Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-9 KI-generiert

Switzerland: Alcohol and Customs Law Amendments for EEA Alignment

Geschäftsnummer VPB 92-057-9
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document details amendments to Swiss federal law concerning alcohol and customs, primarily to align with European Economic Area (EEA) regulations. Key changes include allowing non-EEA citizens to hold certain public service positions under exceptional circumstances, harmonizing alcohol taxation to prevent discrimination against imported spirits, and permitting EEA-registered trucks to conduct domestic freight transport (cabotage). The discussions highlight concerns about potential negative impacts on Swiss agriculture and landscape from increased alcohol imports, as well as financial implications for the government.

Legislator-Regeste

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Art. 2 tun, Art. 2 geht, Art. 22 Absatz, Art. 22 Zur, Art. 22 noch, Art. 23a Absatz; Switzerland: Alcohol and Customs Law Amendments for EEA Alignment: Key changes include allowing non-EEA citizens to hold certain public service positions under exceptional circumstances, harmonizing alcohol taxation to prevent discrimination against imported spirits, and permitting EEA-registered trucks to conduct domestic freight transport (cabotage). The discussions highlight concerns about potential negative impacts on Swiss agriculture and landscape from increased alcohol imports, as well as financial implications for the government.

Schlagwörter

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Zollpapier Steuerliche Vorschriften / Steuerrecht Einfuhrsteuer EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Steuerbehörde Wirtschaftsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 2 tun
Art. 2 tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates.
Art. 2 geht
Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.
Art. 22 Absatz
werten. Sie spielt letztlich kaum eine Rolle. Art. 22
Art. 22 Zur
werten. Sie spielt letztlich kaum eine Rolle. Art. 22
Art. 22 noch
Art. 22 noch auf bisherige Einnahmen verzichten.
Art. 23a Absatz
Art. 23a von Eurolex nicht mehr zu finden ist.
Art. 23a von
Art. 23a von Eurolex nicht mehr zu finden ist.
Art. 23a Absatz Ibis
Art. 23a von Eurolex nicht mehr zu finden ist.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 22 Abs. 1

This provision is cited as the basis for the Federal Council's authority to set the tax rate on spirits, taking into account producer remuneration.

Art. 23a Abs. Ibis (neu)

This provision, as amended by Mrs. Simmen's proposal, allows the Federal Council to reduce the tax on certain wine-based beverages by up to 50 percent.

Art. 40 Abs. 3 Bst. a, Abs. 4

These provisions are amended to remove the requirement of domicile in Switzerland for wholesale trade licenses, in line with EWR non-discrimination principles.

Art. 15 Ziff. 1

This article, regarding customs duties for transit transport, is amended to allow cabotage (domestic transport by foreign vehicles) in accordance with EWR provisions.

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Volltext

25. August 1992 667 Eurolex. Alkoholgesetz

Titel und Ingress, Ziff. l Ingress Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sind. Er ist aber

Antrag der Kommission nicht autark, sondern hat sich an den Rahmen zu halten, wie

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ihn die EG-Kommission bzw. der Europäische Gerichtshof

festlegen. Auch darum ist es sinnvoll, die Detailregelung an

Titre et préambule, eh. l préambule den Bundesrat zu delegieren.

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Bundesrat Stich: Es ist nicht ganz neu, dass Ausländer in der

Schweiz auch beim Bund tätig sein können. Zurzeit beschäf-

Angenommen -Adopté tigt der Bund - Zentralverwaltung, PTT und SBB - insgesamt

rund 11 000 Ausländer. Wenn Sie nun in bezug auf die Auslän-

Art. 2 der, die nicht der EG und dem EWR angehören, eine Entschei-

Antrag der Kommission dung treffen und ausnahmsweise den Bundesrat ermächtigen

Abs. 1,3,4 wollen, dann muss ich sagen, dass wir heute bereits 2400 Aus-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nahmen dieser Art haben. Es würde dazu führen, dass der

Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.

Mit Zustimmung des Bundesrates kann die Wahlbehörde auf Ich verstehe, dass die Kommission sehr restriktiv sein will.

das Erfordernis des Bürgerrechts in einem EWR-Mitgliedstaat Zwingend ist diese Aenderung nicht Wir hätten gerne auch

ausnahmsweise verzichten. (Rest des Absatzes streichen) die Kompetenz gehabt, Delegationen vorzunehmen. Die Kom-

mission sagt mit Recht: Das hat mit dem EWR direkt nichts zu

Art. 2 tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates. Die Ent-

Proposition de la commission lastung des Bundesrates wird bekanntlich unterschiedlich be-

Al. 1,3,4 urteilt, je nachdem, ob es um eine kleine Sachfrage oder um

Adhérer au projet du Conseil fédéral die hehren Grundsätze geht Wenn Sie glauben, Ihr Abände-

Al. 2 rungsantrag sei für die Abstimmung notwendig, stimmt der

Moyennant l'assentiment du Conseil fédéral, la qualité de Bundesrat ihm zu. Wir finden uns damit ab, dass wir das nur

fonctionnaire peut exceptionnellement être conférée à une ausnahmsweise tun dürfen, und wir wissen auch, dass man

personne qui n'est pas ressortissante d'un Etat membre de die Delegation vielleicht später einmal in einer besonderen Re-

l'EEE. (Biffer le reste de l'alinéa) vision vorschlagen kann.

Frick, Berichterstatter: Bei Artikel 2 geht es um die Umsetzung Angenommen -Adopté

des EWR-Rechts.

Absatz 1 nennt den Grundsatz, wonach Beamtungen grund- Ziff.ll

sätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern aus Staaten des EWR Antrag der Kommission

offenstehen. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

In Absatz 2 schlägt Ihnen die Kommission gegenüber dem

Bundesrat eine Aenderung vor. Nach Entwurf des Bundesra- Ch.ll

tes kann der Bundesrat auf das Erfordernis des EWR-Bürger- Proposition de la commission

rechts verzichten. Nach bisherigem Recht war das nur Adhérer au projet du Conseil fédéral

ausnahmsweise bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen

möglich. Angenommen -Adopté

Nach den Ausführungen, welche die Bundesverwaltung in der

Kommission machte, soll es damit dem Bundesrat frei überlas- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

sen werden, ob gewisse Beamtungen auch Angehörigen von Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen

Staaten ausserhalb des EWR-Raumes offenstehen. Gleichzei- (Einstimmigkeit)

tig soll die Kompetenz hierzu nachgeordneten Amtsstellen

übertragen werden können.

