EEA Agreement Adaptation: Permits, Residency, and Civil Service Openness
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed several articles of a law concerning the adaptation of federal law to the European Economic Area (EEA) agreement. Article 20, detailing grounds for the termination of permits, was aligned with EEA law and the legislature decided against introducing further accommodations. Article 21 was amended to incorporate a European Court of Justice ruling that prevented the automatic revocation of residency permits upon loss of adequate housing post-family reunification. Finally, regarding Article 2, the court amended the federal government's proposal to restrict the openness of civil service positions to EEA citizens, maintaining it as an exceptional measure and rejecting the delegation of this authority to subordinate offices, thereby upholding the principle of favoring Swiss citizens in public service while adhering to EEA free movement principles for most positions.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 20 führt, Art. 21 Antrag, Art. 8 Absatz, Art. 21 Absatz, Art. 2 Absatz, Art. 2 tun; EEA Agreement Adaptation: Permits, Residency, and Civil Service Openness: Article 20, detailing grounds for the termination of permits, was aligned with EEA law and the legislature decided against introducing further accommodations. Article 21 was amended to incorporate a European Court of Justice ruling that prevented the automatic revocation of residency permits upon loss of adequate housing post-family reunification. Finally, regarding Article 2, the court amended the federal government's proposal to restrict the openness of civil service positions to EEA citizens, maintaining it as an exceptional measure and rejecting the delegation of this authority to subordinate offices, thereby upholding the principle of favoring Swiss citizens in public service while adhering to EEA free movement principles for most positions.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertProvision cited for deletion, as it aimed to codify case law regarding the revocation of residency permits.
Provision cited for amendment to retain the exception for granting civil servant status and not introduce delegation of competence.
Volltext
Eurolex Statut des fonctionnaires 666 25 août 1992
Artikel 20 führt die Erlöschungsgründe auf und entspricht zu Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen Ihres Kommis-
einem grossen Teil den Bestimmungen von Artikel 9 des sionspräsidenten.
Anag.
Die in Absatz 1 aufgeführten Bewilligungen erlöschen, wenn Angenommen -Adopté
deren Verlängerung bei der Abmeldung ins Ausland, bei der
Ausweisung oder Heimschaffung sowie bei einer mehr als Art. 22-28
sechs Monate dauernden Landesabwesenheit verweigert Antrag der Kommission
wurde. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Hier wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vor- Proposition de la commission
gebracht, die Möglichkeit für die Fristverlängerung bei einer Adhérer au projet du Conseil fédéral
tatsächlichen Abwesenheit im Ausland sei zu unverbindlich
oder zu restriktiv formuliert Inhaber von EWR-Bewilligungen Angenommen -Adopté
sollten einen Anspruch auf einen Auslandaufenthalt von ein
bis zwei Jahren haben. Auch hier entspricht Artikel 20 dem Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
EWR-Recht, und es ist unseres Erachtens mit Recht darauf Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen
verzichtet worden, im Rahmen dieser Vorlage weiter gehende Dagegen 1 Stimme
Erleichterungen zu schaffen, die dann auch ohne Gegenrecht
eingeführt werden müssten.
An den Nationalrat-Au Conseil national
Angenommen -Adopté
Art. 21
Antrag der Kommission
Abs.1,2,3Bst.a,b
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates #ST# 92.057-22
Abs. 3Bst. c
Streichen EWR. Anpassung des Bundesrechts
(Eurolex)
Art. 21 Beamtengesetz. Aenderung
Proposition de la commission
Al. 1,2,3let.a,b EEE. Adaptation du droit fédéral
Adhérer au projet du Conseil fédéral (Eurolex)
AI.3Bst.c Statut des fonctionnaires. Modification
Biffer
Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 )
Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )
Rhinow, Berichterstatter: Bei Artikel 21 unterbreiten wir Ihnen
in Absatz 3 wiederum einen Streichungsantrag.
