Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-20 KI-generiert

Swiss EEA Nationals' Free Movement and Residency Law Amendments

Geschäftsnummer VPB 92-057-20
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This decision concerns amendments to Swiss federal law to align with the European Economic Area (EEA) agreement regarding the stay and settlement of EEA nationals. The core of the ruling involves adapting Swiss legislation to accommodate the principle of free movement of persons within the EEA, introducing a transition period until the end of 1997 during which certain existing restrictions would remain in place. The court addressed specific issues such as the conditions for obtaining residency permits, family reunification rights, and the eventual phasing out of the seasonal worker status for EEA nationals. The legislative amendments aimed to comply with EEA requirements while also allowing for a gradual and controlled integration of EEA citizens into the Swiss labor market and society, with provisions for exceptions and safeguards.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68RCN sen, Art. 9 darauf, Art. 8 qu, Art. 8 wenn, Art. 8 Absatz; Swiss EEA Nationals' Free Movement and Residency Law Amendments: The core of the ruling involves adapting Swiss legislation to accommodate the principle of free movement of persons within the EEA, introducing a transition period until the end of 1997 during which certain existing restrictions would remain in place. The court addressed specific issues such as the conditions for obtaining residency permits, family reunification rights, and the eventual phasing out of the seasonal worker status for EEA nationals. The legislative amendments aimed to comply with EEA requirements while also allowing for a gradual and controlled integration of EEA citizens into the Swiss labor market and society, with provisions for exceptions and safeguards.

Schlagwörter

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Freizügigkeitseinschränkung Gesetzesänderung Wirtschaftsrecht Familiennachzug EWR = Europäischer Wirtschaftsraum familienrechtliche Verhältnisse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 68 GRN
The dispositive refers to Article 68 of the GRN (likely rules of procedure or standing orders) in relation to the category of the federal decree, indicating its procedural relevance in the voting or decision-making process.
Art. 68RCN sen
Art. 9 darauf
gemessenheit der Wohnung im heutigen Recht immer wieder Art. 9
Art. 8 qu
einwanderung von dieser Schutzklausel Gebrauch machen Art. 8
Art. 8 wenn
einwanderung von dieser Schutzklausel Gebrauch machen Art. 8
Art. 8 Absatz
einwanderung von dieser Schutzklausel Gebrauch machen Art. 8
Art. 9 zu
gemessenheit der Wohnung im heutigen Recht immer wieder Art. 9
Art. 9 Dass
gemessenheit der Wohnung im heutigen Recht immer wieder Art. 9
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 GRN

The dispositive refers to Article 68 of the GRN (likely rules of procedure or standing orders) in relation to the category of the federal decree, indicating its procedural relevance in the voting or decision-making process.

Art. 68 RCN

The dispositive refers to Article 68 of the RCN (likely rules of procedure or standing orders) in relation to the category of the federal decree, indicating its procedural relevance in the voting or decision-making process.

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Volltext

21. September 1992 N 1629 Eurolex Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

#ST# 90.742 Proposition du groupe des automobilistes

Renvoyer le projet Eurolex 92.057-20 au Conseil fédéral

Postulat (Eisenring-)Baumberger en l'invitant à soumettre des documents de travail qui présen-

tent avec toute la clarté souhaitable, au moyen des dépliants

Bereinigung der Fichenaffäre habituels, le texte de loi actuellement en vigueur, les exigen-

Règlement définitif de l'affaire ces de l'acquis communautaire, le projet du gouvernement et

dite des fiches la décision de la commission.

Diskussion - Discussion Leu Josef, Berichterstatter: Der vorliegende allgemeinver-

bindliche Bundesbeschluss soll den Aufenthalt und die Nie-

Siehe Jahrgang 1991, Seite 767-Voir année 1991, page 767 derlassung von Staatsangehörigen der Staaten des Europäi-

schen Wirtschaftsraums während einer Uebergangsfrist bis

Ende 1997 regeln. Er passi schweizerisches Recht an die neue

EWR-Regelung an. Diese Anpassung umfasst nur jene Be-

stimmungen über den freien Personenverkehr, die mit Inkraft-

Präsident: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne sei- treten des EWR-Abkommens übernommen werden müssen

ner Ausführungen entgegenzunehmen. Der Vorstoss wird aus und die der geltenden Regelung durch das Bundesgesetz

der Mitte des Rates nicht mehr bekämpft über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) wi-

dersprechen. Das Anag und seine Ausführungserlasse wer-

Ueberwiesen - Transmis den jetzt nicht revidiert, bleiben auf Nicht-EWR-Angehörige an-

wendbar und gelten subsidiär auch für EWR-Angehörige.

Nach Ablauf der Uebergangsfrist wird der vorliegende Bun-

#ST# 92.057-20 desbeschluss durch ein neues Gesetz ersetzt Es ist daher

wichtig, sich jetzt auf die Bestimmungen zu beschränken, die

EWR. Anpassung des Bundesrechts im Rahmen des Eurolex-Verfahrens und während der erwähn-

ten Uebergangsfrist notwendig sind. Dass das Ausländerrecht

(Eurolex) nachher neu geregelt werden muss, geht aus der Botschaft

Aufenthalt und Niederlassung des Bundesrates hervor, wonach ein entsprechender Entwurf

der Staatsangehörigen von Staaten für 1994 vorgesehen ist Zudem ist eine angepasstere Auslän-

des Europäischen Wirtschaftsraums. derpolitik eine von verschiedenen Hauptstossrichtungen des

Bundesbeschluss Revitalisierungsprogramms, wie es im bundesrätlichen Aus-

EEE. Adaptation du droit fédéral senwirtschafts- und im Legislaturplanungsbericht dargelegt

wird.

(Eurolex) Bereits der vorliegende Bundesbeschluss unterstützt diese

Séjour et établissement des ressortissants Zielsetzung, wonach u. a die administrative Zuteilung von

des autres Etats de l'Espace Fremdarbeitern durch eine marktmässige Allokation im Rah-

économique européen. men der EWR-Freizügigkeit eingeleitet werden soll.

Arrêté fédéral Der freie Personenverkehr und der freie Dienstleistungsver-

kehr stellen zwei der vier Grundfreiheiten dar, welche die

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27 Mai 1992 (BBIV1) Grundlage des EWR-Abkommens bilden. Die Verwirklichung

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1)

des freien Personenverkehrs setzt auch die Beseitigung von

Beschluss des Ständerates vom 25. August 1992 Hindernissen im Bereich der sozialen Sicherheit und die Aner-

Décision du Conseil des Etats du 25 août 1992

kennung von Diplomen und beruflichen Befähigungsauswei-

Kategorie III, Art 68 GRN - Catégorie III, art 68RCN

sen voraus. Die entsprechenden Anpassungen fallen aber

nicht in den Zuständigkeitsbereich der Staatspolitischen Kom-

mission.

Der freie Personenverkehr wird im Teil III des EWR-Abkom-

Antrag der Kommission mens geregelt Er enthält Bestimmungen über drei Bereiche:

Mehrheit 1. über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer bzw. über die un-

Eintreten selbständige Erwerbstätigkeit;

Minderheit 2. über die Niederlassungsfreiheit der Selbständigerwer-

(Ruf, Steinemann) benden;

Nichteintreten 3. über die Freizügigkeitsrechte der Nichterwerbstätigen.

Gemäss Protokoll 15 zum EWR-Abkommen bleiben erwerbs-

Antrag der SD/Lega-Fraktion tätige Angehörige der EG-Mitgliedstaaten sowie der übrigen

Nichteintreten Efta-Staaten während der Uebergangsfrist weiterhin den

Begrenzungsmassnahmen gemäss Anag unterstellt Der

Antrag der Fraktion der Auto-Partei Schweiz wird damit erlaubt, den freien Personenverkehr ge-

Rückweisung des Geschäfts 92.057-20 Eurolex an den Bun- genüber EWR-Angehörigen stufenweise einzuführen. So ha-

desrat ben Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende das Recht,

mit dem Auftrag, klare Arbeitspapiere vorzulegen, welche den sich zur Ausübung ihres Berufes in der Schweiz aufzuhalten.

geltenden Gesetzestext, die Forderung des Acquis commu- Grundlage bildet eine Bewilligung, die unter Berücksichtigung

nautaire, den Entwurf des Bundesrates und den Entscheid der der Begrenzungsmassnahmen erteilt wird.

Kommission in derauf Fahnen üblichen synoptischen Darstel- Bei den Selbständigerwerbenden muss unterschieden wer-

lung zeigen. den zwischen Personen, die sich dauernd zur Ausübung einer

Berufstätigkeit niederlassen wollen, und solchen, die sich als

Proposition de la commission Erbringer von Dienstleistungen nur vorübergehend in einem

Majorité EWR-Staat aufhalten wollen. Als solche Dienstleistungen gel-

Entrer en matière ten insbesondere die Ausübung freiberuflicher, gewerblicher,

Minorité kaufmännischer oder handwerklicher Tätigkeiten. Für die

(Ruf, Steinemann) Dauer einer solchen Dienstleistung gibt es eine Bewilligung.

Ne pas entrer en matière Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit besteht kein Verbleibe-

recht in der Schweiz, weil der Aufenthalt nur vorübergehender

Proposition du groupe DS/Ligue Natur ist und der Wohnsitz in einem anderen EWR-Staat beibe-

Ne pas entrer en matière halten wird.

Eurolex Etablissement des ressortissants de l'EEE 1630 N 21 septembre 1992

Für EWR-Angehörige, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, das Saisonnierstatut und weitere Anliegen, die vom EWR-

gibt es keine Uebergangsfrist Dazu zählen beispielsweise Recht nicht zwingend verlangt werden.

Personen im Rentenalter oder Studenten an einer anerkann- Es geht jetzt aber darum, Sinn und Zweck des vorliegenden

ten Lehranstalt in der Schweiz. Sie können sich, wenn genü- Bundesbeschlusses, der nur Uebergangscharakter hat, nicht

gend finanzielle Mittel und eine abgeschlossene Kranken- und zu überfordern und zu verfälschen. Die erwähnten strittigen

Unfallversicherung ausgewiesen sind, ohne Begrenzungs- Punkte müssen dezidiert und koordiniert in die weiteren Vorar-

massnahmen in der Schweiz aufhalten. Bei den Saisonniers beiten zum neuen Ausländerrecht einbezogen werden, sofern

wird die Saisonbewilligung früher in eine Aufenthaltsbewill- sie eine wünschbare Weiterentwicklung des schweizerischen

gung umgewandelt Anstelle der 36 Monate in den letzten vier oder des EWR-Rechts darstellen.

aufeinanderfolgenden Jahren sind nur noch 30 Monate erfor- Die Sorge vor einem massiven Zustrom von Ausländern und

derlich. den damit verbundenen Folgeproblemen ist weit verbreitet

Für Teile der öffentlichen Verwaltung gibt es besondere Be- Bei allem Verständnis für diese Sorgen gilt es doch, Chancen

stimmungen. Hoheitliche Tätigkeiten wie Rechtspflege, und Risiken realistisch zu beurteilen. Nach heutigen Indizien

Steuerverwaltung, Armee, Polizei werden wie bisher nur ist kein grosser Ausländerstrom zu erwarten. Erfahrungen in-

Schweizerinnen und Schweizern offenstehen. nerhalb der EG zeigen, dass die Wanderungen vom Süden in

Was den Familiennachzug betrifft, so wird der Kreis der nach- den Norden stark zurückgegangen sind. Die Freizügigkeit hat

zugsberechtigten Familienangehörigen ausgedehnt Als Fa- innerhalb der EG keine zusätzlichen Wanderungen ausgelöst,

milienangehörige gelten demnach der Ehepartner, Kinder un- obwohl noch heute zum Teil gravierende Unterschiede bezüg-

ter 21 Jahren und Kinder, denen Unterhalt gewährt wird; wei- lich Lohnniveau und Arbeitslosenquoten bestehen.

ter die Verwandten des EWR-Angehörigen oder des Ehepart- Die Schweiz hat bereits heute Mühe, Arbeitnehmer aus dem

ners in aufsteigender Linie, wenn ihnen ebenfalls Unterhalt ge- EG-/Efta-Raum zu rekrutieren. So ist zum Beispiel die Wande-

währt wird. Das Recht auf Familiennachzug haben neben den rungsbilanz mit Italien und Spanien negativ; eine Ausnahme

Erwerbstätigen - mit Ausnahme der Saisonniers und Kurzauf- bildet Portugal, wo die Wanderungsbilanz positiv ist Weiter ist

enthalter-auch nichterwerbstätige Personen. Voraussetzung darauf hinzuweisen, dass sich in der Schweiz nur niederlas-

ist - wie bereits heute - eine angemessene Wohnung. Zur sen darf, wer über eine Arbeitsstelle verfügt oderfür sich selbst

mutmasslichen Entwicklung des Familiennachzuges nach aufkommen kann. Zudem gilt das Freizügigkeitsrecht nicht

Ablauf der fünfjährigen Uebergangsfrist sagt die EWR-Bot- unbeschränkt Es besteht ausdrücklich ein Ordre-public-Vor-

schaft nichts aus. Es ist aber anzunehmen, dass sie je nach behalt Beschränkungen bleiben aus Gründen der öffentli-

Wirtschaftswachstum steigende bzw. sinkende Tendenz ha- chen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit möglich. Die fünf-

ben wird. jährige Uebergangsfrist ermöglicht eine schrittweise Liberali-

Der Familiennachzug muss aus humanitären Ueberlegungen sierung und schonungsvolle Anpassung. Für den Fall, dass

und unter dem Aspekt der Integrationsverbesserung grund- der freie Personenverkehr zu ernsthaften wirtschaftlichen, ge-

sätzlich positiv beurteilt werden, und zwar im Interesse der Kin- sellschaftlichen und ökologischen Schwierigkeiten führen

der wie der Ehegatten. Allerdings ist die unterschiedliche sollte, gibt es eine Schutzklausel, die es im Notfall erlaubt, vor-

Rechtsstellung der EWR-Angehörigen und der übrigen Aus- übergehend wieder Begrenzungsmassnahmen einzuführen.

länder problematisch. Eine Verstärkung der flankierenden so- Die neue Regelung ist wichtig für uns. Sie verschafft uns

zial- und familienpolitischen Massnahmen drängt sich auf. Der allen - ob Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender, ob

