Motion for Compensation for Underground Cable Rights-of-Way Denied
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing amendments to electrical law to ensure municipalities receive adequate compensation for underground cable rights-of-way. The motion argued that the removal of free telephone line provisions by a new telecommunications ordinance, which previously served as a quid pro quo for these rights, necessitated a change in the electrical law to maintain fairness and cost transparency. The court reasoned that while the government acknowledged the concerns, it ultimately decided to accept the motion as a postulate, citing potential negative impacts on rural and mountain regions and the administrative burden of implementing such changes, suggesting that the matter could be revisited if other related laws were amended.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 5 zu, Art. 5 Motion, Art. 5 des Elektrizitätsgesetzes; Motion for Compensation for Underground Cable Rights-of-Way Denied: The motion argued that the removal of free telephone line provisions by a new telecommunications ordinance, which previously served as a quid pro quo for these rights, necessitated a change in the electrical law to maintain fairness and cost transparency. The court reasoned that while the government acknowledged the concerns, it ultimately decided to accept the motion as a postulate, citing potential negative impacts on rural and mountain regions and the administrative burden of implementing such changes, suggesting that the matter could be revisited if other related laws were amended.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertCited as the legal basis for the motion concerning compensation for underground conduit rights for telephone and telegraph lines.
Volltext
Motion Lortean 402 9 juin 1992
halb eine Straffung der Verfahren und eine klare Regelung der Bühler Robert: Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu-
Zuständigkeiten, wie dies in der Motion des Nationalrates (Fi- zustimmen und Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen.
scher-Seengen) vorgeschlagen wird. Es ist sinnvoll, wenn hier diese Meinung bekanntgegeben
Besondere Mühe und Sorge - ich muss das aus Aktualitäts- wird. Im Votum von Herrn Frick kam die Meinung der Kommis-
gründen sagen, weil Herr Frick es erwähnt hat - bereitet uns sion nicht richtig zum Ausdruck. Er stellte die Sache so dar, als
die Entwicklung im Kanton Nidwaiden. Die Landsgemeinde wollte die Kommission von dieser Ziffer 2 überhaupt nichts
dieses Kantons beschloss Aenderungen der Kantonsverfas- wissen. Die Meinung war, man wolle dem Bundesrat völlige
sung, des Bergregalgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Freiheit lassen, um eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Das
Zivilgesetzbuch. Danach braucht es für die Arbeiten im Unter- war der Sinn und nicht die Kantonalisierung dieses Auftrages.
grund eine Konzession, über deren Erteilung die Landsge- Wenn aber jetzt die Meinung so ist, wie Herr Frick dies dar-
meinde abstimmt stellt, ist es sinnvoll, ein Gegengewicht zu schaffen und diese
Die Nagra hat gegen die drei Aenderungen staatsrechtliche Ziffer 2 als Postulat zu überweisen.
Beschwerde erhoben. Am 14. April trat das Bundesgericht Ich bitte Sie um Zustimmung.
nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde bezüglich der Aen-
derungen der Kantonsverfassung ein. Frick: Ich war nicht Kommissionssprecher. Ich spreche im ei-
Der Entscheid des Bundesgerichtes bedeutet: Die Aenderung genen Namen und gebe meine Meinung wieder, die mit dem
einer Kantonsverfassung kann nicht mit staatsrechtlicher Be- Antrag der Kommission übereinstimmt
schwerde angefochten werden. Die Ueberprüfung der revi- Ich möchte festhalten, dass es bereits in der Kommission nach
dierten Kantonsverfassung findet im Gewährleistungsverfah- langem Ringen ein Kompromiss war, nur die Ziffer 1 zu über-
ren statt, und dafür ist die Bundesversammlung zuständig. weisen. Wir haben diese Lösung den anderen Lösungen vor-
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat einen gezogen, nämlich das Ganze als Postulat zu überweisen, aber
Botschaftsentwurf zur Gewährleistung der Aenderung der auch der dritten Lösung, welche jetzt Herr Ogi im nachhinein
Kantonsverfassung erarbeitet Derzeit findet die Aemterkon- nochmals beantragt Die Kommission hat diese Lösung nach
sultation statt Anschliessend wird das Parlament darüber be- langer Diskussion und mit guten Gründen einstimmig abge-
finden. lehnt
Zwei weitere staatsrechtliche Beschwerden sind hängig. Da-
mit ist noch offen, wie das Bundesgericht über die Aenderun- Z/ff. 1-Ch. 1
gen des Bergregalgesetzes und des Einführungsgesetzes Ueberwiesen - Transmis
zum ZGB urteilen wird.
