Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-7 KI-generiert

Swiss Consumer Credit Directive Implementation

Geschäftsnummer VPB 92-057-7
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a Swiss federal resolution implementing an EU directive on consumer credit. The resolution aimed to protect consumers by establishing rules for credit agreements, including information disclosure in advertising and contracts. Key debates involved whether to include criminal sanctions for violations, the scope of application (specifically regarding secured loans), and the consequences of contract nullity for the consumer. The court ultimately adopted a version that largely aligned with the EU directive's minimum requirements, omitting criminal sanctions and creating specific provisions for secured loans, while establishing a strong civil sanction for nullified contracts where consumers would not owe interest.

Legislator-Regeste

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Art. 14 Ab, Art. 8 Absatz, Art. 6 Absatz, Art. 6 auf, Art. 14 mais, Art. 11 Absatz; Swiss Consumer Credit Directive Implementation: The resolution aimed to protect consumers by establishing rules for credit agreements, including information disclosure in advertising and contracts. Key debates involved whether to include criminal sanctions for violations, the scope of application (specifically regarding secured loans), and the consequences of contract nullity for the consumer. The court ultimately adopted a version that largely aligned with the EU directive's minimum requirements, omitting criminal sanctions and creating specific provisions for secured loans, while establishing a strong civil sanction for nullified contracts where consumers would not owe interest.

Schlagwörter

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Verbraucherkredit Durchführungsrichtlinie Darlehensvertrag Nichtigkeit des Vertrages Schuldbetreibung Verbraucherschutz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 14 Ab
Art. 14 Antrag der Kommission
Art. 8 Absatz
Art. 8 fach zu erfüllen.
Art. 6 Absatz
refusé de conserver les dispositions pénales de la section 6 nie notwendig ist Insbesondere - und das unterstützen wir
Art. 6 auf
refusé de conserver les dispositions pénales de la section 6 nie notwendig ist Insbesondere - und das unterstützen wir
Art. 14 mais
Art. 14 Antrag der Kommission
Art. 11 Absatz
weise alle Lombardkredite, die über 40 000 Franken hinausge- Art. 11
Art. 6 leicht
Art. 6 leicht einhalten, es komme ja nicht oft vor.
Art. 11 hen
weise alle Lombardkredite, die über 40 000 Franken hinausge- Art. 11
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 11 al. 2

This provision determines that the consumer must reimburse the amount received or used until the expiry of the credit term in case of nullity of the contract.

Art. 14

This provision prohibits the lender from accepting payment or guarantee of the credit by means of bills of exchange.

Art. 17

This provision establishes criminal sanctions for violations of the Consumer Credit Act.

Art. 18

This provision establishes criminal sanctions for violations of the Consumer Credit Act.

Art. 19

This provision establishes criminal sanctions for violations of the Consumer Credit Act.

Art. 6 Abs. 1 Bst. a bis

This provision provides for the exclusion of credit agreements secured by usual bank guarantees from the scope of the Consumer Credit Act.

Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision concerns the awarding of court costs.

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Volltext

Eurolex. Crédit à la consommation 1918 N 1er octobre 1992

Präsident: Die FDP- und die CVF-Fraktion lassen mitteilen, Frau Danuser, Berichterstatterin: Mit dem Bundesbeschluss

dass sie der vorgeschlagenen Fassung zustimmen. über den Konsumkredit wird die Richtlinie 87/102, geändert

durch die Richtlinie 90/88, umgesetzt Sie handelt von den

M. Guinand, rapporteur: Je comprends parfaitement la ques- Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Verbraucher-

tion de Mme Grendelmeier. Il y a effectivement un petit pro- kredit Der Verbraucherkredit der EG ist für uns der Konsum-

blème dans la mesure où nous allons procéder, la semaine kredit Kreditnehmende, denen in Form eines Zahlungsauf-

prochaine, aux votations finales sur tout le paquet Eurolex, schubes, eines Darlehens oder einer anderen ähnlichen Fi-

mais qu'il n'y aura pas, ce qui serait logique, une publication. nanzierungshilfe ein Kredit gewährt wird, sollen gemäss der

Nous ne voulons pas de publication pour deux raisons: Richtlinie geschützt werden. Zum Schutz vor irreführender

d'abord, parce que nous ne voulons pas publier des textes Werbung haben wir bei der Beratung des Gesetzes über

dont on ne sait pas s'ils entreront en vigueur et, ensuite, parce den unlauteren Wettbewerb die nötigen Anpassungen be-

qu'on ne veut pas que le délai référendaire commence à courir schlossen.

avant que l'Accord sur l'Espace économique européen ait été Der vorliegende Beschluss handelt vom Schutz bei den Kon-

accepté. Pour que le peuple ait connaissance du contenu de sumkreditverträgen. Von der Möglichkeit, die die Richtlinie

l'Eurolex, il appartiendra donc au Conseil fédéral d'indiquer vorsieht - dass nämlich Bestimmungen erlassen werden

dans la brochure explicative le contenu des diverses proposi- können, die einen stärkeren Schutz der Konsumenten vorse-

tions Eurolex. hen -, wurde, mit einer Ausnahme, kein Gebrauch gemacht

Diese Ausnahme war dann auch im Ständerat sowie in der

Frau Zölch, Berichterstatterin: Auf die Frage von Frau Gren- vorberatenden Kommission umstritten und wurde mehrheit-

delmeier können wir eingehen und sagen, dass der EWR-Ver- lich gestrichen. Es handelt sich um die strafrechtlichen Sank-

trag wörtlich publiziert und dass im Abstimmungsbüchlein ein tionen.

Konzentrat der Eurolex-Vorlage veröffentlicht wird. Sie wissen es alle: Wir haben in der Schweiz noch kein Kon-

sumkreditgesetz auf eidgenössischer Ebene. Der Ständerat

Angenommen -Adopté hat am 4. Dezember 1986 mit 11 zu 25 Stimmen das während

mehr als acht Jahren von der Bundesversammlung behan-

delte Gesetz in der Schlussabstimmung abgelehnt Damit

schienen die Bestrebungen, den Kleinkredithaien wenigstens

die gefährlichsten Zähne zu ziehen, gescheitert zu sein. Kon-

#ST# 92.057-7 sumentenorganisationen und soziale Institutionen, die wäh-

rend Jahren auf die Probleme der Ueberschuldung durch

EWR. Anpassung des Bundesrechts Kleinkredite aufmerksam gemacht hatten, standen vor einem

Scherbenhaufen.

(Eurolex) In der Folge wurden die Kantone aktiv. In drei Kantonen sind

Konsumkredit. Bundesbeschluss die entsprechenden Gesetze bereits verabschiedet In drei-

EEE. Adaptation du droit fédéral zehn weiteren Kantonen sind die Arbeiten noch im Gang be-

(Eurolex) ziehungsweise sind parlamentarische Vorstösse hängig. Sie

Crédit à la consommation. Arrêté fédéral gehen zum Teil viel weiter als unser Beschluss, indem unter

anderem Obergrenzen für die Kreditkosten-vor allem für den

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) Zins - und für die Vermittlergebühren aufgenommen wurden.

