Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-12 KI-generiert

Agricultural Law Amendments for EU Harmonization

Geschäftsnummer VPB 92-057-12
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court discussed amendments to the agricultural law to align with European Union directives, primarily concerning agricultural auxiliaries like animal feed, fertilizers, and plant protection agents. The key issue was the harmonization of product lists and standards, such as prohibiting aflatoxin-containing feed and centralizing variety lists for seeds. The court reasoned that these adjustments, while minor in practical impact, were necessary for Switzerland's integration into a larger economic area and to facilitate agricultural exports. The amendments were largely adopted with minimal opposition, reflecting a consensus on the need for adaptation, even while acknowledging the principle of subsidiarity.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF, Art. 66 al. 1 LTF; Agricultural Law Amendments for EU Harmonization: The key issue was the harmonization of product lists and standards, such as prohibiting aflatoxin-containing feed and centralizing variety lists for seeds. The court reasoned that these adjustments, while minor in practical impact, were necessary for Switzerland's integration into a larger economic area and to facilitate agricultural exports. The amendments were largely adopted with minimal opposition, reflecting a consensus on the need for adaptation, even while acknowledging the principle of subsidiarity.

Schlagwörter

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Landwirtschaftsrecht Harmonisierung der Rechtsvorschriften Subsidiaritätsprinzip Gemeinsame Organisation der Agrarmärkte Erfasste Erzeugnisse Ordentliches Gesetzgebungsverfahren

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

This provision was cited to declare the appeal inadmissible.

Art. 66 al. 1 LTF

This provision was used to regulate the costs of the proceedings.

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Volltext

27. August 1992 739 Eurolex Landwirtschaftsgesetz

kehrsmilchmenge, 110000 Tonnen Zucker, 6 Prozent des warum im Rahmen von Eurolex auch eine Aenderung des

Mehlausschusses, die gesamte Rapsernte, 25 Prozent der Landwirtschaftsgesetzes vorzunehmen ist

Kartoffelernte, 80 Prozent der Erbsen- und Spinaternte und Ich schicke voraus: Die Vorlage, welche ich namens der Kom-

etwa 15 000 Tonnen Früchte. Es ist sehr wichtig, dass dieser mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) erläutere, wird in

Industriezweig weiterhin exportieren kann, und zwar aus zwei betroffenen Kreisen kaum jemanden von den Stühlen reissen.

Gründen: Sie ist im besagten Mosaik ein kleines und farbloses Stein-

1. Es geht um einen willkommenen Absatz für unsere Land- chen. Die vorgeschlagenen Anpassungen an die Richtlinien

wirtschaftsprodukte, die ohnehin nur mit Mühe abgesetzt wer- der EG beschränken sich auf landwirtschaftliche Hilfsstoffe

den können; wie Futtermittel, Dünger, Saat- und Pflanzgut sowie Pflanzen-

2. es sind 154 Industriebetriebe mit 23 500 Arbeitsplätzen be- schutzmittel. Die praktischen Folgen sind, soweit man dies im

teiligt jetzigen Moment überblicken kann, nicht von Bedeutung. Als

Die Harmonisierung der Listen im Rahmen des Protokolls 3 er- wichtigstes Beispiel sei das Verbot der Fütterung mit aflatoxin-

möglicht, den Exportanteil schweizerischer Lebensmittel - haltigen Stoffen, vor allem im Erdnusskuchen bekannt, ge-

und damit indirekt schweizerischer Landwirtschaftsprodukte - nannt Dieses Futtermittel ist in der Schweiz für Milchvieh

sogar zu erhöhen, indem durch diese Vereinheitlichung bishe- längst verboten. Eine besonders originelle Idee hatte die EG

rige Verzerrungen dahinfallen, weil Abschöpfungen nicht mit der Schaffung von Sortenlisten für Brot- und Futtergetreide

mehr nach sogenannten Standardrezepten, sondern nach sowie für Gemüsesaatgut Eigentlich wären die Fachleute in

dem effektiven Gehalt an Grundstoffen erfolgen. den einzelnen Ländern - auch in der Schweiz - durchaus wei-

Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, auf die Vorlage terhin in der Lage, zu beurteilen, welche Pflanzenarten und

einzutreten und den bundesrätlichen Entwurf ohne Aenderun- -Sorten den klimatischen Verhältnissen und den Bedürfnissen

gen zu verabschieden. der Verwerter am besten entsprechen. Doch Brüssel wünscht

die zentralistische Zusammenfassung. Wir gehorchen selbst-

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen verständlich ohne Murren. Einen wehmütigen Seitenblick

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière auf das Subsidiaritätsprinzip mögen Sie mir grossmütig ver-

zeihen.

Detailberatung - Discussion par articles Namens der Kommission ersuche ich Sie, einzutreten und die-

ses blasse Steinchen ins EWR-Mosaik einzufügen. Unser Volk

Titel und Ingress, Ziff. l-lll soll sein Wohlgefallen über ein fertiges Mosaik ausdrücken

Antrag der Kommission können.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Titre et préambule, eh. l-lll Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral Detailberatung - Discussion par articles

Angenommen -Adopté Titel und Ingress, Ziff. l, II

Antrag der Kommission

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen

Dagegen 1 Stimme Titre et préambule, eh. l, II

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

An den Nationalrat-Au Conseil national

Angenommen -Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen

#ST# 92.057-12 Dagegen 1 Stimme

EWR. Anpassung des Bundesrechts An den Nationalrat-Au Conseil national

(Eurolex)

Landwirtschaftsgesetz. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral Präsidentin: Damit sind wir am Ende der heutigen Traktan-

(Eurolex) denliste angelangt Ich danke Ihnen für die grosse Geduld, die

Loi sur l'agriculture. Modification Sie gehabt haben.

Ich möchte noch einmal zuhanden verschiedener Presseleute

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) etwas erläutern, was vielfach missverstanden wurde: Diese

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Gesetze wurden in allen Kommissionen sehr intensiv, zum Teil

bis zum letzten Komma, diskutiert Das ist der eine Grund,

weshalb wir hier so beförderlich voranschreiten konnten. An-

dererseits muss man sehen, dass es weitgehend eine Frage

des «take it or leave it» war. Das ist der zweite Grund, weshalb

Antrag der Kommission wir so schnell vorangekommen sind.

Eintreten

Proposition de la commission

Entrer en matière

Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr

Schallberger, Berichterstatter: Eurolex fügt sich allmählich La séance est levée à 12 h 30

zum ersten Teil eines Mosaiks zusammen. Ich wäre sehr über-

rascht, wenn nicht auch Sie alle von der Vielzahl und Vielfalt an

Regelungen überrascht worden wären, welche uns dieses eh-

renwerte Europa künftig abnimmt Nachdem stets propagan-

distisch beteuert wird, die Landwirtschaft sei beim EWR-Ver-

trag ausgenommen, war es für mich vorerst schleierhaft,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Landwirtschaftsgesetz. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur l'agriculture. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Augustsession

Session Session d'août

Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.057-12

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 27.08.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 739-739

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Ref. No 20 021 564

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