Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-48 KI-generiert

Retaining Criminal Sanctions for Foreign Property Acquisition Violations

Geschäftsnummer VPB 92-057-48
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the implementation of an EU directive concerning property acquisition by foreign nationals, specifically the "Lex Friedrich," which regulated such purchases. The core issue was whether to maintain or remove criminal sanctions alongside civil ones for violations. The court reasoned that while civil remedies could compensate for material damages, they couldn't fully address non-material losses like vacation disappointment. Furthermore, the inclusion of criminal sanctions was deemed necessary for legal coherence, as other related regulations already incorporated them, and to deter fraudulent practices by imposing a stronger preventive effect beyond mere civil compensation. The court ultimately decided to retain criminal sanctions.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN-Catégorie, Art. 68RCN ne, Art. 7a eine, Art. 7a ein, Art. 7a Abs. 1 Bst, Art. 7a Absatz; Retaining Criminal Sanctions for Foreign Property Acquisition Violations: The core issue was whether to maintain or remove criminal sanctions alongside civil ones for violations. The court reasoned that while civil remedies could compensate for material damages, they couldn't fully address non-material losses like vacation disappointment. Furthermore, the inclusion of criminal sanctions was deemed necessary for legal coherence, as other related regulations already incorporated them, and to deter fraudulent practices by imposing a stronger preventive effect beyond mere civil compensation. The court ultimately decided to retain criminal sanctions.

Schlagwörter

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ausländische Staatsangehörige betrügerischer Erwerb Vollstreckung ausländischer Entscheide Richtlinie Beschlagnahme Erwerb von Grundeigentum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 68 GRN-Catégorie
Par 13 voix contre 8, nous vous demandons de Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art.
Art. 68RCN ne
68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN
Art. 7a eine
Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)
Art. 7a ein
Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)
Art. 7a Abs. 1 Bst
Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)
Art. 7a Absatz
Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)
Art. 9 Absatz
Art. 7a bomben
Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 7a Abs. 1 Bst. a

This provision is cited in the context of granting exemptions from permit requirements for EWR nationals who are employed or self-employed in Switzerland and acquire property for their personal needs.

Art. 7a Abs. 1 Bst. b

This provision is cited as an exemption for individuals who have resided in Switzerland but are no longer economically active, allowing them to acquire a primary residence.

Art. 7a Abs. 1 Bst. c

This provision is cited as an exemption for EWR nationals who are regularly residing in Switzerland and working there, allowing them to acquire property for their needs. The regularity of stay is highlighted as the key criterion.

Art. 7a Abs. 1 Bst. d

This provision is cited to describe the liberalization of property acquisition for companies with their registered office, central administration, or principal place of business in an EWR state, for the purpose of their economic activities.

Art. 7a Abs. 1 Bst. e

This provision is cited as an exemption for EWR nationals who have worked as agricultural employees in Switzerland for two uninterrupted years, allowing them to acquire agricultural properties.

Art. 7a Abs. 2

This provision states that specific individuals are subject to permit requirements during a five-year transitional period, indicating its application in the dispositive for defining these limitations.

Art. 29b bis

This provision is cited in relation to a minority proposal to prohibit military research on highly pathogenic agents, indicating its direct application in the dispositive's consideration of this matter.

Art. 17 Bewilligungsgesetz

This provision is referenced as remaining applicable to the permit procedure and the handling of applications by the land registry office, showing its role in the dispositive for defining procedural aspects.

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Volltext

23. September 1992 N 1693 Eurolex. Erwerb von Grundstücken

sei ein Unikum, hier in privatrechtlichen Verträgen eine straf- gesetzt. Dort finden wir Strafbestimmungen. Es schien uns da-

rechtliche Sanktion vorzusehen, nur halbwegs zutreffend. Es her angebracht - das Prinzip der Kohärenz der Rechtsord-

stimmt zwar, dass es ein Unikum ist; es ist aber auch ein Uni- nung verlangt es -, gewisse materielle Normen auch hier mit

kum, dass wir eine Richtlinie in drei verschiedenen Rechtser- Strafsanktionen zu belegen.

lassen umsetzen. Zwei dieser Rechtserlasse kennen straf- Es kommt noch ein zweiter Grund dazu: Die Verletzung der

rechtliche Sanktionen; nur der dritte, nämlich dieser Bundes- Normen über die Pflicht der Information der Konsumenten vor

beschluss, kennt diese Sanktionen nicht. Vertragsabschluss und vor Reisebeginn - also beispielsweise

In der Kommission ist von der Verwaltung ausführlich darge- die Verpflichtung, in den Prospekten auf die Passformalitäten

tan worden, weshalb es im vorliegenden Bundesbeschluss hinzuweisen - würde durch die zivilrechtlichen Sanktionen -

nicht genüge, nur zivilrechtliche Sanktionen vorzusehen. Der hier wohl vor allem aus unerlaubter Handlung oder «culpa in

Konsument hat zwar, wenn auch mit einiger Mühe, die Mög- contrahendo» in Frage - nur sehr mangelhaft bestraft.

lichkeit, bei Nichteinhalten des Vertrages Schadenersatzan- Das sind die Gründe, weshalb Ihnen der Bundesrat hier neben

sprüche aus unerlaubter Handlung oder Ansprüche aus den zivilrechtlichen auch strafrechtliche Sanktionen vor-

«culpa in contrahendo» geltend zu machen. Dies würde ihm schlägt.

zwar in aller Regel den materiellen Schaden ersetzen. Die ent-

gangene Ferienfreude wäre damit aber natürlich nicht zu er- Abstimmung - Vote

setzen. Fü r den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen

Ich will gerne zugeben, dass auch die strafrechtlichen Sanktio- FürdenAntragderMinderheit 49 Stimmen

nen Ferienenttäuschungen nicht werden verhindern können.

Der Bundesrat hat aber ausgeführt, dass mit den strafrechtli- Art. 23

chen Sanktionen präventiv dahingehend gewirkt werden soll, Antrag der Kommission

dass die schwarzen Schafe -von denen gibt es eben einige in Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

der Reisebranche-diesbezüglich zugunsten des Konsumen- Proposition de la commission

ten mit grösserer Sorgfalt arbeiten müssen. Für die seriösen Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Reiseveranstalter wären daher diese strafrechtlichen Sanktio-

nen ohnehin ohne Bedeutung, vor allem weil man - wie wir be- Präsident: Artikel 23 können wir nur unter dem Vorbehalt der

reits gehört haben - nur bestraft würde, wenn man vorsätzlich definitiven Regelung der Referendumsfrage genehmigen.

gehandelt hat. Die Frage, ob der Vorsatz schwer beweisbar ist,

müssen wir hier nicht diskutieren. Dieses Problem stellt sich Angenommen -Adopté

natürlich bei der Anwendung des Strafgesetzbuches in der

Regel bei jedem Artikel. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Bei Einführung der strafrechtlichen Sanktionen ergibt sich für Für Annahme des Entwurfes 88 Stimmen

den Konsumenten ein weiterer Vorteil, indem eben bei Sach- Dagegen 16 Stimmen

verhaltfeststellung - im Gegensatz zur zivilrechtlichen Klage -

Strafrecht von Amtes wegen zur Anwendung gelangt.

Die Gründe, weshalb die Kommissionsmehrheit dem Rat- in An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Uebereinstimmung mit dem Ständerat - die Streichung bean-

tragt, liegen einerseits darin, dass diese Sanktionen nicht von

Richtlinien verlangt werden, und andererseits darin, dass in

anderen privatrechtlichen Verträgen auch keine entsprechen- #ST# 92.057-48

den Strafbestimmungen vorgesehen sind.

Namens der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie daher, sich EWR. Anpassung des Bundesrechts

dem Ständerat anzuschliessen; in der Kommission ist dieser (Eurolex)

Mehrheitsantrag mit 13 zu 8 Stimmen zustande gekommen. Bundesgesetz über den Erwerb

Sie werden mir aber zugestehen, dass ich persönlich für die von Grundstücken durch Personen

Beibehaltung der strafrechtlichen Sanktionen stimme - selbst

auf das Risiko hin, dass ich als Strafrichter künftig noch etwas im Ausland.

mehr arbeiten müsste. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral

M. Frey Claude, rapporteur: Nous traitons ici de l'ensemble (Eurolex)

de la section 11, articles 20 à 22. Loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles

La directive communautaire ne prévoit pas de sanction pé- par des personnes à l'étranger. Modification

nale. La minorité pense qu'il faut en introduire une car elle y

voit aussi un moyen de prévenir des abus. La majorité de la Botschaft II und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1992 (BBIV520)

commission et le Conseil des Etats rappellent qu'on modifie- Message II et projet d'arrêté du 15 juin 1992 (FF V506)

rait profondément l'esprit du droit privé, si pour toutes les viola- Beschluss des Ständerates vom 24. August 1992

tions de contrats, et afin de les éviter, on introduisait des sanc- Décision du Conseil des Etats du 24 août 1992

tions pénales. Par 13 voix contre 8, nous vous demandons de Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN

ne pas aller au-delà de la directive, au-delà de ce qui est exigé

par le Conseil des Communautés européennes. Nous vous

demandons donc de suivre le Conseil des Etats et de biffer

l'ensemble de cette section 11 qui traite des dispositions pé-

nales. Antrag der Kommission

Mehrheit

Bundesrat Koller: Es ist tatsächlich auch hier so wie praktisch Eintreten

überall: Die EG-Richtlinien sehen immer nur die materiellen Minderheit

Vorschriften vor; mit welchen Normen sie sanktioniert werden, (Ruf, Scherrer Jürg)

ist immer Sache der Mitgliedstaaten. Nichteintreten

Weshalb hat Ihnen der Bundesrat hier neben zivilrechtlichen

auch strafrechtliche Sanktionen, nämlich diese Antragsde- Antrag der SD/Lega-Fraktion

likte, vorgeschlagen? Der Grund war vorab derjenige der Ko- Nichteintreten

härenz. Wie Ihnen der Kommissionspräsident näher dargelegt

hat, wird die einschlägige Richtlinie zum Teil im UWG - sofern Antrag der Fraktion der Auto-Partei

es um unrichtige Angaben in den Prospekten geht - und zum Rückweisung des Geschäfts 92.057-48 Eurolex an den Bun-

Teil in der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen um- desrat

Eurolex. Acquisition d'immeubles 1694 N 23 septembre 1992

mit dem Auftrag, klare Arbeitspapiere vorzulegen, welche den sondern dass auch Schweizer in erheblichem Ausmass Zweit-

geltenden Gesetzestext, die Forderung des Acquis commu- wohnungen im Ausland kaufen. Das Biga hat zu diesem

nautaire, den Entwurf des Bundesrates und den Entscheid der Thema eine repräsentative Erhebung vorgenommen und fest-

Kommission in derauf Fahnen üblichen synoptischen Darstel- gestellt, dass sich im Jahre 1989 bereits etwa 32,6 Prozent al-

lung zeigen. ler Zweitwohnungen, die Schweizern gehören, im Ausland be-

finden, vorwiegend in Frankreich, in Italien oder in Spanien.

Proposition de la commission Eine Umfrage hat auch ergeben, dass rund 43 Prozent der be-

Majorité fragten Schweizerinnen und Schweizer eine Zweitwohnung im

Entrer en matière Ausland kaufen würden und nicht in der Schweiz.

Minorité Die Kommission ist deshalb der Meinung, dass die Revision

(Ruf, ScherrerJürg) der Lex Friedrich nicht nur im Hinblick auf die Eurolex erfolgen

Ne pas entrer en matière soll, sondern auch aufgrund unserer aussenwirtschaftlichen

Interessen, namentlich auch im Zusammenhang mit der Ent-

Proposition du groupe DS/Ligue wicklung beim Bodenrecht und bei der Raumplanung.

Ne pas entrer en matière Die Teilrevision beschränkt sich zunächst auf das, was uns die

Richtlinien vorgeben. Die Lex Friedrich stellt ja auf das Krite-

Proposition du groupe des automobilistes rium der Nationalität ab. Sie behindert also durch eine diskri-

Renvoyer le projet Eurolex 92.057-48 au Conseil fédéral minierende Regelung die Verwirklichung des freien Personen-

en l'invitant à soumettre des documents de travail qui présen- verkehrs, des freien Dienstleistungsverkehrs und des freien

tent avec toute la clarté souhaitable, au moyen des dépliants Kapitalverkehrs. Denn die Möglichkeit, Grundstücke zu erwer-

habituels, le texte de loi actuellement en vigueur, les exigen- ben, ist eine notwendige Voraussetzung dieser drei Freiheiten.

ces de l'acquis communautaire, le projet du gouvernement et Die Liberalisierung des Immobilienmarktes verlangt in allen

la décision de la commission. Efta-Mitgliedstaaten grundlegende Rechtsänderungen, die

jetzt im Prinzip auf das Inkrafttreten des EWR-Abkommens vor-

Iten Joseph, Berichterstatter: Im Rahmen der Eurolex-Revi- zunehmen sind. In Ausnahmefällen wurden Uebergangsfri-

sion haben Sie auch die sogenannte Lex von Moos, Lex Furg- sten zugestanden.

ler oder Lex Friedrich zu revidieren. Die Schweiz hat für die Freigabe der gewerbsmässigen Immo-

Durch diese Gesetzgebung hat das Parlament seinerzeit Ein- biliengeschäfte und Kapitalanlagen in Grundstücken eine sol-

griffe in den an sich freien Immobilienmarkt beschlossen, und che fünfjährige Uebergangsfrist ausgehandelt. Der Schweiz

zwar mit Bezug auf die Ausländer. ist in diesem Bereich gegenüber allen anderen Efta-Staaten

Jetzt - bei der Eurolex- haben Sie diese Einschränkungen zu die längste Uebergangsfrist zugestanden worden. Dies er-

lockern. Es erfolgt eine Oeffnung des Immobilienmarktes. möglicht uns eine schrittweise Oeffnung unseres Immobilien-

Diese Oeffnung erfolgt schrittweise und bezieht sich natürlich marktes.

nur auf die Staatsangehörigen der EWR-Staaten. Etwas ver- Der Hauptteil der Revision besteht darin, dass wir in der ersten

einfacht ausgedrückt könnte man sagen: Nach einer Ueber- Phase bei der Lex Friedrich mit dem neuen Artikel 7a eine

gangsfrist von fünf Jahren hat die Lex Friedrich für Staatsange- neue Ausnahme für Bewilligungen schaffen, nämlich eine

hörige aus EWR-Staaten keine Gültigkeit mehr. Ausgenom- Ausnahme für Angehörige von EWR-Staaten. Das heisst: Von

men ist der Erwerb von Zweitwohnungen als Ferienwoh- der Bewilligungspflicht sind in Zukunft Angehörige von EWR-

nungen. Staaten ausgenommen, die entweder in der Schweiz Wohn-

Der Fahne können Sie entnehmen, dass zu den einzelnen Be- sitz haben oder/und hier arbeiten. Dies einzig für den Erwerb

stimmungen keine Minderheitsanträge vorliegen. Deshalb von Grundstücken für ihre persönlichen Bedürfnisse.

können wir davon ausgehen, dass die Detailberatung sehr Ferner werden von der Bewilligungspflicht Personen ausge-

schnell über die Bühne gehen wird. Wir möchten Ihnen des- nommen, die einer selbständigen beruflichen Tätigkeit in der

halb beim Eintreten aufgrund der Beratungen der Kommission Schweiz nachgehen, und Unternehmungen, sofern sie das

die folgenden Mitteilungen machen: Grundstück zur Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit be-

Die Revision - dies sei zunächst festgehalten - erfolgt nicht nötigen. Das sind Bereiche, die schon nach bisher geltendem

nur wegen der Eurolex Es gibt auch andere Gründe, nament- Recht Ausnahme- bzw. Bewilligungsgründe waren. Wenn die

lich bereits eingereichte und von beiden Kammern überwie- Gründe substantiiert werden konnten, wurde schon nach bis-

sene Vorstösse mit dem Ziel, die Lex Friedrich zu revidieren. herigem Recht eine Erwerbsbewilligung erteilt.