Die Kommission beantragt Ihnen, entsprechend der bisheri- An den Nationalrat-Au Conseil national

gen Regelung die Ausnahmenorm beizubehalten und die Be-

fugnis, die Kompetenz zu delegieren, nicht einzuführen. Dies

mit folgender Begründung: #ST# 92.057-9

1. Aufgrund des EWR-Vertrages besteht kein Bedarf, die Be-

amtungen auch für Ausländer ausserhalb des EWR-Raumes EWR. Anpassung des Bundesrechts

grundsätzlich offenzuhalten. Die Kommission hält deshalb an

der bisherigen Ausnahmeregelung fest. Es geht uns aber (Eurolex)

auch darum, keine zusätzlichen Belastungen des EWR- Bundesgesetz über die gebrannten Wasser

Rechts zu schaffen und damit die Abstimmung zu belasten; es (Alkoholgesetz). Aenderung

geht uns aber auch um einen gewissen Schutz des schweize- EEE. Adaptation du droit fédéral

rischen Staatsbürgers in der Bewerbung für Beamtungen, so- (Eurolex)

weit es noch möglich ist Nur in Ausnahmefällen sollen Be- Loi fédérale sur l'alcool. Modification

amte ausserhalb des EWR rekrutiert werden können: wenn

der Arbeitsmarkt es verlangt, wenn fachliche Qualifikationen Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 )

auf dem Spiel stehen usw. Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )

2. Im zweiten Satz von Absatz 2 möchte der Bundesrat die

Kompetenz erhalten, diese Befugnis nachgeordneten Amts-

stellen zu delegieren. Der Kommission geht das vor allem des-

halb zu weit, weil diese Massnahme durch den EWR-Vertrag

nicht geboten ist. Es mag wohl zweckmässig sein, im Rahmen Antrag der Kommission

einer Regierungsreform darüber zu diskutieren und die Frage Eintreten

zu prüfen, beispielsweise die Befugnis für PTT-, für SBB-Ange- Proposition de la commission

stellte, für ETH-Professoren usw. an die entsprechenden Gre- Entrer en matière

mien und Amtsstellen zu delegieren. Die Kommission aner-

kennt diese Bedürfnisse, möchte aber die Regelung nicht im M. Reymond, rapporteur: Les propositions de modification de

Rahmen des EWR vollziehen. la loi sur l'alcool, qui résultent de l'accord sur l'Espace écono-

Ein Wort noch zu Absatz 3: Der Bundesrat legt in einer Verord- mique européen, constituent un des points quelque peu déli-

nung fest, welche Beamtungen als Hoheitsverwaltung cats du paquet Eurolex.

Eurolex. Loi fédérale sur l'acool 668 25 août 1992

En effet, dans le cadre de l'accord en question, les spiritueux ganz am Rande davon die Rede, dass man die Steuern anpas-

ont été incorporés, protocole 3, dans la liste des produits agri- sen müsse.

coles transformés. A l'exception du gin, du genièvre, de la Der EWR verbietet die Diskriminierung ausländischer Pro-

vodka et de l'aquavit avec plus de 5 pour cent d'adjonction de dukte. Inländische und ausländische Produkte müssen mit

sucre et de quelques liqueurs, qui sont incluses dans la liste 1 dem gleichen Satz besteuert werden. Man kommt nicht darum

avec possibilité de compenser le prix des matières premières, herum, die heute stark überhöhten Steuersätze für ausländi-

tous les autres spiritueux de moins de 80 pour cent de volume sche Produkte zu senken. Um fiskalisch wie bisher den glei-

d'alcool ont été classés dans la liste 2, sans possibilité de chen Ertrag zu erreichen, will man nun den Steuersatz für

compensation. La conséquence essentielle de l'inclusion des schweizerische Produkte auf die Höhe eines kostenneutralen

spiritueux dans le champ d'application de l'accord EEE Mischpreises von 35 Franken anheben, während in den umlie-

consiste en l'interdiction absolue d'imposer les produits étran- genden Ländern mit 25 Franken gerechnet werden muss.

gers de manière discriminatoire, c'est-à-dire plus fortement Nach der Anpassung der schweizerischen Alkoholgesetzge-

que les produits indigènes. bung an die Eurolex soll es in der Schweiz nur noch zwei Klas-

Cette importante question soulève un débat de fond sur deux sen von Alkoholika geben. Das hat de facto zur Folge, dass die

plans. Tout d'abord, en ce qui concerne le taux même de l'im- Steuern für ausländischen Whisky um 40 Prozent fallen und

position, il n'est pas certain qu'une hausse de l'impôt, telle que die Steuern für inländische alkoholische Spezialitäten wie

le Conseil fédéral entend la décider, s'accompagne d'un niedrigprozentigen Wermut um 350 Prozent steigen werden.

maintien des recettes encaissées par la Régie fédérale des al- Man kann die gegenüber dem umliegenden Ausland erhöh-

cools. Aujourd'hui déjà, l'importation en Suisse de spiritueux ten Steuern auch nicht gesundheitspolitisch camouflieren. Es

représente environ 40 000 hectolitres par trafic ordinaire, sou- ist nicht einzusehen, dass der im Ausland gekaufte billige Al-

mis à l'impôt, et 20 000 hectolitres par trafic voyageurs, qui kohol gesünder sein soll als der teure schweizerische.

n'acquittent aucune taxe indigène. Dès lors si, comme le Der Bundesrat erliegt einer Illusion und gleichzeitig erzeugt er

Conseil fédéral entend le décider, notre taux d'imposition pour Unwillen. Er erzeugt Unwillen, weil die Verteuerung einheimi-

les produits distillés du pays dépasse nettement celui de nos scher Produkte in der Botschaft nicht erwähnt ist Der Bürger

voisins allemand, autrichien, français et italien, il est certain und die Bürgerin fragen sich, welche weiteren Katzen noch im

que le marché intérieur, notamment celui qui est lié au tou- Sack stecken, den man kaufen soll.

risme, de même que le marché proche des frontières, pour- Ich bin überhaupt der Meinung, wir müssten in der gesamten

raient en souffrir, et ce au détriment de tout notre système de EWR-Debatte alle verborgenen Nachteile möglichst offenle-

mise en valeur des productions agricoles indigènes. gen, denn nichts schockiert den Bürger vor einer Abstimmung

Or, et c'est ma deuxième remarque, les dispositions légales et mehr, als wenn er im Kleingedruckten noch etwas vermutet

constitutionnelles relatives à l'alcool ont aussi pour objectif und deshalb verunsichert wird. Sagen wir doch offen, wo es

cette mise en valeur des productions indigènes qu'on n'a pas mehr kostet und wo uns Nachteile erwachsen.

le droit de laisser tomber en fixant simplement un taux prohibi- In den Grenzgebieten - ein erheblicher Teil der Schweiz be-

tif de l'impôt sur l'alcool. Il faut relever encore à cet égard que steht aus Grenzgebieten; im Zeitalter der Motorisierung sind

si le traité EEE nous contraint à renoncer à la différence d'im- die Grenzen sehr rasch erreicht - werden Produkte wie Kirsch

position en spiritueux importés et indigènes, notre législation in grossem Masse im Ausland eingekauft werden. Frau Sim-

sur l'alcool demeure plus contraignante pour les producteurs men hatte absolut recht, als sie vor der Presse erklärte, man

suisses que les lois auxquelles sont soumis leurs concurrents werde auch in Zukunft zum Fondue Kirsch und nicht Whisky

étrangers. L'uniformité fiscale est une chose, mais elle ne sup- konsumieren; aber den Kirsch werden wir nicht ungern im

prime pas les inégalités qui résultent par exemple des interdic- Ausland kaufen. Der Lebensmitteltourismus hat schon einen

tions de distiller certains produits dans d'autres pays ou des gewaltigen Umfang angenommen. Er wird sich auf die Spiri-

adjuvants que peuvent mettre dans leurs spiritueux les pro- tuosen ausdehnen. In der weiteren Folge wird die schweizeri-

ducteurs étrangers. sche Spirituosenindustrie nicht mehr wettbewerbsfähig sein.

