Swiss Law Harmonization for EEA Processed Agricultural Product Imports/Exports
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns amendments to Swiss federal law to align with the European Economic Area (EEA) agreement, specifically focusing on the import and export of processed agricultural products. The court's reasoning centers on the need to harmonize existing Swiss regulations, which were previously handled through an annex to a specific law, with the more dynamic and frequently updated lists established under the EEA. The proposed changes aim to simplify administrative processes by moving the product list to a regulation, allowing the government to adapt it efficiently as the EEA's lists evolve, thereby facilitating continued export opportunities for the Swiss food industry and supporting agricultural producers.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 26 Titel, Art. 2ter Antrag, Art. 2ter von, Art. 19 Abs. 2 Bst; Swiss Law Harmonization for EEA Processed Agricultural Product Imports/Exports: The court's reasoning centers on the need to harmonize existing Swiss regulations, which were previously handled through an annex to a specific law, with the more dynamic and frequently updated lists established under the EEA. The proposed changes aim to simplify administrative processes by moving the product list to a regulation, allowing the government to adapt it efficiently as the EEA's lists evolve, thereby facilitating continued export opportunities for the Swiss food industry and supporting agricultural producers.
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KI-generiertVolltext
Eurolex. L'importation et exportation de produits agricoles 738 27 août 1992
Detailberatung - Discussion par articles Art. 13 al. 1, 2, 3, 3bis (nouveau); art. 15 al. 1, Ibis (nouveau), 2; art. 18 al. 2; art. 19 al. 2 let. a; art. 25 al. 1; art. 26 Titel und Ingress; Ziff. l Ingress; Art. 2 Abs. 1,3,4; Art. 2bis al. 1 ; art. 31 al. 3; ch. Il
(neu) Proposition de la commission Antrag der Kommission Adhérer au projet du Conseil fédéral Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Angenommen -Adopté Titre et préambule; eh. l préambule; art. 2 al. 1,3,4; art. 2bis (nouveau) Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Proposition de la commission Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen Adhérer au projet du Conseil fédéral (Einstimmigkeit)
Angenommen -Adopté An den Nationalrat-Au Conseil national Art. 2ter Antrag der Kommission Abs. 1-4 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates #ST# 92.057-11 Abs. 5 (neu) Vermittler mit Sitz in einem anderen EWR-Staat erhalten eine Bewilligung nur, wenn dieser EWR-Staat Vermittlern mit Sitz in EWR. Anpassung des Bundesrechts der Schweiz das gleiche Recht gewährt (Eurolex)
Bundesgesetz über die Einund Ausfuhr Art. 2ter von Erzeugnissen aus Landwirtschafts- Proposition de la commission produkten. Aenderung Al. 1-4 EEE. Adaptation du droit fédéral Adhérer au projet du Conseil fédéral (Eurolex) Al. 5 (nouveau) Loi fédérale sur l'importation Les placeurs ayant leur siège dans un autre Etat de l'EEE n'obtiennent une autorisation que si cet Etat accorde le même droit et l'exportation de produits agricoles aux placeurs ayant leur siège en Suisse. transformés. Modification Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) Angenommen -Adopté Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 )
Art. 3 Abs. 1, 2, 3bis (neu), 4; Art. 4 Abs. 1, Ibis (neu), 2; Art. 7 Abs. 2; Art. 12 Abs. 1,2; Art. 12bis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Art. 3 al. 1,2,3bis (nouveau), 4; art. 4 al. 1,1 bis (nouveau), Entrer en matière 2; art. 7 al. 2; art. 12 al. 1,2; art. 12bis (nouveau) Proposition de la commission Ruesch, Berichterstatter: Es geht bei dieser Vorlage um eine Adhérer au projet du Conseil fédéral Revision des sogenannten «Schoggigesetzes» aus dem Jahre 1974. Dieses Gesetz hat den Zweck, das Rohstoffhandicap Angenommen -Adopté der schweizerischen Lebensmittelindustrie auszugleichen.