Seit dem Inkrafttreten der Lex Friedrich am 1. Januar 1985 hat Interessant ist auch der Umstand, dass schon heute Auslän-

sich die Zahl der erteilten Bewilligungen für den Grundstücker- der, die im Besitz einer Niederlassung sind, also des soge-

werb durch Ausländer auf einem niedrigen Niveau eingepen- nannten Permis C, wie Schweizer behandelt werden und

delt. So wurden im Jahre 1980 noch 5950 Bewilligungen er- Grundstücke bewilligungsfrei erwerben können. Demzufolge

teilt, im Jahre 1982 noch 3094 Bewilligungen, und 1990 waren wird sich die Liberalisierung, die Sie jetzt zu beschliessen ha-

es nur noch 1139 Bewilligungen. Die letzte Zahl entspricht un- ben, lediglich auf die Ausländer mit dem Permis B erstrecken,

gefähr dem jährlichen Durchschnitt seit 1985. Geht man von also auf Ausländer mit der Aufenthaltsbewilligung. Wenn Sie

der 1990 bewilligten Gesamtfläche der Grundstücke aus, so einen Blick in die Ausländerstatistik des Bundesamtes für Aus-

entfallen auf die Betriebsstätten 79 Prozent und auf den Rest länderfragen aus dem Jahre 1991 werfen, so waren im Dezem-

21 Prozent Diese 21 Prozent verteilen sich auf die übrigen Be- ber 1991 total 889000 Personen im Besitz der Niederlas-

willigungsgründe wie Hauptwohnungen, Zweitwohnungen sungsbewilligung, also nicht der Bewilligungspflicht der Lex

oder Ferienwohnungen. Friedrich unterstellt. Zum gleichen Zeitpunkt waren demge-

Wir haben uns nach den Gründen für den Rückgang der Nach- genüber 273 000 Personen im Besitz einer Jahresaufenthalts-

frage erkundigt Nach Meinung der Kommission liegen die bewilligung; das heisst, neu wird rund ein Viertel der Bewilli-

Gründe nicht allein in den restriktiven Massnahmen, eben gungspflicht nicht mehr unterstellt sein.

nicht allein in der Lex Friedrich, sondern zudem in den hohen Die Kommission ist der Auffassung, dass wir den Immobilien-

Grundstückpreisen, in den hohen Hypothekarzinssätzen, all- markt jetzt nicht liberalisieren und öffnen können, ohne gleich-

gemein in den hohen Lebenskosten in der Schweiz. Ebenso- zeitig an flankierende Massnahmen zu denken und uns zu

wenig gilt die Schweiz heute mehr als alleinige Insel der Stabi- überlegen, wie wir uns verhalten würden, wenn es zu uner-

lität. wünschten Auswüchsen kommen würde. Die Kommission hat

Wesentlich zur Reduktion der Bewilligungsgesuche hat die sich deshalb in einer Aussprache vertieft mit den möglichen

Tatsache beigetragen, dass Deutschland das sogenannte Alternativen und Korrektureingriffen befasst. Im wesentlichen

Bauherrenmodell, also steuerliche Vergünstigungen für geht es darum, ein Instrumentarium für die Zeit nach dem Ab-

Grundstückinvestitionen in der Schweiz, Mitte der achtziger lauf der fünfjährigen Uebergangsfrist bereitzustellen.

Jahre abgeschafft hat Ferner ist es wichtig festzustellen, dass Wir haben deshalb mit je einem Vertreter einer kantonalen Be-

nicht nur Ausländer in der Schweiz Grundstücke erwerben, willigungsbehörde und des Bundesamtes für Raumplanung

23. September 1992 N 1695 Eurolex Erwerb von Grundstücken

ein Hearing durchgeführt. Wir haben dort einige Vorschläge taine antinomie entre une politique touristique consistant,

gehört und diskutiert, wie man im Bereich der Raum- und Bo- d'une part, à attirer la clientèle étrangère chez nous et, d'autre

denplanung sowie der neuen Baugesetzgebung Massnah- part, à lui refuser, sauf de rares exceptions, la possibilité de de-

men treffen könnte. Ich betone: Wir haben diese Massnahmen venir propriétaire d'un logement de vacances dans notre

zunächst zur Kenntnis genommen und diskutiert, aber nicht pays. Avec un brin d'humour, on peut dire que le paradoxe ne

beschlossen und auch nicht generell so gutgeheissen, wie sie tue pas, car les Suisses achètent de plus en plus de résiden-

vorgetragen wurden. ces secondaires à l'étranger et les régions touristiques de no-

So wurde beispielsweise das kantonale Instrument des Erst- tre pays n'ont pas eu de peine à survivre à leurs contradic-

wohnungsanteilplans vorgestellt. Es wurde auch das däni- tions!

sche Modell vorgestellt, das den bewilligungsfreien Erwerb Cela dit, le rapport que j'ai l'honneur et le plaisir de présenter

von Grundstücken von der Wohnsitznahme des Erwerbers au nom de la commission comporte quatre parties: première-

oder der Erwerberin abhängig macht. Dieses Modell sei euro- ment, diagnostic sommaire de la législation fédérale sur la

patauglich. vente d'immeubles à des personnes à l'étranger; deuxième-

Auf kantonaler Ebene stehen mehrere Möglichkeiten zur Ver- ment, modification de la lex Friedrich; troisièmement, mesures

fügung, um die allfälligen negativen Folgen der Liberalisie- compensatoires; et, quatrièmement, perspectives d'avenir en

rung einzudämmen. Auch hier haben bereits Kantone oder matière de ventes d'immeubles à des personnes domiciliées à

Gemeinden den Erstwohnungsanteilplan erlassen. Gemäss l'étranger.

diesem Plan wird ein Prozentsatz an der Bruttogeschossflä- En ce qui concerne le diagnostic sommaire, deux points méri-

che eines Hauses festgelegt, der für Zweit- oder Ferienwoh- tent une attention spéciale de notre part: tout d'abord, l'évolu-

nungen zurVerfügung stehen kann. Je nach Zone kann dieser tion du nombre des autorisations accordées et, ensuite, les

Prozentsatz variieren. Diese Massnahme soll der ortsansässi- raisons de la diminution. En ce qui concerne l'évolution du

gen Bevölkerung ihren eigenen Wohnraum sicherstellen, nombre d'autorisations accordées, si en 1980 celui-ci ascen-

ohne dass durch diese Massnahme gleichzeitig Ausländer dali à quelque 6000, il tombait à un peu plus de 1000 en 1990,

diskriminiert werden. dix ans après, soit à peu près la moyenne annuelle depuis l'en-

Verschiedene Gemeinden - vorwiegend in Fremdenver- trée en vigueur de la lex Friedrich en 1985. En 1990, certains

kehrsorten - haben dieses System bereits eingeführt. Das cantons ont même présenté un taux négatif d'accroissement

Bundesgericht hat zu dieser Frage Stellung nehmen müssen de la propriété en mains étrangères, par exemple, le canton

und hat eine solche Regelung als verfassungsmässig be- des Grisons avec 220 rachats par des Suisses contre

zeichnet. 93 transferts immobiliers à des étrangers; le canton de Lu-

Wie der Bundesrat hat sich auch die Kommission durchaus cerne avec 29 rachats pour 4 transferts; le canton du Valais

Rechenschaft darüber gegeben, dass die Revision an sich avec 231 rachats et 150 transferts. En outre, il est intéressant

sehr brisant wäre; sie hat auch von der Studie, die der Bundes- de relever qu'en 1990 le nombre total d'autorisations pour la

rat zur Abschätzung der möglichen Konsequenzen der Libera- vente à des étrangers de logements de vacances et d'apparte-

lisierung in Auftrag gegeben hat, Kenntnis genommen. Ge- ments dans les appart-hôtels dépassait certes les 50 pour

mäss dieser Studie von Herrn Christoph Muggli ist nach Auf- cent des autorisations accordées, mais - il est utile de le souli-

fassung des Bundesrates kurzfristig mit keinen grösseren gner - la surface concernée par ces mêmes autorisations était

Auswirkungen auf den inländischen Immobilienmarkt zu rech- inférieure à 10 pour cent de la surface autorisée. Près de

nen. Wir betonen: kurzfristig. Die längerfristige Entwicklung 80 pour cent se rapportaient précisément aux établissements

hängt von verschiedenen anderen Faktoren ab. Deshalb wol- dits stables, c'est-à-dire aux entreprises industrielles, com-

len wir als flankierende Massnahmen durch eine zusätzliche merciales, prestataires de services, et le solde de la surface

Revision rechtzeitig Mittel bereitstellen. autorisée était représenté surtout par les résidences princi-

Sollte nach Ablauf der fünfjährigen Uebergangsfrist tatsäch- pales.

lich eine grosse Schwierigkeit auf dem Immobilienmarkt ent- Les principales raisons de cette diminution sont les disposi-

stehen und sollte es sich herausstellen, dass die kantonalen tions restrictives dans le cadre de la lex Friedrich, et les restric-

und bundesrechtlichen Ersatzmassnahmen nicht genügen, tions cantonales et communales qui sont même encore plus

so könnte die Schweiz im Notfall die Schutzklausel anrufen. sévères. D'autres facteurs ont aussi joué un rôle négatif dans

Man muss sich aber bewusst sein, dass diese Schutzklausel ce domaine: la cherté du secteur immobilier helvétique et

nur als Ultima ratio verstanden werden kann und auch auf der l'augmentation des taux hypothécaires, par exemple. La modi-

anderen Seite Konsequenzen hätte. Denn nach Artikel 112 fication du droit fiscal chez nos voisins allemands, qui s'est tra-

des EWR-Abkommens kann eine Vertragspartei zwar einseitig duite par la suppression des facilités accordées pour les inves-

geeignete Massnahmen treffen, wenn ernste wirtschaftliche, tissements immobiliers à l'étranger, a également eu des effets

gesellschaftliche oder ökologische Schwierigkeiten sektoraler négatifs. Quant à la récession économique, elle n'a pas non

oder regionaler Natur auftreten und wenn damit zu rechnen ist, plus épargné ce secteur d'activités. Par ailleurs, il est sans

dass sie anhalten. Dann sind aber diese Schutzmassnahmen, doute important de souligner que les principaux acquéreurs

die der Staat treffen kann, auf das absolute Minimum zu be- de biens immobiliers en Suisse sont justement des ressortis-

schränken. Es ist damit zu rechnen, dass dann die anderen sants des pays de la Communauté européenne, principale-

Staaten ihrerseits Repressionsmassnahmen erlassen. In die- ment les Allemands.

sem Zusammenhang hat die Schweiz eine einseitige Erklä- Enfin, il faut relever que certaines dispositions de la lex Fried-

rung abgegeben und diese dahingehend präzisiert, dass sie rich ne correspondent plus aux exigences actuelles. Je pense

mit der Berufung auf die Schutzklausel in jedem Fall den Zu- notamment - une motion a été déposée à ce sujet par M. Cotti,

gang der gebietsansässigen Bevölkerung zu Immobilien si- conseiller national - à l'obligation faite aux entrepreneurs

cherstellen werde. étrangers qui acquièrent un immeuble à des fins industrielles

In Lichte dieser Ueberlegungen beantragt Ihnen die Kommis- de diriger effectivement l'entreprise et d'exercer une activité

sionsmehrheit (mit 15 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen), auf prépondérante dans la branche en cause, direction effective.

die Vorlage einzutreten. Je pense aussi à la question des appart-hôtels et à la notion

d'assujettissement.

M. Comby, rapporteur: Depuis 30 ans, l'acquisition d'immeu- Une refonte complète de la loi fédérale sur l'acquisition d'im-

bles par des personnes domiciliées à l'étranger est soumise meubles par des personnes à l'étranger s'impose donc. Le

en Suisse à un régime d'autorisation. La lex Friedrich du Conseil fédéral, d'ailleurs, est prêt à l'entreprendre. Notre

16 décembre 1983, entrée en vigueur le 1 er janvier 1985, a fait commission a également constaté qu'il s'avérait nécessaire

suite à toute une série d'arrêtés fédéraux. Toute la période ré- aujourd'hui, avec ou sans l'Espace économique européen, de

cente de notre pays durant ces trois dernières décennies a réexaminer cette législation, en tenant compte à la fois de nos

donc été marquée d'une manière ou d'une autre par des me- intérêts en matière de relations économiques et de l'évolution

sures restrictives dans le domaine sensible de la propriété en des besoins dans les domaines de la politique foncière et de

mains étrangères. Pourtant, il faut bien reconnaître une cer- l'aménagement du territoire.

Eurolex. Acquisition d'immeubles 1696 N 23 septembre 1992

Notre commission a voté en faveur de l'entrée en matière de ce Pour ce qui est des mesures compensatoires, la commission a

projet par 19 voix contre 2 et une abstention. examiné de manière approfondie ces mesures qui pourraient

Pour ce qui est de la modification de la lex Friedrich, l'Accord être prises par les autorités compétentes: la Confédération, les

sur l'EEE implique la reprise de ce que l'on appelle l'acquis, à cantons et les communes. A cet effet, elle a entendu M. Ber-

savoir le droit qui régit les Communautés européennes. Cet nard Trauffer, chef du registre foncier du canton des Grisons,

acquis repose sur les quatre libertés classiques du Marché ainsi que M. Fritz Wegelin, chef de la Division des études do

commun: la libre circulation des personnes, des marchandi- base et plans d'aménagement de l'Office fédéral de l'aména-

ses, des services et des capitaux. Or, la lex Friedrich constitue gement du territoire.

un régime inégal fondé indirectement sur le critère de la natio- Plusieurs mesures compensatoires non discriminatoires ont

nalité. Elle est donc contraire au principe de non-discrimina- été envisagées en matière d'aménagement du territoire et de

tion. En outre, elle représente un obstacle à la libre circulation droit foncier ainsi que dans le domaine fiscal, par des taxes

des personnes, des services et des capitaux, ainsi qu'à la li- frappant spécialement les propriétaires de résidences se-

berté d'établissement. En effet, l'accès à la propriété immobi- condaires. Le modèle danois (rattachement de l'assujettisse-

lière constitue le complément nécessaire de ces libertés. ment au domicile) fait maintenant partie intégrante des Ac-

La libéralisation du marché immobilier implique pour tous les cords de Maastricht.

pays de l'AELE une modification importante de leurs législa- J'attire votre attention en particulier sur le système des quotas

tions. Toutefois, des périodes transitoires ont été prévues. de résidences principales et sur la clause de sauvegarde. En

Pour la Suisse, par exemple, l'accord prévoit une période tran- effet, il existe déjà actuellement des moyens plus ou moins effi-

sitoire de cinq ans pour la libéralisation du commerce d'im- caces pour remédier aux effets néfastes dus aux résidences

meubles et des purs placements de capitaux dans le même secondaires. A l'aide du plan d'affectation communale, le sys-

secteur; je me réfère à l'annexe 12 de l'Accord sur l'EEE, rela- tème des quotas permet de déterminer, de manière différen-

tive à la libre circulation des capitaux. Il faut souligner le fait ciée selon les zones, la part des résidences secondaires qui

que la Suisse a obtenu une période transitoire plus longue que ne doit pas être dépassée ou la part minimale que doivent at-

les autres pays de l'AELE; l'Autriche n'a obtenu que trois ans. teindre les résidences principales. Dans les cantons de Berne,

Dans ces conditions, l'ouverture du marché immobilier se fera des Grisons et du Tessin, plusieurs communes touristiques

progressivement. De plus, le système actuel d'autorisation et ont introduit des quotas de résidences principales. Dans un

de contingentement pour l'achat de logements de vacances arrêt récent, le Tribunal fédéral a même considéré qu'une telle

par des personnes domiciliées à l'étranger pourra être main- mesure était en principe conforme à la constitution.