Pour le surplus, les modifications proposées dans la loi en Diese Entwicklung steht ganz im Gegensatz zur ständigen

question touchent des points de détail que nous devons quali- Aufforderung, wir sollten die grossen Chancen, welche uns

fier de techniques. Ainsi, selon le texte actuellement en vi- der EWR bringe, beachten.

gueur, l'imposition de boissons distillées contenant plus de Ueber die Spirituosenindustrie wird die Landwirtschaft betrof-

75 pour cent de volume d'alcool est réservée à la Confédéra- fen. In der Schweiz stehen heute 800000 hochstämmige

tion, alors que les boissons destinées à la consommation qui Kirschbäume. Zwei Drittel der Ernte dieser Kulturen werden

contiennent moins de 75 pour cent de volume d'alcool peu- durch Destillation verwertet Diese Hochstämme werden

vent être importées librement moyennant l'acquittement d'un mangels Absatz der Ernte zu einem erheblichen Teil ver-

droit de monopole. Or, avec l'Accord EEE, cette limite de schwinden.

75 pour cent de volume d'alcool est portée à 80 pour cent; Ueber die Landwirtschaft treffen wir damit den Landschafts-

c'est de la technique pure et simple, sans conséquence. und den Naturschutz. Wir haben bei früheren Vorlagen der Al-

De même, l'harmonisation de l'impôt sur les spiritueux indigè- koholverwaltung darauf hingewiesen, dass die Hochstämme

nes et importés exige une même règle d'unité, fixée jusqu'ici zum Schütze unserer arg bedrohten Vogelwelt von allergröss-

au litre à 100 degrés pour les produits indigènes mais au ter Bedeutung sind.

quintal pour les produits importés; il est évident qu'il fallait Schliesslich wird - wie schon angedeutet - der Fiskus betrof-

choisir l'une ou l'autre formule, c'est encore une fois de la pure fen, indem weniger eingenommen wird, insbesondere weil

technique. man gemäss EG-Vorschlägen in Zukunft 10 Liter gebrannte

Ces changements techniques nécessitent donc plusieurs mo- Wasser steuerfrei mitnehmen können soll. Die Alkoholverwal-

difications des articles et il faut bien convenir que seuls les tung wird den gewünschten Ertrag nicht erreichen, ebenso ge-

articles 22 et 23a qui traitent des nouvelles règles d'imposition hen Wust-Einnahmen verloren.

font problème, puisque la protection de la production indi- Deshalb haben der Verband des schweizerischen Spirituo-

gène disparaît et qu'il existe un risque de dérapage pouvant sengewerbes, der Schweizerische Obstverband, der Schwei-

résulter d'une imposition qui, si elle est fixée trop haut par le zerische Bauernverband und die Eidgenössische Alkohol-

Conseil fédéral, dénature un certain nombre d'objectifs de no- fachkommission in Anlehnung an ausländische Verhältnisse

tre législation sur l'alcool. En dépit de ce risque, votre commis- einen Steuersatz von maximal 27 Franken pro Liter reiner Alko-

sion unanime vous demande d'entrer en matière. hol vorgeschlagen. Wenn der Bundesrat an seinen Absichten

festhält, wird er am Schluss weniger in der Kasse haben. Es gilt

Ruesch: Im Hinblick auf den EWR erschien in einer Zeitung hier der alte Grundsatz, dass weniger mehr wäre.

die grosse Schlagzeile: «Französischer Cognac wird billiger.» Um die nötigen Leitlinien zu setzen, hat Herr Reymond zwei

Nirgends war aber zu lesen, dass nach Absicht des Bundesra- Anträge eingebracht Wenn Sie diesen Anträgen zustimmen,

tes dafür Kirsch und damit Kaffee fertig, «Kafi Lutz», und an- wird der Bundesrat die nötigen gesetzgeberischen Grundla-

dere Getränke teurer werden sollen. In der Botschaft ist nur gen haben, um jene Richtung einzuschlagen, die unbedingt

25. August 1992 669 Eurolex. Alkoholgesetz

notwendig ist, um im Spirituosengewerbe, in der Landwirt- knapp 10 Prozent des jetzigen Preises. Das ist wohl nicht sehr

schaft, im Naturschutz und in der Bundeskasse Unheil zu ver- viel, aber es ist natürlich ein Indiz in eine ganz bestimmte Rich-

meiden. tung.

Ich werde mich zu den Fragen der Ansetzung beziehungs-

Schallberger: Bei der Propaganda zugunsten des EWR-Ver- weise Reduktion des Steuersatzes nachher in der Detailbera-

trages wird immer wieder ganz besonders deutlich hervorge- tung melden.

hoben, die Landwirtschaftspolitik sei ausgeklammert. Ein

Bauer, der den Anbau von Kirschen, Mostobst oder Zwetsch- Frau Weber Monika: Das EWR-Recht hat ein Ziel in dieser

gen als wichtigen Betriebszweig betreibt, hat diesen Eindruck Frage: keine Diskriminierung ausländischer Erzeugnisse,

überhaupt nicht. Der Kirschenbauer in Wölflinswil im Fricktal, d. h. auch in diesem Falle Gleichstellung der Belastung von in-

in Holstein im Baselbieter Waldenburgertal, auf dem Steiner- und ausländischen Erzeugnissen. Ich möchte aber ganz deut-

berg im Kanton Schwyz oder in Unterägeri im Zugerländli wird lich sagen - darum habe ich mich nach Herrn Ruesch zu Wort

durch die beantragte Steuerharmonisierung gegenüber der gemeldet-: Das ist nicht nur eine agrarpolitische Frage. Natür-

Konkurrenz im Ausland massiv schlechtergestellt lich beschäftigt uns einerseits der agrarpolitische Aspekt, an-

Das theoretische Ziel, Wettbewerbsverzerrungen und Diskri- derseits aber auch der finanzpolitische. Der finanzpolitische

minierungen im europäischen Produktionsraum auszuschal- Aspekt spielt eine Rolle für die Bundeskasse.

ten, wird in der Praxis ins Gegenteil verkehrt. Das höhere Lohn- Aber auch die gesundheitspolitischen Aspekte - das wollte ich

niveau in der Schweiz und weitere Nachteile wie teurere Bo- vor allem sagen - müssen erwähnt werden. Herr Ruesch hat

denpreise und höhere Verschuldung, zum Teil aber auch kli- gesagt, man dürfe nicht «camouflieren». Das hat er wahr-

matische Nachteile, vor allem aber die Tatsache, dass wir im scheinlich ein bisschen abschätzig gemeint Ich denke, dass

Feldobstbau überwiegend mit Hochstämmen produzieren, die gesundheitspolitischen Aspekte genauso legitim zu er-

bringen uns höhere Produktionskosten. Uebrigens haben wähnen sind wie die agrar- oder die finanzpolitischen.