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Es gibt auch Verbote für das Gewähren von Zweitkrediten, was

Beschluss des Ständerates vom 27. August 1992 der Kettenverschuldung entgegenwirkt, haben doch bis heute

Décision du Conseil des Etats du 27 août 1992 rund ein Fünftel der Schuldner zwei oder mehr Verträge abge-

Kategorie III, Art 68GRN-Catégorie III, art 68RCN schlossen.

Demgegenüber setzt der vorliegende Bundesbeschluss nur

die Minimalanforderungen um, die die EG-Richtlinie verlangt

Er enthält keinerlei besonderen Sozialschutz und genügt den

Anforderungen der überwiesenen Motion Affolter vom 14. Juni

Antrag der Kommission 1989 nicht Die folgenden Formen des Konsumkredites wer-

Eintreten den in der Vorlage geregelt: Abzahlungskäufe, Mietkaufver-

träge, die ratenweise zahlbaren Fernkursverträge und die Kre-

Antrag der SD/Lega-Fraktion ditkartenkonti, hingegen nicht Ueberziehungskredite auf lau-

Nichteintreten fenden Konti.

Der Beschluss ist in sieben Abschnitte gegliedert: Begriffe;

Antrag der Fraktion der Auto-Partei Geltungsbereich; Form und Inhalt des Vertrags; Rechte und

Rückweisung des Geschäfts 92.057-7 Eurolex an den Bun- Pflichten der Parteien; zwingendes Recht; Strafbestimmun-

desrat gen und Schlussbestimmungen.

mit dem Auftrag, klare Arbeitspapiere vorzulegen, welche den Zu den Beratungen in der Kommission: Unser Rat ist bei die-

geltenden Gesetzestext, die Forderung des Acquis commu- ser Vorlage Zweitrat Die Kommission fürWirtschaft und Abga-

nautaire, den Entwurf des Bundesrates und den Entscheid der ben hat die Vorlage am 10. September 1992 beraten. Sie hat

Kommission in der auf Fahnen üblichen synoptischen Darstel- vor allem über die Nichtigkeit (Art 11) sowie über die straf-

lung zeigen. rechtlichen Sanktionen (Art. 17 bis 19) diskutiert Zu den Arti-

keln 8 und 14 hat die Verwaltung Aenderungen vorgeschla-

Proposition de la commission gen, die durch die Beschlüsse des Ständerates nötig wurden.

Entrer en matière Sie wurden in der Folge von der Kommission gutgeheissen.

Eine dieser beiden Aenderungen, diejenige zu Artikel 14 Ab-

Proposition du groupe DS/Ligue satz 1, wurde Ihnen als Ergänzung zur Fahne am letzten Mon-

Ne pas entrer en matière tag aufs Pult gelegt Die andere finden Sie auf Seite 5 der

Fahne; sie betrifft Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe g. Diese Aen-

Proposition du groupe des automobilistes derung wird voraussichtlich hinfällig.

Renvoyer le projet Eurolex 92.057-7 au Conseil fédéral In der Zwischenzeit hat Herr Fischer-Sursee vor der Kommis-

en l'invitant à soumettre des documents de travail qui présen- sion einen Antrag betreffend Kredite gegen hinterlegte bank-

tent avec toute la clarté souhaitable, au moyen des dépliants übliche Sicherheiten angekündigt - zu Artikel 6 Absatz 1

habituels, le texte de loi actuellement en vigueur, les exigen- Buchstabe a bis -, der Ihnen ebenfalls verteilt worden ist

ces de l'acquis communautaire, le projet du gouvernement et Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme Eintre-

la décision de la commission. ten auf die Vorlage.

I.Oktober 1992 N 1919 Eurolex. Konsumkredit

M. Theubet, rapporteur: Comme nous l'avons vu à propos de M. Gros Jean-Michel: Le groupe libéral n'est pas opposé à ce

la modification de la loi sur la concurrence déloyale, la direc- projet d'arrêté sur le crédit à la consommation, et ce d'autant

tive 87/102, modifiée par la directive 90/88, a pour but de proté- que la précédente tentative législative à ce sujet, qui avait

ger les consommateurs contre des conditions abusives dans connu un sort malheureux en vote final au Conseil des Etats,

les opérations de crédit accordé sous la forme d'un délai de était issue d'une initiative parlementaire de notre ancien collè-

paiement, d'un prêt ou de toute autre facilité de paiement simi- gue, M. Deonna Notre groupe vous demande donc d'entrer

laire. La directive met l'accent sur l'information à fournir au en matière et d'accepter l'arrêté dans la version de la majorité

consommateur dans la publicité d'une part et dans le contrat de la commission.

d'autre part Ainsi, le taux annuel effectif global doit être men- Je voudrais cependant insister sur les deux points suivants.

tionné dans toutes les annonces publiques et dans le contrat D'une part, aux articles 17 à 19, il importe de refuser les propo-

En outre, ce dernier doit obligatoirement indiquer les condi- sitions de minorité et de renoncer ainsi à toute sanction pénale

tions auxquelles ce taux peut être modifié, les éléments devant pour trois raisons. Premièrement, les directives européennes

être pris en considération pour son calcul, le nombre et ne nous imposent pas de telles sanctions. Il n'est donc pas

l'échéance des versements ainsi que leur montant total. opportun de s'engager dans cette voie, dans le cadre d'Euro-

A ce propos, mentionnons le cas particulier des contrats de lex. Il est davantage dans notre tradition de prévoir ici des

crédit sous forme d'une avance sur compte courant que la di- sanctions civiles. Deuxièmement, dans le domaine du petit

rective exclut de son champ d'application, à l'exception des crédit, c'est le plus souvent le simple employé qui se trouve au

comptes liés à une carte de crédit Ceux-ci devraient en effet guichet de la banque qui serait visé par des sanctions pénales,

faire l'objet d'une réglementation spéciale en raison de leurs ce qui n'est pas l'objectif de cette loi. Troisièmement, à

particularités. La directive fixe les informations minimales que l'article 11 alinéa 2, le voeu de la commission de ne pas exiger

le consommateur doit recevoir au moment de la conclusion du le paiement d'intérêts au consommateur dont le contrat a été

contrat ou avant celle-ci. Ces informations seront confirmées déclaré nul constitue déjà une sanction suffisante à l'égard de

par écrit. De plus, la directive prévoit d'autres prescriptions im- rétablissement bancaire. Doubler la sanction n'est sûrement

portantes: obligation de remettre un exemplaire du contrat au pas nécessaire.

consommateur, droit pour celui-ci de s'acquitter par anticipa- D'autre part, le groupe libéral vous demande aussi de soutenir

tion des obligations en découlant et, dans ce cas, droit à une la proposition de M. Fischer-Sursee à l'article 6 alinéa 3, visant

réduction équitable du coût du crédit à exclure partiellement du champ d'application les crédits

A certaines conditions, la directive octroie au consommateur couverts par une garantie bancaire usuelle. La commission a

la possibilité d'exercer à rencontre du prêteur les mêmes d'ailleurs convenu qu'il s'agissait d'une adjonction bienvenue.

droits qu'il a vis-à-vis du fournisseur ou du prestataire. Enfin, Dans ces conditions, le groupe libéral vous demande d'accep-

elle ne prévoit aucune sanction en violation des dispositions. ter cet arrêté.