tenu tel quel durant la période transitoire. D'une façon générale, j'estime pour ma part qu'il faut laisser

Mais durant cette phase d'adaptation, le Conseil fédéral pro- aux cantons, voire aux communes, la compétence de prendre

pose d'exempter du régime de l'autorisation les personnes de telles mesures, dans le respect du principe de subsidiarité.

suivantes: premièrement, les ressortissants des pays de l'EEE Plus proches des réalités locales, ils sont mieux à même que le

domiciliés en Suisse qui exercent une activité salariée ou indé- pouvoir central de prendre des mesures qui tiennent compte

pendante, pour l'acquisition d'immeubles affectés à leurs pro- des spécificités régionales.

pres besoins; deuxièmement, les ressortissants des pays de Quant à la clause de sauvegarde, elle constitue une mesure

l'EEE domiciliés en Suisse qui n'exercent pas d'activité lucra- exceptionnelle qui ne peut être prise que dans des situations

tive, lorsqu'ils acquièrent un immeuble à titre de résidence extrêmement critiques (ultima ratio).

principale au lieu de leur domicile; troisièmement, les ressor- S'il devait y avoir des difficultés sérieuses après la période

tissants des pays de l'EEE qui séjournent régulièrement en transitoire de cinq ans et s'il devait s'avérer que les mesures de

Suisse pour y exercer une activité lucrative, lorsqu'ils acquiè- substitution prises au niveau cantonal et fédéral ne suffisent

rent des immeubles en vue d'y loger durant ce séjour ou pour pas à combattre une perturbation du marché immobilier, la

l'exercice d'une activité indépendante - on fait allusion ici à un Suisse pourrait encore faire usage de la clause de sauve-

professeur d'université qui viendrait d'Allemagne pour ensei- garde. En effet, selon l'article 112 de l'Accord EEE, une partie

gner à Zurich, ou de Paris pour enseigner à Genève, et cela un contractante peut prendre unilatéralement des mesures ap-

ou deux jours par semaine, l'important étant la régularité avec propriées en cas de difficultés sérieuses d'ordre économique,

laquelle il vient dans notre pays. Cette notion a d'ailleurs été sociétal ou environnemental, de nature sectorielle ou régio-

précisée avec raison par le Conseil des Etats. Dans ce cas-là, nale. Mais toute autre partie contractante peut rétorquer par

cette personne a la possibilité, pour ses besoins personnels, des mesures de rééquilibrage, un autre nom donné à des me-

d'acheter un immeuble. Quatrièmement, les ressortissants sures de représailles.

des pays de l'EEE ou les sociétés qui ont leur domicile ou leur A notre avis, le déclenchement éventuel de la clause de sauve-

siège, (cloche du président) leur administration centrale ou garde implique le développement de la statistique foncière si

établissement principal dans l'un des Etats de l'EEE, lorsqu'ils l'on veut démontrer de manière probante la nécessité de me-

acquièrent des immeubles pour l'exercice d'une activité éco- sures de sauvegarde.

nomique; cinquièmement, les ressortissants EEE qui, en qua- En ce qui concerne les perspectives d'avenir en matière de

lité de salariés agricoles, ont travaillé en Suisse pendant deux vente d'immeubles à des personnes à l'étranger, le Conseil fé-

années sans interruption, en cas d'acquisition d'entreprises et déral, conscient des difficultés et des sensibilités diverses

d'immeubles agricoles conformément aux dispositions de la dans ce doamine, a demandé, dans le cadre de l'expertise

législation fédérale sur l'agriculture. Hauser, qu'on examine quelles seraient les conséquences sur

Par ailleurs, deux remarques s'imposent: Ces dispositions ne le marché immobilier suisse d'une libéralisation de la lex

touchent pas les personnes qui sont au bénéfice d'une autori- Friedrich (cf. le marché immobilier suisse sans la lex Friedrich,

sation d'établissement (permis C) puisqu'elles ne sont pas, Ch. Muggli).

déjà actuellement, assujetties à autorisation. Elles concernent A court terme, cette libéralisation ne devrait pas avoir des

en revanche notamment les personnes au bénéfice d'une au- effets importants. A moyen terme, soit après l'abolition des

torisation de séjour (permis B), qui, elles, sont assujetties à au- restrictions à l'acquisition d'immeubles, la demande sur le

torisation. Or, il ressort des statistiques de l'Office fédéral des marché immobilier suisse pourrait cependant augmenter. Il

étrangers que 889000 personnes sont au bénéfice d'un faut s'attendre à une pression de la demande étrangère sur-

permis C (environ trois quarts) contre 273 000 au bénéfice tout sur les logements de vacances dans des lieux touristi-

d'une autorisation de séjour (permis B), environ un quart. En ques de prestige et sur le marché des placements. Cepen-

outre, cette libéralisation ne touchera pas non plus les fronta- dant, l'attitude des investisseurs étrangers dépendra, en défi-

liers qui, durant la période transitoire de trois ans, prévue dans nitive, de révolution des taux d'intérêts et du rendement des

le cadre de la libre circulation des personnes, devront rentrer investissements. En ce qui concerne les perspectives d'ave-

chaque soir au lieu de leur domicile. nir, selon l'étude entreprise par le Conseil fédéral, l'incidence

La commission a approuvé ces propositions par 15 voix sera pratiquement faible à court terme et, à moyen terme,

contre 3 et 2 abstentions, en acceptant les modifications ap- l'augmentation annuelle des ventes de terrain pourra se si-

portées par le Conseil des Etats au projet du Conseil fédéral. tuer entre 200 et 300 hectares, c'est-à-dire à peu près 1 pour

23. September 1992 N 1697 Eurolex. Erwerb von Grundstücken

mille des surfaces bâties de notre pays. Cela est marginal, il werden müssen. Unsere Nachbarn, die Italiener, setzten dann

faut le reconnaître. Druck auf, und schon waren gemachte Versprechen nicht

En complétant les déclarations de M. Iten Joseph, je précise mehr relevant. Da verwundert es mich nicht mehr, wenn unser

que des mesures compensatoires, notamment en relation Volk von Wirtschaftsvertretern und nicht mehr von Volksvertre-

avec l'aménagement du territoire, ont déjà été prises dans un tern in Bern spricht.

certain nombre de cantons, par exemple ceux de Berne, des Die Mehrheit der Fraktion der Schweizer Demokraten und der

Grisons et du Tessin, ainsi que dans certaines communes. Lega dei Ticinesi lehnt daher dieses Gesetz ab.

Ces mesures, si elles sont prises après la période transitoire

de cinq ans, ne doivent pas comporter un caractère discrimi- Frau Bär: Es ist auffallend, dass sich die Bundesräte, die

natoire, mais être eurocompatibles. Il est important de le rap- Staatssekretäre und andere Befürworter eines EWR-Beitritts in

peler ici, car on ne peut pas, en restant dans le contexte de la ihren Referaten meistens zum Problemkreis, den wir mit die-

libre circulation des personnes, des services et des capitaux, sem Geschäft diskutieren müssen, ausschweigen. Das

introduire des mesures discriminatoires à l'endroit des étran- Thema «Aufhebung der Lex Friedrich und ihre Folgen» wird

gers. kaum berührt.

En conclusion, avec ou sans l'EEE, il s'avère indispensable de So hat es zum Beispiel Herr Staatssekretär Blankart fertigge-

réviser la lex Friedrich. Les adaptations proposées par le bracht, am Gewerbekongress ein zehnseitiges Referat zu hal-

Conseil fédéral découlent de l'Accord sur l'EEE, elles s'impo- ten, ohne ein Wort zur Lex Friedrich zu sagen. Auch in diversen

sent. La période transitoire de cinq ans prévue pour les purs Propagandabroschüren, die uns ins Haus flattern, sind die

placements de capitaux et le commerce d'immeubles ainsi Aussagen zum Thema Boden, Raumplanung und Erwerb von

que le maintien du système actuel d'autorisations pour l'achat Wohneigentum so mager und so beschönigend, dass sie

de logements de vacances permettent une ouverture progres- schon wieder aussagekräftig werden.

sive du marché immobilier aux ressortissants des pays de Lesen Sie einmal im rot-blauen Büchlein des Integrationsbü-

l'EEE. La période transitoire de cinq ans laisse suffisamment ros die Antwort auf die Frage 34 («Kann ich dann in Dänemark

de temps au législateur pour prendre d'éventuelles mesures eine Wohnung kaufen?»). Sie lautet: «In der Schweiz können

de substitution. Ces dernières devront tenir compte de l'évolu- Bürger aus allen anderen EWR-Ländern allerdings erst ab

tion dans le domaine de l'aménagement du territoire et du 1998 eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Wenn die Schweiz,

droit foncier, sans négliger nos intérêts en matière de politique nach einer Uebergangsfrist von 5 Jahren, die diskriminieren-

extérieure. Enfin, la clause de sauvegarde nous permettra de den Bestimmungen der 'Lex Friedrich' revidiert hat» Und auf

prendre des mesures appropriées en cas d'afflux de capitaux die Anschlussfrage (Frage 36), ob es dann «zum Ausverkauf

en provenance d'autres pays de l'Espace économique euro- der Heimat» komme, können wir lesen: «Es ist unwahrschein-

péen. lich, dass ein ausländischer Sturm auf Schweizer Boden ein-

Je ne saurais conclure sans remercier vivement le Conseil fé- setzt. Wurden doch in den letzten Jahren die in der 'Lex Fried-

déral, le Département fédéral de justice et police et son chef, rich' erlaubten Kontingente für Ausländer nicht mehr ausge-

M. Arnold Koller, ainsi que l'Office fédéral de justice, en parti- schöpft. Sollte es trotzdem Probleme geben, so kann die

culier MM. Heinrich Koller, directeur, et Bernard Maître, pour Schweiz die ausgehandelte Schutzklausel anwenden.»

l'excellent travail accompli et la précieuse documentation So einfach soll das sein. Aber so einfach dürfen wir uns die Sa-

mise à la disposition de la commission. che nicht machen. Zuviel stehtauf dem Spiel bzw. auf dem Bo-

La commission, par 15 voix contre 3 et 2 abstentions, a ac- den. So verkürzt darf nicht argumentiert werden. Die Aussage,

cepté le projet du Conseil fédéral dans la version du Conseil dass wir die Lex Friedrich erst in 5 Jahren aufheben müssen,

des Etats. Je vous invite chaleureusement à en faire de même. ist irreführend. Weshalb sagt man nicht, dass bereits ab dem

1. Januar 1993 eine teilweise Zulassung von bewilligungs-

Bischof: Was der Ständerat mit einer selbstverständlichen freien Käufen durch Ausländerinnen und Ausländer auf unse-

Gleichgültigkeit erledigte (sprich Grundstück- und Immobili- rem Immobilien-und Bodenmarkt im Gesetz verankert werden

enverkauf an Ausländer im EWR), ist eine «Schweinerei». muss?

Sprechen Sie einmal mit diversen Gemeinderäten von Kuror- Nach meiner Erfahrung bei den Diskussionen um die Folgen

ten! Diese legen Ihnen klipp und klar dar, wie rapid die Boden- eines allfälligen EWR-Beitritts wird von der Bevölkerung priori-

preise in ihren Gemeinden ansteigen und dass Einheimische tär auch immer die Frage nach den Auswirkungen auf den Bo-

gezwungen werden, sich ausserhalb ihres Heimatortes anzu- den, die Bodenpreise, die Siedlungspolitik, die Raumplanung

siedeln. und die Mietzinse gestellt; und ich denke, sie wird zu Recht ge-

Ich nehme als ein Beispiel einer solchen Gemeinde den Fe- stellt. Das Aufheben-Müssen der Lex Friedrich ist zweifellos

rienort Flims: Alle drei bis vier Jahre verdoppeln sich die Bo- einer der Angelpunkte im Vertragswerk mit der EG und hat

denpreise. Vor dem Konjunktureinbruch sind Spitzenpreise langfristig auf unser Land tiefgreifende und komplexe Auswir-

bis 1000 Franken pro Quadratmeter verlangt worden. Diesen kungen.

Boom hat der Bau von Zweit- und Ferienwohnungen für Unter- Der durch die Schaffung des Binnenmarktes angesagte

länder ausgelöst. Von den zwischen 1979 und 1990 in Flims Wachstumsschub wird seine negativen Auswirkungen auf den

erstellten Neubauten waren mehr als 70 Prozent Zweitwoh- Bodenverbrauch haben. Unsere Lage im Zentrum von Europa

nungen. In den letzten Jahren hat sich diese Entwicklung wird diesen Druck noch verstärken, einmal in den Berggebie-

noch zugespitzt. Von zehn neuen Wohnungen wird nur eine ten wegen der erhöhten Nachfrage nach Zweit- und Ferien-

ganzjährig bewohnt. Würde nun die Lex Friedrich aufgeho- wohnungen, wo dann noch die dazugehörenden Siedlungs-

ben, so kann man sicher sein, dass rasant gekauft werden und Verkehrsstrukturen dazukommen. Dies wiederum wird

wird. Bei vielen Grundbuchinspektoraten gibt es heute schon sich in steigenden Bodenpreisen niederschlagen, was zu ei-

viele Anfragen ausländischer Interessenten. ner Verdrängung der wirtschaftlich schwächeren ansässigen

Nun kommt unser lieber Herr Bundesrat Koller und «ver- Bevölkerung führen kann.

spricht», auch bei einem Scheitern des EWR würde er eine Re- Das Kontaktgremium der Kantone schreibt dazu: «Anders als

vision der Lex Friedrich in die Wege leiten. Man muss feststel- die Erstwohnungen spielen Zweit- und Ferienwohnungen bei

len, dass er die Folgen des EWR-Vertrages und auch der Frei- der Diskussion um die Aufhebung der Lex Friedrich eine be-

gabe des Bodenverkaufs an Ausländer total verharmlost. deutende Rolle. In gewissen Gegenden muss mit einer erheb-

Vor noch nicht allzu langer Zeit erklärte der Bundesrat in sei- lichen Nachfrage gerechnet werden, und die Liebhaberpreise

nen EWR-Verhandlungsrichtlinien, dass er unbedingt an der werden zweifellos ihre Wirkung auf das allgemeine Preisni-

Lex Friedrich festhalten wolle. Nun tönt es aber aus Bern ganz veau haben.»

anders. Da gibt es Ständeräte, die verlauten lassen, dieses Die Kantone ziehen daraus die Schlussfolgerung: «Zum

Gesetz sei heute nicht mehr zeitgemäss und widerspreche Schutz der ansässigen Bevölkerung vor Verdrängung durch

völkerrechtlichen Verträgen. Das kommt daher, dass wegen kapitalkräftige Nachfragen sind nichtdiskriminatorische Mass-

offensichtlicher Verstösse gegen die Lex Friedrich etliche Im- nahmen im Bereich des Wohnungsmarktes zwingend erfor-

mobiliengesellschaften in italienischem Besitz hätten liquidiert derlich.»

Eurolex. Acquisition d'immeubles 1698 N 23 septembre 1992

Hier liegt das Festlegen von Erstwohnungsanteilen, wie sie in men entgegenzusetzen. Hier sind speziell hohe Anforderun-

einzelnen Fremdenverkehrsorten der Kantone Graubünden, gen an unsere Gesetzgebungsarbeit gestellt

Bern und Tessin eingeführt sind, auf der Hand. Handlungs- Wir legiferieren nicht für ein Konsumgut, sondern für unsere

möglichkeit bietet auch das Steuerrecht mittels Abschöpfung Lebensgrundlage und für die Lebensgrundlage kommender

von Planungsmehrwerten, wie es heute schon in Artikel 5 des Generationen.