Handlungsbedarf in der Wohnungspolitik verschärft sich. In Rentner, Student oder Praktikant - den freien Zugang zu den

diesen mit der Ausländerregelung eng verflochtenen Berei- 18 anderen westeuropäischen Staaten. EG- und Efta-Länder

chen stehen der Schweiz Gestaltungsspielräume offen. Sonst öffnen sich nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial und

gewährt die Umsetzung des EWR-Rechtes, welche die Auslän- kulturell. Dieser Umstand ist vor allem für unsere Jugend von

derregelung direkt betrifft, praktisch keine legislatorischen zentraler Bedeutung. Wie sollte sie sich sonst künftig in einem

Handlungsspielräume. internationalen Umfeld behaupten können, wenn sie nicht

Handlungsfreiheit hat aufgrund der Kompetenzdelegation al- auch Gelegenheit hätte, sich unbesehen von Landesgrenzen

lein der Bundesrat, nämlich in der Festlegung und Lockerung das entsprechende Rüstzeug zu erarbeiten?

der Begrenzungsmassnahmen. So kann der Bundesrat wei- Um im künftigen grossen Binnenmarkt dabei zu sein, braucht

terhin die Zahl der erwerbstätigen EWR-Angehörigen mit einer auch der Wirtschaftsstandort Schweiz dringend diese neue

Verordnung beschränken. Er kann Bewilligungen verweigern, Regelung. Bei uns sind qualifizierte Arbeitskräfte nicht in genü-

wenn die orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen - ins- gender Zahl vorhanden. Nach geltendem Recht können aber

besondere die Lohnbedingungen - nicht erfüllt sind. nur wenige hochqualifizierte Arbeitskräfte einwandern. Der fle-

Spätestens beim Ablauf der Uebergangsfristen werden diese xiblere Zugriff auf die Arbeitsmärkte anderer EWR-Staaten er-

Bestimmungen hinfällig. Bis dann muss geprüft werden, ob möglicht innovativen, expandierenden Unternehmen eine ra-

allfällige flankierende Massnahmen, wie ich sie erwähnt habe, schere Behebung struktureller Mängel.

notwendig sind. Solche flankierende Massnahmen wurden im Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen mit 22 zu 2

Rat bereits im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag disku- Stimmen bei einer Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten.

tiert Unsere Kollegen, die Herren Tschopp und Fasel, haben

in dieser Angelegenheit Motionen eingereicht Ein Postulat M. Tschopp, rapporteur: J'ai l'honneur de rapporter en langue

von Ständerat Salvioni weist in die gleiche Richtung: Sozial- française sur ce même arrêté fédéral: séjour et établissement

dumping muss verhindert werden. en Suisse des ressortissants d'Etats appartenant à l'EEE, res-

In der Kommission wurden wir von der Verwaltung dahinge- sortissants que j'appellerai, selon la terminologie nouvelle, les

hend orientiert, dass der Bundesrat bereit ist, diese parlamen- Espaciens. Vous me permettrez tout d'abord, à l'instar du rap-

tarischen Vorstösse entgegenzunehmen und dringlich zu be- porteur de langue allemande, d'apporter quelques considéra-

handeln. Ich bitte den Bundesrat, dies im Ratsplenum zu be- tions générales sur l'articulation de cet arrêté dont personne

stätigen. ne conteste l'importance. La liberté de mouvement des travail-

Im Rahmen ihrer Beratungsarbeit hat die Kommission bei fol- leurs est effectivement l'une des libertés fondamentales et elle

genden Verbänden und Organisationen Anhörungen durch- suscite pas mal de remous et, en tout état de cause, elle rompt

geführt: Zentralverband Schweizerischer Arbeitgeber-Organi- avec une intense réglementation à laquelle nous nous adon-

sationen, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Schweizeri- nons depuis les années trente. Ensuite, je vous parlerai briève-

scher Bauernverband, Schweizerischer Gewerbeverband, ment de quelques points spécifiques, toujours en rapport avec

Christlichnationaler Gewerkschaftsbund, Eidgenössische cet arrêté fédéral. Pour entrer en matière sur les appréhen-

Kommission für Ausländerprobleme, Zentralstelle für Fami- sions de la population, je mettrai en exergue les avantages

lienfragen beim Bundesamt für Sozialversicherung. bien compris que cet arrêté comporte pour l'ensemble de

Grundsätzlich wurde der vorliegende Bundesbeschluss ak- l'économie suisse et pour notre population. Enfin, je conclurai

zeptiert Umstrittene Punkte waren u. a die Frage nach flan- avec la proposition de votre commission.

kierenden Massnahmen, das Verbleiberecht nach Scheidung, Cette affaire de la liberté de mouvement, de travail et de séjour,

21. September 1992 N 1631 Eurolex Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

réglée dans la troisième partie du Traité sur l'Espace économi- curité sociale et de la reconnaissance des diplômes. La Com-

que européen, contient tout un ensemble de dispositions mission des institutions politiques qui vous rapporte ici ces

concernant la libre circulation des travailleurs, mais aussi leur propos n'avait pas à se prononcer sur ces dispositions qui

droit d'établissement ainsi que le droit de libre prestation de sont traitées par d'autres commissions.

services des indépendants, également couverts par ces dis- Sur les plans plus spécifiques définis par l'arrêté fédéral, rap-

positions, et finalement le droit d'établissement des person- pelons que celui-ci est censé régler le séjour et l'établissement

nes sans activité lucrative. des Espaciens jusqu'au 31 décembre 1997 Cet arrêté

En ce qui concerne les Espaciens qui viendront en Suisse contient un minimum de dispositions qui doivent obligatoire-

pour se consacrer à une activité lucrative durant la période ment entrer en vigueur avec le Traité sur l'EEE, dispositions

transitoire de cinq ans, les actuelles mesures de limitation res- qui sont en contradiction avec le droit actuellement en vigueur

tent en vigueur. Le Traité sur l'EEE prévoit toutefois que, d'un mais qui restent en vigueur pour le reste des dispositions.

commun accord, les parties contractantes peuvent diminuer Pour les non-Espaciens et subsidiairement pour les Espa-

la durée de la période transitoire, et cela à partir de 1996. Il ciens eux-mêmes, les dispositions générales de la législation

convient, dans le contexte des personnes exerçant une activité actuelle restent donc en vigueur.

lucrative, de distinguer les règles régissant les salariés, d'une Il s'ensuit que le Conseil fédéral devra présenter une refonte

part, et les indépendants, d'autre part Les salariés peuvent, aux globale du droit relatif aux étrangers et à leur séjour. Ce sera le

termes de l'accord, exercer librement une activité lucrative, cas en 1994, à en croire le message qui nous a été distribué.

pour autant qu'ils aient obtenu un permis, lequel leur est ac- Cette nouvelle loi à venir devra donc inclure l'ensemble des

cordé s'ils peuvent prouver l'existence d'un contrat de travail. droits accordés aux Espaciens, dont la jouissance est suspen-

Quant aux indépendants, il faut également procéder aune dis- due durant la période de transition. Le présent arrêté contient,

tinction puisqu'il y a deux cas de figure. Vous avez l'exercice comme c'était le cas jusqu'à présent, une délégation de com-

permanent d'une activité lucrative en qualité d'indépendant, pétences au profit du Conseil fédéral, qui lui permettra de défi-

vous avez d'autre part des prestations ponctuelles d'un ser- nir la limitation quantitative des Espaciens exerçant une acti-

vice limitées dans le temps et à une tâche à exécuter sur le ter- vité lucrative jusqu'au terme de la période transitoire. Le

ritoire national. Le principe de liberté de mouvement est le Conseil fédéral continuera donc, pendant la période transi-

même que celui qui régit le séjour des non-indépendants. Le toire, à limiter le nombre d'autorisations et il le fera au moyen

permis est accordé pour une durée déterminée, mais il est re- d'une ordonnance. Durant cette période, le Conseil fédéral re-

nouvelable, à moins qu'il soit sollicité pour une période courte fusera les permis lorsque les conditions usuelles liées à la ré-

et limitée à une prestation donnée d'un service précis. Il est gion ou à la branche, en particulier en matière salariale, ne

clair- c'est important de le souligner- que la liberté de mouve- sont pas respectées. Au plus tard vers la fin de la période tran-

ment des indépendants, notamment, présuppose un certain sitoire, c'est-à-dire dès 1995, année qui verra la libéralisation

nombre de choses, en particulier la reconnaissance mutuelle complète au bénéfice des frontaliers, ces cautèles tomberont

des diplômes et des certificats de capacité. D'ici là, le problème des mesures d'accompagnement, les fa-

Passons maintenant à la liberté de mouvement et d'établisse- meuses «flankierende Massnahmen», devra être examiné et

ment des personnes qui n'exercent pas une activité lucrative, réglé.

mais désirent séjourner en Suisse. Dans ce domaine, il n'y a Votre Commission des institutions politiques a pris connais-

pas de délai de transition. Cette liberté entre donc en vigueur sance de la teneur d'un postulat Salvioni déposé en juin au

avec la ratification du Traité sur l'Espace économique euro- Conseil des Etats, d'une motion Tschopp et d'une motion Fa-

péen. Toute personne pouvant attester d'un minimum de sel concernant la sous-enchère salariale abusive et le dum-

moyens financiers et de l'existence d'une assurance-maladie ping social. Votre commission a renoncé à introduire dans le

et accidents qui la couvre peut séjourner en Suisse à sa guise présent arrêté des amendements allant dans ce sens. Elle l'a

et pour le temps qu'elle désire. fait sur la base d'une information qui lui a été donnée par

Je voudrais encore signaler deux cas particuliers importants. l'OFIAMT, aux termes de laquelle le Conseil fédéral serait d'ac-

Le premier touche aux agents des pouvoirs publics. Les activi- cord d'accepter ces interventions personnelles et de les traiter

tés publiques liées à l'exercice de tâches d'autorité, dans le de manière urgente. Je prie donc M. Koller, conseiller fédéral,

domaine judiciaire, dans l'administration fiscale, ou encore de confirmer tout à l'heure cette information.

dans l'armée et la police, sont réservées par le Traité sur l'EEE Avant de traiter de ce sujet, la Commission des institutions po-

aux seules personnes de nationalité suisse. Quant aux saison- litiques a procédé àtoute une série de «hearings». Ainsi, les or-

niers - deuxième cas particulier - ils recevront, en raison des ganisations patronales, les grandes organisations syndicales,

dispositions du traité, un permis de travail à l'année après l'USAM, la Commission fédérale pour les problèmes des

30 mois de séjour, alors qu'à l'heure actuelle cette limite est de étrangers et le Bureau central pour les questions familiales de

36 mois. l'OFAS ont été entendus. La commission a constaté alors que

Finalement, des droits de séjour sont également conférés aux l'arrêté dont nous parlons est très largement accepté dans son

membres de la famille des travailleurs étrangers. En principe, principe par ces différents organismes. Restent controversées

les Espaciens ont droit au regroupement familial. Les mem- la question déjà mentionnée des mesures d'accompagne-

bres de la famille ont donc un droit de séjour, à condition toute- ment, et notamment celles touchant le dumping salarial, ainsi

fois qu'un logement adéquat soit à disposition. Les saison- que celle de l'autorisation de séjour de la femme divorcée. La

niers et titulaires d'un permis de courte durée n'ont, pour le perspective de la suppression du statut de saisonnier pose

moment, pas droit au regroupement familial, ceci jusqu'à fin également problème à quelques milieux professionnels.

1996. Que penser des appréhensions de la population qui vous sont

Je crois utile aussi de rappeler quelques principes et mesures connues? La crainte d'une avalanche de migrations consécu-

d'application de cet arrêté. Ainsi, la liberté de mouvement est tive à la libre circulation de la main-d'oeuvre est en effet très ré-

subordonnée à la réserve dite «de l'ordre public», ce qui signi- pandue dans l'esprit de beaucoup de citoyennes et de ci-

fie que des raisons de santé publique ou de sécurité peuvent toyens. Toutes les études faites en Suisse permettent cepen-

être invoquées pour limiter ces libertés. Le principe fondamen- dant de dissiper ces craintes. Il en va de même des expérien-

tal du Traité est aussi celui de la réciprocité, c'est-à-dire que les ces faites au sein même de la Communauté européenne, qui

parties contractantes peuvent introduire des limitations si elles connaît déjà la libre circulation des personnes. Bien que dans

se mettent d'accord à ce sujet Ensuite, le protocole No 15, qui la Communauté européenne, on note des différences consi-

règle le délai de transition de cinq ans, prévoit une évaluation dérables de niveaux de salaires et de taux de chômage, les mi-

de la situation après trois ans, évaluation qui peut déboucher, grations Sud-Nord ont plutôt tendance à diminuer.

en cas d'unanimité entre les parties contractantes, sur un En ce qui concerne la Suisse, on note que, durant les derniè-

abrègement des délais de transition prévus. Il est évident, je res années, il y a eu un reflux net de migrants de Suisse vers

l'ai d'ailleurs déjà mentionné brièvement, que la liberté de l'Italie et l'Espagne. Seul le Portugal fournit encore, à l'heure

mouvement dont nous parlons ici présuppose l'élimination de actuelle, un bilan de migration positif à l'endroit de la Suisse.

toute une série de barrières, en particulier au niveau de la sé- Il convient, pour expliquer ce phénomène, de souligner la

Eurolex. Etablissement des ressortissants de l'EEE 1632 N 21 septembre 1992

complémentarité entre la liberté de mouvement du travail, sich deshalb die Einwanderung in Grenzen hielte. Seltsam ist

d'une part et la liberté de mouvement du capital, d'autre part doch folgendes: Bis jetzt haben wir immer noch eine soge-

Contrairement à ce qui a été vrai par le passé et durant des dé- nannt restriktive Ausländerpolitik - mindestens in der Termino-

cennies, la plus grande mobilité du capital et la liberté absolue logie des Bundesrates, leider nicht in der Praxis -, welche für

de procéder à des investissements directs feront que les mi- bestimmte Kategorien eine zahlenmässige Begrenzung

grations de main-d'oeuvre non qualifiée baisseront au profit kennt Trotzdem hat die Volkszählung für die Zeit von 1980 bis

d'un flux inverse de capital qui viendra s'installer au lieu de ré- 1990 eine Zunahme der ausländischen Wohnbevölkerung um

sidence de la main-d'oeuvre. On ne répétera jamais assez, de sage und schreibe 400 000 Personen ausgewiesen.

surcroît, que le lieu de résidence est strictement réservé à des Wir konnten dieses Wochenende erfahren, dass der offizielle

travailleurs qui ont du travail ou, pour les personnes sans acti- Ausländerbestand Ende August 1992 auf rund 1,2 Millionen

vité lucrative, à ceux qui disposent d'un minimum de moyens. Personen angestiegen ist, das sind 17,5 Prozent der Wohnbe-

Il n'y aura donc ni migration de chômeurs, ni migration d'assis- völkerung. Dies ist praktisch der höchste Ausländerbestand

tés. Intelligemment géré, le délai prévu de transition de 5 ans eines Landes in ganz Europa De facto sind es weit mehr, weit

au maximum permet de procéder progressivement à la libéra- über 1,5 Millionen Personen oder mehr als 20 Prozent, wenn

lisation et doit permettre de trouver les voies et les moyens man nämlich alle im offiziellen Ausländerbestand nicht enthal-

pour une adaptation en douceur. Si rien ne va, contrairement à tenen Kategorien wie Asylbewerber, internationale Funktio-

notre attente, la clause de sauvegarde permet de prendre des näre, Saisonniers, Kurzaufenthalter usw. mitzählt

mesures d'urgence. Le Traité prévoit des mesures de suspen- Der freie Personenverkehr würde den Arbeitsmarkt für Millio-

sion dans le domaine de la libre circulation des personnes, si nen von Arbeitswilligen und Arbeitslosen aus dem EG-Raum

celle-ci provoque des répercussions graves sur les plans éco- öffnen. Bekanntlich gibt es in der EG rund 15 Millionen Arbeits-

nomique, social ou écologique. lose.