Dieser Ausgleich konnte bereits im Jahre 1972 im Freihandels- Art. 12ter(neu) abkommen zwischen der Schweiz und der EG verankert wer- Antrag der Kommission den. Im Protokoll dieses Abkommens aus dem Jahre 1972 hat Abs. 1-3 die Schweiz damals eine Liste der verarbeiteten Landwirt- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates schaftsprodukte eingebracht Andere Staaten wählten damals Abs. 4 (neu) das gleiche Vorgehen, auch sie gaben ihre (andersgearteten) Verleiher mit Sitz in einem anderen EWR-Staat erhalten eine Listen ein.
Bewilligung nur, wenn dieser EWR-Staat Verleihern mit Sitz in Unsere Produkteliste wurde bisher auf Gesetzesstufe in einem
der Schweiz das gleiche Recht gewährt Anhang geführt Im EWR-Vertrag werden nun diese Listen im Protokoll vereinheitlicht Die Produkteliste wird im Rahmen der EG jedoch nicht etwas Statisches sein, sondern etwas Verän- Art. 12te r (nouveau)
derbares. Neue Produkte werden in den nächsten Jahren da- Proposition de la commission zukommen, andere werden an Bedeutung verlieren. Al. 1-3 Liesse man es nun beim heutigen Anhang zum «Schoggige- Adhérer au projet du Conseil fédéral setz» bewenden, so müsste bei jeder Revision der EG-Liste Al. 4 (nouveau)
unser Gesetzgeber - das Parlament - bemüht werden. Des- Les bailleurs de services ayant leur siège dans un autre Etat de halb schlägt der Bundesrat vor, den Anhang zum Gesetz aufl'EEE n'obtiennent une autorisation que si cet Etat accorde le
même droit aux bailleurs de services ayant leur siège en zuheben und die Liste in die Verordnung zu verschieben. Der
Bundesrat kann dann die Verordnung je nach Entwicklung Suisse.
des Protokolls 3 in eigener Kompetenz anpassen. Da weder für den Bundesrat noch für das Parlament eine Entschei- Angenommen -Adopté dungsfreiheit besteht, ist diese gesetzestechnische Vereinfachung nur zu begrüssen. Dies gilt sowohl für die Einfuhr wiefür Art. 13 Abs. 1, 2,3,3bis (neu); Art. 15 Abs. 1, Ibis (neu), 2; die Ausfuhr.
Art. 18 Abs. 2; Art. 19 Abs. 2 Bst. a; Art. 25 Abs. 1; Art. 26 Die vorliegende Lösung wurde mit der schweizerischen Le-
Abs. 1; Art. 31 Abs. 3; Ziff. II bensmittelindustrie zusammen ausgearbeitet Diese Industrie Antrag der Kommission verarbeitet heute zu einem Viertel die landwirtschaftliche Pro- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates duktion unseres Landes, z. B. 14 Prozent der gesamten Ver-
27. August 1992 739 Eurolex Landwirtschaftsgesetz kehrsmilchmenge, 110000 Tonnen Zucker, 6 Prozent des warum im Rahmen von Eurolex auch eine Aenderung des Mehlausschusses, die gesamte Rapsernte, 25 Prozent der Landwirtschaftsgesetzes vorzunehmen ist
Kartoffelernte, 80 Prozent der Erbsenund Spinaternte und Ich schicke voraus: Die Vorlage, welche ich namens der Kom-
etwa 15 000 Tonnen Früchte. Es ist sehr wichtig, dass dieser mission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) erläutere, wird in
Industriezweig weiterhin exportieren kann, und zwar aus zwei betroffenen Kreisen kaum jemanden von den Stühlen reissen.