En droit suisse, il n'existe pas actuellement de loi fédérale sur

le crédit à la consommation. Un projet visant à modifier les Loeb François: Die FDP-Fraktion ist für Eintreten.

articles 226 à 228 du Code des obligations sur les ventes à Unser verstorbener Kollege Affolter hat damals diese Motion,

tempérament et à insérer un chapitre nouveau sur le petit cré- der wir zugestimmt haben, eingebracht Wir sehen aber ein

dit a été rejeté par les Chambres en 1986. De ce fait, les dispo- Problem bei der Unterstellung sämtlicher Privatkredite. Wir

sitions actuellement applicables sont celles sur la vente par sind sehr froh, dass unser Kollege Fischer-Sursee dort einge-

acomptes de 1962 et celles de la loi sur la concurrence dé- hakt und nach einer Lösung gesucht hat, die wir bei unseren

loyale. Beratungen in der Kommission noch nicht gefunden hatten.

Le projet d'arrêté sur le crédit à la consommation qui nous est Deshalb kommt jetzt dieser Einzelantrag von Herrn Fischer-

soumis reprend les dispositions de la directive, à l'exception Sursee, und wir bitten Sie, diesen zu unterstützen. Es ist ein

de celles qui correspondent à des normes de notre droit Sur sehr wichtiger Antrag. Er wird dazu führen, dass wirklich das

le plan de la systématique, il diverge de la directive car il n'y a anvisiert wird, was die Richtlinie will und was auch wir wollen.

pas de raison de renoncer à nos formes usuelles. Toutes les Wir sollten nicht anfangen, einen riesigen Papierkrieg zu ent-

formes de crédit à la consommation tombent en principe sous wickeln, wo das nicht absolut nötig ist, wie z. B. bei Krediten,

le coup de l'arrêté, notamment les ventes à crédit, les loca- bei denen Sicherheiten hinterlegt werden, bei Lombardkredi-

tions-ventes, les cartes de crédit et les cours par correspon- ten, bei all diesen Krediten, die eben hier nicht unterstellt wer-

dance payables par acomptes. Afin de protéger le consomma- den sollten.

teur, le projet interdit l'usage de lettres de change pour le paie- Wir bitten Sie also, bei Artikel 6 auf alle Fälle den Antrag von

ment et la garantie d'un crédit Herrn Fischer-Sursee zu unterstützen. Er ist auch nach der

Les adaptations concernent, en premier lieu, les dispositions Richtlinie möglich; wir haben das in der Fraktion angeschaut

relatives à la publicité. Ces dernières seront transposées dans Wir bitten Sie dann auch, den 6. Abschnitt, die Strafbestim-

notre droit par une révision de la loi fédérale contre la concur- mungen, auszuschliessen und der Mehrheit zu folgen. Es

rence déloyale, laquelle traite déjà cette question. Notre kann nicht unser Ziel sein, hier Strafbestimmungen zu be-

conseil a adopté cette loi la semaine dernière. Allant au-delà schliessen, die dann vor allem die kleinen Bankbeamten tref-

des exigences de la directive européenne, le projet prévoit fen würden, die an den Schaltern stehen. Die anderen Sanktio-

aussi des sanctions civiles et pénales et s'étend également nen sind bereits stark genug, und auch Eurolex sieht keine

aux avances sur les comptes-salaires, alors que la directive se Strafbestimmungen vor.

limite aux comptes liés aune carte de crédit Die FDP-Fraktion bittet Sie, auf das Gesetz einzutreten, den

S'agissant du taux annuel effectif global dont traite l'article 5, Antrag Fischer-Sursee zu unterstützen und ansonsten der

la commission a opté pour une définition complète du taux Mehrheit zu folgen.

dans l'arrêté, suivant en cela le Conseil des Etats et non le pro-

jet qui prévoyait de renvoyer à une formule mathématique David: Sie wissen, dass der Ständerat 1986 ein Konsumkredit-

fixée par le Conseil fédéral. A l'article 11, la commission a re- gesetz in der Schlussabstimmung abgelehnt hat. Die EWR-

jeté la formulation du Conseil des Etats, jugée trop pointil- Vorlage gibt uns nun die Gelegenheit, diese Lücke in der Miss-

leuse, aux termes de laquelle le consommateur est, dès la nul- brauchsgesetzgebung zu füllen.

lité, redevable d'un intérêt mais non de frais. Par ailleurs, elle a Was Ihnen der Bundesrat und die Kommission vorschlagen,

approuvé un libellé plus compréhensible de l'article 14 mais a ist nichts anderes als das Minimum, das nach der EWR-Richtli-

refusé de conserver les dispositions pénales de la section 6 nie notwendig ist Insbesondere - und das unterstützen wir

dans la version du Conseil fédéral. Cette exigence est toutefois von der CVP-Fraktion - will dieser Beschluss die Konsumen-

maintenue par une minorité de la commission. ten informieren, d. h., siesollen im Vertrag und in der Werbung

Les autres propositions de modification seront présentées lors über die Konsumkredite genau darüber ins Bild gesetzt wer-

de la discussion de détail. La commission a décidé, sans op- den, welche Verpflichtungen sie eingehen.

position, d'entrer en matière sur cet objet et elle vous de- Wir sind auch der Meinung, dass eine Missbrauchsgesetzge-

mande d'en faire de même. bung in diesem Bereich erforderlich ist Gerade die jetzige re-

Eurolex. Crédit à la consommation 1920 N 1er octobre 1992

zessive Situation zeigt, dass viele Menschen, die in den Boom- dit ist, wie gross die effektive Belastung ist, wie gross die Zin-

jahren auf diesem Wege Kredite aufgenommen haben, heute sen sind, und wenn das Verfahren nicht schriftlich ist In diesen

bei den Fürsorgeämtern und bei den Sozialwerken landen, die Fällen soll auch eine Strafe möglich sein, denn diese Fälle be-

letztlich die Kreditverpflichtungen begleichen müssen. Hier treffen nicht Bankbeamte - wie Sie gesagt haben, Herr Loeb

müssen wir - auch wenn wir an das Einzelschicksal dieser François -, sondern jene schwarzen Schafe im Kleinkreditge-

Leute denken - gewisse Rahmenbedingungen setzen, damit schäft, die wir eigentlich treffen wollen. Dort ist eine Nachsicht

nicht übermarcht wird. Im übrigen setzt der Beschluss, der Ih- nicht am Platz. Wenn es nämlich um Versehen geht, um Irrtü-

nen vorliegt, die Rahmenbedingungen richtig, und zwar so, mer, wird diese Strafbestimmung nicht anwendbar sein; sie

wie es dem europäischen Standard entspricht gilt nur bei Vorsätzlichkeit Da ist Ihre Nachsicht völlig fehl am

Wir unterstützen den Ständerat in seiner Auffassung, dass das Platze.