Es wurde bereits gesagt: Die Ziffer 2 der Motion ist in der vor- Ziff. 2-Ch. 2
beratenden Kommission abgelehnt worden. Grund dafür ist -
wie ich zur Kenntnis nehmen muss-die Befürchtung, dass die Abstimmung - Vote
Kompetenzen der Kantone zu stark beschnitten würden. Es Für Ueberweisung als Postulat 21 Stimmen
gibt auch eine gewisse Angst davor, dass dort gebaut werde, Dagegen 12 Stimmen
wo der Widerstand am geringsten sei. Aber dem ist nicht so.
Beim Standortentscheid hat die Sicherheit-ich betone: die Si-
cherheit-Vorrang.
Wir können uns dem Entscheid der vorberatenden Kommis-
sion - ich würde sagen - anschliessen. Man muss sich aller-
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#ST#
dings im klaren sein: Das Verfahren im Atomgesetz ist schon
heute gestrafft Vereinfachen und beschleunigen kann man Motion Loretan
das Verfahren also fast nur in anderen Bereichen, z. B. bei der Elektrizitätsgesetz.
Raumplanung und beim Bergregal. Ohne eine gewisse Ein- Aenderung von Artikel 5
schränkung bei den Kompetenzen der Kantone aber kann der
Auftrag der Ziffer 1 der Motion - und das ist das Entschei- Loi fédérale concernant les
dende - nicht erfüllt werden. installations électriques.
Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, uns nicht Aufgaben Modification de l'article 5
zu erteilen, die wir aufgrund der heutigen Situation und auf-
grund der Erfahrungen seit 1978 einfach nicht lösen können.
Das ist das Problem.
Deshalb möchte ich Sie bitten, in Anbetracht der Aufgabe und
der Schwierigkeiten auf alle Fälle die Ziffer 1 als Motion und Wortlaut der Motion vom 30. Januar 1992
die Ziffer 2 als Postulat zu überweisen. Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung von Artikel 5
des Elektrizitätsgesetzes vorzuschlagen, in dem Sinne, dass
Schallberger, Berichterstatter: Die Kommission schlägt nicht die PTT Kantonen und Gemeinden für die unterirdischen
vor, Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen; sie schlägt Durchleitungsrechte für Telefon- und Telegrafenleitungen bei
vor, sie zu streichen und der Kreativität des Bundesrates keine öffentlichen Plätzen, Strassen, öffentlichen Kanälen und der-
Grenzen zu setzen. gleichen eine angemessene Entschädigung zu entrichten ha-
Ich darf noch etwas beifügen. Ich danke Herrn Bundesrat Ogi ben.
dafür, dass er hier ganz klar die Sicherheit in den Vordergrund
gestellt hat Ich selber habe ja ausgeführt, die Erreichung des Texte de la motion du 30 janvier 1992
Zieles dürfe nicht durch politischen Widerstand verunmöglicht Le Conseil fédéral est chargé de proposer une modification de
werden. In diesem Punkte bin ich mit Herrn Plattner nicht ei- l'article 5 de la loi fédérale concernant les installations électri-
nig. Es darf kein zweites «Kaiseraugst» geben. Bei Kaiseraugst ques prévoyant que les PTT indemnisent les cantons et les
ging es allerdings um etwas anderes. Aber es darf nicht durch communes de manière adéquate pour le droit d'établir des li-
Widerstand einer Bevölkerung der sicherste Standort verun- gnes téléphoniques et télégraphiques souterraines sur le do-
möglicht werden. Dazu stehe ich, dazu bin ich seit Jahren ge- maine public (places, rues ou canaux par exemple).
standen.