Raumplanungsgesetzes stipuliert ist, aber von zahlreichen

Kantonen gesetzeswidrig nicht vollzogen wird. Reimann Maximilian: Die SVP-Fraktion ist mehrheitlich für Ein-

In den grossen Ballungsräumen des Mittellandes werden die treten auf diese Eurolex-Vorlage. Sie tut dies, obwohl sich die

Zunahme von Freizeitanlagen, von Verkehrsinfrastrukturen Mehrheit von uns vom EWR-Abkommen distanziert hat Wir

und die Neuansiedlung von Industriebetrieben eine Zusatzbe- bekunden mit dieser Zustimmung unsere Bereitschaft zu einer

lastung der noch vorhandenen Freiflächen verursachen. Da- Totalrevision der Lex Friedrich, unabhängig vom Ausgang der

mit sinkt zwangsläufig die Wohn- und Lebensqualität in diesen EWR-Abstimmung vom 6. Dezember 1992 und somit unab-

Regionen. «Oekologisch ist der zu erwartende Bodenver- hängig davon, ob wir vom EG-Recht zu dieser Gesetzesrevi-

brauch in jedem Fall negativ zu werten», müssen wir im Bu- sion gezwungen werden oder nicht

wal-Gutachten zu den ökologischen Folgen einer europäi- Nun ist diese Revision, die Neuregelung des Erwerbs von

schen Integration lesen. Immer mehr Lebensräume von Tieren schweizerischen Immobilien durch Ausländer, eine politisch

und Pflanzen werden definitiv zerstört, und damit wird immer recht brisante Angelegenheit Schon der Ausgang der Volks-

mehr Natur zurückgedrängt Durch die Verkehrsanlagen wer- abstimmung über das bäuerliche Bodenrecht vom kommen-

den Landschaften vermehrt zerschnitten, die Zersiedelung der den Wochenende wird für unsere Fraktion von einiger präjudi-

Landschaft wird beschleunigt zieller Bedeutung sein, wieweit wir zu Liberalisierungen in die-

Das Buwal rechnet für das Jahr 2000 - das ist schon bald - ins- sem Rechtsbereich bereit sein werden.

gesamt mit einem zusätzlichen Bodenbedarf von 330 Qua- Eine grundsätzliche Abschaffung der Lex Friedrich käme für

dratkilometern bei einem Nichtbeitritt zum EWR und von uns keineswegs in Frage, sondern nur eine Ablösung durch

400 Quadratkilometern bei einem EWR-Beitritt Wo der Druck eine andere Lex. Dabei ist der Inhalt natürlich wichtiger als der

der Nachfrage nach Boden gross ist, ist der Ruf nach Ausnah- Name. Wenn man sie mit «Lex Koller» betiteln würde, hätte

mebewilligungen zum Bauen in der Landwirtschaftszone man in der SVP sicher nichts dagegen, vorausgesetzt aber,

rasch zu vernehmen. Der Druck auf den ländlichen Raum wird dass eine Liberalisierung ausreichend mit flankierenden

sich somit erhöhen. Massnahmen ausgestattet sein wird: mit flankierenden Mass-

«Der Boden ist unsere Lebensgrundlage», schreibt Direktor nahmen, welche Missbrauchsmöglichkeiten und erneute

Koller vom Bundesamt für Justiz in seinem Vorwort zum Buch «Ausverkaufstendenzen» verhindern. Im übrigen sind auch wir

«Bausteine zur Bodenrechtspolitik». Weiter: «Boden wird in der Meinung, dass die neue «Lex Koller» nicht nur europafä-

der Schweiz stets knapp bleiben. Die Fläche der Schweiz wird hig, sondern auch weltfähig sein müsste, d. h. Gleichstellung

auch im Jahre 2000 unverändert rund 41 000 Quadratkilome- aller Ausländer ohne Bevorzugung der EWR-Ausländer.

ter betragen.» Diese Aussagen können nicht ernst genug ge- Nach diesem futuristischen Exkurs zurück zur Eurolex-Vor-

nommen werden. Sie müssen die Grundlage für die kom- lage, wo, Herr Bundesrat, unsere Fraktion absolute Gewiss-

mende Bodenrechtsreform bilden. Der Handlungsbedarf ist heit haben möchte, dass die beabsichtigte Lockerung nicht

grösser und dringender denn je. Er ist auch ohne EWR-Beitritt wieder zu schweren Störungen unseres schweizerischen Im-

gegeben, dies sei festgehalten und unterstrichen. Durch den mobilienmarktes führen könnte. Denkbar wäre eine Wäh-

EWR-Beitritt würde er allerdings akut rungssituation, die erneut zu Fluchtgeldströmen aus EWR-

5 Jahre Uebergangsfrist bis zum totalen Wegfall der Lex Staaten in die Schweiz führen könnte. Gerade letzte Woche

Friedrich sind bei unserem Gesetzgebungstempo eine kurze wurde uns einmal mehr eindrücklich vor Augen geführt, dass

Zeit. Auf Bundesebene muss das Anschlussprogramm Bo- nach wie vor mit solchen innereuropäischen Währungsturbu-

denrecht im Siedlungsgebiet beschleunigt vorangetrieben lenzen und Fluchtgeldströmen zu rechnen ist Die Anleger sol-

werden. cher Gelder würden zwecks Substanzerhaltung auch zu ei-

Vor allem aber sind die Kantone und Gemeinden gefordert An nem schönen Teil in Immobilien Zuflucht suchen. Ganz

ihnen liegt es, keine irreversiblen Fehlplanungen im doppelten schutzlos wären wir dagegen allerdings nicht Wir haben es

Sinn des Wortes zu zementieren. Die schlechten Erfahrungen gehört, wir könnten uns dann auf eine sogenannte Notstands-

der letzten Jahre lassen nicht eben Gutes ahnen. Zu vieles aus klausel berufen. Aber was heisst das in der Praxis?

dem Raumplanungsgesetz ist wegen vollzugsunwilliger Kan- Herr Bundesrat Koller, ich möchte Sie sehr bitten, dazu aus-

tone toter Buchstabe geblieben. Dies ist um so gravierender, führlich und klar Stellung zu nehmen. Erklären Sie uns bitte

weil - wie Lukas Bühler, Leiter der Dokumentationsstelle für präzise, unter welchen Voraussetzungen wir konkret diese

Raumplanungs- und Umweltrecht schreibt - «die Schweiz Schutzklausel anrufen können und zu welchen Abwehrmass-

vom Stand der Raumplanung und vom raumplanerischen In- nahmen wir dann effektiv berechtigt sind.

strumentarium her keine schlechte Voraussetzung mitbringt, Ihre Antwort wird für einige in unserer Fraktion massgebend

um sich im europäischen Kampf um die Nutzung des Bodens sein, ob sie am Ende noch zu dieser Vorlage stehen können.

zu behaupten». Die Langmütigkeit, die der Bund mit den säu-

migen Kantonen in den letzten Jahren gezeigt hat, muss des- M. Ducret: Plus de 30 ans après l'adoption d'une législation

halb aufhören. Heute sind andere Tempi gefordert destinée, à l'origine, à lutter contre la crainte d'une emprise

Als Beispiel dafür seien die fehlenden Daten zur Erstellung ei- étrangère excessive sur le sol helvétique, la sérénité des dé-

ner aussagekräftigen Bodenstatistik erwähnt Die Statistik bats qui entoure l'adaptation de notre droit national à l'Eurolex

wäre zwingend erforderlich, wenn es dereinst nötig wäre, die nous permet de dresser un bilan objectif et surtout dépas-

vielzitierte Schutzklausel anzurufen. Nur anhand von statisti- sionné - ce qui n'aurait pas été le cas dans le cadre d'une pro-

schen Angaben könnte die Schweiz beweisen, dass die aus cédure ordinaire - sur les effets de cette réglementation sur

dem Ausland stammenden Kapitalzuflüsse negative Auswir- notre marché foncier et immobilier.

kungen auf den nationalen und regionalen Immobilienbereich Celui-ci vient de connaître une longue flambée des prix. En

haben. Die Verantwortung für das Erheben dieser erforderli- trois décennies, le prix des terrains a atteint, dans certains can-

chen Daten liegt aber bei den Kantonen. tons, plus de dix à vingt fois ce qu'il était au début des années

Das vorliegende Gesetz verursacht aus all den genannten 1960. Pendant la même période, le coût de la construction a

Gründen bei der grünen Fraktion grosses Unbehagen. Un- quadruplé et le taux des hypothèques a doublé. Les rende-

sere Generation hat in den letzten 40 Jahren mit dem Landver- ments immobiliers ont été dépassés par ce rythme effréné, l'in-

schleiss schon genug gesündigt Um so stärker werden wir dice des loyers n'ayant pas augmenté dans la même propor-

uns dafür einsetzen, dass bis zum Wegfall der Lex Friedrich tion, de sorte que les rendements nets ont diminué en chiffres

die nötigen bodenpolitischen und raumplanerischen Kom- absolus, rendant relatif l'attrait des placements immobiliers en

pensationsmassnahmen verwirklicht sind. Dem erwarteten Suisse par rapport aux autres pays européens.

Entwicklungsschub sind wachstumsdämpfende Massnah- Dans ceux-ci, et malgré des taux hypothécaires sensiblement

23. September 1992 N 1699 Eurolex. Erwerb von Grundstücken

plus élevés, les investisseurs peuvent obtenir un rendement pagnement, voire de sauvegarde qui pourraient être rendues

allant jusqu'au double de ce que le marché suisse propose. A nécessaires par un renversement du marché immobilier ou de

cela s'ajoute, surtout dans la période de basse conjoncture celui des capitaux, pour reprendre les propos de M. Reimann

actuelle, que la concurrence des rendements du marché de Maximilian, mais également par la protection du sol et de l'en-

l'argent et des capitaux détourne les investisseurs des place- vironnement, pour reprendre ceux de Mme Bär.

ments immobiliers. Enfin, la législation complexe qui régit la Dans le cadre de ces études, il y aura lieu d'examiner la possi-

construction et la location, comme la législation fiscale helvéti- bilité d'élargir le cercle des bénéficiaires de l'exemption à l'en-

que, détournent ces mêmes investisseurs étrangers qui sont semble des étrangers ou entreprises étrangères, et pas seule-

amenés à constater le coût prohibitif et le rendement aléatoire ment aux ressortissants de l'Espace économique européen,

de tels placements. qui sont au bénéfice d'une autorisation de séjour en Suisse ou

A ces considérations de caractère financier, il faut ajouter que qui désirent créer dans notre pays des activités dont notre éco-

l'attrait international du marché immobilier suisse est étroite- nomie sera en définitive la première bénéficiaire.

ment lié à l'intérêt touristique que présente notre pays par rap- Au vu de ces observations, le groupe démocrate-chrétien sou-

port à ses voisins européens, du moins en ce qui concerne les tient l'entrée en matière sur les modifications apportées à la lex

logements de vacances et les résidences secondaires. Or, Friedrich.

nous constatons malheureusement que la dynamique du dé-

veloppement touristique, que nous avons connue ces derniè- Frau Nabholz: Im Namen der freisinnigen Fraktion beantrage

res décennies, touche à sa fin. La Suisse est de plus en plus ich Ihnen Eintreten und Zustimmung zu dieser Vorlage.

concurrencée par d'autres pays européens et la demande Es ist für meine Fraktion klar, dass unsere bisherigen Bewilli-

tend à stagner. Pour preuve, la sous-exploitation des contin- gungverfahren gemäss Lex Friedrich mit dem EWR-Abkom-

gents disponibles pour l'acquisition des logements de vacan- men nicht vereinbar sind. Die Lex Friedrich stellt bekanntlich

ces qui ne sont pas ou ne sont plus utilisés dans leur intégra- auf die Staatsbürgerschaft ab. Dies ist im Lichte des EWR eine

lité, malgré une réduction d'environ 30 pour cent depuis 1985. klare Diskriminierung der Angehörigen von EWR-Staaten.

Pour ces raisons déjà, il apparaît que les conditions sont réu- Obschon das EG-Recht kein in sich geschlossenes Recht für

nies, quel que soit le sort qui sera réservé au Traité sur l'EEE, Grundstückerwerb kennt, haben wir Massnahmen zu treffen;

pour une abrogation de la lex Friedrich ou, à tout le moins, nur sie bilden die Voraussetzung dafür, dass der freie Perso-

pour un important assouplissement de cette législation. Selon nenverkehr, der freie Dienstleistungverkehr und später auch

les études des experts, notamment celle du professeur Hau- der freie Kapitalverkehr realisiert werden können; die Kommis-

ser, mandatés par le Conseil fédéral, il n'y a pas lieu de redou- sionssprecher haben dazu ihre Ausführungen gemacht

ter à court terme une forte pression de la demande. A moyen Aber selbst ohne ein Zustandekommen des EWR-Vertrages

terme, celle-ci pourrait augmenter, mais toutefois la demande wären wir aus rein innenpolitischen Aspekten auf eine Revi-

étrangère de logements de vacances, de résidences se- sion der Lex Friedrich angewiesen. Ich möchte als Beispiel nur

condaires ou principales, ainsi que celle de surfaces profes- die Probleme herausgreifen, die sich durch die Revision des

sionnelles ne devrait pas dépasser, même dans les années de Aktienrechts ergeben haben. Der Bundesrat hat in diesem

pointe, environ un pour mille des surfaces bâties et constructi- Sinne auf eine Einfache Anfrage von Kollege Scheidegger am

bles en Suisse. 9. September 1992 geantwortet, dass auch aus dieser Sicht

D'ores et déjà, l'Administration fédérale étudie le moyen de eine Anpassung der Lex Friedrich gegeben sei.

substituer à la lex Friedrich d'autres règles d'effets équiva- Die Liberalisierung geschieht in diesem Bereich nicht auf ei-

lents. Sans vouloir nous prononcer sur des mesures qui nen Schlag, sondern erfolgt in zwei Schritten. Wir haben im

n'existent en l'état qu'au stade des avant-projets, voire de la Bereich des Grundstückerwerbs durch Ausländer eine fünf-

réflexion, on peut s'interroger sur l'efficacité de certaines jährige Uebergangsfrist ausgehandelt, d. h. also, bevor mit

d'entre elles, surtout en regard du but recherché, c'est-à-dire unserem Boden gewerbsmässig Handel getrieben werden

la limitation de l'emprise étrangère sur le sol suisse. D'ores et kann, haben wir 5 Jahre Zeit, um allenfalls - im Hinblick auf

déjà, il faut néanmoins souhaiter qu'elles n'aient pas d'effets geäusserte Befürchtungen - notwendige Massnahmen zu

discriminatoires et pervers pour l'économie suisse en général treffen. Erst nach Ablauf dieser 5 Jahre fällt der sogenannte

et pour les ressortissants helvétiques en particulier. Il convien- harte Kern der Lex Friedrich. Unserer Verhandlungsdelegation

dra dès lors de veiller à mettre bien en balance, d'une part, la ist darum einmal ein Kränzlein dafür zu winden, dass sie in

nécessité d'instaurer des garde-fous et, d'autre part, le respect hartnäckiger Arbeit in unserem Interesse diesen sanften

des libertés individuelles ainsi que le souci de ne pas tomber Uebergang erreicht hat.

dans une inflation législative dictée par la peur de l'inconnu. Wir haben also Zeit, uns auf mögliche Probleme auf dem Bo-

Au surplus, il sera important de ne pas empiéter sur ce qui de- denmarkt einzustellen. In der Kommission wurde uns von

vrait rester prioritairement de la compétence des cantons, à Herrn Direktor Koller gesagt, dass der Bundesrat darangeht,

savoir l'aménagement de leur territoire. Enfin, ces mêmes me- entsprechende Ueberlegungen anzustellen. Selbstverständ-

sures ne devraient pas être que dissuasives au regard des diffi- lich müssen die Sorgen rund um die Bodenfrage ernst genom-

cultés qui caractérisent le marché immoblier actuel dans notre men werden, denn das ist eine der sensiblen Materien, und die

pays. Leute möchten auf ihre Fragen Antworten haben.

