Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-22 KI-generiert

EEA Agreement Adaptation: Permits, Residency, and Civil Service Openness

Geschäftsnummer VPB 92-057-22
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed several articles of a law concerning the adaptation of federal law to the European Economic Area (EEA) agreement. Article 20, detailing grounds for the termination of permits, was aligned with EEA law and the legislature decided against introducing further accommodations. Article 21 was amended to incorporate a European Court of Justice ruling that prevented the automatic revocation of residency permits upon loss of adequate housing post-family reunification. Finally, regarding Article 2, the court amended the federal government's proposal to restrict the openness of civil service positions to EEA citizens, maintaining it as an exceptional measure and rejecting the delegation of this authority to subordinate offices, thereby upholding the principle of favoring Swiss citizens in public service while adhering to EEA free movement principles for most positions.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 20 führt, Art. 21 Antrag, Art. 8 Absatz, Art. 21 Absatz, Art. 2 Absatz, Art. 2 tun; EEA Agreement Adaptation: Permits, Residency, and Civil Service Openness: Article 20, detailing grounds for the termination of permits, was aligned with EEA law and the legislature decided against introducing further accommodations. Article 21 was amended to incorporate a European Court of Justice ruling that prevented the automatic revocation of residency permits upon loss of adequate housing post-family reunification. Finally, regarding Article 2, the court amended the federal government's proposal to restrict the openness of civil service positions to EEA citizens, maintaining it as an exceptional measure and rejecting the delegation of this authority to subordinate offices, thereby upholding the principle of favoring Swiss citizens in public service while adhering to EEA free movement principles for most positions.

Schlagwörter

KI-generiert
EWR = Europäischer Wirtschaftsraum öffentlicher Dienst Wirtschaftsverwaltungsrecht Wohnungsrecht Familiennachzugsbewilligung Niederlassungsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 20 führt
Art. 21 Antrag
Art. 21 Beamtengesetz. Aenderung
Art. 8 Absatz
Art. 21 Absatz
Art. 21 Beamtengesetz. Aenderung
Art. 2 Absatz
Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.
Art. 2 tun
Art. 2 tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates.
Art. 2 geht
Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.
Art. 21 Abs. 3 Bst. c
Provision cited for deletion, as it aimed to codify case law regarding the revocation of residency permits.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 21 Abs. 3 Bst. c

Provision cited for deletion, as it aimed to codify case law regarding the revocation of residency permits.

Art. 2 Abs. 2

Provision cited for amendment to retain the exception for granting civil servant status and not introduce delegation of competence.

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Volltext

Eurolex Statut des fonctionnaires 666 25 août 1992

Artikel 20 führt die Erlöschungsgründe auf und entspricht zu Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen Ihres Kommis-

einem grossen Teil den Bestimmungen von Artikel 9 des sionspräsidenten.

Anag.

Die in Absatz 1 aufgeführten Bewilligungen erlöschen, wenn Angenommen -Adopté

deren Verlängerung bei der Abmeldung ins Ausland, bei der

Ausweisung oder Heimschaffung sowie bei einer mehr als Art. 22-28

sechs Monate dauernden Landesabwesenheit verweigert Antrag der Kommission

wurde. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Hier wurde im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens vor- Proposition de la commission

gebracht, die Möglichkeit für die Fristverlängerung bei einer Adhérer au projet du Conseil fédéral

tatsächlichen Abwesenheit im Ausland sei zu unverbindlich

oder zu restriktiv formuliert Inhaber von EWR-Bewilligungen Angenommen -Adopté

sollten einen Anspruch auf einen Auslandaufenthalt von ein

bis zwei Jahren haben. Auch hier entspricht Artikel 20 dem Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

EWR-Recht, und es ist unseres Erachtens mit Recht darauf Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen

verzichtet worden, im Rahmen dieser Vorlage weiter gehende Dagegen 1 Stimme

Erleichterungen zu schaffen, die dann auch ohne Gegenrecht

eingeführt werden müssten.