Es wurde die Verfassung von Nidwaiden erwähnt Die Gewähr- Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bloetzer, Bühler Ro-
leistung ist Ihre Sache und die des Nationalrates. Selbstver- bert, Büttiker, Huber, Rhyner, Schiesser, Seiler Bernhard (8)
ständlich werde ich als Ständevertreter für die Gewährleistung
stimmen müssen, obwohl ich an der Landesgemeinde gegen Loretan: Mit meiner Motion, die von acht Kolleginnen und Kol-
diese Verfassungsvorschläge gestimmt hatte. Das ist dannzu- legen mitunterzeichnet wurde, will ich den Bundesrat beauftra-
mal meine Pflicht Ich glaube, Sie verstehen, was ich damit gen, eine Aenderung von Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes in
meine und sagen will. die Wege zu leiten, in dem Sinne, dass die PTT-Betriebe in Zu-
9. Juni 1992 403 Motion Loretan
kunft den Kantonen und Gemeinden für die unterirdischen meine Motion aus Gründen der föderalen Gerechtigkeit und
Durchleitungsrechte für Telefon- und Telegrafenleitungen bei aus Gründen der immer wieder beschworenen Kostentrans-
öffentlichen Plätzen, Strassen, öffentlichen Kanälen usw. eine parenz als Auftrag entgegennehmen, Artikel 5 des Elektrizi-
angemessene Entschädigung zu entrichten haben. tätsgesetzes und allenfalls auch weitere Artikel zu ändern. Ein
Ausgangspunkt der Motion sind das neue Fernmeldegesetz anderes Verhalten - Herr Bundesrat Ogi, ich sage das mit aller
vom 21. Juni 1991 sowie eine darauf gestützt erlassene neue Deutlichkeit - verstösst gegen Treu und Glauben, gegen ein
Fernmeldeverordnung. Mit dieser neuen Verordnung wurde Prinzip, das auch im Verhältnis und im Verkehr zwischen Bund
auch Artikel 29 der bisherigen Telefonordnung aufgehoben, einerseits und den Kantonen und Gemeinden anderseits Gel-
welcher vorsah, dass den Kantonsregierungen am Amtssitz tung beanspruchen darf.
sowie den Gemeinden, in deren Gebiet eine Telefonzentrale Damit ich nicht noch einmal sprechen muss, ein weiteres Ge-
besteht, ein Teil der Telefonhauptanschlüsse unentgeltlich zur genargument zur zu erwartenden Stellungnahme des Bun-
Verfügung gestellt wird. Dies, wie Artikel 29 ausdrücklich be- desrates: In der schriftlichen Stellungnahme der Landesregie-
sagte, als «Gegenleistung» unter anderem für die Durchlei- rung zur analogen Motion Scheidegger im National rat operiert
tungsrechte in öffentlichen Strassen usw., die den PTT-Betrie- der Bundesrat mit dem Argument, die aus der Abgeltung von
ben gemäss Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes von Kantonen Durchleitungsrechten neu entstehenden Kostensteigerungen
und Gemeinden unentgeltlich überlassen werden müssen. würden zwangsläufig in eine Benachteiligung der Rand- und
Die «Gegenleistung» macht zum Beispiel für den Kanton Grau- Bergregionen umgemünzt. Die PTT-Betriebe wären gezwun-
bünden und die Stadt Chur immerhin eine jährliche Einspa- gen, bei der Erschliessung der Randgebiete und der Bergge-
rung von 11 000 Franken aus. biete, wo die Erstellung von Netzen unrentabel sei, Abstriche
Die neue Fernmeldeverordnung kennt diese kleine Geste ge- zu machen.
