Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3070 KI-generiert

Parliamentary Review of Outdated Laws

Geschäftsnummer VPB 92-3070
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document contains several motions and government responses related to legislative and law enforcement matters. One motion, which was converted into a postulate, proposed creating a parliamentary delegation to review laws not amended in 20 years for potential repeal, aiming to reduce legislative density. The government's response acknowledged the goal of reducing regulation but argued the proposed criterion was not effective, as laws often become obsolete in parts rather than whole, and existing mechanisms for review and simplification are sufficient, although improvements are open to consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Abs. 1 BVG, Art. 93 al. 1 let. a LTF; Parliamentary Review of Outdated Laws: One motion, which was converted into a postulate, proposed creating a parliamentary delegation to review laws not amended in 20 years for potential repeal, aiming to reduce legislative density. The government's response acknowledged the goal of reducing regulation but argued the proposed criterion was not effective, as laws often become obsolete in parts rather than whole, and existing mechanisms for review and simplification are sufficient, although improvements are open to consideration.

Schlagwörter

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Parlamentsrecht Vereinfachung der Rechtsvorschriften Rückwirkung Gesetzgebungstechnik verfassungsrechtliche Rüge Normenkontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 al. 1 let. a LTF

The appeal is declared inadmissible because it concerns a matter that is not subject to appeal under this provision.

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Volltext

9. Oktober 1992 N 2161 Motion Loeb François

#ST# 92.3132 unterbinden. Dies belegen ausländische Beispiele (Italien,

BRD usw.) deutlich genug.

Motion Keller Rudolf Vielmehr ist eine neue Waffengesetzgebung (Regelung des

Erwerbs unter Privatpersonen und Tragen der Waffen) in An-

Kampf gegen Drogenhandel griff zu nehmen, da das heute geltende Kriegsmaterialgesetz

und Waffenschiebereien. den diesbezüglichen praktischen Bedürfnissen nicht gerecht

Internationale Zusammenarbeit wird. Das Kriegsmaterialgesetz erfasst insbesondere den

Lutte contre la drogue Handel mit Waffen unter Privatpersonen nicht

Die Standesinitiative des Kantons Tessin vom 10. Dezember

et le trafic d'armes. 1990 verlangt die Schaffung einer einheitlichen Regelung des

Coopération internationale Waffenrechts auf Bundesebene. Sie wurde vom Nationalrat

beraten und gutgeheissen. Ebenfalls hat der Nationalrat der

parlamentarischen Initiative Borei François vom 22. Januar

1991 Folge gegeben und eine parlamentarische Kommission

mit der Ausarbeitung der verlangten Verfassungsnorm und

Wortlaut der Motion vom 20. März 1992 des entsprechenden Berichtes beauftragt Gemäss Planung

Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone in ihrem Kampf soll die Vorlage noch dieses Jahr durch das Parlament behan-

gegen den Drogenhandel und illegale Waffenschiebereien mit delt werden.

zusätzlichen Fahndungsbeamtinnen und -beamten, einge- Zudem darf festgestellt werden, dass die Verordnung vom

setzt vor allem in den schweizerischen Flughäfen und Grenz- 18. Dezember 1991 über den Erwerb und das Tragen von

stellen, wirkungsvoll zu unterstützen. Schusswaffen durch jugoslawische Staatsangehörige vom

Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den eine gewisse Entspannung der Situation gebracht hat

Drogenhandel und illegale Waffenschiebereien ist zu intensi-

vieren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Texte de la motion du 20 mars 1992 Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Le Conseil fédéral est chargé de contribuer efficacement aux deln.

efforts des cantons dans leur lutte contre le commerce illicite

de la drogue et des armes, en nommant davantage d'enquê- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

teurs et d'enquêtrices, avant tout dans les aéroports et aux

postes frontières.

La coopération internationale dans la lutte contre le commerce

illicite de la drogue et des armes doit être intensifiée.

