Harmonization of Swiss Weights and Measures Act with EEA Standards
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe legislative bodies discussed the harmonization of Swiss law with European Economic Area (EEA) standards, specifically concerning the Weights and Measures Act. Debates focused on whether the amendment would grant overarching authority to EEA law, potentially overriding national legislation through a subsequent referendum, and the implications for the "Schubert practice," which allowed for the rejection of laws based on prior legal interpretations. Ultimately, the proposed amendments were passed, aimed at aligning Swiss regulations with European norms, with the understanding that the intent was to clarify legal relationships rather than create new avenues for conflict between popular votes and international agreements.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 7 Absatz, Art. 11 Absatz, Art. 7 Abs. 2 MessG; Harmonization of Swiss Weights and Measures Act with EEA Standards: Debates focused on whether the amendment would grant overarching authority to EEA law, potentially overriding national legislation through a subsequent referendum, and the implications for the "Schubert practice," which allowed for the rejection of laws based on prior legal interpretations. Ultimately, the proposed amendments were passed, aimed at aligning Swiss regulations with European norms, with the understanding that the intent was to clarify legal relationships rather than create new avenues for conflict between popular votes and international agreements.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvision concerning the content of packaging related to quantity, specifically mentioning a 2% tolerance, incorporated into the EWR harmonization of metrology law.
Volltext
Eurolex. Loi fédérale sur la métrologie 886 29 septembre 1992
Schiesser: Herr Bundesrat Koller hat mich ganz direkt aufge- 6. Dezember angenommen wird-für alle unsere Bürgerinnen
fordert, die Karten auf den Tisch zu legen. Herr Bundesrat, ich und Bürger und für alle rechtsanwendenden Behörden klare
habe sie auf den Tisch gelegt: Mir wäre es darum gegangen, Rechtsverhältnisse herrschen. Das erreichen wir, wenn Sie
eine Regelung zu finden, die die Unwägbarkeiten im Zusam- jetzt Absatz 4, wie er aus den Beratungen Ihrer Kommission
menhang mit dem nachträglichen Referendum lösen könnte. hervorgegangen ist, zustimmen.
Dazu habe ich immer Hand geboten. Was mir aber missfällt, ist
jene Taktik, die über diesen Umweg nun auch die Schubert- Präsidentin: Wir haben ein hochinteressantes doppeltes völ-
Praxis im EWR-Bereich ein für allemal vollständig und für im- kerrechtliches Seminar hinter uns, und ich kann natürlich ver-
mer beseitigen will. Der Bundesrat hat in seinem ursprüngli- stehen, dass das Volk ab und zu sagen wird: «l am still confu-
chen Entwurf nichts dergleichen für nötig erachtet; über den sed, but on a higher level.»
Umweg des nachträglichen Referendums wird das nun einge-
bracht Das missfällt mir. Ich hätte gerne gehabt, wenn wir in Cavelty, Berichterstatter der APK: Mit der nun vorgelegten
bezug auf die Rechtsanwendung bei der heutigen Praxis ge- Formulierung können wir uns einverstanden erklären. Ich
blieben wären und in bezug auf das nachträgliche Referen- habe nichts anderes gehört, auch von den Vorrednern nicht
dum eine spezielle Lösung geschaffen hätten. Was uns aber Sorgen macht, ist die Interpretation dieser For-
mulierung. Diese Interpretation ist - von mir aus gesehen -
Rhinow, Berichterstatter der SPK: Ich bin direkt angespro- ganz einseitig. Sie berücksichtigt weder die Diskussion der
chen worden, und es gehört zur Fairness, dass Fragen, die im letzten Woche noch die Diskussion von heute morgen. Diese
Rat gestellt werden, auch hier beantwortet werden. wird zuwenig beachtet Herr Bundesrat Koller hat vorhin selbst
Eine erste Bemerkung zu Herrn Schiesser: Die Botschaft des gesagt, die Beseitigung der Schubert-Praxis sei für das nach-
Bundesrates ist klar. Der Bundesrat sagt, dass die Rechtsan- trägliche Referendum notwendig. Da sind wir alle einverstan-
wendungsorgane entgegenstehendes Landesrecht nicht an- den. Es stört uns aber, dass die Beseitigung der Schubert-Pra-
wenden dürfen. Damit ist auch kein Raum mehr für die Schu- xis nun generell im ganzen EWR-Recht Geltung haben sollte;
bert-Praxis. Es stimmt also nicht, dass der Entwurf des Bun- dem stimme ich persönlich nicht zu. Das ist aber eine Sache
desrates oder die Vorstellungen in der Botschaft diese Frage der Interpretation. Ich habe das Wort ergriffen, um, auch zu-
nicht schon beantwortet hätten. handen der Materialien, zu sagen, dass nicht alle - beispiels-
Eine zweite Bemerkung zu Herrn Loretan: Ich glaube, es han- weise ich, Herr Schiesser und andere auch - dieser einseiti-
delt sich nicht um eine Frage der Volkstreue. Es geht darum, gen Interpretation des Kommissionspräsidenten und vor al-
dass die Instanz, welche den Vertrag genehmigt, und die In- lem derjenigen von Herrn Bundesrat Koller zustimmen.
stanz, welche nachher ein Gesetz erlässt, unterschiedliche Be-
schlüsse fassen können. Das Abkommen ist von Volk und Präsidentin: Herr Schiesser hat seine beiden Anträge zurück-
Ständen genehmigt worden. Ein späteres Gesetz kann vom gezogen.