genüber Kantonen und Gemeinden nicht mehr. Die Begrün- Diese Argumentation wirkt doch etwas an den Haaren herbei-
dung der PTT lautet, das neue Fernmeldegesetz erlaube es gezogen. Ihre Absurdität wird schon allein durch die Tatsache
nicht mehr, Gratistelefonanschlüsse zu gewähren. Artikel 44 widerlegt, dass es ausgerechnet der Kanton Graubünden und
des neuen Fernmeldegesetzes, auf welchen sich die PTT- die Stadt Chur sind - die selber einigermassen repräsentative
Generaldirektion sowie, im Rahmen von Korrespondenzen mit Beispiele für ein Randregionenschicksal sind -, welche gegen
dem Schweizerischen Städteverband auch der Vorsteher des die neue Regelung als erste angetreten sind.
EVED - hier im Saale anwesend - berufen, nimmt mit keinem Man kann und muss Mehrkosten, vor allem dann, wenn sie
Wort auf den mit meiner Motion aufgegriffenen Fall Bezug. nicht unbedingt - wie vorliegendes Beispiel zeigt - zwingend
Es ist eine reine Auslegungsfrage, ob Artikel 44 des Fernmel- sind, durch Rationalisierungen, andere Massnahmen usw.
degesetzes die Weiterführung der bisherigen Ordnung, eben auffangen und darf nicht Kundenkreise benachteiligen, die ei-
Gratisdurchleitungsrechte für die PTT-Betriebe gegen ein be- nem offenbar nicht so sehr am Herzen liegen.
scheidenes Entgegenkommen im Rahmen von Gratisan- Ich bitte den Bundesrat, diese meine Ueberlegungen zu wür-
schlüssen für Kantone und Gemeinden, erlaubt oder nicht. digen, die Motion entgegenzunehmen. Für den Fall, dass er
Der Bundesrat war offenbar beim Erlass der neuen Fernmel- dies nicht tun möchte, bitte ich Sie, die Motion dem Bundesrat
deverordnung der Meinung, Artikel 44 des Gesetzes verbiete als Auftrag zu überweisen.
die bisher per saldo sehr zugunsten der PTT laufende Lösung.
Der Bundesrat «erwischte» die Kantone und Gemeinden bei Bundesrat Ogi: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Po-
der Vorbereitung der neuen Verordnung über die Fernmelde- stulat entgegenzunehmen.
dienste recht eigentlich. Es wäre Aufgabe der zuständigen An die Adresse von Herrn Loretan möchte ich sagen: Wir wür-
Verwaltung gewesen, die direkt betroffenen Gemeinwesen digen selbstverständlich alle Ihre Ueberlegungen, aber wir
über diese Aenderungsabsicht rechtzeitig und offen zu orien- können auch zu einem ändern Schluss kommen. Ich möchte
tieren, damit man noch hätte intervenieren können. Ihnen jetzt begründen, weshalb wir zu einem ändern Schluss
Nun, gehen wir von der neuen Situation aus. Dann muss logi- gekommen sind, obwohl Sie dann vielleicht sagen, das sei ab-
scherweise, wenn die eine Gratisleistung entfällt, die Gratiste- surd, das sei an den Haaren herbeigezogen, wie Sie das in Ih-
lefonanschlüsse nämlich, im Interesse der von den PTT immer rer Begründung bereits vorausschauend einfliessen Hessen.