auch unsere gewerblichen Verwertungsbetriebe vergleich- Ich möchte den Bundesrat bitten, hier einen Kompromiss zu

bare Probleme. Den Ausgleich brachten bisher die abgestuf- finden. Ich will nicht einseitig Interessen vertreten. Ich vertrete

ten Steuersätze. Mit der Harmonisierung der Steuersätze ist zwar Kreise, die den gesundheitspolitischen Aspekt in den

die Schweizer Produktion gegenüber Importerzeugnissen Vordergrund gestellt hätten, aber ich bin bereit, einen Kompro-

deutlich benachteiligt. miss einzugehen. Ich denke, dass zwischen den agrarpoliti-

Der Hochstamm-Feldobstbau ist tatsächlich in Gefahr. Kein schen, gesundheitspolitischen und finanzpolitischen Aspek-

Schweizer möchte unsere landschaftsprägenden Obstbäume ten ein Kompromiss gefunden werden muss. Darum kommen

missen. Unsere Carunternehmer möchten trotz EWR auch in wir nicht herum. Aus gesundheitspolitischer Sicht gefällt es

Zukunft Blustfahrten organisieren können. Doch die frühmor- mir auch nicht, dass der französische Cognac billiger wird.

gens zwitschernden Vögel - auch sie möchten wir nicht ver- Deshalb bin ich der Meinung, dass man einen Kompromiss

treiben - bringen dem Obstbauern nicht das für seine Existenz finden muss.

notwendige Entgelt Ein massiver Preisdruck auf Stein- und

Kernobst ist vorprogrammiert Ohne Ausgleich werden sehr, Frick: Die Diskussion, die wir führen, zeigt es deutlich: Der

sehr viele Obstbäume fallen. EWR-Vertrag hat nicht nur wirtschaftliche Auswirkungen, son-

Ich habe in der Kommission die Frage aufgeworfen, wie der dern sehr vielfältige, die erst zutage treten, wenn wir die einzel-

Bundesrat die durch die Aufhebung der sogenannten Diskri- nen Vorlagen durchberaten. Frau Weber hat gesundheitspoli-

minierung neu geschaffene Diskriminierung der Inlandpro- tische genannt Die sind da

duktion auszugleichen gedenkt Ich habe Verständnis gefun- Herr Ruesch und Herr Schallberger haben die naturschützeri-

den, dafür danke ich. Aber konkrete Vorstellungen bestanden schen Argumente, die Argumente der Landschaftspflege ge-

damals noch nicht. Ich frage Sie, ob in der Zwischenzeit eine nannt. In der Tat hat das Alkoholgesetz vielfältige Auswirkun-

Lösung des Problems gefunden wurde. Wir dürfen nicht zu- gen, die man bedenken und denen man gegensteuern muss.

warten und erst dann politische Feuerwehrübungen veranstal- Der Bundesrat möchte die Steuer auf 35 Franken pro Liter/100

ten, wenn das zu befürchtende grosse Abholzen der Kirsch-, Volumenprozente festsetzen. Das hat in derTatfür inländische

Birn- und Apfelbäume bereits geschehen ist Erzeugnisse einen Preisschock nach oben von 15 bis 20 Pro-

zent zur Folge, für ausländischen Cognac, Whisky usw. aber

Frau Simmen: Es ist ganz klar, dass der springende Punkt bei einen Preissprung nach unten von ebenfalls 20 Prozent

dieser Gesetzesänderung die Aufhebung der unterschiedli- Selbst der Bundesrat (Botschaft 92.057 l, S. 188) rechnet mit

chen Besteuerungen von ausländischen und inländischen einem Absatzrückgang für einheimische Produkte zugunsten

Branntweinen ist Und es ist auch klar, dass diese diskriminie- der ausländischen. Wenn die Produkte teurer werden, ist der

rende Behandlung unter einem EWR-Regime aufgehoben Schweizer Absatz nicht besser. Das wäre widersinnig. Ein

werden muss. Damit ist über die Höhe des Steuersatzes natür- Image für teure Produkte müssten wir über Jahre aufbauen,

lich noch nichts gesagt Wo dieser Einheitssteuersatz zu lie- und das wäre schwierig.

gen kommt, das steht im Ermessen des Bundesrates. Und wo Das EWR-Abkommen hat aber auch andere Auswirkungen,

auch immer er festgelegt ist, es ändert nichts an der Tatsache, nämlich auf das Einkommen der Bauern. Ich nenne diese als

dass inländische schweizerische Branntweine teurer und aus- erste. Ich komme aus einem Kanton, in dem der Kirschenan-

ländische billiger werden. Um diese bittere Pille kommen wir bau, der Obstbau überhaupt, eine wesentliche Rolle spielt, wie

so oder anders nicht herum. in der ganzen Innerschweiz, in der Nordost- und in der Nord-

Aber die Höhe des Steuersatzes hat natürlich verschiedenste westschweiz. Diese Obstprodukte können kaum mehr zu ko-

Gesichtspunkte und Auswirkungen. Einmal gesundheitspoliti- stendeckenden Preisen abgesetzt werden. Wenn nun die

sche: Wie hoch soll man gebrannte Wasser besteuern? Land- Preise steigen, der Absatz zurückgeht und erst noch ausländi-

wirtschaftspolitische: Wie sieht es mit den Rohstoffen - mit in- sche Rohprodukte - z. B. Kirschen - billig eingeführt werden

ländischen und importierten - aus, die gebrannt werden? Und können, hat dies einen ungemeinen Preiskampf zur Folge, der

nicht zuletzt sind es finanzpolitische Auswirkungen, indem je den Feldobstbau völlig unattraktiv macht Wir müssen be-

nachdem mehr oder weniger Geld zur Verfügung steht fürchten - und das ernsthaft-, dass unsere Landschaft erheb-

Ein Blick über die Grenze zeigt, dass auch im Ausland die ge- liche Nachteile in Kauf nehmen muss. Herr Schallberger hat es

brannten Wasser ganz ausserordentlich unterschiedlich be- anschaulich geschildert: die Kirschbäume in der Inner-

steuert werden. Das reicht von einem Satz von Fr. 4.90 in Grie- schweiz, in der Nordwestschweiz - die Gefahr besteht, dass

chenland bis zu 427 Franken in Schweden. Es stimmt, dass diese Hochstämme verschwinden. Das wäre ein Verlust für un-

unsere Anrainerstaaten in etwa bei einem Steuersatz von sere Landschaft - mit monotonem helvetischem Einheitsgrün

27 Franken pro Liter liegen. als Folge. Wesentliche Bestandteile der Landschaft würden

Wie würde sich ein Anheben des Steuersatzes von 27 Franken dahinfallen.

auf 35 Franken auf die konsumierte Menge auswirken? Das Damit ist auch - ich habe es gesagt - das landwirtschaftliche

wäre beim Kirsch eine Preisdifferenz von rund 2 Franken, also Einkommen angesprochen, und hier gilt es ebenfalls gegen-

Eurolex. Loi fédérale sur l'acool 670 25 août 1992

zusteuern. Also müssen wir Massnahmen ergreifen, um diese sichtigung der Einkommensstruktur beim Produzenten, zu

Auswirkungen möglichst bescheiden zu halten. Die erste beachten.