Volk ausdrücklich bestätigt worden sein; vielleicht ist aber das
Referendum nicht einmal ergriffen worden. Es entsteht eine Abstimmung - Vote
Kollision zwischen zwei Entscheidungen, bei denen das Volk Für den Antrag der Kommission 34 Stimmen
beteiligt war. Es steht Volk gegen Volk oder die genehmigende Dagegen 1 Stimme
Instanz des Staatsvertrages gegen die Instanz, die das Gesetz
genehmigt hat Ueber diese Kollision muss entschieden wer- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
den. Wenn wir über diese Kollision entscheiden, ist das immer Für Annahme des Entwurfes 38 Stimmen
noch demokratischer, als wenn wir dem Richter anheimstel- Dagegen 2 Stimmen
len, welche Regel er dann anwenden und wem er den Vorzug
geben will. Wenn wir also den Vorrang der Politik beachten,
dann müssen wir die Entscheidungen fällen - ausdrücklich An den Nationalrat-Au Conseil national
mit einer Verfassungsnorm oder durch Abgabe klarer Erklä-
rungen zuhanden der Materialien - und dürfen sie nicht dem
Gericht überlassen.
#ST# 92.057-26
Bundesrat Koller: Es geht bei dieser Frage tatsächlich auch
darum, zu verhindern, dass das Volk widersprüchliche Ent-
scheide trifft, dass das Volk am kommenden 6. Dezember et-
EWR. Anpassung des Bundesrechts
was anderes bestimmt, wenn es um das Ganze geht, als spä-
(Eurolex)
ter allenfalls bei einem konkreten Referendum, wenn es um Bundesgesetz über das Messwesen.
eine einzelne Gesetzesvorlage geht Aenderung
Herr Schiesser, Sie sagen, wir hätten keinen Entscheidungs- EEE. Adaptation du droit fédéral
zwang. Aber das Problem ist jetzt besonders akut geworden, (Eurolex)
weil wir die Volksrechte optimal ausgedehnt haben, indem wir
das nachträgliche Referendum gewähren.
Loi fédérale sur la métrologie.
Wenn wir jetzt zur Schubert-Praxis keine Stellung nehmen,
Modification
dann bestünde die grosse Gefahr, dass die Schubert-Praxis Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1)
im Rahmen des nachträglichen Referendums eine ungeheure Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )
Bedeutung erhalten könnte: Es wäre vollständig im Sinne der Beschluss des Nationalrates vom 31. August 1992
Schubert-Praxis, dass man dann sagen würde, jedes nach- Décision du Conseil national du 31 août 1992
trägliche Referendum, das Erfolg habe, sei der letzte erkenn-
bare Volkswille, und dieser verstosse klar gegen EWR-Recht;
deshalb sei diesem letzten erkennbaren Volkswillen voll zum
Durchbruch zu verhelfen. Aber das wollen Sie ja wohl auch
nicht, wenn ich Sie richtig verstehe. Darum mussten wir hier Antrag der Kommission
auch zur Schubert-Praxis Stellung nehmen, weil sie eben ge- Eintreten
rade im Zusammenhang mit dem nachträglichen Referendum Proposition de la commission
eine besondere Aktualität und Bedeutung erhalten könnte. Entrer en matière
Herr Danioth, ich mache das keineswegs aus Misstrauen ge-
genüber unserm Volk, aber als Chef des Eidgenössischen Ju- Plattner, Berichterstatter: Hier handelt es sich um eine voll-
stiz- und Polizeidepartements bin ich auch für die Rechtssi- kommen unproblematische Vorlage aus der Rechtskommis-
cherheit verantwortlich. Ich bin dafür verantwortlich, dass - sion, bei der auch ein Nichtjurist einmal Berichterstatter sein
wenn dieses EWR-Abkommen hoffentlich am kommenden kann, insbesondere ein Physiker: In Artikel 7 Absatz 2 kommt
29. September 1992 887 Interpellation Loretan
das Wort «Physik» vor, und das ist der Grund, warum ich zum M. Salvioni, rapporteur: II s'agit de modifier, d'aménager et de
Berichterstatter ernannt worden bin. compléter des dispositions de loi que nous avons introduites
Es handelt sich um die Anpassung an die EG-Normen im dans le Code des obligations le 5 octobre 1990 et qui sont en-
Messwesen, die wir im EWR übernehmen müssen. Es geht um trées en vigueur le 1er juillet 1991. Il s'agit de normes concer-
die Vereinheitlichung der Vorschriften über Messinstrumente nant la protection des consommateurs, en particulier dans le
und -verfahren. Es geht um Prüf- und Eichvorschriften, und es domaine des ventes dans le cadre du démarchage, du porte-
geht auch um die Uebernahme der korrekten Terminologie. à-porte. Notre législation était assez complète, elle avait d'ail-
Materielle Aenderungen sind fast keine vorhanden. leurs déjà été proposée et votée en fonction des normes euro-
Ich will Ihnen nur ein Beispiel zur Tragweite der materiellen péennes. Quelques détails doivent toutefois être complétés,
Aenderung aufzeigen. In Artikel 11 Absatz 4 wird der Satz ge- car certains articles ne respectent pas entièrement les directi-
strichen: «Verpackungen müssen die angegebenen Mengen ves européennes.
