Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-11 KI-generiert

Swiss Law Harmonization for EEA Processed Agricultural Product Imports/Exports

Geschäftsnummer VPB 92-057-11
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns amendments to Swiss federal law to align with the European Economic Area (EEA) agreement, specifically focusing on the import and export of processed agricultural products. The court's reasoning centers on the need to harmonize existing Swiss regulations, which were previously handled through an annex to a specific law, with the more dynamic and frequently updated lists established under the EEA. The proposed changes aim to simplify administrative processes by moving the product list to a regulation, allowing the government to adapt it efficiently as the EEA's lists evolve, thereby facilitating continued export opportunities for the Swiss food industry and supporting agricultural producers.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 26 Titel, Art. 2ter Antrag, Art. 2ter von, Art. 19 Abs. 2 Bst; Swiss Law Harmonization for EEA Processed Agricultural Product Imports/Exports: The court's reasoning centers on the need to harmonize existing Swiss regulations, which were previously handled through an annex to a specific law, with the more dynamic and frequently updated lists established under the EEA. The proposed changes aim to simplify administrative processes by moving the product list to a regulation, allowing the government to adapt it efficiently as the EEA's lists evolve, thereby facilitating continued export opportunities for the Swiss food industry and supporting agricultural producers.

Schlagwörter

KI-generiert
Landwirtschaftsrecht EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Erfasste Erzeugnisse Harmonisierung der Rechtsvorschriften internationales Handelsrecht Verarbeitungsindustrie

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 26 Titel
1; art. 26 Titel und Ingress; Ziff.
Art. 2ter Antrag
Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national Art. 2ter Antrag der Kommission Abs.
Art. 2ter von
Bundesgesetz über die Einund Ausfuhr Art. 2ter von Erzeugnissen aus Landwirtschafts- Proposition de la commission produkten.
Art. 19 Abs. 2 Bst
Art. 18 Abs. 2; Art. 19 Abs. 2 Bst. a; Art. 25 Abs. 1; Art. 26 Die vorliegende Lösung wurde mit der schweizerischen Le-
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Eurolex. L'importation et exportation de produits agricoles 738 27 août 1992

Detailberatung - Discussion par articles Art. 13 al. 1, 2, 3, 3bis (nouveau); art. 15 al. 1, Ibis (nouveau), 2; art. 18 al. 2; art. 19 al. 2 let. a; art. 25 al. 1; art. 26 Titel und Ingress; Ziff. l Ingress; Art. 2 Abs. 1,3,4; Art. 2bis al. 1 ; art. 31 al. 3; ch. Il

(neu) Proposition de la commission Antrag der Kommission Adhérer au projet du Conseil fédéral Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Angenommen -Adopté Titre et préambule; eh. l préambule; art. 2 al. 1,3,4; art. 2bis (nouveau) Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Proposition de la commission Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen Adhérer au projet du Conseil fédéral (Einstimmigkeit)

Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national Art. 2ter Antrag der Kommission Abs. 1-4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates #ST# 92.057-11 Abs. 5 (neu) Vermittler mit Sitz in einem anderen EWR-Staat erhalten eine Bewilligung nur, wenn dieser EWR-Staat Vermittlern mit Sitz in EWR. Anpassung des Bundesrechts der Schweiz das gleiche Recht gewährt (Eurolex)

Bundesgesetz über die Einund Ausfuhr Art. 2ter von Erzeugnissen aus Landwirtschafts- Proposition de la commission produkten. Aenderung Al. 1-4 EEE. Adaptation du droit fédéral Adhérer au projet du Conseil fédéral (Eurolex) Al. 5 (nouveau) Loi fédérale sur l'importation Les placeurs ayant leur siège dans un autre Etat de l'EEE n'obtiennent une autorisation que si cet Etat accorde le même droit et l'exportation de produits agricoles aux placeurs ayant leur siège en Suisse. transformés. Modification Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) Angenommen -Adopté Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )

Art. 3 Abs. 1, 2, 3bis (neu), 4; Art. 4 Abs. 1, Ibis (neu), 2; Art. 7 Abs. 2; Art. 12 Abs. 1,2; Art. 12bis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Art. 3 al. 1,2,3bis (nouveau), 4; art. 4 al. 1,1 bis (nouveau), Entrer en matière 2; art. 7 al. 2; art. 12 al. 1,2; art. 12bis (nouveau) Proposition de la commission Ruesch, Berichterstatter: Es geht bei dieser Vorlage um eine Adhérer au projet du Conseil fédéral Revision des sogenannten «Schoggigesetzes» aus dem Jahre 1974. Dieses Gesetz hat den Zweck, das Rohstoffhandicap Angenommen -Adopté der schweizerischen Lebensmittelindustrie auszugleichen.