wieder bemühten Kostentransparenz auch die entsprechende Sehen Sie, Herr Loretan, weder das Radio- und Fernsehge-
Gratisleistung auf der anderen Seite entfallen, das heisst der setz noch das neue Fernmeldegesetz sehen eine tarifmässige
Zwang zur unentgeltlichen Gewährung von Durchleitungs- Privilegierung der Kantone vor. Der Grund für die Kostenbe-
rechten durch Kantone und Gemeinden zugunsten der PTT- freiung der PTT-Betriebe bei der Benützung des öffentlichen
Betriebe gemäss dem geltenden Artikel 5 des Elektrizitätsge- Bodens liegt in den sonst schon hohen Kosten für die Erstel-
setzes. Er muss aufgehoben oder geändert werden. lung der Netze, die indirekt als Infrastrukturbeitrag den Ge-
Dies ist die Forderung meiner Motion; es sei denn, der Bun- meinwesen und damit auch den Kantonen und den Gemein-
desrat erkläre sich bereit, durch eine Aenderung der Fernmel- den von grossem Nutzen sind. Wir haben ja vor einigen Stun-
deverordnung - soeben erlassen - die bisherige Regelung den ein kleines Beispiel gehabt Ich erwähne nur das Stich-
weiterlaufen zu lassen, was für die PTT-Betriebe finanziell zwei- wort Natel C. Weil 5 Prozent der Teilnehmeranschlüsse in den
fellos von Vorteil wäre, denn per saldo dürften die Entschä- Ballungsgebieten 43 Prozent des Fernmeldeertrages bringen,
digungen für Durchleitungsrechte an Kantone und Gemein- während 50 Prozent der Kunden, die sich namentlich in infra-
den - die ihnen zustehen - um einiges höher liegen als der Be- strukturschwachen Gebieten befinden, lediglich 10 Prozent
trag, den die bis heute gewährten Gratisleitungen für Telefon- des Fernmeldeertrages bringen, bestehtdie Gefahr-schauen
anschlüsse ausmachen. Wenn schon glasklare Kostentrans- Sie zu Ihrem Nachbarn rechts - der Benachteiligung von
parenz-z B. bei den Telefonanschluss-Rechnungen-, dann Rand- und Berggebieten.
überall, auch in bezug auf die Abgeltung für Durchleitungs- Die PTT-Betriebe müssten wegen des Kostendrucks bei der
rechte an Kantone und Gemeinden. Erschliessung dieser wenig rentablen Gebiete Abstriche ma-
Die vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg festgelegte chen. Dies wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Das wollen
neue Ordnung dürfte die Fernmeldedirektionen in den Regio- Sie, Herr Loretan, wenn ich an Ihre Herkunft denke, sicher hier
nen nicht besonders freuen. Sie haben nämlich Kantonen, mit Ihrer Motion auch nicht auslösen. Die Kantone könnten
Städten und Gemeinden die unangenehme Botschaft über- zudem über die Kostenfrage faktisch Einfluss auf die Linien-
mitteln müssen. Sie sind immer wieder auf die gute Zusam- führungshoheit des Bundes nehmen. Das können wir nicht zu-
menarbeit mit diesen Körperschaften angewiesen. Diese wird lassen.
durch das Vorgehen des Bundesrates gewiss nicht gefördert. Eine Kostenpflicht der PTT-Betriebe würde einerseits eine Ko-
Der Bundesrat möge sich also überlegen, ob er nicht besser stensteigerung und einen enormen administrativen Aufwand
überprüfen lassen will, ob die bisherige bewährte und allseits bewirken. Andererseits müsste auch Artikel 8 des EIG in dem
akzeptierte Regelung nicht wiedereingeführt werden kann. Ar- Sinne geändert werden, dass inskünftig der Verursacher die
tikel 44 des Fernmeldegesetzes verbietet dies nicht Kosten für die Leitungsverlegung zu übernehmen hätte. Da-
Wenn der Bundesrat das nicht will, so muss er fairerweise durch würde der aus einer Durchleitungsentschädigung resul-
Motion (Lauber-)Küchler 404 9 juin 1992
tierende Vorteil für die Kantone wieder mehr oder weniger auf- Küchler: Unser Land ist in den letzten Jahren immer wieder
gehoben und das Ziel oder die Zielsetzung somit nicht er- von schweren Naturkatastrophen heimgesucht worden. Ich
reicht möchte lediglich vier erwähnen:
Es besteht deshalb kein Grund, das seit Jahrzehnten be- - den Felssturz in meinem Heimatkanton Obwalden in der Ge-
währte System jetzt zu ändern. Hingegen kann das Anliegen meinde Giswil im Jahre 1986,
erneut geprüft werden, wenn die Verordnung zum Fernmelde- - die schweren Unwetterschäden im Urnerland 1987,
gesetz etwas angelaufen ist, erste Erfahrungen gezeitigt hat - die Sturmschäden vom Frühjahr 1990, und
und das aus dem Jahre 1902 stammende EIG aus einem an- - den Felssturz in Randa im Jahre 1991.
