Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-4 KI-generiert

EEA Treaty Compliance: Harmonizing National Law with EU Directives on GMOs and Pathogenic Organisms

Geschäftsnummer VPB 92-057-4
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the adaptation of national environmental protection laws to align with European Union directives as required by the European Economic Area (EEA) treaty. The central issue was the regulation of genetically modified and pathogenic organisms, with the court deciding to integrate necessary EU directives into national law. The court reasoned that while some aspects, like the creation of a scientific commission, were beneficial, the primary objective was to fulfill treaty obligations by adopting EU standards, even if it meant proceeding without extended transitional periods that other nations sought, and that this harmonization was crucial for international trade and environmental standards.

Legislator-Regeste

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Art. 24novies BV, Art. 29g neu, Art. 4 trice, Art. 6a Absät, Art. 10 Abs. 1 erster, Art. 29a ment; EEA Treaty Compliance: Harmonizing National Law with EU Directives on GMOs and Pathogenic Organisms: The central issue was the regulation of genetically modified and pathogenic organisms, with the court deciding to integrate necessary EU directives into national law. The court reasoned that while some aspects, like the creation of a scientific commission, were beneficial, the primary objective was to fulfill treaty obligations by adopting EU standards, even if it meant proceeding without extended transitional periods that other nations sought, and that this harmonization was crucial for international trade and environmental standards.

Schlagwörter

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Harmonisierung der Rechtsvorschriften Europäische Verträge Genetisch veränderte Organismen Umweltnorm internationales Handelsrecht EWR = Europäischer Wirtschaftsraum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 24novies BV
Art. 29g neu
Wir haben uns in allen Kommissionen darauf Art. 29g (neu)
Art. 4 trice
Der Bundesrat führt für den Umgang mit diesen Mikroorganis- Abs. 4
Art. 6a Absät
concernant les organismes génétiquement modifiés en lais- Art. 6a (neu)
Art. 10 Abs. 1 erster
l'environnement auquel elles se réfèrent Art. 10 Abs. 1 erster Satz, 3
Art. 29a ment
zu den Art. 29aff.), der den beiden genannten Anträgen im Ausführungsgesetzgebung zur neuen Verfassungsbestim-
Art. 29b Abs. 2 Antrag
Art. 29b Proposition de la commission
Art. 29d Art
Art. 29d meinsam. Herr Ziegler Oswald hat bereits mitgeteilt, dass er
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

Cited in the dispositive to award costs to the opposing party.

Art. 64 LTF

Cited in the dispositive to rule on the legal aid of the opposing party.

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Volltext

Eurolex. Protection de l'environnement 680 26 août 1992

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ist sowohl wissenschaftlich, wirtschaftlich wie auch in der poli-

Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen tischen Diskussion sehr aktuell, aber nicht zu Ende gedacht

Dagegen 1 Stimme oder ausdiskutiert. Die Tatsache, dass wir hier nicht von etwas

reden, von dem man sagen kann, dass die Regelung heute

schon klar und politisch ausdiskutiert sei, zeigt sich z. B. darin,

An den Nationalrat-Au Conseil national dass die meisten EG-Länder bis jetzt keine Regelungen ge-

mäss ihren eigenen vertraglichen Abmachungen getroffen ha-

ben und dass die Regelungen, die in verschiedenen EG-Län-

dern existieren, zum Teil weit auseinandergehen.

Die deutsche und die französische Regelung unterscheiden

#ST# 92.057-4 sich ganz beträchtlich. Die Unklarheit der Regelung zeigt sich

auch darin, dass sich alle Efta-Staaten, die mit uns den EWR-

EWR. Anpassung des Bundesrechts Vertrag unterzeichnet haben, für die Einführung dieser Rege-

(Eurolex) lung Uebergangsfristen ausbedungen haben, mit der un-

Bundesgesetz über den Umweltschutz. glücklichen Ausnahme der Schweiz, die aus Gründen, auf die

ich hier nicht eingehen will, glaubte, auf diese Uebergangsfri-

Aenderung sten verzichten zu können.

EEE. Adaptation du droit fédéral In der Schweiz - darum geht es in unserem Gesetz - ist es rich-

(Eurolex) tig zu sagen, dass die politische Diskussion über das Thema

Loi fédérale sur la protection zwar begonnen hat, aber keinesfalls davon gesprochen wer-

de l'environnement. Modification den kann, dass sich in irgendeiner Art ein Konsens oder auch

nur klare Positionen zwischen Mehrheiten und Minderheiten

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) herausgeschält hätten.

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, dass auf diesem Ge-

biet erst in diesem Jahr - mit der Volksabstimmung zur Fort-

pflanzungsmedizin - ein Artikel in die Bundesverfassung auf-

genommen wurde, Artikel 24novies BV, der noch der Ausfüh-

rung und der inhaltlichen Konkretisierung in der Gesetzge-

Antrag der Kommission bung bedarf. Zudem wurde bereits eine weitere Volksinitiative

Eintreten zu diesem Thema lanciert, die erst in einigen Jahren spruchreif

Proposition de la commission sein wird.

Entrer en matière Die Frage, wie man in dieser Situation mit der durch den EWR-

Vertrag geforderten Uebernahme von EG-Richtlinien - es han-

Schallberger, Berichterstatter: Die Anpassung unserer Ge- delt sich um zwei Richtlinien - umgehen soll, ist nicht einfach

setzgebung an das EG-Recht für den Fall, dass der EWR-Ver- zu beantworten. Der Bundesrat schlägt uns vor, dass wir im

trag in der Volksabstimmung angenommen wird, erfordert Umweltschutzgesetz ein Kapitel aufnehmen, das im wesentli-

eine Reihe von Aenderungen des Umweltschutzgesetzes. Fol- chen nur die Form, das Verfahren auf diesem Gebiet regelt

gende Bereiche sind EG-konform zu regeln: und inhaltlich überhaupt nichts aussagt. Das hat gewisse Vor-

1. Der Zugang zu Umweltinformationen ist zu erleichtern. teile, die ich durchaus anerkenne und die mir auch willkom-

2. Die Zusammenarbeit mit Nachbarländern bei UVP-pflichti- men wären, nämlich: dass kein rechtliches Vakuum besteht,

gen Projekten ist zu gewährleisten. dass die Kompetenzen für die Bewilligungserteilung klar ver-

3. Die offene Informationspflicht bei umweltgefährdenden teilt werden und dass der Umgang mit diesen umweltgefähr-

Stoffen ist zu übernehmen. denden Organismen einer gewissen Kontrolle unterstellt wer-

4. Der Umgang mit umweltgefährdenden Organismen ist zu den kann, die auf eine formale, gesetzliche Basis abgestützt

regeln. ist

5. Die Bewilligungspraxis für den Betrieb von Abfallanlagen ist Umgekehrt hat es den Nachteil, dass man im heutigen Zeit-

anzupassen, und eine umfassende Meldepflicht für Abfallent- punkt, da jedermann eine inhaltliche Festlegung wünscht und

sorger, Händler und Makler ist einzuführen. der Gesetzgeber aufgerufen wäre, klare ethische und andere

6. Die international anerkannten Qualitätsstandards von Prüf- Vorstellungen ins Gesetz einzubringen, darauf verzichtet, und

laboratorien für die Untersuchung von Stoffen und Organis- dass man sozusagen eine leere, formale Hülle in das Gesetz

men sind zu übernehmen. hineinschreibt.

