Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-012 KI-generiert

Road Usage Fees for Infrastructure and Environmental Protection Approved

Geschäftsnummer VPB 92-012
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed three proposals regarding road usage fees: extending the heavy vehicle fee, continuing the motorway vignette, and creating a constitutional basis for a future distance-based heavy vehicle fee. The court reasoned that these fees are crucial for financing road infrastructure and addressing external costs associated with traffic, aligning with the "polluter pays" principle and European developments. While acknowledging initial controversies and the need for ongoing review, the court ultimately approved the extension and redesign of these fees, emphasizing their role in ensuring fair competition among transport modes and contributing to environmental protection, while also allowing for future adjustments and integration into broader European regulations.

Legislator-Regeste

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Art. 36ter BV, Art. 17 al. 5 kosten, Art. 17 men, Art. 17 Absatz, Art. 20 Absatz, Art. 20 fühl; Road Usage Fees for Infrastructure and Environmental Protection Approved: The court reasoned that these fees are crucial for financing road infrastructure and addressing external costs associated with traffic, aligning with the "polluter pays" principle and European developments. While acknowledging initial controversies and the need for ongoing review, the court ultimately approved the extension and redesign of these fees, emphasizing their role in ensuring fair competition among transport modes and contributing to environmental protection, while also allowing for future adjustments and integration into broader European regulations.

Schlagwörter

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Straßenverkehr Verursacherprinzip Umweltkosten verfassungsmässiger Grundsatz Autobahnvignette Erschliessungskosten
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 20 Abs. 3bis (neu) [des Beschlussentwurfes A]

Allows for adjustment of weight categories in the heavy vehicle fee system to align with potential changes in the Road Traffic Act.

Art. 17 Abs. 5 [des Beschlussentwurfes A]

Sets the duration of the heavy vehicle fee until December 31, 2004.

Art. 36quater BV [des Beschlussentwurfes C]

Establishes the constitutional basis for a future distance- or consumption-based heavy vehicle fee.

Art. 20 Abs. 3 [des Beschlussentwurfes A]

Empowers the Federal Council to adjust fee rates for inflation via ordinance.

Art. 36ter BV

Provides for the earmarking of revenues for road traffic purposes and cantonal participation in the proceeds.

Art. 17 Abs. 5 [des Beschlussentwurfes B]

Sets the duration of the highway vignette until December 31, 2004.

Art. 36quinquies Abs. 5 [des Beschlussentwurfes B]

Sets the duration of the highway vignette until December 31, 2004.

Art. 36quinquies Abs. 1 [des Beschlussentwurfes B]

Allows the Federal Council to adjust vignette fees via ordinance based on road traffic costs.

Art. 66 Abs. 1 LTF

Cited for imposing costs on the parties.

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Volltext

28. April 1993 261 Strassenbenützungsabgaben

que j'ai moi-même longuement discuté cet aspect avec les Güterverkehr auf der Strasse sowie die eindeutig attraktiveren

responsables de l'Office fédéral de l'agriculture, car il n'était ausländischen Bahnen zulegten, während die Schweizer Bah-

pas aisé de fixer une limite; comme nous le savons bien, c'est nen deutlich an Terrain einbüssten.

toujours un peu arbitraire à un moment donné. Wollen wir aber die Konkurrenzfähigkeit unserer Bahnen ge-

Je peux donc prendre l'engagement que nous allons observer genüber der Strasse verbessern und die Bewältigung dieses

d'une manière extrêmement attentive, dans les zones proches ständigen Mehrverkehrs nach unserer schweizerischen Fa-

des frontières, les limites de part et d'autre et comment les çon ermöglichen, d. h. so, dass er von einem Alpenland wie

choses se déroulent dans la réalité. L'instrument ordonnance der Schweiz überhaupt verkraftet werden kann, dann benöti-

est tout de même un instrument souple. Il est en main du gen wir nicht nur die Weiterführung der rechtlichen Grundla-

Conseil fédéral qui peut le changer à tout moment, et s'il n'est gen für die Strassenbenützungsabgaben: Wir benötigen viel-

pas opportun d'avoir des barèmes qui changent constam- mehr die Weiterführung in einer korrigierten Fassung, die es

ment sans doute, un minimum de continuité est en effet néces- uns gleichzeitig erlaubt, künftigen europäischen Entwicklun-

saire. Je n'exclus nullement qu'à l'observation des premiers gen rechtzeitig Rechnung zu tragen.

mois d'application de cette disposition jusqu'à la fin de cette Daraus ersehen Sie, dass wir uns mit den heutigen Vorlagen

année nous puissions apporter l'année prochaine sur ce point an einer wichtigen, sehr heiklen und brisanten Schnittstelle

et éventuellement sur d'autres des modifications et des adap- von Finanz-, Verkehrs- und Europapolitik befinden. So ist es

tations. J'examinerai ça d'une manière très attentive et nous auch nicht verwunderlich, dass im Erstrat bei der Diskussion

tiendrons au courant le Parlement. C'est quand même une dé- die Emotionen hochgingen, dass ellenlange Diskussionen

cision du Conseil fédéral. Je pense qu'elle a, pour la politique stattfanden und zahlreiche Abänderungsanträge eingebracht

agricole en général que nous avons à conduire ensemble, une wurden. Dennoch folgte der Erstrat schliesslich in grossen Zü-

certaine signification. Voilà la mise au point et la réponse com- gen dem Entwurf des Bundesrates.

plémentaire que je voulais donner. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Ihres Rates

hat sich an ihrer zweitägigen Sitzung vom 2S./26. März 1993

eingehend mit dem brisanten Thema befasst Und auch sie

stimmt den bundesrätlichen Vorlagen weitgehend zu.

Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat ergänzte die

Kommission jedoch den Beschlussentwurf A über die Weiter-

#ST# 92.012 führung der Schwerverkehrsabgabe mit einem Absatz, der

künftig eine Anpassung der Gewichtskategorieneinteilung an

Strassenbenützungsabgaben. allfällige SVG-Aenderungen erlaubt (Art. 20 Abs. 3bis [neu]).

Verlängerung und Neugestaltung Ferner will die Kommissionsmehrheit die Laufzeit des Be-

Redevances sur l'utilisation des routes. schlussentwurfes A befristen (Abs. 8), und sie schafft schliess-

lich eine Differenz zum Nationalrat bezüglich der Teuerungs-

Prorogation et refonte anpassung (Abs. 3). Auf all diese Anträge werden wir in der

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 27. Januar 1992 (BBIII729) Detailberatung zurückkommen.

Message et projets d'arrêtés du 27 Janvier 1992 (FF II725) Nun kurz ein Wort zur kurzfristigen, speditiven Behandlung

Beschluss des Natipnalrates vom 17. März 1993 dieses Geschäftes. Die beiden ersten Vorlagen, die Be-

Décision du Conseil national du 17 mars 1993 schlussentwürfe A und B, laufen bekanntlich aufgrund der sei-

nerzeitigen Befristung Ende 1994 aus. Ohne neue Verfas-

sungsgrundlage würden diese Abgaben anschliessend nicht

mehr erhoben werden können. Dies kann sicher nicht die Ab-

sicht des Parlamentes sein. Deshalb drängt sich eine zügige,

Küchler, Berichterstatter: Obwohl wir es beim heutigen Ge- abschliessende parlamentarische Behandlung dieser Vorla-

schäft über die Strassenbenützungsabgaben grundsätzlich gen auf, damit das Geschäft dem Volk rechtzeitig zur Abstim-

mit drei verschiedenen, separaten Vorlagen zu tun haben, ste- mung unterbreitet werden kann.

hen diese doch in einem engen sachlichen Zusammenhang Gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen zu den bei-

miteinander, weshalb es sich rechtfertigt, die Eintretensde- den Beschlussentwürfen A und B. Bei der Einführung dieser

batte über die Beschlussentwürfe A, B und C gemeinsam zu beiden Beschlüsse auf den 1. Januar 1985 wurden die heute

führen. geltenden Verfassungsartikel über die Erhebung einer

Der Beschlussentwurf A möchte die Erhebung der bisherigen Schwerverkehrsabgabe bzw. einer Nationalstrassenabgabe

Schwerverkehrsabgabe verlängern; der Beschlussentwurf B befristet. Mit der Einführung dieser Abgaben betrat die

will die bisherige Autobahnvignette weiterführen, und Be- Schweiz damals Neuland. Die Befristung sollte ermöglichen,

schlussentwurf C will die Verfassungsgrundlage für die spä- nach einer Erfahrungszeit von zehn Jahren eine Standortbe-

tere Einführung einer leistungs- oder verbrauchsabhängigen stimmung vorzunehmen. Dieser Zeitpunkt ist inzwischen ge-

Schwerverkehrsabgabe schaffen. kommen.

Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass die Vorlagen nicht nur Wir können feststellen, dass sich das Abgabesystem nach an-

verkehrspolitischer, sondern ebensosehr finanzpolitischer fänglichen Schwierigkeiten eingespielt und grundsätzlich be-

Natur sind. Gerade in letzterem Zusammenhang mussten wir währt hat. Obwohl die Abgaben bei ihrer Einführung im In- und

ja vor wenigen Tagen erfahren, dass sich die Staatsrech- Ausland sehr umstritten waren, ist deren Akzeptanz heute

nung 1992 noch trister als erwartet präsentiert, schliesst sie zweifellos vorhanden. Wir alle erinnern uns noch gut daran,

doch mit einem Defizit von etwa 4 Milliarden Franken ab. Auch dass sich das Ausland damals gegen unsere Abgaben ge-

in den kommenden Jahren drohen uns weitere jährliche Defi- sträubt und Retorsionsmassnahmen ergriffen hat Heute hat

zite in Milliardenhöhe. sich das Klima in Europa zugunsten von Strassenbenützungs-

Als Parlament sind wir aufgerufen, jede sich bietende Gele- abgaben wesentlich verbessert. So wird heute auch in der EG

genheitwahrzunehmen, um dem Bund nicht nurseine bisheri- über die Einführung von Strassenbenützungsabgaben disku-

gen Einnahmenquellen zu garantieren, sondern diese wenn tiert Ein neuer Richtlinienentwurf der EG-Kommission vom

immer möglich sogar zu verbessern. Vor diesem finanzpoliti- September 1992 will im ganzen EG-Raum Benützungsgebüh-

schen Hintergrund sind also die heutigen drei Vorlagen über ren zulassen. Erhoben werden sollen sie entweder in der Form

die Verkehrsabgaben zu betrachten. von Autobahngebühren wie in Frankreich oder aber als Vi-

Sodann haben neueste verkehrspolitische Veröffentlichungen gnette wie in der Schweiz Später soll ein harmonisiertes Sy-

ergeben, dass der Strassengüterverkehr - trotz Rezession - stem angestrebt werden.

im Jahre 1991 neue Rekordwerte aufweist. Die Gütertrans- Auch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat

porte zwischen Nordeuropa und Italien beispielsweise sind kürzlich beschlossen, zusätzlich zu einer Anhebung der Mine-

auf den Rekordstand von rund 94 Millionen Tonnen angestie- ralölsteuer ab 1994 eine Autobahnvignette einzuführen, und

gen, wobei bemerkenswert ist, dass der in- und ausländische zwar sowohl für Lastwagen als auch für Personenwagen.

Redevances sur l'utilisation des routes 262 28 avril 1993

Solche Entwicklungen sind für uns erfreulich, wenn man an heit nachgelebt Die Kosten, die der Verkehr verursacht, hat er

die zahlreichen Proteste denkt, die die schweizerischen Stras- gemäss dem Verursacherprinzip zu bezahlen. Dieses Prinzip

senverkehrsabgaben nach ihrer Einführung gerade in der ist übrigens von der EG im Transitabkommen anerkannt wor-

Bundesrepublik Deutschland ausgelöst hatten. Diese euro- den. Diesem Abkommen hat auch das Parlament kürzlich zu-

päischen Entwicklungen bestätigen die Richtigkeit unserer gestimmt Mit der zumindest teilweisen Umsetzung dieses

bisherigen Verkehrspolitik - eine Verkehrspolitik, die nachhal- Verursacherprinzips werden auch die Wettbewerbsverzerrun-

tig von unserem Departementsvorsteher vertreten wird. gen zwischen privatem und öffentlichem Verkehr vermindert

Einige Bemerkungen zu den Erträgen aus den Benützungsab- Deshalb sind die Verfassungsbestimmungen bezüglich

gaben und zur Strassenrechnung: Die Schwerverkehrsab- Schwerverkehrsabgabe und bezüglich Autobahnvignette

gabe erbringt gegenwärtig etwa 140 Millionen Franken jähr- grundsätzlich zu erneuern und die Abgabesätze der Teuerung

lich. Davon entfallen etwa 17 Prozent auf die ausländischen anzupassen.

Fahrzeuge. Der Ertrag aus der Autobahnvignette beläuft sich Welches sind nun die Ziele der beiden Beschlussentwürfe A

heute auf über 200 Millionen Franken; davon stammt rund die und B? Die Beschlussentwürfe A und B beinhalten folgende

Hälfte von ausländischen Fahrzeugen. drei Hauptanliegen:

Die jährlichen Zuwachsraten von gegen 5 Prozent liegen of- 1. Sie wollen die Abgaben über das Jahr 1994 hinaus in der

fensichtlich über den Steigerungen der entsprechenden bestehenden und akzeptierten Form verlängern. Obwohl die

Strassenverkehrssegmente, woraus wiederum auf eine zu- pauschale Schwerverkehrsabgabe später durch eine lei-

nehmende Akzeptanz der Abgaben geschlossen werden stungsabhängige Schwerverkehrsabgabe abgelöst werden

kann. Sowohl der Erstrat als auch Ihre vorberatende Kommis- soll und somit der Beschlussentwurf A eigentlich nur eine

sion wollen den Strassenverkehr auch inskünftig zur Finanzie- Uebergangslösung darstellt, soll dieser nach Auffassung der

rung seiner Wegekosten heranziehen. Selbst unter Berück- Kommissionsmehrheit dennoch befristet werden. Wir werden

sichtigung der heutigen Abgaben decken nämlich gemäss un- uns in der Detailberatung mit dieser Thematik auseinanderzu-

serer bisherigen Strassenrechnung weder der Strassengüter- setzen haben.

noch der Strassenpersonenverkehr ihre Wegekosten voll. 2. Neu werden künftig eine Zweckbindung der Erträge und

Dies, obwohl gemäss heutiger Strassenrechnung die soge- eine Ertragsbeteiligung der Kantone vorgesehen. Die bis

nannten externen Kosten und Nutzen des Strassenverkehrs heute fehlende Zweckbindung hat im In- und Ausland immer

nichterfasstsind. wieder Kritik hervorgerufen, weil diese Abgaben als vorausset-

Unter externen Kosten können wir beispielsweise die unge- zungslos geschuldete Steuer betrachtet wurden. Mit der

deckten Unfall- und Emissionskosten oder aber die Kosten für Zweckbindung tragen wir also nicht nur der bisherigen Kritik,

Bodenbeanspruchung usw. verstehen. sondern auch dem Transitabkommen mit der EG Rechnung.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission aber mit Be- Es soll also künftig der Abgabecharakter hervorgestrichen

friedigung zur Kenntnis genommen, dass das zuständige De- werden.

partement bestrebt ist, so rasch als möglich die erforderlichen Gleichzeitig können die Mittel, die der Strassenverkehrsteil-

Unterlagen zu beschaffen, um künftig auch die sogenannten nehmer aufbringt, künftig analog dem Ertrag des Zollzuschla-

externen Kosten in die Strassenrechnung mit einbeziehen zu ges gemäss Artikel 36ter der Bundesverfassung verwendet

können. Die Kommission legt Wert auf diese Feststellung und werden, d. h. nicht bloss für reine, eigentliche Infrastrukturko-

auf diese Zusicherung. sten, sondern auch für Umwelt- oder Lärmschutzmassnah-

Wie Sie alle aus einer Zuschrift vom 16. April 1993 des Astag, men, für Schutzbauten gegen Naturgewalten oder zur Förde-

des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes, entnehmen rung des Huckepackverkehrs.

konnten, widersetzt sich dieser vehement einer Erhöhung der Die Zweckbindung gemäss Artikel 36ter hat überdies den Vor-

Schwerverkehrsabgabe, indem er behauptet, zusammen mit teil, dass auch die Kantone an den Erträgen aus den Abgaben

der eben beschlossenen Treibstoffzollerhöhung würde die künftig partizipieren können. Diese Beteiligung der Kantone

künftige Erhöhung der Strassenbenützungsabgaben insge- führt immerhin zu einem gewissen regionalpolitischen Aus-

samt eine Ueberdeckung der Strassenkategorienrechnung gleich - ein Anliegen, das in unserem Rat ja immer wieder be-

ergeben. tont wird.

