Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-057-1 KI-generiert

Healthcare Cost Commission's Advisory Role Debate

Geschäftsnummer VPB 92-057-1
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The debate concerns proposed measures to control rising healthcare costs, specifically focusing on the role and composition of a specialist commission. The commission, intended to be composed of representatives from various sectors like economics, science, ecology, and ethics, was to provide recommendations on permit applications. One faction supported a compromise version where the commission's input would be advisory ("Avis") to the administration, which must justify any deviations, while another proposed a more impactful role. The legislature ultimately agreed to follow the Senate's lead, aiming for a solution that, while not overly restrictive, would signal a need for differentiated approaches in the medium term, anticipating a broader revision of the health insurance law.

Legislator-Regeste

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Art. 29cAbs.2 träge; Healthcare Cost Commission's Advisory Role Debate: Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

Schlagwörter

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Krankenversicherungskosten beratende Stimme Entscheidungen auf medizinischem Gebiet Vernehmlassungsverfahren Wirtschaftsrecht Wahl des Leistungserbringers

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 29cAbs.2 träge
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Volltext

7. Oktober 1992 N 2001 Krankenversicherung. Kostensteigerung auch auf eine materielle Empfehlung verzichten oder eine #ST# 92.067 Gruppenantwort erteilen. Sie muss aber in allen Fällen Stellung nehmen. Die Stellungnahme der Kommission hat den Krankenversicherung. Massnahmen Stellenwert einer Empfehlung. In der nationalrätlichen Varigegen die Kostensteigerung 1993-1994. ante war der Stellenwert eigentlich ein Parteientscheid, d. h., die Kommission hätte eine Parteiposition eingenommen. In Bundesbeschluss der heute vorgeschlagenen Lösung mündet die Anhörung in Assurance-maladie. Mesures einer Empfehlung; im Ständerat wurde sie «Avis» genannt. contre l'augmentation des coûts 1993-1994. Dieser Avis geht an die Verwaltung. Die Verwaltung ist ver- Arrêté fédéral pflichtet, ihre Stellungnahme zu begründen. Sollte es zu einem abweichenden Entscheid kommen, muss auch dieser Fortsetzung - Suite begründet werden. Wir teilen die Meinung der ständerätlichen Kommission, wo- Siehe Seite 1988 hiervor - Voir page 1988 ci-devant nach das Verfahren in einer Verordnung geregelt werden muss, welche einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werdensoll. Mit dieser Interpretation kommt die ständerätliche Variante der nationalrätlichen Lösung sehr nahe. Der Unterschied besteht darin, dass jetzt die Fachkommission nicht Art. 1 (Fortsetzung) -Art. 1 (suite) mehr Antragspartei ist, sondern zu allen Bewilligungsgesu-

chen Empfehlungen abgibt respektive abgeben muss. Das ist Hafner Rudolf: Die grüne Fraktion unterstützt die Fassung der

der Unterschied. Im übrigen sind die beiden Anträge in etwa Kommissionsmehrheit. Die Fassung der Kommissionsmehrgleich. heit stellt praktisch einen Kompromiss dar. Dies scheint uns

Die Zusammensetzung der Fachkommission - das wurde beaufgrund der Ausgangslage gerechtfertigt zu sein. Es ist ja so,

reits angesprochen-wurde nicht geändert Ständeratund Nadass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes be-

tionalrat sind gleichermassen der Meinung, diese Kommisvorsteht, und dort sollen ja die Gewichte entsprechend gesetzt

sion müsse aus Vertretern der verschiedenen interessierten werden. Es scheint uns aber nicht sinnvoll, bereits heute in die-

Kreise - namentlich aus den Bereichen der Wirtschaft, der Wissem dringlichen Bundesbeschluss die Gewichte massgeblich

senschaften, der Oekologie und der Ethik-zusammengesetzt zu verlagern. Dies würde bekanntlich nur auf Widerwillen stos-

sein. Damit soll Gewähr geboten werden, dass die verschiedesen, und es scheint uns nicht angebracht, die Vorlage damit zu