In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b wird festgehalten, dass
EWR-Angehörige ihre Familienangehörigen nachziehen las-
sen können, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung EWR besit- Antrag der Kommission
zen und eine angemessene Wohnung zur Verfügung steht An Eintreten
sich wäre es selbstverständlich, dass bei Wegfall dieser Bedin- Proposition de la commission
gung der allgemeine Grundsatz von Artikel 21 Absatz 1 An- Entrer en matière
wendung findet, d. h. der Widerruf möglich ist, wenn die Vor-
aussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind. Frick, Berichterstatter: Die Artikel 4 und 28 des EWR-Abkom-
Nun hat aber der Europäische Gerichtshof entschieden, dass mens verlangen die volle Freizügigkeit für die Arbeitnehmer
der Wegfall der angemessenen Wohnung nach erfolgtem Fa- des ganzen EWR. Absatz 4 von Artikel 28 des Abkommens
miliennachzug nicht automatisch zum Widerruf der Aufent- hingegen schliesst diese Freizügigkeit für Beschäftigungen im
haltsbewilligung Anlass geben darf. Dies hat dazu geführt, öffentlichen Dienst aus. Nun fällt aber unter den Begriff des öf-
dass in Absatz 3 Buchstabe c ein eigener Passus verankert fentlichen Dienstes nicht jede Beamtung, sondern nur die ei-
wurde, mit welchem diese Rechtsprechung festgehalten wer- gentliche Hoheitsverwaltung. Der Begriff ist also leider miss-
den soll. verständlich. Unter die Hoheitsverwaltung fallen nach Auffas-
Die Kommission war hier nicht der Meinung des Bundesrates. sung der EG-Kommission - diese Meinungsäusserung ist
Wohl ist diese Praxis für die Schweiz verbindlich. Es steht je- massgebend, solange der Europäische Gerichtshof nicht an-
doch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest, ob sie in dieser ders geurteilt hat - im wesentlichen Militär, Polizei, Justiz, Di-
Absolutheit fortgeführt wird. Zudem dürfte sich die in der Ver- plomatie und eigenartigerweise, Herr Bundesrat, auch die Fi-
ordnung angestrebte 6-Monats-Frist - wie wir auch heute von nanzverwaltung. Alle übrigen Beamtungen, also die ganze
Herrn Bundesrat Koller gehört haben - nicht unbedingt und Dienstleistungsverwaltung wie PTT, Bahn, Forst, Wissenschaft
nicht zweifelsfrei mit der vorliegenden Formulierung von Ab- usw., stehen allen EWR-Bürgerinnen und -Bürgern offen.
satz 3 Buchstabe b vertragen. Es schien deshalb der Kommis- Aus diesem Grunde ist der Grundsatz von Artikel 2 des Beam-
sion nicht zweckmässig, diese Ausnahme nur gestützt auf die tengesetzes, der als Regelfall bisher nur für Schweizer Bürger
Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verankern und da- die Beamtungen zur Verfügung stellte, abzuändern. Er ist auf
mit auch ein Stück weit zu verfestigen. Sie möchte diese Aus- alle EWR-Bürger auszudehnen; davon auszunehmen sind nur
nahme daher streichen. die Hoheitsaufgaben des Staates.
Es ist aber festzuhalten, dass diese Streichung nicht eine Ab- Eintreten ist zwingend. Das EWR-Abkommen lässt hier keinen
weichung von der Rechtsprechung des Europäischen Ge- Spielraum offen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig
richtshofes signalisieren will, sondern eine der Entwicklung Eintreten.
der Praxis adäquate Handhabung durch die schweizerischen Den Antrag auf Aenderung von Artikel 2 Absatz 2 werde ich Ih-
Behörden. nen im Rahmen der Detailberatung erläutern.
Bundesrat Koller: Ich bin mit der Streichung einverstanden. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
Ich habe in der Eintretensdebatte in Beantwortung der Frage Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
von Herrn Bisig daraufhingewiesen, wie wir dieses Problem zu
lösen gedenken. Detailberatung - Discussion par articles
25. August 1992 667 Eurolex. Alkoholgesetz
Titel und Ingress, Ziff. l Ingress Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sind. Er ist aber
Antrag der Kommission nicht autark, sondern hat sich an den Rahmen zu halten, wie
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ihn die EG-Kommission bzw. der Europäische Gerichtshof
festlegen. Auch darum ist es sinnvoll, die Detailregelung an
Titre et préambule, eh. l préambule den Bundesrat zu delegieren.
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral Bundesrat Stich: Es ist nicht ganz neu, dass Ausländer in der
Schweiz auch beim Bund tätig sein können. Zurzeit beschäf-
Angenommen -Adopté tigt der Bund - Zentralverwaltung, PTT und SBB - insgesamt
rund 11 000 Ausländer. Wenn Sie nun in bezug auf die Auslän-
Art. 2 der, die nicht der EG und dem EWR angehören, eine Entschei-
Antrag der Kommission dung treffen und ausnahmsweise den Bundesrat ermächtigen
Abs. 1,3,4 wollen, dann muss ich sagen, dass wir heute bereits 2400 Aus-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nahmen dieser Art haben. Es würde dazu führen, dass der
Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.