Où en sont les avantages bien compris pour les Suisses? Il est Die Staatspolitische Kommission führte verschiedene Hea-

évident que les Suissesses et les Suisses employés, indépen- rings zu dieser Frage durch. Leider hatte nur ein einziger Refe-

dants, étudiants, rentiers jouiront pleinement, au plus tard en rent den Mut, die Dinge beim Namen zu nennen und nicht in

1998, de la mobilité acquise grâce à la réciprocité. den Chor der offiziellen Beschönigungspolitik des Bundesra-

Pour les jeunes notamment, mais aussi pour les rentiers et les tes einzustimmen, nämlich ein ausgewiesener Kenner der Ma-

personnes actives jouissant d'une formation professionnelle terie, Herr Dr. Pierre Triponez, Direktor des Gewerbeverban-

très hautement qualifiée, ces avantages sont tels qu'ils forme- des. Ich zitiere kurz aus seinem Votum: «1990 und 1991 haben

ront sans aucun doute un argument majeur si jamais on dé- wir in der Schweiz trotz strenger Begrenzung einen Zuwachs

cide de raccourcir le délai de transition de 5 ans qui est prévu von je 60 000 Ausländern gehabt.... Wenn wir im Sektor der

par le Traité. Signalons aussi l'effet bénéfique sur la producti- Ausländerpolitik liberalisieren, müssen wir uns der Konse-

vité de l'ensemble de la machine économique suisse et la quenzen klar bewusst sein. Der Druck zur Arbeitsaufnahme in

compétitivité à moyen et à long terme de notre économie. Rap- der Schweiz besteht nach wie vor. »

pelons à cet effet que, durant toute la période de 1975 à 1990, Ausführlicher hatte er sich vor einiger Zeit in einem Artikel - er-

les secteurs de pointe de l'économie suisse se sont régulière- schienen in der «Schweizerischen Gewerbezeitung» - zu die-

ment plaints, et avec beaucoup de bruit, du manque de main- ser Frage geäussert: «Wenn wir allein an die über 180 000

d'oeuvre qualifiée. Grenzgänger aus den Nachbarländern denken, die bei einer

C'est pour l'ensemble de ces considérations que votre Com- Liberalisierung des Personenverkehrs grundsätzlich die Mög-

mission des institutions politiques vous recommande, par lichkeit hätten, mit ihren Familien in der Schweiz Wohnsitz zu

22 voix contre 2 et une abstention, l'entrée en matière. Lors du nehmen, oder an die Tausenden von Saisonarbeitern, für wel-

vote final, elle a d'ailleurs accepté l'arrêté par 19 voix contre 2 che die Begrenzungsmassnahmen ebenfalls aufgehoben

et 2 abstentions. würden, so muss unseres Erachtens mit einer massiven Zu-

nahme von Ausländern in der Schweiz gerechnet werden.

Ruf, Sprecher der Minderheit: Die Fraktion der Schweizer De- Aber auch die Zahl neuer Jahresaufenthalter - nicht nur aus

mokraten und der Lega dei Ticinesi beantragt Ihnen Nichtein- dem südlichen Europa (Spanien, Portugal, Griechenland),

treten auf sämtliche Eurolex-Geschäfte. Ich begründe diese sondern aus dem gesamten EWR-Gebiet- dürfte stark anstei-

Anträge - und auch jene verschiedener Kommissionsminder- gen, solange unsere Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage ihnen

heiten aus dem Kreise unserer Fraktion -für alle Eurolex-Vorla- bessere Möglichkeiten bietet als das Ausland.»

gen an dieser Stelle gesamthaft Die Schweiz ist wegen des hohen Lohnniveaus, der trotz Re-

Als grundsätzliche EWR- und EG-Gegner lehnen wir sämtliche zession nach wie vor relativ geringen Arbeitslosigkeit und der

mit dem EWR verbundenen Gesetzesänderungen entschie- grossen sozialen Sicherheit für Arbeitsuchende noch immer

den ab. All diese Bestimmungen entsprechen nicht einem sehr attraktiv. Aehnliches gilt für den Unternehmensstandort

schweizerischen Bedürfnis, sind nicht das Ergebnis einer Schweiz. Auch neue Unternehmen würden einen weiteren

freien Willensbildung, sondern werden uns durch das EWR- massiven Zuzug von Arbeitskräften mit Familienangehörigen

Recht aufgezwungen. Mit zahlreichen dieser Gesetzesvor- nach sich ziehen, statt dass neue Arbeitsplätze in weniger

lagen sind schwerwiegende Nachteile für unserer Land ver- stark industrialisierten Gebieten und Ländern Europas ge-

bunden. schaffen würden. Das Motto muss «Arbeitsplätze zu den Men-

Am deutlichsten zeigt sich dies beim vorliegenden Bundesbe- schen» heissen und nicht umgekehrt!

schluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehö- Die Folgen weiterer Einwanderung wären u. a eine ver-

rigen von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Der schärfte Konkurrenz für Schweizerinnen und Schweizer auf

freie Personenverkehr gehört zu denjenigen Bereichen des dem Arbeitsmarkt, eine Senkung des Lohnniveaus, mehr Ar-

EWR-Rechts, welche die schwerwiegendsten, gravierendsten beitslosigkeit und grössere Wohnungsnot, noch schwerwie-

Folgen für die Schweiz bewirken würden. gendere Integrationsprobleme und soziale Spannungen. Ich

Der EWR würde mit dem freien Personenverkehr, dem erleich- denke z. B. an die gravierenden Schwierigkeiten in den Schu-

terten Familiennachzug usw. zweifellos eine weitere, sehr len, wo es in gewissen Klassen Ausländerbestände von bis zu

massive Zunahme von Ausländern in unserem Land mit sich 90 Prozent oder mehr gibt Ganz zu schweigen von der stei-

bringen. Die Auswirkungen auf den sozialen Frieden und auf genden Umweltbelastung als Folge der fortschreitenden

die Umwelt in der bereits stark übervölkerten und überfremde- Uebervölkerung.

ten Schweiz wären fatal. Bedenklich ist vor allem, dass eine Welch grosse zusätzliche Einwanderung im Falle des EWR-

wirksame Kontrolle und Einschränkung der Einwanderung, Beitritts erfolgen würde, geht aus den vor kurzem publizierten

selbst wenn der politische Wille da wäre, durch den EWR-Ver- Bevölkerungsentwicklungsszenarien des Bundesamtes für

trag verunmöglicht würden. Statistik ganz eindeutig hervor. Der Unterschied zwischen den

Zwar wollen uns Bundesrat und Kommissionssprecher weis- Szenarien «Integration», also mit EWR-Beitritt, und «Stabilisie-

machen, dass die Schweiz gar nicht so attraktiv wäre, wenn sie rung» beträgt längerfristig, je nach Jahr, 300 000 bis 500 000

dem EWR beziehungsweise der EG beitreten würde, und dass Personen. Der Unterschied zwischen den Szenarien «Integra-

21. September 1992 N 1633 Eurolex. Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

tion» und «Abgrenzung» - das letztere Szenario ist für das Auch aus einem anderen Grund wird das Problem der illegal

langfristige politische Ueberleben unseres Landes die einzig anwesenden Kinder durch den vorliegenden Bundesbe-

richtige Lösung und stellt eine absolute Notwendigkeit dafür schluss noch nicht gelöst, nämlich wegen der Klausel der an-

dar - beträgt gar 600 000 bis 1 000 000 Personen ! gemessenen Wohnung. Diese bereits heute angewendete

Alle Beteuerungen, es würde mit der zusätzlichen Einwande- Klausel dient als eigentliches Verhinderungsinstrument des

rung gar nicht so schlimm werden, sind reiner Zweckoptimis- Familiennachzugs. Deshalb wird eine Minderheit der Kommis-

mus mit dem Ziel, dem Volk einmal mehr Sand in die Augen zu sion in der Detailberatung bei Artikel 8 die Streichung dieses

streuen und ihm ein Ja zum EWR und damit zu einer neuen, für Passus beantragen. Im Moment nur soviel: Die Mehrzahl der

unser Land selbstzerstörerischen Masseneinwanderung zu zurzeit illegal in der Schweiz lebenden Kinder sind Kinder von

entlocken. Vätern, die im Besitze der B-Bewilligung sind und denen der

Aber diese falschen Beschönigungen werden nicht verfan- Familiennachzug nicht bewilligt wird, wenn sie keine ange-

gen, weil sie nämlich nicht neu sind. Bereits in den siebziger messene Wohnung vorweisen können.

und achtziger Jahren hatte der Bundesrat mehrmals nicht nur Ein weiteres ungelöstes Problem ist die Bestimmung in Arti-

eine Stabilisierung, sondern auch einen Abbau der ausländi- kel 4, wonach diejenigen, die infolge einer Krankheit oder ei-

schen Wohnbevölkerung versprochen, das Schweizervolk da- nes Nichtbetriebsunfalls dauernd arbeitsunfähig werden, kein

bei aber wiederholt angelogen ! Eingetreten ist genau das Ge- Verbleiberecht in der Schweiz haben, wenn dieses Ereignis in

genteil. Wir haben in den letzten 15 Jahren eine beispiellose den ersten zwei Jahren ihres Aufenthaltes in der Schweiz ge-

neue Masseneinwanderung erdulden müssen. Jetzt ist es schieht. Auch diese Regelung betrachten wir als kleinlich und

endgültig genug! Das Schweizervolk wird auf die erneute Rat- dem Geist der Freizügigkeit diametral zuwiderlaufend. Ein An-

tenfängerei des Bundesrates nicht hereinfallen. trag von mir, über das zwingende EWR-Recht hinauszugehen

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsminderheit und diese Bestimmung abzuschaffen, wurde in der Kommis-

und der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei sion leider abgelehnt

Ticinesi Nichteintreten. Als diesem als Oeffnung und Freiheit propagierten Recht auf

Freizügigkeit ebenfalls diametral zuwiderlaufend betrachten

Frau Bühlmann: Der EWR macht's möglich, das Saisonnier- wir die Regelung, wonach geschiedene Ehepartner - es wer-

statut fällt! den wahrscheinlich meistens Frauen sein -ausgewiesen wer-

Erinnern Sie sich: Im Jahre 1981 wurde die «Mitenand»-lnitia- den können, falls sie unterhaltsbedürftig werden. Zur Abschaf-

tive, die als Kernstück die Abschaffung des Saison n ierstatuts fung dieser frauenfeindlichen Bestimmung haben Frau Fank-

enthielt, mit einem der schlechtesten Ergebnisse abgelehnt, hauser und ich in der Kommission je einen ähnlich lautenden

das eine Initiative je erreichte; nur die Mutterschaftsversiche- Antrag eingereicht Der heute zur Debatte stehende Minder-

rung erzielte ein vergleichbar schlechtes Ergebnis. heitsantrag von Frau Fankhauser stellt eine Synthese der bei-

Nun soll es also fallen, dieses umstrittene Statut, das als den dar und wird von der grünen Fraktion selbstverständlich

schlimmste Konsequenz den Menschen das Recht auf das Zu- unterstützt

sammenleben mit den Familienangehörigen versagte. So In den Diskussionen um das neue Recht auf Freizügigkeit,

weit, so gut Nur hat das Ganze einen gravierenden Mangel: welches als eine der vier Freiheiten des EWR gilt, stelle ich fest,

Es betrifft nämlich ausschliesslich Leute aus dem EWR. Das dass von Grosszügigkeit, von Offenheit nicht viel übrig ist Die

heisst, dass die Saisonniers aus Ex-Jugoslawien, welche in gleiche ängstliche Abwehrhaltung gegenüber Fremden

diesem Sommer mit 36 570 Personen das grösste Kontingent kommt immer wieder zum Ausdruck. Denen, die den Teufel

stellen - trotz sogenanntem Rekrutierungsstopp -, nicht von der Ueberfremdung durch den EWR an die Wand malen, wird

der Abschaffung dieses schlechten Statuts werden profitieren beschwichtigend geantwortet, dass die Ausländerinnen und

können. Ausländer ja wahrscheinlich trotz des auf dem Papier beste-

Es wird also in Zukunft zwei Klassen von Ausländerinnen und henden Rechts auf Freizügigkeit nicht kommen würden, weil

Ausländern geben, nämlich die privilegierten EWR-Auslände- sie keine Arbeit und keine Wohnung fänden und das Leben in

rinnen und -Ausländer, die bei uns eine Arbeit finden oder so der Schweiz für sie überhaupt zu teuer sei. Da spüre ich die

wohlhabend sind, dass sie ohne Arbeit leben können, und die, gleiche ängstliche alte Gesinnung der Abwehr den Fremden

die aus Nicht-EWR-Staaten stammen. Für sie gilt weiterhin das gegenüber, wie sie die Diskussion der letzten Jahre geprägt

alte, restriktive Anag. hat Da ist nichts vom Geist der Oeffnung, der Freiheit zu spü-

Das ist das erste, was uns von der grünen Fraktion an diesem ren. Die Freiheit der Menschen, sich im EWR frei zu bewegen,

Bundesbeschluss missfällt Er ist kleinlich und ungerecht und entpuppt sich als das Recht der Tüchtigen, der Reichen und

teilt Menschen allein aufgrund ihrer nationalen Zugehörigkeit Gesunden, aber hoffentlich kommen ja nicht zu viele und ja

in zwei Klassen ein. nicht etwa solche, die uns etwas kosten könnten.

