Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3030 KI-generiert

Motion to Privatize SBB's LTL Freight Services

Geschäftsnummer VPB 92-3030
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed privatizing the Swiss Federal Railways' (SBB) less-than-truckload (LTL) freight transport services (Cargo Domizil) and transferring them to the private sector without federal subsidies. The rationale was that SBB's LTL service was unprofitable and that private carriers already successfully handle such distribution. The motion argued that privatization would save SBB millions, eliminate a major loss source, free up capacity for more profitable services like combined transport, and allow SBB to lease its freight facilities. While acknowledging SBB's financial difficulties and the potential for privatization, the Federal Council ultimately recommended treating the motion as a postulate, indicating that further review was needed rather than immediate legislative action.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Absatz; Motion to Privatize SBB's LTL Freight Services: severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- bénéficier d'aucune subvention de la part de la Confédération.

Schlagwörter

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Privatsektor Frachtführer Privatisierung Subvention Eisenbahnverkehr Finanzdienstleistung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 Absatz
(Cargo Domicile) mentionné à l'article 2,1 er alinéa, lettre c, de
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Volltext

19. Juni 1992 N 1207 Motion Giezendanner

einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subven- #ST# 92.3030

tionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der

Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen. Motion Giezendanner

Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen

Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flug- Privatisierung von

hafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in Stückguttransporten der SBB

keiner Weise mehr zweckdienlichen oder representativen Ge- (Cargo Domizil)

bäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbau-

Cargo Domicile. Privatisation

weise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Ins-

besondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere

wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten

Weltkrieg.

Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralte-

ten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1992

zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Mil- Der Bundesrat wird eingeladen, den Bundesbeschluss über

lionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung den Leistungsauftrag an die SBB vom 9. Oktober 1986 zu än-

des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis dern. Der Stückgutverkehr (Cargo Domizil)-Artikel 2 Absatz 1

9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung Buchstabe c-sei im Leistungsauftrag zu streichen. Der Stück-

nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG er- gutverkehr der SBB sei vollumfänglich dem privaten Trans-

klärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen portgewerbe zu übergeben. Das Transportgewerbe über-

und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade nimmt die Verteilung der Stückgüter ohne jegliche Bundes-

aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und subvention.

des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeu-

tung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt Texte de /a motion du 31 janvier 1992

eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté fédéral du

diplomatischen Corps wurde denn auch immer wieder auf das 9 octobre 1986 fixant les principes du mandat des Chemins de

negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafen- fer fédéraux. Il conviendrait de supprimer le trafic de détail

bauten der Schweiz verpassen. (Cargo Domicile) mentionné à l'article 2,1 er alinéa, lettre c, de

Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses cet arrêté. L'ensemble du trafic de détail des CFF devrait être

der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für confié à des entreprises de transport privées. Ces entreprises

Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Rei- assureraient la distribution des marchandises de détail sans

severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- bénéficier d'aucune subvention de la part de la Confédération.

nen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr we-

sentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwen- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,

dung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Berger, Bezzola, Binder, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bor-

Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu toluzzi, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera,

beteiligen. Cotti, Daepp, Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fehr, Fi-

In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Friderici

einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Betrag Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Gysin,

von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von etwa 33 Prozent Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Leuba, Loeb François, Luder,

an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit wer- Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühle-

den die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen In- mann, Müller, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Perey, Phili-

frastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt Mittelfristig pona, Pidoux, Poncet, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ry-

dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden chen, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner,

Dividenden auch kommerziell bezahlt machen. Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schwab, Seiler Hanspeter,

Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Stucky,

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss, Zölch, Zwahlen

vom 13. Mai 1992 (72)

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 13 mai 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Frage einer allfälligen Beteiligung des Bundes an einem Bekanntlich resultiert aus dem Stückguttransport der SBB

Flughafen bedarf eingehender Abklärungen. Es sind dabei (Cargo Domizil) ein grosser Betriebsverlust Stückgut ist nicht

nicht nur rechtliche und finanzielle, sondern auch politische prädestiniert als Fracht der Bahn.

und praktische Aspekte zu prüfen. Auch muss die präjudizielle Da in der Schweiz bereits per LKW erfolgreich Stückverteilung

Wirkung eines solchen Entscheides bedacht werden. betrieben wird (zu kostendeckenden Preisen), kann dieser de-

Die vom Motionär angeführte Begründung vermag auf den er- fizitäre Bereich von der Bahn an das private Transportgewerbe

sten Blick eine Bundesbeteiligung jedenfalls nicht so ohne abgetreten werden. Die Verteilung für unsere Volkswirtschaft

weiteres zu rechtfertigen, auch wenn es dabei um den Flug- bleibt gewährleistet

platz der Bundesstadt geht Für die SBB wird eine grosse Verlustquelle eliminiert, zudem

kann die freiwerdende Kapazität z. B. für den zukunftsträchti-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates gen Kombiverkehr genutzt werden. (Man denke an die er-

Déclaration écrite du Conseil fédéral höhte Schienen- und Lokomotivkapazität).