#ST# 92.3070

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli,

Ruf, Scherrer Werner, Stalder, Steffen (7) Motion Loeb François

Gesetzesabschaffungs-Delegation

Schriftliche Begründung-Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Délégation parlementaire

eine schriftliche Antwort. appelée à se prononcer sur l'utilité

des lois en vigueur

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 31. August 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 31 août 1992

Ad Drogenhandel: Wortlaut der Motion vom 4. März 1992

Eine wirkungsvolle Bekämpfung des Drogenhandels kann Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu

sich nicht nur auf eine scharfe Kontrolle an den Grenzen be- unterbreiten, die sicherstellt, dass alle Gesetze, die innerhalb

schränken. Genaue Kontrollen des internationalen Waren- der jeweils letzten 20 Jahre nicht abgeändert wurden, auf ihre

und Personenverkehrs würden angesichts der enormen Wa- Notwendigkeit hin überprüft und gegebenenfalls dem Parla-

renmengen und des erheblichen Passagieraufkommens ei- ment vorgelegt werden, damit sie ausser Kraft gesetzt werden

nen grossen Personal- und Verwaltungsaufwand von vermut- können.

lich mehreren hundert Beamtenstellen mit sich bringen. In An-

betracht der voraussichtlich im kommenden Dezember statt- Texte de la motion du 4 mars 1992

findenden EWR-Abstimmung wird die Situation nochmals be- Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un

urteilt werden müssen. projet en vertu duquel toutes les lois qui n'ont pas été modi-

Vielmehr sind andere geplante Massnahmen wie der perso- fiées ces 20 dernières années seront évaluées quant à leur uti-

nelle und materielle Weiterausbau der Zentralstelle Rauschgift lité et, le cas échéant, soumises au Parlement afin qu'elles

(u. a Stationierung von schweizerischen Rauschgiftverbin- puissent être abrogées.

dungsbeamten im Ausland, Realisierung der Drogendaten-

bank) eher geeignet, eine wirkungsvolle Bekämpfung zu er- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,

möglichen. Bezzola, Bonny, Bortoluzzi, Bührer Gerald, Chevallaz, Cin-

Mit dem Beitritt bzw. der Ratifizierung dreier internationaler cera, Couchepin, Dettling, Epiney, Fehr, Fischer-Hägglingen,

Uebereinkommen (die diesbezügliche Vernehmlassungsfrist Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Gysin, Mamie, Mauch Rolf,

ist abgeschlossen; eine überwiegende Zustimmung konnte Maurer, Miesch, Müller, Neuenschwander, Pidoux, Reimann

festgestellt werden) werden weitere wirkungsvolle Schritte in Maximilian, Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Stucky, Verterli,

die geforderte Richtung unternommen. So wird z. B. auch im Wyss, Zölch (32)

Bundesamt für Gesundheitswesen die Betäubungsmittelkon-

trolle ausgebaut, um den materiellen und personellen Anfor- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

derungen der drei genannten Abkommen zu genügen. Die Gesetzesflut und die Regelungsdichte haben in unserem

Ad Waffenhandel: Land einen alarmierenden Stand erreicht Der Vollzugsnot-

Die im oberen Abschnitt zur Bekämpfung des Drogenhandels stand ist Begleiter dieser unbefriedigenden Lage.

gemachten Ueberlegungen gelten analog auch für den illega- Mit der Verpflichtung, den eidgenössischen Räten alle wäh-

len Waffenhandel. Es ist nicht möglich, den illegalen Waffen- rend 20 Jahren nicht geänderten Gesetze regelmässig vorzu-

handel allein durch strengere Kontrollen an den Grenzen zu legen, damit geprüft werde, ob ein solches Gesetz ersatzlos

Motion Meyer Theo 2162 N 9 octobre 1992

aufgehoben werden könne, würde einen ersten Schritt zum liche methodische und inhaltliche Ergebnisse liefern. Der Bun-

Abbau der Gesetzesflut und der Regelungsdichte bedeuten. desrat unterstützt diese Bestrebungen. Weiter ist darauf hinzu-