Ces considérations générales ne doivent pas nous faire ou- Aber eine Antwort muss sicher lauten, dass wegen der Anpas-

blier que le débat d'aujourd'hui porte sur l'adaptation de notre sung, die wir heute vorzunehmen haben, keine Schockwir-

législation à l'Eurolex La possibilité pour les ressortissants de kung auf dem Bodenmarkt zu erwarten ist. Auch längerfristig

l'Espace économique européen d'être exemptés du régime sind die Aengste, die hier zum Teil laut wurden, wahrschein-

de l'autorisation lorsqu'ils entendent acquérir un immeuble lich übertrieben. Der Bundesrat hat eine Studie in Auftrag ge-

pour leurs propres besoins ne devrait pas provoquer une pres- geben, die gezeigt hat, dass die Liberalisierung im allgemei-

sion intolérable, contraire au but recherché par la lex Friedrich. nen keine grösseren Auswirkungen auf den inländischen Im-

Au surplus, il faut se souvenir que la Suisse est étroitement mobilienmarkt hätte. Das Problem, auf das man ein wachsa-

liée, Espace économique européen ou non, aux autres Etats mes Augen haben muss, ist der Bereich der Zweitwohnungen

européens. Il est difficile, hormis les cas de rigueur, d'interdire in den Tourismusgebieten.

aux étrangers de posséder des biens immobiliers, alors que Alle Indikatoren sprechen zudem dafür, dass nicht zuletzt we-

les Suisses investissent eux-mêmes à l'étranger. gen anderer Umstände und anderer Rahmenbedingungen,

C'est une question d'équité et également de réciprocité. die wir selbst nicht beeinflussen konnten, ein Rückgang der

Comme le processus d'adaptation prévoit des délais de transi- Nachfrage auf unserem Bodenmarkt zu verzeichnen ist - ein

tion, notamment pour les logements de vacances et les place- Rückgang der ausländischen Nachfrage, um ganz präzise zu

ments de capitaux, nul doute que le Conseil fédéral et le Parle- sein. Es zeigte sich, dass die Lex Friedrich zwar mitgeholfen

ment auront à disposition le temps suffisant pour procéder à hat, den «Ausverkauf der Heimat», wie es schlagwortartig ein-

une réflexion approfondie sur l'éventuelle abrogation de la loi mal geheissen hat, zu verhindern. Die wesentlichen Elemente

actuelle, sur son assouplissement, sur des mesures d'accom- sind viel eher in den Marktkräften zu suchen. Es ist unser ho-

Eurolex Acquisition d'immeubles 1700 N 23 septembre 1992

hes Preisniveau, es sind die Zinsen, es sind überhaupt die ho- anerkannt und muss anerkannt sein, dass diese, falls die An-

hen Lebenshaltungskosten in der Schweiz, die dazu geführt passung der Lex «F» unerwünschte Auswirkungen hat oder

haben, dass ausländische Kunden nicht mehr so sehr an un- hätte, diese mit Alternativmassnahmen aufzufangen sind.

serem Grund und Boden interessiert sind. Insbesondere hat Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Kurzfristig wird si-

auch die Steuergesetzgebung, z. B. in der Bundesrepublik cher- es ist zumindest anzunehmen - in spezifischen Regio-

Deutschland, mitgeholfen, dass das Interesse nachgelassen nen, insbesondere in Regionen des Tourismus, ein grösserer

hat Nachfragedruck entstehen. Hier ist aber weniger die ausländi-

Ganz im Gegenteil dazu hat das Interesse der Schweizer an sche Nachfrage als mehr der Zweitwohnungsmarkt generell

ausländischem Boden eine Steigerung erfahren. So hat man das vordringliche Problem. Wir müssen also den Grünen und

schon 1989 feststellen können, dass sich 33 Prozent der den Schweizer Demokraten schon deutlich sagen: Sie müs-

Zweitwohnungen von Schweizern im Ausland befinden. In sen nicht glauben, der Zweitwohnungsmarkt sei in erster Linie

Frankreich wurde eine Erhebung durchgeführt, die im Novem- ein Problem aufgrund der Ausländer, auch wenn seinerzeit

ber 1988 in einem französischen Wirtschaftsmagazin publi- diese Lex «F» aufgrund einer Ueberfremdungs-lnitiative zu-

ziert wurde. Dort haben die Franzosen kritisch angemerkt, stande gekommen ist.

dass zehnmal mehr Schweizer im französischen Immobilien- Es ist selbstverständlich so-auch wenn keine richtige Boden-

markt investieren als Franzosen in der Schweiz. statistik existiert -, dass sich die zwischen 1961 bis 1989 den

Zuletzt mögen auch die von Vertretern des Kantons Graubün- Ausländern bewilligten Flächen - das können Sie in den kan-

den dargelegten Zahlen belegen, wie stark die Nachfrage be- tonalen Koordinationskommissionsunterlagen nachlesen-in

reits unter der bestehenden Lex Friedrich zurückgegangen ist der Grössenordnung von 7400 Hektaren bewegen. Das

Die Vertreter des Kantons Graubünden haben in der Kommis- macht in etwa 2,5 Prozent der schweizerischen Siedlungsflä-

sion festgestellt, dass dem Kanton Graubünden 1990 vom che aus.

Bund310 Kontingente zugeteilt wurden. Davon wurden nur95 Sie haben von Frau Nabholz gehört, dass sich ein Drittel der

beansprucht, und von den 270 Kontingenten des Jahres 1991 Zweitwohnungen von Schweizerinnen und Schweizern im

wurden 106 beansprucht Sie sehen also: man hat nicht ein- Ausland befindet Die Schweizerinnen und Schweizer sind

mal mehr die Kontingente ausgeschöpft also auch nicht so «geizig» mit dem Kauf von Zweitwohnungen

Zusammenfassend kann man feststellen, dass der Verzicht im Ausland. Sie können in der Lex-Friedrich-Botschaft von

auf die bisherigen Beschränkungen gegenüber den künftigen 1981 nachlesen, dass damals über 80 Prozent der Zweitwoh-

EWR-Ländern deshalb keine unmittelbaren Probleme - auch nungen in der Schweiz nicht in ausländischen, sondern in

nicht in den Touristikgebieten - mit sich bringen dürfte. schweizerischen Händen gewesen sind; das heisst, unser

Zudem ist klar, dass auch heute schon Möglichkeiten auf kan- Problem mit dem Zweitwohnungsmarkt entsteht durch Käufer

tonaler und kommunaler Ebene bestehen, um allfälligen Fehl- aus Zürich, Bern, Basel usw. und nicht durch jene aus Italien

entwicklungen entgegenzutreten. Wir haben gehört, dass oder was weiss ich woher. Das muss auf alle Fälle gesagt

z. B. im Kanton Graubünden auf Gemeindeebene Erstwoh- werden.

nungsanteilpläne existieren. Es gibt andere Massnahmen, die Mittelfristig wird - um nochmals zu den Konsequenzen zu-

bereits vom Raumplanungsrecht her einiges an Spielraum rückzukommen - die gesamte Nachfrage natürlich zuneh-

bringen. Zu diskutieren - im Hinblick auf das Auslaufen der men. Dies wird, das ist auch heilsam, aus österreichischen

Uebergangsfrist - wäre sicher auch das dänische Modell, das Studien ersichtlich, weil dort vergleichbare Verhältnisse exi-

offenbar eurokompatibel ist stieren - nicht unbedingt, was das Preisniveau betrifft, aber

Ich glaube aber, man sollte nun nicht in Panik verfallen. Man generell. Die Nachfrage wird weniger aufgrund der Zuwande-

sollte nicht glauben, dass mit dem, was wir heute tun, und mit rung zunehmen als mehr aufgrund der wirtschaftlichen Ent-

dem, was in fünf Jahren auf uns zukommt, bereits wieder Zu- wicklung. Je nachdem, wie sich der «Wohlstand», die wirt-

stände herrschen, in denen wir von all dem, was wir mit der Li- schaftliche Lage entwickeln, ob wirklich ein Wachstum exi-

beralisierung eigentlich erreichen möchten, sozusagen wie- stiert, wird das die Nachfrage nach zusätzlichen Wohnungen,

der völlig abrücken und einen Riegel vorschieben müssten. nach zusätzlicher Siedlungsfläche bestimmen. Wenn das al-

Wir sollten erst einmal sehen, was in den nächsten fünf Jah- lerdings zutrifft, dann werden natürlich die Preise steigen.

ren - in denen, wie gesagt, ein sanfter Uebergang möglich ist- Generell - das hat die Sozialdemokratische Partei immer ge-

auf uns zukommt sagt, und das befürchten wir, vor allem längerfristig, nach Ab-

Ich bitte Sie daher, der Vorlage zuzustimmen. lauf dieser Uebergangsfrist nach fünf Jahren - sind folgende

drei Konsequenzen zu erwarten:

Herczog: Die SP-Fraktion stimmt für Eintreten auf die Anpas- 1. Verdrängung einkommensschwacher Bewohner und weni-

sung der Lex Friedrich. Sie begrüsst, dass diese Anpassung ger rentabler Nutzungen vor Ort;

schrittweise durchgeführt wird; insbesondere, dass eine fünf- 2. Anstieg der Nachfrage (nicht nur von Ausländern) nach

jährige Uebergangsfrist für gewerbsmässige Immobilienge- Zweit- und Ferienwohnungen, insbesondere in bestimmten

schäfte vorgesehen ist und dass die bestehenden Erwerbsbe- touristischen Regionen;

schränkungen für Ferienwohnungen für im Ausland wohn- 3. Bodenpreissteigerung durch die erhöhte Nachfrage.

hafte Personen vorläufig aufrechterhalten werden können. Wir müssen also dafür sorgen, dass die raumplanerische Wirk-

Für Ausländer und Ausländerinnen ist ja der Grundstücker- samkeit der Lex «F» mit anderen Mitteln weitergeführt werden

werb seit über 30 Jahren bewilligungspflichtig. Die Bewilli- kann. Der wirtschaftliche Druck auf eine einseitige Bodennut-

gungspflicht zieht sich über die Amtszeit verschiedener Bun- zung muss so gesteuert werden, dass die ökologische Dimen-

desräte hinweg: von Moos, Purgier, Friedrich, und damit ich sion und die gesellschaftspolitische Dimension des Bodens

niemand privilegiere, werde ich hier von Lex «F» sprechen, gewahrt werden können. Es gilt hier-nach unserer Ansicht-,

von Moos Inbegriffen. generelle und unmittelbar anzuwendende, spezielle Mass-

Nach befristeten Bundesbeschlüssen wurde diese Ge- nahmen zu treffen.

schichte 1985 ins ordentliche Recht übergeführt Heute ist es Zunächst vier generelle Massnahmen, die wir raumplanerisch

tatsächlich so, dass die Kantone einen Erwerb bewilligen, wo- und bodenpolitisch anzuvisieren haben:

bei die Gemeinden bis zur vollständigen Sperre gehen kön- 1. Es ist eine zweckmässige Steuerung der Siedlungsentwick-

nen. Allgemein anerkannt ist, dass die Lex «F» die Nachfrage lung sicherzustellen. Das bedeutet, dass eine Zersiedelung

nach Liegenschaften in der Schweiz eingedämmt und in der raumplanerisch nicht mehr akzeptiert werden kann und dass

Raumordnungspolitik wie auch in der Eigentumsordnung ent- hier dagegen gekämpft werden muss - was inhaltlich heisst,

lastend gewirkt hat dass Bauen in bebautem Gebiet absoluten Vorrang hat

Allgemein anerkannt ist ferner, dass die Bodennutzung nicht 2. Die zweite Massnahme muss die Regulierung der Zweit-

eng und einseitig nur unter wirtschaftlichen Blickwinkeln be- wohnungsgebiete sein, ebenfalls raumplanerisch.

trachtet werden kann. Bodennutzung ist ja - wie die Praxis 3. Das Bauen ausserhalb der Bauzonen ist zu beschränken.

zeigt - multifunktional, hat politische, ökologische, gesell- 4. Transparenz des Marktgeschehens ist unerlässlich, was ja

schaftliche, aber auch kulturelle Funktionen. So ist allgemein ohnehin kommen muss. Wir haben bis anhin keine brauch-

23. September 1992 N 1701 Eurolex. Erwerb von Grundstücken

bare Bodenstatistik. Diese Bodenstatistik wird unerlässlich tato - secondo programma- il postulato Cotti sulla revisione

sein, sonst können wir dannzumal die Schutzklausel gar nicht della Lex Friedrich. In quell'occasione accorderemo il nostro

anrufen. Diese Schutzklausel können wir nur anrufen, wenn pieno sostegno ai principi in esso contenuti.

wir eine Notsituation mit einer glaubhaften Bodenstatistik be-

weisen können. Frau Grendelmeier: Die Diskussion hat gezeigt, und ich gebe

All diese generellen Massnahmen sollen nicht nur die Auslän- es zu: Auch dem eingefleischtesten EWR-Befürworter könnte

derinnen und Ausländer treffen, sondern das, was hier auf diese Vorlage ein gewisses Bauchweh verursachen, zumin-

dem Liegenschaften- und Bodenmarkt generell geschieht. dest wenn man sie nur oberflächlich betrachtet

Was aber muss kurzfristig und speziell für die Anpassung die- Die Schweiz war jahrzehntelang und ist teilweise heute noch

ses Gesetzes geschehen? Ich bitte Herrn Bundesrat Koller zu ein ein sehr attraktives Land für ausländische Immobilienkäu-

erklären, was dann in nächster Zeit und mittelfristig aus der fer. Dafür verantwortlich waren verschiedene Faktoren: Zum

Sicht des Bundesrates geschehen würde. Zwei Dinge aus ersten war da das Image der Schweiz als Hort von Ruhe und

meiner Sicht: Ordentlichkeit, da waren die tiefen Zinsen, die Preisstabilität

1. Man sollte in den Kantonen erreichen, dass die Zahl der und nicht zuletzt das Bankgeheimnis. Zum zweiten-auch das

Zweitwohnungen nicht ansteigt, zum Beispiel mit der Möglich- ist noch teilweise zutreffend - war die Schweiz das Land der

keit, in den Nutzungszonen Höchstanteile von Zweitwohnun- imposanten Bergwelt, der unberührten Landschaften, der gu-

gen zu bezeichnen. ten Luft und des reichlich fliessenden reinen Bergquells. Mit ei-

Das gibt es schon. Herr Iten hat darauf hingewiesen, dass das nem Wort: Die Schweiz-ein Ferienparadies.

verfassungskonform ist; das praktizieren bereits verschiedene So war es auch kein Wunder, dass sich immer mehr ausländi-

Gemeinden. Man sollte die Kantone dazu anhalten bezie- sche Käufer für ein Grundstück interessierten. Nun, wir wissen

hungsweise auf Bundesebene raumplanerische Massnah- es: Die Schweiz ist nicht nur ein schönes Land, nicht nur ein

men treffen, um das zu erreichen. ruhiges Land, die Schweiz ist vor allem auch ein kleines Land

2. Man muss - das ist wichtig - taugliche Ersatzmassnahmen mit beschränktem Boden. So wurde bereits Mitte oder Ende

und ein Instrumentarium entwickeln und vorbereiten, damit es der sechziger Jahre der Ruf nach einem Beschränkungsin-

keine Fehlentwicklungen gibt, und zwar rechtzeitig. Sie wis- strument laut. Ich will nicht wiederholen, wir kennen den Weg

sen: Fünf Jahre reichen bei uns nicht unbedingt aus, um die der drei «F»: von Moos, Furgler und Friedrich.

notwendigen Massnahmen zu treffen, damit dieses Instru- Die Lex Friedrich hat durchaus Wirkung gezeitigt. Das recht re-

mentarium bereitgestellt werden kann. striktive und mühsame Bewilligungssystem hat die Kauflust