Gesetz nicht mit strafrechtlichen Sanktionen arbeiten soll, son- Ich bitte Sie, auf den Entwurf einzutreten.

dern dass es genügt, hier mit klaren zivilrechtlichen Sanktio-

nen entgegenzutreten, wenn Missbräuche auftreten. Schwab: Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich das Eintre-

In diesem Sinne ist insbesondere Artikel 11 Absatz 2 wichtig, ten auf dieses Geschäft Wir haben uns eingehend mit dem

wo wir dem Bundesrat und der klaren Kommissionsmehrheit Bundesbeschluss auseinandergesetzt und schlagen vor, mit

zustimmen. Er besagt, dass vom Geldverleiher keine Zinsan- wenigen Ausnahmen der Linie des Ständerates zu folgen.

sprüche mehr gestellt werden können, wenn der Vertrag nich- Zu den Ausnahmen gehört der Artikel 8 Absatz 2 Buchsta-

tig ist Diese Sanktion ist nach unserer Auffassung absolut not- be g. Hier unterstützt die Fraktion die Version der National-

wendig, wenn wir dieses Gesetz und diese Missbrauchsrege- ratskommission. Eine Ermässigung der Kosten für die nicht-

lung nicht zum Papiertiger verkommen lassen wollen. beanspruchte Kreditdauer scheint uns die gerechtere Rege-

Ich bitte Sie, hier diesem Artikel 11 Absatz 2 in der Fassung lung zu sein als der totale Erlass, wie ihn der Bundesrat vor-

des Bundesrates zuzustimmen. sieht.

Wir können uns auch auf den Vorschlag des Kollegen Fi- Eine weitere Differenz zum Ständerat haben wir in Artikel 14.

scher-Sursee einigen, der vorschlägt, dass für bestimmte eher Hier scheint uns die überaus lange, sehr komplizierte Fassung

kommerziell geartete Kredite, insbesondere Lombardkredite des Ständerates weniger klar zu sein als diejenige der Kom-

und Edelmetallkredite, dieses Gesetz keine Anwendung fin- mission des Nationalrates.

den soll. Es ist richtig, dass sich in diesen Fällen jemand nicht Die Minderheitsanträge zu den Artikeln 17,18 und 19 lehnt die

auf Konsum, d. h. auf die Zukunft hin, Kredit verschafft, son- SVP-Fraktion ab und stimmt dem Beschluss des Ständerates

dern mit Vermögenswerten, die er bereits hat und die er auch zu.

hinterlegen kann. Das kommt in der wichtigen Formulierung Zum Antrag Fischer-Sursee zu Artikel 6 Absatz 1 Buchsta-

«hinterlegte bankübliche Sicherheiten» zum Ausdruck, wie sie be a bis: Diesen haben wir in der Fraktion nicht behandelt Ich

im Antrag Fischer-Sursee steht. vertrete aber die Auffassung - auch nach Absprache mit eini-

In diesem Sinne, mit diesen Grenzbedingungen, können wir gen Kollegen -, dass Kreditverträge oder Versprechen zuge-

diesem Antrag zustimmen. lassen werden könnten, wenn hinterlegte bankübliche Sicher-

Ebenso stimmen wir dieser noch eingegebenen Ergänzung heiten ausgewiesen sind. So gesehen beantrage ich, auch

zur Fahne bezüglich der Zahlungen in Form von Wechseln zu, diesem Antrag zuzustimmen.

wie sie Ihnen auf einem separaten Blatt vorliegt

Insgesamt ersuche ich Sie, auf dieses Gesetz einzutreten und Bundesrat Koller: Ich danke Ihnen für die gute Aufnahme die-

ihm in dieser Form zuzustimmen. ser Vorlage. Dieser Bundesbeschluss gehört zu jenen Fällen,

in denen wir keine bestehenden Gesetze abändern, sondern

Ledergerber: Die SP-Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten neue Erlasse schaffen müssen. Schon das zeigt, dass dieser

und ihr unter gewissen Bedingungen auch zustimmen. Diese Bundesbeschluss in unserem Recht eine wichtige rechtspoliti-

Vorlage Konsumkredit deckt zwar viele Bedürfnisse, die beste- sche Lücke füllt, nachdem unser eigener Versuch zu einem

hen, nicht ab. Wie Sie alle wissen, ist die Verschuldung in die- Bundesgesetz über den Konsumkredit in der Schlussabstim-

sem Land zunehmend ein Problem, und sie wird ein immer mung im Ständerat Schiffbruch erlitten hat Es wird sich hier al-

grösseres Problem, je länger die Wirtschaftskrise, in der wir lerdings um eine EWR-bedingte Uebergangsordnung han-

uns befinden, dauert und je grösser sie ist Dieses Gesetz deln, da wir aufgrund einer Motion von Herrn Affolter selig den

bringt keine Lösung bezüglich Kaskadenverschuldungen, es Auftrag haben, ein Konsumkreditgesetz zu erlassen, und es

bringt keine Vorgaben bezüglich Zinsmaximum - alte Forde- wird sorgfältiger Analyse bedürfen, inwieweit wir diesen Erlass

rungen, die wir schon oft erhoben haben -, aber es bringt im- in ein künftiges Eigengewächs einbauen und allenfalls durch

merhin einen ersten Schritt in Richtung mehrTransparenz. Der weitere Bestimmungen ergänzen werden.

Verleiher muss klar angeben, wie die Bedingungen sind, wie Im übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die einschlägigen

die Gesamtsumme ist, wie die Zinsen sind usw. Das ist immer- EWR-Vorschriften, soweit sie die Werbung auf diesem Gebiet

hin ein wichtiger erster Schritt, der in unserem Lande und in betreffen, durch eine Revision des UWG in schweizerisches

unserem Parlament ohne die Eurolex-Verhandlungen nicht Recht umgesetzt werden und sich der vorliegende Entwurf mit

möglich gewesen wäre. Ich denke, man darf dies hier auch dem Vertragsinhalt von Konsumkrediten befasst

einmal betonen. Dieser Erlass ist ein schlagendes Beispiel für die Konsumen-

Zu den einzelnen Punkten: Wir stimmen dem Antrag Fischer- tenfreundlichkeit des EWR-Rechtes, das wir zu übernehmen

Sursee zu. Es war nie die Meinung, die Kredite, die mit bank- haben.

üblichen Sicherheiten abgedeckt sind, auch unter dieses Ich empfehle Ihnen aus Zeitgründen, die Detailfragen, die Sie

Kleinkreditgesetz zu stellen. Die Formulierung ist jetzt endlich aufgeworfen haben, bei den einzelnen Artikeln zu behandeln.

gelungen; es hat viel gebraucht, aber das Ergebnis kann sich

sehen lassen. Wir werden diesem Antrag zustimmen.

Ich bitte Sie auch, in Artikel 11 der Fassung des Ständerates Abstimmung - Vote

nicht zu folgen, denn es ist nicht einsehbar, wieso ein Kredit- Für den Antrag der Kommission

nehmer überhaupt noch einen Zins dulden sollte, wenn der (Eintreten) offensichtliche Mehrheit

Vertragsabschluss nichtig ist, weil Formfehler vorhanden sind. Für den Antrag der SD/Lega-Fraktion

Ich denke, das schlägt allen rechtsstaatlichen Gepflogenhei- (Nichteintreten) Minderheit

ten ins Gesicht Wenn ein Vertrag nichtig ist, dann werden da-

für auch kein Zins und keine anteiligen Kosten geschuldet Präsident: Nun folgt die Abstimmung über den Rückwei-

Ich bitte Sie auch, die Strafbestimmungen - wir werden dar- sungsantrag.