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Die Güterschuppen und Lagerhäuser können gewinnbrin-

deln. gend vermietet werden.

Da bereits heute der grösste Teil von Cargo Domizil über die

Präsident: Der Vorstoss wird von Frau Bär, Frau Bäumlin und Strasse abgewickelt wird, entsteht kein ökologischer Nachteil.

Herrn Vollmer bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Im Gegenteil, es werden weniger Kleinlastwagen auf der

Strasse verkehren. Die heute verkehrenden Stückgut-LKW

Verschoben - Renvoyé werden besser ausgelastet sein.

SBB-Personal könnte teilweise von den SBB durch die priva-

ten Unternehmungen übernommen werden.

Der moderne Kombiverkehr könnte durch die neuen, nach

marktwirtschaftlichen Grundsätzen geführten privatwirtschaft-

lichen Transportunternehmungen auch für längere Distanzen

in der Schweiz genutzt werden.

Motion Keller Rudolf 1208 N 19 juin 1992

Gemäss Transportgesetz (SR 742.40) ist die SBB von der #ST# 92.3043

Transportpflicht für Stückgut ausgenommen. Eine Privatisie-

rung könnte deshalb sofort vorgenommen werden. Motion Keller Rudolf

Mit der Privatisierung des Stückgutverkehrs wird die SBB so-

fort viele Millionen einsparen können. Freie Ausübung öffentlicher Aemter

von SBB-Angestellten

Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates Personnel des CFF.

vom 1. April 1992

Libre exercice de charges publiques

Rapport écrit du Conseil fédéral

du1eravril1992

Die Problematik des Stückguttransportes (Cargo Domizil) bei

den Schweizer Bahnen ist bekannt Die finanzielle Lage der

SBB und der meisten in diesem Bereich tätigen konzessionier-

ten Bahnunternehmungen erlaubt es nicht, das Stückgutan- Wortlaut der Motion vom 2. März 1992

gebot in der heutigen Form weiterzuführen. Basierend auf die- Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Generaldirektion der

ser Erkenntnis hat der SBB-Verwaltungsrat Massnahmen für SBB zu verlangen, dass das «Reglement über die Vorausset-

Leistungsverbesserungen und insbesondere zur Kostensen- zungen und Bedingungen für die Bewilligung von Urlaub» der

kung beschlossen. Erste Rationalisierungsmassnahmen tra- Schweizerischen Bundesbahnen, R 182.1, in Artikel 23 in dem

ten bereits am 1. März 1992 in Kraft Sinne angepasst wird, dass öffentliche Aemter ohne wirt-

Zudem hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) die SBB ange- schaftliche Einbussen zeitlich voll ausgeübt werden können.

wiesen, ein Konzept zu entwickeln, das bis 1995 zumindest die

Erwirtschaftung des Deckungsbeitrags II (Deckung der varia- Texte de la motion du 2 mars 1992

blen und fixen Produktekosten) gewährleistet Wird dieses Ziel Le Conseil fédéral est chargé de demander à la Direction gé-

binnen der gesetzten Frist nicht erreicht, muss entweder der nérale des CFF de modifier l'article 23 de son Règlement fixant

Einsatz einer privatwirtschaftlichen Trägerschaft oder die defi- les conditions d'attribution des congés (R182.1) de sorte

nitive Streichung des Angebotes erwogen werden. Eine Ge- qu'une personne en charge d'une fonction publique puisse

setzesänderung ist hiefür nicht notwendig. désormais l'exercer pleinement sans perdre une partie de sa

Das Transportgesetz erlaubt den Unternehmungen des öffent- rémunération.