nen Aspekte, die bei diesen Bewilligungsverfahren berückgefährden. sichtigt werden müssen, auch einbezogen werden. Unbestreitbar ist indessen, dass Massnahmen gegen die Die Kommission beantragt mit 21 zu 4 Stimmen, in diesem starke Zunahme der Kosten im Gesundheitswesen getroffen Punkt dem Ständerat zu folgen. werden müssen. Kollega Rychen hat uns gestern eine Analyse der Ursachen geliefert. Ich bin mit seiner Analyse weitgehend Angenommen -Adopté einverstanden. Allerdings habe ich den Eindruck, dass er nicht alles erwähnt hat. Der Teufel steckt bekanntlich häufig im Detail. Es gibt zum Beispiel im Gesundheitswesen den Begriff der An den Ständerat-Au Conseil des Etats iatrogenen Krankheiten, latrogen heisst: von Aerzten und ihrer Medizin verursacht Es gibt Studien, wonach die sogenannten iatrogenen Krankheiten rund einen Drittel der gesamten Krankheiten ausmachen. Das ist sehr beträchtlich, und wenn man in Sachen Kosteneinsparung wirklich etwas machen #ST# 92.057-1 möchte, müsste man hier genauere Analysen machen; aber es ist natürlich klar, dass solche Analysen einer herrschenden EWR. Anpassung des Bundesrechts Schicht von Aerzten nicht gerade passen.

Welche Alternativen kennt der Bundesrat bezüglich der Be- (Eurolex) handlungskonzepte? Herr Bundesrat Cotti, ich möchte Sie Epidemiengesetz. Aenderung doch fragen: Haben Sie auch Kenntnis von einer Studie der EEE. Adaptation du droit fédéral Universität Stuttgart, wonach die komplementärmedizini- (Eurolex) schen Therapien bedeutend kostengünstiger sind? Es scheint Loi sur les épidémies. Modification mir doch langsam der Zeitpunkt gekommen zu sein, auch andere Behandlungskonzepte ins Auge zu fassen. Im Sinne der Differenzen - Divergences Opfersymmetrie ist es zweifellos notwendig, auch bei den Leistungserbringern gewisse Massnahmen zu treffen. Siehe Seite 1959 hiervor - Voir page 1959 ci-devant Die Version der Kommissionsmehrheit ist nicht stark ein- Beschluss des Ständerates vom 6. Oktober 1992 schränkend; sie ist flexibel, aber sie setzt gleichwohl ein Zei- Décision du Conseil des Etats du 6 octobre 1992 chen. Mittelfristig sollte differenziert werden. Wir sind der Auffassung, dass die Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes geeignet ist, Zeichen zu setzen. Es geht beim vorliegenden Beschluss um eine Ueberbrückungsmassnahme.

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion, die Minderheitsan- Art.29cAbs.2 träge abzulehnen und dem Kompromiss der Mehrheit zuzu- Antrag der Kommission stimmen. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Maspoli: Erlauben Sie mir, etwas weit auszuholen. Art. 29c al. 2 Vorerstgilt es festzustellen, dassdas, was wirletztes Jahr in die- Proposition de la commission sem Saal beschlossen haben, sehr wohl Wirkung gezeigt hat Adhérer à la décision du Conseil des Etats Ueber 95 Prozent aller Schweizerinnen und Schweizer haben davon profitieren können. Ihre Krankenversicherungsprämien

Präsident: Hier schlägt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen sind in diesem Jahr lediglich um 10 Prozent gestiegen. Verges-

vor, den gleichen Beschluss wie beim Umweltschutzgesetz zu sen wir nicht, dass die Krankenkassen bereits letztes Jahr von

fassen. Damit bestünde auch hier keine Differenz mehr zum Prämienerhöhungen von 30 und sogar 40 Prozent gesprochen

Ständerat hatten ! Letztes Jahr vertrat die Mehrheit unseres Rates die Auffassung, eine solch massive Erhöhung der Prämien sei nicht zu Angenommen-Adopté verantworten. Mit Recht vertrat sie diese Meinung. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

EWR. Anpassung des Bundesrechts (Eurolex) Epidemiengesetz. Aenderung

EEE. Adaptation du droit fédéral (Eurolex) Loi sur les épidémies. Modification

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Jahr 1992 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13 Séance Seduta

Geschäftsnummer 92.057-1 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 07.10.1992 - 08:15 Date Data

Seite 2001-2001 Page Pagina

Ref. No 20 021 649

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