Diesen Schlussfolgerungen kann ich nicht folgen. Trotz der 3. Das dritte Ziel und Hauptanliegen ist, dass die Abgabesätze

kürzlich erfolgten Treibstoffzollerhöhung um 20 Rappen pro der seit 1985 aufgelaufenen Teuerung angepasst werden. Der

Liter benötigen wir auch die auf den 1. Januar 1995 vorgese- Bundesrat soll künftig die Abgabesätze auf dem Verordnungs-

henen erhöhten Strassenbenützungsabgaben. Weshalb? In weg der Teuerung anpassen können. Ueber diese Anpas-

den nächsten Jahren werden beim Strassenverkehr grosse sungskompetenzwerden wir uns ebenfalls noch in der Detail-

Aufgaben und Auslagen auf uns zukommen; diese müssen al- beratung unterhalten müssen.

lesamt aus der Treibstoffzollkasse bestritten werden. Denken Aus den aufgezählten drei Zielsetzungen ersehen Sie, dass es

wir an die rasche Fertigstellung des gesamten restlichen Na- also-abgesehen von den Anpassungen an die Teuerung und

tionalstrassennetzes. Diese Aufgabe beansprucht nach einer die Zweckbindung - heute in den Beschlussentwürfen A und

Information, die wir in der Kommission erhalten haben, noch B nur um die Verlängerung der bereits existierenden und voll

etwa 20 Milliarden Franken. Denken wir an die enormen Ko- akzeptierten Abgaben geht Ausschliesslich darüber gilt es im

sten für den künftigen Unterhalt und die kostspielige Erneue- Zusammenhang mit diesen beiden Beschlussentwürfen zu

rung der inzwischen alternden Nationalstrassenteilstücke und diskutieren. Erst beim Beschlussentwurf C beschreiten wir

der Nationalstrassentunnels! Nicht zu vergessen ist der Bau Neuland.

der Neat, der zu 25 Prozent aus Treibstoffzollmitteln finanziert Zum Beschlussentwurf C liegt ein Nichteintretensantrag sei-

werden soll. tens einer Kommissionsminderheit vor, angeführt von Herrn

Die Bauteuerung wird auch in den kommenden Jahren zuneh- Kollege Loretan. Ich begründe nun den Antrag der Kommis-

men. Zu beachten ist ferner, dass der Bund dem gesamten sionsmehrheit auf Eintreten auf diesen Beschlussentwurf. Die

Strassensektor für die Finanzierung der Nationalstrassen an- Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen Eintreten auf den Be-

fänglich grosse Beträge vorgeschossen hat Eine allfällige schlussentwurf C, denn dieser bildet nach unserer Auffassung

kurzfristige Ueberdeckung würde also nur eine Kompensation einen Eckpfeiler unserer künftigen Verkehrspolitik. Die lei-

dieser Vorschüsse darstellen. stungs- oder verbrauchsabhängige Schwerverkehrsabgabe

Sie sehen: Eine teuerungsbedingte Anpassung ist heute soll nämlich zum gegebenen Zeitpunkt das heutige, pau-

durchaus berechtigt, dadie entsprechenden Kosten ausgewie- schale und zugegebenermassen mit gewissen Mängeln be-

sen sind. Eine zusätzliche Inanspruchnahme allgemeiner Bun- haftete Abgabesystem ersetzen.

desmittel für den Strassenbau wäre angesichts der leeren Bun- Mit diesem künftigen Systemwechsel lassen sich wiederum

deskasse nicht nur nicht zu verantworten, sondern geradezu folgende Ziele realisieren:

fatal ; solches kann bestimmt nicht ernsthaft erwogen werden. 1. kann das Verursacherprinzip optimaler als bisher verwirk-

Mit der Weiterführung der bisherigen Strassenbenützungsab- licht werden; Fahrzeuge, die viel fahren, zahlen bedeutend hö-

gaben wird auch dem Prinzip der sogenannten Kostenwahr- here Abgaben als Fahrzeuge, die wenig fahren;

28. April 1993 263 Strassenbenützungsabgaben

2. wird die Zahl der Leerfahrten vermindert, indem ein zusätzli- ich zum vorliegenden Geschäft über die Verlängerung der

cher Anreiz geschaffen werden soll, die Auslastung der Last- Strassenbenützungsabgaben nur noch sagen: Der Krug geht

wagen weiter zu optimieren; unnützer Verkehr wird also zu- zum Brunnen, bis er bricht; der Bundesrat holt Mehreinnah-

rückgebunden; men aus dem Verkehr, bis er vom Volk gestoppt wird. Der Bun-

3. erlaubt diese leistungsabhängige Abgabe auch, dem Stras- desrat verlangt ganz eindeutig zuviel auf einmal. Die kumulier-

sengüterverkehr nebst den ungedeckten Wegekosten schritt- ten Begehrlichkeiten überschreiten in dieser Vorlage die Reiz-

weise einen Teil der sogenannten externen Kosten - also schwelle des Erträglichen, nämlich:

Lärm, Luftbelastung, Unfälle, Gebäudeschäden usw. - unter 1. Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe;

gleichzeitiger Anrechnung der sogenannten externen Nutzen 2. Erhöhung der Autobahnvignette;

anzulasten; 3. Zementierung von Autobahnvignette und Schwerverkehrs-

4. kann mit dieser künftigen Abgabe auf wirksame Art Umwelt- abgabe in der Verfassung, indem neu keine Befristung mehr

schutz betrieben und ein Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet vorgesehen ist;

werden; 4. totale Kompetenzverschiebung zugunsten des Bundesra-

5. soll die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eine tes, indem dieser neu Autobahnvignette und Schwerverkehrs-

flankierende Massnahme zur Auslastung der Neuen Eisen- abgabe erhöhen kann, ohne Parlament und Volk auch nur zu

bahn-Alpentransversale darstellen; es soll eine vermehrte Ver- fragen;

lagerung des Fernschwerverkehrs auf die Schiene erreicht 5. beim Bundesbeschluss über die Einführung einer lei-

werden. stungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Vorlage C) wird

Die Einführung dieser Abgabe muss aber - das möchte ich versucht, auch noch Verfassungsrechtauf Vorrat zu schaffen.

betonen - in enger Uebereinstimmung mit der EG erfolgen, Diese Blankoscheckausstellung auf der ganzen Linie an den

denn der Verkehr ist heute international ausgerichtet Ein Al- Bundesrat kann ich in dieser Form nicht unterschreiben. Ich

leingang der Schweiz würde offensichtlich den Verkehrsfluss behalte mir deshalb vor, falls der Entwurf des Bundesrates die

stören und Friktionen schaffen - dies zum Nachteil unserer Parlamentshürde unverändert passiert, im Vorfeld der Volks-

schweizerischen Wirtschaft. abstimmung gegen diese Vorlage anzutreten. Dies würde mir

Eine international abgestimmte leistungsabhängige Schwer- um so leichter fallen, als vor allem die kleinkarierte, unmo-

verkehrsabgabe gewährleistet auch eine Gleichbehandlung derne und tourismusfeindliche Autobahnvignette im Zeitalter

der in- und ausländischen Fahrzeuge. Aber die konkrete Aus- des grösser werdenden Europas aus grundsätzlichen Ueber-

gestaltung der leistungs- oder verbrauchsabhängigen legungen überhaupt in Frage gestellt werden müsste.

Schwerverkehrsabgabe muss der späteren Ausführungsge-

setzgebung vorbehalten bleiben. Heute geht es einzig und al- Loretan, Sprecher der Minderheit: Ich werde ins gleiche Hörn

lein darum, mit dem Beschlussentwurf C rechtzeitig eine Ver- stossen wie Kollege Büttiker.

fassungsgrundlage zu schaffen, um damit einen Zeitvor- Der Bundesrat begründet in seiner Botschaft (Seite 25) seine

sprung zu erzielen. Sobald nämlich die EG ihren Entscheid zur Absicht, schon jetzt - parallel mit der Weiterführung und Ver-

Ausgestaltung der Strassenbenützungsabgaben getroffen teuerung der bestehenden Schwerverkehrsabgabe - einen

hat, sind wir aufgrund der vorhandenen Verfassungsgrund- neuen Verfassungsartikel für eine leistungsabhängige

lage jederzeit in der Lage, unverzüglich auch die erforderliche Schwerverkehrsabgabe vorzuschlagen, vor allem mit der Not-

Ausführungsgesetzgebung zu erlassen. wendigkeit, auf diesem Gebiet ein europapolitisches Signal

Entgegen den in der Kommission vorgebrachten Befürchtun- auszusenden.

gen schaffen wir also mit dem Beschlussentwurf C nicht «Ge- Solche «Euro»-Signale mit Ungewisser Wirkung werden in die-

setze auf Vorrat». Das Parlament behält nämlich auch mit der sen Tagen häufig ausgesendet Nach Meinung des Bundesra-

Verabschiedung des Beschlussentwurfes C seine völlige tes soll das Schweizervolk mit dem Erlass einer neuen, verfas-

Handlungsfreiheit, und auch das Volk wird nach der Gutheis- sungsrechtlichen Kompetenznorm den Willen unseres Lan-

sung der Verfassungsgrundlage gemäss Beschlussentwurf C des nach aussen unterstreichen, diese neue Abgabe mit der

nicht ausgeschaltet Ueber das Gesetzesreferendum bleibt EG abzustimmen. Es soll damit im weiteren bekräftigt werden,

nämlich auch hinsichtlich der erforderlichen Ausführungsge- dass möglichst bald eine leistungsabhängige Schwerver-

setzgebung der letzte Entscheid nach wie vor beim Volk; das kehrsabgabe eingeführt wird.

muss mit aller Klarheit hervorgehoben werden. Ein weiteres Argument des Bundesrates ist der Zeitgewinn.

Mit der Gutheissung des Beschlussentwurfes C setzen wir Dieser sei zu realisieren, um es unserem Land zu ermögli-

aber heute gleichzeitig das erforderliche Zeichen dafür, dass chen, die Koordination mit dem vergleichsweise weniger zeit-

wir effektiv gewillt sind, baldmöglichst eine leistungsabhän- aufwendigen Gesetzgebungsverfahren der EG sicherzu-

gige Schwerverkehrsabgabe in Uebereinstimmung mit dem stellen.

Ausland zu erheben. Die gute Absicht des Bundesrates soll keineswegs bestritten

Aus all dem Gesagten heraus beantragt Ihnen die vorbera- oder in Misskredit gebracht werden. Dass der Uebergang vom

tende Kommission einstimmig, auf die Beschlussentwürfe A heutigen, pauschalierenden und damit da und dort ungerech-

und B einzutreten. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ih- ten System der Schwerverkehrsabgabe zu einem leistungsab-

nen, den Nichteintretensantrag der Minderheit (Loretan) zum hängigen System irgendeinmal kommen muss, ist unbestrit-

Beschlussentwurf C abzulehnen und auf diesen Beschluss- ten. Ebenso unbestritten ist, dass dieser Uebergang dereinst-

entwurf C ebenfalls einzutreten. bezogen auf die Zukunft - europakonform sein muss. Dazu

Ich glaube, dass es mit dem Eintreten und der Zustimmung zu verpflichtet uns auch das Transitabkommen zwischen der EG

diesem finanz- und verkehrspolitischen Paket heute gleichzei- und der Schweiz vom Oktober 1991.

tig um ein verkehrspolitisches Bekenntnis geht: dass wir näm- Aber weder europäisches Recht noch zwingende Vorgaben

lich bereit sind, die Geltungsdauer der heutigen Abgaben zu unserer eigenen Rechtsordnung können uns dazu bringen,

verlängern und gleichzeitig die Grundlagen für neue, mo- den Verfassungsartikel 36quater (neu) BV, wie ihn der Bun-

derne, leistungs- oder verbrauchsabhängige Verkehrsabga- desrat mit dem Beschlussentwurf C jetzt vorschlägt, heute

ben zu schaffen. schon zu beschliessen und ihn Volk und Ständen - wie es of-

Es geht aber auch um die Fortführung unserer im In- und Aus- fenbar vorgesehen ist - gleichzeitig mit der Weiterführung der

land bewährten, konsistenten Verkehrspolitik, die die ökologi- bestehenden Schwerverkehrsabgabe sowie der National-

sche Verantwortung und die ökonomische Vernunft miteinan- strassenabgabe vorzulegen.

der verbindet, wie sich jeweils der Herr Bundespräsident aus- Ich bezweifle sehr, dass der Bürger im Moment, da er über die

zudrücken pflegt Weiterführung und die Erhöhung bestehender Belastungen

für ein Ja an die Urne gebeten wird, Verständnis für Verfas-

Büttiker: Nach der Zustimmung von Volk und Ständen zur sungsgesetzgebung auf Vorrat-mit unbekannten, neuen und

Treibstoffzollerhöhung am 7. März 1993 und der bereits erfolg- wohl noch höheren Belastungen - aufbringt Da wird ihn die

ten Ankündigung neuer Steuern und Abgaben durch den Bun- Möglichkeit des fakultativen Referendums gegen die spätere

desrat im Sinne eines «Einnahmenspiels ohne Grenzen» kann Gesetzgebung kaum zu einer anderen Meinung bringen. Er

Redevances sur l'utilisation des routes 264 28 avril 1993

wird eben dann zu allen drei Vorlagen dieses Multipacks nein tenznorm für eine leistungsabhängige Schwerverkehrsab-

sagen. Das will der Bundesrat wohl zuletzt gabe gestattet Deren Ausgestaltung soll auf Gesetzesstufe er-

Ich frage Sie: Ist es klug, ein Scheitern der an sich -von wichti- folgen, weshalb - so ist es in der Botschaft nachzulesen - de-

gen Details abgesehen - unbestrittenen Vorlagen A und B, vor ren Auswirkungen heute nur generell und lediglich in den gro-

allem die Weiterführung der heute geltenden Ordnung, zu ris- ben Tendenzen dargelegt werden können. Für eine detaillierte

kieren, nur weil man partout gleichzeitig die leistungsabhän- Darstellung wird auf die Ausführungsgesetzgebung verwie-

gige Schwerverkehrsabgabe in der Verfassung verankern sen. So bleibt es vorläufig auch in bezug auf die Auswirkungen

will? Würde sich da nicht eher ein zweistufiges, zeitlich gestaf- auf die Berg- und Randgebiete bei ein paar allgemeinen Fest-

feltes Vorgehen empfehlen? Ich bin dieser Meinung. stellungen.

Diese Fragen und meine Antwort darauf haben mich zu mei- Immerhin schlägt der Bundesrat vor, die Auswirkungen der

nem Nichteintretensantrag zum Beschlussentwurf C veran- Abgabe in Berg- und Randgebieten zu überprüfen. Auch

lasst, welcher von drei Kollegen aus der Kommission unter- könnte dann ein Ausgleich bei der Beteiligung am Reinertrag

stützt wird. Es sind also nicht grundsätzliche Einwände, son- erfolgen, wenn es sich zeigen sollte, dass die Abgabe diese

dern politische, taktische Ueberlegungen, die mich zu diesem Gebiete benachteiligen könnte. Das ist nach meinem Dafür-

Antrag geführt haben. Diese müssen im Vordergrund stehen, halten ohne Zweifel der Fall. Denn der Anteil der Schienen-

insbesondere auch deshalb, weil -wie Kollege Büttiker ausge- transporte von und nach diesen Regionen liegt wesentlich un-

führt hat - dem steuerpolitischen Feld grössere Umackerun- ter den Vergleichszahlen der übrigen Regionen.

gen bevorstehen. In den Berg- und Randgebieten sind immer wieder überdurch-

Wir wissen alle, wie heikel es werden wird, die Zustimmung der schnittlich lange Zufahrtsstrecken zu bewältigen, und die Ver-

Stimmbürgerschaft zur Umstellung von der Warenumsatz- sorgung ist in weiten Teilen nur mittels Strassentransporten

steuer zur Mehrwertsteuer zu erlangen, dies besonders dann, möglich, weil Schienenanschlüsse fehlen.

wenn mit dem Systemwechsel gleichzeitig mehr Einnahmen So kommt es dann dazu, dass in entlegenen Talschaften - ich

für die Bundeskasse und anderes «Beigemüse» damit verkop- nenne eine periphere Talschaft par excellence, das Münster-

pelt werden sollen. tal -, in Talschaften also, die infolge der grossen Entfernungen

Nicht genug: In den letzten Wochen sind erneut Absichten zu den Zentren auf billige Treibstoffpreise angewiesen wären,

und Projekte für neue Steuern und Abgaben im Bereich der gerade das Gegenteil zutrifft und Höchstpreise zu bezahlen

Energie und der Luftreinhaltung in die Oeffentlichkeit gedrun- sind.

gen, so eine allgemeine Energiesteuer und/oder eine C02- Ich ersuche deshalb in Würdigung dieses Sachverhalts um

Steuer - und was der Projekte noch mehr sind. Da kann von eine bundesrätliche Bestätigung der in der Botschaft enthalte-

Koordination im Bundeshaus kaum mehr die Rede sein, im nen Andeutung, wonach eine Benachteiligung dieser Gebiete

Gegenteil: Man kommt manchmal um den Eindruck nicht nicht die Folge sein darf und dass nötigenfalls ein Ausgleich

herum, dass Bundesrat und Verwaltung alles tun, um dem im Rahmen der Beteiligung am Reinertrag zu verwirklichen ist

Stimmbürger und Steuerzahler den Schimmel scheu zu ma- Dies vorausgesetzt, bin ich für Eintreten auf alle drei Vorlagen.

chen. Oder hat das «Wunder» der Treibstoffzollerhöhung den

Bundesrat übermütig gemacht? Er muss die Frage selber be- Bisig: Kostenwahrheit, gleich lange Spiesse, Beseitigung der

antworten. Wettbewerbsverzerrungen, Verursacherprinzip sind Zielset-

Ich bin für Eintreten auf die Beschlussentwürfe A und B. Ich zungen, die offenbar nicht so leicht umgesetzt werden kön-

plädiere aus den dargelegten Gründen für Nichteintreten auf nen, wie man allgemein annimmt, zumindest nicht im Stras-

den Beschlussentwurf C. Bei den Beschlussentwürfen A und senverkehr. Wäre dies ohne weiteres möglich, wären wir uns

B unterstütze ich allerdings die Kollegen Büttiker und Bühler wohl rasch einig - vor allem bei den Beschlussentwürfen A

Robert, was die Weiterführung der heutigen Abgabeordnung, und B, geht es doch bei diesen lediglich um Verlängerungen

die Kompetenz zur Erhöhung der Abgaben und die Befristun- und Anpassungen. Wenn nun aber die Grundlagen nicht über

gen betrifft alle Zweifel erhaben sind, ist eine Anpassung an die Teuerung

auch nicht ohne Vorbehalte möglich.