An den Nationalrat-Au Conseil national

Angenommen -Adopté

Art. 21

Antrag der Kommission

Abs.1,2,3Bst.a,b

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates #ST# 92.057-22

Abs. 3Bst. c

Streichen EWR. Anpassung des Bundesrechts

(Eurolex)

Art. 21 Beamtengesetz. Aenderung

Proposition de la commission

Al. 1,2,3let.a,b EEE. Adaptation du droit fédéral

Adhérer au projet du Conseil fédéral (Eurolex)

AI.3Bst.c Statut des fonctionnaires. Modification

Biffer

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 )

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )

Rhinow, Berichterstatter: Bei Artikel 21 unterbreiten wir Ihnen

in Absatz 3 wiederum einen Streichungsantrag.

In Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b wird festgehalten, dass

EWR-Angehörige ihre Familienangehörigen nachziehen las-

sen können, wenn sie eine Aufenthaltsbewilligung EWR besit- Antrag der Kommission

zen und eine angemessene Wohnung zur Verfügung steht An Eintreten

sich wäre es selbstverständlich, dass bei Wegfall dieser Bedin- Proposition de la commission

gung der allgemeine Grundsatz von Artikel 21 Absatz 1 An- Entrer en matière

wendung findet, d. h. der Widerruf möglich ist, wenn die Vor-

aussetzungen für die Erteilung nicht mehr erfüllt sind. Frick, Berichterstatter: Die Artikel 4 und 28 des EWR-Abkom-

Nun hat aber der Europäische Gerichtshof entschieden, dass mens verlangen die volle Freizügigkeit für die Arbeitnehmer

der Wegfall der angemessenen Wohnung nach erfolgtem Fa- des ganzen EWR. Absatz 4 von Artikel 28 des Abkommens

miliennachzug nicht automatisch zum Widerruf der Aufent- hingegen schliesst diese Freizügigkeit für Beschäftigungen im

haltsbewilligung Anlass geben darf. Dies hat dazu geführt, öffentlichen Dienst aus. Nun fällt aber unter den Begriff des öf-

dass in Absatz 3 Buchstabe c ein eigener Passus verankert fentlichen Dienstes nicht jede Beamtung, sondern nur die ei-

wurde, mit welchem diese Rechtsprechung festgehalten wer- gentliche Hoheitsverwaltung. Der Begriff ist also leider miss-

den soll. verständlich. Unter die Hoheitsverwaltung fallen nach Auffas-

Die Kommission war hier nicht der Meinung des Bundesrates. sung der EG-Kommission - diese Meinungsäusserung ist

Wohl ist diese Praxis für die Schweiz verbindlich. Es steht je- massgebend, solange der Europäische Gerichtshof nicht an-

doch im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht fest, ob sie in dieser ders geurteilt hat - im wesentlichen Militär, Polizei, Justiz, Di-

Absolutheit fortgeführt wird. Zudem dürfte sich die in der Ver- plomatie und eigenartigerweise, Herr Bundesrat, auch die Fi-

ordnung angestrebte 6-Monats-Frist - wie wir auch heute von nanzverwaltung. Alle übrigen Beamtungen, also die ganze

Herrn Bundesrat Koller gehört haben - nicht unbedingt und Dienstleistungsverwaltung wie PTT, Bahn, Forst, Wissenschaft

nicht zweifelsfrei mit der vorliegenden Formulierung von Ab- usw., stehen allen EWR-Bürgerinnen und -Bürgern offen.

satz 3 Buchstabe b vertragen. Es schien deshalb der Kommis- Aus diesem Grunde ist der Grundsatz von Artikel 2 des Beam-

sion nicht zweckmässig, diese Ausnahme nur gestützt auf die tengesetzes, der als Regelfall bisher nur für Schweizer Bürger

Rechtsprechung des Gerichtshofes so zu verankern und da- die Beamtungen zur Verfügung stellte, abzuändern. Er ist auf

mit auch ein Stück weit zu verfestigen. Sie möchte diese Aus- alle EWR-Bürger auszudehnen; davon auszunehmen sind nur

nahme daher streichen. die Hoheitsaufgaben des Staates.