7. Der vertrauliche Datenaustausch zwischen den EG- und Ich denke, dass diese geschilderten Schwierigkeiten der

Efta-Staaten im Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung Grund sind, warum die anderen Vertragsstaaten mit dieser

der Produktezulassung ist zu erleichtern. Uebernahme von EG-Recht in ihr eigenes Recht Mühe haben

Wie ich Ihnen bereits bei der Kurzinformation über die Vorar- und entsprechende Uebergangsfristen verlangt haben. Wenn

beiten der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Ener- wir diese Bestimmung so im Gesetz aufnehmen, wie es Bun-

gie (Urek) mitteilte, haben wir Ihnen nur jene Anpassungen be- desrat und Kommissionsmehrheit vorschlagen, werden wir

antragt, welche im Eurolex-Paket verlangt werden. Bei der De- die einzigen sein, die diese Regelung per 1. Januar 1993 über-

tailberatung bietet sich die Gelegenheit zu weiteren Erläute- nommen haben. Die anderen Staaten werden sich Zeit lassen.

rungen. Ich stelle Ihnen insgesamt drei Anträge, die miteinander ver-

Namens der Urek beantrage ich Eintreten auf die Vorlage. zahnt sind. Ich muss Sie bitten, gut zuzuhören, damit Sie se-

hen, dass das nicht drei verschiedene Anträge sind und dass

Plattner, Sprecher der Minderheit: Ich ergreife das Wort nicht, je nachdem, wie Sie sich beim einen oder anderen Antrag ent-

um zu all den kleineren und grösseren Aenderungen jeweilen scheiden, die anderen Anträge zur Geltung kommen oder

etwas zu sagen, sondern um zu einem einzigen Punkt Stel- wegfallen.

lung zu nehmen. Der erste Antrag ist rein sachlicher Natur und bezieht sich auf

Es geht um das 3. Kapitel, das neu in das Umweltschutzgesetz Vorgänge, die in der Nationalratskommission für Umwelt,

eingeführt werden soll. Dieses besteht aus den Artikeln 29a Raumplanung und Energie in der letzten Zeit abgelaufen sind.

bis 29f und handelt von den «umweltgefährdenden Organis- Wir haben in unserer Kommission gemäss dem Prinzip, nur

men» gemäss Entwurf des Bundesrates respektive von den das im Gesetz zu übernehmen, was vom EWR-Vertrag ver-

«gentechnisch veränderten Organismen» nach Antrag der langt wird, beschlossen, die pathogenen Organismen wegzu-

Kommissionsmehrheit lassen. Das sind Organismen, von denen man weiss, dass sie

Das Thema, ob man nun gemäss Bundesrat von «umweltge- Krankheiten erzeugen können; wir haben sie weggelassen,

fährdenden Organismen» oder gemäss Kommissionsmehr- weil uns die EG-Richtlinien nicht dazu zwingen, sie einzu-

heit nur von «gentechnisch veränderten Organismen» spricht, schliessen. Wir haben uns also auf die gentechnisch veränder-

26. August 1992 681 Eurolex. Umweltschutzgesetz

ten Organismen beschränkt. Das sind Organismen, in denen die bundesrätliche Fassung zu übernehmen und die pathoge-

man mittels moderner biotechnologischer Methoden das nen Organismen einzuschliessen und zum anderen einen zu-

Genmaterial verändert hat und von denen man demzufolge sätzlichen Artikel 29g einzufügen, gemäss dem Antrag, den

nicht weiss, ob sie gefährlich oder ungefährlich sind. auch die Urek des Nationalrates stellen wird, und so eine

Von der Sache her gesehen ist es etwas seltsam, dass die Fachkommission für biologische Sicherheit im Gesetz vorzu-

Kommissionsmehrheit nun jene Organismen ausgeschlossen sehen - als minimale inhaltliche Massnahme, die wir heute

hat, von denen man sicher ist, dass sie krankheitserregend schon treffen könnten.

sind, und nur dort regeln will, wo man nicht ganz sicher ist, ob

es nötig ist. Man hat das aus dem prinzipiellen Grund getan, Jagmetti: Ich möchte jetzt nicht die Detailberatung vorweg-

nur das Minimum zu übernehmen. nehmen. Aber da der Fragenkreis um die Organismen doch

Ich beantrage Ihnen, darauf zurückzukommen. Das würde der zentrale Inhalt dieser Vorlage ist, erlaube ich mir, nach

heissen: Wenn Sie das 3. Kapitel nicht eliminieren, sollten Sie dem Votum von Herrn Plattner die gegenteilige Meinung zu

wenigstens eine Regelung treffen, die die pathogenen Orga- vertreten.

nismen einschliesst. Die Urek des Nationalrates ist auf ihren Organismen werden heute im Umweltschutzgesetz nicht aus-

ursprünglich gleichlautenden Beschluss zurückgekommen drücklich genannt Der Bundesrat ist aber bei der Störfallver-

und ist jetzt offenbar auch wieder der Meinung, dass man die ordnung davon ausgegangen, dass sich die allgemeinen Be-

pathogenen Organismen einschliessen müsse. stimmungen des Umweltschutzgesetzes auch auf die Orga-

Ich beantrage Ihnen zweitens - falls Sie das 3. Kapitel wirklich nismen beziehen; er hat dort die Organismen erfasst

aufnehmen wollen -, einen Artikel 29g (neu) aufzunehmen, Verfassungsrechtlich haben wir zwei Grundlagen: den Um-

der eine «Fachkommission für biologische Sicherheit» vor- weltschutzartikel und den neuen Artikel, über den Volk und

sieht Auch hier schliesse ich mich einem Antrag an, der in der Stände abgestimmt haben (er hiess im Bundesbüchlein

nationalrätlichen Urek mit grossem Mehr, mit 17 zu 1 Stim- Art. 24decies; nachdem Art 24novies abgelehnt worden ist,

men, zustande gekommen ist. Ich weiss nicht, ob diese eine dürfte er die definitive Nummer 24novies erhalten). In diesem

Stimme so zustande kam wie sie bei uns in all diesen Abstim- neuen Verfassungsartikel haben wir den Regeln über die Fort-

mungen im Moment jeweils zustande kommt: dass jemand pflanzungsmedizin noch solche über die Gentechnologie und

einfach grundsätzlich dagegen ist, überhaupt über den EWR die Organismen beigefügt und auch die Umwelt erwähnt Nun

zu reden. stellt sich aber die Frage: Führen wir jetzt diesen dort erteilten

Diese Fachkommission für biologische Sicherheit soll ein Mi- Gesetzgebungsauftrag aus, oder beschränken wir uns auf die

nimum an Inhalt zu dieser Schale des formalen Gesetzes lie- Anpassung des schweizerischen Rechts an den Acquis com-

fern, indem sie sozusagen wie eine Ersatzöffentlichkeit munautaire? Das ist die Grundsatzfrage. Wollen wir jetzt bei

Aspekte einbringen könnte, die inhaltlicher und nicht nur for- dieser Gelegenheit die Debatte über die Organismen und die

maler Art wären. Sie haben den Antrag in der deutschen und in Gentechnologie aufnehmen, inklusive den ganzen Bereich

der französischen Fassung vor sich, und Sie sehen, wie er for- der Biotechnologie, oder sind wir der Meinung, wir sollten jetzt

muliert ist (vgl. Detailberatung, Art 29g neu). Es soll eine Kom- im Rahmen der Eurolex-Vorlage einfach das ordnen, was nach

mission sein, in der alle interessierten Kreise vertreten sind, den Richtlinien notwendig ist?

eine Kommission, die den Bundesrat berät und die bei Bewilli- Sie sehen, dass die Kommissionsmehrheit mit dem Bundesrat

gungsgesuchen ein Antragsrecht hat der Auffassung ist, dass wir jetzt die Anpassung, die Umset-

Mein dritter Antrag (vgl. Detailberatung, Minderheitsanträge zung der Richtlinien in nationales Recht, vornehmen und die

zu den Art. 29aff.), der den beiden genannten Anträgen im Ausführungsgesetzgebung zur neuen Verfassungsbestim-

Prinzip vorgeht, dem ich aber keine grosse Chance gebe, mung in einem späteren Zeitpunkt im normalen Gesetzge-

wäre: Wir sollten das ganze 3. Kapitel im Moment überhaupt bungsverfahren erarbeiten sollten.

weglassen und auf diesem Gebiet nicht legiferieren. Ich weiss, Wir haben, Herr Plattner, über das Vorgehen noch nicht abge-

dass das im Prinzip eine Verletzung des Vertrages ist, den der stimmt Der Bundesrat hat uns den Verzicht auf das Referen-