Das Fazit für die SP-Fraktion: Wir sind für Eintreten, wobei wir der ausländischen Interessenten merklich gedämpft. Interes-

ganz klar vom Bundesrat in nützlicher Frist flankierende Mass- santerweise kam es aber zu keiner wesentlichen Dämpfung

nahmen erwarten. der Bautätigkeit. Diejenigen - ich zähle mich dazu -, die sich

vor allem für den Schutz und die Erhaltung der Landschaft

On. Borradori: L'abrogazione, o perlomeno l'attenuazione stark gemacht hatten und deshalb die Lex Friedrich begrüss-

della Legge federale sull'acquisto di immobili da parte di per- ten, mussten zur Kenntnis nehmen: dass die Landschaft wei-

sone all'estero - la cosiddetta «Lex Friedrich» - rappresenta terhin mit Ferienhäuschen zersiedelt wurde; dass weiterhin

da sempre uno degli obiettivi che stanno maggiormente a Ferienhaus-Grossüberbauungen hingeklotzt wurden und

cuore alla Lega dei Ticinesi, ossia alla minoranza della nostra werden; dass die einheimische Bevölkerung weiterhin um-

frazione. sonst einen günstigen Standort suchte, um da zu leben, wo sie

Oggi, il nostro Cantone sta vivendo una crisi profonda, ed è aufgewachsen war. Diese Leute mussten schliesslich ernüch-

tempo di reagire. L'economia sta naufragando e bisogna inter- tert feststellen, dass «Geisterstädte» in unserer hehren Alpen-

venire per smuovere le acque stagnanti in quei settori che, im- landschaft mit Häusern mit geschlossenen Rolläden - weil die

mersi senza via di scampo, rischiano veramente la paralisi. Häuser nur zwei bis drei Wochen im Jahr bewohnt sind - kei-

L'edilizia è da noi praticamente bloccata e un po' di nuova linfa neswegs heimeliger ausschauen, wenn sie von Schweizern

che le potrebbe derivare da un mercato più aperto, oggi reso bewohnt oder eben nicht bewohnt werden anstatt von den

impossibile da una normativa divenuta pressoché inutile, si- «bösen» Ausländern. Die Lex Friedrich erwies sich also als un-

gnificherebbe una boccata di ossigeno per tutto il Cantone. taugliches Instrument im Kampf gegen die Landschaftsver-

Vendendo immobili anche a stranieri, si riuscirebbe inoltre a schandelung.

occupare circa un quarto delle abitazioni attualmente vuote a Die Beruhigung der Bautätigkeit, das ist des öftern erwähnt

causa del loro alto costo, il che vorrebbe dire immettere capi- worden, hat andere, wenn auch keineswegs erfreuliche Ursa-

tale nuovo sul mercato. Questo capitale farebbe comodo a chen. Es ist die wirtschaftliche Rezession weltweit, von der

tutti e non solo agli operatori dell'edilizia diesmal auch die Schweiz betroffen ist Der sprunghafte An-

Questi sono i motivi, esposti in forma estremamente stringata stieg der Zinsen bei stets höhergeschraubten Bodenpreisen

e concisa, che ci indurrebbero di slancio ad approvare incon- führte schliesslich dazu, dass das Interesse sowohl der

dizionatamente le modifiche di cui oggi discutiamo, modifiche Schweizer als auch der Ausländer an Zweit- und Ferienwoh-

che rappresentano pur sempre un'importante breccia nella ri- nungen abrupt abnahm. So kommt es, dass in vielen Ferienor-

gidità della Lex Friedrich. ten, wenn auch nicht gerade im Oberengadin oder in anderen

Se il cuore segue questa direzione, la mente ci ricorda tuttavia Prestigeferienorten, die Kontingente nicht einmal ausge-

che il progetto su cui dibattiamo rientra anch'esso nell'ambito schöpft worden sind.

del pacchetto Eurolex, ossia di quell'impalcatura giuridica che Mit anderen Worten: Die Lex Friedrich erweist sich in der heuti-

noi respingiamo già per una questione di principio. Si tratta in- gen Zeit auch als überflüssiges Instrument Ganz abgesehen

fatti di un'operazione che la nostra frazione, sin dall'inizio, non davon, dass sie Umgehungsgeschäfte im grossen Stil nicht

ha condiviso, non fosse altro che per l'inusuale rapidità e per la verhindern konnte, mindestens nicht ganz.

pericolosa superficialità con cui la stessa - a nostro avviso - Die Richtlinie verlangt nun im Sinne der vier Freiheiten, dass

viene attuata. Angehörige anderer EWR-Staaten gegenüber Schweizern

Riteniamo che le parecchie proposte sensate che pur si ri- nicht benachteiligt werden. Somit muss die Lex Friedrich ge-

scontrano all'interno del pacchetto Eurolex potranno essere ändert werden. Damit es aber nicht zu einem - in meinen

concretizzate anche successivamente, indipendentemente Augen sehr unwahrscheinlichen -Ansturm kommt, haben wir

dallo Spazio economico europeo. uns diese Uebergangsfrist von fünf Jahren aushandeln

Per una ragione di coerenza, come già è awenuto per tutte le können.

altre modifiche di legge che ci sono state sottoposte, soster- Ganz entscheidend finde ich, wie wir diese fünf Jahre nutzen,

remo dunque oggi la richiesta di non entrare in materia. Se, um andere und nichtdiskriminierende Instrumente zu schaf-

com'è più che prevedibile, tale richiesta verrà respinta, al mo- fen, die die Betonierung unseres kleinen Lebensraumes tat-

mento del voto finale sul merito la minoranza della nostra fra- sächlich verhindern. Es sind Beispiele zitiert worden: Boden-

zione si asterrà. rechtliche oder raumplanerische Massnahmen könnten hier

Nel corso della prossima settimana dovrebbe però venire trat- dienlich sein, und in verschiedenen Gemeinden werden sie

Eurolex. Acquisition d'immeubles 1702 N 23 septembre 1992

auch schon geprüft und erprobt. Welche Lösung auch immer auch nach fünf Jahren nicht -, sondern sie wird mit Bezug auf

gefunden werden wird, sie wird dannzumal zur Nagelprobe für die Ausländer aus EWR-Staaten liberalisiert.

unseren tatsächlichen Willen, unser Land nicht in eine Beton- Wenn sich die Marktsituation tatsächlich verschärfen sollte,

wüste zu verwandeln, egal, wer das Portemonnaie in der Hand besteht für die übrigen Ausländer - aus den Nicht-EWR-Staa-

hat: Ausländer oder Inländer. ten -, die in der Schweiz Grundstücke erwerben möchten,

Zum Schluss noch folgendes: Es ist keineswegs so, dass die nach wie vor das zwingende Bewilligungsverfahren. Die Kan-

«bösen» Unterländer und die «noch viel böseren» Ausländer tone, die Bewilligungsbehörden, haben durchaus die Mög-

bei Nacht und Nebel in die Berge gestiegen wären, um dort lichkeit, in Zukunft noch restriktiver zu werden und solche Ge-

der armen Bergbevölkerung das Land in böser Absicht zu en- suche abzulehnen.

treissen, ganz im Gegenteil: Es wurde ihnen mit allen Künsten Das könnte möglicherweise ein grosser Vorteil sein. Man

der Werbung schmackhaft gemacht und zum Kaufe angebo- könnte den Markt in den europäischen Staaten mit Interesse

ten. Mit anderen Worten: Wo kein Verkäufer ist, ist auch kein gegenüber Grundstücken in der Schweiz (und umgekehrt) li-

Käufer! Vielleicht überlegt man sich das als «Massnahme» beralisieren, anderseits könnte man für die übrigen Länder die

nach den fünf Jahren Uebergangsfrist. Einschränkung wenn nötig verschärfen. Deshalb ist vorgese-

Die LdU/EVP-Fraktion ist mit Ueberzeugung für Eintreten auf hen, dass die Grundbuchämter, die Grundbuchinspektoren,

diese Vorlage. bei der Anmeldung eines Grundstückkaufs durch einen Aus-

länder von sich aus zu entscheiden haben, ob eine Bewilli-

Mme Sandoz: Le groupe libéral entrera en matière et votera le gungspflicht besteht oder nicht

texte proposé par la majorité de la commission. Il se réjouit de Wir haben in der Kommission auch die Möglichkeit geprüft, ob

ce début de libéralisation du marché immobilier. Mais il espère es zweckmässig wäre, das Bewilligungsverfahren für Auslän-

surtout que le pas timide qui est fait maintenant, sous la pres- der - auch für solche aus EWR-Staaten - generell beizubehal-

sion d'Eurolex, s'affermira quelle que soit l'issue du scrutin du ten, haben aber festgestellt, dass das eine Diskriminierung

6 décembre et conduira progressivement à l'abrogation de la wäre. Tatsächlich wird es so funktionieren, dass die Bewilli-

lex Friedrich, dont on a pu comprendre la motivation, dont on gungsbehörden - welche die Erfahrung, die nötige Logistik

peut constater les résultats, mais qui ne nous fait pas, comme und die Abklärungsmöglichkeiten haben - in Zweifelsfällen

telle, pleinement honneur. näher untersuchen, ob ein Missbrauch vorliegt oder ob der Er-

werber die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt Um ein Grund-

Iten Joseph, Berichterstatter: Die Fraktionserklärungen haben stück erwerben zu können, müsste er diese Voraussetzungen

gezeigt, dass die Kommission die Problematik, die mit dieser auch nach dem EWR-Vertrags-Abschluss erfüllen.

Teilrevision der Lex Friedrich verbunden ist, durchaus ernst Die letzte Ueberlegung in bezug auf die Marktentwicklung ist

genommen hat Die Kommission will aber in ihrer grossen die: Wir können davon ausgehen, dass die Entwicklung der

Mehrheit die Situation nicht dramatisieren. Sie will vor allem Veränderung nicht am 6. Dezember 1992 beginnen wird, son-

auch die Problemkreise richtig unterscheiden. dern sie wird stetig sein. Wir haben in den letzten Jahren ge-

Wir haben aus den Fraktionserklärungen gehört, dass man merkt, dass die Nachfrage wesentlich zurückgegangen ist;

das Problem des Landverschleisses sieht und sich Sorgen Sie haben das aus verschiedenen Fraktionserklärungen ge-

macht Die Kommission ist aber der Auffassung, dass der hört. Wenn auch in den nächsten Jahren eine vorüberge-

Landverschleiss, also die Ueberbauung des Bodens, nicht pri- hende oder stetige Zunahme zu verzeichnen wäre, können wir

mär ein Problem der Lex Friedrich ist, sondern ein Planungs- davon ausgehen, dass wir mit geeigneten Massnahmen

problem. Sie haben der Erklärung der sozialdemokratischen durchaus Grenzen setzen können, damit das nicht ausufert

Fraktion entnehmen können, dass man hier jetzt eine konkrete Sollte es ausufern, steht uns diese Notklausel zur Verfügung.

Antwort vom Bundesrat hören will, wie solche Massnahmen Der Bundesrat ist gebeten worden, Ihnen jetzt Antwort zu ge-

aussehen könnten. Die Kommission war aber mehrheitlich der ben, wie die konkrete Ausgestaltung dieser Notklausel für die

Auffassung, dass es nicht der Bund sein müsse, der solche nächsten fünf Jahre und vor allem für die Zeit danach aus-

Planungsmassnahmen verfüge oder beschliesse, sondern sehenwürde.

dass es die Kantone und die Gemeinden seien, weil sie auf

ihre regionale Situation am besten reagieren können. M. Comby, rapporteur: J'aimerais brièvement faire trois re-

Der zweite Problemkreis ist jener des Marktes, des Erwerbs marques complémentaires, mais auparavant insister sur le fait

und des Handels mit Grundstücken. Das ist der Themenkreis que le projet qui nous est soumis prévoit une libéralisation pro-

der Lex Friedrich. Es geht nun um die Frage, ob und wieweit gressive dans le domaine de la vente des immeubles à des

der Markt liberalisiert werden soll oder nicht. Das hängt von personnes à l'étranger. Il est méritoire, il faut le mettre en évi-

der derzeitigen Marktsituation ab. Wir sind uns in der Kommis- dence, d'avoir obtenu en Suisse cette possibilité d'une pé-

sion durchaus bewusst, dass die Marktsituation im Augen- riode de 5 ans, c'est tout de même une période assez longue,

blick so ist, dass das Gelände für eine Revision der Lex Fried- qui devrait permettre justement à la Confédération, aux can-

rich gut ist Wir sind durchaus der Meinung, dass sich diese Si- tons et aux communes de mieux affronter l'avenir dans le

tuation am Markt in den nächsten Jahren ändern könnte. Das contexte d'une libéralisation plus grande.

sind Prognosen, die nicht unbedingt in Erfüllung gehen müs- Trois remarques: premièrement, y a-t-il ou non risque de bra-

sen. Deshalb scheint uns die Massnahme der schrittweisen Li- dage du sol national, pour reprendre une expression bien

beralisierung des Immobilienmarktes richtig zu sein, weil wir connue? Certes, l'exiguïté du territoire helvétique pose pro-

so in den nächsten fünf Jahren Erfahrungen sammeln können. blème. Mais je ne crois pas - et c'est également le sentiment

Interessant ist die Feststellung, dass die Liberalisierung des de la commission sur la base de l'analyse qui a été entreprise,

Marktes nicht eine Einbahnstrasse ist und dass die Liberalisie- notamment par les services de la Confédération - qu'il y ait un

rung auch vom Ausland her erfolgt, das heisst, der Zugang risque de bradage du sol national avec les modifications qui

zum Immobilienmarkt in den Nachbarstaaten wird ebenfalls li- vous sont proposées. Il faut dire que les zones à construire en

beralisiert oder zumindest nicht eingeengt werden. Sie erse- Suisse sont en général surdimensionnées, donc il y a une ca-

hen es aus den Statistiken, dass das Interesse von Schweizern pacité suffisante pour accueillir de nouvelles constructions

an Grundstücken im Ausland in den letzten Jahren erheblich pour les besoins nationaux, voire, dans certains cas, les be-

gestiegen ist und dass sich deshalb dieser Markt europaweit soins des personnes étrangères. Ensuite, les prix pratiqués en

entschärfen wird, mit Auswirkungen auf die Schweiz. Suisse sont en général prohibitifs et par conséquent il n'y a

Der dritte Themenkomplex ist der politische. Es ist eine politi- pas lieu de se leurrer ou de peindre le diable sur la muraille -

sche Entscheidung, wie Sie die Ausländerfrage mit Bezug auf Mme Grendelmeier nous l'a dit tout à l'heure - la Suisse n'est

den Grundstückerwerb beurteilen wollen. Die Kommission ist plus aussi attractive qu'auparavant. Il faut tenir compte de ces

in ihrer grossen Mehrheit der Auffassung, dass wir die schritt- changements qui sont de nature économique, sociale ou

weise Liberalisierung vornehmen wollen. Dabei geht es - das autre.

ist möglicherweise ein Vorteil dieser Liberalisierung - nicht Deuxièmement, la compétence des cantons et des commu-

darum, dass die Lex Friedrich generell abgeschafft würde - nes pour les mesures compensatoires. Je me tourne vers

23. September 1992 N 1703 Eurolex. Erwerb von Grundstücken

M. Koller, conseiller fédéral, car il n'avait malheureusement nungen - das ist der brisante Bereich - durch im Ausland

pas pu venir à la séance de la commission et il est important de wohnhafte Personen zumindest während der Uebergangsfrist

connaître son avis sur la question. La commission pense qu'il unverändert beibehalten werden kann. Gesamthaft bleibt also

faudrait laisser le maximum de compétence aux cantons et der harte Kern der Lex Friedrich während der gesamten fünf-

aux communes pour régler à l'avenir les problèmes concrets jährigen Uebergangsfrist weiterhin in Kraft.

