Federal Review of Cantonal Amendments and Insurance Law Adjustments
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document discusses two separate legal matters. The first concerns cantonal constitutional amendments in various Swiss cantons that require federal guarantee. The federal government reviewed these amendments and found them to be in compliance with federal law, therefore recommending their approval. The second matter involves proposed changes to federal laws related to insurance contracts, which are part of adapting Swiss law to the European Economic Area (EEA). The commission recommends proceeding with the discussion of these technical legal adjustments.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 6 Absatz, Art. 6 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 2 BV; Federal Review of Cantonal Amendments and Insurance Law Adjustments: The first concerns cantonal constitutional amendments in various Swiss cantons that require federal guarantee. The federal government reviewed these amendments and found them to be in compliance with federal law, therefore recommending their approval. The second matter involves proposed changes to federal laws related to insurance contracts, which are part of adapting Swiss law to the European Economic Area (EEA). The commission recommends proceeding with the discussion of these technical legal adjustments.
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KI-generiertEstablishes the obligation for cantons to seek federal guarantee for their constitutions.
Defines the conditions under which the Confederation guarantees cantonal constitutions.
Volltext
Constitutions cantonales. Garantie 890 29 septembre 1992
nés Beitritts der Schweiz zum Schengener Abkommen stellt von EG-Recht, das allenfalls später im EWR-Rat zu übernehsich also gar nicht Wir könnten, selbst wenn wir wollten, dem men ist oder nicht Aber hier muss ich Ihnen einfach sagen, Schengener Abkommen nicht beitreten. Dagegen sind wir mit dass in bezug auf das Waffenrecht keinerlei Gefahr besteht, den Signatarstaaten des Schengener Abkommens in Verweil das Waffenrecht ja zum Themenkreis der inneren Sicherhandlung getreten, um unerwünschte Nebenwirkungen des heit gehört Die innere Sicherheit ist ganz klar kein Gegen- Abkommens auf die Schweiz möglichst zu vermeiden. stand des EWR-Vertrages. Die innere Sicherheit ist Gegen- Der Vollständigkeit halber möchte ich abschliessend noch einstand des Schengener Abkommens. Die innere Sicherheit mal darauf aufmerksam machen, dass gemäss Legislaturprostellt einen der drei Pfeiler der Maastrichter Verträge dar. Aber gramm der Bundesrat selber in dieser Legislatur ein eidgenösdie innere Sicherheit betrifft in keiner Weise den EWR-Vertrag. sisches und nicht EWR-bedingtes Waffenrecht im Sinne einer An unserer Polizeihoheit ändert der EWR-Vertrag überhaupt Missbrauchsgesetzgebung erlassen möchte. nichts, auch nicht über das Mittel des freien Personenver- Ich hoffe, ich habe damit die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kehrs. Insofern kann ich Sie diesbezüglich wirklich beruhigen. beantwortet Diese Probleme würden sich erst bei einem allfälligen Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft - dann natürlich in voller Loretan: Ich bin beinahe vollständig befriedigt Das «beinahe» Schärfe-stellen; das zum ersten Problemkreis. bezieht sich auf die Ungewissheit der Zukunft Ich kann selbst- Wegen unserer eigenen, eidgenössischen Waffengesetzgeverständlich vom Bundesrat nicht letzte Klarheit in bezug auf bung: Herr Brigadier, Entschuldigung, Herr Ständerat die weitere Entwicklung im Rahmen des EWR verlangen. Ruesch, (Heiterkeit) ich glaube, Sie kennen mich persönlich Es ist mir bekannt, dass einige Ratsmitglieder gerne auch gut genug, dass Sie sicher sein können: Wenigstens solange