enthalten....» Die heutige Regelung - wenn ein Kilo auf der Il s'agit en particulier d'étendre le concept du droit de révoca-
Verpackung steht, muss mindestens ein Kilo drin sein, es darf tion afin qu'il s'applique non seulement aux contrats conclus à
auch mehr drin sein - soll abgelöst werden durch eine Rege- domicile, mais aussi à ceux conclus sur le lieu de travail, ce
lung, die sagt: Wenn ein Kilo auf der Verpackung steht, que prévoit la norme européenne et que nous jugeons raison-
so muss es ein Kilo plus/minus eine bestimmte Prozentzahl nable. Il y a aussi la suppression du droit de révocation lorsque
sein - in diesem Fall z. B. 2 Prozent, also zwischen 980 und les négociations ont été entamées sur demande expresse de
1020 Gramm, wie es die EG-Normen vorschreiben. Das ist die l'acquéreur, ce que ne prévoyait pas notre loi. Il y a ensuite
bedeutendste materielle Aenderung, die ich gefunden habe. toute une série de détails en ce qui concerne les informations
Alle anderen sind noch bedeutungsloser. sur le droit de révocation que le vendeur ou le fournisseur doit
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig gutgeheissen, accorder à l'occasion de la signature du contrat: les délais, les
und ich bitte Sie in ihrem Namen um Zustimmung. modalités applicables pour faire valoir ce droit et l'adresse du
fournisseur. Les informations doivent être datées et doivent
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen permettre l'identification du contrat, la date étant évidemment
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière nécessaire pour établir si le délai a été respecté ou non. Elles
doivent être remises à l'acquéreur au moment de la signature
Detailberatung - Discussion par articles de la proposition ou du contrat, et le fournisseur doit apporter
la preuve que ces informations ont été données. Ainsi, notre
Titel und Ingress, Ziff. I, II législation correspondra aux directives européennes.
Antrag der Kommission Pour le reste, il n'y a pas de changement substantiel. Ces mo-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates difications ont été acceptées en bloc sans discussion au
Conseil national, et votre commission vous prie d'en faire de
Titre et préambule, eh. l, II même.
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national Gesamtberatung - Traitement global du projet
Angenommen -Adopté Titel und Ingress, Ziff. l, II
Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(Einstimmigkeit) Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat-Au Conseil national
An den Nationalrat-Au Conseil national
#ST# 92.057-23 #ST# 92.3323
EWR. Anpassung des Bundesrechts Interpellation Loretan
(Eurolex) EG-Recht (Acquis communautaire)
Obligationenrecht. und schweizerisches Waffenrecht
Artikel 40b bis 40e (Widerrufsrecht). Droit de la Communauté européenne
Aenderung et réglementation suisse sur les armes
EEE. Adaptation du droit fédéral
(Eurolex)
Code des objigations.
Articles 40b à 40e (droit de révocation). Wortlaut der Interpellation vom 26. August 1992
Modification Im Weissbuch 1985 der EG-Kommission, an den Europäi-
Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) schen Rat gerichtet, über die «Vollendung des Binnenmark-
Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) tes» wird ausgeführt, dass es als Voraussetzung für den Weg-
Beschluss des Nationalstes vom 31. August 1992 fall der Binnengrenzen notwendig sei, die gesetzlichen Rege-
Décision du Conseil national du 31 août 1992 lungen der einzelnen Mitgliedstaaten in folgenden vier Berei-
chen zu harmonisieren:
- Waffenrecht;
- Drogengesetze;
- Einreise, Niederlassung und Zugang zu Beschäftigung von
Antrag der Kommission Nicht-EG-Bürgern;
Eintreten - Visum- und Auslieferungspolitik
Proposition de la commission Bereits im «Informationsbericht des Bundesrates über die Stel-
Entrer en matière lung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess» vom
18-S
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über das Messwesen.
Aenderung
EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur la métrologie. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.057-26
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 886-887
Page
Pagina
Ref. No 20 021 871
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.