qui vont se poser en relation avec l'application de cette législa- Mit dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens müssen wir aller-

tion fédérale, compte tenu des changements imposés par dings in einer ersten Phase eine neue Liste von Ausnahmen in

l'Accord sur l'Espace économique européen. En effet, les can- Artikel 7a in bezug auf Angehörige von EWR-Staaten realisie-

tons et les communes sont beaucoup plus proches des réali- ren, die in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten; diese sind

tés locales et régionales et, par conséquent, sont mieux à für den Erwerb von Grundstücken für ihre persönlichen Be-

même de répondre aux besoins. D'ailleurs, les cantons et les dürfnisse grundsätzlich von der Bewilligungspflicht zu be-

communes ont déjà pris une série de mesures. On a parlé tout freien. Ebenfalls zu befreien sind selbständig Erwerbstätige

à l'heure des cas des cantons des Grisons, du Tessin ou de und Gesellschaften mit Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptnie-

Berne. On pourrait en citer d'autres, comme, par exemple, le derlassung in einem EWR-Staat, wenn sie Grundstücke für

Valais. ihre geschäftliche Tätigkeit erwerben. Erst in der zweiten

Troisièmement, la clause de sauvegarde constitue une me- Phase, also nach Ablauf der fünfjährigen Uebergangsfrist,

sure exceptionnelle qui ne peut être prise, par conséquent, können die Angehörigen von EWR-Staaten ebenfalls Grund-

que dans des situations extrêmement critiques. C'est donc stücke zum Zweck des gewerbsmässigen Immobilienhandels

une ultima ratio et s'il y avait des difficultés très sérieuses après oder als Kapitalanlage erwerben. Das zur grundsätzlichen

la période transitoire de 5 ans et s'il devait s'avérer que les me- Rechtslage, wie sie sich ab dem 1. Januar 1993 ergibt

sures de substitution prises aux niveaux cantonal et fédéral ne Es ist hier der Ort, jenen Befürchtungen zu begegnen, die da-

suffisent pas à combattre une perturbation du marché immobi- hin gehen, dass bereits der neue Artikel 7a Rechtsmissbräu-

lier, la Suisse pourrait encore faire usage de la clause de sau- chen Tür und Tor öffnet Diese Bedenken sind nicht gerechtfer-

vegarde. En effet, selon l'article 112 de l'Accord EEE, une par- tigt. Alle in Artikel 7a genannten Personen brauchen aufgrund

tie contractante peut prendre unilatéralement des mesures ap- der Uebergangsvorschriften im Rahmen des Anag auch künf-

propriées dans le cas de difficultés sérieuses d'ordre écono- tig eine sogenannte EWR-Bewilligung. Daher werden die zu-

mique, environnemental ou autre, de nature sectorielle ou ré- ständigen Behörden jedesmal, wenn ein Angehöriger eines

gionale. Mais, évidemment, toute partie contractante a la pos- EWR-Staates aufgrund von Artikel 7a ein schweizerisches

sibilité aussi de rétorquer par des mesures de rééquilibrage, Grundstück erwerben will, die Möglichkeit haben, die Voraus-

autre nom donné à des mesures de représailles. setzungen, die in Artikel 7a ausdrücklich genannt sind, genau

A notre avis, le déclenchement éventuel de la clause de sauve- zu überprüfen. Der entsprechende EWR-Gesuchsteller wird

garde implique le développement de la statistique foncière, si dem Grundbuchverwalter, wenn er ein Grundstück zum Ein-

l'on veut démontrer de manière probante la nécessité des me- trag anmeldet, eine entsprechende EWR-Bewilligung frem-

sures de sauvegarde. La commission a beaucoup insisté, et denpolizeilicher Art vorzuweisen haben.

cela avec raison, pour que l'on dispose à l'avenir de statisti- Wie in unserer Botschaft ausgeführt, bleibt Artikel 17 Bewilli-

ques appropriées en la matière. gungsgesetz, welcher das Bewilligungsverfahren sowie die

Cela dit, je souhaite, au nom de la commission, que vous en- Behandlung von Gesuchen auf Eintragung durch den Grund-

triez en matière sur ce projet de révision de la lex Friedrich. buchverwalter behandelt, unverändert anwendbar. Aus die-

sen Bestimmungen folgt, dass im Zweifelsfall, d. h., wenn der

Bundesrat Koller: Einer der wichtigsten, wenn nicht sogar der Grundbuchverwalter von den Voraussetzungen nicht vollstän-

wichtigste Rechtsgrundsatz des EWR-Rechts ist das Verbot dig überzeugt ist, der Grundbuchverwalter oder der Handels-

der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit. registerführer das Verfahren auszusetzen und den Bewerber

Dieser fundamentale Grundsatz des EWR-Vertrags verbietet an die erstinstanzliche kantonale Bewilligungsbehörde zu ver-

den Mitgliedstaaten, ihr Recht je nach der Staatsangehörigkeit weisen hat. Diese prüft dann, ob der vorgesehene Erwerb tat-

der Betroffenen unterschiedlich anzuwenden. Verboten sind sächlich der Bewilligungspflicht untersteht oder (nach Art. 7a)

dabei alle tatsächlichen und selbst versteckte Diskriminierun- nicht. Gegen diese Entscheide kann wiederum sowohl die

gen, zu welchen auch unterschiedliche Verfahren für eigene kantonale wie auch die bundesrechtliche Beschwerdeinstanz

Staatsangehörige und Angehörige anderer EWR-Staaten zu angegangen werden. Vom Bundesamt für Justiz wird ange-

zählen sind. Es ist daher klar, dass die Lex Friedrich, die im sichts der Kompliziertheit der Rechtsfrage eine entspre-

wesentlichen auf dem Kriterium der Staatsangehörigkeit auf- chende Wegleitung zuhanden der Anwendungs- und Bewilli-

baut, mit diesem Diskriminierungsgrundsatz nicht verein- gungsbehörden erlassen. Das zur Frage des Rechtsmissbrau-

bar ist. ches. Man kann mit gutem Grund sagen, dass eine rechts-

Die Liberalisierung des Immobilienmarktes verlangt übrigens missbräuchliche Anwendung des neuen Artikels 7aweitestge-

in allen Efta-Staaten grundlegende Rechtsänderungen, die in hend ausgeschlossen ist

der Regel sogar auf das Inkrafttreten des EWR-Abkommens Erlauben Sie mir noch einige Antworten auf die Fragen nach

vorzunehmen sind. Nur in besonderen Fällen und gegenüber den möglichen Alternativmassnahmen für die zweite Phase

besonderen Ländern sind Uebergangsfristen zugestanden der Oeffnung, das heisst nach Ablauf der fünfjährigen Ueber-

worden. gangsfrist. Die Lex Friedrich ist zwar grundsätzlich kein raum-

Für die Schweiz ist es uns erfreulicherweise gelungen, ange- planerisches Instrument. Aber durch die Beschränkung der

sichts der Bedeutung des Problems und aufgrund der Erfah- Nachfrage hat sie zweifellos vor allem in den Kur- und Touri-

rungen der siebziger und achtziger Jahre, eine fünfjährige stenorten Druck vom Bodenmarkt weggenommen und da-

Uebergangsfrist zur Freigabe der gewerbsmässigen Immobili- durch wenigstens indirekt die Erfüllung der Aufgaben der

engeschäfte und Kapitalanlagen in Grundstücken auszuhan- Raumplanung erleichtert.

deln. Um auf die Leistung unserer Verhandler hinzuweisen: Die Aufhebung der Eigentumsbeschränkungen für Ausländer

Oesterreich beispielsweise erhielt eine Uebergangsfrist von le- im Bereich der Erstwohnungen und der Betriebsstätten stellt

diglich drei Jahren. Aber auch so sind wir wegen des EWR- raumplanerisch grundsätzlich wohl keine grossen Probleme.

Abkommens zu einer schrittweisen Oeffnung des Immobilien- Demgegenüber muss sich die Raumplanung mit den mögli-

marktes gehalten. chen negativen Folgen nach Ablauf der Uebergangsfrist im

Nebst dieser Uebergangsfrist kann als weitere Ausnahme, Bereich der Ferienwohnungen auseinandersetzen. Als erstes

welche sich direkt auf das EG-Recht stützt, die bestehende Er- und wichtigstes Mittel zur Behandlung dieser Problematik hat

werbsbeschränkung für Zweit- und Ferienwohnungen gegen- die Raumplanung den an verschiedenen Orten bereits erprob-

über im Ausland wohnhaften Personen beibehalten werden. ten Erstwohnungsanteilplan anzubieten. In diesen Erstwoh-

Das ergibt sich eindeutig aus Artikel 6 Ziffer 4 der Richtlinie nungsanteilplänen wird in der Regel ein Prozentanteil an der

Nr. 88/361. Das heisst, dass unser geltendes Bewilligungs- Bruttogeschossfläche eines Hauses festgelegt, der dem Dau-

und Kontingentierungssystem für den Erwerb von Ferienwoh- erbewohner - bezogen auf die Erstwohnung - zur Verfügung

Eurolex Acquisition d'immeubles 1704 N 23 septembre 1992

stehen muss. Diese Massnahme erhält der ortsansässigen Schliesslich bleibt, wenn alle Stricke trotzdem reissen sollten -

Bevölkerung ihren Wohnraum, ohne dass Ausländer diskrimi- was wir mit guten Gründen nicht annehmen -, die Schutzklau-

niert würden, denn das einzig entscheidende Kriterium bei sel. Nach Artikel 112 des EWR-Abkommens kann bekanntlich

diesen Erstwohnungsanteilplänen ist, dass eine Erstwohnung eine Vertragspartei einseitig geeignete Massnahmen treffen,

nur von Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde bewohnt wer- sofern ernste wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologi-

den darf, ganz unabhängig davon, ob es sich um einen sche Schwierigkeiten sektoraler oder regionaler Natur auftre-

Schweizer oder um einen Angehörigen eines anderen EWR- ten und damit zu rechnen ist, dass sie anhalten.

Staates handelt Es ist klar, Herr Maximilian Reimann, dass das Ergreifen dieser

Mit diesen Erstwohnungsanteilplänen hat man übrigens in un- Schutzklausel auch hier Ultima ratio ist und sein muss. Das

serem Land bereits gute Erfahrungen gemacht. In einer Stu- heisst, wir hätten nur das Recht, die Schutzklausel zu ergrei-

die, die am Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus der fen - wir täten das zweifellos auch nur dann -, wenn die ge-

Universität Bern eingereicht wurde, hat man die Auswirkungen nannten Mittel nicht ausreichen würden, um eine ernsthafte

der Erstwohnungsanteilpläne am Beispiel der Berner Oberlän- Ueberfremdung im Immobilienbereich abzuwehren.

der Gemeinde Iseltwald untersucht. Diese empirische Studie Ich kann Ihnen das hier selbstverständlich nicht quantifizieren.

kommt zum Resultat, dass die Ziele, die mit diesen Plänen an- Aber ich erlaube mir immerhin die Bemerkung, dass sich für

gestrebt werden, in diesem konkreten Fall gut erreicht worden den Bundesrat, wenn es -was wirklich nicht anzunehmen ist-

sind, d. h., die Bodenpreise sind hier langsamer gestiegen als zu einem Immobilienerwerb von Ausländern käme, wie wir ihn

in ändern Gemeinden. Es sind eben zwei Wohnungsmärkte in den Boomjahren 1979, 1980 und 1981 erlebt haben, tat-

entstanden, ein Markt für Erst- und ein anderer für Zweitwoh- sächlich die Frage stellen würde, ob nicht die Voraussetzun-

nungen. Dieser Erstwohnungsanteilplan hat sich daher als fle- gen für das Ergreifen der Schutzklausel gegeben wären. Aber

xibles Instrument erwiesen, das an die Bedürfnisse der Ge- das anzunehmen, haben wir keinen Grund, denn die Entwick-

meinde angepasst werden kann. Es folgt daraus, dass die lung im Immobilienmarkt, also der Erwerb von Immobilien,

Kantone und Gemeinden schon heute über wirksame Instru- läuft genau in umgekehrter Richtung. Während in jenen Jah-

mente verfügen, um negative Auswirkungen auf den Zweit- ren über 6000 Bewilligungen erteilt worden sind, haben wir seit

wohnungsmarkt effizient zu bekämpfen. 1985 - also seit dem Inkrafttreten der Lex Friedrich - einen re-

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf einen Beschluss gelmässigen Rückgang der Bewilligungen zu verzeichnen,

des Grossen Rates des Kantons Graubünden hinweisen. Der und zwar von 2000 im Jahre 1985/1986 auf 1400 bis jetzt. Das

Grosse Rat des Kantons Graubünden hat am 22. Mai dieses sind die Fakten.

Jahres ein Postulat betreffend Massnahmen bei Wegfall der Gründe dafür gibt es viele: einmal der Wegfall des deutschen

Lex Friedrich überwiesen. Bei der Beantwortung dieses Po- Bauherrenmodells, das wegen deutscher Steuervergünsti-

stulates sprach sich die Bündner Regierung für raumplaneri- gungen Auslandinvestitionen privilegiert hat Ein weiterer

sche Massnahmen zur allgemeinen Einschränkung des Zweit- Grund liegt in den hohen Bodenpreisen in unserem Land.

wohnungsbaus ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit Zu Recht sind wir alle stolz auf die Schönheiten der Schweiz.

aus. Zugeben müssen wir aber ehrlicherweise, dass es auch an-

In Graubünden haben heute schon zwei Dutzend Gemeinden, derswo in Europa noch schöne Gegenden gibt, wo man Im-

gestützt auf entsprechende Ermächtigungsnormen, von sich mobilien zu viel günstigeren Preisen erwerben kann als in un-

aus eine sogenannte Erstwohnungsanteilregelung in ihre serem eigenen Land.

Baurechtsordnungen aufgenommen. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzu-

Wenn Herr Bischof sagt, in Flims seien die Landpreise unver- treten. Dank der Uebergangsfrist werden wir Gelegenheit ha-

hältnismässig angestiegen, kann ich ihm sagen, dass ich ben, die nötigen Erfahrungen zu sammeln. Die Kantone kön-

diese Gegend aus persönlicher Erfahrung auch kenne. Dass nen mit den Erstwohnungsanteilplänen in jener Richtung han-

die Preise dort derartig angestiegen sind, hat natürlich nicht in deln, in der sie bereits begonnen haben. Wenn das nicht aus-

erster Linie mit dem Erwerb durch Ausländer zu tun, sondern reicht, können wir das dänische Modell in unsere Gesetzge-

damit, dass sehr, sehr viele Schweizer aus der Ostschweiz bung übernehmen, und als letzte Sicherheit haben wir die

und aus Zürich das ganze Gebiet von Laax als ihr Lieblingsski- Schutzklausel.

gebiet benutzen. Also können wir mit gutem Grund sagen, Aus all diesen Gründen bitte ich Sie aus Ueberzeugung, auf

dass uns mit diesen Erstwohnungsanteilplänen bereits heute diese Vorlage einzutreten.

ein wirksames Instrument zur Verfügung steht.

Ich glaube auch, es ist richtig - damit beantworte ich eine Abstimmung - Vote

Frage, die mir Herr Comby gestellt hat-, wenn hier in erster Li- Für den Antrag der Mehrheit

nie die hauptbetroffenen Kantone handeln. (Eintreten) offensichtliche Mehrheit

Im übrigen haben wir hier glücklicherweise noch andere In- Für den Antrag der Minderheit/SD/Lega-Fraktion

strumente. Persönlich zähle ich auch die vielverschmähte (Nichteintreten) 25 Stimmen

Sperrfrist dazu. Auch die vielverschmähte Sperrfrist gibt eine

Garantie, dass es im Gebiete des Zweitwohnungsbaues nicht

wieder zu Missbräuchen kommen kann, wie wir sie Ende der Präsident: Nun folgt die Abstimmung über den Rückwei-

siebziger und Anfang der achtziger Jahre erlebt haben. sungsantrag.