über noch sprechen - im Gesetz zu belassen, denn diese

Strafbestimmungen treffen nur zu, wenn ein Kreditverleiher die Abstimmung - Vote

elementaren Bestimmungen dieses Gesetzes nicht einhält, Für den Antrag der Fraktion der Auto-Partei Minderheit

also wenn er dem Kreditnehmer nicht sagt, wie gross der Kre- Dagegen offensichtliche Mehrheit

1. Oktober 1992 N 1921 Eurolex. Konsumkredit

Detailberatung - Discussion par articles kommen bezahlen kann. Beim gedeckten Kredit nehme ich ei-

nen Kredit auf, für den das Vermögen vorhanden ist. Statt dass

Titel und Ingress, Art. 1-5 ich die Obligationen verkaufe, hinterlege ich sie, so dass ich

Antrag der Kommission also Konsum auf erspartem oder auf vorhandenem Vermögen

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates betreibe. Die Unlogik wird perfekt, wenn man bedenkt, dass

grundpfändlich sichergestellte Darlehen nicht darunterfallen.

Titre et préambule, art. 1-5 Also wird derjenige, der Grundstücke hat, privilegiert, wäh-

Proposition de la commission rend derjenige, der ein Wertschriftendepot hat, benachteiligt

Adhérer à la décision du Conseil des Etats wäre. Aus diesen Gründen ist es rein logisch und sachlich

nicht gerechtfertigt, die gedeckten Kredite diesem Gesetz zu

Angenommen-Adopté unterstellen.

Man kann nun sagen, die Banken könnten diese Vorgaben

Art. 6 leicht einhalten, es komme ja nicht oft vor. Aber die Lombard-

Antrag der Kommission kredite sind ein tägliches Geschäft der Banken, auch im unte-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates ren Bereich bis zu 40 000 Franken und sogar im Wertschriften-

geschäft, wo ein Wertschriftenkredit aufgenommen wird, da-

Antrag Fischer-Sursee mit Handel betrieben werden kann. Dann schwankt die Höhe

Abs. 1 Bst. a bis (neu) des Kredits: Einmal beträgt sie 100 000 Franken, einmal sinkt

Kreditverträge oder Kreditversprechen, die durch hinterlegte sie auf 10 000 Franken und damit unter die kritische Grenze,

bankübliche Sicherheiten gedeckt sind. wo die Banken Konsumkreditvorschriften einhalten müssten;

im ändern Fall wieder nicht mehr, wenn der Kredit wieder über

Art. 6 40 000 Franken steigt. Es ist also sehr umständlich, bringt Auf-

Proposition de la commission wand und kostet etwas, was natürlich der Kunde bezahlt.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Das grösste Problem aber ist die Nichtigkeit, die angehängt

wird. Wenn die Bank einen Fehler macht, ist dieses Geschäft

Proposition Fischer-Sursee nichtig, d. h., die Bank kriegt keinen Zins, darf aber beispiels-

Al. 1 let. a bis (nouvelle) weise die Obligation, die hinterlegt ist, munter weiterverzin-

aux contrats de crédit et aux promesses de crédit qui sont ga- sen. Wir müssen uns im klaren sein, dass Abwicklungsfehler in

rantis par le dépôt d'une garantie bancaire usuelle. jeder Bank passieren. Die besten Weisungen werden oft über-

sehen, und wir arbeiten auch nur mit Menschen, die Fehler

Abs. 1 Bst. a-g, 2-4 -Al. 1 let. a-g, 2-4 machen -wie wir in diesem Rat gelegentlich auch.

Angenommen -Adopté Die grosse Frage, die sich nun stellt, ist die: Können wir die ge-

deckten Kredite aufgrund der EG-Richtlinien ausnehmen? Der

Abs. 1 Bst. a bis -Al. 1 let. a bis strenge Wortlaut der Richtlinie könnte dagegen sprechen. Nun

sind aber alle Gesetze und Richtlinien interpretationsbedürftig.

Fischer-Sursee: Zuerst will ich meine Interessen offenlegen, Und man muss ja von der Ratio legis ausgehen. Den Sinn der

obschon sie bekannt sein dürften: Als Präsident der Luzerner Richtlinie sehen Sie in der Präambel. Die Präambel sagt deut-

Kantonalbank habe ich für diese schon hinlänglich Werbung lich - sie hat zwar keine Gesetzeskraft, aber sie ist ein Ausle-

gemacht, und für den Verband Schweizerischer Kantonalban- gungsinstrument-, es gehe um den Schutz des Konsumenten

ken kann ich das als Präsident auch noch tun. vor Bevorteilung und vor leichtsinniger Kreditaufnahme. Man

Eine Vorbemerkung: Die Banken befürworten ein Konsumkre- darf daher diese Richtlinie nichtwortklauberisch auslegen, son-

ditgesetz. Sie haben kein Interesse, dass schwarze Schafe dern soll das mit Vernunft tun. Das zeigt vielleicht ein Blick in die

hier herumweiden, sondern eher daran, dass diese geschoren ändern EG-Staaten, die das gemacht haben:

werden. Deutschland hat das Problem seinerzeit nicht erkannt Dort fal-

Worum geht es bei meinem Antrag? Ich will mit ihm gewisse si- len alle Lombardkredite unter diese Regelung mit all den

chergestellte Kredite vom Konsumkreditgesetz ausnehmen. Schwierigkeiten, die ich jetzt erwähnt habe. Momentan laufen

Nachdem alle Fraktionen zustimmen, müsste ich wohl nicht in Deutschland Bestrebungen, die Lombardkredite wieder aus

mehr viel sagen. Aber weil ich weiss, dass das Justizdeparte- dem Konsumkreditgesetz herauszunehmen.

ment gewisse juristische Bedenken hat, muss ich mich doch Frankreich war schlauer. Es hat die Lombardkredite herausge-

noch äussern. nommen, wie mir der französische Bankenverband mitgeteilt

Zuerst zur Fahne: Es gilt die berichtigte Fassung, wobei die er- hat Frankreich betrachtet sie generell als Geschäftskredite

ste und die zweite Fassung materiell keine Aenderung bein- und nimmt sie aus.

halten. Die neue Fassung ist gesetzestechnisch besser aufge- Es kann ja sein, dass die ganz strengen Juristen etwas Mühe

baut. Im Eventualantrag gibt es einen Druckfehler. Es fehlt das haben, die Richtlinie in diesem Sinne anzuwenden. Ich

Wort «gelten». möchte sie aber auf Ziffer 2 des Artikels 2 verweisen. Zur Not

Zur Sache: Nach dem vorliegenden Konsumkreditgesetz gel- könnte man also auch diese Bestimmung anrufen. Dort heisst

ten alle Kredite, die ein Privater im Umfang von 350 Franken es nämlich: «Die Mitgliedstaaten können im Benehmen mit

bis 40 000 Franken aufnimmt und die nicht geschäftlich be- der Kommission Kreditarten vom Anwendungsbereich der

dingt und nicht durch Grundpfandrechte sichergestellt sind, Richtlinie ausschHessen, die folgende Bedingungen erfüllen:

als Konsumkredite. Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass Sie sind zu Zinsen bewilligt worden, die unter den marktübli-

auch sogenannte Lombardkredite, die durch Wertschriften chen Sätzen liegen, und sie werden im allgemeinen nicht öf-

und andere bankübliche Sicherheiten sichergestellt sind, dar- fentlich angeboten.»

unterfallen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Ich habe die Absicht, Das ist meines Erachtens bei den Lombardkrediten, bei den

ein Bild zu kaufen. Es kostet 30 000 Franken. Mir fehlt das er- gedeckten Krediten der Fall. Sie werden, auch wenn sie als

forderliche Kleingeld. Ich gehe zur Bank, borge mir die 30 000 Konsumkredite gebraucht werden, unter den Sätzen der Kon-

Franken, hinterlege dafür Obligationen einer guten Bank, zum sumkredite gewährt, und sie werden auch nichtöffentlich in In-

Beispiel der Luzerner Kantonalbank, und erhalte die 30 000 seraten angeboten.