deren Grund geändert werden muss. Die Schadenbehebung und der dazu notwendige Mittelein-
Ich bitte Sie deshalb, gegenüber Rand- und Berggebieten satz sind bei solchen Katastrophen jeweils der eine Aspekt, die
nicht diskriminierend zu wirken und Ihr Anliegen, Herr Loretan, Finanzierung derWiederinstandstellung der andere.
als Postulat zu vertreten. Beim Felssturz in Giswil beispielsweise wurde damals der kan-
tonale Notstand ausgerufen, und der Bundesrat erklärte sich
Loretan: Es fällt mir etwas schwer, die - zugegebenermassen bereit, sämtliche Kosten des Truppeneinsatzes zu überneh-
übliche - Umwandlungsprozedur mitzumachen. Ich erkläre men. Die zu bauende Notstrasse wurde mit 93 Prozent aus
mich aber bereit, die Motion in ein Postulat umwandeln zu las- Bundesmitteln finanziert Auch bei der Behebung der Unwet-
sen, ohne indessen die Argumentation des Bundesrates bis terschäden im Urnerland und der Sturmschäden im Jah-
zum letzten anzuerkennen. Ich habe mich bereits zur Beweis- re 1990 hat der Bund in generöser Weise geholfen.
führung des Bundesrates geäussert und möchte meine Aus- Bei all dieser Bundeshilfe, die ich an dieser Stelle nochmals
führungen nicht wiederholen. verdanken möchte, Herr Bundesrat, gilt es doch festzuhalten,
dass es den jeweils betroffenen Gemeinden mit ihrem meist
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat sehr engen Finanzhaushalt ausserordentlich schwerfällt, zu-
sätzlich für Sonderfinanzierungen zur Wiederinstandstellung
von Naturschäden aufzukommen und diese Sonderfinanzie-
rungsmassnahmen ohne namhafte und dauerhafte Belastun-
gen zu tragen.
Gerade solch grosse finanzielle Belastungen traten beson-
ders beim Felssturz im Jahre 1991 in Randa zutage. Die Ge-
meinde Randa mit einem Steueraufkommen von rund 400 000
#ST# 91.3340 Franken pro Jahr hatte bis Ende 1991 Gesamtauslagen von
rund 40 Millionen Franken zu tätigen. Es dauerte Monate, bis
Motion (Lauber-)Küchler gewisse Mittel freigestellt werden konnten. Besonders schwer
Hilfsfonds zur Bevorschussung von wog der Sachverhalt, wonach sich die Gemeinde für die lau-
Finanzmitteln an Gemeinden für die fend zu bewerkstelligenden Auslagen stark verschulden
Schadenbehebung aus schweren musste und für sehr hohe Zinskosten aufzukommen hatte.
Auch wenn sich damals Bund und Kanton rasch an Ort und
Naturkatastrophen
Stelle zu solidarischem Handeln ausgesprochen hatten, war
Cataclysmes. Fonds d'aide doch der Gang durch all die Instanzen langwierig und aufwen-
aux communes dig. Vor allem aber konnte eines nicht bewerkstelligt werden,
nämlich die rasche Verfügbarmachung von genügend Mitteln.