Bundesrat mit der EG abgeschlossen hat Ich habe Ihnen aber dum vorgeschlagen; es schwebt jetzt eine Sonderlösung mit

geschildert, dass alle anderen Staaten Uebergangsfristen ha- dem nachträglichen Referendum im Raum. Aber wir sind uns

ben, dass sie also nicht jetzt legiferieren müssen und dass wir doch einig, dass es sich dabei - wie auch immer das Eurolex-

aus falscher Einschätzung der Situation selber keine Ueber- Verfahren ausgestaltet wird - um ein Sonderverfahren han-

gangsfrist verlangt haben. delt, das nur auf diese Eurolex-Vorlagen angewendet werden

Es wäre politisch verständlich - wenn auch juristisch nicht soll, nämlich für die Umsetzung von Richtlinien in nationales

ganz sauber-, wenn wir den Bundesrat beauftragen würden, Recht.

im Nachgang in Brüssel auch um eine Uebergangsfrist nach- Wenn wir jetzt keine Bestimmungen über die Organismen ins

zusuchen und so die EG zu bitten - trotz der ursprünglichen Gesetz aufnehmen, haben wir den EWR-Vertrag nicht erfüllt

Unterzeichnung des Vertrages ohne Uebergangsfrist -, uns Herr Plattner hat das anerkannt Die Aufgabe ist dann auf den

auch zwei Jahre Zeit zu lassen, um dieses Thema in der Zeitpunkt verschoben, in dem wir die ganze Biotechnologie

Schweiz zu diskutieren und in das Gesetz aufzunehmen. gestützt auf die Verfassungsbestimmungen regeln. Mir

Ich denke, dass der Bundesrat diesen Antrag nicht selber stel- scheint, dass jetzt nicht der Moment ist, diese allgemeine De-

len kann, denn er hat ja den Vertrag so unterzeichnet. Dem batte zu führen, es aber doch notwendig ist, unsere Aufgaben

Volk haben wir dieses Recht, allenfalls hier vertragsbrüchig zu im Rahmen von Eurolex zu erfüllen.

werden, ohnehin schon zugestanden, nicht formell; aber wir Demgemäss plädiere ich für die Lösung des Bundesrates und

haben doch in letzter Zeit gehört, dass wir das nachträgliche der Kommissionsmehrheit, das zu tun, was jetzt zu tun ist, und

Referendum gutheissen. Es ist also durchaus denkbar, dass die Anpassung nicht auf einen späteren Zeitpunkt zu verschie-

das Volk die Uebergangsfrist in diesem Fall erzwingen wird. ben; andererseits sollten wir auch nicht die Generaldebatte

Das Parlament steht zwischen diesen beiden Instanzen, und über die Ausführung des neuen Verfassungsartikels abhalten.

es wäre politisch durchaus vertretbar, wenn das Parlament Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.

den Bundesrat bitten würde, in diesem Sinne zu handeln.

Ich fasse zusammen: Ich stelle Ihnen den Antrag, den ich zu- Ziegler Oswald: Ich beantrage Ihnen ebenfalls Eintreten. Das

letzt genannt habe, zuerst Ich bitte Sie, das ganze 3. Kapitel ist aber nicht der eigentliche Grund, warum ich mich hier

zu streichen (vgl. Detailberatung, Minderheitsanträge zu den melde. Ich will lediglich Klarheit über die Zugehörigkeit zur

Art 29aff.); dies im Sinne eines Antrages auf Rückweisung an Minderheit bezüglich der Artikel 29a bis 29f schaffen. Ich habe

den Bundesrat. Wir müssten das Problem in den nächsten die Minderheit verlassen und schliesse mich voll der Mehrheit

zwei Jahren politisch ausdiskutieren. Gleichzeitig wäre der der Kommission an.

Bundesrat aufgefordert, wenn Sie so beschliessen, in Brüssel Ich war in der Kommission aus verschiedenen Gründen der

um diese Uebergangsfrist formell nachzusuchen. Meinung gewesen, die Artikel 29a bis 29f müssten gestrichen

Wenn Sie, was ich leider annehme, diesen Minderheitsantrag werden. In der Zwischenheit habe ich aber die Ueberzeugung

ablehnen, bitte ich Sie, im 3. Kapitel zwei Dinge zu tun: einmal gewonnen, dass man aufgrund des EWR-Abkommens hier le-

Eurolex. Protection de l'environnement 682 26 août 1992

giferieren muss und nicht einfach streichen kann. Im übrigen Art. 4

ist es auch richtig, dass in einer solch komplexen und wichti- Antrag der Kommission

gen Materie nicht einfach ein Loch offengelassen, sondern Abs. 1,3

entschieden wird. Ich bin also nicht mehr bei der Minderheit Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 2

M. Cotti, conseiller fédéral: Je voudrais faire quelques obser- .... von Stoffen und gentechnisch veränderten Organismen,

vations liminaires sur nos débats d'aujourd'hui et sur mon atti- die sich auf andere Bundesgesetze stützen, müssen den

tude quant à ces débats. Grundsätzen über die umweltgefährdenden Stoffe

J'essaierai de faciliter la tâche du conseil, dans le temps en (Art. 26-28) und gentechnisch veränderten Organismen

tout cas, en ce sens que je limiterai mes interventions au mini- (Art 29a-29e) entsprechen.

mum et que nous tenterons d'éviter les longues discussions

d'entrée en matière. Je voudrais surtout définir la ligne direc- Art. 4

trice du Conseil fédéral, dans le cadre d'Eurolex, avec les quel- Proposition de la commission

ques exceptions qui y sont proposées. Cette ligne consiste Al. 1,3

bien entendu à intégrer dans notre législation, de manière Adhérer au projet du Conseil fédéral

claire et rigoureuse, les dispositions du droit international re- Al. 2

quises par l'Espace économique. Je ne me livrerai donc à au- .... ou d'organismes génétiquement modifiés portant

cun compromis aujourd'hui lorsque vous présenterez des atteinte....

propositions contraires à notre volonté d'intégrer le droit inter- .... ou aux organismes génétiquement modifiés (art 29a à

national. C'est la règle fondamentale: nous voulons assumer 29e).

l'acquis européen. Nous ne pouvons transiger à ce sujet Par

contre, la disponibilité du Conseil fédéral à recevoir vos propo- Schallberger, Berichterstatter: Nachdem die Richtlinie ledig-

sitions sera totale chaque fois que ces dernières seront com- lich die Regelung der gentechnisch veränderten Organismen

patibles avec les dispositions du nouveau droit issu de l'Es- verlangt, schlagen wir Ihnen vor, den Entwurf des Bundesra-

pace économique européen. Monsieur Plattner, je vous dirai tes in diesem Sinne zu ändern.

donc d'emblée que si, par exemple, vous proposez la création

d'une commission, d'une importance certaine dans ce sec- Plattner: Ich habe den entsprechenden Eventualantrag ge-

teur et compatible avec le droit européen, nous serons d'ac- stellt Falls die Artikel 29a bis 29f wegfallen würden, müsste

cord avec cette proposition. man natürlich gar nicht darüber sprechen. Aber ich beantrage

Il y a d'autre part des situations où le Conseil fédéral vous a Ihnen jetzt, die Fassung des Bundesrates vorläufig anzuneh-

proposé consciemment, dans son message, des dispositions men und allenfalls wieder zurückzukorrigieren, falls Sie wider

qui, du point de vue du droit, ne sont pas nécessaires en rela- Erwarten Artikel 29a bis 29f streichen würden.

tion avec l'acquis communautaire mais qui, pour d'autres rai-

sons, le deviennent sur le plan de l'opportunité politique. Nous M. Cotti, conseiller fédéral: Je répète que la séparation propo-

allons discuter des critères de cette opportunité politique: il y a sée par la commission doit être refusée. Nous estimons que

parfois des raisons financières - notamment dans le secteur les deux éléments doivent être réglés ensemble.

des assurances sociales. Dans le cas des organismes généti-

quement modifiés, il y a des raisons minimales d'équilibre et Angenommen gemäss Antrag der Kommission

de parallélisme, et il serait tout à fait absurde, vous l'avez dit Adopté selon la proposition de la commission

vous-même, Monsieur Plattner, de reprendre les dispositions

concernant les organismes génétiquement modifiés en lais- Art. 6a (neu)

sant de côté les organismes pathogènes. Même si ces der- Antrag der Kommission

niers ne sont pas nécessaires, le Conseil fédéral plaidera pour Abs. 1,4

qu'ils soient inclus aussi dans les nouvelles dispositions. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Tel est le cadre dans lequel se dérouleront nos débats au- Abs. 2

jourd'hui. Das Gesuch wird abgelehnt,

a wenn die Informationen in einem noch hängigen Gerichts-

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen oder Verwaltungsverfahren erhoben worden sind;

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière b. soweit im Einzelfall das Geheimhaltungsinteresse über-

wiegt

Detailberatung - Discussion par articles Abs. 2bis (neu)

Ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse im Sinne von

Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Absatz 2 wird anerkannt, soweit die Informationen:

Antrag der Kommission a die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden, die inter-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nationalen Beziehungen, die Landesverteidigung oder die öf-

fentliche Sicherheit gefährden würden;

b. mit dem Schutz der Persönlichkeit oder des geistigen Ei-

Titre et préambule, eh. l préambule

gentums unvereinbar sind;

Proposition de la commission

c. zur Verletzung von Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis-

Adhérer au projet du Conseil fédéral sen führen;

d. geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit von Umweltschädi-

Jagmetti: Die Frage stand noch im Raum, ob wir den neuen gungen im betroffenen Bereich zu erhöhen.