noch Fragen stellen möchten, und ich beantrage Ihnen desich Chef dieses Departementes sein werde, wird es sicher halb, Diskussion zu beschliessen. nicht zu einer Entwaffnung oder zu übermässigem administrativem Aufwand in bezug auf unsere Armeeangehörigen kom- Präsidentin: Wird dem Antrag auf Diskussion opponiert? - men. Wir werden Ihnen also mit Garantie keine derartigen Vor- Das ist nicht der Fall. Die Diskussion ist eröffnet. schläge unterbreiten. Sollten solche von anderswoher kommen, wird ja das Parlament, der Nationalrat und der Ständerat, Ruesch: Die Antwort von Herrn Bundesrat Koller ist, wie Herr Gelegenheit haben, zum Rechten zu sehen. Loretan sagt, im Hinblick auf den 1. Januar 1993 sicher teilweise beruhigend; aber für die Zukunft sind doch einige Wol- Ruesch: Unter der Voraussetzung, dass Herr Bundesrat Kolken am Himmel. Es wendet sich ja niemand gegen eine Missler noch lange im Amt bleibt, ist Brigadier Ruesch jetzt vollstänbrauchsgesetzgebung; aber nachdem in dieser Legislatur dig befriedigt doch noch ein eidgenössisches Waffenrecht vorgesehen ist, ist zu erwarten, dass dieses durch das EG-Waffenrecht beeinflusst wird. Es gibt allzu viele Leute in diesem Lande, die das Schweizervolk gerne entwaffnen möchten. Eine Entwaffnung des Schweizervolkes wird nicht zur Sen- 92.040 kung der Kriminalität beitragen. Gewaltverbrecher kommen #ST#
immer zu Waffen, ungeachtet dessen, ob der ehemalige Soldat seine Pistole behalten wird oder ob sie ihm weggenom- Kantonsverfassungen men wird. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man könne den (ZG, BS, SH, GR, TG, VD). internationalen Waffenhandel, die Waffenschieberei und das Gewährleistung organisierte Verbrechen bekämpfen, indem man ein Volk ent- Constitutions cantonales waffnet Ich bin der Meinung, dass diese Gesellschaft in der (ZG,BS,SH,GR,TG,VD). Grauzone unseres Lebens ganz anderes braucht als die Waf- Garantie fen, welche die alten Soldaten zu Hause haben; sie braucht ganz andere Mengen und viel modernere Waffen für ihren du- Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. April 1992 (BBIIII647) biosen und verbrecherischen Handel. Message et projet d'arrêté du 8 avril 1992 (FF III 645) Mit der Entwaffnung des Schweizervolkes erreichen Sie hier nichts - im Gegenteil, Sie zerschlagen ausserordentlich viel staatspolitisch positives Potential. Es gehört zur alten Tradition, dass wir unsere Militärwaffen behalten dürfen, es gehört zur alten Tradition, dass auch Schützen und Jäger das Recht auf Waffentragen haben. Noch einmal: Gegen eine Miss- Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Kommission den folbrauchsgesetzgebung haben wir nichts einzuwenden. genden schriftlichen Bericht: Ich glaube, dass sich hier im Rahmen der Vereinheitlichung des Waffenrechts ein Stück EG-Innenpolitik entwickelt - ein Nach Artikel 6 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Kan- Stück EG-Innenpolitik, das mit der Wirtschaftspolitik nichts zu tone verpflichtet, für ihre Verfassungen die Gewährleistung tun hat, auf der anderen Seite auch dem heute vielgepriesedes Bundes einzuholen. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels nen Subsidiaritätsprinzip masslos widerspricht. Wir müssen gewährleistet der Bund kantonale Verfassungen, wenn sie weuns in der Fortsetzung des EWR-Rechts vor allem dagegen der die Bundesverfassung noch das übrige Bundesrecht verwehren, dass im EWR-Recht EG-Innenpolitik betrieben wird letzen, die Ausübung der politischen Rechte in republikaniund eine Art innenpolitisches Recht entsteht, das wir zu überschen Formen sichern, vom Volk angenommen worden sind nehmen gezwungen werden. und revidiert werden können, sofern die absolute Mehrheit der Ich bitte den Bundesrat, darauf zu achten, dass in unserem Bürger es verlangt. Erfüllt eine kantonale Verfassung diese Volk ein Potential liegt, das nicht auf diesem Wege durch inter- Voraussetzungen, so muss sie gewährleistet werden; erfüllt nationales Recht entmachtet werden darf, ohne dass damit eine kantonale Verfassungsnorm eine dieser Voraussetzunmehr Sicherheit gewonnen ist gen nicht, so darf sie nicht gewährleistet werden. Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Ge- Bundesrat Koller: Es sind jetzt noch zwei Themenkreise angegenstand: sprochen worden: einerseits gewisse Aengste von beiden - im Kanton Zug: die Volksrechte, die Gewaltentrennung, die Rednern in bezug auf künftiges EG-Recht und andererseits richterliche Gewalt und die Rechtspflege, die Zuständigkeiten das Problem unserer eigenen, eidgenössischen Waffengedes Kantonsrates, die Immunität von Kantonsund Regiesetzgebung. rungsräten, die Entlassung von Beamten, das Monopol der In bezug auf künftiges EG-Recht kann ich Sie wirklich beruhi- Gebäudeversicherung, die Aufhebung der Regelung über gen. Natürlich haben wir vorhin von diesem sogenannten Pi- Zehnten und Grundzinse, das Notrecht und die Gleichstellung peline-Acquis gesprochen. Das ist eine Weiterentwicklung von Mann und Frau; 29. September 1992 891 Eurolex. Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag
- im Kanton Basel-Stadt: die Bestimmungen über die kantodem Bundesrecht Widersprechendes gefunden haben und Ihnale Volksinitiative; nen deshalb beantragen, den Bundesbeschluss über die Ge- -im Kanton Schaffhausen: die Unterstellung von Grossratswährleistung anzunehmen. beschlüssen über die Taxen kantonaler Krankenanstalten unter das Referendum; Eintreten ist obligatorisch - im Kanton Graubünden: die Herabsetzung des Stimmund L'entrée en matière est acquise de plein droit Wahlrechtsalters auf Kantons-, Kreisund Gemeindeebene auf 18 Jahre; Detailberatung - Discussion par articles -im Kanton Thurgau: die Herabsetzung des Stimmund Wahlrechtsalters für kantonale Angelegenheiten auf 18 Jahre; Titel und Ingress, Art. 1,2 - im Kanton Waadt: eine Kompetenzdelegation an den Staats- Antrag der Kommission rat im Bereiche der Einbürgerung. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Alle Aenderungen entsprechen dem Artikel 6 Absatz 2 der Bundesverfassung; sie sind deshalb zu gewährleisten. Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission M. Rhinow présente au nom de la commission le rapport écrit Adhérer au projet du Conseil fédéral suivant: Angenommen -Adopté En vertu de l'article 6, alinéa premier, de la Constitution fédérale, les cantons sont tenus de demander à la Confédération la Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble garantie de leur constitution. Selon l'alinéa 2 de ce même arti- Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen cle, la Confédération accorde la garantie, pour autant que ces (Einstimmigkeit) constitutions soient conformes à la Constitution fédérale et à l'ensemble du droit fédéral, qu'elles assurent l'exercice des droits politiques selon des formes républicaines, qu'elles aient An den Nationalrat-Au Conseil national été acceptées par le peuple et qu'elles puissent être révisées lorsque la majorité absolue des citoyens le demande. Si une disposition constitutionnelle cantonale remplit toutes ces #ST# 92.057-13 conditions, la garantie fédérale doit lui être accordée; sinon, elle lui est refusée. EWR. Anpassung des Bundesrechts En l'espèce, les modifications constitutionnelles ont pour objet: (Eurolex) - dans le canton de Zoug: les droits populaires, la séparation Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag. des pouvoirs, le pouvoir judiciaire et l'administration de la jus- Aenderung tice, les compétences du Grand Conseil, l'immunité des mem- EEE. Adaptation du droit fédéral bres du Grand Conseil et du Conseil d'Etat, le licenciement (Eurolex) des fonctionnaires, le