Kanton und Bund hatten zwar nach einer gewissen Zeit ihre
Zahlungen auf der Basis von Zwischenabrechnungen begon-
nen, aber alles in allem ist der Gemeinde Randa eine Finanz-
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991 last allein für die Schuldendienste entstanden, die ihr noch
Der Bundesrat wird eingeladen, einen Fonds zu schaffen und viele Jahre schwer zu schaffen machen wird.
zu äufnen, aus dem Gemeinden bei schweren Naturkatastro- Aehnliches könnte auch für kommende schwer getroffene Ge-
phen Finanzmittel rasch und pragmatisch zur Vorfinanzierung meinwesen der Fall sein. Es stellt sich daher ganz generell die
der Schadenbehebung abrufen können. Ziel soll es sein, dass Frage, ob der Bund zwecks einer raschen Bereitschaft im Ka-
schwer getroffenen Gemeinden keine kostspielige Verzinsung tastrophenfall wie auch aus Solidarität mit den Kantonen und
von Vorfinanzierungen für Wiederinstandstellungsarbeiten an- den Gemeinden nicht einen Hilfsfonds schaffen sollte - ich
fällt Bereitgestellte Vorschusszahlungen gehen vollumfäng- denke an eine Grössenordnung von 20 Millionen bis 30 Millio-
lich in den Fonds zurück, wenn die Endabrechnungen über nen Franken -, aus welchem durch schwere Naturkatastro-
Subventionen durch Kantone und Bund vorliegen bzw. diese phen geschädigten Gemeinwesen rasch und vorübergehend
Zahlungen erfolgt sind. Mittel zur Verfügung gestellt werden könnten, bis die Wieder-
herstellung der normalen Zustände erfolgt ist Es gilt vor allem
Texte de la motion du 2 octobre 1991 zu vermeiden, dass den geprüften Gemeinden hohe Zinsla-
Le Conseil fédéral est chargé d'instituer et d'alimenter un sten aus Verschuldung wegen Naturkatastrophen anfallen,
fonds auquel pourront faire appel, rapidement et aisément, les nur weil das System der Subventionen von Kanton und Bund
communes touchées par de graves catastrophes naturelles et wegen gesetzlicher Auflagen langsam anläuft und keine Vorfi-
vue du préfinancement des mesures de remise en état L'ob- nanzierungen ermöglicht Diese völlig unnötigen Zinslasten
jectif est d'éviter aux communes les importantes charges d'in- sollten einer Gemeinde durch eine sofortige Bereitstellung
térêts résultant du préfinancement de ces travaux Les acomp- notwendiger Finanzmittel erspart werden, indem man sie
tes versés seront intégralement remboursés au fonds lorsque nämlich gar nicht erst entstehen lässt
les cantons et la Confédération auront établi le décompte final Aus all diesen Ueberlegungen heraus ersuche ich Sie, Herr
des subventions, ou lorsque les versements seront inter- Bundesrat, die von den Mitunterzeichnern mitgetragene Mo-
venus. tion entgegenzunehmen und einen Fonds zu äufnen, aus dem
Gemeinden bei schweren Naturkatastrophen rasch und prag-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Bühler Robert, matisch Finanzmittel zur Vorfinanzierung der Schadenbehe-
Bührer, Cavadini Jean, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, bung abrufen können..
Dobler, Ducret, Flückiger, Gadient, Gautier, Huber, Hunziker,
Iten Andreas, Jaggi, Jagmetti, Jelmini, Kündig, Masoni, Meier Bundesrat Ogi: Der Bundesrat ist bereit, diese Motion als Po-
Josi, Miville, Onken, Piller, Reichmuth, Reymond, Roth, stulat engegenzunehmen, obwohl seinerzeit, am 2. Oktober
Ruesch, Schallberger, Schiesser, Schmid Carlo, Schoch, 1991, 40 Ständeräte den ursprünglich von Herrn Lauber ein-
Schönenberger, Seiler Bernhard, Uhlmann, Weber Monika, gereichten Vorstossfür eine Motion unterschrieben haben.
Ziegler Oswald, Zimmerli (39) Wir hatten Naturkatastrophen. Aber in all diesen Fällen - sie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Loretan Elektrizitätsgesetz. Aenderung von Artikel 5
Motion Loretan Loi fédérale concernant les installations électriques. Modification de
l'article 5
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3019
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.06.1992 - 17:00
Date
Data
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