Das zweite, was uns auffällt, ist die lange Uebergangsfrist von Biga-Direktor Jean-Luc Nordmann hat es kürzlich in einem

fünf Jahren bis zur definitiven Abschaffung des Statuts. Wenn Zeitungsinterview auf den Punkt gebracht: «Das Recht auf

es um wirtschaftliche Vorteile geht, ist die Schweiz sofort be- Freizügigkeit der Personen ist nicht das Recht der Arbeitslo-

reit, die notwendigen Massnahmen auf den 1. Januar 1993 in sen, sondern das Recht der Arbeitskräfte.» Wenn jetzt die Ab-

Kraft zu setzen. Da, wo es aber «nur» um humanitäre Verbesse- schaffung des Saisonnierstatuts von jenen Kreisen laut gefor-

rungen für saisonale Arbeitskräfte geht, wählt sie die längst- dert wird, die es über Jahre standhaft als wirtschaftlich unent-

mögliche Frist, nämlich fünf Jahre. behrlich verteidigt haben, sind nicht etwa plötzliche menschli-

Herr Bundesrat, Sie haben, angesprochen auf das Problem che Regungen schuld daran, sondern die Tatsache, dass via

der versteckten Kinder, einmal gesagt, dass die Abschaffung Saisonnierstatut vor allem unqualifizierte, sogenannte Arbeits-

des Saisonnierstatuts, wie es der EWR verlange, die Lösung kräfte in die Schweiz geholt wurden. Um im Originalton eines

dieses Problems bringen werde. Aber fünf Jahre weiterhin we- Kommissionsmitgliedes zu sprechen, heisst es dann, das Sai-

gen des Saisonnierstatuts versteckt oder illegal hier leben zu sonnierstatut habe als «Ausländerpumpe» funktioniert und

müssen, das sind fünf Jahre zuviel! Das ist für Kinder mehr als uns daran gehindert, genügend hochqualifizierte Auslände-

die Hälfte eines Schülerlebens. rinnen und Ausländer ins Land holen zu können.

Dass die Mehrzahl der illegal anwesenden Kinder aus Ex- Die Gesamtbilanz des vorliegenden Bundesbeschlusses ist

Jugoslawien stammt, bedeutet für die grösste Gruppe dieser unter dem Strich gegenüber dem alten Anag trotz allem posi-

Kinder weiterhin - mit oder ohne EWR - keine Lösung ihres tiv, weil dieser Beschluss für EWR-Angehörige deutliche Er-

Aufenthaltsproblems. Glücklicherweise handeln da viele leichterungen im Aufenthaltsrecht und im Familiennachzug

Schulen pragmatisch und nehmen solche Kinder auf, weil bringt, aber eben leider nur für EWR-Angehörige! Deshalb ist

Schulfachleute das Recht eines jeden Kindes auf Bildung hö- die grüne Fraktion für Eintreten.

her werten als die Durchsetzung strengerfremdenpolizeilicher Bei der Detailberatung werden wir versuchen, den Bundesbe-

und gesetzlicher Bestimmungen. Aber es bleibt ein Gnaden- schluss noch etwas über das zwingende EWR-Recht hinaus

akt ohne rechtlichen Durchsetzungscharakter, und es ist ein zu verbessern. Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufge-

unbefriedigender Zustand in einer rechtlichen Grauzone. geben, dass trotz der häufig gehörten Formel, das sei zwar

Eurolex Etablissement des ressortissants de l'EEE 1634 N 21 septembre 1992

eine gute Idee, aber nicht zwingendes EWR-Recht, deshalb zeigt Der Auftrag ist verbindlich. Das Saisonnierstatut mit dem

könne man diese Idee nicht unterstützen, der gesunde Men- Verbot des Familiennachzugs und der beruflichen und geo-

schenverstand noch nicht gänzlich abhanden gekommen ist graphischen Mobilität soll abgeschafft werden; darüber wurde

hier so abgestimmt

Frau Fankhauser: Die Idee eines Wirtschaftsraums, das Kon- Der Bundesrat wird auch seine Vorstellungen vom Dreikreise-

zept, das dem Europäischen Wirtschaftsraum zugrunde liegt, modell revidieren müssen. Diese Vorstellungen halten der

ist, dass die Menschen dort arbeiten können, wo sie normaler- Konfrontation mit der Praxis nicht stand; das haben wir jetzt

weise leben - und nicht etwa, dass die Menschen in alle Him- am Beispiel «Jugoslawien» feststellen können.

melsrichtungen und in aller Herren Länder ihrer Existenzsiche- Die SP-Fraktion ist für Eintreten, weil diese Revision oder An-

rung nachrennen müssen. Dies bedeutet aber eine verstärkte passung an das EG-Recht- eine sehr bescheidene zwar, aber

Solidarität zwischen Reich und Arm. Dies bedeutet auch einen immerhin - in die richtige Richtung zielt, was die Rechte der

gut durchdachten regionalen Ausgleich. Mit der Eurolex- Personen betrifft Man kann und darf den Arbeitnehmenden

Regelung zum Anag haben wir dafür zu sorgen, dass der freie ihr Recht auf Familienleben nicht aus «landesegoistischen»

Personenverkehr innerhalb des Wirtschaftsraums tatsächlich Gründen verwehren. Wir unterstützen auch den Minderheits-

eine Freiheit darstellt Personen, die sich in diesem Raum be- antrag Bühlmann, um zu verhindern, dass der Familiennach-

wegen und die Nachfrage des Marktes beanspruchen, sollen zug durch eine Hintertür blockiert wird.

nicht dafür bestraft oder diskriminiert werden. Die Verbleiberechte der Geschiedenen sind offensichtlich eu-

Es ist eine Illusion zu glauben, mit der Oeffnung eines grossen ropaweit unter den Tisch gefallen. Die Minderheit der Kommis-

Arbeitsmarktes werden - Simsalabim ! - alle Probleme gelöst sion will sie aufnehmen; wir kommen bei Artikel 9 darauf zu-

Die Kluft zwischen armen und reichen Leuten hat sich in be- rück. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass eine

ängstigender Weise vergrössert - nicht nur in der Schweiz, neue Fassung des Minderheitsantrages vorliegt, dass also der

aber auch in unserem Land. Wir sind auf dem Weg zu einer So- Antrag auf der Fahne nicht mehr gültig ist

ciété à deux vitesses, zu einer Gesellschaft mit zwei Geschwin- Ich fasse zusammen: Die SP-Fraktion ist für Eintreten. Sie for-

digkeiten, in der die Chancen sehr ungleich verteilt werden, in dert den Bundesrat auf, seine Vorstellungen über die flankie-

der die Starken einige zusätzliche Chancen bekommen, aber renden Massnahmen zu konkretisieren. Wir unterstützen die

die Schwächeren und Schwachen manche zusätzliche Hürde Minderheiten bei den Artikeln 8 und 9.

überwinden müssen. Was wir brauchen und was in den Dar-

stellungen des Bundesrates fehlt, ist ein Sozialkonzept, damit Präsident: Die LdU/EVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie für

die Schwächsten nicht wehrlos den Kräften des Marktes aus- Eintreten ist

geliefert werden. Flankierende Massnahmen sind verspro-

chen worden; der Bundesrat-das haben wir gehört-will zwei Frau Heberlein: Ich möchte von den gesellschafts- und sozial-

Motionen entgegennehmen und diese dringlich behandeln. politischen Höhenflügen wieder auf die Vorlage zurückkom-

Herr Bundesrat, es ist Zeit, dass Sie konkret werden! Später men, die wir hier zu besprechen haben. Im Namen der FDP-

beginnt nämlich bereits heute. Das Soziale macht die Qualität Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf diesen Beschluss-

der Gesellschaft aus, wie Oskar Reck letzte Woche in der entwurf und Zustimmung für die von der Kommissionsmehr-

Presse dargestellt hat Für diese Qualität der Gesellschaft heit vorgeschlagenen Regelungen.

kämpfen wir. Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping Der freie Personenverkehr als eine der vier Freiheiten beinhal-

sind unverzichtbar, will man den sozialen Frieden nicht leicht- tet ein zentrales Recht: das Recht einer zivilisierten Gesell-

fertig aufs Spiel setzen. schaft, die Freiheit des einzelnen, im Land seiner Wahl sich

Die Oeffnung des Arbeitsmarktes bedeutet auch einen erhöh- niederzulassen, zu arbeiten und ungehindert zu reisen. Dieser

ten Bedarf an Integration. Man wird sowohl aufholen müssen, Freiheit steht das ebenso berechtigte Bestreben entgegen,

was bisher sträflich vernachlässigt worden ist, als sich auch et- den Anteil der ausländischen Bevölkerung im eigenen Land

was Neues einfallen lassen müssen -zum Beispiel im kulturel- selber zu bestimmen.

len Leben -; man darf nicht überall sparen. Kultur ist eine wun- Wie sieht dies anhand der heutigen Gesetzgebung aus? Oder

derbare Form der Integration der Völker, auch in den Schu- anders gefragt: Wie hat sich das heutige Gesetz bewährt?

len - wieder mit Verweis auf Sparmassnahmen, die überall er- Nach der heutigen Regelung ist der grösste Teil der Zuwande-

griffen werden. Kulturelle Unterschiede können überbrückt rungen nämlich nicht steuerbar. Für 1991 stand einem Gastar-

werden. Dazu braucht es Willen und Mittel, auch Geldmittel. beiterkontingent von 23 500 Personen eine viel grössere Ein-

Integration heisst auch Einhalten von demokratischen Rech- wanderung gegenüber. Denn neben dieser Kontingentierung

ten. Eine Gesellschaft kann sich nicht sozial nennen, wenn sie wurden aufgrund gesetzlicher Ansprüche 17 000 Umwandlun-

mehr als einem Viertel der Arbeitnehmenden das Stimmrecht gen vom Saisonnierstatut in Jahresaufenthaltsbewilligungen,

nicht gewährt. Das sind unsere Postulate für ein friedlicheres 47 000 Bewilligungen für Familiennachzug, 13 000 Einreisen

Zusammenleben, für eine demokratische Entwicklung; das ist für Studienzwecke und 28 000 restliche Bewilligungen zuge-

eine unserer Antworten auf die aufkommende Fremdenfeind- sprochen. Von den insgesamt 130 000 Einreisen waren also

lichkeit nur 23 500 über die Kontingente kontrollierbar. Dass diese Re-

Wenn Arbeitskräfte gewünscht werden, kommen Menschen. gelung längerfristig sicher nicht sinnvoll ist, scheint mir klar zu

Das wurde in unserer Geschichte schon mehrmals gesagt: sein; dass unsere Ausländergesetzgebung so oder so korri-

Menschen mit Beziehungen, mit Familie. Der Familiennach- giert werden muss, ergibt sich aus diesen Zahlen.

zug - ich wiederhole: Nachzug - ist endlich gewährt Der Be- Wir haben von den Berichterstattern gehört, welche Gesetzes-

griff Familie sollte aber getreu den Entwicklungen in der Ge- anpassungen notwendig sind und dass die Schweiz eine ma-

sellschaft erweitert werden, Platz gewähren für Liebesbezie- ximal fünfjährige Uebergangsfrist zugestanden erhielt Wäh-

hungen, die eigentlich die Basis des sozialen Lebens darstel- rend dieser Frist werden die Kontingente weiterhin vom Bun-

len. Zum Beispiel haben gleichgeschlechtliche Paare mit dem desrat bestimmt Für Grenzgänger gelten jährlich zuneh-

Eurolex-Modell überhaupt keine Chancen, ihre Vorstellung mende Erleichterungen, und die Saisonnierregelung muss für

der Familie zu leben - es sei denn, man betrachte ihr Problem EWR-Angehörige aufgehoben werden.

als eine sogenannt humanitäre Frage. Die Tatsache, dass wir dafür einen separaten, bis 1997 befriste-

Zur Saisonnierfrage: Wir stellen fest, dass heute das Ende des ten Bundesbeschluss erlassen, erleichtert den Ueberblick

unmenschlichen Saisonnierstatuts eingeläutet wird - endlich, über das Ausländerrecht nicht gerade. Der Bundesbeschluss

das hat Frau Bühlmann auch schon gesagt Wie lange haben gilt für alle EWR-Angehörigen, für alle anderen gilt weiterhin

wir das verlangt! Der Bundesrat sollte aber von seinen Kom- das Anag. Wo nichts anderes vorgemerkt ist, gilt das Anag

petenzen Gebrauch machen und die erteilten Saisonbewilli- auch für EWR-Angehörige.

gungen so rasch wie möglich in Aufenthaltsbewilligungen Wir haben in diesem Bereich keinen Handlungsspielraum. Der

umwandeln. Bundesrat hat denn in seiner Vorlage zu Recht nur die notwen-

Am 11. März 1991 hat der Nationalrat mit der Ueberweisung ei- digen Anpassungen vorgenommen, und die Kommissions-

nes Postulates zur Revision des Anag die Richtung klar aufge- mehrheit tat dies auch. Die Minderheitsanträge gehen dage-

21. September 1992 N 1635 Eurolex Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

gen über diese Regelung hinaus. Ich werde nochmals darauf d'équilibre et qu'une fois mises en oeuvre elles empêcheront

zurückkommen. des distorsions qui obligeraient la Suisse à prendre des mesu-

Die Freizügigkeit im Personenverkehr gilt - wir haben es ge- res de sauvegarde.

hört - nach Ablauf der Uebergangsfrist gegenseitig. Hier müs- Encore faudra-t-il, à l'issue de la période transitoire, que soit

sen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass diese Gegenseitig- aussi respecté le principe de la non-discrimination qui est le

keit bei den Minderheitsanträgen nicht gewährleistet ist Dafür corollaire de la liberté de circulation. Ce principe signifie que

können auch wir Schweizer, sei dies als Berufstätige oder les Suisses séjournant dans un pays de l'Espace économique