Es ist aber festzuhalten, dass diese Streichung nicht eine Ab- Eintreten ist zwingend. Das EWR-Abkommen lässt hier keinen

weichung von der Rechtsprechung des Europäischen Ge- Spielraum offen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig

richtshofes signalisieren will, sondern eine der Entwicklung Eintreten.

der Praxis adäquate Handhabung durch die schweizerischen Den Antrag auf Aenderung von Artikel 2 Absatz 2 werde ich Ih-

Behörden. nen im Rahmen der Detailberatung erläutern.

Bundesrat Koller: Ich bin mit der Streichung einverstanden. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Ich habe in der Eintretensdebatte in Beantwortung der Frage Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

von Herrn Bisig daraufhingewiesen, wie wir dieses Problem zu

lösen gedenken. Detailberatung - Discussion par articles

25. August 1992 667 Eurolex. Alkoholgesetz

Titel und Ingress, Ziff. l Ingress Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten sind. Er ist aber

Antrag der Kommission nicht autark, sondern hat sich an den Rahmen zu halten, wie

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ihn die EG-Kommission bzw. der Europäische Gerichtshof

festlegen. Auch darum ist es sinnvoll, die Detailregelung an

Titre et préambule, eh. l préambule den Bundesrat zu delegieren.

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Bundesrat Stich: Es ist nicht ganz neu, dass Ausländer in der

Schweiz auch beim Bund tätig sein können. Zurzeit beschäf-

Angenommen -Adopté tigt der Bund - Zentralverwaltung, PTT und SBB - insgesamt

rund 11 000 Ausländer. Wenn Sie nun in bezug auf die Auslän-

Art. 2 der, die nicht der EG und dem EWR angehören, eine Entschei-

Antrag der Kommission dung treffen und ausnahmsweise den Bundesrat ermächtigen

Abs. 1,3,4 wollen, dann muss ich sagen, dass wir heute bereits 2400 Aus-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nahmen dieser Art haben. Es würde dazu führen, dass der

Abs. 2 Bundesrat recht beschäftigt sein könnte.

Mit Zustimmung des Bundesrates kann die Wahlbehörde auf Ich verstehe, dass die Kommission sehr restriktiv sein will.

das Erfordernis des Bürgerrechts in einem EWR-Mitgliedstaat Zwingend ist diese Aenderung nicht Wir hätten gerne auch

ausnahmsweise verzichten. (Rest des Absatzes streichen) die Kompetenz gehabt, Delegationen vorzunehmen. Die Kom-

mission sagt mit Recht: Das hat mit dem EWR direkt nichts zu

Art. 2 tun, sondern es ist eine Entlastung des Bundesrates. Die Ent-

Proposition de la commission lastung des Bundesrates wird bekanntlich unterschiedlich be-

Al. 1,3,4 urteilt, je nachdem, ob es um eine kleine Sachfrage oder um

Adhérer au projet du Conseil fédéral die hehren Grundsätze geht Wenn Sie glauben, Ihr Abände-

Al. 2 rungsantrag sei für die Abstimmung notwendig, stimmt der

Moyennant l'assentiment du Conseil fédéral, la qualité de Bundesrat ihm zu. Wir finden uns damit ab, dass wir das nur

fonctionnaire peut exceptionnellement être conférée à une ausnahmsweise tun dürfen, und wir wissen auch, dass man

personne qui n'est pas ressortissante d'un Etat membre de die Delegation vielleicht später einmal in einer besonderen Re-

l'EEE. (Biffer le reste de l'alinéa) vision vorschlagen kann.

Frick, Berichterstatter: Bei Artikel 2 geht es um die Umsetzung Angenommen -Adopté

des EWR-Rechts.