Verfassungsartikel 24novies nicht neu auch in den Ingress auf- Abs. 3

nehmen sollten, wenn wir von Organismen sprechen. Wir ha- Das Gesuch kann ferner abgelehnt werden, wenn es:

ben darauf verzichtet, dies in der Meinung, dass wir das dann a interne Mitteilungen oder noch nicht fertiggestellte Schrift-

in einer grundsätzlicheren Umgestaltung des Gesetzes bei stücke angeht;

Ausführung dieses Artikels machen können. Wenn es jetzt b. nicht ausgewertete Angaben betrifft, deren Bekanntgabe zu

nicht vorgeschlagen wird, so um nicht den Eindruck zu er- falschen Schlüssen führen kann;

wecken, wir hätten da den Gesetzgebungsauftrag von Arti- c. offensichtlich rechtsmissbräuchlich oder zu allgemein for-

kel 24novies BV schon wahrgenommen. muliert ist

Präsidentin: Zurlngressergänzung gilt der Vorbehalt, den wir Art. 6a (nouveau)

generell beschlossen haben. Proposition de la commission

Al. 1,4

Angenommen -Adopté Adhérer au projet du Conseil fédéral

26. August 1992 683 Eurolex. Umweltschutzgesetz

AI. 2 Abs. 9 (neu)

La demande est rejetée: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

a lorsque les informations ont été recueillies dans le cadre

d'une procédure judiciaire ou administrative encore en cours; Art. 9 al. 8,9 (nouveau)

b. dans la mesure où dans le cas particulier prévaut un intérêt Proposition de la commission

à garder le secret Al. 8

Al. 2bis (nouveau) .... secret au sens de l'article 6a, alinéas 2 et 2bis ; le secret....

Un intérêt à garder le secret au sens du 2e alinéa prévaut lors- Al. 9 (nouveau)

que la divulgation des informations: Adhérer au projet du Conseil fédéral

a risque de porter atteinte à la confidentialité des délibéra-

tions des autorités publiques, aux relations internationales, à Schallberger, Berichterstatter: Hier muss ich eine Korrektur

la défense nationale ou à la sécurité publique; der Ihnen ausgeteilten Fahne bekanntgeben. Es muss heis-

b. est incompatible avec la sécurité des personnes ou la pro- sen: «.... ein Geheimhaltungsinteresse nach Artikel 6a Absät-

tection de la propriété intellectuelle; ze 2 und 2bis überwiegt;....»

c. entraîne une violation du secret de fabrication ou d'affaires;

ou qu'elle Angenommen -Adopté

d. soit de nature à avoir plutôt pour effet de porter atteinte à

l'environnement auquel elles se réfèrent Art. 10 Abs. 1 erster Satz, 3

Al. 3 Antrag der Kommission

La demande peut également être rejetée: Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

a lorsqu'elle porte sur des communications internes ou des

documents non encore achevés; Art. 10 al. 1 première phrase, 3

b. lorsqu'elle porte sur des données non encore exploitées et Proposition de la commission

dont la divulgation serait susceptible d'induire en erreur; ou Adhérer au projet du Conseil fédéral

c. lorsqu'elle est manifestement abusive ou qu'elle est formu-

lée de manière trop générale. Schallberger, Berichterstatter: Hier ist ausdrücklich festzuhal-

ten, dass der weite Begriff «Anlagen» auch Lager beinhaltet

Schallberger, Berichterstatter: Bei den Vorschriften gemäss

Artikel 6a Absätze 2, 2bis und 3 über den freien Zugang zu Angenommen -Adopté

Umweltinformationen setzte sich in der Kommission ein An-

trag von Herrn Zimmerli durch, die im Entwurf des Bundesra- Art. 26 Abs. 1,3; 27; 28

tes aufgezählten Geheimhaltungsinteressen gegen die Ab- Antrag der Kommission

gabe der Information bereits auf Gesetzesstufe grundsätzlich Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

als überwiegend anzuerkennen und insofern die im Einzelfall

vorzunehmende Interessenabwägung einzuschränken. Art. 26 al. 1,3; 27; 28

Bei Absatz 2bis Buchstaben a bis d sind jene Geheimhal- Proposition de la commission

tungsinteressen ausdrücklich aufgelistet, die gegenüber dem Adhérer au projet du Conseil fédéral

Informationsbedürfnis überwiegen und zwingend zu schützen

sind. Die Verwaltung hat folglich nur jene Interessen abzuwä- Angenommen -Adopté

gen, die in Absatz 3 aufgelistet sind.

Bei Absatz 3 Buchstabe c möchte ich zuhanden der Materia- 3. Kapitel (neu)

lien ausdrücklich erwähnen, dass nach Auffassung der Kom- Antrag der Kommission

mission ein Gesuch, welches das Prädikat «trölerisch» verdie- Titel

nen würde, als rechtsmissbräuchlich zu betrachten ist Mehrheit

Gentechnisch veränderte Organismen

Angenommen -Adopté Minderheit

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

Art. 7 Abs. 1,5bis(neu) Streichen

Antrag der Kommission

Abs.1 Chapitre 3 (nouveau)

.... Umgang mit Stoffen, gentechnisch veränderten Organis- Proposition de la commission

men oder mit Abfällen erzeugt werden. Titre

Abs. Sbis (neu) Majorité

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Organismes génétiquement modifiés

Minorité

Art. 7 al. 1, Sbis (nouveau) (Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

Proposition de la commission Biffer

Al. 1

.... mise en oeuvre de substances, d'organismes génétique- Art. 29a

ment modifés ou de déchets. Antrag der Kommission

Al. Sbis (nouveau) Mehrheit

Adhérer au projet du Conseil fédéral Wer mit gentechnisch veränderten Organismen umgeht,

muss....

Schallberger, Berichterstatter: Hier haben wir wiederum die Minderheit

Beschränkung auf die gentechnisch veränderten Organis- (Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

men, entsprechend dem Grundsatzentscheid, den die Kom- Streichen

mission gefällt hat

Art. 29a

Angenommen -Adopté Proposition de la commission

Majorité

Art. 9 Abs. 8,9 (neu) Quiconque met en oeuvre des organismes génétiquement

Antrag der Kommission modifiés doit veiller....

Abs. 8 Minorité

.... ein Geheimhaltungsinteresse nach Artikel 6a Absätze 2 (Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

und 2bis überwiegt;.... Biffer

Eurolex. Protection de l'environnement 684 26 août 1992

Art. 29b Abs. 2

Antrag der Kommission Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Anforderungen

Mehrheit und das Verfahren für die Erteilung der Bewilligung.

Abs.1 Abs. 3

Wer mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen umgeht, Gefährdet das Inverkehrbringen oder der Umgang mit einem

die.... bewilligten gentechnisch veränderten Organismus die Um-

.... Einschliessungsmassnahmen treffen, die aufgrund der welt oder mittelbar den Menschen, so kann die Behörde das

Umweltgefährlichkeit der Mikroorganismen notwendig sind. Inverkehrbringen oder den Umgang vorübergehend ein-

Abs. 2 schränken oder verbieten.