Franken auf zwei Jahre. Dann laufen nämlich meine Obligatio- Herr Bundesrat Koller, wenn also Ihr juristisches Gewissen

nen aus, und ich kann den Kredit zurückbezahlen. hier noch Skrupel hat, möchte ich Sie doch an diesen Punkt

In diesem ganz klaren Fall müssten nach der Richtlinie und erinnern und Sie bitten, diese Möglichkeit auszuschöpfen. Ich

nach der Bestimmung dieses Beschlusses all die Vorschriften, gönne Ihnen gerne eine Reise nach Brüssel zu den Verhand-

deren ein Konsumkredit bedarf, eingehalten werden. Das ist lungen mit der Kommission.

nun doch des Guten zuviel. Wir müssen doch den Zweck se- Wenn Sie gar nicht wollen, dann müssen Sie den Eventualan-

hen: Ein Konsumkredit ist ein Kredit für ein Konsumgut, das trag annehmen. Aber das ist nicht sehr elegant Ich würde es

ich jetzt kaufe oder verbrauche und erst aus zukünftigem Ein- richtigerfinden, wenn wir dem Hauptantrag folgen.

Eurolex. Crédit à la consommation 1922 N 1er octobre 1992

Bundesrat Koller: Es geht hier um die Frage des Geltungsbe- Art. 9,10

reiches des Bundesbeschlusses über den Konsumkredit Antrag der Kommission

Herr Fischer-Sursee beantragt Ihnen, nun auch Kreditver- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

träge, die durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt Proposition de la commission

sind, vom Geltungsbereich auszunehmen. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ich möchte einfach noch einmal klarstellen, dass dieser Bun-

desbeschluss ohnehin nurfür private Konsumkredite gilt, also Angenommen -Adopté

für Kredite, die nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätig-

keit dienen. Ich darf Sie auch daran erinnern, dass beispiels-

weise alle Lombardkredite, die über 40 000 Franken hinausge- Art. 11

hen, nicht diesem Gesetz unterstehen. Antrag der Kommission

Ich würde sogar so weit gehen und sagen, dass dieser Antrag Abs. 1,3

aus der ganzen Teleologie, also aus Sinn und Zweck des Er- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

lasses heraus, zweifellos eine gewisse Berechtigung hat Das Abs. 2

juristische Problem, Herr Fischer-Sursee, ist einzig das, ob er Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

wirklich mit dem Text der Richtlinie vereinbar ist, und dies vor

allem im Hinblick auf die Praxis, die Sie ja selber genannt ha- Eventualantrag Fischer-Sursee

ben: In Deutschland fallen zurzeit die Lombardkredite eindeu- (Falls der Antrag zu Art 6 Abs. 1 Bst a bis abgelehnt wird)

tig unter den Geltungsbereich des Verbraucherschutzkredit- Abs. 4 (neu)

gesetzes. Aber man will offenbar in Brüssel vorstellig werden, Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht für Kreditver-

um sie aus den eben erwähnten teleologischen Ueberlegun- träge, die durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt

gen vom Anwendungsbereich auszunehmen. sind.

Es ist mir klar, dass die Meinungen - nachdem ich die Frakti-

onssprecher gehört habe - bereits ziemlich gemacht sind. Ich

bin aber einfach verpflichtet, Ihnen zu sagen: Ich kann Ihnen Art. 11

für diesen Artikel nicht den Stempel geben «EWR-konform, Proposition de la commission

vollständig in Ordnung». Sie gehen, wenn Sie diese Bestim- Al. 1,3

mung in den Beschluss aufnehmen, ein gewisses Risiko ein. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Das Risiko könnte natürlich auch darin bestehen, dass ein ein- Al. 2

zelner Bürger sich direkt auf die Richtlinie beruft, womit wir Adhérer au projet du Conseil fédéral

dann wieder den Konflikt hätten, den wir gestern ausführlich

miteinander behandelt haben. Proposition subsidiaire Fischer-Sursee

Zusammenfassend gebe ich zu: Der reine Wortlaut der Richt- (en cas de rejet de la proposition à l'art 6 al. 1 let a bis)

linie spricht gegen diesen Antrag. Sinn und Zweck der Richt- AI. 4 (nouveau)

linie lassen ihn als Grenzfall, als ein kalkulierbares Risiko er- Les dispositions du présent article ne sont pas applicables aux

achten. contrats de crédit couverts par le dépôt d'une garantie ban-

caire usuelle.

Angenommen gemäss Antrag Fischer-Sursee

Adopté selon la proposition Fischer-Sursee Frau Danuser, Berichterstatterin: Mit diesem wichtigen Artikel

können Konsumkreditverträge nichtig erklärt werden. Bei der

Präsident: Damit entfällt der Eventualantrag Fischer-Sursee Nichtigkeit beantragt Ihnen die Kommission mit 11 zu 2

zu Artikel 11 Absatz 4. Stimmen, die Fassung des Bundesrates beizubehalten.

Wenn etwas Rechtsfolgen hat - so, wie es der Ständerat will -,

Art. 7 ist es nicht nichtig. Wir haben es mit einer knallharten Branche

Antrag der Kommission zu tun - ich meine damit nicht den Ständerat! -, und wenn ein

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates solches Finanzinstitut schon Fehler macht - und sonst würde

Proposition de la commission ein solcher Vertrag nicht nichtig -, soll es nicht auch noch Geld

Adhérer à la décision du Conseil des Etats dafür bekommen.

Nach der ständerätlichen Fassung würden die schwarzen

Angenommen -Adopté Schafe gewinnen; denn die vorgeschriebenen Sorgfaltspflich-

ten sind für jede seriöse Bank und ein ebensolches Institut ein-

Art. 8 fach zu erfüllen. Bei Nichtigkeit sollten Kreditnehmende ledig-

Antrag der Kommission lich die empfangenen Leistungen zurückerstatten müssen. An

Abs. 1,2Bst.a-c,e,f,h,i Banken, die gegen leicht erfüllbare Vorschriften verstossen,

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates sollten Kreditnehmende nicht noch einen Zins von 5 Prozent

Abs. 2Bst. d bezahlen müssen. Nicht sie hätten den Bundesbeschluss

.... (Art 5 Abs. 5).... missachtet, sondern die Kreditgebenden.

Abs. 2 Bst. g Den seriösen Instituten wäre hingegen mit der bundesrätli-

.... auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässi- chen Fassung gedient, weil mit ihr - so, wie die Spreu vom

gung der Kosten hat, die auf die nichtbeanspruchte Kredit- Weizen getrennt wird - die unseriösen Institute für unlautere

dauer entfallen; Machenschaften gestraft würden.