Dieser Ausgleich konnte bereits im Jahre 1972 im Freihandels- Art. 12ter(neu) abkommen zwischen der Schweiz und der EG verankert wer- Antrag der Kommission den. Im Protokoll dieses Abkommens aus dem Jahre 1972 hat Abs. 1-3 die Schweiz damals eine Liste der verarbeiteten Landwirt- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates schaftsprodukte eingebracht Andere Staaten wählten damals Abs. 4 (neu) das gleiche Vorgehen, auch sie gaben ihre (andersgearteten) Verleiher mit Sitz in einem anderen EWR-Staat erhalten eine Listen ein.

Bewilligung nur, wenn dieser EWR-Staat Verleihern mit Sitz in Unsere Produkteliste wurde bisher auf Gesetzesstufe in einem

der Schweiz das gleiche Recht gewährt Anhang geführt Im EWR-Vertrag werden nun diese Listen im Protokoll vereinheitlicht Die Produkteliste wird im Rahmen der EG jedoch nicht etwas Statisches sein, sondern etwas Verän- Art. 12te r (nouveau)

derbares. Neue Produkte werden in den nächsten Jahren da- Proposition de la commission zukommen, andere werden an Bedeutung verlieren. Al. 1-3 Liesse man es nun beim heutigen Anhang zum «Schoggige- Adhérer au projet du Conseil fédéral setz» bewenden, so müsste bei jeder Revision der EG-Liste Al. 4 (nouveau)

unser Gesetzgeber - das Parlament - bemüht werden. Des- Les bailleurs de services ayant leur siège dans un autre Etat de halb schlägt der Bundesrat vor, den Anhang zum Gesetz aufl'EEE n'obtiennent une autorisation que si cet Etat accorde le

même droit aux bailleurs de services ayant leur siège en zuheben und die Liste in die Verordnung zu verschieben. Der

Bundesrat kann dann die Verordnung je nach Entwicklung Suisse.

des Protokolls 3 in eigener Kompetenz anpassen. Da weder für den Bundesrat noch für das Parlament eine Entschei- Angenommen -Adopté dungsfreiheit besteht, ist diese gesetzestechnische Vereinfachung nur zu begrüssen. Dies gilt sowohl für die Einfuhr wiefür Art. 13 Abs. 1, 2,3,3bis (neu); Art. 15 Abs. 1, Ibis (neu), 2; die Ausfuhr.

Art. 18 Abs. 2; Art. 19 Abs. 2 Bst. a; Art. 25 Abs. 1; Art. 26 Die vorliegende Lösung wurde mit der schweizerischen Le-

Abs. 1; Art. 31 Abs. 3; Ziff. II bensmittelindustrie zusammen ausgearbeitet Diese Industrie Antrag der Kommission verarbeitet heute zu einem Viertel die landwirtschaftliche Pro- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates duktion unseres Landes, z. B. 14 Prozent der gesamten Ver-

27. August 1992 739 Eurolex Landwirtschaftsgesetz kehrsmilchmenge, 110000 Tonnen Zucker, 6 Prozent des warum im Rahmen von Eurolex auch eine Aenderung des Mehlausschusses, die gesamte Rapsernte, 25 Prozent der Landwirtschaftsgesetzes vorzunehmen ist

Kartoffelernte, 80 Prozent der Erbsenund Spinaternte und Ich schicke voraus: Die Vorlage, welche ich namens der Kom-

etwa 15 000 Tonnen Früchte. Es ist sehr wichtig, dass dieser mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) erläutere, wird in

Industriezweig weiterhin exportieren kann, und zwar aus zwei betroffenen Kreisen kaum jemanden von den Stühlen reissen.

