Motion to Privatize SBB's LTL Freight Services
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion proposed privatizing the Swiss Federal Railways' (SBB) less-than-truckload (LTL) freight transport services (Cargo Domizil) and transferring them to the private sector without federal subsidies. The rationale was that SBB's LTL service was unprofitable and that private carriers already successfully handle such distribution. The motion argued that privatization would save SBB millions, eliminate a major loss source, free up capacity for more profitable services like combined transport, and allow SBB to lease its freight facilities. While acknowledging SBB's financial difficulties and the potential for privatization, the Federal Council ultimately recommended treating the motion as a postulate, indicating that further review was needed rather than immediate legislative action.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 2 Absatz; Motion to Privatize SBB's LTL Freight Services: severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- bénéficier d'aucune subvention de la part de la Confédération.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
19. Juni 1992 N 1207 Motion Giezendanner
einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subven- #ST# 92.3030
tionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der
Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen. Motion Giezendanner
Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen
Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flug- Privatisierung von
hafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in Stückguttransporten der SBB
keiner Weise mehr zweckdienlichen oder representativen Ge- (Cargo Domizil)
bäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbau-
Cargo Domicile. Privatisation
weise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Ins-
besondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere
wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten
Weltkrieg.
Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralte-
ten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1992
zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Mil- Der Bundesrat wird eingeladen, den Bundesbeschluss über
lionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung den Leistungsauftrag an die SBB vom 9. Oktober 1986 zu än-
des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis dern. Der Stückgutverkehr (Cargo Domizil)-Artikel 2 Absatz 1
9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung Buchstabe c-sei im Leistungsauftrag zu streichen. Der Stück-
nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG er- gutverkehr der SBB sei vollumfänglich dem privaten Trans-
klärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen portgewerbe zu übergeben. Das Transportgewerbe über-
und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade nimmt die Verteilung der Stückgüter ohne jegliche Bundes-
aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und subvention.
des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeu-
tung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt Texte de /a motion du 31 janvier 1992
eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté fédéral du
diplomatischen Corps wurde denn auch immer wieder auf das 9 octobre 1986 fixant les principes du mandat des Chemins de
negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafen- fer fédéraux. Il conviendrait de supprimer le trafic de détail
bauten der Schweiz verpassen. (Cargo Domicile) mentionné à l'article 2,1 er alinéa, lettre c, de
Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses cet arrêté. L'ensemble du trafic de détail des CFF devrait être
der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für confié à des entreprises de transport privées. Ces entreprises
Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Rei- assureraient la distribution des marchandises de détail sans
severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- bénéficier d'aucune subvention de la part de la Confédération.
nen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr we-
sentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwen- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,
dung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Berger, Bezzola, Binder, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bor-
Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu toluzzi, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera,
beteiligen. Cotti, Daepp, Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fehr, Fi-
In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Friderici
einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Betrag Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Gysin,
von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von etwa 33 Prozent Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Leuba, Loeb François, Luder,
an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit wer- Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühle-
den die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen In- mann, Müller, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Perey, Phili-
frastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt Mittelfristig pona, Pidoux, Poncet, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ry-
dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden chen, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner,
Dividenden auch kommerziell bezahlt machen. Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schwab, Seiler Hanspeter,
Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Stucky,
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss, Zölch, Zwahlen
vom 13. Mai 1992 (72)
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 13 mai 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Frage einer allfälligen Beteiligung des Bundes an einem Bekanntlich resultiert aus dem Stückguttransport der SBB
Flughafen bedarf eingehender Abklärungen. Es sind dabei (Cargo Domizil) ein grosser Betriebsverlust Stückgut ist nicht
nicht nur rechtliche und finanzielle, sondern auch politische prädestiniert als Fracht der Bahn.
und praktische Aspekte zu prüfen. Auch muss die präjudizielle Da in der Schweiz bereits per LKW erfolgreich Stückverteilung
Wirkung eines solchen Entscheides bedacht werden. betrieben wird (zu kostendeckenden Preisen), kann dieser de-
Die vom Motionär angeführte Begründung vermag auf den er- fizitäre Bereich von der Bahn an das private Transportgewerbe
sten Blick eine Bundesbeteiligung jedenfalls nicht so ohne abgetreten werden. Die Verteilung für unsere Volkswirtschaft
weiteres zu rechtfertigen, auch wenn es dabei um den Flug- bleibt gewährleistet
platz der Bundesstadt geht Für die SBB wird eine grosse Verlustquelle eliminiert, zudem
kann die freiwerdende Kapazität z. B. für den zukunftsträchti-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates gen Kombiverkehr genutzt werden. (Man denke an die er-
Déclaration écrite du Conseil fédéral höhte Schienen- und Lokomotivkapazität).