Die Prüfung soll durch eine neu zu bildende Ausserkraftset- weisen, dass verschiedene Gesetze periodische Ueberprü-

zungs-Delegation beider Räte durchgeführt werden. Da deren fungs-und Berichtspflichten vorsehen (z B.Art SSuG.Art 44

einzige Aufgabe die Prüfung einer möglichen Ausserkraftset- USG, Art 1 Abs. 1 BVG), in deren Rahmen auch die Frage der

zung und nicht einer allfälligen Anpassung wäre, wäre die ent- Notwendigkeit von Vorschriften geprüft werden kann. Bestim-

stehende Arbeitslast vertretbar. Falls die Delegation zum mungen zur periodischen Ueberprüfung von Vorschriften, ins-

Schluss käme, ein Gesetz könne vereinfacht, gestrafft oder mit besondere auch mit der Zielsetzung, Wirtschaftshemmnisse

einem anderen zusammengelegt werden, würde sie eine ent- zu verhindern oder abzubauen, werden in Zukunft vermehrt in

sprechende Empfehlung an die zuständige Kommission des Gesetzen Eingang finden.

National- und des Ständerates abgeben. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob die erwähnten Instru-

mente noch verbessert werden können und ob weitere Mög-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates lichkeiten bestehen, eine Straffung und eine bessere Ueber-

vom 9. September 1992 sichtlichkeit der Rechtsordnung sowohl auf Gesetzes- als

Rapport écrit du Conseil fédéral auch auf Verordnungsstufe zu erreichen, beispielsweise

du 9 septembre 1992 durch periodische Revisionen der Rechtsordnung, die Pflicht

Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass die Recht- zur Berichterstattung über Aufhebungs- und Straffungsmög-

setzung auf allen Stufen möglichst auch einen Abbau der Re- lichkeiten bei Aenderungsvorschlägen oder die Einführung ei-

gelungsdichte anstreben sollte. Er hat dies namentlich in sei- nes besonderen Vorschlagswesens in diesem Bereich.

nen Berichten über die Legislaturplanung 1987-1991

(BB11988 l 511ff.) und 1991-1995 (BB11992 III 72f., 132f.) so- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

wie in der Antwort zur Einfachen Anfrage Jeanneret vom 3. Ok- Déclaration écrite du Conseil fédéral

tober 1991 bezüglich Abbau der Gesetzesdichte (AB 1992 N Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

669) zum Ausdruck gebracht Der vorliegende Vorschlag ist je- wandeln.

doch nicht tauglich zur Erreichung dieses Ziels. Das Selekti-

onskriterium der zu überprüfenden Erlasse ist nicht sinnvoll, Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

da die Revisionshäufigkeit wenig darüber aussagt, ob ein ge-

setzlicher Erlass noch angewandt wird oder gegenstandslos

geworden ist Es gibt ohnehin nur wenige Gesetze, die seit

mindestens 20 Jahren nicht mehr abgeändert worden sind,

wie eine summarische Durchsicht des Inhaltsverzeichnisses

zur Systematischen Rechtssammlung (SR) zeigt Weiter sind

es selten ganze Erlasse, die hinfällig werden, sondern nur ein-

zelne darin enthaltene Bestimmungen.

#ST# 92.3228

Die Verwirklichung des Vorschlages würde verschiedene ge-

setzliche Aenderungen (Geschäftsverkehrsgesetz, Régle- Motion Meyer Theo

mente der beiden Räte, Verwaltungsorganisationsgesetz) be- Vereinfachung

dingen, mit welchen die Ausserkraftsetzungs-Delegation der des Baubewilligungsverfahrens

beiden Räte geschaffen und der Bundesrat beauftragt würde, bei kleinen Objekten

dem Parlament regelmässig Bericht und Antrag zu stellen be-

treffend die Abschaffung von Bundesgesetzen, die seit mehr Approbation des plans.

als 20 Jahren nicht mehr abgeändert worden sind. Zur Erfül- Simplification de la procédure

lung dieser Aufgabe müssten in der Verwaltung die nötigen or- pour les projets d'importance mineure

ganisatorischen Vorkehren und Kapazitäten geschaffen wer-

den. Dieser Aufwand steht angesichts der geringen Zahl der in

Betracht zu ziehenden Erlasse in keinem Verhältnis zum Er-

folg, der erwartet werden könnte.