Gründen: Sie ist im besagten Mosaik ein kleines und farbloses Stein-

1. Es geht um einen willkommenen Absatz für unsere Landchen. Die vorgeschlagenen Anpassungen an die Richtlinien

wirtschaftsprodukte, die ohnehin nur mit Mühe abgesetzt werder EG beschränken sich auf landwirtschaftliche Hilfsstoffe

den können; wie Futtermittel, Dünger, Saatund Pflanzgut sowie Pflanzen-

2. es sind 154 Industriebetriebe mit 23 500 Arbeitsplätzen beschutzmittel. Die praktischen Folgen sind, soweit man dies im

teiligt jetzigen Moment überblicken kann, nicht von Bedeutung. Als

Die Harmonisierung der Listen im Rahmen des Protokolls 3 erwichtigstes Beispiel sei das Verbot der Fütterung mit aflatoxin-

möglicht, den Exportanteil schweizerischer Lebensmittel - haltigen Stoffen, vor allem im Erdnusskuchen bekannt, ge-

und damit indirekt schweizerischer Landwirtschaftsprodukte - nannt Dieses Futtermittel ist in der Schweiz für Milchvieh

sogar zu erhöhen, indem durch diese Vereinheitlichung bishelängst verboten. Eine besonders originelle Idee hatte die EG

rige Verzerrungen dahinfallen, weil Abschöpfungen nicht mit der Schaffung von Sortenlisten für Brotund Futtergetreide

mehr nach sogenannten Standardrezepten, sondern nach sowie für Gemüsesaatgut Eigentlich wären die Fachleute in dem effektiven Gehalt an Grundstoffen erfolgen. den einzelnen Ländern - auch in der Schweiz - durchaus wei-

Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, auf die Vorlage terhin in der Lage, zu beurteilen, welche Pflanzenarten und

einzutreten und den bundesrätlichen Entwurf ohne Aenderun- -Sorten den klimatischen Verhältnissen und den Bedürfnissen

gen zu verabschieden. der Verwerter am besten entsprechen. Doch Brüssel wünscht die zentralistische Zusammenfassung. Wir gehorchen selbst- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen verständlich ohne Murren. Einen wehmütigen Seitenblick

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière auf das Subsidiaritätsprinzip mögen Sie mir grossmütig ver-

zeihen. Detailberatung - Discussion par articles Namens der Kommission ersuche ich Sie, einzutreten und dieses blasse Steinchen ins EWR-Mosaik einzufügen. Unser Volk Titel und Ingress, Ziff. l-lll soll sein Wohlgefallen über ein fertiges Mosaik ausdrücken Antrag der Kommission können. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Titre et préambule, eh. l-lll Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Detailberatung - Discussion par articles

Angenommen -Adopté Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen Dagegen 1 Stimme Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral An den Nationalrat-Au Conseil national Angenommen -Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen #ST# 92.057-12 Dagegen 1 Stimme

EWR. Anpassung des Bundesrechts An den Nationalrat-Au Conseil national (Eurolex) Landwirtschaftsgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral Präsidentin: Damit sind wir am Ende der heutigen Traktan- (Eurolex) denliste angelangt Ich danke Ihnen für die grosse Geduld, die Loi sur l'agriculture. Modification Sie gehabt haben.

Ich möchte noch einmal zuhanden verschiedener Presseleute

Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) etwas erläutern, was vielfach missverstanden wurde: Diese

Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Gesetze wurden in allen Kommissionen sehr intensiv, zum Teil bis zum letzten Komma, diskutiert Das ist der eine Grund, weshalb wir hier so beförderlich voranschreiten konnten. Andererseits muss man sehen, dass es weitgehend eine Frage des «take it or leave it» war. Das ist der zweite Grund, weshalb Antrag der Kommission wir so schnell vorangekommen sind. Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr Schallberger, Berichterstatter: Eurolex fügt sich allmählich La séance est levée à 12 h 30 zum ersten Teil eines Mosaiks zusammen. Ich wäre sehr überrascht, wenn nicht auch Sie alle von der Vielzahl und Vielfalt an Regelungen überrascht worden wären, welche uns dieses ehrenwerte Europa künftig abnimmt Nachdem stets propagandistisch beteuert wird, die Landwirtschaft sei beim EWR-Vertrag ausgenommen, war es für mich vorerst schleierhaft, Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Einund Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'importation et l'exportation de produits agricoles transformés. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Augustsession Session Session d'août Sessione Sessione di agosto

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04 Séance Seduta

Geschäftsnummer 92.057-11 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 27.08.1992 - 08:00 Date Data

Seite 738-739 Page Pagina

Ref. No 20 021 563

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.