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Die Güterschuppen und Lagerhäuser können gewinnbrin-
deln. gend vermietet werden.
Da bereits heute der grösste Teil von Cargo Domizil über die
Präsident: Der Vorstoss wird von Frau Bär, Frau Bäumlin und Strasse abgewickelt wird, entsteht kein ökologischer Nachteil.
Herrn Vollmer bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Im Gegenteil, es werden weniger Kleinlastwagen auf der
Strasse verkehren. Die heute verkehrenden Stückgut-LKW
Verschoben - Renvoyé werden besser ausgelastet sein.
SBB-Personal könnte teilweise von den SBB durch die priva-
ten Unternehmungen übernommen werden.
Der moderne Kombiverkehr könnte durch die neuen, nach
marktwirtschaftlichen Grundsätzen geführten privatwirtschaft-
lichen Transportunternehmungen auch für längere Distanzen
in der Schweiz genutzt werden.
Motion Keller Rudolf 1208 N 19 juin 1992
Gemäss Transportgesetz (SR 742.40) ist die SBB von der #ST# 92.3043
Transportpflicht für Stückgut ausgenommen. Eine Privatisie-
rung könnte deshalb sofort vorgenommen werden. Motion Keller Rudolf
Mit der Privatisierung des Stückgutverkehrs wird die SBB so-
fort viele Millionen einsparen können. Freie Ausübung öffentlicher Aemter
von SBB-Angestellten
Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates Personnel des CFF.
vom 1. April 1992
Libre exercice de charges publiques
Rapport écrit du Conseil fédéral
du1eravril1992
Die Problematik des Stückguttransportes (Cargo Domizil) bei
den Schweizer Bahnen ist bekannt Die finanzielle Lage der
SBB und der meisten in diesem Bereich tätigen konzessionier-
ten Bahnunternehmungen erlaubt es nicht, das Stückgutan- Wortlaut der Motion vom 2. März 1992
gebot in der heutigen Form weiterzuführen. Basierend auf die- Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Generaldirektion der
ser Erkenntnis hat der SBB-Verwaltungsrat Massnahmen für SBB zu verlangen, dass das «Reglement über die Vorausset-
Leistungsverbesserungen und insbesondere zur Kostensen- zungen und Bedingungen für die Bewilligung von Urlaub» der
kung beschlossen. Erste Rationalisierungsmassnahmen tra- Schweizerischen Bundesbahnen, R 182.1, in Artikel 23 in dem
ten bereits am 1. März 1992 in Kraft Sinne angepasst wird, dass öffentliche Aemter ohne wirt-
Zudem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die SBB ange- schaftliche Einbussen zeitlich voll ausgeübt werden können.
wiesen, ein Konzept zu entwickeln, das bis 1995 zumindest die
Erwirtschaftung des Deckungsbeitrags II (Deckung der varia- Texte de la motion du 2 mars 1992
blen und fixen Produktekosten) gewährleistet Wird dieses Ziel Le Conseil fédéral est chargé de demander à la Direction gé-
binnen der gesetzten Frist nicht erreicht, muss entweder der nérale des CFF de modifier l'article 23 de son Règlement fixant
Einsatz einer privatwirtschaftlichen Trägerschaft oder die defi- les conditions d'attribution des congés (R182.1) de sorte
nitive Streichung des Angebotes erwogen werden. Eine Ge- qu'une personne en charge d'une fonction publique puisse
setzesänderung ist hiefür nicht notwendig. désormais l'exercer pleinement sans perdre une partie de sa
Das Transportgesetz erlaubt den Unternehmungen des öffent- rémunération.