lichen Verkehrs schon heute, die Beförderung von Stückgut

aus ihrem Angebot zu streichen. Auch der geltende Leistungs- Mitunterzeichner-Cosignataires: Stalder (1 )

auftrag verpflichtet die SBB nicht, einen Stückguttransport an-

zubieten. Verlangt wird einzig und allein, dass der Stückgut- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

verkehr dem marktwirtschaftlichen Bereich zuzuordnen ist, Im «Reglement über die Voraussetzungen und Bedingungen

wenn eine solche Leistung angeboten wird. für die Bewilligung von Urlaub» der Schweizerischen Bundes-

Das vom Motionär für die SBB geforderte Beförderungsverbot bahnen, R 182.1, ist in Artikel 23 festgehalten, dass Mitarbeite-

widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien. Es steht jedoch rinnen und Mitarbeiter, die ein öffentliches Amt bekleiden, bis

ausser Frage, für den Stückguttransport ein LKW-Monopol zu zu 15 Tage im Jahr bezahlten Urlaub beziehen können. Nun

errichten. gibt es aber Behörden, wie beispielsweise kantonale Legislati-

Im Hinblick auf den nächsten Leistungsauftrag an die SBB (ab ven, wo der zeitliche Aufwand mehr als 15 Tage beträgt Dies

1. Januar 1995), im Wissen um die schwierigen Finanzper- führt immer wieder zu Problemen für die von dieser Regelung

spektiven der Bundesbahnen und unter Einbezug der euro- betroffenen Personen. Sie müssen um zusätzliche Freitage

päischen Tendenzen für die Bahnen setzt das EVED eine betteln und können wegen der restriktiven Regelung oft nicht

«Groupe de réflexion über die Zukunft der SBB» ein. Die Anlie- alle Sitzungen - ihr Amt betreffend - besuchen, wie es für eine

gen des Motionärs werden in diesem Rahmen geprüft werden seriöse Erfüllung eines Amtes aber erforderlich ist So wie es

können. im Interesse anderer Arbeitgeber ist, dass Mitarbeiterinnen

Aufgrund der von den SBB beschlossenen Massnahmen, der und Mitarbeiter öffentliche Aemter bekleiden, sollte auch die

vom BAV an das Stückgutangebot gestellten betriebswirt- SBB alles Interesse daran haben, dass dies für ihre Angestell-

schaftlichen Bedingungen und der im Hinblick auf einen ten problemlos möglich ist Es wäre nicht von Gutem für unser

neuen Leistungsauftrag eingeleiteten Vorarbeiten hält der Staatswesen, wenn immer mehr bestimmte Berufsgruppen

Bundesrat dafür, den Vorstoss als Postulat zu behandeln. von der Ausübung öffentlicher Aemter absehen müssen oder

wenn ihnen wegen eines Amtes, das sie innehaben, gar beruf-

Schrittliche Erklärung des Bundesrates liche Nachteile erwachsen.

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Schrittliche Stellungnahme des Bundesrates

deln. vom 13. Mai 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Ledergerber be- du 13 mai 1992

kämpft Die Diskussion wird verschoben. Die SBB sind daran interessiert, dass sich ihr Personal aktiv

am öffentlichen Leben beteiligt, und unterstützen die Mitarbei-

Verschoben - Renvoyé terinnen und Mitarbeiter, die ein Amt in einer legislativen oder

exekutiven Behörde ausüben. Soweit es die Umstände erlau-

ben, wird die Teilnahme an den Sitzungen ermöglicht

Die dienstlichen Erfordernisse gehen jedoch vor, wenn die in

Frage stehende Person an ihrem Arbeitsplatz während der Ab-

wesenheit unbedingt ersetzt werden muss. Wenn in den letz-

ten Jahren einigen Urlaubsgesuchen nicht entsprochen wer-

den konnte, ist das nicht auf eine restriktive Politik betreffend

die Gewährung von Urlaub zurückzuführen, sondern vielmehr

auf die schwierige Personalsituation, welche die Ersatzstel-

lung verunmöglichte.

Für die Gewährung von Urlaub an die Inhaber eines öffentli-

chen Amtes gilt ein einfaches Verfahren. Ein besonderes Ge-

such ist nur nötig, wenn mehr als 15 Urlaubstage beansprucht

werden. In der Regel ist es Ende Jahr einzureichen. Wenn die

Verpflichtungen des Amtes es rechtfertigen, werden-entspre-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Giezendanner Privatisierung von Stückguttransporten der SBB (Cargo Domizil)

Motion Giezendanner Cargo Domicile. Privatisation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3030

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1207-1208

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Ref. No 20 021 284

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