Gadient: In den meisten Ländern haben sich heute Strassen- Von welcher Teuerung ist hier die Rede, wenn nicht von der

benützungsabgaben in der einen oder anderen Form einge- Strassenverkehrskosten-Teuerung? Diese hat mit der Lebens-

spielt; das ist eine Tatsache. Strassenbenützungsabgaben kostenteuerung - wenn überhaupt - nur am Rande zu tun.

sind zu Recht auch so lange beizubehalten, als der private Uebereine Berechnung der Teuerung bezüglich Bau und Un-

Strassenverkehr die von ihm verursachten Kosten nicht deckt terhalt von Strassen verfügen wir nicht - noch nicht-, und die

Mit den neuen Beschlussentwürfen soll diesem Grundsatz einzig verfügbaren Lebens- und Wohnbaukostenindizes wei-

nachgelebt werden. Ich kann deshalb die Bedenken meiner chen vielfach voneinander ab, vor allem im jetzigen Zeitpunkt

Vorredner nicht teilen. sogar recht deutlich. Wo bleibt da die Kostenwahrheit?

Je nach Aufrechnungsart der Kosten des privaten Verkehrs Die Strassenbenützungsabgaben sind eingeführt, und nur

kommt man heute - mit Ausschluss der externen Kosten und wenige denken ernsthaft daran, diese wieder aufzuheben. Die

Nutzen -, was den Kostendeckungsgrad anbelangt, zwar zum Anwendungsphase hat aber klar gezeigt, dass Unschönhei-

Teil zu recht unterschiedlichen Zahlen. Die sorgfältige Ana- ten vorkommen, um nicht von Unkorrektheiten zu sprechen.

lyse, wie sie von der Kommission gefordert wird, ist deshalb Jetzt hätten wir die Gelegenheit, diese auszumerzen.

am Platz und angezeigt Eine leistungsabhängige Abgabe als In den vorliegenden Beschlussentwürfen ist in dieser Rich-

flankierende Massnahme zur Neat, wie sie für den Schwerver- tung aber nichts zu finden. Anhänger- und Sattelzüge von glei-

kehr geplant ist, ist sicher bevorzugt zu behandeln, falls Ko- cher Tonnage werden beispielsweise nach wie vor ungleich

sten und Nutzen genau abrechenbar sind und deren Berück- behandelt, obwohl sie vergleichbare Kosten verursachen. Die

sichtigung europaweit eingeführt wird. Dem Kriterium der jährlichen Abgaben differieren um bis zu 1000 Franken oder

gleich langen Spiesse ist dabei unbedingt Rechnung zu tra- 25 Prozent; Anhänger werden nach wie vor unverhältnismäs-

gen und der Beteuerung, dass eine Anpassung der Abgaben sig belastet Dies trifft vor allem für die selten benützten Anhän-

in Abstimmung mit den EG-Ländern gesehen wird, nachzule- ger zu, wie sie im Baugewerbe im Einsatz stehen.

ben. Die Schweiz hat hier eine gewisse Pionierrolle gespielt, Nachdem der Nationalrat eine Korrektur dieser Unstimmigkei-

und allmählich setzt sich in Europa der Gedanke durch, dass ten abgelehnt hat und auch unsere Kommission diesbezüg-

wir der Kostenwahrheit in diesem wichtigen Bereich vermehrt lich bei der Vorlage bleiben will, begnüge ich mich als Kom-

nachkommen sollten. missionsmitglied mit einem kritischen Hinweis. Befriedigend

Es ist positiv, dass die Beschlussentwürfe die Zweckbindung ist für mich die Sache allerdings nicht Den Antrag Bühler Ro-

der Strassenbenützungsabgaben in den Vordergrund stellen bert bewerte ich in dieser Beziehung als das kleinere Uebel.

und die Kantone damit auch von den Erträgen profitieren Etwas mehr liegt bezüglich der vorgeschlagenen Teuerungs-

können. anpassung auf dem Verordnungsweg und einer (fehlenden)

Als Vertreter des territorial grössten Bergkantons sei mir im Befristung drin.

Rahmen des Eintretens ein Wort zur Einführung der Kompe- Erstere will der Nationalrat dem Referendum unterstellen, und

28. April 1993 265 Strassenbenützungsabgaben

eine starke Minderheit der ständerätlichen Kommission teilt sem Prinzip ebenfalls zu. Aber auch hier müssen gewisse

diese Meinung. Meine eingangs gemachte Feststellung, dass Grenzen gesehen werden. Die Verteuerung darf nicht zur Ver-

wir über keine Daten bezüglich Strassenbaukostenteuerung unmöglichung oder zur unzumutbaren Erschwerung von

verfügen, rechtfertigt es sicher, dass wir dem Bundesrat Grundfunktionen führen. Auch hier muss die besondere Situa-

keinen Blankoscheck zur Anpassung der Teuerung auf dem tion in den Rand- und Bergregionen berücksichtigt werden.

Verordnungsweg ausstellen, wissen wir doch nicht einmal, Herr Kollege Gadient hat bereits auf diese Zusammenhänge

von welcher Teuerung die Rede ist. Da passt die vom National- hingewiesen. Ich erwähne sie ebenfalls, um die ungeteilte

rat beschlossene Abänderung schon eher in die politische Standesstimme von Graubünden wieder einmal zum Aus-

Landschaft. druck zu bringen und um dadurch zu zeigen, dass es uns mit

Wenig Verständnis bringe ich für die fehlende Befristung in dem Anliegen Ernst ist Es ist ungerecht und darf nicht auf

den Beschlussentwürfen A und B auf; dies vor allem, weil mei- Dauer hingenommen werden, dass ausgerechnet die Rand-

nem Einwand bezüglich fehlender Kostenwahrheit in der gebiete, die sonst schon schwach sind, ohne Kompensation

Kommissionsberatung nicht widersprochen werden konnte. benachteiligt werden. Diese Bemerkung drängt sich im Ge-

Die Tabelle auf Seite 42 der Botschaft (Anhang 1) zeigt un- samtzusammenhang auf, ohne dass ich daraus eine Opposi-

missverständlich, wo die Sünder in Sachen Unterdeckung der tion gegen die Vorlagen formulieren möchte.

Wegekosten zu suchen sind. Es ist dies nur in wenigen Kate- Ich bemerke dies - wie Kollege Gadient - besonders ange-

gorien der Schwerverkehr, vor allem nach dem positiven Ab- sichts der eben erfolgten Benzinpreiserhöhung, die sich im

stimmungsresultat vom 7. März 1993. Berggebiet besonders schwer niederschlägt, weil der Benzin-

Letztlich muss auch ich die Verfassungsgebung auf Vorrat im preis im Berggebiet an sich schon höher ist - eine Situation,

Beschlussentwurf Cals Servitut für eine Volksabstimmung be- die mir nicht ohne weiteres einleuchtet. So kostet ein Liter Ben-

werten, ist doch das Vorgehen der EG noch völlig offen und zin im Münstertal beispielsweise volle 8 Rappen mehr als in

der Souverän nicht so bundesratsgläubig, wie man es viel- Chu r.

leicht gerne hätte. Ich sage dies in diesem Zusammenhang, um den Bundesrat

Die drei Beschlussentwürfe sind verkehrsmässig, fiskalisch zu bitten, in Zukunft sein Augenmerk besonders auf diese Si-

und mit der Kostenwahrheit begründet. Gerade mit der Ko- tuation zu richten. Ich weiss nicht, wie man dem abhelfen

stenwahrheit ist es aber nicht weit her, und es empfiehlt sich, sollte. Vielleicht, indem man mit den grossen Benzinfirmen ein

bei den heutigen Entscheidungen die Volksabstimmung im ernstes Wort redet und von Solidarität, einem Solidaritätsbei-

Auge zu behalten. trag usw. spricht? Das schiene mir nötig und angebracht zu

Ich votiere darum für Eintreten, unterstütze aber den Antrag sein.

der Minderheit Büttiker (Art. 20 Abs. 3), den Antrag der Mehr- 3. Ich möchte auf meine Anträge bezüglich der künftigen An-

heit (Art 20 Abs. 8) und die Minderheitsanträge zu den Be- passung der Ansätze aufmerksam machen. Wir werden in der

schlussentwürfen B und C. Detailberatung darauf zurückkommen.

Ich beantrage einen Kompromiss zwischen Mehrheit und Min-

Cavelty: Ich bin für Eintreten und stimme den Vorlagen grund- derheit, indem ich weder dem Bundesrat noch dem Volk die

sätzlich zu. Ich möchte aber drei prinzipielle Bemerkungen an- Anpassungskompetenz geben möchte, sondern dem Parla-

bringen: ment, womit zur Verwesentlichung unserer Demokratie beige-

1. Strassenbenützungsabgaben haben einen zweifachen tragen werden könnte. Im übrigen scheint es mir richtig, mögli-

Sinn, nämlich den Sinn der Verkehrslenkung und den Sinn der che künftige Anpassungen nicht nur der Teuerung, sondern

Finanzbeschaffung. Als verkehrslenkende Massnahmen sol- allgemein den Strassenverkehrskosten anzugleichen, so wie

len sie dazu dienen, den Verkehr durch Verteuerung generell es die Minderheit vorschlägt und wie es der Nationalrat be-

einzudämmen und von der Strasse auf die Schiene zu schlossen hat. Damit stimme ich auch mit den Erwägungen

bringen. des Schweizerischen Strassenverkehrsverbandes überein.

Ich stimme dieser grundsätzlichen Ueberlegung zu, möchte Alles in allem bin ich für Zustimmung unter Empfehlung mei-

aber bemerken, dass eine grundsätzliche Eindämmung des ner Anträge in der Detailberatung.

Verkehrs nur sinnvoll ist, wenn es den unnötigen Verkehr be-

trifft Nötiger Verkehr hingegen soll natürlich nicht einge- M. Delalay: Le Conseil fédéral nous propose de proroger les

schränkt werden. Zum nötigen Verkehr zähle ich jenen, der redevances sur l'utilisation des routes nationales au moyen de

uns Arbeit und Verdienst bringt, namentlich - im Tourismus- la vignette autoroutière et de la taxe sur les véhicules utilitaires,

land Schweiz-im Tourismus. Es versteht sich nicht von selbst, en créant du même coup une base constitutionnelle qui vise à

dass man die Gäste, die aus dem Ausland zu uns kommen, l'introduction d'une taxe sur les poids lourds liée aux presta-

um Ferien zu machen, mit einer Abgabe belastet. Wenn die tions, ce qu'on appelle la taxe kilométrique. Les tarifs de ces

Tourismuskreise dem dennoch zustimmen - und das tun deuxtaxes sont relevés d'un peu plus de 30 pour cent et le pro-

sie -, verdienen sie für diese Haltung besondere Anerken- duit est affecté aux routes, selon le projet qui nous est pro-

nung. Dass sie dies in einem Moment tun, wo man der übrigen posé.

Exportindustrie mit Sonderanstrengungen helfend beistehen Vous savez qu'en Suisse romande, et spécialement dans la

möchte, muss hier besonders positiv vermerkt werden. Ich er- partie romande de mon canton, les plus grandes réserves sont

innere an die Mehrwertsteuerdiskussion. émises sur les distorsions de concurrence qu'entraînent les

Noch ein Wort zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf manipulations des taxes routières. En ce qui concerne plus

die Schiene: Eine solche Verkehrsverlagerung ist nur sinnvoll, particulièrement la redevance pour l'utilisation des routes na-

wenn eine Alternative vorhanden ist. Wo man keine Bahn hat, tionales, le prix de la vignette est, me semble-t-il, raisonnable

spielt diese Auswahlmöglichkeit nicht. Dies trifft für alle bahn- comparé à celui des redevances autoroutières pratiquées

losen Talschaften, besonders im Berggebiet, zu. Wenn das dans d'autres pays d'Europe et permet de faire contribuer

bahnlose Berggebiet den Strassenbenützungsabgaben den- équitablement les étrangers qui utilisent notre réseau de rou-

noch zustimmt - und das tut es -, darf diese Haltung ebenfalls tes nationales aux frais de la construction et de l'entretien des

positiv vermerkt werden. routes. Ce sont ces considérations qui nous font accepter une

In diesem Zusammenhang ist auf Artikel 36quatergemäss Be- adaptation - même si 33 pour cent d'augmentation me paraît

schlussentwurf C hinzuweisen, nach welchem - zu Recht - exagéré -, car si chacun va à ce rythme pour procéder aux

«die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und adaptations au renchérissement, nous ne sommes pas sur la

Randgebieten zu berücksichtigen» sind. Dazu gehören nach bonne voie pour juguler l'inflation.

der in der Kommission geführten Diskussion insbesondere Pour ce qui est de la taxe sur le trafic utilitaire, la proposition du

die bahnlosen Talschaften. Conseil fédéral consiste à la maintenir jusqu'à ce qu'elle soit

2. Die Hauptbegründung für die Strassenbenützungsabga- remplacée par une redevance liée aux prestations et eurocom-

ben liegt in der Finanzbeschaffung. Es geht darum, das Verur- patible. Nous sommes ici beaucoup moins convaincus de

sacherprinzip weiter zu realisieren und uns näherzubringen. l'opportunité de l'adaptation au renchérissement après les ré-

Vor allem Vorlage C geht in diese Richtung. Ich stimme die- centes augmentations du diesel de 22 centimes par litre, ce

Redevances sur l'utilisation des routes 266 28 avril 1993

qui fait de notre pays l'un des plus chers du monde pour ce voir comment ce qui sera prélevé auprès des citoyens et des

type de carburant La situation difficile des finances fédérales entreprises pourra être équitablement et partiellement rétro-

que nous connaissons tous rend évidemment ces recettes in- cédé par le biais des Etats cantonaux

dispensables pour la Confédération. Nous restons donc ou- Je ne voterai donc pas l'entrée en matière de l'arrêté C et,

verts à une augmentation de ces redevances sur le trafic rou- dans le cas où il serait finalement adopté par les Chambres fé-

tier utilitaire dans le cadre du renchérissement dérales, je me refuse d'avance à y apporter mon appui lors de

Mais le gouvernement fédéral propose en outre, pour la la consultation populaire.

deuxième phase, un nouvel article 36quaterde la Constitution

fédérale qui accorde à la Confédération la compétence d'intro- Plattner: Die beiden Strassenverkehrsabgaben, über die wir

duire, en collaboration avec la Communauté européenne, une heute reden, haben sich in den knapp zehn Jahren seit ihrer

taxe liée aux prestations des véhicules. Sur ce terrain, il n'est Annahme durch Volk und Stände bewährt. Wie es schon ei-

pas possible de suivre le Conseil fédéral, car il faut bien lui rap- nige Male gesagt wurde, helfen sie mit, die notorische Unter-

peler aujourd'hui que nous accepterions de la sorte une délé- deckung der Strassenrechnung zu mildern; sie sind ein Bei-

gation de compétence absolument inusitée. trag zur verursachergerechteren Belastung der Verkehrsteil-

Nous voulons bien admettre une adaptation des tarifs à des nehmer. Weil sie seinerzeit bei der Einführung befristet wur-

taux de progression qui dépassent largement le renchérisse- den, müssen sie heute verlängert und bei dieser Gelegenheit

ment, mais dès ce moment, nous voulons signifier au Conseil an die Teuerung angepasst werden. Das müsste eigentlich ein

fédéral que ça commence à suffire. Le peuple vient d'accepter Routinegeschäft sein; es ist erstaunlich, dass sich nicht nur

22 centimes d'augmentation sur les carburants pour l'es- der Nationalrat, sondern jetzt auch der Ständerat sehr viel Zeit

sence et pour le diesel. Dès qu'il a obtenu cette taxe supplé- nimmt, um über diese Gebühren zu reden.

mentaire, au résultat de laquelle nous avons contribué, c'est Die Gründe sind natürlich im Nationalrat und im Ständerat

un nouvel effort qui est demandé par le Conseil fédéral par nicht ganz dieselben. Es existieren im Nationalrat immer noch

l'augmentation de 33 pour cent des taxes routières. Comme Strassenverkehrslobbyisten, welche diese Abgaben ganz

cela ne fait pas suffisamment le poids pour le Conseil fédéral, auslauten lassen möchten. Sie existieren im Ständerat meines

il propose une délégation illimitée de compétence pour passer Wissens nicht und haben sich auch im Nationalrat nicht durch-

encore à d'autres taxes selon la prestation. Alors là, je dis: On a gesetzt Zu reden geben offenbar die Aenderungen, die der

déjà donné et ça suffit Bundesrat vorgeschlagen hat und die nun auch im Ständerat

L'argumentation du Conseil fédéral repose sur le fait que le tra- zu Minderheitsanträgen geführt haben.

