluzzi, Bührer Gerald, Chevallaz, Cin-
Mit dem Beitritt bzw. der Ratifizierung dreier internationaler cera, Couchepin, Dettling, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen,
Uebereinkommen (die diesbezügliche Vernehmlassungsfrist Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Gysin, Mamie, Mauch Rolf,
ist abgeschlossen; eine überwiegende Zustimmung konnte Maurer, Miesch, Müller, Neuenschwander, Pidoux, Reimann
festgestellt werden) werden weitere wirkungsvolle Schritte in Maximilian, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Stucky, Verterli,
die geforderte Richtung unternommen. So wird z. B. auch im Wyss, Zölch (32)
Bundesamt für Gesundheitswesen die Betäubungsmittelkon-
trolle ausgebaut, um den materiellen und personellen Anfor- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
derungen der drei genannten Abkommen zu genügen. Die Gesetzesflut und die Regelungsdichte haben in unserem
Ad Waffenhandel: Land einen alarmierenden Stand erreicht Der Vollzugsnot-
Die im oberen Abschnitt zur Bekämpfung des Drogenhandels stand ist Begleiter dieser unbefriedigenden Lage.
gemachten Ueberlegungen gelten analog auch für den illega- Mit der Verpflichtung, den eidgenössischen Räten alle wäh-
len Waffenhandel. Es ist nicht möglich, den illegalen Waffen- rend 20 Jahren nicht geänderten Gesetze regelmässig vorzu-
handel allein durch strengere Kontrollen an den Grenzen zu legen, damit geprüft werde, ob ein solches Gesetz ersatzlos
Motion Meyer Theo 2162 N 9 octobre 1992
aufgehoben werden könne, würde einen ersten Schritt zum liche methodische und inhaltliche Ergebnisse liefern. Der Bun-
Abbau der Gesetzesflut und der Regelungsdichte bedeuten. desrat unterstützt diese Bestrebungen. Weiter ist darauf hinzu-
Die Prüfung soll durch eine neu zu bildende Ausserkraftset- weisen, dass verschiedene Gesetze periodische Ueberprü-
zungs-Delegation beider Räte durchgeführt werden. Da deren fungs-und Berichtspflichten vorsehen (z B.Art SSuG.Art 44
einzige Aufgabe die Prüfung einer möglichen Ausserkraftset- USG, Art 1 Abs. 1 BVG), in deren Rahmen auch die Frage der
zung und nicht einer allfälligen Anpassung wäre, wäre die ent- Notwendigkeit von Vorschriften geprüft werden kann. Bestim-
stehende Arbeitslast vertretbar. Falls die Delegation zum mungen zur periodischen Ueberprüfung von Vorschriften, ins-
Schluss käme, ein Gesetz könne vereinfacht, gestrafft oder mit besondere auch mit der Zielsetzung, Wirtschaftshemmnisse
einem anderen zusammengelegt werden, würde sie eine ent- zu verhindern oder abzubauen, werden in Zukunft vermehrt in
sprechende Empfehlung an die zuständige Kommission des Gesetzen Eingang finden.
National- und des Ständerates abgeben. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob die erwähnten Instru-
mente noch verbessert werden können und ob weitere Mög-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lichkeiten bestehen, eine Straffung und eine bessere Ueber-
vom 9. September 1992 sichtlichkeit der Rechtsordnung sowohl auf Gesetzes- als
Rapport écrit du Conseil fédéral auch auf Verordnungsstufe zu erreichen, beispielsweise
du 9 septembre 1992 durch periodische Revisionen der Rechtsordnung, die Pflicht
Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Recht- zur Berichterstattung über Aufhebungs- und Straffungsmög-
setzung auf allen Stufen möglichst auch einen Abbau der Re- lichkeiten bei Aenderungsvorschlägen oder die Einführung ei-
gelungsdichte anstreben sollte. Er hat dies namentlich in sei- nes besonderen Vorschlagswesens in diesem Bereich.
nen Berichten über die Legislaturplanung 1987-1991
(BB11988 l 511ff.) und 1991-1995 (BB11992 III 72f., 132f.) so- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
wie in der Antwort zur Einfachen Anfrage Jeanneret vom 3. Ok- Déclaration écrite du Conseil fédéral
tober 1991 bezüglich Abbau der Gesetzesdichte (AB 1992 N Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-
669) zum Ausdruck gebracht Der vorliegende Vorschlag ist je- wandeln.
doch nicht tauglich zur Erreichung dieses Ziels. Das Selekti-
onskriterium der zu überprüfenden Erlasse ist nicht sinnvoll, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
da die Revisionshäufigkeit wenig darüber aussagt, ob ein ge-
setzlicher Erlass noch angewandt wird oder gegenstandslos
geworden ist Es gibt ohnehin nur wenige Gesetze, die seit
mindestens 20 Jahren nicht mehr abgeändert worden sind,
wie eine summarische Durchsicht des Inhaltsverzeichnisses
zur Systematischen Rechtssammlung (SR) zeigt Weiter sind
es selten ganze Erlasse, die hinfällig werden, sondern nur ein-
zelne darin enthaltene Bestimmungen.