Rentner, sei dies als Angestellte oder Selbständigerwer- européen ne devront pas être traités différemment que les res-

bende, von diesen Erleichterungen profitieren. Die Vorausset- sortissants des pays concernés et que - c'est la réciprocité -

zungen sind also in Zukunft für alle gleich; dies ist insbeson- les ressortissants des pays de l'Espace économique euro-

dere für unsere Jungen von Bedeutung. péen séjournant en Suisse ne soient pas traités différemment

Die Untersuchungen und Szenarien sind weder Zweckopti- que les Suisses. Mais le principe de la non-discrimination si-

mismus, Herr Ruf, noch soll der Bevölkerung Sand in die Au- gnifie aussi que les Suisses séjournant dans les pays de l'EEE

gen gestreut werden, sondern sie beruhen auf den Erfahrun- et les ressortissants des pays de l'EEE séjournant en Suisse

gen der EG. Sie sind im Rahmen des EWR kritisch zu beob- ne soient pas pour autant mieux traités que les nationaux

achten, und notfalls hätten wir ja auch noch die Schutzklausel. Les libéraux attendent dès lors avec intérêt de connaître les in-

Risiken und Missbräuche können durch kein Gesetz ausge- tentions du Conseil fédéral à cet égard. Nous voterons l'entrée

schlossen werden. Die Möglichkeit des Familiennachzugs ist en matière.

unbedingt einzuführen; das ist schon lange fällig. Unsere Sozi-

alleistungen, das hohe Lohnniveau sind zwar attraktiv, auf der M. Darbellay: Le groupe démocrate-chrétien votera égale-

anderen Seite stehen aber auch die hohen Lebenskosten, die ment l'entrée en matière et suivra les propositions de la majorité

Boden- und Wohnungspreise. de la commission. Il estime en effet que le projet qui nous est

Wir müssen während der uns gewährten fünfjährigen Ueber- présenté reprend ce qui est nécessaire, en fonction du Traité sur

gangsfrist dringend unsere Gesetze anpassen. Mir scheint es l'EEE, pour l'espace de temps pendant lequel nous disposons

dabei wichtig zu sein, die Vorstellungen des Bundesrates in d'une certaine marge de manoeuvre. Nous nous prononcerons

der neuen Verordnung betreffend die Begrenzungszahl, die in par conséquent contre les modifications qui sont proposées

nächster Zeit ins Vernehmlassungsverfahren kommt, zu ken- par les minorités, aussi bien à l'article 8 qu'à l'article 9.

nen, d. h. zu wissen, welche Zahlen darin vorgesehen sind. A l'article 8, on prévoit que pour le rapprochement familial la

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Eintreten auf den Be- personne concernée doit disposer d'un logement convena-

schlussentwurf und Zustimmung zu den Anträgen der Kom- ble. Le groupe démocrate-chrétien pense que cette disposi-

missionsmehrheit. tion est tout àfait normale. Il est inutile de voir arriver chez nous

des personnes qui devront vivre ensuite avec leur famille dans

M. Guinand: Le groupe libéral entre en matière sur le projet des conditions inacceptables. Nous estimons en revanche

d'arrêté relatif au séjour et à l'établissement en Suisse des res- que si cette condition est nécessaire à l'entrée, elle ne pourrait

sortissants des pays de l'Espace économique européen. pas être une condition suffisante de renvoi si, en cours de sé-

Nous rejetons bien évidemment les propositions de non- jour en Suisse, le logement convenable venait à disparaître. Il

entrée en matière, non seulement celles qui sont motivées par nous semble tout à fait différent d'exiger à l'arrivée un loge-

le refus global de l'Eurolex, mais aussi celles qui sont fondées ment convenable; les personnes venant de l'étranger ont en-

sur une volonté de restreindre toujours davantage le séjour et core un logement dans leur pays, ce qui n'est pas le cas

rétablissement des étrangers en Suisse. lorsqu'elles ont séjourné un certain temps chez nous. Ce se-

En effet, les libéraux sont favorables à l'Espace économique rait par conséquent une rigueur supplémentaire que de les

européen et, par conséquent, à la mise en oeuvre des quatre obliger à un retour parce qu'elles n'auraient plus en Suisse un

libertés qu'impliqué le marché unique à l'intérieur des 19 pays logement convenable.

qui composent l'Espace économique européen. L'une de ces En ce qui concerne l'article 9 et la proposition Fankhauser rec-

quatre libertés, sans doute la plus importante, est précisément tifiée, qui veut une protection supplémentaire pour les person-

celle de la libre circulation des personnes. L'arrêté dont nous nes divorcées, protection allant dans le même sens que pour

discutons a pour objet de concrétiser cette liberté. Mais les conjoints survivants, nous estimons cette revendication

comme la généralisation de celle-ci ne va pas sans poser un tout à fait légitime, tout en considérant que ce n'est pas le lieu

certain nombre de problèmes d'adaptation, l'arrêté qui nous ici de résoudre ce problème, parce qu'il n'y aurait pas récipro-

est soumis aujourd'hui se borne à régler la période transitoire cité; or, dans l'ensemble d'Eurolex, nous tenons à ce principe

pendant laquelle la Suisse pourra maintenir son système d'au- de la réciprocité. Cela signifie que ce problème devrait se ré-

torisation, mais période pendant laquelle la Suisse devra aussi soudre dans le cadre d'un développement de la législation so-

prendre les mesures qui s'imposent pour qu'au 1er janvier ciale dans l'EEE.

1997 au plus tard le principe de la libre circulation des person- Pour toutes ces raisons, nous combattons très nettement la

nes soit effectif. non-entrée en matière et nous vous invitons à voter les propo-

Nous voterons donc le projet dans la version de la majorité qui sitions de majorité.

s'en tient aux dispositions que l'Accord sur l'EEE nous oblige

à changer dans la loi sur le séjour et l'établissement des étran- Seiler Hanspeter: Diese Vorlage zählt zu denjenigen Eurolex-

gers en Suisse et qui tient compte de la période transitoire. Vorlagen, die in breiten Bevölkerungskreisen doch einige Dis-

C'est pourquoi, et pour éviter de reprendre la parole tout à kussionen ausgelöst haben und vermutlich noch auslösen

l'heure, nous ne voterons pas la proposition de la minorité, en werden. Es handelt sich um eine Uebergangslösung, das ist

particulier à l'article 9, qui introduit une disposition que n'exige bereits gesagt worden, die in Etappen den freien Personenver-

pas l'Accord sur l'EEE et qui, surtout, ne nous garantit pas la kehr ermöglichen wird. In fünf Jahren wird es soweit sein, so-

réciprocité. fern Volk und Stände am 6. Dezember dem EWR-Abkommen

Certes, la libre circulation des personnes fait naître la crainte und allen damit gekoppelten Gesetzesänderungen - u. a der

d'un afflux vers la Suisse de ressortissants étrangers. Les libé- hier zur Diskussion stehenden Vorlage - zustimmen.

raux ne partagent pas cette crainte, d'abord parce que l'arrêté Wir wissen zwar, dass Sprache, Kultur, Mentalität und einige

que nous traitons ne concerne que les ressortissants des pays andere Kriterien eine Barrierenfunktion gegen eine allzu

de l'Espace économique européen et que le flux migratoire en grosse Zuwanderung haben können. Die Aengste aber, die

provenance des pays de l'EEE nous est bien connu; ensuite et wir in den Diskussionen draussen, an der Front, spüren -vor

surtout, parce que le principe de la libre circulation des per- einem grossen Zustrom zumindest in den ersten Jahren nach

sonnes n'existe pas pour lui seul. Il faut partir en effet des qua- 1997-, sind berechtigt

tre libertés dont les trois autres sont, je le rappelle, la liberté de Dies ist eine Vorlage, bei der vor allem folgendes interessiert:

circulation des capitaux, des biens et des services. Or, nous Was passiert, wenn sie nicht mehr gilt? Ich möchte hier des-

sommes persuadés que ces quatre libertés sont un facteur halb ein paar unserer Bedenken anmelden.

Eurolex. Etablissement des ressortissants de l'EEE 1636 N 21 septembre 1992

1. Es ist bestimmt unbestritten, dass ein Land mit einem so ho- tenden Jugend - zu Arbeits- oder Studienplätzen in diesen

hen Pro-Kopf-Einkommen, mit einem so hohen Lebensstan- Ländern zu verhelfen, dann können Sie sich vorstellen, in wel-

dard, mit einer im Vergleich zu anderen Staaten noch tiefen Ar- che Situation wir uns diesbezüglich ohne EWR-Abkommen

beitslosenquote und mit einer relativ gesunden Wirtschaft eine manövrieren würden.

ausgesprochene Sogwirkung auslösen wird. Es ist doch eine Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine historische

ganz normale Sache, dass man dorthin geht, wo man besser Bemerkung: Bei der Gründung unseres eigenen Bundesstaa-

und sozial sicherer leben kann. Es ist auch unbestritten, dass tes im Jahre 1848 war die Einführung der Niederlassungsfrei-

der freie Familiennachzug diese Entwicklung noch verstärken heit der eigentliche Durchbruch des Bundesstaates. Ich bin

wird. überzeugt, dass es sich - aufgrund des Prinzips des freien

Ebenso unbestritten ist aber, dass aus all diesen Entwicklun- Personenverkehrs - im EWR auch künftig ähnlich verhalten

gen Probleme entstehen, die u. a die Gemeinden zu lösen ha- wird. Ich muss zugeben - alles andere wäre falsch -, dass in

ben werden, z. B.: Haben wir genügend Wohnraum? Ist eine unserem Volk offensichtlich Aengste im Zusammenhang mit

noch höhere Bevölkerungsdichte erwünscht? Sind die Ko- dem freien Personenverkehr bestehen. Das ist nach den Er-

sten, die aus den daraus erwachsenden und speziellen Ausbil- fahrungen mit der Ueberfremdung zu Beginn der siebziger

dungsbedürfnissen entstehen, für die Gemeinden verkraft- Jahre auch verständlich, um so mehr, wenn man weiter be-

bar? Haben wir genügend Arbeitsplätze zur Verfügung, ohne denkt, dass wir nach Luxemburg und Liechtenstein von allen

dass schlussendlich unsere eigenen Leute die Zeche be- EG- und Efta-Staaten heute den grössten Ausländeranteil

rappen? haben.

Uebrigens: Haben nicht gerade die Sozialdemokraten des- Was wir aber nicht verstehen, ist, dass solche Aengste, die in

halb nach flankierenden Massnahmen gerufen? unserem Volk bestehen, nun bedenkenlos geschürt werden

2. An vielen europäischen Hochschulen kennt man bereits und dass man entgegenstehende Argumente und juristische

den Numerus clausus. Man kann dort das Bedürfnis nach Instrumentarien zur Abwehr von Masseneinwanderungen ein-

Hochschulstudienplätzen also nicht vollauf befriedigen. Re- fach nicht zur Kenntnis nimmt. Der Bundesrat ist aufgrund fak-

sultiert denn nicht gerade daraus ein vermehrter Andrang an tischer Gegebenheiten und aufgrund der juristischen Instru-

unsere - notabene auch kantonalen - Hochschulen, der mit- mente, die uns das EWR-Abkommen zur Verfügung stellt,

telfristig dazu führt, dass mindestens in einigen Fakultäten überzeugt, dass das EWR-Abkommen nicht zu einer Mas-

ebenfalls eine Numerus-clausus-Lösung eingeführt werden seneinwanderung führen wird.

muss? Zu den faktischen Gegebenheiten: Ich rufe Ihnen in Erinne-

3. Die Ausländerproblematik - wir sind das Land mit dem rung, dass die Schweiz schon heute zunehmend Mühe hat,

grössten Ausländeranteil - hat im Laufe der letzten Jahre und überhaupt Arbeitskräfte aus den EWR-Staaten zu rekrutieren.

Jahrzehnte zu verschiedenen staatspolitischen Belastungen Die Wanderungsbilanz mit mehreren EG- und Efta-Staaten ist

geführt Das schleckt keine Geiss weg. Niemand wird behaup- eindeutig negativ - z. B. mit Spanien und Italien - und ich

ten wollen, mit dieser Regelung könne man diese Spannungs- muss Ihnen ehrlich sagen: Als wir letztes Jahr entschieden ha-

felder abbauen oder die Spannung entschärfen. Ich weiss, ben, Jugoslawien in einen anderen Kreis zu versetzen, war

niemand - auch Herr Bundesrat Koller nicht - kann auf diese uns im Bundesrat klar, dass es bei einem totalen Stopp für alle

Fragen endgültig und abschliessend Antwort geben. Gastarbeiter aus Jugoslawien gar nicht möglich wäre, die für

Das erhöht die Unsicherheit Idealistische und schöngeistige unsere Wirtschaft unbedingt notwendigen Arbeitskräfte aus

Worte sind wertvoll, es braucht sie auch in unserer Zeit Bei all den EG-/Efta-Staaten zu rekrutieren. Dann kommt als zweite

dem darf man aber nicht vergessen, pragmatisch zu denken. faktische Gegebenheit dazu, dass die Einführung des freien

Weil uns das EWR-Abkommen bzw. das EG-Recht bezüglich Personenverkehrs in der EG selber-er besteht immerhin seit

der Regelung des freien Personenverkehrs praktisch keinen dem Jahre 1958 - zu keinerlei grossen Massenwanderungs-

Spielraum lässt und der Bundesrat bis zum Erlass eines neuen bewegungen geführt hat, obwohl der Lebensstandard, die Ar-

Ausländergesetzes Uebergangsregelungen im Hinblick auf beitsmöglichkeiten und die Arbeitslosenquoten in den einzel-

den freien Personenverkehr vorsehen muss, kommen wir nen EG-Staaten sehr unterschiedlich sind. Luxemburg hat

nicht umhin, Ihnen trotz ernsthafter Vorbehalte Eintreten auf heute eine Arbeitslosenquote, die kleiner als die schweizeri-

diese Vorlage zu empfehlen. sche ist; gleichzeitig hat Spanien eine Arbeitslosenquote von

Aus unserer skizzierten Sorge heraus bitten wir Sie aber, die etwa 17 Prozent. Gerade diese Erfahrung in der EG macht