fic ne couvre pas les coûts qu'il provoque. Nous n'en sommes Die wesentliche Aenderung gegenüber einer reinen Weiter-

pas du tout persuadés depuis l'augmentation de la taxe de führung ist der beantragte Bundesbeschluss C, welcher dem

22 centimes par litre du carburant, et surtout parce que le Bundesrat die Möglichkeit gibt, später - wenn es in Abstim-

compte routier est toujours et encore établi sur des bases mung mit anderen europäischen Ländern möglich ist-ohne

contestables qui ne tiennent pas compte de la charge provo- neue Verfassungsänderung und damit verknüpftes obligatori-

quée par les véhicules étrangers et qui ne prennent pas en sches Referendum eine fahrleistungsabhängige Schwerver-

considération les prestations du trafic routier pour l'économie kehrsabgabe einzuführen und die jetzige Abgabe auslaufen

générale. On parle beaucoup des frais externes, mais on ne zu lassen.

parle jamais de l'apport du trafic routier à l'économie générale. Für mich ist es keine Frage: Wir sollten diese Politik unterstüt-

Nous attendons donc de voir l'effet de l'augmentation de la zen, denn sie ist im Konzept richtig und liegt ganz auf der Linie

taxe sur les carburants et des redevances autoroutières pour einer weiteren, noch verursachergerechteren Belastung. Zu-

voir si le compte routier est couvert ou non. D'autre part, tant dem - ich bitte Sie, sich daran zu erinnern - haben wir uns mit

que les bases de calcul n'auront pas été revues, nous devons dem Transitvertrag, den wir mit der EG abgeschlossenen ha-

considérer que ce compte routier, comme beaucoup d'autres ben, explizit auf diese Linie festgelegt

statistiques, est pour l'heure une addition juste de chiffres In Artikel 12 des Abkommens heisst es, dass die Vertragspar-

faux. teien - auch die Schweiz - die schrittweise Einführung nach

En d'autres termes, nous acceptons aujourd'hui les adapta- Möglichkeit koordinierter Lösungen für die Besteuerung des

tions proposées par le Conseil fédéral, en considérant qu'il Strassenverkehrs anstreben, und zwar dergestalt, dass den

s'agit, et jusqu'à plus ample informé, d'un maximum. Nous re- Fahrzeugen in einer ersten Phase mindestens die Wegeko-

fusons de pénaliser davantage les régions périphériques et, sten und später, in einer zweiten Phase, auch die externen Ko-

dans le futur, nous voulons que le Parlement garde la main sten, insbesondere die Umweltkosten, angelastet werden sol-

pour décider de l'évolution de ces taxes. len. Wir sind vertraglich verpflichtet und nicht nur vom Konzept

Pour ces raisons, en ce qui concerne l'adaptation des rede- her dazu aufgerufen, den Strassenverkehr in Zukunft noch

vances pour le trafic utilitaire, je voterai la version du Conseil weiter zu verteuern. Denn er ist heute - da sind sich alle einig -

national, car j'estime qu'il n'est pas logique de l'indexer alors nicht so stark besteuert, dass er seine Kosten, insbesondere

que nous tendons au contraire à supprimer les automatismes die externen Kosten, selber tragen würde.

dans ce domaine. Je soutiendrai donc l'option que les rede- Ich erinnere Sie noch daran, dass die Neat - auch wenn sie

vances ne puissent être adaptées à l'avenir qu'au moyen d'un noch nicht bald fertiggestellt sein wird -oder unsere Fähigkeit,

arrêté fédéral soumis au référendum. Nous n'avons pas le sie zu finanzieren, davon abhängig sein wird, dass dannzumal

droit de soustraire une telle décision à la sanction populaire et der Strassenverkehr wirklich teuer genug ist Denn wir haben

je ne prêterai pas la main à un tel coup de force. uns im selben Transitvertrag verpflichtet, dass die Neat im

De même pour l'arrêté fédéral concernant l'introduction d'une kombinierten Verkehr Preisbedingungen anbieten muss, die

redevance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations, je gegenüber jenen im Strassengüterverkehr wettbewerbsfähig

me refuse une telle délégation de compétence du Parlement, sind.

et même du peuple, au gouvernement, car de deux choses Schon anlässlich der Diskussion des Transitvertrags habe ich

l'une, Monsieur le Président de la Confédération, ou bien le darauf hingewiesen, dass wir uns dies nur leisten können,

Conseil fédéral n'envisage pas dans un proche avenir l'intro- wenn die Strassenverkehrskosten hoch genug sind. Wenn sie

duction d'une taxe kilométrique ou sur la consommation et il auf dem heutigen Niveau blieben, müssten wir jede Fuhre des

ne sert à rien de lui donner cette compétence extraordinaire, kombinierten Verkehrs durch die Neat mit so vielen hundert

ou bien il veut les introduire le plus vite possible et je veux y Franken subventionieren, dass uns bald einmal der finanzielle

faire obstacle tant que les coûts occasionnés par la route à la Schnauf ausgehen würde. Auch von daher gesehen ist jetzt

collectivité n'auront pas été calculés d'une façon plus satisfai- der Moment gekommen, um damit zu beginnen, diese Stras-

sante sur la base d'un compte routier remanié. senverkehrskosten anzuheben. Wir müssen mit einfachen Lö-

Je n'entre pas ici en matière sur la déclaration de bonne inten- sungen das Prinzip der Kostenwahrheit auf den Strassenver-

tion de l'article 36quater alinéa 3 de la Constitution fédérale, kehr anwenden, nicht mit raffinierten, auf detaillierte Kostenbe-

qui veut tenir compte des répercussions de la redevance sur rechnungen abgestützten Verfahren. Die Wegekosten-Unter-

les régions de montagne et périphériques. J'aimerais bien sa- halt, Verzinsung und Amortisation des Strassennetzes - müs-

28. April 1993 267 Strassenbenützungsabgaben

sen voll angerechnet werden, aber auch die externen Kosten, Leerfahrten und unnötigen Verkehr verhindern. Sodann sind

die Umweltkosten und andere, sogar die nichtpekuniären so- es vor allem Umweltgründe, die uns veranlassen müssen, den

zialen Kosten müssen vollständig internalisiert werden. Die Schwerverkehr leistungsabhängig zu besteuern.

Summe dieser Kosten muss dem Strassenverkehr belastet Ich teile hier die Bedenken von Herrn Kollege Loretan nicht,

werden. Die Erhöhung der Ansätze, die auch in der jetzigen der aus abstimmungstaktischen Gründen den Bundesbe-

Debatte zu Kritik Anlass gibt, ist allein schon aus diesem schluss C verhindern will. Es mag sein, dass in meinen Lan-

Grund richtig, abgesehen davon, dass sie nicht wesentlich den die «autoparteiliche Befindlichkeit» weit besser ist als in

über die aufgelaufene Teuerung hinausgeht. den Mittellandkantonen. Doch haben wir in den letzten Jah-

Ich halte fest, dass die viel zitierte freie Wahl des Verkehrsmit- ren - auch vom Stimmbürger- klare Signale erhalten, dass ein

tels nur dann eine freie Wahl sein kann, wenn derjenige, der Umdenken in Richtung ökologische Besteuerung durchgrei-

die Wahl trifft, dies auch in voller Kenntnis der verursachten fen kann und auch eine gesetzliche Grundlage akzeptiert wird.

Kosten und des Nutzens tut Das heisst, dass diese Wahl nicht Wir tun gut daran, wenn wir aus Umweltgründen und aus

durch Subventionen verfälscht werden darf, wie das heute Gründen der Verkehrsökonomie auch auf Verfassungsstufe

noch der Fall ist, sondern eine kostenwahre, marktwirtschaft- den Mut haben, eine leistungsabhängige Abgabe einzufüh-

lich gerechtfertigte Wahl sein muss. Soviel zum Beschlussent- ren. Ich möchte aber daran erinnern, dass wir hier den öffentli-

wurf C, bei dem ich Sie um Zustimmung bitte und Eintreten für chen und den privaten Verkehr mit zwei verschiedenen Ellen

mich unbestritten ist. messen. Wir verlangen vom privaten Verkehr, dass er alle Ko-

Die andere wesentliche Modifikation der bestehenden Rege- sten selber deckt; längerfristig auch die externen. Beim öffent-

lung, die vom Bundesrat vorgeschlagen wird, betrifft die lichen Verkehr verlangen wir das bei weitem nicht. Mit meh-

Zweckbindung der Abgaben nach dem Modell des Treibstoff- reren Milliarden Franken finanzieren wir - allein auf Bundes-

zollzuschlags, d. h. die Einspeisung der Erträge aus den bei- ebene - die SBB; kantonal sind es ebensolche Beträge für den

den Abgaben in die Strassenkasse. Es erstaunt mich, dass öffentlichen Verkehr. Das ist aus Umweltgründen gerechtfer-

das hier kaum zum Gesprächsthema geworden ist tigt; andere Gründe gibt es kaum. Das rechtfertigt aber umge-

Es ist doch bemerkenswert, dass wir in einer Zeit, in der man - kehrt, auch andere Gründe bei der leistungsabhängigen

darüber sind wir uns einig - beim Strassenbau und beim Zur- Schwerverkehrsabgabe zu beachten: Es sind dies die regio-

verfügungstellen von Kapazitäten für den Strassenverkehr nalpolitischen und die regionalwirtschaftlichen.

eher bremsen müsste, noch und noch Gelder zweckgebun- Ich unterstütze die Vorredner vehement, die von Herrn Bun-

den in eine Strassenkasse hineingeben. Dies kann längerfri- despräsident Ogi die Zusicherung verlangt haben, dass bei

stig nur den Effekt haben, dass immer Geld da ist, umStrassen der Ausgestaltung der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-

zu bauen und den Strassenverkehr zu fördern. Ob das die rich- abgabe die regionalpolitischen und die regionalwirtschaftli-

tige Philosophie ist, ist doch mindestens fraglich. chen Aspekte berücksichtigt werden und dass nicht die ganze

Ich muss gestehen, dass mir diese Zweckbindung Mühe Schweiz über einen Leisten geschlagen wird.

macht, auch wenn ich die in der Vorlage festgehaltenen Argu- Nun aber drei Vorbehalte zu den Vorlagen A und B: Wir ma-

mente des Bundesrates nachvollziehen kann und sie ver- chen bei Abgabevorlagen immer wieder die gleichen Fehler -

stehe. Die Lösung hat neben den von mir geschilderten grund- die letzte Abstimmung über die Treibstoffzollzuschläge darf

sätzlichen Nachteilen sicher auch Vorteile, insbesondere die uns nicht übermütig und leichtsinnig machen -, die es zu ver-

Beteiligung der Kantone und die Mittelzuweisung an den kom- hindern gilt. Ich nenne drei Fehler, welche in der Vorlage des

binierten Verkehr; und sie hat natürlich den Vorteil, dass sie im Bundesrates wiederum enthalten sind:

Abstimmungskampf im Vorfeld dieser obligatorischen Abstim- 1. Die Anpassung an dieTeuerung: Ich lehne sie ab. Eineauto-

mung eine gewisse Erleichterung bieten wird. Ich kann mich matischeTeuerungsanpassungfürStrassenverkehrsabgaben

hier also anschliessen, aber das geschieht zähneknirschend: ist sachfremd. Wennschon, so ist eineAnpassung andieeffekti-

Ich halte diese Zweckbindung politisch für nötig, sachlich aber ven Strassenverkehrskosten gerechtfertigt, und zwar an die in-

im Grunde genommen für falsch. ternen und die externen Kosten. Ein blosser Teuerungsauto-

Ich empfehle Ihnen, auf alle drei Beschlussentwürfe einzutre- matismus aufgrund einer bundesrätlichen Verordnung darf in

ten und die Minderheitsanträge mit einer Ausnahme abzuleh- Verkehrsabgaben nie Platz greifen; er wäre auch unsinnig. In

nen: Ich bitte Sie jenen anzunehmen, welcher die Befristung anderen Bereichen waren wir nur bestrebt, Teuerungsautoma-

der Schwerverkehrsabgabe nach Vorlage A gemäss dem Be- tismen zu verhindern, und hier führen wir sie wieder ein.

schluss des Nationalrates bis zu dem Zeitpunkt verlangt, an 2. Wir sollten nun gelernt haben, dass Abgaben nur durch ei-

welchem die Gesetzgebung über eine fahrleistungsabhän- nen mindestens fakultativ referendumsfähigen Bundesbe-

gige Schwerverkehrsabgabe in Kraft tritt (Art. 20 Abs. SUeber- schluss erhöht werden dürfen. Insbesondere genügt ein blos-

gangsbestimmungen BV). ser Parlamentsbeschluss nicht, wenn künftig die externen Ko-

Folgen Sie dem Mehrheitsantrag nicht, der das fix auf sten zusätzlich einbezogen werden sollen.

Ende 2004 legen will. Es darf nicht passieren, dass wir die Nach der Botschaft des Bundesrates soll ja in den nächsten

Schwerverkehrsabgabe allenfalls ausser Kraft fallenlassen Jahren bereits eine neue Strassenrechnung geschaffen wer-

oder noch einmal verlängern müssten, wenn bis dahin die den, in welcher die externen Kosten einbezogen werden.

fahrleistungsabhängige Abgabe europaweit noch nicht einge- Wenn wir dann die Autobahnvignette und die Schwerverkehrs-

führt wäre. abgabe anpassen wollen, darf dies nicht einfach durch einen

Parlamentsbeschluss geschehen. Wir haben genügend Er-

Frick: Ich begrüsse die Modernisierung der beiden bestehen- fahrung aus früheren Abstimmungen, um zu wissen, dass der

den Verkehrsabgaben, jene für den Schwerverkehr und jene Bürger mindestens die Möglichkeit haben will, mitzu-

für die Autobahnbenützung. Ich unterstütze auch die beiden sprechen.

Stossrichtungen, die der Revision zugrunde liegen: Erstens 3. Zur Befristung: Wir haben im Zusammenhang mit den letz-

unterstütze ich die Zielsetzung, dass der Strassenverkehr ten Steuervorlagen zur Kenntnis nehmen müssen, dass der

seine Kosten selber decken soll, und zwar längerfristig nicht Bürger nicht bereit ist, eine unbefristete Abgabevorlage anzu-

nur die Wegekosten, sondern auch die externen Kosten. nehmen. Wir dürfen nicht den Fehler machen, nun bereits wie-

Zweitens unterstütze ich die Zielsetzung, dass die Einnahmen der unbefristete Abgabevorlagen mit Steuercharakter zur Ab-

zweckgebunden nach Artikel 36ter BV verteilt werden sollen. stimmung zu bringen.

Dies ist eine Aenderung der heutigen Rechtslage, aber eine Ich bin daher bei beiden Vorlagen klar für eine Befristung; das

notwendige. Wir können politisch nicht vom Autofahrer und ist schweizerische Tradition in Abgabevorlagen, und daran will

vom Transportgewerbe ständig zusätzliche Abgaben verlan- der Stimmbürger auch nichts ändern.

gen, ohne ihnen zuzusichern, dass diese Gelder auch zweck-

gebunden für den Verkehr verwendet werden. M. Cavadini Jean: Nous nous limiterons à la discussion du

Ich begrüsse im weiteren die Verfassungsgrundlagefüreine lei- principe de l'indexation, après avoir dit que nous entrons en

stungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Einmal tue ich dies matière sur deux propositions et après avoir répété notre op-

aus Gründen der Oekonomie im Transportwesen. Wir müssen position à la troisième.