Mit den bestehenden Möglichkeiten können bereits eine Straf- Wortlaut der Mot/on vom 15. Juni 1992

fung und eine bessere Uebersichtlichkeit der Rechtsordnung Wenn bei kleinen Bauprojekten ausser dem Kanton und den

erreicht werden. Laufende und zukünftige Rechtsetzungs- Gemeinden auch Dienststellen des Bundes beteiligt sind, wer-

und Revisionsvorhaben auf Gesetzes- und Verordnungsstufe den Baubewilligungsverfahren verhältnismässig kompliziert

sollen die Frage der Aufhebung hinfälliger Bestimmungen und und zeitraubend. Oft werden auf Bundesebene nochmals die

der Straffung der Rechtsordnung vermehrt berücksichtigen. gleichen Abklärungen gemacht, die auf Kantonsebene ge-

Im Rahmen der Ausbildung für die Gesetzgebungsarbeit wer- macht worden sind, und zwar selbst dann, wenn keinerlei Ein-

den die für Rechtsetzungsprojekte verantwortlichen Mitarbei- sprachen eingegangen sind.

terinnen und Mitarbeiter der Bundesverwaltung ebenfalls zu- Falls der Bund respektive eine seiner Amtsstellen Beschwer-

nehmend für diese Gesichtspunkte sensibilisiert. Die Verwal- deinstanz ist, so wird gar jeder Zeitplan illusorisch.

tungskontrolle des Bundesrates prüft im Rahmen ihres Projek- Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, die Gesetzgebung

tes «Bundeskanzlei als Stabsstelle des Bundesrates» auch daraufhin zu überprüfen, wo bei Baubewilligungsverfahren

Massnahmen, die zu Verbesserungen im Rechtsetzungsver- Vereinfachungen und Kompetenzentflechtungen möglich

fahren und in der materiellen Erarbeitung von Erlassen führen sind.

sollen. Dabei werden auch Fragen der Regelungsdichte und

der Wirksamkeit behandelt Eine interdépartementale Arbeits- Texte de la motion du 15 juin 1992

gruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Volkswirt- Les procédures d'approbation des plans de projets d'impor-

schaftsdepartementes prüft zurzeit Massnahmen, um die wirt- tance mineure se compliquent de manière insensée et pren-

schaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, was eben- nent un temps fou lorsqu'y participent des instances de la

falls zur Aufhebung oder Vereinfachung von Rechtsvorschrif- Confédération, en plus des autorités cantonales et des autori-

ten führen kann. tés communales. En effet, il n'est pas rare que la Confédéra-

Vermehrt werden auf Bundesebene auch staatliche Massnah- tion procède après coup aux mêmes enquêtes que le canton

men evaluiett, d. h. wissenschaftlich auf ihre Wirksamkeit und et ce, même en l'absence d'opposition.

ihre Wirkungen untersucht, was auch Anhaltspunkte für ihre Et si d'aventure elle ou un de ses services est l'instance de re-

Notwendigkeit und sachgemässe Ausgestaltung gibt Die For- cours, toute planification relève alors de l'illusion.

schungen im Rahmen des Nationalen Forschungspro- Je charge donc le Conseil fédéral d'examiner dans la législa-

gramms «Wirksamkeit staatlicher Massnahmen» (NFP27), tion où il est possible de simplifier les procédures d'approba-

aber auch anderer Forschungsprogramme werden dazu nütz- tion des plans et de démêler l'écheveau des compétences.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Loeb François Gesetzesabschaffungs-Delegation

Motion Loeb François Délégation parlementaire appelée à se prononcer sur l'utilité des lois

en vigueur

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3070

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 2161-2162

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Ref. No 20 021 677

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