Minderheitsanträge Bühlmann und Fankhauser zu den Arti- deutlich, dass selbst derartige Unterschiede im Lebensstan-

keln 8 bzw. 9 abzulehnen. Sie verlangen, dass man noch wei- dard, in der Arbeitslosenquote usw. nicht sofort zu irgendeiner

ter geht, als es das EWR-Abkommen erfordert Es wäre unse- Nivellierung innerhalb dieser Staaten geführt haben.

res Erachtens ungeschickt, das Fuder so zu überladen, dass Schliesslich ist der Bundesrat überzeugt, dass die relativ ho-

es zum Kippen kommt hen Lebenshaltungskosten und die relative Wohnungsnot, die

wir in unserem Land kennen, vor allem gegenüber nichter-

Bundesrat Koller: Es ist dem Bundesrat durchaus klar, dass werbstätigen Angehörigen aus den EWR-Staaten ein weiteres

die Einführung des freien Personenverkehrs neben der Locke- natürliches Hindernis gegen Masseneinwanderungen dar-

rung der Lex Friedrich, dem Bereich der Gentechnologie und stellen.

der Sozialversicherung zu den politisch brisantesten Fragen Zu diesen faktischen Gegebenheiten und Erfahrungen, die

im Zusammenhang milder Ratifikation des EWR-Abkommens wirklich einmal zur Kenntnis genommen werden müssten,

gehört Ich möchte Sie aber dringend bitten, auch die positi- kommt ein gewichtiges juristisches Instrumentarium zur Ab-

ven Seiten des freien Personenverkehrs zur Kenntnis zu neh- wehr von Masseneinwanderungen: Erstens haben wir eine

men, vor allem wenn man dies mit dem Szenario des Allein- Uebergangsfrist von fünf Jahren aushandeln können. Wäh-

gangs vergleicht rend dieser fünfjährigen Uebergangsfrist können wir bei er-

Der freie Personenverkehr wird allen Schweizerinnen und werbstätigen EWR-Angehörigen die bisherige Kontingentie-

Schweizern nach Ablauf der Uebergangsfrist den freien Zu- rungs- und Bewilligungsordnung aufgrund der Begrenzungs-

gang zu 18 anderen westeuropäischen Staaten bringen. Das verordnung zum Anag voll weiterführen.

ist in einer Zeit, in der sich sehr viele Länder abschliessen und Diese fünfjährige Frist mit allmählichen Erleichterungen - zu-

den Zugang zu Lehranstalten und Arbeitsplätzen verwehren, nächst gegenüber den Grenzgängern, dann mit Erleichterung

in Zukunft von grösster Bedeutung. Ohne EWR-Abkommen des Familiennachzugs der Saisonniers - hat den grossen Vor-

könnten wir unserer Jugend diesen ausgesprochen wichtigen teil, dass wir auf diesem sensiblen Gebiet rechtzeitig Erfahrun-

Zugang zum Ausland nicht garantieren. Wir wären ohne das gen sammeln können.

EWR-Abkommen auf sehr mühsame und langwierige bilate- Es werden immer wieder die 15 Millionen Arbeitslosen in der

rale Verhandlungen angewiesen, deren Erfolg von Anfang an Europäischen Gemeinschaft erwähnt Es muss ganz klar fest-

sehr zweifelhaft wäre. Ich erinnere an das Beispiel der USA gehalten werden, dass es aufgrund des EWR-Vertrages kei-

und Italiens. Wenn Sie sich überlegen, wie mühsam es heute nen Export der Arbeitslosigkeit geben kann. Bekanntlich ist

ist, unserer Jugend - sowohl der studierenden wie der arbei- die Voraussetzung für den freien Personenverkehr, dass ein

21. September 1992 N 1637 Eurolex Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag in der Schweiz nachweisen Titel und Ingress, Art. 1-7

kann. Nurwerdiesen Nachweis erbringen kann, hat Anspruch Antrag der Kommission

auf freien Personenverkehr, sofern es sich um eine erwerbstä- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

tige Person handelt

Schliesslich haben wir im EWR-Vertrag ausdrücklich die Titre et préambule, art. 1-7

Schutzklausel, falls es wider Erwarten trotzdem zu bedeuten- Proposition de la commission

den Einwanderungen käme, die tatsächlich grosse, ernsthafte Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Schwierigkeiten in unserem Land bewirken würden. Wir ha-

ben in einer einseitigen Erklärung zuhanden der anderen Angenommen -Adopté

EWR-Partner bekanntgemacht, dass wir bei einer Massen-

einwanderung von dieser Schutzklausel Gebrauch machen Art. 8

würden. Antrag der Kommission

Schliesslich haben wir ein weiteres Instrument im sogenann- Mehrheit

ten Dreikreisemodell unserer Ausländer- und Flüchtlingspoli- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

tik. Ich weiss, dass dieses Dreikreisemodell kritisch aufgenom-

men worden ist; auch heute haben sich Frau Bühlmann und Minderheit

Frau Fankhauser wieder kritisch geäussert Aber der Bundes- (Bühlmann, Caspar-Hutter, Fankhauser, Meier Samuel, Re-

rat hat dieses Dreikreisemodell gerade im Hinblick auf seine beaud, Tschäppät Alexander)

Integrationspolitik und auf die Garantie des freien Personen- Abs. 1

verkehrs im Rahmen des EWR gewählt.

Wenn wir mit 18 anderen Staaten eine neue Gemeinschaft bil- b. eine Aufenthaltsbewilligung EWR besitzen.

den, liegt es in der Natur der Sache, dass wir deren Staatsan- (Rest des Buchstabens streichen)

gehörige anders als Angehörige von Drittstaaten behandeln Abs. 2-4

müssen. Das ist übrigens auch der Grund, weshalb ich bei der Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Formulierung einer sogenannten Einwanderungspolitik im-

mer wieder sehr zurückhaltend bin. Es wäre unverantwortlich, Art. 8

wenn wir uns in einer Zeit des relativ Unbekannten - ich meine Proposition de la commission

damit die Frage, wie sich der freie Personenverkehr im EWR Majorité

auswirken wird -, auf Einwanderungsquoten gegenüber Dritt- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

staaten festlegen würden. Ich würde dann gewisse Aengste

unseres Volkes verstehen. Die Politik des Bundesrates besteht Minorité

daher darin, zunächst diesen freien Personenverkehr im EWR (Bühlmann, Caspar-Hutter, Fankhauser, Meier Samuel, Re-

zu realisieren, Erfahrungen zu sammeln. Wenn wir diese Er- beaud, Tschäppät Alexander)

fahrungen gemacht haben, können wir uns auch an die For- Al. 1

mulierung einer Einwanderungspolitik in bezug auf diese Dritt-

staaten heranwagen. b. s'il est titulaire d'une autorisation de séjour EEE.

Schliesslich etwas zu Herrn Seiler Hanspeter: Der EWR-Ver- (Biffer le reste de la lettre)

trag gibt EWR-Angehörigen keinerlei Anspruch auf Zulassung Al. 2-^

an einer schweizerischen Hochschule. Eine entsprechende Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Bestimmung wie der Artikel 128 des EWG-Vertrages gehört

ganz klar nicht zum Acquis communautaire des EWR-Vertra- Frau Bühlmann, Sprecherin der Minderheit: Wir beantragen

ges. Die Richtlinie Nr. 90/366 über das Aufenthaltsrecht der Ihnen, den Buchstaben b von Artikel 8 Absatz 1 wie folgt zu

Studenten gibt lediglich einen Anspruch auf eine Aufenthalts- ändern: «EWR-Angehörige können jederzeit ihre Familienan-

bewilligung, wenn ein Ausbildungsplatz in der Schweiz nach- gehörigen nachziehen lassen, wenn sie.... b. eine Aufenthalts-

gewiesen werden kann. Also bestehen auch diesbezüglich bewilligung EWR besitzen.» Der Nachsatz «und eine ange-

keine Bedenken. messene Wohnung zur Verfügung steht» wäre zu streichen.

Im übrigen gilt sogar in der EG selber kein Verbot einer Nume- Diesen Minderheitsantrag stelle ich, weil die Erfahrung der

rus-clausus-Lösung. letzten Jahre gezeigt hat, dass die Klausel der angemessenen

Der Bundesrat ist aufgrund dieser faktischen Gegebenheiten Wohnung als eigentliches Verhinderungsinstrument für den

und Erfahrungen in der EG selber und aufgrund unserer eige- Familiennachzug funktioniert hat Diese Regelung der ange-

nen Erfahrungen, die wir mit den Angehörigen von vielen EG- messenen Wohnung ist heute hauptverantwortlich für das Pro-

und Efta-Ländern in der letzten Zeit gemacht haben, über- blem der versteckten Kinder. Da werden so seltsame mathe-

zeugt, dass wegen des EWR-Abkommens keine Gefahr einer matische Formeln wie «Anzahl Familienangehörige minus

Masseneinwanderung besteht Wenn es wider Erwarten trotz- eins gleich Wohnungsgrösse» angewendet, um den Nachzug

dem zu überraschenden, grossen Einwanderungen käme, ha- vor allem kinderreicher Familien zu verhindern.

ben wir - wie ausgeführt - das notwendige juristische Instru- Die Rechnung lautet dann zum Beispiel: Die Familie Memeti

mentarium zur Abwehr zur Verfügung. aus Kosova, welche fünf Kinder hat, muss eine 6-Zimmer-Woh-

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten auf die Vorlage. nung ausweisen, damit der Familiennachzug bewilligt wird.

Unschwer, sich vorzustellen, dass Herr Memeti mit seinem

Hilfsarbeiterlohn selbst dann, wenn er bei der heutigen Woh-

Abstimmung - Vbfe

nungsnot eine 6-Zimmer-Wohnung finden sollte, diese mit Be-

Für den Antrag der Mehrheit

stimmtheit nicht bezahlen könnte. Es ist eine unverständliche

(Eintreten) offensichtliche Mehrheit

Einmischung in die Art und Weise, wie jemand wohnt, wenn

Für den Antrag der Minderheit/SD/Lega-Fraktion

solche Regeln angewendet werden. Meines Wissens gibt

(Nichteintreten) 19 Stimmen

es für die einheimische Bevölkerung keine ähnlichen Vor-

schriften.

Präsident: Nun folgt die Abstimmung über den Rückwei- Das würde noch fehlen, dass der mittelständische schweizeri-

sungsantrag. sche Standard zur Allgemeingültigkeit erhoben würde. Denn

einerseits ist dieser Standard für viele einheimische Familien

und solche aus südeuropäischen Herkunftsländern schlicht

Abstimmung - Vote

nicht erwünscht, ungewohnt und nicht finanzierbar, und ande-

Für den Antrag der Fraktion der Auto-Partei 22 Stimmen

rerseits darf ein solcher Wohnraumanspruch gerade in Zeiten

Dagegen offensichtliche Mehrheit

der Wohnungsnot nicht noch staatlich gefördert und verlangt

werden.

Detailberatung - Discussion par articles Was machen also Familienväter - sie haben selbst/erstand-

Eurolex Etablissement des ressortissants de l'EEE 1638 N 21 septembre 1992

lieh eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz und sind als Ar- gen, die ich bisher zu vertreten hatte, dieses Kriterium glückli-

beitskräfte hier gern gesehen -, denen der Familiennachzug cherweise immer konsequent eingehalten.

aufgrund der ungenügenden Wohnungsgrösse nicht erteilt Was nun die Frage der angemessenen Wohnung als Voraus-

wird? Sie holen ihre Kinder trotzdem in die Schweiz nach oder setzung für den Familiennachzug betrifft, so ergibt sich ein-

schicken sie nach den Sommerferien, die die Kinder als Touri- deutig aus der Verordnung der Europäischen Wirtschaftsge-

sten hier verbracht haben, nicht mehr ins Herkunftsland zu- meinschaft Nr. 1612/68: «Voraussetzung für die Anwendung

rück. Diese fristen ihr Leben dann hier als sogenannte ver- der Absätze 1 und 2» - damit ist der Familiennachzug ge-

steckte oder illegal anwesende Kinder, mit all den Konsequen- meint - «ist, dass der Arbeitnehmer für seine Familie über eine

zen, die dieser Zustand in der Grauzone unseres Rechtsstaa- Wohnung verfügt, die in dem Gebiet, in dem er beschäftigt ist,

tes hat den für die inländischen Arbeitnehmer geltenden normalen

Jetzt soll die Bedingung der angemessenen Wohnung wieder Anforderungen entspricht; diese Bestimmung darf nicht zu

neu im Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung Diskriminierungen zwischen den inländischen Arbeitnehmern

der Staatsangehörigen von Staaten des Europäischen Wirt- und den Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten führen.»

schaftsraums aufgenommen werden, weil das die nordeuro- Das ist der geltende Acquis. Würden Sie dem Minderheitsan-

päischen Länder so wollen, angeblich aus Angst vor Slum-Bil- trag Bühlmann zustimmen, gingen Sie eindeutig über das

dung in ihren Ländern. durch das EWR-Recht Bedingte hinaus.

Aufgrund schlechter Erfahrungen mit dieser Klausel bitte ich Es kommt dazu, dass die nördlichen EG-Staaten eine Aufgabe

Sie, diesen kleinen Schritt über das notwendige EWR-Recht der Voraussetzung einer angemessenen Wohnung durch

hinaus zu tun und den Passus der «angemessenen Woh- eine Aenderung der EG-Verordnung Nr. 1612/68 eindeutig ab-

nung» zu streichen. Sie können damit aktiv dazu beitragen, gelehnt haben. Man befürchtet wohl nicht ganz zu Unrecht,

dass es künftig weniger versteckte Kindergibt dass es, wenn am Erfordernis der angemessenen Wohnung

nicht mehr festgehalten würde, zur Bildung von Slums und an-

Frau Heberlein: Wie ich bereits im Eintretensvotum gesagt deren unerwünschten Wohnverhältnissen käme, wie wir sie

habe, lehnt die FDP-Fraktion die Ausdehnung dieses Artikels leider aus gewissen Nachbarstaaten kennen. Die angemes-

über die notwendige Anpassung an das EWR-Recht hinaus sene Wohnung ist also auch eine sachlich gerechtfertigte Vor-

ab. Wenn wir auf die Voraussetzung des Vorhandenseins einer aussetzung für den Familiennachzug.

angemessenen Wohnung für das Recht auf Familiennachzug Aus all diesen Gründen muss ich Sie bitten, den Minderheits-

verzichten, so behandeln wir nicht nur als einziges Land EWR- antrag Bühlmann abzulehnen.