Redevances sur l'utilisation des routes 268 28avril1993

En effet, la proposition d'introduire définitivement dans la Das Volk - Herr Cavelty hat es gesagt - sieht die Notwendig-

législation le principe de la vignette autoroutière et de la taxekeit einer angemessenen Belastung des Verkehrs und der Ko-

sur les poids lourds ne nous paraît pas acceptable. On rappel- stenbeteiligung durch die verschiedenen Verursacher und

lera d'abord que la question lancinante, controversée, de sa- Partner durchaus ein. Gerade die Abstimmung über die Ben-

voir si le compte routier est couvert ou non nous paraît au- zinzollerhöhung hat gezeigt, dass viele Bürgerinnen und Bür-

jourd'hui largement dépassée. Depuis le 7 mars dernier, le ger die grösseren Zusammenhänge und die Notwendigkeit ei-

peuple a accepté le doublement des redevances sur les car- ner angemessenen Belastung des Verkehrs eingesehen ha-

burants. La répartition de ces nouvelles recettes entraîne une ben und - ich nehme das Wort in den Mund - auch zu gewis-

couverture plus que satisfaisante de ce compte, et l'argument sen Opfern bereit sind. Wie wäre es sonst denkbar, dass Kan-

de l'insuffisance ne peut plus être ici invoqué. tone wie mein Heimatkanton Uri, mit einer dezentralisiert woh-

En outre, et c'est notre deuxième constatation, le principe nenden und stark - nach wie vor - auf den Individualverkehr

d'une indexation est pervers. On ne saurait l'évoquer pour jus- und auf das Auto angewiesenen Bevölkerung in den Bergen,

tifier d'une adéquation au coût de la vie. La mesure proposée mit einer erdrückenden Mehrheit zu dieser Verteuerung ja

relève autant du régime financier que de la politique routière. gesagt haben? Ein Zeichen staatspolitischer Weitsicht des

Or, nous savons qu'aucune option décisive n'est prise quant Volkes.

au régime financier. Nous en sommes à de nouveaux travaux 3. Ein Blankoscheck für den Bundesrat? Diese Melodie ist ver-

préliminaires, hésitant entre un Icha élargi et une TVA allégée. schiedentlich angespielt worden. Die Schwerverkehrsabgabe

Dans cette perspective, nous avons donc à nous abstenir und die Autobahnvignette sind von der Sache und der Zeit her

d'ancrer dans la législation, même routière, une telle mesure klar limitiert. Herr Büttiker hat eingewendet, man zementiere

qui prive le peuple d'un droit et qui préjuge d'une décision etwas. Wäre nicht - ich glaube, beim politischen Credo unse-

plus générale en matière de finances. res verehrten Kollegen Rolf Büttiker wäre das zu erwarten ge-

Enfin, et c'est notre dernière remarque, ce n'est pas l'indexa- wesen - ein viel grösserer Vorwurf an uns gerichtet worden,

tion sur les prix à la consommation qui doit être ici évoquée, wenn man diese Beträge nicht in die Verfassung hineinge-

mais bien les dépenses que les pouvoirs publics investissent schrieben, keine Leitplanken gesetzt hätte? Das wäre Grund

effectivement dans le réseau routier. Nous voici donc ramenés zu berechtigtem Misstrauen für den Bürger.

au problème précédent et nous avons dit que le compte rou- Die Beträge werden in die Verfassung hineingeschrieben - in

tier était aujourd'hui largement consolidé. welchem Staat macht man das heute? -, wie dies bei den

Nous acceptons donc les adaptations proposées par le Steuern auch der Fall ist. Sie haben eine verfassungsmässige

Conseil fédéral, mais nous ne le suivrons pas sur le chemin lé- Garantie, dass der Bundesrat mit uns nicht macht, was ihm

gislatif et constitutionnel qu'il suggère. La crainte du référen-einfallen könnte. Sie können diese Erhöhungsklausel nicht

dum peut être salutaire, et puis nous savons que le Conseil fé- einfach vom Bundesrat und vom Parlament aus handstreich-

déral ne saurait avoir crainte du peuple. artig, unter Umgehung des Volkes heraufsetzen. Die Ermächti-

L'arrêté C n'a pas non plus notre agrément. Il anticipe sur des gung an den Bundesrat zur Anpassung hält sich in ganz en-

dispositions européennes qui ne sont pas encore prises et il si- gem Rahmen.

gne un chèque en blancau Conseilfédéraldansun domaineoù Es ist keine Automatisierung, Herr Kollege Frick, sondern der

le contrôle populaire peut assurément encore être nécessaire. Bundesrat ist verpflichtet, die gesamte Strassenrechnung zu

betrachten und zu entscheiden, ob die Teuerung etappen-

Danioth: Als kritischer Bürger, als Föderalist und einer, der weise angepasst wird oder nicht Es besteht auch hier ein en-

auch nicht gerne unnötige Steuern und Abgaben bezahlt, ger Rahmen. In welchem Land gibt es das, dass man sogar

habe ich volles Verständnis für die kritischen Voten, die gefal- gegenüber einer Teuerungsanpassung misstrauisch ist, dass

len sind, und für die gegensätzlichen Meinungen. Trotzdem man klare Schranken in die Verfassung aufnimmt?

darf ich Sie bitten, bei den Fakten zu bleiben; die Fakten sind 4. Die Strassenrechnung sei ausgelastet, dies wurde ver-

aus der Botschaft und aus dem Bericht des Kommissionsspre- schiedentlich, von Herrn Bisig und anderen, angeführt. Wenn

chers klar hervorgegangen. Es besteht kein Anlass zur Drama- man die Tabelle auf Seite 42 der Botschaft betrachtet, kann

tisierung; das darf ich Ihnen ehrlich sagen. man das zumindest aufgrund der bisherigen Zahlen nicht

Ich möchte zu einigen kritischen Bemerkungen in diesem bestätigen. Sowohl der Personenverkehr als auch der

Sinne Stellung nehmen: Schwerverkehr weisen nach wie vor eine Unterdeckung auf,

1. Es ist eine These aufgestellt worden, Fiskalabgaben seien und dies selbst bei den internen Kosten - also den Wege-

in unserem Lande nicht zu befristen. Herr Frick hat das am kosten.

Schluss seines Votums nochmals ausgeführt. Wir müssen bei Natürlich bringt jetzt die Benzinzollerhöhung eine Aenderung.

den Fakten bleiben. Schwerverkehrsabgabe und National- Wenn Sie aber die Berechnung sehen, dass bei einer Anpas-

strassenabgabe sind keine Fiskalabgaben, sind keine sung per 1. Januar 1995 bei einem leichteren Lastwagen mit

Steuern, sondern es sind Gebühren. Es sind Benützungsge- Jahresgesamtkosten von schätzungsweise 80 000 Franken

bühren, nämlich für die Benützung der durch den Bund - diese Abgabe 1 Prozent beträgt, kann man nicht von unge-

durch die Steuerzahler - gebauten und unterhaltenen Stras- bührlicher Belastung reden. Die externen Kosten, insbeson-

sen, vor allem unserer Nationalstrassen. Denkt jemand daran, dere die Investitionen zur Vermeidung einer Ueberbelastung

kommt es jemanden in den Sinn, auch die Benützungsbefug- unserer Umwelt, sind nicht einmal ansatzweise berücksichtigt

nisse und die Benützungsbedingungen für diese Strassen zu Diese externen Kosten - hier pflichte ich Herrn Frick bei -

limitieren, zu befristen? Wohl kaum! Mit einer dauernden Be- muss aber die Eisenbahn selbstverständlich tragen. Ich erin-

reitstellung eines milliardenschweren, gutunterhaltenen und nere an die aktuelle Diskussion über die Neubaustrecken von

gepflegten Nationalstrassennetzes für In- und Ausländer ist «Bahn 2000». Der Zufall will es, dass wir nachher dieses Trak-

auch die Grundlage für einen kontinuierlichen, angemesse- tandum behandeln.

nen - ich betone: angemessenen, vor und nach dem 1. Ja- Wo Umweltauflagen Kostensteigerungen bewirken, die in die

nuar 1995 - Beitrag der Benutzer an diese Kosten zu sichern. Hunderte von Millionen Franken gehen-ich bin auf verschie-

Das ist die Quintessenz und nichts anderes. dene Voten gespannt; ich erinnere daran, dass Herr Kollege

2. Ein weiterer Einwand ist, das Volk sei misstrauisch gegen- Loretan beim «in die Hörner blasen» die Mehrzahl verwendet

über neuen Abgaben. In dieser Form stimmt es. Ein gesundes hat, er möchte in ähnliche Hörner blasen, er hat hier also ver-

Misstrauen des Volkes gegenüber Behörden stellt ein notwen- schiedene Hörner -, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass

diges Korrektiv dar, wenn Volksvertreter und Behörden sich nachher bei der «Bahn 2000» andere Töne oder sogar Tonar-

allzusehr vom Willen und Empfinden des Volkes entfernen. Wir ten angeschlagen werden, welche in der Musik zu einer ge-

haben es ja erlebt Doch kann man natürlich dieses Miss- wisse Dissonanz führen könnten. Aber in der Politik geht das.

trauen auch steigern oder schüren, wobei ich niemandem in Der Bundesrat hat, auch wenn diese Gebühren gesichert sind,

diesem Saale aufgrund der gehaltenen Voten diesen Vorwurf auch unter Berücksichtigung der Erhöhung des Benzinzolls

mache. Aber ich meine, wir müssen dann in der Abstimmung alles andere als Grund zu Uebermut Er hat nämlich gewaltige

eine gewisse Selbstdisziplin wahren. Aufgaben zu bewältigen.

28. April 1993 269 Strassenbenützungsabgaben

5. Die bisherige Schwerverkehrsabgabe hätte differenzierter zweckgebunden, einen Beitrag für den Unterhalt und die Er-

ausgestaltet werden sollen, und - ich gebe es zu - sie hätte neuerung ihres Strassennetzes.

auch differenzierter ausgestaltet werden können. Gewisse Schliesslich geht die Vorlage nicht nur in Richtung einer ver-

Einwände - ich pflichte darin den Strassentransportverbän- mehrten Europakompatibilität, sondern auch in Richtung ei-

den bei -, vor allem bezüglich der Belastung der Anhänger, nes besseren Wettbewerbs zwischen den einzelnen Verkehrs-

welche übermässig hoch ist, und damit auch bezüglich des trägern. Der Ruf nach mehr Marktwirtschaft verlangt nach ei-

kombinierten Verkehrs, sind nicht von der Hand zu weisen. Ich ner verursachergerechteren Anlastung der Strassenkosten.

könnte mir vorstellen, dass im Vollzug gewisse Lockerungen Nur wenn man weitere Einseitigkeiten und Verzerrungen in der

im engen Rahmen möglich sind. Konkurrenz zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern ab-

Indessen müssen sich Bundesrat und Parlament zwischen baut, verzichten wir auf marktfeindliche Eingriffe in die Wettbe-

den beiden sich anbietenden Alternativen entscheiden. Ent- werbs- und Verkehrsfreiheit.

weder schwenken wir bereits jetzt und als europaweit einzige Ein marktwirtschaftlich organisiertes Verkehrssystem kann

Nation zu einer differenzierten und somit leistungsabhängi- nur dann effizient und umweltgerecht funktionieren, wenn die

gen Schwerverkehrsabgabe um und gestalten diese nach Gesamtheit der Kosten den jeweiligen Verursachern ange-

Mass aus - nach einem Mass, das wir aber noch zu wenig messen angelastet wird. Hier teile ich die Auffassung von

kennen -; oder wir behalten das etwas starre System bei, das Herrn Plattner, mit dem ich sonst im politischen Credo nicht in

wir heute besitzen, bis dieses durch ein europakompatibles allen Teilen einiggehe. Diese Feststellungen kann ich aber un-

Modell und eine die Kostenwahrheit verwirklichende Gebühr terzeichnen.

abgelöst werden kann. Diese vernünftige Alternative muss Selbst wenn also die drei Vorlagen im heutigen Zeitpunkt nicht

man sehen. zur vollen Verwirklichung dieser längerfristigen Zielsetzung

6. Vor allem der Beschluss C ist unter Beschuss geraten. Ge- führen, bedeuten sie doch eine richtige und wichtige Weichen-

setzgebung oder Verfassungsgebung auf Vorrat ist von stellung auf dem Weg zu diesem Ziel. Wenn wir nach aussen

Schlechtem; das gebe ich zu. Aber es handelt sich um keine entschlossen auftreten wollen - die Schweiz als Transitland

Gesetzgebung auf Vorrat. Geschaffen werden soll lediglich die muss dies tun -, dürfen wir uns nicht halbherzige Entscheide

verfassungsmässige Grundlage. Die Schweiz ist ja das ein- leisten. Das Volk erwartet und honoriert eine klare, fachlich ver-

zige Land, das in direktdemokratischer Weise unter Einbezug nünftige und korrekte Haltung seiner Politiker.

des Volkes derartige Sachfragen, nötigenfalls stufenweise, an In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Eintreten und Zustim-

der Urne entscheidet. mung zu den Vorlagen.

Der Beschluss C stellt kein direkt anwendbares Verfassungs-

recht dar; das werden die Verfassungsrechtler in diesem Saal Bundespräsident Ogi: Es ist noch nicht so lange her- es war

bestätigen können. bei der Neat-Debatte -, da haben Sie zum Teil vehement flan-

Mit der Bereitstellung der Verfassungsgrundlage behält sich kierende Massnahmen gefordert

die Schweiz aber - und immerhin - die aussenpolitische Ich könnte mich beschränken und sagen: la voilà! Hier ist

Handlungsfreiheit vor und kann, wie schon beim Abschluss diese flankierende Massnahme, und hier ist eigentlich erst-

des Transitabkommens, weiterhin die ihr zukommende und mals die Stunde der Wahrheit, Herr Delalay, in der Sie nun ent-

ihr bekommende Pionierrolle für die Verwirklichung einer ko- scheiden müssen, ob Sie das, was Sie gefordert haben, wirk-

stengerechten Bewältigung der zunehmenden Verkehrs- lich auch geben wollen.

ströme spielen. Herr Loretan, Sie haben - es ist auch nicht so lange her -

Aufgrund des in Beschlussentwurf C vorgesehenen Verfas- Massnahmen für den Umweltschutz, für den Lärmschutz ver-

sungsartikels 36quater ist die Ausführungsgesetzgebung zu langt. Ich könnte sagen: so weit, so gut. Aber ich muss Sie fra-

gegebener Zeit zu erlassen, welche selbstverständlich unter gen: Wer soll das alles bezahlen? Der Bundesrat ist nicht über-

dem Vorbehalt des Referendums steht. Die Mitsprache des mütig geworden, Herr Loretan; er ist vertrauenswürdig wie im-

Volkes ist also auf allen wesentlichen Stufen gewährleistet. mer, und er macht u. a. das, was Sie von ihm verlangen: Er

Die drei vom Bundesrat vorgelegten Beschlussentwürfe sind- setzt um, und er vollzieht

wenn auch in der Ausgestaltung und Form recht unterschied- Bestandteil Ihrer Verkehrspolitik ist u. a, dafür zu sorgen, dass

lich - doch Zeichen einer klaren Verkehrsphilosophie, welche die Spiesse für Strasse und Schiene in etwa gleich lang wer-

auf eine moderate und europataugliche Weiterführung der Be- den. Ich bin schon etwas überrascht, dass das, was man in der

lastung der Benutzer der Autobahnen einerseits und der Teil- Neat-Debatte und anderswo immer wieder gefordert hat -

nehmer am Schwerverkehr anderseits hinzielt. Sie gehen in auch hier im Ständerat -, bereits in Vergessenheit geraten ist,

Richtung Kostenwahrheit. dass es plötzlich nicht mehr gilt

Der Beschlussentwurf B ist äusserst moderat Ueber diese Herr Büttiker, ich muss Ihnen sagen: Sie haben etwas übertrie-

10 Franken werden wir wohl nicht mehr länger streiten und feil- ben, wenn Sie sagen, wir hätten die Reizschwelle des Erträgli-

schen müssen. Auch mit den Beschlussentwürfen A und C chen überschritten. Ich freue mich auf das Rendezvous mit Ih-

sind wir auf dem rechten Weg. Noch lassen sich die externen nen beim nächsten Traktandum. Wir werden genau zuhören,

Kosten nicht im Alleingang von der Schweiz internalisieren. was Sie für die weniger als 50 Kilometer lange Eisenbahn-

Würden wir auf den Beschlussentwurf C nicht eintreten, wie Neubaustrecke fordern werden; auch das müsste zunächst

das beantragt wird, dann würde unsere Glaubwürdigkeit im in- bezahlt werden können.

ternationalen Kräftespiel in Frage gestellt. Die Herren Küchler und Danioth haben die Vorlage umfassend

Es handelt sich - darf ich Sie daran erinnern? - um die erste vorgestellt und erläutert. Ich konzentriere mich auf einige we-

flankierende Massnahme, die wir zum Neat-Beschluss treffen nige Punkte.

können. Es handelt sich um die erste namhafte Vollzugsmass- Zur Verfassungsgrundlage: Die Bestimmungen über die

nahme zum Transitabkommen. Dies sind Beschlüsse, die Sie Strassenbenützungsabgaben laufen 1994 aus. Wir sollten

alle mitgetragen haben. diese Abgaben nahtlos verlängern. Wir müssen das tun; das

Wesentliche Vorteile in aussen- und innenpolitischer Sicht ge- muss ich sagen, wenn ich Ihren Anforderungskatalog etwas

genüber der bisherigen Lösung sind erwähnt worden: näher unter die Lupe nehme. Wir müssen wissen, dass der Ab-

Einerseits ist es die klare Zweckbindung, womit der früheren stimmungskalender, nicht zuletzt auch mit Blick auf diese Vor-

Kritik des Auslandes die Spitze gebrochen wird. Ich bin mit vie- lagen, ein wichtiger Kalender ist, der bereits überlastet ist Wir

len anderen der Meinung, dass die Zweckbindung nicht nur hatten die Abstimmung über die Treibstoffzollerhöhung; wir

ein notwendiges Uebel, sondern dass sie richtig ist. Die werden in diesem Jahr die Abstimmung über die neue Finanz-

Zweckbindung sollte an und für sich die Strassenverkehrsver- ordnung haben. Wir sollten dem Volk diese Vorlagen in einer

bände und all jene, denen die Vollendung des Strassennetzes gewissen zeitlichen Staffelung unterbreiten, damit es sie auch

am Herzen liegt, zu einem klaren Ja bewegen. akzeptiert - die Vorlagen für die Schwerverkehrsabgabe und

Dann ist aber anderseits auch die anteilmässige Beteiligung die Autobahnvignette somit etwa in der ersten Hälfte des näch-

der Kantone neu festgehalten. Die Kantone bekommen von sten Jahres.

diesem Geld, das nun eingenommen wird, und zwar ebenfalls Wir haben die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen; Herr

Redevances sur l'utilisation des routes 270 28 avril 1993

Küchler hat es gesagt Es stehen 337 Millionen Franken auf Das dürfen wir nicht, Herr Delalay und Herr Cavadini Jean:

dem Spiel. Ich war schon etwas überrascht, jetzt von Ihnen zu Auch die französischsprachige Schweiz setzt sich vehement

hören, dass man das, was die Frage der Autobahnvignette für den Ausbau der Eisenbahn und die Erhaltung der Eisen-

und der Schwerverkehrsabgabe betrifft, unwahrscheinlich bahnlinien ein - le Val de Travers nous salue tous! -, sie setzt

stark in Zweifel zieht, nachdem man sich jetzt in ganz Europa sich auch vehement für die Fertigstellung des Nationalstras-

ernsthafter damit auseinandersetzt als auch schon. sennetzes ein, und dann - ich schaue nach links, zum Nach-

Wir können zur Kenntnis nehmen, dass sich diese beiden barn von Herrn Cavadini Jean, und erinnere an seine Ausfüh-

Massnahmen in den acht Jahren seit ihrer Einführung zu unse- rungen im Zusammenhang mit dem SBB-Budget - sollen wir

ren Gunsten entwickelt haben. Es gibt einige Damen und Her- auch die Bundesdefizite bei den Unternehmungen reduzie-

ren, die bei der Einführung bereits hier anwesend waren. Das ren. Wir wollen das tun. Wir kommen dann in nächster Zeit mit

Klima in Europa hat sich doch geändert Schauen Sie nach Rezepten. Es wird an Ihnen sein, eine klare Linie zu verfolgen.