Der Bundesrat führt für den Umgang mit diesen Mikroorganis- Abs. 4

men eine Melde- oder Bewilligungspflicht ein. Davon ausge- Streichen

nommen ist der Transport Minderheit

Minderheit (Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald) Streichen

Streichen

Art. 29d

Art. 29b Proposition de la commission

Proposition de la commission Majorité

Majorité AI.1

AI.1 La mise dans le commerce d'organismes génétiquement mo-

Quiconque met en oeuvre des micro-organismes génétique- difiés en vue d'une utilisation qui implique une dissémination

ment modifiés qu'il n'a le droit dans l'environnement est soumise à l'autorisation de la Confé-

.... de la menace que ces micro-oganismes constituent pour dération.

l'environnement Al. 2

Al. 2 Le Conseil fédéral édicté des prescriptions sur les exigences à

Le Conseil fédéral soumet à notification ou à autorisation la remplir pour l'obtention de l'autorisation ainsi que la procé-

mise en oeuvre de ces micro-organismes. Le transport n'est dure régissant sa délivrance.

pas visé. Al. 3

Minorité Si la mise dans le commerce ou la mise en oeuvre d'un orga-

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald) nisme génétiquement modifié qui a été autorisé constitue une

Biffer menace pour l'environnement ou, indirectement, pour

l'homme, l'autorité peut provisoirement limiter ou interdire

cette mise dans le commerce ou cette mise en oeuvre.

Art. 29c

Al. 4

Antrag der Kommission

Biffer

Mehrheit

Minorité

Abs.1

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

Wer gentechnisch veränderte Organismen, die nicht....

Biffer

Abs. 2

.... Bewilligung. Insbesondere regelt er die Anhörung von

Art. 29e

Fachleuten und derOeffentlichkeit

Antrag der Kommission

Abs. 3

Wer gentechnisch veränderte Organismen in den Verkehr....

Für Organismen, die nach der Erfahrung die Umwelt oder mit-

a ....

telbar den Menschen nicht gefährden können, bestimmt der

b. so anweisen, dass dieser beim vorschriftsgemässen Um-

Bundesrat, dass die Behörde ein vereinfachtes Verfahren an-

gang mit den Organismen die Umwelt oder mittelbar den Men-

wenden kann.

schen nicht gefährden kann.

Minderheit

Minderheit

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

Streichen

Streichen

Art. 29c Art. 29e

Proposition de la commission Proposition de la commission

AI.1 Majorité

.... à titre expérimental des organismes génétiquement modi- Quiconque met dans le commerce des organismes généti-

fiés qu'il n'a pas le droit de mettre dans le commerce en vue quement modifiés doit:

d'une utilisation qui implique une telle dissémination.... a ....

Al. 2 b. (ne concerne que le texte allemand)

.... régissant sa délivrance. Il règle notamment les modalités Minorité

de la consultation d'experts et du public. (Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald)

Al. 3 Biffer

Pour les organismes dont il est possible par expérience d'affir-

mer qu'ils ne peuvent constituer une menace pour l'environ- Art. 29f

nement ou, indirectement, pour l'homme, le Conseil fédéral Antrag der Kommission

prévoit que l'autorité peut user d'une procédure simplifiée. Streichen

Minorité • Proposition de la commission

(Plattner, Morniroli, Ziegler Oswald) Biffer

Biffer

Präsidentin: Wir diskutieren die Artikel 29a bis und mit 29f ge-

Art. 29d meinsam. Herr Ziegler Oswald hat bereits mitgeteilt, dass er

Antrag der Kommission sich nicht mehr zur Minderheit zählt, sondern der Mehrheit zu-

Mehrheit stimmt

Abs. 1

Gentechnisch veränderte Organismen dürfen nur mit einer Be- Schallberger, Berichterstatter: Die Gruppe der Artikel 29a bis

willigung des Bundes für Verwendungen in der Umwelt in den 29e entspricht dem Grundsatzentscheid, nur vom EWR-

Verkehr gebracht werden. Abkommen verlangte Aenderungen zu beantragen.

26. August 1992 685 Eurolex. Umweltschutzgesetz

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Artikel 29f kann gestri- Ich bitte Sie, hier wirklich konsequent zu sein und der Kommis-

chen werden, da alle potentiellen Problemfelder abgedeckt sionsmehrheit mit einem Minimum an Aenderungen zu folgen.

sind.

Obwohl die beantragten Artikel 29a bis 29e den EG-Richtlinien M. Cotti, conseiller fédéral: Je me suis déjà exprimé à ce pro-

entsprechen, ist ein Minderheitsantrag eingereicht worden, pos. Vous êtes confrontés ici à une proposition du Conseil fé-

der diese Artikelgruppe streichen will. Herr Plattner hat den déral qui reprend en partie une obligation découlant du droit

Minderheitsantrag bereits beim Eintreten begründet. européen pour les organismes modifiés génétiquement et,

s'agissant des organismes pathogènes, qui va au-delà de ce

Iten Andreas: Ich beantrage Ihnen, der Kommissionsmehrheit qu'exigeraient les dispositions communautaires. Or, il ne fait

zu folgen. Wenn wir dem Minderheitsantrag Plattner auf Strei- aucun doute que, pour ce dernier aspect - M. Plattner l'a très

chen des dritten Kapitels (Art. 29a ff.) beipflichten, werden wir bien exprimé - se rapportant aux organismes pathogènes,

in einem wichtigen Teil des Gesetzes vertragsbrüchig. Was c'est-à-dire ceux qui sont en soi dangereux, il serait totalement

müssten wirtun? Wir müssten dem Bundesrat beantragen, so- absurde de renvoyer pour de simples raisons formelles des ré-

fort mit den Efta-Ländern und der EG Vertragsverhandlungen glementations qui s'imposent.

aufzunehmen, damit bis zur Herbstsession eine Uebergangs- C'est la raison pour laquelle je plaide vivement pour qu'en plus

frist ausgehandelt werden könnte. Das ist unmöglich und un- de l'adéquation aux dispositions européennes on accepte

praktisch. Der Bundesrat hat dieser hier vorgeschlagenen Lö- aussi l'inclusion dans la réglementation des organismes pa-

sung bewusst zugestimmt. thogènes. Je rappelle que le Conseil fédéral voulait soumettre

Die Voraussetzungen für die Uebernahme der Regelung sind au Parlement les dispositions qui vous sont présentées main-

in der Schweiz insofern anders als in Oesterreich, Schweden, tenant dans le cadre de la prochaine révision de la loi sur la

Finnland und Norwegen, als wir hier eine sehr starke, sehr aus- protection de l'environnement II a dépassé ce souhait en rai-

geprägte pharmazeutische und chemische Industrie haben. son de la force des dispositions européennes.

Das Problem ist bei uns viel aktueller als in den übrigen Efta- Comme M. Iten Andréas vient de le déclarer, la procédure de

Ländern. Es liegen, wie uns die Verwaltung dargetan hat, ver- consultation avait démontré qu'une large partie des organis-

schiedene Freisetzungsgesuche vor. Die Eurolex-Vorlage mes concernés dans les divers secteurs était d'accord.

bringt die von vielen Seiten geforderte Regelung. Die chemi- Comme vous le savez, la Suisse dispose d'une série d'indu-

sche Industrie begrüsst den Vorschlag. Für die forschende stries directement confrontées à ces problèmes. C'est la rai-

chemische Industrie ist die Gentechnik ein Ueberlebensfaktor son pour laquelle nous avons évité de demander des périodes

für die Zukunft, auf den sie nicht verzichten kann, auch nicht im transitoires, car le problème se pose pour nous de manière dif-

Interesse der Allgemeinheit. férente que pour les autres pays de l'AELE. Nous devons ré-

Es darf nicht übersehen werden, dass diese Regelung die spä- glementer aussi vite que possible.

tere Gesetzgebung in keiner Weise präjudiziert; es handelt Je prie donc instamment le Conseil des Etats d'inclure avant

sich bei dieser Vorlage nur um Verfahrensfragen. Die grund- tout les organismes modifiés génétiquement et de ne pas éli-

sätzlichen Fragen werden kaum tangiert. In den wesentlichen miner la seconde partie de la réglementation relative aux orga-