Massnahme hat Herr Reymond vorgeschlagen, nämlich einen In diesem Sinne bitte ich Sie auch in Namen der Kommission,

massvollen Steuersatz. Ich glaube, das ist in der Tat eine Mög- einzutreten und die Detailberatung entsprechend durchzu-

lichkeit, das Problem zu mildern. Der Bundesrat wird den führen.

Steuersatz festlegen. Ich bitte ihn dringend, allen Bedenken

Rechnung zu tragen. Wobei ich allerdings einräume, dass ein Bundesrat Stich: Das schweizerische Alkoholmonopol und

tiefer Steuersatz allein das Problem nicht löst: Je weniger die das EWR-Abkommen verhalten sich zueinander wie etwa

Preise unserer Produkte steigen, um so mehr sinken die Wasser und Feuer. Im einen Fall ist man aus gesundheitspoliti-

Preise für ausländische, welche diesen Vorteil in Marktanteile schen, finanzpolitischen, wirtschaftspolitischen und landwirt-

umsetzen können. Denn bei uns beherrscht vor allem das schaftspolitischen Gründen sehr, sehr restriktiv, während im

Kleingewerbe diese Branche, das keine grossen Werbekapa- anderen Fall stets die Freiheit und die Nichtdiskriminierung im

zitäten freimachen kann, während die Ausländer mit Chic, Ele- Vordergrund stehen. Das alles unter einen Hut zu bringen ist

ganz, Charme, Jugend und anderen Attributen ihre Produkte nicht ganz so einfach.

absetzen können. Das Hauptproblem, das sich für uns stellt, ist natürlich die

Ich bitte den Bundesrat, eine zweite Massnahme zu berück- Nichtdiskriminierung ausländischer Produkte. Das heisst für

sichtigen. Ich bitte ihn, allenfalls die Steuererhöhung erst in den Bundesrat und die Eidgenossenschaft, dass man für ein-

Kraft zu setzen, nachdem die Ernte 1992 bereits verwertet und heimische Getränke dieselbe Monopolgebühr festsetzen

umgesetzt ist. Das wird im nächsten Frühjahr der Fall sein, muss wie für ausländische. Bei dieser Gelegenheit möchte ich

wenn sie destilliert wird. Wenn wir die Steuern früher erhöhen, sagen, dass die Höhe der Monopolgebühr durch den Bundes-

bestrafen wir nachträglich all jene Landwirte, die im Vertrauen rat festgelegt wird, nicht durch Sie. Aber wie diese Höhe auch

auf die heutigen Steuern produziert haben und sich nicht mehr immer festgelegt wird: Die Differenzen in den Produktionsko-

retten können. sten werden bestehenbleiben, ob man die Monopolgebühr

Es braucht aber auch eine dritte Massnahme: Wir müssen ab- bei 27 Franken festlegt oder bei 35 Franken.

klären, welches die wirtschaftlichen und welches die ökologi- Gleichzeitig weise ich Sie darauf hin: 1 Franken Monopolge-

schen Folgen sind, und wir müssen prüfen, welches die geeig- bühr bedeutet für den Finanzminister 10 Millionen Franken

neten Massnahmen sind, um dem gründlich und wirksam zu Einnahmen. So einfach ist die Rechnung. Zwischen 27 und

begegnen - nicht im Sinne einer Notbremse, sondern im 35 Franken sind 80 Millionen Franken Differenz. Bis heute

Sinne einer frühzeitigen Prüfung der Möglichkeiten für Natur- habe ich im Budget noch nicht einkalkuliert, dass wir 80 Millio-

und Landschaftsschutz. nen weniger einnehmen sollen. Sie können sich also vorstel-

Ich habe heute ein Postulat deponiert, das genau in diese len, dass der Finanzminister ganz eindeutig eher für 35 Fran-

Richtung gehen will, nämlich dass der Bundesrat die Auswir- ken votiert als für 27 Franken.

kungen langfristig abklärt und Bericht erstattet, welche Mass- Wir können lange sagen, die Gesundheit sei nicht tangiert und

nahmen gegensteuern können. Die Probleme hier sind nicht es sei paradox, wenn man damit argumentiere, dass ohnehin

nur für die Abstimmung wesentlich, sie sind auch für unsere im Ausland gekauft werde, wenn es dort billiger ist. Es ist zwei-

Landwirtschaft und für unseren Landschaftsschutz von einiger fellos heute schon so, dass bereits etwa 40 Prozent der alko-

Bedeutung. holischen Getränke zollfrei importiert werden. Dieser Tatsache

stehen wir heute schon gegenüber. Ich denke nicht, dass sich

Jagmetti: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte dieser Trend verstärken wird, denn die Differenzen werden

diese Vorlage Anfang Juli zu beraten, also kaum war die Bot- trotz allem geringer - nicht zum Vorteil der schweizerischen

schaft verfügbar. Die Probleme, die heute im Plenum erörtert Produkte, denn diese werden teurer. Aber diese führt man

worden sind, sind aber von der Kommission durchaus geprüft schliesslich nicht ein!

worden. Ich will damit nicht ausschliessen, dass sich seit die- Zur Frage, wie man die Landwirtschaft und die Hochstamm-

ser Beratung Anfang Juli der eine oder andere noch vertieft mit Obstbäume schützen und das Geld sicherstellen kann: Wenn

dem Fragenkreis auseinandergesetzt hat, was zu neuen An- wir uns an die Regeln halten, dann kann man allerhöchstens

trägen führen kann. Die Kommissionsanträge stimmen - wie mit direkten Landwirtschaftsbeiträgen etwas machen, wobei

Sie sehen - mit den Anträgen des Bundesrates überein. man vermutlich nicht auf die Hochstammkulturen abstellen

Darf ich Sie nach dieser Debatte auf Artikel 22 Absatz 1 hinwei- darf, weil das wieder eine produktionsfördernde Massnahme

sen? «Der Steuersatz wird nach Anhören der Beteiligten vom wäre. Es ist also auch hier nicht ganz einfach, und es fragt sich,

Bundesrat festgesetzt. Bei der Festsetzung ist vor allem darauf ob man dort aus ökologischen Bedingungen irgendeine Vor-

Rücksicht zu nehmen, dass dem Produzenten oder Sammler schrift machen könnte. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht,

ein angemessenes Entgelt für die Rohstoffe verbleibt »Wir ha- auch nicht in der Preisdifferenzierung.

ben im Gesetz zwar keine Zahl, aber wir haben doch einen Pa- Wenn Sie aber so sehr Wert auf Preisvergleiche mit dem Aus-

rameter, einen Hinweis, und das gilt natürlich für den schwei- land legen, Herr Ruesch, müssen Sie sich überlegen, dass wir

zerischen Produzenten. ähnliche Preisdifferenzen auch bei anderen landwirtschaftli-

Wir sind uns darüber wahrscheinlich einig: Die Preise der Im- chen Produkten haben. Bei anderen landwirtschaftlichen Pro-

portprodukte werden nicht aufgrund der Produktionspreise dukten - vom Mehl bis zum Fleisch - haben wir genau das-

und Abgaben berechnet, sondern nach dem, was der Markt selbe Problem; auch sie werden eingeführt Die Zollverant-

dafür zu bezahlen bereit ist Ich könnte mir vorstellen, dass ein wortlichen wissen, dass sie nicht mehr jedes Auto kontrollie-