Deutschland: Man spricht dort von einer Mineralölsteuer von Wir müssen das Prinzip der Kosten Wahrheit jetzt zum Tragen

13 Rennigen, von einer Autobahnvignette, und zwar für Per- kommen lassen. Wenn Sie den Herren Cavadini und Delalay

sonen- und Lastwagen, und das alles, wenn irgendwie mög- folgen würden -was ich fast nicht glauben kann -, würden Sie

lich, ab 1994. Da kann man wohl sagen: Die Zeiten haben sich dieses Element missachten. Wir müssen das verkehrspoliti-

geändert. sche Umfeld verbessern, wenn wir die Bahnprobleme, die

Vor nicht allzu langer Zeit weilte im Eidgenössischen Verkehrs- Mobilitäts- und die Finanzprobleme in den Griff bekommen

und Energiewirtschaftsdepartement eine deutsche Delega- wollen.

tion, die sich über unsere Erfahrungen mit der Autobahnvi- Es geht übrigens, Herr Delalay, nicht um neue Abgaben. Es

gnette informieren lassen wollte. Die anderen wollen das ein- geht um die Weiterführung und um die Modernisierung beste-

führen, was Sie quasi als Schrittmacher eingeführt haben, und hender Abgaben. Es geht um Anpassungen, damit wir uns

wir sind daran - nicht alle zum Glück; ich hoffe, die Mehrheit auch an Europa anpassen können. Die Schaffung neuer Ge-

wird sich behaupten können -, auf diese Massnahmen zu ver- gensätze zu Europa ist nach dem 6. Dezember 1992, ob wir

zichten. Das ist keine gute Politik. dafür oder dagegen waren, nicht angezeigt. Der Beschluss-

Schauen Sie nach Brüssel - Sie schauen zwar nicht gerne entwurf C will eine leistungsabhängige Abgabe, belässt aber

dorthin, aber wir müssen doch von Zeit zu Zeit hinschauen -, die Kompetenz voll beim Parlament und beim Souverän.

dann stellen Sie fest, dass auch dort über die Einführung von Ein Ausführungsgesetz wird zu gestalten sein, und das wer-

Strassenbenützungsabgaben diskutiert wird. den wir tun. Auch Ihnen, Herr Cavadini, möchte ich sagen,

Der neue Richtlinienentwurf der EG-Kommission vom Sep- dass keine Indexierung vorgesehen ist, sondern lediglich die

tember 1992 will Strassenbenützungsgebühren zulassen. Kompetenz, die Abgabe gelegentlich an die Teuerung anzu-

Diese können in Form des französischen oder des schweizeri- passen. Ich sage das ebenfalls zu Herrn Frick: Das sind zwei

schen Systems erhoben werden. Wichtig ist, dass wir das verschiedene Paar Schuhe, wie ich heute leider auch verschie-

Ganze später - deshalb auch unser zweiter Schritt mit der dene Schuhe tragen muss; Sie wissen ja, warum.

Massnahme der leistungsabhängigen Schwerverkehrsab- Welche Erfahrungen haben wir mit der Autobahnvignette und

gabe - in Europa zu harmonisieren versuchen, wobei ich sa- mit der Schwerverkehrsabgabe gemacht? Sie haben sich gut

gen muss, dass die EG heute andere und vielleicht wichtigere eingespielt, auch in Tourismuskreisen, Herr Cavelty. Gemäss

Problem hat; sie wird das nicht schon morgen einführen. dem, was in den letzten Tagen an der bekannten Ausstellung

Wir dürfen in dieser Situation das, was Sie vor acht Jahren ge- in Davos über Ihren wunderschönen Tourismuskanton gesagt

fordert und eingeführt haben, jetzt nicht aufgeben. Das wäre wurde, hat die Umwelt im Tourismus absolute Priorität Ich

ein grosser Fehler; es würde nicht der auch von Ihnen getrage- komme auch aus dem Tourismus -verstehen Sie mich nicht

nen Verkehrspolitik entsprechen. Wir müssen feststellen, dass falsch! -, aber das hat sich eingespielt. Wenn Sie mit den Prei-

wir, wenn wir es einfach so weitergehen lassen - Laisser-aller, sen vergleichen, die Sie beispielsweise in Oesterreich für die

Laisser-rouler, Laisser-faire! -, nicht mehr allzuweit von einem Maut bezahlen müssen, dann ist die Autobahnvignette, auch

sogenannten Verkehrsinfarkt entfernt sind. mit der heutigen Erhöhung, tragbar. Sie ist gerechtfertigt, und

Die Auto-Mobilität - ich betone: die Auto-Mobilität - ist heute sie ist notwendig, um gleich lange Spiesse zu schaffen.

zu billig, und die gleich langen Spiesse sind nicht mehr vor- Beurteilungsbasis ist selbstverständlich die Strassenrech-

handen. Wir müssen dieses Verkehrswachstum in den Griff nung. Zum erstenmal ist diese Strassenrechnung - Herr Dela-

bekommen. Die Mittel dazu sind die Kostenwahrheit und die lay hat recht - fast ausgeglichen. Aufgrund der statistischen

marktwirtschaftlichen Elemente. Im Transitabkommen haben Unterlagen, die wir vom Departement des Innern bekommen,

wir das auch festgehalten. Ich bitte Sie, dieses Abkommen kann man das sagen. Aber sie ist nur wegen den 300 Millionen

wieder einmal nachzulesen und es nicht immer nur zu kritisie- Franken, die wir durch die Autobahnvignette und die Schwer-

ren! Wir haben vom 22. Januar 1993 bis heute einen einzigen verkehrsabgabe einkassieren können, fast ausgeglichen, und

Lastwagen über 28 Tonnen durchgelassen. Das ist doch der zwar ohne Berücksichtigung der externen Kosten und Nutzen

Beweis, dass dieses Transitabkommen nicht nur richtig ist, des Strassenverkehrs.

sondern auch zum richtigen Zeitpunkt in Kraft gesetzt wurde. Die externen Kosten und Nutzen - ich vergesse nie die Nut-

Wenn wir die Kostenwahrheit erreichen wollen, können wir das zen, die Strassen haben einen Nutzen - werden ein Politikum

auch nicht von heute auf morgen, in einem Schritt, erreichen, sein: Welche Elemente gelten als externe Kosten, welche Kri-

sondern wir müssen das in zwei Schritten tun: in einem ersten, terien gelten für die externen Kosten? Ist das Lärm, ist das Un-

in welchem die Infrastrukturkosten angelastet, und in einem fall, sind das Gebäudeschäden, Gesundheitsschäden, Klima-

zweiten, in dem auch die Umweltkosten einbezogen werden schäden, Erschütterungen? Und welches sind dann die positi-

müssen. Das heisst im Klartext: Wir sollten unsere Strassen- ven Elemente, die auch einbezogen werden? Ist es die gleich-

benützungsabgaben beibehalten und jetzt nicht plötzlich massige Besiedlung unseres Landes, sind es die Notfalltrans-

schlapp werden und darauf verzichten, und wir müssen flexibel porte, ist es die Dezentralisierung der Arbeit, ist es die Arbeits-

bleiben; deshalb auch der Beschlussentwurf C, Herr Delalay. teilung? Bref: Hier wird eine grosse Diskussion stattfinden; ich

Wir müssen flexibel bleiben, damit wir die Abgaben später mit mache mir keine Illusionen, darüber wird man sich noch strei-

einem europäischen Erhebungssystem koordinieren können. ten: Was isteinzubeziehen, was ist nicht einzubeziehen?

Das ist sehr wichtig; das wird auch entscheidend sein, damit Wir werden noch rund 22 Milliarden Franken investieren, um

wir nicht zu spät, sondern rechtzeitig kommen. Ich muss Ihnen die Nationalstrassen auszubauen. Bis heute haben wir etwa

immer wieder in Erinnerung rufen, was Sie von uns schon 40 Milliarden Franken für das Nationalstrassennetz ausgege-

mehrmals gefordert haben; nämlich: flankierende Massnah- ben. Darüber spricht man nicht. Aber bei den SBB wird jedes

men. Es geht nicht an, Herr Cavelty hat es gesagt, dass wir den Budget kritisch in Frage gestellt. Ich habe nichts dagegen, ich

kombinierten Verkehr auf der Schiene weiter subventionieren stelle das nur fest Das ist der Unterschied zwischen Strasse

und die Strasse für den Transitverkehr dennoch fast zum Null- und Schiene. Wir finanzieren 25 Prozent der Kosten für die

tarif zur Verfügung stellen, den Transitverkehr fast zum Nulltarif Neat aus dem Treibstoffzoll; 25 Prozent, weil der Lötschberg

auf der Strasse fahren lassen. der Rawil-Ersatz ist. Das Schweizervolk hat dem zugestimmt

28. April 1993 271 Strassenbenützungsabgaben

Mit diesen Geldern können wir weiterhin solche Projekte unter- A. Bundesbeschluss über die Weiterführung der Schwer-

stützen. Bei diesen 25 Prozent ist auch der Gotthard dabei. Wir verkehrsabgabe

müssen diese Kasse also alimentieren! Und Sie müssen uns A. Arrêté fédéral concernant la prorogation de la rede-

die Mittel dafür geben. vance sur le trafic des poids lourds

Ich möchte nicht mehr auf die einzelnen Bereiche der Natio-

nalstrassenabgabe und der Schwerverkehrsabgabe einge- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

hen, sondern den Herren Gadient, Cavelty und Frick, vor allem L'entrée en matière est décidée sans opposition

aber Herrn Bisig kurz etwas in bezug auf die Diskriminierung

der Anhänger sagen. Herr Bisig würde es befürworten, wenn Detailberatung - Discussion par articles

die Abgabesätze bei den Anhängern nicht erhöht würden. Er

denkt dabei vor allem an das Baugewerbe - ich habe Ver- Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung

ständnis dafür. Eine Erhöhung der Abgabesätze ist nach Mei- Antrag der Kommission

nung des Bundesrates aber auch bei Anhängern mit der Stras- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

senrechnung vereinbar.

Bei den Abgabesätzen dürfen wir nicht auf ein einzelnes Re- Titre et préambule, eh. l introduction

sultat der Strassenrechnung abstellen, wir müssen einen Proposition de la commission

Mehrjahresvergleich machen. Dieser Vergleich zeigt, dass der Adhérer à la décision du Conseil national

Schwerverkehr die Kostendeckung hier noch nie voll erreicht

hat Darf ich noch festhalten, dass die Schwerverkehrsabgabe Angenommen -Adopté

nur für immatrikulierte Anhänger und Fahrzeuge geschuldet

ist? Das ist besonders für das Baugewerbe von grosser Be- Art. 17 Abs. 5

deutung: Wenn ein Fahrzeug nämlich saisonal aus dem Ver- Antrag der Kommission

kehr genommen wird, kann die Schwerverkehrsabgabe pro Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

rata temporis zurückerstattet werden. Das gilt vor allem für die

Anhänger. Ein Baumeister muss auch dieser Tatsache und Antrag Bühler Robert

dieser Möglichkeit Rechnung tragen. Die Erhebung dieser Abgabe ist bis zum 31. Dezember 2004

In bezug auf die Auswirkungen auf das Rand- und Berggebiet befristet

möchte ich den Vertretern der Berg- und Randgebiete folgen-

des sagen: Dass bei einer grösseren Transportdistanz Zusatz- Art. 17 al. 5

kosten entstehen, ist nicht wegzudiskutieren. Aufgrund der Proposition de la commission

verfügbaren Statistik ergibt sich diesbezüglich aber folgen- Adhérer à la décision du Conseil national

des, überraschendes Bild: Eine Tonne wird in die IHG-Region

(Französisch: «LIM») durchschnittlich über gut 22 Kilometer Proposition Bühler Robert

transportiert Le prélèvement de la redevance est limité au 31 décembre

In anderen Regionen, d. h. ausserhalb des IHG-Gebietes, be- 2004.

trägt diese Durchschnittsdistanz 26 Kilometer. Es gibt zwar

Regionen, die eine überdurchschnittliche Transportdistanz Bühler Robert: Ich hoffe sehr, dass wir die nächsten Artikel,

und einen überproportionalen Anteil an regionsinternen vor allem Artikel 20 Uebergangsbestimmungen BV, nicht

Transporten aufweisen. Dazu gehört wohl der Kanton Grau- mehr behandeln müssen, weil Sie meinem Antrag zustimmen.

bünden. Es sind aber nur wenige Regionen, und möglicher- Mit meinem Antrag schlage ich Ihnen vor, die bisherige Rege-

weise nur im Kanton Graubünden. Darunter gibt es sogar lung der Schwerverkehrsabgabe, die 1994 auslaufen würde,

mehr Nicht-IHG- als IHG-Regionen. Die landläufige Vorstel- ohne materielle Aenderungen um 10 Jahre zu verlängern. Das

lung der Benachteiligung wegen längeren Transportdistanzen heisst, dass alle anderen Anträge unter Ziffer l-Ziffer II würde

ist also anhand der verfügbaren Statistiken nur schwer nach- selbstverständlich bleiben -dahinfallen würden und dass das

weisbar. bisherige Recht, so zum Beispiel die Abgabesätze, in Kraft

Herr Ständerat Cavelty hat vom Benzinpreis im Münstertal und bliebe.

vom Benzinpreis in Chur gesprochen; er hat selbstverständ- Zur Begründung: Es besteht die Gefahr - nehmen Sie bitte

lich nicht vom Benzinpreis in Samnaun gesprochen. Herr diese Gefahr ernst! -, dass wir das prioritäre Geschäft der

Ständerat Cavelty, wenn wir mit den Vertretern der Treibstoff- neuen Finanzordnung, die Mehrwertsteuer, wieder mit vielen

wirtschaft reden, auch im Rahmen von «Energie 2000», dann zusätzlichen, zum Teil mit Bagatellabgaben belasten, ja ge-

werden wir immer hart. Ich werde das Thema schon aufneh- fährden. Das überladene Paket der letzten Finanzordnungs-

men, aber Sie wissen: Wir haben von Gesetzes wegen keine abstimmung und der negative Ausgang hätten dem Bundes-

Möglichkeit, ihnen Vorschriften zu machen. Ich wäre Ihnen rat Fingerzeig genug sein können, um auf eine Erhöhung der

aber dankbar, wenn Sie mir am Schluss der Debatte noch den Schwerverkehrsabgabe zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Benzinpreis von Samnaun bekanntgeben könnten. Es ist möglich und wahrscheinlich, dass die Abstimmungen

Ich sage, dass wir einen Ausgleich für die finanzielle Mehrbela- über die Strassenverkehrsabgaben und über die Einführung

stung der Berg- und Randgebiete prüfen werden. Es gibt ver- der Mehrwertsteuer gleichzeitig - oder dann kurz nacheinan-

schiedene Möglichkeiten. Ich versichere Ihnen, dass uns dies der-stattfinden werden. Was hat dann Priorität: die Mehrwert-

beschäftigen wird und dass wir Möglichkeiten sehen. Nicht zu- steuer oder die Schwerverkehrsabgabe? Wir gefährden die

letzt die Tatsache, dass die Kantone auch in den Genuss die- Einführung der Mehrwertsteuer.

ser Ausschüttung - nebst weiteren Ausschüttungen - kom- Ich frage mich, Herr Bundespräsident: Wo bleibt das Finger-

men, zeigt doch, dass wir solche Ueberlegungen gemacht spitzengefühl des Bundesrates? Wo dasjenige der Kommis-

haben. sion? Bei der Mehrwertsteuer besteht der wichtigste Hand-

Ich bitte Sie dringend, auf diese Vorlage einzutreten. Ich werde lungsbedarf- nicht bei der Erhöhung der Schwerverkehrsab-

bei den einzelnen Minderheitsanträgen die Stellung des Bun- gabe.

desrates erläutern, aber ich gebe Ihnen nochmals generell zu Dazu kommt, dass die Schwerverkehrsabgabe in absehbarer

bedenken: Sie haben uns in bezug auf diese Verkehrspolitik Zeit - es ist anzunehmen, vor Ablauf der zehnjährigen Verlän-

auf den Weg geschickt. Es ist jetzt nur konsequent, dass Sie gerung - in enger Abstimmung mit europäischen Entwicklun-

diese Politik mit der Zustimmung zu dieser Vorlage bestätigen. gen leistungsabhängig ausgestaltet wird. Dann kommen wir

wieder auf dieses Geschäft zurück.