Art. 8 M. Theubet, rapporteur: L'article 11 alinéa 2 dispose qu'en

Proposition de la commission cas de nullité du contrat le consommateur est tenu de rem-

Al.1,2let.a-c,e,f,h,i bourser, jusqu'à l'expiration de la durée du crédit, le montant

Adhérer à la décision du Conseil des Etats déjà reçu ou utilisé. Il ne devra ni intérêts ni frais, prévoit le pro-

Al. 2let. d jet du Conseil fédéral. Or, le Conseil des Etats a estimé que,

.... (art. 5,5e al.).... dans ce cas, le consommateur doit tout de même s'acquitter

Al.2let.g d'un modeste loyer pour l'argent qu'il a reçu et a prévu dans ce

.... intérêts et à une réduction équitable des frais afférents sur sens un intérêt de 5 pour cent sur le montant utilisé. Après une

la durée non utilisée du crédit en cas de remboursement anti- longue discussion et sur proposition de M. Thür, votre com-

cipé; mission a décidé par 11 voix contre 2 et 2 abstentions d'en re-

venir à la version du Conseil fédéral. Nous vous demandons

Angenommen -Adopté d'en faire de même.

I.Oktober 1992 N 1923 Eurolex. Konsumkredit

Bundesrat Koller: Ich möchte Sie bitten, bei Absatz 2 entge- M. Theubet, rapporteur: Comme cela a déjà été dit dans l'ex-

gen dem Beschluss des Ständerates Ihrer Kommission und posé d'entrée en matière, l'article 14 interdit au prêteur d'ac-

damit dem Bundesrat zuzustimmen. Wenn Sie das tun, kann cepter le paiement ou la garantie du crédit au moyen de lettres

ich auch bereits hier erklären, dass ich mit der Streichung der de change. Il s'agit là d'une mesure de protection du consom-

Strafbestimmungen einverstanden sein werde. Aber es ginge mateur.

natürlich nicht an, dass wir auf der einen Seite die Strafrechts- Le texte accepté par la commission est issu d'une proposition

bestimmungen herausnehmen und auch bei der zivilrechtli- de l'administration qui ne retient pas, à l'instar de la version du

chen Nichtigkeit keine wirklich effiziente Sanktion vorsehen. Conseil des Etats, de sanction pénale envers les contreve-

Wenn Sie dagegen an dieser harten zivilrechtlichen Sanktion nants. Cette solution se référant uniquement au droit civil a en

festhalten, wonach der Kreditnehmer nur den Kreditbetrag, outre, contrairement à celle du Conseil des Etats, l'avantage

und zwar ohne jeglichen Zins und ohne Kosten, zurückbezah- de ne pas contrevenir au droit de change.

len muss, dann haben wir ein zivilrechtlich wirksames Instru- Nous vous invitons à accepter cette nouvelle formulation.

ment, das auch präventiv wirken wird - vor allem gegenüber

schwarzen Schafen, die es leider auf diesem Tätigkeitsgebiet Angenommen -Adopté

noch gibt

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, dem Bundesrat zuzu- Art. 15,16

stimmen. Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Präsident: Der Eventualantrag Fischer-Sursee entfällt ge- Proposition de la commission

mäss Entscheid bei Artikel 6. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen gemäss Antrag der Kommission Angenommen -Adopté

Adopté selon la proposition de la commission

Art. 17

Art. 12,13 Antrag der Kommission

Antrag der Kommission Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission Minderheit

(Hämmerle, Baumann, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abs.)

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen -Adopté Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 14

Antrag der Kommission Art. 17

Abs.1 Proposition de la commission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Majorité

Abs. 2 (neu) Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ist ein Wechsel oder ein Check entgegen Absatz 1 angenom- Minorité

men worden, so kann ihn der Konsument jederzeit vom Kredit- (Hämmerle, Baumann, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)

geber zurückverlangen. Al. 1

Abs. 3 (neu) Adhérer au projet du Conseil fédéral

Der Kreditgeber haftet für den Schaden, der dem Konsumen- Al. 2

ten aus der Begebung des Wechsels oder Checks entstanden Adhérer à la décision du Conseil des Etats

ist

Art. 18,19

Art. 14 Antrag der Kommission

Proposition de la commission Mehrheit

AI.1 Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Adhérer au projet du Conseil fédéral Minderheit

Al. 2 (nouveau) (Hämmerle, Baumann, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)

Si, en violation du 1er alinéa, le prêteur accepte une lettre de Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

change ou un chèque, le consommateur peut en exiger la res-

titution en tout temps. Art. 18,19

Al. 3 (nouveau) Proposition de la commission

Le prêteur répond du domage causé au consommateur du fait Majorité

de l'émission de la lettre de change ou de chèque. Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Minorité

Frau Danuser, Berichterstatterin: Der Ständerat hat bei die- (Hämmerle, Baumann, Ledergerber, Strahm Rudolf, Thür)

sem Artikel gegenüber der Fassung des Bundesrates eben- Adhérer au projet du Conseil fédéral

falls eine einschneidende Aenderung vorgenommen, welche

massiv in das geltende Wechselrecht eingreift Die Verwaltung Hämmerle, Sprecher der Minderheit: Im Bereich der Konsum-

hat unserer Kommission eine Fassung vorgeschlagen, die kreditgeschäfte herrschen Missstände; das ist nicht zu bestrei-

das Wechselrecht nicht berührt und eine rein zivilrechtliche ten. Deshalb ist dieses Gesetz mit seinen formellen und mate-

Lösung darstellt Sie enthält das Verbot, Zahlungen in Form riellen Minimalbestimmungen zum Schutz der Kreditnehme-

von Wechseln entgegenzunehmen. Wenn Kreditgebende rinnen und -nehmer sehr zu begrüssen. Diese Bestimmungen

dies dennoch tun, können Kreditnehmende die Rückgabe des werden jedoch nur ernst genommen, dieses Gesetz hat nur

Wechsels verlangen. Dies ist nicht voll befriedigend, weil nicht wirklich Zähne, wenn seine Umgehung oder Missachtung mit

sie, die somit aktiv werden müssen, sondern die Kreditgeben- Sanktionen belegt wird. Dies hat der Bundesrat in seinem ur-

den gegen ein Verbot verstossen haben. sprünglichen Vorschlag auch klar erkannt, indem er für die

Absatz 3 sieht vor, dass die Bank dem Aussteller des Wech- Nichtbeachtung der Vorschriften zivilrechtliche und strafrecht-

sels für den Schaden haftet, der aus der Weiterleitung dessel- liche Folgen vorsah.

ben entstehen kann. Diese Fassung wird dem Schutz der Kre- Der Ständerat hat die strafrechtlichen Sanktionen aus der Vor-

ditnehmenden viel eher gerecht als die Fassung des Stände- lage gekippt, und mit ihm hat dies auch die Mehrheit der natio-

rates. Die Kommission hat sie deshalb angenommen. nalrätlichen Kommission getan. Leider!