Bereichen ist alles offen, um eine Gesetzgebung im Detail vor- nismes pathogènes. Je répète à M. Plattner que nous som-

zunehmen. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf hält sich mes tout à fait d'accord avec la réglementation souhaitée par

strikt an die Minimalforderungen der EG-Richtlinien. Er tan- la commission et que nous accepterons d'ailleurs aussi ce qui

giert kaum die ideologischen Differenzen, die mit der Gentech- sera proposé - si je suis bien renseigné - par la commission

nologie verbunden sind. Die Gesetzgebung, die hier vorge- du Conseil national.

nommen wird, ist gleichzeitig sehr restriktiv. Sie garantiert,

dass keine Missbräuche vorkommen können. Sie überträgt Art. 29a-29e

dem Bundesrat als Aufsichtsbehörde Möglichkeiten einzu-

greifen, wenn eine Entwicklung einsetzen sollte, die wir nicht Präsidentin: Ich schlage Ihnen für die Abstimmung folgendes

begrüssen können. Man darf nicht vergessen, dass die EG- Vorgehen vor: Wir entscheiden zuerst über die Grundsatz-

Richtlinien derzeit weltweit die strengsten Regelungen sind, frage, ob in diesem Bereich überhaupt geregelt werden soll

die wir kennen; es ist also notwendig und berechtigt, im Inter- oder nicht.

esse der Schweiz eine europafähige Lösung zu treffen. Wenn Sie entscheiden, dass nicht geregelt werden soll, ist die

Was die politische Problematik anbelangt, so wird sie weitge- Frage erledigt. Wenn Sie sich hingegen für eine Regelung ent-

hend durch das in Aussicht genommene nachträgliche Refe- scheiden, müssen wir noch die Version des Bundesrates der

rendum entschärft. Ich bin überzeugt, dass das Referendum Version der Mehrheit gegenüberstellen.

aber nicht ergriffen wird, weil diese Verfahrensregelungen im

Grunde allen, auch den ideologischen Unterschieden Rech- Erefe Abstimmung - Premier vote

nung tragen. Sie garantieren vor allem eine sehr vorsichtige Für den Antrag der Mehrheit 36 Stimmen

Bewilligungspraxis bei Freisetzungsversuchen. Sie stehen Für den Antrag der Minderheit 3 Stimmen

auch zum am 21. Juni 1991 beschlossenen Verfassungsarti-

kel, der Mensch und Umwelt gegen Missbräuche der Fort- Zweite Abstimmung - Deuxième vote

pflanzungs- und Gentechnologie schützt, nicht im Wider- Für den Antrag der Mehrheit 34 Stimmen

spruch. Für den Antrag des Bundesrates 3 Stimmen

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.

Art. 29f

Frau Simmen: Ich möchte Ihnen ebenfalls empfehlen, der Angenommen-Adopté

Mehrheit zuzustimmen, und zwar aus ganz grundsätzlichen

Erwägungen. Wir haben uns in allen Kommissionen darauf Art. 29g (neu)

geeinigt, nur das strikt Notwendige zu ändern, dies im Be- Eventualantrag Plattner

wusstsein, dass das durchaus auch Nachteile hat, indem (falls die Artikel 29a ff. nicht gestrichen werden)

nämlich Dinge, die zusammengehören würden, vorüberge- Titel

hend auseinandergenommen werden. Wenn wir nun aber da Fachkommission für biologische Sicherheit

und dort und überall beginnen, an diesem Prinzip wieder zu Abs. 1

knabbern, haben wir am Schluss die Nachteile aller Lösungen Der Bundesrat bestellt eine eidgenössische Fachkommission

und die Vorteile von keiner. Wir schaffen ferner auch gewisse für biologische Sicherheit, der Sachverständige aus den ver-

Diskrepanzen zwischen den einzelnen Kommissionen. Ich schiedenen interessierten Kreisen angehören.

muss darauf hinweisen, dass die Kommission für Gesundheit Abs. 2

und soziale Sicherheit im Zusammenhang mit dem Epide- Die Fachkommission berät den Bundesrat beim Erlass von

miengesetz ebenfalls eine Vorlage hat, die in diese Richtung Vorschriften und die Behörden beim Vollzug. Sie stellt Anträge

geht. zu Bewilligungsgesuchen.

Eurolex Protection de l'environnement 686 26 août 1992

Art. 29g (nouveau) Huber: Ich stimme Herrn Kollege Onken in seiner profunden

Proposition subsidiaire Plattner Lagebeurteilung bezüglich der gestrigen Schnapsdebatte

(au cas où les articles 29a ff. ne seraient pas biffés) durchaus zu. Wir hätten uns diese Ideen, die mit dem Schnaps

Titre in Zusammenhang gebracht werden können, durchaus

Commission d'experts pour la sécurité biologique moderierter leisten können.

Al. 1 Aber daraus zu folgern, dass wir jetzt bei dieser Gelegenheit

Le Conseil fédéral nomme une commission fédérale d'experts und mit diesem Antrag eine Bresche in ein Dispositiv hinein-

pour la sécurité biologique comprenant des spécialistes issus schlagen sollten, das wir nun seit Tagen mit erheblicher Diszi-

des divers milieux intéressés. plin - um einen zurzeit nicht besonders beliebten Begriff zu

Al. 2 gebrauchen - durchhalten, scheint mir ebenfalls ein Missver-

La commission d'experts conseille le Conseil fédéral dans hältnis zu sein. Denn der Inhalt des Antrages ist ebenfalls nicht

l'élaboration de directives; de même, elle conseille les autori- ausgelotet

tés en matière d'exécution. Elle formule des propositions rela- Wenn über diese Fachkommission in Artikel 29g Absatz 2 im

tivement aux demandes d'autorisation. letzten Satz steht: «Sie stellt Anträge zu Bewilligungsgesu-

chen», dann nehme ich an, dass dem Bundesamt und dem

Plattner: Ich ergreife das Wort nur, um klarzustellen, dass die- Bundesrat vielleicht im nachhinein klar wird, was hier mit ei-

ser Antrag mit denjenigen, die Sie bereits abgelehnt haben, nem kleinen Satz statuiert wird: nämlich eine Parteirolle in die-

nichts zu tun hat Sie dürfen also noch einmal über einen An- sem Verfahren. Da möchte ich Sie nun bei allem Wissen um

trag von mir nachdenken. die Notwendigkeit - hier stimmen wir überein, Herr Kollege

Es geht darum, eine Vorschrift, die jetzt als implizite Kann-Vor- Onken - einer Normierung im Bereich der Gentechnik und der

schrift im Artikel 29c vorhanden ist, zu konkretisieren. Im Arti- Gentechnologie, wenn möglich in einem einheitlichen Gesetz,

kel 29c heisst es jetzt, dass der Bundesrat die «Vorschriften doch bitten: Treffen Sie nicht Vorentscheide über die Verfah-

über die Anforderungen und das Verfahren für die Erteilung rensmodalitäten und verteilen Sie nicht von vornherein Partei-

der Bewilligung» erlässt Insbesondere regelt er die Anhörung stellungen, die Sie nachher nie mehr korrigieren können.

von Fachleuten und die Information der Oeffentlichkeit Der Darum möchte ich die Kolleginnen und Kollegen des Rates

Bundesrat kann dort - er schreibt das auch in seiner Vorlage bitten, sich nicht auf die Sirenentöne aus dem Nationalrat

so - eine Fachkommission einsetzen, wenn er das will. Ich zu verlassen, sondern unsere konsequente Linie weiterzu-

denke, es wäre ein Minimum an gesetzgeberischer inhaltli- führen - es hat Konsequenzen beim Epidemiengesetz, das ist

cher Anstrengung, dass man mindestens diese Fachkommis- Ihnen bereits gesagt worden, weil die Dinge zusammenhän-

sion zwingend im Gesetz vorschreibt gen - und diesen Antrag abzulehnen. Wir sind uns einig: Wir

Wie ich Ihnen gesagt habe, will die Urek des Nationalrates fast werden uns über das Thema an einem ändern Ort wieder un-

geschlossen diese Fachkommission auch vorschlagen. Ich terhalten müssen, aber bitte nicht jetzt

bitte Sie, hier schon vorzuspuren. Sie ersparen sich damit Wenn gesagt wird und in den Medien zu lesen ist, wir würden

möglicherweise eine Differenzenbereinigung. mit Leichtigkeit hier Recht modifizieren, dann ist schon das

Sie haben den Antrag im Wortlaut vor sich. Er ist vom in der nicht richtig; es darf aber nicht auch noch geschrieben und

Urek Nationalrat bereits genehmigten Antrag abgeschrieben. gesagt werden, wir würden mit Leichtigkeit neues Recht ein-

Ich bitte Sie, diese Fachkommission im Gesetz aufzunehmen. führen, sondern wir müssen genau trennen zwischen dem,

was der Zweck der Debatte ist, und dem, was nebenbei an

Schallberger, Berichterstatter: Dieser Eventualantrag lag der Wünschbarem in der politischen Landschaft in Zukunft zu rea-

Kommission nicht vor. Ich kann daher nur meine persönliche lisieren sein wird.