Angehörige anders, sondern wir delegieren einmal mehr eine

Aufgabe an die Gemeinden. Sie respektive ihre Fürsorgebe- Abstimmung - Vote

hörden sind es dann, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht Für den Antrag der Mehrheit 73 Stimmen

dafür besorgt sein müssen, Wohnungen zu finden, Notunter- Für den Antrag der Minderheit 44 Stimmen

künfte zur Verfügung zu stellen. Auch wenn die Frage der An-

gemessenheit der Wohnung im heutigen Recht immer wieder Art. 9

zu Diskussionen Anlass gibt und zu unterschiedlichen Ausle- Antrag der Kommission

gungen in den Kantonen und Gemeinden führt, darf diese Mehrheit

Schwierigkeit nicht einfach zum ersatzlosen Wegfall dieser Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Voraussetzung führen.

Die Massstäbe sind das eine, die gesetzliche Voraussetzung Minderheit

ist das andere. Auch in den umliegenden Ländern - nicht nur (Fankhauser, Borei François, Bühlmann, Gross Andreas,

in den nordischen - wird diese Voraussetzung eingeführt. Meier Samuel, Rebeaud, Tschäppät Alexander, Vollmer)

Dass diese Wohnungen einigermassen unseren Anforderun- Abs. 1-4

gen entsprechen, ist selbstverständlich. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ob jetzt die Zimmergrösse so berechnet werden muss, wie Abs. 2bis (neu)

Frau Bühlmann angegeben hat, kann zu Recht in Frage ge- Der Ehegatte eines erwerbstätigen EWR-Angehörigen, der

stellt werden. Wenn dieser Standard nicht gewährleistet ist, nach den Bestimmungen über den Familiennachzug ein Auf-

wird mit einer gewissen Berechtigung von denselben Kreisen enthalts- oder Verbleiberecht besitzt, darf auch nach einer

wieder beklagt, dass wir die Ausländer in unzumutbaren Woh- Scheidung in der Schweiz verbleiben.

nungen unterbringen, dass Wohnungen überbelegt sind oder

dass wir eine Ausnützung von Notlagen schaffen. Art. 9

Dass dieser Artikel im Juni anlässlich der Revision des Auslän- Proposition de la commission

derrechts in Brüssel nicht abgeschafft wurde, zeigt dessen Be- Majorité

deutung für die anderen Länder des EWR. Wir werden kein Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Gegenrecht erhalten. Wir dürfen auf diesem heiklen und poli-

tisch sensiblen Gebiet nicht weiter gehen als das EWR-Recht Minorité

Darum beantrage ich Ihnen, den Minderheitsantrag Bühl- (Fankhauser, Borei François, Bühlmann, Gross Andréas,

mann abzulehnen. Meier Samuel, Rebeaud, Tschäppät Alexander, Vollmer)

Al. 1-4

Präsident: Die SP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie den Min- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

derheitsantrag Bühlmann unterstützt. Al. 2bis (nouveau)

Le conjoint d'un ressortissant EEE exerçant une activité lucra-

Leu Josef, Berichterstatter: In der Kommission wurde der An- tive qui, en vertu des dispositions sur le regroupement familial,

trag Bühlmann (der hier als Minderheitsantrag aufgenommen a le droit de séjourner ou de demeurer en Suisse, est autorisé

wurde) abgelehnt, weil er über das durch den EWR-Vertrag be- à rester en Suisse même après avoir divorcé.

dingte, zwingend notwendige Mass hinausgeht Die Kommis-

sionsmehrheit beantragt Ihnen (mit 13 zu 8 Stimmen), dem Frau Fankhauser, Sprecherin der Minderheit: Bis jetzt konnte

Beschluss des Ständerates zuzustimmen. niemand plausibel erklären, warum im Bereich der Verbleibe-

rechte die Auflösung einer Ehe durch Scheidung anders be-

M. Tschopp, rapporteur: La commission a longuement dis- handelt werden soll als nach dem Tod des Inhabers der

cuté de cette proposition de la minorité Bühlmann, pour la re- «Bleibe»-Bewilligung. Sie merken, ich versuche, das Vokabu-

jeter finalement par 13 voix contre 8. laraus derVerbleiberechts-Regelung zu übernehmen.

Wir sind uns im klaren: Wer eine Arbeit hat oder sonst genü-

Bundesrat Koller: Auch ich empfehle Ihnen, diesen Minder- gend Mittel, darf bleiben - da ergeben sich keine Probleme.

heitsantrag abzulehnen, schon weil er klar über das durch das Man stelle sich aber die folgende Situation vor: Aus irgendei-

EWR-Recht Bedingte hinausgeht Sie haben in jenen Vorla- nem Grund hat die nachgezogene Person, also die Person,

21. September 1992 N 1639 Eurolex Niederlassung der EWR-Staatsangehörigen

die dank Familiennachzug nachreisen konnte oder musste, habt weitergeht Die Frauen werden weiterhin für die Familien-

drei Monate nach der Scheidung weder Arbeit noch Geld. Sie betreuung zuständig sein; ihre materielle Existenz ist nur dann

muss dann die Schweiz verlassen; vielleicht hatte sie «nur» Fa- gesichert, wenn sie zeitlebens mit dem Ernährer in ungeschie-

milienpflichten erfüllt - das zählt dann nicht Es ist zu begrüs- dener Ehe leben.

sen, dass Witwen unser Land nicht verlassen müssen. Warum Die Tatsache, dass der als frauenfreundlich und freiheitlich

aber dann die Geschiedenen? Sie haben gemerkt: Ich habe in geltende EWR-Vertrag einer geschiedenen Frau das Verblei-

der weiblichen Form gesprochen. Es ist offensichtlich, dass berecht entzieht, zeigt doch im Grunde genommen nichts an-

vor allem Frauen von dieser Unterlassung in der Gesetzge- deres als die patriarchalische Seite dieses Wirtschaftsvertra-

bung betroffen werden - Frauen, die durch ihr Mitwirken in ges. Sie zeigt auch, wie wenig dieser Wirtschaftsvertrag für Kri-

Haushalt und Familie zur Produktivitätssteigerung der Arbeits- senzeiten oder Leute ausserhalb der Norm - sprich: Ehe-

kraft beigetragen haben und dann wie ein Wegwerfartikel fal- frauen mit erwerbstätigem Mann bzw. erwerbstätige Frauen -

lengelassen werden. tauglich ist

Ich bin nicht sicher, ob diese Regelung nicht eine von den indi- Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag Fankhauser zuzustim-

rekten Diskriminierungen wäre, die die europäischen Richtli- men, auch wenn er über das zwingend zu übernehmende

nien zur Gleichstellung verbieten; das musste später vielleicht EWR-Recht hinausgeht

einmal ein Gericht entscheiden, falls Sie heute den Minder-

heitsantrag nicht annähmen. Leu Josef, Berichterstatter: Die Kommissionsmehrheit bean-

Die Statistik zeigt es: Ein Drittel der aufgelösten Ehen werden tragt Ihnen (mit 10 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen), dem

durch Scheidung aufgelöst Im Jahr 1990 betrafen rund Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Ständera-

10 Prozent dieser etwa 13 000 Scheidungen Ausländerinnen; tes zuzustimmen. Auch hier soll nicht über die notwendige An-

also keine grosse Zahl. Es ist nicht die Zahl, die uns dazu be- passung hinausgegangen werden.

wegt, etwas zu ändern, es ist das Prinzip der Gerechtigkeit. Es Nach fünf Jahren erhalten EWR-Angehörige die Niederlas-

ist kein Trost zu wissen, dass diese Fälle dann humanitär oder sungsbewilligung, die eine Ausweisung wegen einer Schei-

mit der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung gelöst wer- dung ausschliesst Inhaber von Niederlassungsbewilligungen

den könnten-je nachdem nach drei oder fünf Jahren. Es gibt werden heute von der Fürsorge unterstützt und auch nicht

keinen Rechtsanspruch. Die Frau ist auf das Wohlwollen der mehr ausgewiesen.

Behörden angewiesen und muss - was nicht der Fall wäre,

wenn ihr Partner gestorben wäre - wegen dieser mangelnden M. Tschopp, rapporteur: La proposition de minorité Fankhau-

Reziprozität um etwas bitten. ser a fait l'objet d'un examen sérieux de la part de la commis-

Die Personen, die im Ausland von der mangelnden Reziprozi- sion puisque, effectivement, de très sérieuses raisons plaident

tät betroffen sind, sind unsere Schweizerinnen, unsere Mitbür- en sa faveur: tout d'abord - cela a été dit - la dureté qui peut

gerinnen. Ich denke, es ist selbstverständlich, dass wir ihnen naître d'une expulsion après divorce pour les femmes et les

die Rückkehr in die Schweiz ermöglichen, wenn sie Probleme enfants dont elles ont très souvent la charge; ensuite, il y a l'ar-

haben. Aber könnten wir nicht einen Schritt weiter gehen? gument fort de reconnaître expressément à la femme une per-

Ich habe von Unterlassung in der Gesetzgebung gesprochen, sonnalité sociale pleinement reconnue.

weil alle Zeichen darauf hindeuten, dass die Problematik Toutefois, la commission a pris en considération d'autres rai-

schlicht vergessen wurde. Ich habe nachgefragt. Die Frauen in sons qui l'ont finalement amenée à rejeter cette proposition

anderen Ländern hoffen heute auf ein Zeichen von uns. Es par 10 voix contre 7 et 3 abstentions. Premièrement, le pro-

scheint tatsächlich so, dass die Problematik untergegangen blème, évoqué dans le contexte de la discussion générale, de

ist Wo ist schon die Lobby von Geschiedenen, die noch zu- l'absence de réciprocité: la Suisse ferait en ce domaine cava-

sätzlich mittellos sind? Kennen Sie diese? Ich nicht! Deshalb lier seul, à l'échelle de l'Espace économique européen.

versuche ich jetzt zu argumentieren. Deuxièmement, nous avons constaté qu'après le délai de tran-

Als Zeichen der Solidarität mit den Schwächeren sollten wir sition de 5 ans il ne sera plus possible de renvoyer des Espa-

diesem Minderheitsantrag zustimmen. Wir wollen sicher nicht, ciens(nes) pour un simple motif de divorce. Troisièmement,

dass ausgerechnet diese Schwächeren den Preis für die euro- les détenteurs d'un permis d'établissement ne peuvent pas

päische Oeffnung bezahlen müssen. Deshalb bitte ich Sie, faire l'objet d'un renvoi à l'heure actuelle déjà, même s'ils tom-

dem Minderheitsantrag zuzustimmen. bent à l'Assistance publique. Enfin, quatrièmement, les divor-

cés pouvant justifier d'un minimum de ressources, par exem-

Frau Bühlmann: Ich beantrage Ihnen, dem Minderheitsantrag ple une pension alimentaire, ainsi que d'une assurance-mala-

Fankhauser zuzustimmen. Dieser will nämlich nichts anderes, die et accidents peuvent jouir du droit de séjour réglé par le

als dass die Frau als eigenständige Rechtspersönlichkeit Traité sur EEE, au titre de personnes sans activité lucrative.

ernst genommen und nicht nur als Anhängsel ihres Mannes C'est pour ces raisons que la majorité de la commission vous

definiert wird, durch dessen Weggang infolge einer Schei- recommande de rejeter cette proposition.

dung ihr das Verbleiberecht in der Schweiz genommen wird,

falls sie unterstützungsbedürftig wird; das ist, falls sie kleine Bundesrat Koller: Die Stellung der Geschiedenen - übrigens

Kinder zu betreuen hat und aus diesem Grunde nicht erwerbs- müssen wir hier festhalten: sowohl die des Mannes als auch

tätig sein kann, bald einmal möglich. In dieser Situation soll die der Frau - ist im EG-Recht nicht geregelt Ich gebe zu, der

eine Frau dann plötzlich nicht mehr das Recht haben, hierblei- Fall der Frau wird natürlich der häufigere sein; aber die Ord-

ben zu können. nung würde auch gelten, wenn beispielsweise ein Hausmann

Und was geschieht mit den gemeinsamen Kindern? Werden nach einer Scheidung in diese Situation käme. Ich glaube, in-

diese der Mutter, die ausgewiesen wird, zugeteilt, sehen sie ih- sofern steht doch fest, dass diese Regelung auf jeden Fall

ren Vater nie mehr; sollten sie bei ihrem Vater in der Schweiz nicht geschlechtsdiskriminatorisch ist

bleiben, bekommen sie die ausgewiesene Mutter kaum mehr Wenn wir also nun dem von Frau Bühlmann unterstützten Min-

zu Gesicht derheitsantrag Fankhauser zustimmen würden, hätten wir na-

Ich weiss schon, Herr Bundesrat: Sie werden jetzt antworten, türlich keinerlei Gewähr für ein entsprechendes Gegenrecht,

dass in einem solchen Fall bestimmt eine humanitäre Aufent- d. h., Schweizer Bürgerinnen und Bürger hätten im Ausland

haltsbewilligung erteilt würde. Aber es ist eben nicht das glei- diese Vorzugsbehandlung auch nicht Daraus ergibt sich

che, einen Anspruch auf Aufenthalt zu haben oder bloss aus eindeutig, dass dieser Vorschlag wiederum nicht EWR-be-

Gnade eine humanitäre Bewilligung zu bekommen, die immer dingt ist

etwas Aussergewöhnliches ist Die Frage der Stellung der Geschiedenen ist deshalb in das

Die Frauen sind ja - das ist inzwischen bekannt - dem EWR vorgesehene neue Ausländerrecht einzubeziehen; wir haben

gegenüber durchschnittlich skeptischer eingestellt als die im Legislaturprogramm bekanntgegeben, dass wir Ihnen eine

Männer, nicht zuletzt darum, weil sie spüren, dass die alte Un- Totalrevision des Anag unterbreiten werden.

gleichheit zwischen den Geschlechtern - allen gegenteiligen Im übrigen müssen Sie bedenken, dass eine solche Behand-

Beteuerungen und schönen Richtlinien zum Trotz - wie ge- lung der von einem EWR-Angehörigen geschiedenen Ehe-