Eurolex. Loi fédérale sur la procédure administrative 1924 N 1er octobre 1992

Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, diesen Nous vous demandons ici aussi de suivre la majorité de la

Fehler zu korrigieren und wenigstens die vorsätzliche Miss- commission.

achtung der Vorschriften mit Strafe zu belegen. Die Fahrlässig-

keit soll im Unterschied zur Fassung des Bundesrates straffrei Bundesrat Koller: Sie müssen diesen Minderheitsantrag im

bleiben. Ich weiss, dass in anderen Eurolex-Vorlagen die Auf- Zusammenhang mit der zivilrechtlichen Nichtigkeit nach Arti-

nahme von Strafbestimmungen abgelehnt worden ist Doch kel 11 KKB sehen. Dort stehen Sie einem Entscheid des Stän-

erstens müssen wir diesen Fehler hier nicht wiederholen, und derates gegenüber, der die zivilrechtliche Nichtigkeit wesent-

zweitens ist das Konsumkreditgesetz ungleich wichtiger als lich gemildert hat, indem er auch im Falle der Nichtigkeit dem

die Gesetze, bei denen Sie die Strafbestimmungen abgelehnt Kreditgeber noch einen Anspruch auf einen Sprozentigen Zins

haben. Es geht hier um mehr Geld. gewähren möchte. Das wäre eindeutig falsch, wie ich vorhin

Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen. gesagt habe. Ich glaube aber nicht, dass Sie vom Ständerat

Gestatten Sie mir eine kurze persönliche Bemerkung erwarten können, dass er bei Artikel 11 auf seinen Entscheid

zum Ratsbetrieb. Was wir hier in diesen Tagen betreiben, ist zurückkommt und gleich auch noch die Strafbestimmungen

Berufsparlamentarismus zum Nulltarif unter Amateurbedin- in Kauf nähme. Deshalb möchte ich Sie bitten, hier der Kom-

gungen und unter Umgehung sämtlicher Arbeiterschutzbe- missionsmehrheit zuzustimen.

stimmungen. Erlauben Sie mir zuhanden der Materialien noch eine Präzisie-

rung zu Artikel 11, die ich vorhin unterlassen habe: Absatz 2

Präsident: Herr Hämmerle, Sie sollten nur zur Sache besagt, dass der Kreditnehmer im Falle der Nichtigkeit den

sprechen. Kreditbetrag zurückzuzahlen und grundsätzlich weder Zinsen

noch Kosten zu bezahlen hat Wenn er dagegen in bezug auf

Hämmerle, Sprecher der Minderheit: Das hat mit der Sache diese Regelung in Artikel 11 Absatz 2 in Verzug kommt, dann

direkt zu tun; ich komme gleich darauf zurück. gilt natürlich das allgemeine Obligationenrecht, dann muss er

Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist dies ein Verzugszinsen zahlen. Das ist an sich eine Selbstverständlich-

eigentlicher Streikgrund. Trotzdem haben wir und viele von Ih- keit; aber ich möchte dies hier noch festgehalten haben.

nen auch durchgehalten, immer und immer wieder mitge-

macht, die Sachen seriös angeschaut usw. Einer aber, der von Abstimmung - Vote

Streiks sonst gar nichts hält, wird in diesem Saal kaum je gese- Für den Antrag der Mehrheit 65 Stimmen

hen, weder im Plenum noch in der Kommission, die gerade Für den Antrag der Minderheit 44 Stimmen

diese Fragen des Konsumkreditgesetzes behandelt Er fou-

tiert sich darum; er interessiert sich nicht für die mühsame Par- Art. 20,21

lamentsarbeit; er kapriziert sich lieber darauf, Abend für Abend Antrag der Kommission

die sogenannte Classe politique schlechtzumachen, oder Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

dann zelebriert er zum x-ten Male sein Firmenjubiläum. Es ist Proposition de la commission

der gleiche Politiker, der ganz wesentlich daran beteiligt ist, Adhérer à la décision du Conseil des Etats

dass die Parlamentsreform abgelehnt worden ist Ich prote-

stiere in aller Form gegen diese Art von Parlamentsarbeit und Präsident: Artikel 21 wird unter Berücksichtigung der heute

bitte Sie, ein Gleiches zu tun! (TeilweiserBeifall) genehmigten Formulierung betreffend Publikation und Refe-

rendum beschlossen.

Frau Danuser, Berichterstatterin: Wie Sie gehört haben, will

die Minderheit Artikel 17 Absatz 2 streichen, d. h. Kreditge- Angenommen -Adopté

bende, wenn sie fahrlässig gehandelt haben, nur mit Busse

bestrafen - und nicht mit Haft und Busse, wie dies der Fall Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

wäre, wenn sie vorsätzlich gehandelt haben. Für Annahme des Entwurfes 94 Stimmen

Dennoch muss ich Sie im Namen der Kommission bitten, den Dagegen 6 Stimmen

Minderheitsantrag abzulehnen - dies allerdings nur, weil Sie

bei der Nichtigkeit dem Bundesrat und unserer Kommission

und nicht dem Ständerat gefolgt sind. Eine Streichung der An den Ständerat -Au Conseil des Etats

strafrechtlichen Sanktionen wäre für die Kommission und -

wie Herr Bundesrat Koller sagte - auch für den Bundesrat

nicht in Frage gekommen, wenn Sie wie der Ständerat bei der

Behandlung der Nichtigkeit eine Missachtung des Bundesbe-

schlusses mit einem Zins von 5 Prozent aus dem Portemon- #ST# 92.057-45

naie der Kreditnehmenden hätten berappen lassen. Weil dies

nach unserem Beschluss bei Artikel 11 Absatz 2 nun nicht der EWR. Anpassung des Bundesrechts

Fall ist, kann die Mehrheit der Kommission auf die Sanktionen (Eurolex)

verzichten. Die EG-Richtlinie sieht keine Sanktionen vor. Fol-

gen wir dem vielbeschworenen Minimum minimorum, müs-

Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren.

sen wir von den Artikeln 17 bis 19 absehen. Es gilt Artikel 2 des Aenderung

Zivilgesetzbuches, wonach jeder Rechtsmissbrauch verboten EEE. Adaptation du droit fédéral

ist Die strafrechtliche Absicherung zivilrechtlicher Sanktionen (Eurolex)

erachtet die Kommission nicht als nötig. Hingegen müsstesie Loi fédérale sur la procédure administrative.

auf ihren Beschluss zurückkommen, wenn Sie bezüglich der Modification

Nichtigkeit dem Ständerat gefolgt wären. Die Richtlinie sieht

nämlich vor, dass Kreditinstitute, welche Konsumkredite ge- Botschaft II und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1992 (BBIV 520)

währen, einer Bewilligungspflicht unterstellt werden. Davon Message II et projet d'arrêté du 15 juin 1992 (FF V 506)

wird im Bundesbeschluss kein Gebrauch gemacht Das Beschluss des Ständerates vom 24. August 1992

müsste aber andernfalls erwogen werden. Décision du Conseil des Etats du 24 août 1992

Kategorie IV, Art 68 GRN - Catégorie IV, art 68 RCN

M. Theubet, rapporteur: Considérant que les directives com-

munautaires laissent aux Etats membres le soin de prévoir la

mise en oeuvre du droit matériel en matière de sanctions pé-

nales, la majorité de la commission, comme le Conseil des

Etats et pour les mêmes raisons, a estimé que l'on pouvait re- Antrag der Kommission

noncer à ces dispositions pénales par 9 voix contre 6 et une Mehrheit

abstention. Eintreten

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Konsumkredit. Bundesbeschluss

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Crédit à la consommation. Arrêté fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-7

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 01.10.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1918-1924

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Ref. No 20 021 619

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