Schliesslich hat die Eintretensdebatte aufgezeigt, dass unge-

rechte Belastungen mit den neuen Ansätzen noch verschärft

werden, wenn wir jetzt die Erhöhung vornehmen. Im weiteren

sollte berücksichtigt werden, dass die Halter von Lastwagen

mit der Treibstoffzollerhöhung (Diesel) - nicht nur die 20 Rap-

Redevances sur l'utilisation des routes 272 28 avril 1993

pen pro Liter Benzin - in hohem Ausmasse zur Kasse gebeten Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat bei der Schnürung ei-

werden. Ich weiss, dass die Frage der Deckung der verursach- nes Abstimmungspaketes das nötige Fingerspitzengefühl zei-

ten Kosten des privaten Strassenverkehrs noch nicht voll ge- gen wird und nicht die Mehrwertsteuer und diese Vorlagen im

löst ist Eine Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe zu diesem gleichen Urnengang zur Abstimmung bringt

Zeitpunkt ist aber nicht angebracht Sie wird nicht durchkom- Aus all diesen Gründen muss ich Sie ersuchen, den Antrag

men und gefährdet die Einführung der Mehrwertsteuer. Bühler Robert abzulehnen.

Wir müssen alles daransetzen, um unsere Bundesfinanzen

überhaupt noch ins Lot bringen zu können, d. h., wir müssen Bundespräsident Ogi: Das Fingerspitzengefühl des Bundes-

die Mehrwertsteuer einführen. Unterstützen Sie deshalb mei- rates liegt darin, dass die Abstimmung über den Systemwech-

nen Antrag! Er sollte aus einem finanzpolitischen Gesamtinter- sel - Mehrwertsteuer anstelle von Wust - sicher Priorität haben

esse realisiert werden. wird und dass diese Abstimmung vor der Abstimmung über

die Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette kom-

Küchler, Berichterstatter: Ich spreche nun gleich zu Artikel 17 men wird. In meinem Eintretensvotum habe ich gesagt, dass

Absatz 5 Uebergangsbestimmungen BV, so wie er der Kom- das Timing hier eine wichtige Rolle spielt, und ich habe ausge-

mission vorgelegen hat, und dann zum Antrag Bühler Robert führt, wie es etwa vorgesehen ist

Artikel 17 Absatz 5 nach dem Vorschlag von Bundesrat und Die Abstimmung über die neue Finanzordnung wird im No-

Nationalrat ist erforderlich, um den Uebergang von der gelten- vember/Dezember traktandiert sein, diejenige über die

den Bestimmung zur Verlängerungsbestimmung nahtlos auf Schwerverkehrsabgabe und die Autobahnvignette - nicht zu-

den 1. Januar 1995 zu ermöglichen. Es ist nämlich verfas- letzt aufgrund von Artikel 17 Absatz 5 - zwischen März und

sungsrechtlich nicht ganz klar, ob die auf 10 Jahre befristete Juni 1994, wobei meine Hoffnung in Richtung Juni geht; nach

Kompetenz zur Abgabeerhebung bereits am 25. Februar oder den Ausführungen von Herrn Bühler Robert werden Sie das

am 31. Dezember 1994 ausläuft; das Volk hat die fraglichen Ar- auch begreifen.

tikel am 26. Februar 1984 angenommen. Mit dem Absatz, wie Der Antrag Bühler Robert ist - vor allem, weil Sie ihn in der

er Ihnen unterbreitet wird, kann diese Unsicherheit, dass die Kommission nicht diskutieren konnten - verlockend und hat

Abgabesätze während einer laufenden Bemessungsperiode etwas für sich. Aber wenn Sie den Antrag genauer unter die

neu bemessen werden müssen, eliminiert und vermieden wer- Lupe nehmen, muss zusätzlich zu dem, was jetzt Herr Küchler

den. In diesem Sinn beantragt Ihnen die Kommission einstim- gesagt hat, doch festgehalten werden, dass das Ganze leider

mig, diesen Artikel 17 Absatz 5 so zu genehmigen, wie er vom nicht so einfach ist Der Antrag Bühler Robert hätte zur Folge,

Nationalrat durchberaten und beschlossen wurde. dass die Schwerverkehrsabgabe unverändert - ich betone:

Zum Antrag Bühler Robert: Er beinhaltet eine Befristung der unverändert-verlängert würde. Die Zweckbindung wäre weg,

Abgabe bis zum 31. Dezember 2004. Dieser Antrag ist der d. h., die Abgabe würde im Ausland weiterhin als Steuer be-

Kommission nicht vorgelegen, und ich kann deshalb nur im ei- trachtet Es ist ausserordentlich wichtig, dass wir von diesem

genen Namen dazu sprechen. Ich muss Ihnen beantragen, Bild, die Schwerverkehrsabgabe sei eine Steuerbelastung -

den Antrag abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: wie uns dies immer wieder vorgeworfen wird -, wegkommen.

1. In den verschiedenen Eintretensreferaten wurden die Vor- Die Kantone - das möchte ich Ihnen in der heutigen finanziel-

teile der Neuerungen dargelegt, welche u. a auch der neufor- len Situation in Erinnerung rufen - könnten am Reinertrag

mulierte Artikel 20 Uebergangsbestimmungen BV - er wird über die Treibstoffzollkasse nicht beteiligt werden; sie würden

nachfolgend zu beraten sein - bringen wird und der gemäss nichts bekommen. Man würde auf eine Anpassung der Tarif-

Kollege Bühler Robert vollständig hinfällig würde. So müsste kategorien verzichten, d. h., wir würden eine Differenz zum

z, B. auf die künftigen, per 1. Januar 1995 der Teuerung ange- Strassenverkehrsgesetz schaffen. Man würde weiter auf die

passten Mehreinnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe von Swisslex-Anpassung verzichten, d. h., wir würden den Vollzug

jährlich mehreren Millionen Franken verzichtet werden - trotz der Abgabe an der Grenze erschweren. Man würde auf die

des Milliardenlochs in der Staatskasse, wie ich es Ihnen darge- Teuerungsanpassung verzichten, d. h., die Abgabeerträge

legt habe, trotz des gewaltigen Mittelbedarfs für die Fertigstel- würden laufend entwertet Das Prinzip der Kostendeckung,

lung der Neat, trotz des gewaltigen Mittelbedarfs für die Fertig- die Sie auch vorhin wieder gefordert haben, würde damit ein-

stellung des Nationalstrassennetzes und für die Umwelt- mal mehr in Frage gestellt Das dürfen Sie einfach nicht tun.

schutzmassnahmen, wie das Herr Bundespräsident Ogi vor- Ich möchte zum Schluss erwähnen, dass man die Erhebung

hin ausgeführt hat der Abgabe starr und stur befristen würde. Eine nahtlose Ablö-

Die Abgabesätze könnten auch nach dem 1. Januar 1995 nicht sung durch eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

periodisch der Teuerung angepasst werden, wie dies in Arti- wäre dann zumindest gefährdet Von praktisch allen Rednern

kel 20 Absatz 3 vorgesehen wird. Die Zweckbindung der Ab- wurde gefordert, dass wir eine Ausgangslage schaffen sollten,

gabe wäre nach wie vor nicht vorhanden und derGebührencha- die es ermöglicht, rasch eine leistungsabhängige Schwerver-

rakter nicht eindeutig gegeben. Damit wären wir weiterhin der kehrsabgabe zu schaffen. Diese Möglichkeit würden Sie ver-

Kritik des Auslandes und der EG ausgesetzt Die Kantone wä- geben, und zwar bis ins Jahr 2004. Ich bin überzeugt, dass Sie

ren weiterhin nicht direkt am Reinertrag beteiligt, was gerade nicht samt und sonders auf diese Aenderungen verzichten

den Berg- und Randregionen nicht gleichgültig sein kann. wollen. Die Aenderungen basieren auf der Erfahrung mit dem

2. Die in Artikel 20 Absatz 3bis vorgesehene Kompetenznorm Vollzug, die wir in den letzten Jahren gesammelt haben, und

zur künftigen Koordination derSVG-Revisionen mit der Verfas- es ergibt sich jetzt die Möglichkeit, Verschiedenes zu verbes-

sungsbestimmung würde ebenfalls hinfällig. Damit müssten sern. Erlauben Sie uns, diese Verbesserungen vorzunehmen.

wir künftig - jedesmal nach einer Aenderung der Gewichtska- Ich bitte Sie, den an und für sich gutgemeinten Antrag Bühler

tegorien im SVG - zusätzlich die Verfassungsänderungen mit Robert, der in seiner Konsequenz aber in die falsche Richtung

entsprechenden obligatorischen Volksabstimmungen durch- geht, abzulehnen.

führen.

3. Das seinerzeitige Vernehmlassungsverfahren hat ergeben, Bühler Robert: Ich möchte kurz zu einigen Punkten Stellung

dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen Neuerungen ge- nehmen.

mäss Artikel 20 in breiten Kreisen positiv aufgenommen Die Vorteile, die der Vorschlag Bundesrat/Nationalrat/Kom-

wurden. mission hat, kann man bei der Einführung der leistungsabhän-

4. Der Bundesrat hat darauf geachtet, dass er im neuen Arti- gigen Schwerverkehrsabgabe mit berücksichtigen. Das ist eu-

kel 20 Bewährtes übernimmt Ich verweise auf die Absätze 1,4 ropagerecht

und 5 von Artikel 20 in diesem Beschlussentwurf. Man will, ge- Sie haben als Begründung auch die Teuerungsregelung an-

rade aus abstimmungspolitischen Gründen, auch mit dem geführt. Ich bin überzeugt, dass die Teuerungsangleichung

neuen Artikel 20 den Stimmbürger nicht durch unnötige Aen- aus dieser Vorlage herausgestrichen wird, auch wenn Sie mei-

derungen verunsichern. Man hat bei der Neuformulierung des nem Antrag nicht zustimmen.

Artikels 20 bereits abstimmungspolitische Gesichtspunkte mit Die Vernehmlassung wurde natürlich selbständig durchge-

berücksichtigt führt, und damals wussten weder die Kantone noch die Par-

28. April 1993 273 Strassenbenützungsabgaben

teien, dass man praktisch gleichzeitig die Mehrwertsteuer ein- Minderheit

führen will. Auch wenn die Abstimmung über die Mehrwert- (Danioth, Bloetzer, Cavelty, Piller)

steuer vor der Abstimmung über die Strassenverkehrsabga- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

ben stattfinden wird - was ich begrüsse -, wird im Abstim-

mungskampf die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe Antrag Cavelty

gleichwohl eine grosse Belastung sein. Abs. 3

Ich bitte Sie: Stimmen Sie meinem Antrag zu! Die Abgabesätze können mit einem nicht referendumspflichti-

gen Bundesbeschluss angepasst werden, sofern die Stras-

Danioth: Es wurden in der Diskussion doch einige Ausführun- senverkehrskosten dies rechtfertigen.

gen gemacht, auch kritische an die Adresse der Kommission.

Ich halte fest, dass die Kommission nicht nur Fingerspitzenge- Art. 20

fühl, sondern auch Verantwortungsbewusstsein gezeigt hat. Proposition de la commission

Wenn Sie nämlich dem Antrag Bühler Robert, den ich schärf- Al. 1,2

stens bekämpfen muss, zustimmen, zementieren Sie bis zum Adhérer à la décision du Conseil national

Jahre 2004 das heutige System, das europaweit Kritik auslöst,

weil wir diese Zweckbindung nicht haben. Wir können sie nicht

Al. 3

per Verordnung oder Dekret hineinbringen. Sie zementieren Majorité

die Unmöglichkeit, den Kantonen Mittel über die Treibstoffzoll- Adhérer au projet du Conseil fédéral

kasse zukommen zu lassen - zwei dringend notwendige An- Minorité

liegen, die es rechtfertigen, auf die ganze Lösung des Bundes- (Büttiker, Bisig, Cavadini Jean, Loretan)

rates und der Kommission einzutreten. Wir haben uns das Adhérer à la décision du Conseil national

auch überlegt.

Die Mehrwertsteuer ist ein Ersatz für die Bundessteuer. Ich

pflichte Ihnen bei, dass man alles machen muss, um diese Al. 3bis (nouveau)

Mehrwertsteuer durchzubringen. Ich pflichte Ihnen auch bei, En outre, le Conseil fédéral peut, par voie d'ordonnance,

dass es noch einige Diskussionen auslösen muss. Das darf adapter les taux de redevance s'appliquant au-dessus de

uns aber nicht paralysieren, bei der Erledigung, der Erfüllung 12 tonnes, mentionnés à l'alinéa 2, en liaison avec d'éventuel-

dringender Aufgaben lahmen. les modifications de poids opérées dans la loi fédérale sur la

Ich bitte Sie, den Antrag Bühler Robert abzulehnen. circulation routière.

Al. 4-7

Bundespräsident Ogi: Ich möchte Sie mit einem Beispiel zum Adhérer à la décision du Conseil national

zum Nachdenken zwingen. Wir bekämpfen die Leerfahrten,

und wir stellen fest, dass wir in diesem Land nach wie vor zu Al. 8

viele Leerfahrten haben. Wenn Sie dem Antrag Bühler Robert Majorité

zustimmen, dann öffnen Sie Tür und Tor für diese Leerfahrten. Le présent article est applicable dès le 1 er janvier 1995; il reste

Die Anpassung der Tarife gemäss unserem Vorschlag er- en vigueur jusqu'au 31 décembre 2004 au plus tard.

schwert Leerfahrten, d. h., sie sind wirtschaftlich nicht mehr zu Minorité

verantworten. Deshalb brauchen wir eine Anpassung der Ta- (Danioth, Bloetzer, Cavelty, Piller)

rife, wie dies in Artikel 20 festgeschrieben ist Ich möchte Sie Adhérer à la décision du Conseil national

bitten, uns nicht Aufträge zu geben, die nach einigen Monaten

wieder in Frage gestellt werden. Proposition Cavelty

Zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe: Sie wer- Al. 3

den nicht so rasch umstellen können, wie dies Herr Bühler ge- .... au moyen d'un arrêté fédéral non soumis au référendum.

sagt hat; so leicht, so schmal wird es nicht gehen, wenn wir

jetzt nicht die Grundlage dafür schaffen. Küchler, Berichterstatter: Artikel 20 Absatz 1 ist eine unverän-

Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen. derte, bisherige Bestimmung.

Absatz 2 wurde in dem Sinn modifiziert, als hier die Abgabe-

Abstimmung - Vote sätze der seit 1985 eingetretenen Teuerung angepasst wer-

Für den Antrag der Kommission 24 Stimmen den. Die Erhöhung beläuft sich auf rund 30 Prozent Die für die

Für den Antrag Bühler Robert 14 Stimmen einzelnen Kategorien geltenden bisherigen Sätze finden Sie

auf Seite 4 der Botschaft. Die Schwerverkehrsabgabe beträgt

Art. 20 zum Beispiel für einen Lastwagen von über 22 Tonnen Ge-

Antrag der Kommission samtgewicht neu 4000 Franken pro Jahr gegenüber bisher

Abs. 1,2 3000 Franken pro Jahr.

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Die Gewichtskategorien unter Buchstabe a sind leicht nach

oben verschoben worden. So liegt nun die obere Grenze bei

Abs. 3 der leichtesten Kategorie neu bei 12 Tonnen, statt wie bisher

Mehrheit bei 11 Tonnen. Damit wird eine Vorleistung an die EG-Gesetz-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates gebung vorgenommen, die den Schwellenwert für den allen-

Minderheit falls abgabepflichtigen Schwerverkehr bei 12 Tonnen Ge-

(Büttiker, Bisig, Cavadini Jean, Loretan) samtgewicht definiert Dadurch wird aber die Abgabe für Fahr-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates zeuge zwischen 11 und 12 Tonnen sogar verbilligt. Das müs-

sen wir auch sehen. Es gibt also Kategorien, die verbilligt wer-

Abs. 3bis (neu) den. Gleichzeitig wird die schwerste Kategorie erst bei einem

Ausserdem kann der Bundesrat die Tarifkategorien ab 12 Ton- Gesamtgewicht von 22 Tonnen, statt wie bisher bei 19 Ton-

nen nach Absatz 2 auf dem Verordnungsweg an allfällige Aen- nen, einsetzen. Auch hier gibt es wieder gewisse Veränderun-

derungen der Gewichtskategorien im Strassenverkehrsgesetz gen bei der Belastung.

anpassen. Diese Anpassung steht übrigens im Zusammenhang mit der

Abs. 4-7 Revision desStrassenverkehrsgesetzesvon 1989. Mit der Ein-

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates führung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

können Verfeinerungen vorgenommen werden, an denen es

Abs. 8 bis jetzt - wie bemängelt wurde - gemangelt hat. Aber für die-

Mehrheit sesmal erachtet man es als zweckmässig, es bei diesen

Dieser Artikel gilt mit Wirkung ab 1. Januar 1995 und bleibt Hauptkategorien zu belassen. Die Kommission hat keine Aen-

längstens bis zum 31. Dezember 2004 in Kraft. derung vorgenommen.