Eurolex Etablissement des ressortissants de l'EEE 1640 N 21 septembre 1992

partner gegenüber den Ehegatten, die von einem Ausländer Vollmer: Ich bin schon ein wenig überrascht, dass der Bun-

aus einem Drittstaat bzw. einer Ausländerin geschieden sind, desrat einen Entscheid der Kommission umstossen will. Ich

auch nicht gerechtfertigt wäre. hätte erwartet, dass die Kommissionssprecher die Position

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, den Antrag der der Kommission vertreten. In der Kommission fand eine aus-

Minderheit Fankhauser abzulehnen. führliche Diskussion zu diesem Artikel statt Bewusst hat die

Kommission mehrheitlich dem ursprünglichen Entwurf des

Abstimmung - Vote Bundesrates zugestimmt

Für den Antrag der Mehrheit 73 Stimmen Es geht nicht nur um Symbolik und auch nicht nur darum, fest-

Für den Antrag der Minderheit 53 Stimmen zustellen, dass der Bundesrat mit seiner Verordnungskompe-

tenz tatsächlich dafür Gewähr bieten will, dass Inhaber einer

längerfristigen Aufenthaltsbewilligung ihre Berechtigung nicht

Art. 10-20 plötzlich verlieren, weil sie die Wohnung verloren haben. Wir

Antrag der Kommission müssen mit der Aufnahme dieser Bestimmung im Bundesbe-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates schluss ganz klar ein Zeichen setzen. Es darf nicht sein, dass

Proposition de la commission ein Aufenthaltsberechtigter, nur weil er beispielsweise seine

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Wohnung verloren hat - das passiert in diesem Lande mehr

und mehr, haben wir doch keinen Mieterschutz, der uns garan-

Angenommen -Adopté tiert, dass wir nicht unter Umständen der Willkür ausgesetzt

sind -, auch die Aufenthaltsberechtigung verliert

Art. 21 Auch wenn der Bundesrat argumentiert, er werde dann in der

Antrag der Kommission Verordnung dafür sorgen, dass das nicht missbräuchlich an-

Abs. 1,2 gewendet werde, scheint mir eine solche Bestimmung not-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates wendig zu sein. Damit soll nämlich zum Ausdruck gebracht

Abs. 3 werden, dass die Aufenthaltsberechtigung jenen, die hier

sind, nicht aus Gründen entzogen werden darf, für die sie nicht

c. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates einzustehen haben. Wenn jemand nichts verbrochen hat und

sich nichts hat zuschulden kommen lassen, sondern nur auf-

Art. 21 grund des Wohnungsmarktes in eine schwierige Situation ge-

Proposition de la commission raten ist, darf dieser Tatbestand nicht Grund sein, ihm die Be-

Al. 1,2 willigung zu entziehen.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats Der Argumentation des Bundesrates, er bedürfe noch einer

Al. 3 Handhabe für den Fall, dass jemand rechtsmissbräuchlich

eine Aufenthaltsbewilligung erschleicht, indem er kurzfristig

c. Adhérer au projet du Conseil fédéral eine Wohnung präsentiert und sie kurz danach wieder verliert,

ist folgendes entgegenzuhalten: Rechtsmissbräuchlich er-

schlichene Bewilligungen können jederzeit wieder entzogen

Angenommen -Adopté werden. Das hat mit dieser Bestimmung gar nichts zu tun.

Ich bitte Sie, am ursprünglichen Entwurf des Bundesrates und

Bundesrat Koller: Rein aus Zeitgründen erlaube ich mir- ich am Antrag der Kommission festzuhalten.

glaube, im Geschäftsreglement ist sogar ein eigenes Antrags- Es geht darum, dass wir wenigstens bei den Gründen, die zu

recht des Bundesrates vorgesehen - folgende Bemerkung: einem Entzug dieser Aufenthaltsbewilligung führen, nichteine

Sie haben jetzt diese Vorlage fast zu Ende beraten, und es gibt Bestimmung streichen, die eine humanitäre Grundsatzposi-

zwischen beiden Räten eine einzige Differenz. Da wir unter tion in unserem Lande zum Ausdruck bringen will.

Zeitdruck kommen werden, möchte ich Sie bitten, diese Diffe- Ich bitte Sie, bei Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c am Antrag der

renz bei Artikel 21 Absatz 3 Buchstabe c noch einmal zu er- Kommission festzuhalten.

wägen.

Ihre Kommission hat hier bei der Frage, wann der Widerruf ei- Leu Josef, Berichterstatter: Zuerst eine Erklärung: Die Kom-

ner EWR-Aufenthaltsbewilligung nicht möglich ist, dem Bun- missionssprecher haben erst jetzt Gelegenheit, die Meinung

desrat zugestimmt Das ist ja im Normalfall immer recht Aber der Kommission kundzutun.

hier möchte ich Ihnen aus Rationalisierungsgründen empfeh- Die Kommission beantragt mit 12 zu 5 Stimmen bei 2 Enthal-

len, dem Ständerat zuzustimmen, und zwar aus folgender tungen, dem ursprünglichen Entwurf des Bundesrates zuzu-

Ueberlegung: stimmen.

Hier hat der Ständerat meiner Meinung nach zu Recht gesagt, Begründung: Die Fassung entspricht der Praxis des Europäi-

es sei wenig zweckmässig und folgerichtig, in Absatz 3 die Li- schen Gerichtshofes und den humanitären Mindestvorstellun-

tera c aufzuführen-«c. nach dem Familiennachzug für die An- gen. Im Bundesbeschluss beziehungsweise in der Vollzugs-

gehörigen keine angemessene Wohnung mehr zur Verfügung verordnung soll ausdrücklich gesagt werden, dass ein Wider-

steht» -, wenn wir in der Ausführungsverordnung, wie ich im ruf wegen des nachträglichen Wegfalls der angemessenen

Ständerat erklärt habe, dann trotzdem eine Missbrauchsbe- Wohnung grundsätzlich nicht möglich ist Das ist die Meinung

stimmung aufnehmen. der Kommission.

Insofern ist die ständerätliche Lösung legislatorisch sicher Persönlich stimme ich dem Beschluss des Ständerates, Buch-

konsequenter, wenn wir der Ueberzeugung sind, dass wir eine stabe c zu streichen, zu.

Missbrauchsbestimmung brauchen. Eine solche brauchen

wir, und eine solche ist vom Europäischen Gerichtshof auch M. Tschopp, rapporteur: L'article 21, alinéa 3, lettre c est un ar-

als Möglichkeit anerkannt, damit nicht einfach einer rasch eine ticle assez complexe qui précise les conditions dans les-

angemessene Wohnung organisiert, sie aber nach sehr kurzer quelles il est possible de révoquer une autorisation de séjour

Zeit wieder aufgibt. Das wäre ein eindeutiger Missbrauchstat- accordée antérieurement Je me permets de relever ce point

bestand, und wir möchten das auf Verordnungsstufe ganz klar car la situation a changé, le Conseil fédéral ayant renié la posi-

ausschliessen. tion qu'il avait prise précédemment - ce qui prouve qu'il évo-

Wenn man davon überzeugt ist, dann ist es wenig konsequent, lue avec le temps, ce qui est réjouissant

wenn wir in diesem Bundesbeschluss die Tatsache, dass Après avoir délibéré intensément, notre commission vous pro-

keine angemessene Wohnung mehr zur Verfügung steht, aus- pose, par 12 voix contre 5 et 2 abstentions, de vous en tenir

drücklich als Widerrufsmöglichkeit ausschliessen. Es scheint aux lumières du Conseil fédéral à l'époque où l'arrêté a été ré-

ein Gebot kohärenter Gesetzgebung zu sein, Litera c von Arti- digé. Elle trouve en effet indispensable de préciser expressé-

kel 21 Absatz 3 zu streichen. Wenn Sie das tun, besteht bei die- ment dans l'arrêté qu'une révocation de l'autorisation de sé-

sem Geschäft keine Differenz mehr. jour n'est pas possible uniquement sur la base d'un problème

21. September 1992 N 1641 Eurolex Ergänzungsleistungen

relatif au logement Au Conseil des Etats, lors de la session #ST# 92.057-34

extraordinaire d'il y a quelques semaines, M. Koller, conseiller

fédéral, a parlé - il vient de le répéter aujourd'hui - de l'ordon- EWR. Anpassung des Bundesrechts

nance d'exécution dans laquelle doit être prévue une possibi- (Eurolex)

lité de révocation de ces autorisations s'il y a abus manifeste,

par exemple à travers un bail de complaisance. Votre commis- Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen

sion a établi qu'il n'y a pas lieu de régler au niveau de l'ordon- zur Alters-, Hinterlassenen-

nance une telle disposition intéressant les abus manifestes car und Invalidenversicherung. Aenderung

elle part de l'idée qu'il existe un principe fondamental du droit EEE. Adaptation du droit fédéral

administratif qui veut que ceux-ci ne sauraient être ni protégés (Eurolex)

ni, a contrario, interdits par la loi. Loi fédérale sur les prestations

Bundesrat Koller: Entschuldigen Sie diese Verlängerung. Ich complémentaires à l'assurance-vieillesse,

bin der Meinung, dass es rationeller ist, die Sache jetzt zu erle- survivants et invalidité. Modification

digen, als nächste Woche in einer mühsamen Differenzberei- Botschaft II und Beschlussentwurf vom 15. Juni 1992 (BBIV520)

nigung. Message II et projet d'arrêté du 15 juin 1992 (FF V 506)

Meiner Meinung nach ist es intellektuell nicht redlich, wenn wir Beschluss des Ständerates vom 26. August 1992

auf Beschlussesstufe festhalten, dass eine Widerrufsmöglich- Décision du Conseil des Etats du 26 août 1992

keitwegen nachträglichem Wegfall einer angemessenen Woh- Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN

nung nicht besteht, während wir intern im Rahmen der Euro-

lex-Verordnungsvorbereitung bereits folgende Bestimmung

konkretisiert haben: «Ein Widerruf der Bewilligung ist jedoch

möglich, wenn die Bedingung der angemessenen Wohnung

innerhalb von 6 Monaten nach der Erteilung der Bewilligung

wegfällt und den Umständen nach anzunehmen ist, dass Antrag der Kommission

diese Voraussetzung nur kurzfristig zur Erlangung der Bewilli- Eintreten

gung erfüllt werden sollte.»

Wir können doch nicht im Bundesbeschluss grundsätzlich sa- Antrag der SD/Lega-Fraktion

gen, das sei kein Grund für einen nachträglichen Widerruf, um Nichteintreten

dann auf Verordnungsstufe festzuhalten, dass dies eben doch

ein Grund sei. Das geht meiner Meinung nach nicht auf. Sonst Antrag der Fraktion der Auto-Partei

müssten Sie es wirklich auf ein reines Rechtsmissbrauchsver- Rückweisung des Geschäfts 92.057-34 Eurolex an den Bun-

bot beschränken, das auch keiner Kodifizierung bedarf. desrat

Insofern ist es wirklich intellektuell redlicher, wenn Sie Litera c mit dem Auftrag, klare Arbeitspapiere vorzulegen, welche den

von Artikel 21 Absatz 3 streichen. geltenden Gesetzestext, die Forderung des Acquis commu-

nautaire, den Entwurf des Bundesrates und den Entscheid der

Präsident: In einem ersten Durchgang haben Sie bei Arti- Kommission in derauf Fahnen üblichen synoptischen Darstel-

kel 21 Absatz 3 Buchstabe c stillschweigend dem Antrag der lung zeigen.

Kommission (Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates) zu-

gestimmt. Proposition de la commission

Der Bundesrat beantragt Ihnen nun, auf diesen Beschluss zu- Entrer en matière

rückzukommen und dem Beschluss des Ständerates zuzu-

stimmen. Formell muss ich zuerst über diesen Ordnungsan- Proposition du groupe DS/Ligue

trag auf Rückkommen abstimmen lassen. Ne pas entrer en matière

Abstimmung - Vote Proposition du groupe des automobilistes

Für den Ordnungsantrag des Bundesrates 74 Stimmen Renvoyer le projet Eurolex 92.057-34 au Conseil fédéral

Dagegen 49 Stimmen en l'invitant à soumettre des documents de travail qui présen-

tent avec toute la clarté souhaitable, au moyen des dépliants

Art. 21 Abs. 3 Bst. c -Art. 21 al. 3 let. c habituels, le texte de loi actuellement en vigueur, les exigences

de l'acquis communautaire, le projet du gouvernement et la

Abstimmung - Vote décision de la commission.

Für den neuen Antrag des Bundesrates 70 Stimmen

Für den Antrag der Kommission 56 Stimmen Allenspach, Berichterstatter: Wir führen eine gemeinsame

Eintretensdebatte zu den Vorlagen über die Aenderung des

Art. 22-28 Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-,

Antrag der Kommission Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (92.057-34), die

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Aenderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversiche-

Proposition de la commission rung (92.057-33) sowie die Aenderung des Bundesgesetzes

Adhérer à la décision du Conseil des Etats über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (92.057-32)

durch.

Präsident: Für die Uebergangsbestimmungen gilt der Vorbe- Diese gemeinsame Behandlung ist sachbezogen notwendig,

halt der definitiven Regelung der Referendumsfrage. weil die Revisionen zum Teil miteinander verzahnt sind. Einlei-

tend ist festzustellen, dass die vorgeschlagenen Gesetzesän-

Angenommen -Adopté derungen nicht direkt und nicht zwingend vom EWR-Recht

vorgeschrieben werden. Wir könnten es durchaus bei der bis-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble herigen Gesetzgebung belassen. Die Kostenfolgen wären

Für Annahme des Entwurfes 69 Stimmen aber verheerend. Die Grundsätze des EWR - innerhalb des

Dagegen 21 Stimmen EWR keine unterschiedlichen Behandlungen nach den Natio-

nalitäten sowie keine Differenzierung nach Wohnort - müssen

im Bereich der Sozialversicherung gewährleistet werden.

An den Ständerat-Au Conseil des Etats Diese Grundsätze verursachen der AHV im Rentenbereich

kaum Probleme, da-wie mit den einzelnen EG-/Efta-Staaten

heute schon staatsvertraglich abgesichert - die Renten nach

der Pro-rata-Methode, d. h. abhängig von der jeweiligen Versi-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Aufenthalt und Niederlassung der

Staatsangehörigen von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Bundesbeschluss

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Séjour et établissement des ressortissants des

autres Etats de l'Espace économique européen. Arrêté fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-20

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1992 - 14:30

Date

Data

Seite 1629-1641

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Ref. No 20 021 575

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