Absatz 1 nennt den Grundsatz, wonach Beamtungen grund- Ziff.ll

sätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern aus Staaten des EWR Antrag der Kommission

offenstehen. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

In Absatz 2 schlägt Ihnen die Kommission gegenüber dem

Bundesrat eine Aenderung vor. Nach Entwurf des Bundesra- Ch.ll

tes kann der Bundesrat auf das Erfordernis des EWR-Bürger- Proposition de la commission

rechts verzichten. Nach bisherigem Recht war das nur Adhérer au projet du Conseil fédéral

ausnahmsweise bei Erfüllung besonderer Voraussetzungen

möglich. Angenommen -Adopté

Nach den Ausführungen, welche die Bundesverwaltung in der

Kommission machte, soll es damit dem Bundesrat frei überlas- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

sen werden, ob gewisse Beamtungen auch Angehörigen von Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen

Staaten ausserhalb des EWR-Raumes offenstehen. Gleichzei- (Einstimmigkeit)

tig soll die Kompetenz hierzu nachgeordneten Amtsstellen

übertragen werden können.

Die Kommission beantragt Ihnen, entsprechend der bisheri- An den Nationalrat-Au Conseil national

gen Regelung die Ausnahmenorm beizubehalten und die Be-

fugnis, die Kompetenz zu delegieren, nicht einzuführen. Dies

mit folgender Begründung: #ST# 92.057-9

1. Aufgrund des EWR-Vertrages besteht kein Bedarf, die Be-

amtungen auch für Ausländer ausserhalb des EWR-Raumes EWR. Anpassung des Bundesrechts

grundsätzlich offenzuhalten. Die Kommission hält deshalb an

der bisherigen Ausnahmeregelung fest. Es geht uns aber (Eurolex)

auch darum, keine zusätzlichen Belastungen des EWR- Bundesgesetz über die gebrannten Wasser

Rechts zu schaffen und damit die Abstimmung zu belasten; es (Alkoholgesetz). Aenderung

geht uns aber auch um einen gewissen Schutz des schweize- EEE. Adaptation du droit fédéral

rischen Staatsbürgers in der Bewerbung für Beamtungen, so- (Eurolex)

weit es noch möglich ist Nur in Ausnahmefällen sollen Be- Loi fédérale sur l'alcool. Modification

amte ausserhalb des EWR rekrutiert werden können: wenn

der Arbeitsmarkt es verlangt, wenn fachliche Qualifikationen Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 )

auf dem Spiel stehen usw. Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )

2. Im zweiten Satz von Absatz 2 möchte der Bundesrat die

Kompetenz erhalten, diese Befugnis nachgeordneten Amts-

stellen zu delegieren. Der Kommission geht das vor allem des-

halb zu weit, weil diese Massnahme durch den EWR-Vertrag

nicht geboten ist. Es mag wohl zweckmässig sein, im Rahmen Antrag der Kommission

einer Regierungsreform darüber zu diskutieren und die Frage Eintreten

zu prüfen, beispielsweise die Befugnis für PTT-, für SBB-Ange- Proposition de la commission

stellte, für ETH-Professoren usw. an die entsprechenden Gre- Entrer en matière

mien und Amtsstellen zu delegieren. Die Kommission aner-

kennt diese Bedürfnisse, möchte aber die Regelung nicht im M. Reymond, rapporteur: Les propositions de modification de

Rahmen des EWR vollziehen. la loi sur l'alcool, qui résultent de l'accord sur l'Espace écono-

Ein Wort noch zu Absatz 3: Der Bundesrat legt in einer Verord- mique européen, constituent un des points quelque peu déli-

nung fest, welche Beamtungen als Hoheitsverwaltung cats du paquet Eurolex.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Beamtengesetz. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Statut des fonctionnaires. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Augustsession

Session Session d'août

Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-22

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.08.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 666-667

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Ref. No 20 021 538

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