Mit Zustimmung des Bundesrates kann die Wahlbehörde auf Ich verstehe, dass die Kommission sehr restriktiv sein will.
das Erfordernis des Bürgerrechts in einem EWR-Mitgliedstaat Zwingend ist diese Aenderung nicht Wir hätten gerne auch
ausnahmsweise verzichten. (Rest des Absatzes streichen) die Kompetenz gehabt, Delegationen vorzunehmen. Die Kom-
mission sagt mit Recht: Das hat mit dem EWR direkt nichts zu
Art. 2 tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates. Die Ent-
Proposition de la commission lastung des Bundesrates wird bekanntlich unterschiedlich be-
Al. 1,3,4 urteilt, je nachdem, ob es um eine kleine Sachfrage oder um
Adhérer au projet du Conseil fédéral die hehren Grundsätze geht Wenn Sie glauben, Ihr Abände-
Al. 2 rungsantrag sei für die Abstimmung notwendig, stimmt der
Moyennant l'assentiment du Conseil fédéral, la qualité de Bundesrat ihm zu. Wir finden uns damit ab, dass wir das nur
fonctionnaire peut exceptionnellement être conférée à une ausnahmsweise tun dürfen, und wir wissen auch, dass man
personne qui n'est pas ressortissante d'un Etat membre de die Delegation vielleicht später einmal in einer besonderen Re-
l'EEE. (Biffer le reste de l'alinéa) vision vorschlagen kann.
Frick, Berichterstatter: Bei Artikel 2 geht es um die Umsetzung Angenommen -Adopté
des EWR-Rechts.
Absatz 1 nennt den Grundsatz, wonach Beamtungen grund- Ziff.ll
sätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern aus Staaten des EWR Antrag der Kommission
offenstehen. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
In Absatz 2 schlägt Ihnen die Kommission gegenüber dem
Bundesrat eine Aenderung vor. Nach Entwurf des Bundesra- Ch.ll
tes kann der Bundesrat auf das Erfordernis des EWR-Bürger- Proposition de la commission
rechts verzichten. Nach bisherigem Recht war das nur Adhérer au projet du Conseil fédéral
ausnahmsweise bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen
möglich. Angenommen -Adopté
Nach den Ausführungen, welche die Bundesverwaltung in der
Kommission machte, soll es damit dem Bundesrat frei überlas- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
sen werden, ob gewisse Beamtungen auch Angehörigen von Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen
Staaten ausserhalb des EWR-Raumes offenstehen. Gleichzei- (Einstimmigkeit)
tig soll die Kompetenz hierzu nachgeordneten Amtsstellen
übertragen werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen, entsprechend der bisheri- An den Nationalrat-Au Conseil national
gen Regelung die Ausnahmenorm beizubehalten und die Be-
fugnis, die Kompetenz zu delegieren, nicht einzuführen. Dies
mit folgender Begründung: #ST# 92.057-9
1. Aufgrund des EWR-Vertrages besteht kein Bedarf, die Be-
amtungen auch für Ausländer ausserhalb des EWR-Raumes EWR. Anpassung des Bundesrechts
grundsätzlich offenzuhalten. Die Kommission hält deshalb an
der bisherigen Ausnahmeregelung fest. Es geht uns aber (Eurolex)
auch darum, keine zusätzlichen Belastungen des EWR- Bundesgesetz über die gebrannten Wasser
Rechts zu schaffen und damit die Abstimmung zu belasten; es (Alkoholgesetz). Aenderung
geht uns aber auch um einen gewissen Schutz des schweize- EEE. Adaptation du droit fédéral
rischen Staatsbürgers in der Bewerbung für Beamtungen, so- (Eurolex)
weit es noch möglich ist Nur in Ausnahmefällen sollen Be- Loi fédérale sur l'alcool. Modification
amte ausserhalb des EWR rekrutiert werden können: wenn
der Arbeitsmarkt es verlangt, wenn fachliche Qualifikationen Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 )
auf dem Spiel stehen usw. Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )
2. Im zweiten Satz von Absatz 2 möchte der Bundesrat die
Kompetenz erhalten, diese Befugnis nachgeordneten Amts-
stellen zu delegieren. Der Kommission geht das vor allem des-
halb zu weit, weil diese Massnahme durch den EWR-Vertrag
nicht geboten ist. Es mag wohl zweckmässig sein, im Rahmen Antrag der Kommission
einer Regierungsreform darüber zu diskutieren und die Frage Eintreten
zu prüfen, beispielsweise die Befugnis für PTT-, für SBB-Ange- Proposition de la commission
stellte, für ETH-Professoren usw. an die entsprechenden Gre- Entrer en matière
mien und Amtsstellen zu delegieren. Die Kommission aner-
kennt diese Bedürfnisse, möchte aber die Regelung nicht im M. Reymond, rapporteur: Les propositions de modification de
Rahmen des EWR vollziehen. la loi sur l'alcool, qui résultent de l'accord sur l'Espace écono-
Ein Wort noch zu Absatz 3: Der Bundesrat legt in einer Verord- mique européen, constituent un des points quelque peu déli-
nung fest, welche Beamtungen als Hoheitsverwaltung cats du paquet Eurolex.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Beamtengesetz. Aenderung
EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Statut des fonctionnaires. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Augustsession
Session Session d'août
Sessione Sessione di agosto
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.057-22
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 25.08.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 666-667
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Ref. No 20 021 538
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