Whisky-Produzent nicht einfach die Produktions- und Ver- ren können. Das ist nicht mehr möglich, sonst produzieren wir

triebskosten plus den Abgabesatz nimmt, sondern dass er auf nur Staus. Das ist nicht denkbar. Deshalb muss dieses Pro-

die Aufnahmefähigkeit des Marktes abstellt blem so oder anders einmal gelöst werden, indem man eine

Gestatten Sie mir noch eine Wiederholung von dem, was ich Annäherung an ein Preisniveau findet

schon gestern - nach den Informationen, welche mir die Alko- Das hat aber mit der Monopolgebührerhöhung nichts zu tun.

holverwaltung gegeben hat - gesagt habe: Es ist davon aus- Bei der Monopolgebühr kann man nicht so sehr vorausspie-

zugehen, dass etwa 40 Prozent des importierten Branntweins len; sie wird ja in wesentlichen Bereichen trotz allem stark her-

in der Schweiz im Reisendenverkehr eingeführt werden, also abgesetzt Die Frage, wie sich der Konsum entwickelt, ist nicht

ohne diese schweizerischen Abgaben, sei es, dass sie im Rah- im voraus zu beantworten. Möglicherweise wird weniger Whi-

men des Lebensmitteltourismus erworben worden sind, sei es sky getrunken, weil er nicht mehr so teuer und somit kein Pre-

dass sie aus einem Tax-free-Shop in einem ausländischen stigeobjekt mehr ist Nur wegen des Geschmacks wird man

Flughafen stammen. ohnehin eher Kirsch als Whisky trinken! Vielleicht gibt es auch

In der Schweiz haben wir hier schon eine sehr differenzierte Si- eine Aenderung der Konsumgewohnheiten, und es wird spä-

tuation, und ich glaube, dass die Voten, die heute abgegeben ter eine Prestigeangelegenheit sein, dass man Schweizer

worden sind, den Bundesrat animieren werden, die Regelung Obstbranntwein statt Calvados trinkt Auch das ist denkbar;

in Artikel 22 Absatz 1, diese Abwägung und die Berück- die Qualität des Schweizer Obstbranntweins ist jedenfalls min-

25. Äug usti 992 671 Eurolex. Alkoholgesetz

destens so gut Die Frage ist aber, wie der Markt darauf rea- Antrag Reymond

giert Abs. 1

Deshalb stellt sich auch die Frage: Was tun Schweizer Produ- Der Steuersatz wird nach Anhörung der Beteiligten vom Bun-

zenten für ihre Produkte? Sie müssen vor allem dafür sorgen, desrat festgesetzt Dieser berücksichtigt dabei die in

dass sie Qualität bieten. Qualität ist auch Bestandteil eines gu- den Nachbarländern geltenden Steuersätze. Bei der Fest-

ten Marketings, das muss man heute sehen. setzung ....

Ich bitte Sie, die Frage bezüglich Steuerhöhe nicht überzube-

werten. Sie spielt letztlich kaum eine Rolle. Art. 22

Zur Frage wegen der Inkraftsetzung der Steuererhöhung kann Proposition de la commission

ich Ihnen, Herr Frick, versichern, dass wir bereit sind, die In- Adhérer au projet du Conseil fédéral

kraftsetzung etwas hinauszuschieben; nicht so weit, wie Sie

wünschen, aber sagen wir - damit Sie sich nicht falsche Hoff-

nungen machen - um einen Monat. Wir werden die neue Re- Proposition Reymond

gelung erst auf Ende Januar in Kraft setzen, so dass die dies- AI.1

jährige Ernte noch zu den alten Preisen verwertet werden Le Conseil fédéral, les intéressés entendus, fixe le taux de l'im-

kann. pôt. Il tiendra compte des taux pratiqués dans les pays voisins.

Was sonst noch getan werden kann: Wir werden versuchen - Ce taux sera fixé....

ähnlich, wie das in der EG gemacht wird -, den kleinen Produ-

zenten etwas zu helfen, indem man ihnen noch eine kleine Abs. 1-AI.1

Preisermässigung für eine beschränkte Menge gibt Wir

möchten nicht päpstlicher sein, als es die EG ist; wir möchten M. Reymond: C'est là l'essentiel de la modification proposée.

nicht strengere Vorschriften erlassen, sondern wir möchten Je rappelle que le Conseil fédéral reste compétent pour fixer

dafür sorgen, dass die Leute, die heute in der Schweiz in die- un taux unique d'imposition, identique pour les spiritueux indi-

sem Gewerbe tätig sind - ob als Urproduzent oder als Verwer- gènes et étrangers.

ter-, auch zu leben haben. Aber die vorhandenen Möglichkei- Je me suis permis de vous faire une proposition qui vise à in-

ten sind beschränkt Immerhin werden und wollen wir die troduire la phrase suivante dans le corps de cet alinéa: «II (le

Möglichkeiten, die wir haben, ausnützen. Das ist selbstver- Conseil fédéral) tiendra compte des taux pratiqués dans les

ständlich. pays voisins.»

So bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten. In bezug auf Si cette proposition, qui n'a toutefois pas été présentée en

den Antrag betreffend die Liköre ist es so, dass wir an der bis- commission, a été faite, c'est qu'elle ressortait clairement des

herigen Lösung festhalten wollen. Wir unterstützen also die- discussions que nous avons eues et le débat d'entrée en ma-

sen Antrag. Wir haben es in der nationalrätlichen Kommission tière a démontré que cette phrase recoupait les soucis d'une

bereits zugesichert. Die nationalrätliche Kommission hat grande partie des membres de la commission. C'est pourquoi

ebenfalls zugestimmt. Sie können somit dem Antrag von Frau je prends la liberté de la présenter ici, en vous demandant de la

Simmen - ich werde sehen, welcher Antrag der zweckmässi- soutenir. Je précise encore que la commission du Conseil na-

gere ist - zustimmen. tional a déjà traité cette proposition et l'a acceptée par 19 voix

sans opposition. Je sais que cela n'influence pas le Conseil

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen des Etats, mais c'est une information intéressante.

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Jagmetti: Die Kommission hat- Herr Reymond hat schon dar-

Detailberatung - Discussion par articles auf hingewiesen - den Fragenkreis zwar erörtert, aber diesen

Antrag nicht behandelt Deshalb liegt auch kein Kommissions-

Titel und Ingress, Ziff. I Ingress antrag vor. Als Kommissionspräsident fühle ich mich nicht er-

Antrag der Kommission mächtigt, Ihnen zu sagen, die Kommission stimme dem An-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates trag von Herrn Reymond zu. Die Kommission hat Ihnen den

Antrag gestellt, dem Bundesrat zu folgen. Die neue Idee ist

Titre et préambule, eh. l préambule nun in Zusammenarbeit mit der Kommission des Nationalra-

Proposition de la commission tes entwickelt worden. Mir ist sie sympathisch, aber ich kann

Adhérer au projet du Conseil fédéral Ihnen namens der Kommission keinen anderen Antrag stel-

len, als dem bundesrätlichen Antrag zu folgen.