Gründen: Sie ist im besagten Mosaik ein kleines und farbloses Stein-
1. Es geht um einen willkommenen Absatz für unsere Landchen. Die vorgeschlagenen Anpassungen an die Richtlinien
wirtschaftsprodukte, die ohnehin nur mit Mühe abgesetzt werder EG beschränken sich auf landwirtschaftliche Hilfsstoffe
den können; wie Futtermittel, Dünger, Saatund Pflanzgut sowie Pflanzen-
2. es sind 154 Industriebetriebe mit 23 500 Arbeitsplätzen beschutzmittel. Die praktischen Folgen sind, soweit man dies im
teiligt jetzigen Moment überblicken kann, nicht von Bedeutung. Als
Die Harmonisierung der Listen im Rahmen des Protokolls 3 erwichtigstes Beispiel sei das Verbot der Fütterung mit aflatoxin-
möglicht, den Exportanteil schweizerischer Lebensmittel - haltigen Stoffen, vor allem im Erdnusskuchen bekannt, ge-
und damit indirekt schweizerischer Landwirtschaftsprodukte - nannt Dieses Futtermittel ist in der Schweiz für Milchvieh
sogar zu erhöhen, indem durch diese Vereinheitlichung bishelängst verboten. Eine besonders originelle Idee hatte die EG
rige Verzerrungen dahinfallen, weil Abschöpfungen nicht mit der Schaffung von Sortenlisten für Brotund Futtergetreide
mehr nach sogenannten Standardrezepten, sondern nach sowie für Gemüsesaatgut Eigentlich wären die Fachleute in dem effektiven Gehalt an Grundstoffen erfolgen. den einzelnen Ländern - auch in der Schweiz - durchaus wei-
Die Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, auf die Vorlage terhin in der Lage, zu beurteilen, welche Pflanzenarten und
einzutreten und den bundesrätlichen Entwurf ohne Aenderun- -Sorten den klimatischen Verhältnissen und den Bedürfnissen
gen zu verabschieden. der Verwerter am besten entsprechen. Doch Brüssel wünscht die zentralistische Zusammenfassung. Wir gehorchen selbst- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen verständlich ohne Murren. Einen wehmütigen Seitenblick
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière auf das Subsidiaritätsprinzip mögen Sie mir grossmütig ver-
zeihen. Detailberatung - Discussion par articles Namens der Kommission ersuche ich Sie, einzutreten und dieses blasse Steinchen ins EWR-Mosaik einzufügen. Unser Volk Titel und Ingress, Ziff. l-lll soll sein Wohlgefallen über ein fertiges Mosaik ausdrücken Antrag der Kommission können. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Titre et préambule, eh. l-lll Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Detailberatung - Discussion par articles
Angenommen -Adopté Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen Dagegen 1 Stimme Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral An den Nationalrat-Au Conseil national Angenommen -Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 30 Stimmen #ST# 92.057-12 Dagegen 1 Stimme
EWR. Anpassung des Bundesrechts An den Nationalrat-Au Conseil national (Eurolex) Landwirtschaftsgesetz. Aenderung EEE. Adaptation du droit fédéral Präsidentin: Damit sind wir am Ende der heutigen Traktan- (Eurolex) denliste angelangt Ich danke Ihnen für die grosse Geduld, die Loi sur l'agriculture. Modification Sie gehabt haben.
Ich möchte noch einmal zuhanden verschiedener Presseleute
Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1) etwas erläutern, was vielfach missverstanden wurde: Diese
Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) Gesetze wurden in allen Kommissionen sehr intensiv, zum Teil bis zum letzten Komma, diskutiert Das ist der eine Grund, weshalb wir hier so beförderlich voranschreiten konnten. Andererseits muss man sehen, dass es weitgehend eine Frage des «take it or leave it» war. Das ist der zweite Grund, weshalb Antrag der Kommission wir so schnell vorangekommen sind. Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr Schallberger, Berichterstatter: Eurolex fügt sich allmählich La séance est levée à 12 h 30 zum ersten Teil eines Mosaiks zusammen. Ich wäre sehr überrascht, wenn nicht auch Sie alle von der Vielzahl und Vielfalt an Regelungen überrascht worden wären, welche uns dieses ehrenwerte Europa künftig abnimmt Nachdem stets propagandistisch beteuert wird, die Landwirtschaft sei beim EWR-Vertrag ausgenommen, war es für mich vorerst schleierhaft, Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Bundesgesetz über die Einund Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten. Aenderung
EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi fédérale sur l'importation et l'exportation de produits agricoles transformés. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992 Année Anno
Band IV Volume Volume
Session Augustsession Session Session d'août Sessione Sessione di agosto
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04 Séance Seduta
Geschäftsnummer 92.057-11 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 27.08.1992 - 08:00 Date Data
Seite 738-739 Page Pagina
Ref. No 20 021 563
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