monopole de l'assurance immobilière, Loi fédérale sur le contrat d'assurance. l'abrogation de la réglementation sur les dîmes et les cens fonciers, le droit de nécessité et l'égalité de traitement entre hom- Modification mes et femmes; Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) - dans le canton de Baie-Ville: les dispositions sur l'initiative Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) populaire cantonale; Beschluss des Nationalrates vom 31. August 1992 - dans le canton de Schaffhouse: l'assujettissement au réfé- Décision du Conseil national du 31 août 1992 rendum des arrêtés du Grand Conseil sur les taxes des établissements cantonaux de soins; - dans le canton des Grisons: l'abaissement de vingt à dix-huit ans de l'âge requis pour l'exercice du droit de vote au niveau du canton, des cercles et des communes; Antrag der Kommission - dans le canton de Thurgovie: l'abaissement de vingt à dix- Eintreten huit ans de l'âge requis pour l'exercice du droit de vote en ma- Proposition de la commission tière cantonale; Entrer en matière - dans le canton de Vaud: une délégation de compétence au Conseil d'Etat en matière de naturalisation. Präsidentin: Bei den sechs Eurolex-Geschäften zum Thema Toutes ces modifications sont conformes à l'article 6, alinéa 2, Versicherung schlage ich Ihnen eine gemeinsame Eintretensde la Constitution fédérale. Aussi la garantie fédérale doit-elle debatte vor. leur être accordée. Jagmetti, Berichterstatter: Namens der einstimmigen Kom- Antrag der Kommission mission für Wirtschaft und Abgaben beantrage ich Ihnen, Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss gleich auf sechs Eurolex-Vorlagen einzutreten, nämlich auf die über die Gewährleistung geänderter Kantonsverfassungen Nummern 92.057-13 bis 92.057-18: die Aenderung des Bunanzunehmen. desgesetzes über den Versicherungsvertrag, die Aenderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die Aenderung des Kau- Proposition de la commission tionsgesetzes, die Aenderung des Sicherstellungsgesetzes, La commission unanime propose l'adoption de l'arrêté fédéral den Erlass eines neuen Bundesbeschlusses über die direkte accordant la garantie fédérale aux constitutions révisées de Lebensversicherung und die Aenderung des noch nicht in certains cantons. Kraft gesetzten Schadenversicherungsgesetzes. Die Versicherungsvorlagen bilden einen recht technischen Rhinow, Berichterstatter: Vor Ihnen liegt - so nehme ich an - Beratungsgegenstand und liegen etwas abseits unserer lauder schriftliche Bericht der Staatspolitischen Kommission zur fenden politischen Arbeit Dabei kommt der internationalen Di- Gewährleistung verschiedener Verfassungsänderungen der mension dieser Materie gerade für die Schweiz grosse Bedeu- Kantone. Schriftliche Berichte werden abgefasst, damit sich tung zu. Schweizerische Versicherungsgesellschaften sind eine mündliche Berichterstattung erübrigt Ich halte mich an seit langem europäisch und weltweit tätig. Weder die Verwirklidieses Prinzip. chung des Binnenmarktes innerhalb der EG noch die Bildung Ich darf Ihnen einfach mitteilen, dass wir die vorliegenden Aendes Europäischen Wirtschaftsraumes oder die Eurolex-Vorladerungen von Kantonsverfassungen geprüft haben, nichts gen werden den Anfang dieses grenzüberschreitenden Wir- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Kantonsverfassungen (ZG, BS, SH, GR, TG, VD). Gewährleistung
Constitutions cantonales (ZG,BS,SH,GR,TG,VD). Garantie
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Jahr 1992 Année Anno
Band V Volume Volume
Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06 Séance Seduta
Geschäftsnummer 92.040 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1992 - 08:00 Date Data
Seite 890-891 Page Pagina
Ref. No 20 021 874
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