Angenommen-Adopté

Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen

Art. 12 Abs. 5 und den Antrag von Herrn Reymond nicht anzunehmen. Es ist

Antrag der Kommission selbstverständlich, dass der Bundesrat, wenn er Preise fest-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates setzt, auch beurteilt, wie die Preise im umliegenden Ausland

sind. Das hat man vielleicht nicht immer und nicht bei allen

Art. 12 al. 5 Preisen so gemacht; aber in Zukunft, Herr Reymond, wird man

Proposition de la commission das bei allen Preisen tun müssen, um die Ausgewogenheit

Adhérer au projet du Conseil fédéral und die Konkurrenzfähigkeit etwas zu fördern; das ist selbst-

verständlich.

Ich denke aber nicht, dass es allein ein Kriterium ist, auf die

M. Reymond, rapporteur: L'article 12, alinéas, peut être Nachbarländer abzustellen. Bei allen Vergleichen haben wir

abrogé puisqu'à l'avenir l'eau de vie fabriquée en Suisse à immer und immer wieder auf gesundheitspolitische sowie auf

partir de matières premières importées sera grevée d'un landwirtschafts- und wirtschaftspolitische Aspekte zu achten.

impôt identique à celui qui frappe l'eau de vie fabriquée à Einzig und allein das, was das Ausland macht, kann nicht ent-

partir de matières premières indigènes. L'abrogation de cet scheidend sein.

article est donc indispensable, elle est conforme au pro- Wir müssen auch die Finanzpolitik berücksichtigen. Es ist ein

blème posé. Argument, dass man daran denken muss, dass man sich nicht

ganz alles leisten kann, ohne es auch zu bezahlen. Bei den

Angenommen - Adopté Kürzungen stelle ich fest, dass sie nirgends beliebt sind, nir-

gends. Darum sollten Sie nicht verlangen, dass wir gleichzeitig

Art. 22 noch auf bisherige Einnahmen verzichten.

Antrag der Kommission Ich bitte Sie also um der Klarheit willen, den Antrag Reymond

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates abzulehnen.

Eurolex Loi fédérale sur l'acool 672 25 août 1992

Abstimmung - Vote fen und auf die Reduktion von 50 Prozent zu gehen. In dieser

Für den Antrag Reymond 27 Stimmen Situation möchte ich Ihnen aus zwei Gründen einen Vermitt-

Für den Antrag der Kommission 7 Stimmen lungsantrag stellen:

Zum einen haben wir aus gesundheitspolitischen Gründen

Abs. 2-AI. 2 kein Interesse an einer allzu grossen Verbilligung alkoholi-

Angenommen -Adopté scher Getränke. Das war auch der eine Grund, weshalb dieser

Artikel 23a Absatz 2 (neu) in der zweiten, gedruckten Fassung

Art. 23a von Eurolex nicht mehr zu finden ist.

Antrag der Kommission Zweiter Grund: der finanzpolitische. Der Verzicht auf eine 100-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Prozent-Besteuerung führt ganz klar zu Ausfällen, und dies in

einer Zeit, wo wir für flankierende Massnahmen zum Beispiel

Antrag Reymond in der Landwirtschaft auf Einnahmen aus der Besteuerung des

Abs. Ibis (neu) Alkohols angewiesen sind.

Die Steuer auf vergorenen weinhaltigen Getränken mit oder Das ist der Grund, weshalb ich mit meinem Antrag zu einem

ohne Zusatz von gebrannten Wassern und höchstens 22 Volu- Artikel 23a Absatz Ibis (neu) nichts anderes als den ursprüng-

menprozenten Alkohol wird um 50 Prozent ermässigt. lich vom Bundesrat vorgeschlagenen Absatz 2 wieder auf-

nehme. Der Unterschied zum Antrag von Herrn Reymond: Bei

Antrag Simmen ihm ist die Formulierung stringent und besagt, dass die Steuer

Abs. Ibis (neu) um 50 Prozent ermässigt wird - der Prozentsatz ist also festge-

Der Bundesrat kann die Steuer um bis zu 50 Prozent ermässi- setzt, wohingegen ich Ihnen beliebt mache, der Bundesrat

gen für vergorene weinhaltige Getränke mit oder ohne Zusatz könne die Steuer bis zu 50 Prozent ermässigen. Das wäre der

von gebrannten Wassern und höchstens 22 Volumenprozen- aktuelle Stand. Er kann ihn aber auch weniger ermässigen; all

ten Alkohol. dies in der Bandbreite, wie es Ihnen der Vorschlag zur Richtli-

nie präsentiert

Art. 23a Ich bitte Sie im Sinne der Abwägung der verschiedenen Inter-

Proposition de la commission essen, meinem Antrag zuzustimmen.

Adhérer au projet du Conseil fédéral

M. Reymond: Les propositions de Mme Simmen et de moi-

Proposition Reymond même sont tellement semblables que c'est très volontiers que

Al. Ibis (nouveau) je retire la mienne au profit de la proposition de Mme Simmen.

L'impôt sur les boissons fermentées à base de vin avec ou

Bundesrat Stich: Wir sind bereit, den Antrag Simmen zu über-

sans adjonction de boissons distillées et titrant au maximum

nehmen.

22 pour cent du volume d'alcool est réduit de 50 pour cent

Jagmetti: Ich nehme an, die Kommissionsmitglieder seien mir

Proposition Simmen nicht sehr gram, wenn ich nicht erkläre, die Kommission habe

Al. Ibis (nouveau) anders beschlossen. Die Kommission hat die Frage auch erör-

Le Conseil fédéral peut réduire au maximum de 50 pour cent tert Der Bundesrat hat - wie Sie schon gehört haben - gegen-

l'impôt sur les boissons fermentées à base de vin avec ou sans über der vervielfältigten Botschaft eine Korrektur vorgenom-

adjonction de boissons distillées et titrant au maximum men, und jetzt korrigieren wir zurück.

22 pour cent d'alcool. Ich glaube nicht, dass ich die Kommissionsmeinung verfäl-

sche, wenn ich jetzt nicht an der Kommissionsfassung, näm-

M. Reymond, rapporteur: Le premier alinéa de cet article rè- lich derjenigen gemäss Bundesrat, festhalte, wenn der Bun-

gle l'imposition des produits alcoolisés. Cette catégorie com- desrat schon einlenkt.

prend les boissons et les produits alimentaires solides addi-

tionnés de boissons distillées, ainsi que le vermouth, les spé- Abs. 1-3-AI. 1-3

cialités de vin, les vins doux et les vins naturels titrant plus de Angenommen -Adopté

15 degrés d'alcool. Ici aussi, la même charge fiscale est pré-

vue pour les vins suisses et les vins étrangers. Abs. Ibis-AI. Ibis

Voilà pour l'ensemble de l'article, auquel viennent s'ajouter la Angenommen gemäss Antrag Simmen

proposition de Mme Simmen et celle que j'avais moi-même Adopté selon la proposition Simmen

déposée, similaire et acceptée d'ores et déjà dans le débat

Art. 27,28

d'entrée en matière par M. Stich, conseiller fédéral.