Schliesslich bleibt als ein weiteres mögliches Modell die An-

wendung des sogenannten dänischen Modells. Gemäss dem Abstimmung - Vote

dänischen Gesetz vom 23. Dezember 1959 über den Erwerb FürdenAntragderFraktionderAuto-Partei 21 Stimmen

von Grundstücken durch Ausländer dürfen Personen, die kei- Dagegen offensichtliche Mehrheit

nen Wohnsitz in Dänemark haben und auch früher nicht wäh-

rend eines Zeitraums von insgesamt fünf Jahren in Dänemark

wohnhaft gewesen sind, Grundstücke nur mit Genehmigung Detailberatung - Discussion par articles

des Justizministers erwerben.

Anlässlich der Verhandlungen über die Maastrichter Verträge Titel und Ingress, Ziff. l Ingress

ist Dänemark das Recht ausdrücklich zuerkannt worden, die- Antrag der Kommission

ses dänische Modell auch unter dem Regime der Maastrichter Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Verträge weiter beizubehalten. Daher spricht doch alles dafür,

dass auch wir die Möglichkeit hätten, nach Ablauf der Ueber-

gangsfrist, wenn diese Erstwohnungsanteilpläne nicht ausrei- Titre et préambule, eh. l préambule

chen sollten, dieses dänische Modell in unserem Land einzu- Proposition de la commission

führen. Dieses Modell diskriminiert nicht nach der Staatsange- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

hörigkeit, sondern stellt unabhängig von der Nationalität allein

auf den jetzigen oder früheren Wohnsitz ab. Angenommen -Adopté

23. September 1992 N 1705 Eurolex Erwerb von Grundstücken

Art.7a Abs. 1 Bst. e-Al. liete

Antrag der Kommission

Abs. 1 Bst. a M. Comby, rapporteur: A la lettre c, on exempte du régime de

a .... in der Schweiz, die hier eine selbständige oder.... l'autorisation les ressortissants des pays de l'EEE qui n'ont

Abs. 1 Bst. b-e pas leur domicile en Suisse mais qui y séjournent temporaire-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates ment en vue d'exercer une activité lucrative. L'exception à l'as-

Abs. 2 sujettissement porte sur l'acquisition d'immeubles qui leur

.... unterstehen während einer Uebergangsfrist von fünf Jah- serviront de logements et/ou, lorsqu'ils exercent une activité

ren der Bewilligungspflicht, wenn.... indépendante, les immeubles nécessaires à l'exercice de

leurs activités professionnelles. Ils demeurent en revanche as-

Art.7a sujettis à autorisation pour l'acquisition de logements de va-

Proposition de la commission cances. Dans ce cas, les autorisations sont délivrées dans le

Al. 1 let. a cadre des dispositions usuelles.

a .... en Suisse qui y exercent une activité.... La commission s'est prononcée sur une proposition de M. de

Al. 1 let. b-e Dardel demandant de préciser la notion de séjour temporaire

Adhérer à la décision du Conseil des Etats en Suisse. M. de Dardel suggère de fixer un délai de six mois

Al. 2 au moins pour entrer dans cette catégorie.

.... au régime de l'autorisation durant une période transitoire Après examen attentif de cette question et tenant compte des

de cinq ans lorsqu'elles.... explications de l'Administration fédérale, la commission a jugé

inopportun d'introduire un tel délai dans ces dispositions.

C'eût été contraire à l'esprit de l'Accord sur l'Espace économi-

Abs. 1 Bst. a-Al. llet.a que européen car, ce qui compte en définitive, c'est ce qu'a re-

tenu le Conseil des Etats, soit la notion de séjour régulier dans

M. Comby, rapporteur: II s'agit ici d'une première exception notre pays. La régularité dans le séjour est donc le critère im-

accordée aux ressortissants des pays de l'Espace économi- portant donnant droit à l'exception prévue à la lettre c de

que européen, qui exercent une activité lucrative, à titre de sa- l'article 7a

lariés ou d'indépendants. Ceux-ci pourront, à partir du La commission, par 12 voix contre 6 et 2 abstentions, a rejeté

I er janvier 1993, si l'Accord sur l'EEE est accepté par le peuple la proposition de M. de Dardel, et elle vous demande d'ap-

suisse, acquérir librement les immeubles dont ils ont besoin, prouver la version issue de ses travaux

c'est-à-dire des résidences principales, des résidences se-

condaires lorsqu'ils n'exercent pas leur activité au lieu de leur Herczog: Noch eine kurze Bemerkung zu Artikel 7a Absatz 1

domicile et des logements de vacances. Buchstabe c. Hier geht es darum, dass man jetzt keine Bewilli-

II faut préciser que cette libéralisation ne concerne pas les gung mehr einholen muss, wenn man in der Schweiz - hier

frontaliers qui, durant la période transitoire de trois ans prévue spielt das zeitliche Moment hinein - einer Erwerbstätigkeit

dans le cadre de la libre circulation des personnes, devront nachgeht Der Bundesrat hat das zeitliche Element mit dem

rentrer chaque soir au lieu de leur domicile. Wort «zeitweise» eingefangen. Der Ständerat hat anders for-

La commission propose une modification purement formelle à muliert und spricht von «regelmässig in der Schweiz auf-

la lettre a du premier alinéa de l'article 7a, qui est la suivante: halten».

«les ressortissants EEE domiciliés en Suisse qui y exercent Um auf das zurückzukommen, was Herr Comby gesagt hat:

une activité salariée ou indépendante». Cela est d'ailleurs Mit dem Antrag de Dardel wurde in der Kommission versucht,

conforme à ce qui est clairement énoncé dans le message du einem Missbrauch vorzubeugen. Aus der Verordnung des

Conseil fédéral. EG-Rates - Nr. 1612/68, Artikel 9 Absatz 1 - geht hervor, dass

jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Ausland

Angenommen -Adopté wohnen, aber hier arbeiten, dann eine Wohnung beziehen

oder ein Grundstück kaufen können, wenn sie sie benötigen.

Damit stellt sich die Frage nach der Bedeutung des Wortes

Abs.1Bst.b-AI.1let.b «benötigen». Möglicherweise kommt das, was man unter «re-

gelmässig» versteht, dieser Bedeutung entgegen. Nichtsde-

Iten Joseph, Berichterstatter: Bei Artikel 7a Absatz 1 Buchsta- stoweniger möchte ich Herrn Bundesrat Koller fragen, wie

be b haben wir keine Differenz zum Ständerat Die Kommis- man diesbezüglich einen Missbrauch vermeiden kann. Wir ha-

sion möchte aber - um einige Dinge klarzustellen - zum Ge- ben ja eingesehen, dass die sechsmonatige Befristung diskri-

setzestext beim Buchstaben b folgendes sagen: minierend ist Eine solche Forderung kann n ichtauf rechterhal-

Diese Bestimmung gilt für Personen, die zwar ebenfalls in der ten werden.

Schweiz Wohnsitz haben, aber aus dem Erwerbsleben ausge- Sind Sie der Ansicht, dass mit «regelmässig» das definiert ist,

schieden sind. Damit unterscheidet sich Buchstabe b von was in der Verordnung steht, nämlich «benötigt», und somit

Buchstabe a ein Missbrauch ausgeschlossen ist?

Gemäss Buchstabe a kann nur jemand ein Grundstück erwer-

ben, der in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausübt, und Bundesrat Koller: Ich bin für die Klärung dieser Litera c durch

demzufolge muss er die Aufenthaltsbewilligung, also den Per- die Einfügung des Wortes «regelmässig», das möglichen

mis B, haben. Hingegen geht es bei Buchstabe b darum, dass Missbräuchen vorbeugen soll, dankbar.

auch Leute ein Grundstück erwerben können, die aus dem Er- Man muss all diese Bestimmungen im Zusammenhang mit

werbsleben ausgeschieden sind. Deshalb wollen wir hier den entsprechenden Anag-Vorschriften sehen, die wir nun

auch eine Einschränkung vornehmen. Dieser Personenkreis verabschiedet haben. Danach sind für all diese Aufenthalte

kann einzig am Ort des Wohnsitzes eine Hauptwohnung er- entsprechende Aufenthaltsbewilligungen nötig. Sobald sie

werben. Für den Erwerb von Ferienwohnungen untersteht die- über die drei Monate des Touristenvisums hinausgehen,

ser Personenkreis nach wie vor der Bewilligungspflicht nach braucht es eine Aufenthaltsbewilligung nach dem bisherigen

dem geltenden Bundesgesetz. Die Ferienwohnungen werden System. Daher wird der Grundbuchverwalter, der die Voraus-

also an das kantonale Kontingent angerechnet Der Erwerb ist setzung des regelmässigen Aufenthaltes zu prüfen hat, immer

nur in jenen Orten möglich, wo die Gemeinden oder die Kan- die Möglichkeit haben, aufgrund dieser Bescheinigungen die

tone überhaupt einen Ferienwohnungserwerb zulassen, und Erfüllung der Voraussetzungen nachzuprüfen. Wer die ent-

dort nur nach den kantonalen oder kommunalen strengeren sprechenden Bescheinigungen nicht vorbringt, erfüllt dieses

Bestimmungen. Kriterium nicht

Angenommen -Adopté Angenommen -Adopté

Eurolex. Loi sur les épidémies 1706 N 23 septembre 1992

Abs. 1Bst. d-AI. 1let.d #ST# 92.057-1

Iten Joseph, Berichterstatter: Bei Artikel 7a Absatz 1 Buchsta- EWR. Anpassung des Bundesrechts

be d geht es um den Erwerb eines Grundstücks für die wirt-

(Eurolex)

schaftliche Tätigkeit. Da müssen wir nun zwischen der Situa-

tion, wie sie jetzt besteht, und der Situation, wie sie neu sein

Epidemiengesetz. Aenderung

wird, unterscheiden - hier kommt tatsächlich eine erhebliche EEE. Adaptation du droit fédéral

Liberalisierung. (Eurolex)

Nach dem geltenden Recht ist es so, dass eine Bewilligung im Loi sur les épidémies. Modification

Prinzip immer denjenigen Personen erteilt wird, die das

Grundstück zu wirtschaftlichen Zwecken, zum Betrieb eines Fortsetzung - Suite

Unternehmens oder für eine Betriebsstätte, erwerben wollen:

Voraussetzung dafür ist, dass das Unternehmen tatsächlich Siehe Seite 1676 hiervor - Voir page 1676 ci-devant

vom Gesuchsteller geleitet wird und dass sich der Gesuchstel-

ler über Branchenkenntnisse ausgewiesen hat. Das ist in etwa

die jetzige Praxis.

Nach Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe d ist es neu so, dass Ge-

sellschaften, die ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre

Art. 29b bis (neu)

Hauptniederlassung in einem EWR-Staat haben, Grund-

Antrag der Kommission

stücke bewilligungsfrei erwerben können, wenn sie diese

Mehrheit

Grundstücke für die Ausübung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

Ablehnung des Antrages der Minderheit

benötigen, wie beispielsweise für einen Industriebetrieb, für

Minderheit

eine Handelsgesellschaft oder eine Dienstleistungsgesell-

(Gonseth, Bundi, Hafner Rudolf, Jöri, Rechsteiner)

schaft

Die militärische Forschung an hochpathogenen Erregern ist

Die Ausnahme von dieser Bewilligungspflicht gilt nicht nur für

verboten.

den direkten Erwerb eines Grundstückes, sondern auch für

den indirekten Erwerb, sei es durch Beteiligung an einer Ge-

sellschaft oder durch eine Uebernahme einer Gesellschaft, Art. 29b bis (nouveau)

deren Aktiven im wesentlichen aus Grundstücken in der Proposition de la commission

Schweiz bestehen. Majorité

Rejeter la proposition de la minorité

Angenommen -Adopté Minorité

(Gonseth, Bundi, Hafner Rudolf, Jöri, Rechsteiner)

Abs.1Bst.e-AI. liete La recherche militaire sur les agents hautement pathogènes

est interdite.

M. Comby, rapporteur: La disposition de la lettre e est une

transposition de la directive fixant les modalités de réalisation Frau Gonseth, Sprecherin der Minderheit: Die Kommissions-

de la liberté d'établissement dans l'agriculture, sur le territoire minderheit möchte Ihnen beliebt machen, die militärische For-

d'un Etat membre, des ressortissants des autres pays de schung an hochpathogenen Erregern zu verbieten und dies

l'EEE ayant travaillé en qualité de salariés agricoles dans cet im Gesetz zu verankern.

Etat membre pendant deux années sans interruption. Cette Soviel heute bekannt ist, haben im Zweiten Weltkrieg einzig

condition est importante. En effet, il faut que le salarié agricole die Japaner B-Waffen im grossen Stil in der Mandschurei ein-

ait séjourné pendant deux ans sans interruption pour pouvoir gesetzt Der Leiter des Programmes, ein Arzt, liess Gasbrand-

bénéficier de l'exception prévue à la lettre e de cet article 7a bomben in der Nähe von gefesselten Gefangenen zünden.

Par ailleurs, la commission a examiné et accepté une proposi- Anderen Opfern spritzte er Erreger von Wundstarrkrampf,

tion de modification purement rédactionnelle et formelle de Pocken, Pest usw. ein. Trotz diesen grauenhaften Menschen-

Mme Sandoz, demandant de remplacer l'expression «droit ru- versuchen blieb der Arzt nach dem Krieg in Amt und Würde.

ral» par «législation agricole». Dass B-Waffen bis heute nur spärlich zum Einsatz gekommen

sind, hat vor allem an ihrer Unkontrollierbarkeit gelegen. Denn

Angenommen -Adopté Bakterien und Viren breiten sich nicht nur in den Reihen der

Feinde aus. Bevor man die Truppen des Feindes mit todbrin-

Abs. 2-Al. 2 genden Keimen verseucht, muss man durch Massenimpfun-

Angenommen -Adopté gen den Schutz der eigenen Soldaten garantieren können.

Die Situation hat sich heute durch die Gentechnologie grund-

Ziff. Il legend geändert Die Suche nach wirksamen Impfstoffen ist

Antrag der Kommission noch schwieriger geworden. Gentechnologie ermöglicht den

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates B-Waffen-Designern, fast jeden Krankheitserreger, gegen den

der Kriegsgegner ein Gegenmittel besitzt, so zu verändern,

Ch. II dass das Gegenmittel unwirksam wird. Gentechnologie

Proposition de la commission macht es möglich, Bakterien und Viren als Waffen masszu-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats schneidern.

Dass solche Waffen ausserordentlich gefährlich, aber auch

Präsident: Ziffer II können wir nur unter dem Vorbehalt der de- höchst unethisch sind, ist vielen klar. Deshalb wurde bereits

finitiven Regelung der Referendumsfrage genehmigen. 1972 der B-Waffen-Vertrag geschlossen, nach welchem die

Entwicklung, Herstellung, Lagerung und der Erwerb von biolo-

Angenommen -Adopté gischen oder toxischen Kampfstoffen verboten sind. Dieser

Vertrag hat aber auch grosse Lücken und Schönheitsfehler. Er

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble erlaubt nämlich, Entwicklung, Herstellung und Lagerung von

Für Annahme des Entwurfes 79 Stimmen mikrobiologischem Material und von Toxinen zu defensiven

Dagegen 22 Stimmen Zwecken. Was dieses Erlaubte bedeutet, ist sehr umstritten.

Aufgrund des Vertrages ist es schwierig, die Grenzen zu be-

stimmen, wann eine Rechtfertigung durch friedliche Zwecke

An den Ständerat-Au Conseil des Etats nicht mehr gegeben ist Abwehr und Angriff können in For-

schungsvorhaben schlecht unterschieden werden, beides

liegt hautnah beieinander; auch vom Forschungsrisiko her be-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über den Erwerb von

Grundstücken durch Personen im Ausland. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'acquisition d'immeubles par

des personnes à l'étranger. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-48

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.09.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1693-1706

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Ref. No 20 021 587

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