Meinung äussern.

Die Verwaltung hat auf den Dezember dieses Jahres die Vor- Abstimmung - Vote

lage in Aussicht gestellt, welche die gesetzliche Regelung des Für den Eventualantrag Plattner 3 Stimmen

kürzlich von Volk und Ständen angenommenen Verfassungs- Dagegen 36 Stimmen

artikels bringen soll. Herr Jagmetti hat diesen Verfassungsarti-

kel bereits erwähnt Ich bin der Ansicht, die notwendigen Ge- Art. 30 Abs. 5 (neu), 6 (neu)

setzesanpassungen sollten im ordentlichen Gesetzgebungs- Antrag der Kommission

verfahren vorgenommen werden, dies um so mehr, als dieses Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

offensichtlich unmittelbar bevorsteht

Art. 30 al. 5 (nouveau), 6 (nouveau)

Frick: Für den Eventualantrag Plattner habe ich Sympathie, Proposition de la commission

was den Inhalt betrifft Aber wir haben bei allen Vorlagen bis Adhérer au projet du Conseil fédéral

jetzt klar die Linie eingehalten, wonach wir zweckmässige

Angenommen -Adopté

oder wünschbare Aenderungen weglassen, soweit sie durch

den EWR-Vertrag nicht verlangt werden. Art. 41

Wenn ich Sie bitte, den Antrag abzulehnen, liegt es mir daran, Antrag der Kommission

diese Linie beizubehalten. Ich möchte aber Herrn Kollege Abs.1

Plattner bitten, zu diesem Anliegen allenfalls einen Vorstoss .... 29 (Vorschriften über Stoffe), 29b-29e (Gentechnisch ver-

einzureichen, um so sein Ziel zu erreichen. Ich meine, das änderte Organismen), 31 Absatz 5 ....

wäre der richtige Weg. Abs. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

M. Cotti, conseiller fédéral: Je le répète, nous ne nous oppo-

sons pas, en principe, à la proposition de M. Plattner. Art. 41

Proposition de la commission

Onken: Die Richtlinie und die Vorschriften des Gemein- AI.1

schaftsrechts schliessen doch eine solche Kommission kei- .... substances), 29b-29e (organismes génétiquement modi-

neswegs aus. Gestern, als es um den Branntwein, um den fiés), 31,5e alinéa ....

Schnaps ging, haben wir - nachdem wir zuvor Gesetze von Al. 2

weit grösserer Tragweite behandelt hatten - auch Zuflucht zu Adhérer au projet du Conseil fédéral

einer Regelung genommen, die abfedert, die Nachteile min-

dert, die Konsequenzen etwas erträglicher macht Warum Angenommen -Adopté

sollte man also nicht hier eine an sich sehr sinnvolle Institution

verankern, zumal eine solche Bestimmung voraussichtlich oh- Art. 42 Abs. 2

nehin als Differenz vom Nationalratzurückkommen würde? Antrag der Kommission

Ich bitte Sie, dem Antrag von Herrn Plattner zuzustimmen. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

26. August 1992 S 687 Eurolex Umweltschutzgesetz

Art. 42 al. 2 Abs. 1 Bst. e quater (neu)

Proposition de la commission gentechnisch veränderte Organismen ohne Bewilligung....

Adhérer au projet du Conseil fédéral im Versuch freisetzt (Artikel 29c und 29d);

Abs. 1 Bst. e quinquies (neu)

Angenommen -Adopté gentechnisch veränderte Organismen in den Verkehr bringt,

ohne den Abnehmer so zu informieren oder anzuweisen, dass

Art. 44 Abs. 3 dieser beim Umgang mit den Organismen die Umwelt oder

Antrag der Kommission mittelbar den Menschen nicht gefährdet (Artikel 29e);

.... über Stoffe oder gentechnisch veränderte Organismen er- Abs. 1 Bst. e sexies (neu)

hoben werden Streichen

Art. 44 al. 3 Art. 60 al. 1 let. b, e, d, e ainsi que e bis, e ter, e quater,

Proposition de la commission e quinquies, e sexies (nouvelles)

.... substances et les organismes génétiquement modifiés, Proposition de la commission

recueillies.... Al. 1 let. b, c, d

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen -Adopté Al. 1 let. e

.... ou sur les organismes génétiquement modifiés

Art. 46 Abs. 2,3 (article 29

Antrag der Kommission AI. 1 let. e bis (nouvelle)

Abs. 2 Aura mis en oeuvre des organismes génétiquement modifiés

.... und Beurteilung von Stoffen und gentechnisch veränder- d'une façon....

ten Organismen geführt, aufbewahrt.... Al. 1 let. e ter (nouvelle)

Abs. 3 Lors de la mise en oeuvre d'organismes génétiquement modi-

.... über Stoffe oder gentechnisch veränderte Organismen ge- fiés, n'aura pas pris toutes les mesures de confinement néces-

macht werden saires (article 29,1er alinéa);

Al. 1 let. e quater (nouvelle)

Art. 46 al. 2,3 Sans autorisation, aura mis dans le commerce en vue d'une

Proposition de la commission utilisation qui implique leur dissémination.... ou pathogènes

Al. 2 (articles 29c et 29d);

.... substances et des organismes génétiquement modifiés, AI. 1 let. e quinquies (nouvelle)

que ces relevés.... Aura mis dans le commerce des organismes génétiquement

Al. 3 modifiés sans communiquer au preneur les informations ou

.... substances ou des organismes génétiquement modifiés instructions propres à garantir qu'en mettant en oeuvre ces or-

qui peuvent.... ganismes, celui-ci ne menacera pas l'environnement ou, indi-

rectement, l'homme (article 29e);

Angenommen -Adopté Al. 1 let. e sexies (nouvelle)

Biffer

Art. 47 Abs. 2,4 (neu)

Antrag der Kommission Angenommen -Adopté

Abs. 2

.... Ueberwiegende Geheimhaltungsinteressen nach Arti- Art. 61 Abs. 1 Bst. e, d, e bis (neu)

kel 6a Absätze 2 und 2bis bleiben vorbehalten. Antrag der Kommission

Abs. 4 (neu) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 61 al. 1 let. e, d, e bis (nouvelle)

Art. 47 al. 2,4 (nouveau) Proposition de la commission

Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Al. 2

.... Les dispositions de l'article 6a, alinéas 2 et 2bis, relatives à Angenommen -Adopté

l'intérêt....