Antrag der Kommission

Si des questions sont soulevées, je suis prêt à donner les argu-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

ments prouvant que cet alinéa 1 bis doit être ajouté à

Proposition de la commission

l'article 23. Le refus de la proposition de Mme Simmen, ou de

Adhérer au projet du Conseil fédéral

la mienne, provoquerait un renchérissement de 352 pour cent

des produits du type vermouth, par exemple, ou des «Alpen- M. Reymond, rapporteur: II s'agit là en fait de l'adaptation de

bitter» pour citer des produits nationaux. normes techniques qui deviendront uniformes dans tous les

pays de l'EEE. Je n'ai pas d'autres commentaires àfaire.

Frau Simmen: Der heutige Stand der Dinge ist so, dass auf-

grund von Staatsverträgen solche Erzeugnisse mit 50 Prozent Angenommen -Adopté

Ermässigung besteuert werden. Der Vorschlag von Herrn Kol-

lege Reymond geht nun dahin, diese heute gültige Regelung Art. 29,30,32 Abs. 1,33

im Gesetz zu verankern. Vom EWR-Recht her gesehen ist das Antrag der Kommission

nicht zwingend, denn im Vorschlag vom 21. Dezember 1990 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

für eine Richtlinie steht, dass auf solche Zwischenerzeug-

Art. 29,30,32 al. 1,33

nisse, wie sie dort genannt werden, ein reduzierter Satz ange-

Proposition de la commission

wendet werden kann, unter der Voraussetzung unter ande-

Adhérer au projet du Conseil fédéral

rem, dass er den normalen nationalen Verbrauchersatz um

ns du droit fédéral.

nicht mehr als 50 Prozent unterschreiten darf.

Der Bundesrat verzichtet in der Fassung, wie Sie sie auf der M. Reymond, rapporteur: Pour ces articles, il s'agit de dispo-

Fahne haben, stillschweigend auf diese Kompetenz. Das sitions qui deviennent caduques, du fait de la logique expri-

heisst, er ist EWR-konform, indem er den Steuersatz um 0 Pro- mée à l'article 23a

zent senkt Das ist die eine Möglichkeit. Die andere schlägt

Herr Reymond vor, nämlich die Möglichkeit, voll auszuschöp- Angenommen -Adopté

25. Äug usti 992 673 Eurolex. Zollgesetz

Art. 40 Abs. 3 Bst. a, Abs. 4, Ziff. II Bundesrat Stich: Ich teile die Auffassung des Kommissions-

Antrag der Kommission präsidenten, dass man Artikel 15 Ziffer 1 zweiter Satz elegan-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ter formulieren könnte. Aber vielleicht sollten wir uns hier der

EG anpassen.

Art. 40 al. 3 let. a, al. 4, eh. II

Proposition de la commission Jagmetti: Ich erlaube mir, im Anschluss an die Bemerkung

Adhérer au projet du Conseil fédéral von Herrn Bundesrat Stich noch beizufügen: Die beiden Ver-

ordnungen, die hier genannt werden, gelten ja automatisch

M. Reymond, rapporteur: L'exigence du domicile en Suisse ohne Umsetzung in nationales Recht Meines Erachtens kann

pour l'octroi des licences pour le commerce de gros est discri- man sie in der ausdrücklichen Erwähnung sehr wohl weglas-

minatoire au sens du traité et elle est donc supprimée. sen, ohne damit unseren Verpflichtungen des EWR nicht zu

genügen.

Angenommen -Adopté Nachdem wir das mit einem Mitglied der nationalrätlichen

Kommission schon vorbesprochen und vereinbart haben,

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble dürfte eine einfachere Regelung kommen. Eine solche drängt

Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen sich um so mehr auf, als offenbar davon auszugehen ist, dass

Dagegen 1 Stimme diese Verordnungen per 1. Januar 1993 wieder geändert wer-

den. Es wäre wirklich nicht sehr sinnvoll, EG-Verordnungen in

ein nationales Gesetz zu schreiben, die beim Inkrafttreten des

An den Nationalrat-Au Conseil national nationalen Rechts schon nicht mehr gelten würden.

Ich wäre dankbar, wenn Herr Bundesrat Stich diesen Schritt zu

einer einfacheren Formulierung mitbegleiten könnte.

Bundesrat Stich: Auch das haben wir bei diesem Artikel be-

reits berücksichtigt Aber ich bin trotzdem der Auffassung,

dass man es einfacher machen könnte.

#ST# 92.057-10

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

EWR. Anpassung des Bundesrechts

(Eurolex) Detailberatung - Discussion par articles

Zollgesetz. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral Titel und Ingress, Ziff. l, II

(Eurolex) Antrag der Kommission

Loi fédérale sur les douanes. Modification Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) Titre et préambule, eh. l, II

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen -Adopté

Antrag der Kommission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Eintreten Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen

Proposition de la commission Dagegen 1 Stimme

Entrer en matière

An den Nationalrat-Au Conseil national

Büttiker, Berichterstatter: Im Rahmen von Eurolex-man kann

es kaum glauben - ist im Zollgesetz ein einziger Artikel betrof-

fen. Die Aenderung betrifft lediglich die sogenannte Kabotage, Präsidentin: Damit haben wir unsere Traktandenliste in gu-

das heisst die Zulassung von Lastwagen aus dem EWR-Raum tem Marschtempo erledigt. Ich danke Ihnen für diese Fort-

zum innerschweizerischen Güterverkehr. Dies ist eine Konse- schritte.

quenz der Dienstleistungsfreiheit für Spediteure. Nach Arti-

kel 15 Ziffer 1 Zollgesetz sind für Fahrzeuge, die vom Ausland

her kommen, Personen und Waren transportieren und hierauf

die Schweiz wieder verlassen, keine Zollbeträge zu bezahlen. Schluss der Sitzung um n. 15 Uhr

Aufgrund dieser jetzt gültigen Bestimmung ist der Transport La séance est levée à 11 h 15

von Personen und Waren zwischen Ortschaften im Inland, so-

genannte Binnentransporte oder Kabotage, ausgeschlossen.

Die Artikel 47 bis 52 des EWR-Abkommens sehen aber die

Gleichbehandlung aller im Europäischen Wirtschaftsraum an-

sässigen Verkehrsteilnehmer vor. Gemäss EG-Verordnung,

die Gegenstand des EWR-Abkommens bildet, müssen nun

solche Binnentransporte im Sinn der Dienstleistungsfreiheit

zugelassen werden. Artikel 15 des Zollgesetzes muss entspre-

chend abgeändert werden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Stän-

derates ist für Eintreten und hat der Vorlage in der Gesamtab-

stimmung mit 8 zu 0 Stimmen, also einstimmig, zugestimmt.

Gestatten Sie mir noch eine Zusatzbemerkung: Artikel 15 Zif-

fer 1 (Seite 199 der Botschaft 92.057/I) ist kein Meisterstück

guter Gesetzessprache. Ich glaube, ein normaler Bürger wird

diesen Satz kaum verstehen. Ich möchte Herrn Bundesrat

Stich bitten, zuhanden des Zweitrates eine bessere, verständ-

lichere Formulierung zu finden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

9 EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die gebrannten Wasser

(Alkoholgesetz) Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'alcool. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Augustsession

Session Session d'août

Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-9

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.08.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 667-673

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Ref. No 20 021 539

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