#ST# 92.3228
Die Verwirklichung des Vorschlages würde verschiedene ge-
setzliche Aenderungen (Geschäftsverkehrsgesetz, Régle- Motion Meyer Theo
mente der beiden Räte, Verwaltungsorganisationsgesetz) be- Vereinfachung
dingen, mit welchen die Ausserkraftsetzungs-Delegation der des Baubewilligungsverfahrens
beiden Räte geschaffen und der Bundesrat beauftragt würde, bei kleinen Objekten
dem Parlament regelmässig Bericht und Antrag zu stellen be-
treffend die Abschaffung von Bundesgesetzen, die seit mehr Approbation des plans.
als 20 Jahren nicht mehr abgeändert worden sind. Zur Erfül- Simplification de la procédure
lung dieser Aufgabe müssten in der Verwaltung die nötigen or- pour les projets d'importance mineure
ganisatorischen Vorkehren und Kapazitäten geschaffen wer-
den. Dieser Aufwand steht angesichts der geringen Zahl der in
Betracht zu ziehenden Erlasse in keinem Verhältnis zum Er-
folg, der erwartet werden könnte.
Mit den bestehenden Möglichkeiten können bereits eine Straf- Wortlaut der Mot/on vom 15. Juni 1992
fung und eine bessere Uebersichtlichkeit der Rechtsordnung Wenn bei kleinen Bauprojekten ausser dem Kanton und den
erreicht werden. Laufende und zukünftige Rechtsetzungs- Gemeinden auch Dienststellen des Bundes beteiligt sind, wer-
und Revisionsvorhaben auf Gesetzes- und Verordnungsstufe den Baubewilligungsverfahren verhältnismässig kompliziert
sollen die Frage der Aufhebung hinfälliger Bestimmungen und und zeitraubend. Oft werden auf Bundesebene nochmals die
der Straffung der Rechtsordnung vermehrt berücksichtigen. gleichen Abklärungen gemacht, die auf Kantonsebene ge-
Im Rahmen der Ausbildung für die Gesetzgebungsarbeit wer- macht worden sind, und zwar selbst dann, wenn keinerlei Ein-
den die für Rechtsetzungsprojekte verantwortlichen Mitarbei- sprachen eingegangen sind.
terinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung ebenfalls zu- Falls der Bund respektive eine seiner Amtsstellen Beschwer-
nehmend für diese Gesichtspunkte sensibilisiert. Die Verwal- deinstanz ist, so wird gar jeder Zeitplan illusorisch.
tungskontrolle des Bundesrates prüft im Rahmen ihres Projek- Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Gesetzgebung
tes «Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates» auch daraufhin zu überprüfen, wo bei Baubewilligungsverfahren
Massnahmen, die zu Verbesserungen im Rechtsetzungsver- Vereinfachungen und Kompetenzentflechtungen möglich
fahren und in der materiellen Erarbeitung von Erlassen führen sind.
sollen. Dabei werden auch Fragen der Regelungsdichte und
der Wirksamkeit behandelt Eine interdépartementale Arbeits- Texte de la motion du 15 juin 1992
gruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirt- Les procédures d'approbation des plans de projets d'impor-
schaftsdepartementes prüft zurzeit Massnahmen, um die wirt- tance mineure se compliquent de manière insensée et pren-
schaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, was eben- nent un temps fou lorsqu'y participent des instances de la
falls zur Aufhebung oder Vereinfachung von Rechtsvorschrif- Confédération, en plus des autorités cantonales et des autori-
ten führen kann. tés communales. En effet, il n'est pas rare que la Confédéra-
Vermehrt werden auf Bundesebene auch staatliche Massnah- tion procède après coup aux mêmes enquêtes que le canton
men evaluiett, d. h. wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit und et ce, même en l'absence d'opposition.
ihre Wirkungen untersucht, was auch Anhaltspunkte für ihre Et si d'aventure elle ou un de ses services est l'instance de re-
Notwendigkeit und sachgemässe Ausgestaltung gibt Die For- cours, toute planification relève alors de l'illusion.
schungen im Rahmen des Nationalen Forschungspro- Je charge donc le Conseil fédéral d'examiner dans la législa-
gramms «Wirksamkeit staatlicher Massnahmen» (NFP27), tion où il est possible de simplifier les procédures d'approba-
aber auch anderer Forschungsprogramme werden dazu nütz- tion des plans et de démêler l'écheveau des compétences.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Loeb François Gesetzesabschaffungs-Delegation
Motion Loeb François Délégation parlementaire appelée à se prononcer sur l'utilité des lois
en vigueur
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3070
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 2161-2162
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Pagina
Ref. No 20 021 677
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