lichen Verkehrs schon heute, die Beförderung von Stückgut
aus ihrem Angebot zu streichen. Auch der geltende Leistungs- Mitunterzeichner-Cosignataires: Stalder (1 )
auftrag verpflichtet die SBB nicht, einen Stückguttransport an-
zubieten. Verlangt wird einzig und allein, dass der Stückgut- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
verkehr dem marktwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist, Im «Reglement über die Voraussetzungen und Bedingungen
wenn eine solche Leistung angeboten wird. für die Bewilligung von Urlaub» der Schweizerischen Bundes-
Das vom Motionär für die SBB geforderte Beförderungsverbot bahnen, R 182.1, ist in Artikel 23 festgehalten, dass Mitarbeite-
widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien. Es steht jedoch rinnen und Mitarbeiter, die ein öffentliches Amt bekleiden, bis
ausser Frage, für den Stückguttransport ein LKW-Monopol zu zu 15 Tage im Jahr bezahlten Urlaub beziehen können. Nun
errichten. gibt es aber Behörden, wie beispielsweise kantonale Legislati-
Im Hinblick auf den nächsten Leistungsauftrag an die SBB (ab ven, wo der zeitliche Aufwand mehr als 15 Tage beträgt Dies
1. Januar 1995), im Wissen um die schwierigen Finanzper- führt immer wieder zu Problemen für die von dieser Regelung
spektiven der Bundesbahnen und unter Einbezug der euro- betroffenen Personen. Sie müssen um zusätzliche Freitage
päischen Tendenzen für die Bahnen setzt das EVED eine betteln und können wegen der restriktiven Regelung oft nicht
«Groupe de réflexion über die Zukunft der SBB» ein. Die Anlie- alle Sitzungen - ihr Amt betreffend - besuchen, wie es für eine
gen des Motionärs werden in diesem Rahmen geprüft werden seriöse Erfüllung eines Amtes aber erforderlich ist So wie es
können. im Interesse anderer Arbeitgeber ist, dass Mitarbeiterinnen
Aufgrund der von den SBB beschlossenen Massnahmen, der und Mitarbeiter öffentliche Aemter bekleiden, sollte auch die
vom BAV an das Stückgutangebot gestellten betriebswirt- SBB alles Interesse daran haben, dass dies für ihre Angestell-
schaftlichen Bedingungen und der im Hinblick auf einen ten problemlos möglich ist Es wäre nicht von Gutem für unser
neuen Leistungsauftrag eingeleiteten Vorarbeiten hält der Staatswesen, wenn immer mehr bestimmte Berufsgruppen
Bundesrat dafür, den Vorstoss als Postulat zu behandeln. von der Ausübung öffentlicher Aemter absehen müssen oder
wenn ihnen wegen eines Amtes, das sie innehaben, gar beruf-
Schrittliche Erklärung des Bundesrates liche Nachteile erwachsen.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates
deln. vom 13. Mai 1992
Rapport écrit du Conseil fédéral
Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Ledergerber be- du 13 mai 1992
kämpft Die Diskussion wird verschoben. Die SBB sind daran interessiert, dass sich ihr Personal aktiv
am öffentlichen Leben beteiligt, und unterstützen die Mitarbei-
Verschoben - Renvoyé terinnen und Mitarbeiter, die ein Amt in einer legislativen oder
exekutiven Behörde ausüben. Soweit es die Umstände erlau-
ben, wird die Teilnahme an den Sitzungen ermöglicht
Die dienstlichen Erfordernisse gehen jedoch vor, wenn die in
Frage stehende Person an ihrem Arbeitsplatz während der Ab-
wesenheit unbedingt ersetzt werden muss. Wenn in den letz-
ten Jahren einigen Urlaubsgesuchen nicht entsprochen wer-
den konnte, ist das nicht auf eine restriktive Politik betreffend
die Gewährung von Urlaub zurückzuführen, sondern vielmehr
auf die schwierige Personalsituation, welche die Ersatzstel-
lung verunmöglichte.
Für die Gewährung von Urlaub an die Inhaber eines öffentli-
chen Amtes gilt ein einfaches Verfahren. Ein besonderes Ge-
such ist nur nötig, wenn mehr als 15 Urlaubstage beansprucht
werden. In der Regel ist es Ende Jahr einzureichen. Wenn die
Verpflichtungen des Amtes es rechtfertigen, werden-entspre-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Giezendanner Privatisierung von Stückguttransporten der SBB (Cargo Domizil)
Motion Giezendanner Cargo Domicile. Privatisation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3030
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 1207-1208
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Pagina
Ref. No 20 021 284
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