Al. 4 (nouveau) Art. 65 Abs. 2 erster Satz

Adhérer au projet du Conseil fédéral Antrag der Kommission

.... umweltgefährdende Stoffe und gentechnisch veränderte

Schallberger, Berichterstatter: Hier schlage ich Ihnen die Kor- Organismen erlassen

rektur auf der Fahne vor, die wir bereits einmal hatten. Es soll

im Antrag der Kommission heissen: Artikel 6a Absätze 2 und Art. 65 al. 2 première phrase

2bis. Proposition de la commission

.... l'environnement et les organismes génétiquement modi-

Angenommen -Adopté fiés

Art. 60 Abs. 1 Bst. b, e, d, e sowie e bis, e ter, e quater, Angenommen -Adopté

e quinquies, e sexies (neu)

Antrag der Kommission Ziff. Il

Abs. 1 Bst. b, c, d Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Ziff. 1, 2, 5

Abs. 1 Bst. e Streichen

Vorschriften über Stoffe oder gentechnisch veränderte Orga- Ziff. 3 Art. 52 Abs. 3

nismen verletzt (Artikel 29 .... überwiegende Geheimhaltungsinteressen nach Artikel 6a

Abs. 1 Bst. e bis (neu) Absätze 2 und 3 des Umweltschutzgesetzes....

so mit gentechnisch veränderten Organismen umgeht, dass Ziff. 4 Art. 6 Abs. 3

sie Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 1 Bst. e ter (neu) (Die Aenderung betrifft nur den französischen Text)

beim Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen Ziff. 4 Art. 21 Abs. 1 erster Satz

nicht alle.... Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Eurolex. Sécurité d'installations techniques 688 26 août 1992

Ch.ll Onken, Berichterstatter: Um Handelshemmnisse zu beseiti-

Proposition de la commission gen, verfolgt die Europäische Gemeinschaft seit langem eine

Ch. 1,2, 5 zielstrebige Politik der länderübergreifenden Harmonisierung

Biffer technischer Vorschriften und Normen sowie einer Anglei-

Ch. 3 art. 52 al. 3 chung der Konformitätsverfahren. Grundlagen dazu sind die

.... général. Les dispositions de l'article 6a, 2e et 3e alinéas, de Entschliessung des Europäischen Rates vom 7. Mai 1985

la loi du.... über eine Neukonzeption der technischen Harmonisierung

Ch. 4 art. 6 al. 3 und der Normen und die darauf abgestützten Harmonisie-

.... des données; il règle la procédure de contrôle. rungsrichtlinien. Diese Harmonisierungsrichtlinien umschrei-

Ch. 4 art. 21 al. 1 première phrase ben die grundlegenden Anforderungen, konkreter noch die

Adhérer au projet du Conseil fédéral entsprechenden Normen, welche die Produkte zum Schutz

der Gesundheit und der Sicherheit der Umwelt und der Ver-

Schallberger, Berichterstatter: Bei Ziffer II (Aenderung übri- braucher erfüllen müssen. Erfüllt ein neues Erzeugnis diese

gen Rechts) beantragt die Kommission, Ziffer 1 (Natur- und Normen, so gilt die gesetzliche Vermutung, dass es damit

Heimatschutzgesetz), Ziffer 2 (Fuss- und Wanderweggesetz) auch den erforderlichen Grundanforderungen an Sicherheit

und Ziffer 5 (Fischereigesetz) zu streichen. Wir würden es als und Gesundheit entspricht. Weicht ein Hersteller jedoch da-

überflüssige, unnötige Belastung der kantonalen Verwaltun- von ab - das soll er auch in Zukunft können, denn Innovatio-

gen betrachten, hier sogenannte Umweltinformationen zwin- nen, Pionierleistungen und Durchbrüche müssen ja noch

gend vorzuschreiben. Dagegen wird nicht bestritten, dass für möglich bleiben -, dann gilt die Umkehr der Beweislast: Er

die bundesrätlichen Anträge unter Ziffer 3 (Gewässerschutz- muss nachweisen, dass er die grundlegenden Anforderungen

gesetz) und Ziffer 4 (Giftgesetz) ein gewisses Bedürfnis be- auf andere, gleichwertige Art und Weise erfüllt

steht Zu diesen Regeln kommen die Entschliessung über die Kon-

Ich beantrage, den Kommissionsanträgen zuzustimmen. formitätsbewertung und das daraus abgeleitete sogenannte

«globale Konzept», mit denen die nationalen Verfahren verein-

Angenommen -Adopté fachtund vereinheitlichtwerden:jeneVerfahren nämlich, nach

denen meist erst nachträglich die Uebereinstimmung der Pro-

Ziff. III dukte mit den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheits-

Antrag der Kommission bestimmungen überprüft wird. Das erst schafft die Vorausset-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates zung für die gegenseitige Anerkennung von Prüfungsergeb-

nissen und Uebereinstimmungsnachweisen und ermöglicht

Ch. IM in diesem harmonisierten Bereich, um den es hier geht, de

Proposition de la commission facto den freien Warenverkehr mit dem Konformitätszeichen

Adhérer au projet du Conseil fédéral CE.

Im nichtharmonisierten Bereich, der vom harmonisierten ent-

Schallberger, Berichterstatter: Wir schliessen uns den Vorbe- sprechend unterschieden werden muss, gilt nach der Recht-

halten an, die bei allen Gesetzen gemacht wurden. sprechung des Europäischen Gerichtshofes das bekannte

Cassis-de-Dijon-Prinzip, wonach jedes aus einem Mitglied-

Angenommen -Adopté staat eingeführte Produkt grundsätzlich auch im Hoheitsge-

biet eines anderen Mitgliedlandes zugelassen ist, sofern es im

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Herstellerland rechtmässig in Verkehr gesetzt wurde.

Für Annahme des Entwurfes 32 Stimmen Vorbehalten bleiben hier Ausnahmen im Interesse des Ge-

Dagegen 1 Stimme meinwohls: einerseits heute schon in der EG nach Artikel 36

des EWG-Abkommens bzw. neu jetzt für den EWR nach Arti-

kel 13 des EWR-Vertrages.

An den Nationalrat-Au Conseil national Der zentrale Erlass der Europäischen Gemeinschaft im Be-

reich der Apparate und Maschinen ist die sogenannte Maschi-

nen-Richtlinie vom 14. Juni 1989. Ihr entspricht auf schweizeri-

scher Ebene das Bundesgesetz über die Sicherheit von tech-

nischen Einrichtungen und Geräten, das wir jetzt vor uns ha-

ben und das es anzupassen gilt.

Dieses sogenannte STEG hat allerdings einen etwas weiter

#ST# 92.057-27 gefassten Geltungsbereich als die Maschinen-Richtlinie. Es

hätte jedoch einen unverhältnismässigen Aufwand bedeutet,

EWR. Anpassung des Bundesrechts diesen Geltungsbereich einzugrenzen, und so übertragen wir

(Eurolex) die Regelungen der Europäischen Gemeinschaft nun auf den

Bundesgesetz über die Sicherheit gesamten Anwendungsbereich dieses Gesetzes. In wichtigen

von technischen Einrichtungen und Geräten. Grundzügen entspricht das STEG schon heute der neuen

Aenderung Konzeption der Europäischen Gemeinschaft. Einige Anpas-

sungen sind jedoch erforderlich:

EEE. Adaptation du droit fédéral 1. Das Konformitätsverfahren muss eine rechtliche Grundlage

(Eurolex) erhalten, da es bisher nicht im Gesetz verankert gewesen ist.

Loi fédérale sur la sécurité 2. Die ansatzweise vorhandene gesetzliche Grundlage zur

d'installations et d'appareils techniques. Harmonisierung der Produkteanforderungen mit den harmo-

Modification nisierten Vorschriften muss konkretisiert werden.

3. Es gilt, die Bestimmungen im nichtharmonisierten Bereich

Botschaft II und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1992 (BBIV 520) anzupassen.

Message II et projet d'arrêté du 15 juin 1992 (FF V506) 4. Im Rahmen der Verordnung ist sodann die nachträgliche

Kontrolle, die sogenannte Marktüberwachung, zu regeln, wo-

bei beabsichtigt ist, den vergleichsweise komplizierten Voll-

zugspluralismus zu straffen. Im Gesetz vorgesehen ist sodann

noch eine Rechtsgrundlage, die es gestattet, für die Kosten

Antrag der Kommission dieser nachträglichen Kontrolle Gebühren zu erheben.

Eintreten Ihre vorberatende Kommission begrüsst die gesetzlichen An-

Proposition de la commission passungen ausnahmslos. Unser Land mit seiner starken Ex-

Entrer en matière portwirtschaft ist an diesen harmonisierten Regeln interessiert.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über den Umweltschutz.

Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur la protection de

l'environnement. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Augustsession

Session Session d'août

Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-4

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 26.08.1992 - 08:00

Date

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Seite 680-688

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