Redevances sur l'utilisation des routes 274 28 avril 1993

Zu Artikel 20 Absatz 3 liegen neben dem Antrag der Kommis- spruch zwischen meiner ablehnenden Haltung zur Kompe-

sionsmehrheit zwei Anträge vor: der Antrag der Kommissions- tenzdelegation an den Bundesrat oder der Befürwortung einer

minderheit Büttiker und der Antrag Cavelty. Ich gebe Ihnen Befristung dieser beiden Vorlagen und meiner Haltung zum

kurz die Begründung für den Antrag der Kommissions- nächsten Traktandum; das sind keine Widersprüche.

mehrheit Zu Herrn Küchler möchte ich im voraus sagen: Es geht nicht

Absatz 3 ist neu. Damit soll dem Bundesrat die Kompetenz er- um ein obligatorisches Referendum, und deshalb ist der Aus-

teilt werden, die neuen Abgabesätze auf dem Verordnungs- druck «Volksabstimmung durchführen müssen» leider falsch,

weg der Teuerung anzupassen. Eine Anpassung an die Teue- sondern es geht darum, dass das Volk die Möglichkeit hat, das

rung muss aber mit den Ergebnissen der Strassenrechnung Referendum zu ergreifen, wenn es dies für nötig hält Das ist

vereinbar sein. Sie sehen, es ist eine reine Kann-VorschrifL Es eine gewisse Korrektur.

wurde sowohl im Nationalrat wie auch in der Kommission be- Im übrigen möchte ich die Anträge der Minderheit Büttiker zur

stätigt, dass der Bundesrat von dieser Kompetenz nur sehr zu- Autobahnvignette und zur Schwerverkehrsabgabe gleichzei-

rückhaltend Gebrauch machen würde, und zwar nur, wenn tig begründen. Ich brauche dann beim Minderheitsantrag zur

eine Anpassung mit der Strassenrechnung vereinbar ist Dies Autobahnvignette das Wort nicht mehr zu ergreifen.

wiederum bedeutet, dass eine Anpassung bloss alle drei bis Vier Gründe haben mich bewogen, dem Bundesrat diese

fünf Jahre geprüft würde. Wenn man vor dem Jahre 2000 auf Kompetenz zu verweigern.

eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe umsteigen 1. Die Anpassung der Strassenbenützungsabgaben an die all-

könnte, käme diese Klausel vielleicht gar nie zum Tragen. gemeine Preisentwicklung ist sachfremd. Massgeblichfürdie

Im übrigen ist in der Kommission auch von der Verwesentli- Höhe der Sätze der Strassenbenützungsabgaben ist nicht die

chung der Demokratie gesprochen worden. Das heisst, man Entwicklung des Indexes der Konsumentenpreise, der Teue-

sollte nicht wegen einer kleinen Teuerungsanpassung von ein rung, sondern massgeblich sind die tatsächlichen Ausgaben

paar wenigen Franken eine ganze Volksabstimmung durch- der öffentlichen Hand für das Strassenwesen, die durch ent-

führen müssen, und dies gerade heute, wo wir immer wieder sprechende Erträge aus dem Strassenverkehr gedeckt wer-

von einer Ueberstrapazierung der direkten Demokratie den müssen. Dies um so mehr, als die Erträge der Strassenbe-

sprechen. nützungsabgaben künftig zweckgebunden für Aufgaben im

Es geht auch um keinen Indexautomatismus, wie dies im Na- Zusammenhang mit dem Strassenverkehr verwendet werden

tionalrat oder hier von Kollege Frick behauptet wurde, sondern sollen. Die Bemessung der Abgabesätze hat sich somit an ei-

es geht darum, den effektiven Wert der Abgabesätze zu erhal- ner methodisch richtig geführten Strassenrechnung und nicht

ten und damit zu ermöglichen, dass die mit der Vorlage anvi- an der allgemeinen Teuerung zu orientieren.

sierten Ziele auch in Zukunft zu erreichen sein werden. 2. Der Bundesrat selber begründet die Anpassung der Abga-

Noch etwas scheint mir wesentlich zu sein: Lesen Sie den betarife an die Teuerung richtigerweise ebenfalls mit der Ko-

Wortlaut der nationalrätlichen Fassung, welche die Minderheit stendeckung im Strassenverkehr - die Erklärung in der Bot-

Büttiker übernehmen will. Dieser Text des Nationalrates bezie- schaft, Ziffer 221 : «Der Bundesrat will die Abgaben an der

hungsweise der Minderheit will etwas ganz anderes als der Deckung der Kosten orientieren, die der Strassenverkehr ver-

Bundesrat Der Wortlaut ermöglicht nicht einmal die Vor- ursacht, jedoch nicht deckt» Warum gemäss Bundesrat je-

nahme einer Teuerungsanpassung durch das Parlament. Das doch die Ergebnisse der Strassenrechnung nicht als direkte

Parlament könnte höchstens in ein paar Jahren eine Korrektur Tarifgrundlage herangezogen werden dürfen, ist nicht einsich-

vornehmen, «sofern die Strassenverkehrskosten dies rechtfer- tig. Dies um so weniger, als in der Botschaft (in den Ziff. 232

tigen». und 233) angekündigt wird, dass eine künftige weitere Anpas-

Nun gibt es aber keinen umstritteneren Begriff in der Verkehrs- sung der Schwerverkehrsabgabe und der Autobahnvignette

und Fiskalpolitik als jenen der Strassenverkehrskosten oder an die Teuerung mit den Ergebnissen der Strassenrechnung

der Strassenrechnung. Mit anderen Worten: Die Bestimmung vereinbart sein solle.

gemäss der Formulierung des Nationalrates beziehungs- 3. Die Kompetenzdelegation an den Bundesrat zur Anpas-

weise der Minderheit unserer Kommission, aber auch die Be- sung der Abgabesätze für die Strassenbenützungsabgaben

stimmung gemäss der Formulierung von Kollege Cavelty wä- schafft eine abgaberechtlich einmalige Regelung, mit der die

ren überhaupt nicht praktikabel. Der Nationalrat hat dies erst Rechte des Volkes und des Parlamentes in einem politisch

bei der Beratung des Beschlussentwurfes B bemerkt und hat heiklen Bereich beschnitten werden.

deshalb diese Bestimmung im Beschlussentwurf B nicht mehr Im schweizerischen Abgaberecht gilt der Grundsatz der Ge-

übernommen. Das können Sie im Amtlichen Bulletin des Na- setzmässigkeit, wonach öffentliche Abgaben nur aufgrund

tionalrates (Frühjahrssession 1993) nachlesen. und im Rahmen des Gesetzes erhoben werden dürfen. Ver-

Aus all diesen Gründen muss ich Ihnen beliebt machen, der langt wird die Verankerung in einem Gesetz in formellem

Kommissionsmehrheit zu folgen; schliesslich dürfen wir auch Sinne, d. h. in einem dem Referendum unterstehenden Erlass

die Proportionen nicht aus den Augen verlieren. des Parlamentes. Laut Bundesgericht genügt es nicht, wenn

Wie gesagt: Der Bundesrat wird von dieser Kompetenz nur der Gesetzgeber die Befugnis zur Festsetzung der Abgabe an

sehr zurückhaltend Gebrauch machen. Wir haben als Parla- eine untergeordnete Behörde überträgt. Vielmehr muss das

ment in unserer Oberaufsichtsfunktion immer noch die Mög- Gesetz den Kreis der Abgabepflichtigen, den Gegenstand der

lichkeit, dem Bundesrat allfällige Vorgaben zu machen. Aber Abgabe und deren Bemessung festlegen. Diese Regelung im

hier eine Kompetenz nicht zu erteilen, damit wir später für Abgabewesen hat sich bewährt. Sie erlaubt, dass künftige

diese reine Teuerungsanpassung die ganze Gesetzes- und Aenderungen insbesondere im Zusammenhang mit der

Volksabstimmungsmaschinerie in Gang setzen müssen, steht Bemessung der Abgaben zumindest dem Parlament und not-

in keinem Verhältnis zu dem, was hier dem Bundesrat an Kom- falls - bei einem Referendum - dem Souverän zur Zustim-

petenz eingeräumt werden soll. mung vorgelegt werden müssen. Dies wäre mit der verfas-

Aus diesem Grund bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. sungsmässigen Verankerung der Anpassungskompetenz an

Ich bitte Sie also auch, den Antrag Cavelty abzulehnen, ob- den Bundesrat im Bereich der Strassenbenützungsabgaben

wohl dieser noch etwas vorteilhafter wäre als der Minderheits- nicht mehr der Fall.

antrag Büttiker, indem wenigstens die Volksabstimmung nicht 4. Im Hinblick auf die obligatorische Volksabstimmung ist es

durchgeführt werden müsste. ratsam, die Vorlagen über die Verlängerung und Neugestal-

tung der Strassenbenützungsabgaben von unnötigem Ballast

Abs. 1, 2-AI. 1,2 zu befreien. Dazu gehört die Kompetenzdelegation an den

Angenommen -Adopté Bundesrat zur selbständigen Anpassung der Abgabesätze an

die Teuerung.

Abs. 3-AI. 3 Die Befürchtung eines grossen Teils der Bevölkerung, der

Bundesrat werde künftig angesichts der Bemühungen um die

Büttiker, Sprecher der Minderheit: Zuerst ein Wort zu Herrn Beschaffung zusätzlicher Bundesmittel bei jeder sich bieten-

Bundespräsident Ogi. Ich glaube, es besteht kein Wider- den Gelegenheit von sich aus die Steuerschraube anziehen,

28. Aprili 993 275 Strassenbenützungsabgaben

sollte ernst genommen werden; dies um so mehr, als die Zu- künftige Anpassung richten soll: nur nach der Teuerung, wie

stimmung des Souveräns zur vorgesehenen Erhöhung der es Bundesrat und Kommissionsmehrheit wollen, oder gene-

Strassenbenützungsabgaben nach der Verdoppelung des rell nach den Strassenverkehrskosten, wie es der Nationalrat

Treibstoffgrundzolls und der bereits angekündigten Einfüh- beschlossen hat und die Minderheit Büttiker beantragt

rung neuer Steuern und Abgaben - CO2-Abgabe, Energielen- Mir scheint die Lösung der Minderheit Büttiker und des Natio-

kungsabgaben, Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen des Ver- nalrates breiter, angemessener und besser zu sein. Zudem

kehrs usw. - nicht ohne weiteres als gesichert angenommen macht es sich schon rein gesetzesästhetisch nicht besonders

werden kann. gut, wenn man der Teuerung nun auch noch die Ehre der Ver-

Mit der vorgeschlagenen Blankovollmacht an die Exekutive ist fassungserwähnung zubilligen würde. In diesem Punkt geht

die Angriffsauslösung durch den Bundesrat für zusätzliche mein Antrag wortwörtlich einig mit der Minderheit Büttiker.

Einnahmenbeschaffungen geradezu vorprogrammiert Des- Zum zweiten Punkt, der bestritten ist: Wer soll die Anpas-

halb mussauf der Gegenseite ein Libero, ein Ausputzer für alle sungskompetenz haben? Der Bundesrat, wie es die Mehrheit

Fälle, installiert werden. Ich bin der Meinung, dass für diese Li- will, oder das Volk, wie es die Minderheit beantragt? Mein An-

beroposition das Volk selber nominiert werden muss. Bei der trag zielt hier genau in die Mitte: Das Parlament soll die Anpas-

Volksabstimmung am 7. März dieses Jahres hat nämlich die- sungskompetenz haben.

ses Volk eindrücklich bewiesen, dass es eine solche Libero- Die Kompetenz nur dem Bundesrat zu überlassen wäre auch

rolle durchaus auch offensiv im modernen Sinne zu interpre- nach meiner Meinung etwas riskant, besonders wenn man es

tieren weiss. hier mit der Steueranpassung nicht nur an die Teuerung, son-

Zum Antrag Cavelty möchte ich sagen: Ich finde, das Volk ist dern auch an die Strassenkosten allgemein zu tun hätte. Für

eindeutig der bessere Libero als das Parlament. Der Antrag jede - noch so angemessene und nötige - Anpassung an das

Cavelty ist natürlich eindeutig besser als der Entwurf des Volk zu rekurrieren wäre ebenfalls nicht gut.

Bundesrates, und er geht in die Richtung des Antrags der Unsere Demokratie - die Lösung dieses Problems ist mir ein

Minderheit. Anliegen in allen Gesetzgebungsfunktionen, wo ich mit-

mache - leidet an einer übertriebenen Ausweitung, Ausufe-

Cavelty: Mit Zustimmung unseres Ratspräsidenten muss ich rung und Verflachung des Referendums. Mit einer übertriebe-

hier zunächst eine Klammer öffnen, um auf die Frage von Bun- nen Ausgestaltung verunmöglicht das Referendum die Funkti-

despräsident Ogi nach dem Benzinpreis von Samnaun zu ant- onsfähigkeit des Staates. Der Ruf nach einer Verwesentli-

worten. Ich wurde ausdrücklich aufgefordert, das hier in dieser chung der Demokratie beginnt mit dem Ruf nach einer Verwe-

Debatte zu tun. sentlichung des Referendums. Hier müssen wir nun ansetzen.

Samnaun ist bekanntlich Zollausschlussgebiet, begründet in Schaffen wir nicht noch neue Referendumsmöglichkeiten für

der geschichtlichen Vergangenheit, weil bis in die zwanziger Fragen der Anpassung und einer klaren Angleichung an die

Jahre dieses Jahrhunderts keine Zufahrt über die Schweiz be- gegebenen Voraussetzungen!

stand; man erreichte Samnaun nur über Oesterreich. Noch Natürlich sagen die Referendumsbefürworter wie Herr Bütti-

heute ist die Situation so, dass man bei Lawinengefahr über ker, das Referendum werde ja nicht ergriffen, wenn die Anpas-

Oesterreich nach Samnaun fahren muss; letztmals war dies sung vernünftig sei. Aber die tägliche Erfahrung lehrt genau

letzte Woche der Fall, wie im Radio bekanntgegeben wurde. das Gegenteil: Es gibt immer wieder Kreise, die die Referen-

Das ist die Begründung des Zollausschlusses. dumsmöglichkeiten aus sachfremden Gründen ergreifen, bei-

Die Folge: Das Benzin ist ohne Zollzuschlag zu haben. Die Ge- spielsweise zur politischen Profilierung.

meinde aber hat mit meiner beratenden Unterstützung ver- Es besteht hier kein Grund und kein Anlass, solchen Kreisen,

nünftigerweise schon vor zwei Jahren aus dieser Situation Ka- die politisch in unserem Rat noch nicht beheimatet sind, Auf-

pital geschlagen, indem sie eine Gemeindesteuer auf Benzin trieb für die Zukunft zu geben. Mein Antrag geht also dahin,

erhebt - eine sogenannte Sondergewerbesteuer, abgesegnet dass der Rat durch einen nicht referendumspflichtigen

durch das Bundesgericht -, zweckgebunden für die Entwick- Bundesbeschluss in eigener Kompetenz und Verantwortung

lung dieses wirklich abgelegenen und versteckten Tales. handelt

Diese Sondergewerbesteuer betrug bis zum 31. Dezember Ein Schlusswort: Vertrauen wir uns doch selbst! Wenn wir es

1992 5 Rappen pro Liter Benzin, was unter diesem Titel für die selbst nicht tun, wer soll es denn sonst tun?

Gemeinde Totaleinnahmen von 1,3 Millionen Franken -

zweckgebundene Franken - ausmacht. Seit dem 1. Januar Bundespräsident Ogi: Ich möchte mich zunächst zum Minder-

1993 beträgt die Sondergewerbesteuer 10 Rappen statt heitsantrag Büttiker und dann zum neuen Antrag Cavelty äus-

5 Rappen, und es ist noch in diesem Jahr eine weitere Erhö- sern. Ich danke zunächst für die Information über Samnaun.

hung vorgesehen. Der Liter Benzin in Samnaun kostet jetzt Was den Minderheitsantrag (Büttiker, Bisig, Cavadini Jean

70 Rappen. und Loretan) betrifft: Wenn ich ihn richtig analysiere, sind

Es ist aber noch auf die Konkurrenzsituation aufmerksam zu diese Herren einverstanden, dass die Schwerverkehrsabgabe

machen; lassen Sie mich noch fertig sprechen, obwohl das in Zukunft der Teuerung angepasst werden kann. Sie wollen

nicht hierher gehört, aber ich wurde gefragt und aufgefordert, aber für eine solche Anpassung den Weg des Referendums

auf die Konkurrenzsituation hinzuweisen: Siebzig Kilometer offenhalten, und zwar den Weg des fakultativen Referendums.

von Samnaun entfernt befindet sich das italienische Livigno, Ein solcher Antrag ist im Nationalrat - ich muss das leider sa-

ein Zollausschlussgebiet von Italien, das aber von der gen - in einem Tohuwabohu angenommen worden.

Schweiz her befahren wird, nur der Gewinn geht an Italien. Ich möchte Sie auch hier mit einem Beispiel zum Nachdenken

Dort wird keine Sondergewerbesteuer erhoben, und der Ben- zwingen. Gehen wir vom folgenden Szenario aus: Im Jahre

zinpreis ist entsprechend niedriger. Wenn Sie nun den Son- 2000 stellt mein Nachfolger im Bundesrat den Antrag, die

derstatus von Samnaun abschaffen, werden noch mehr Leute Schwerverkehrsabgabe um 5 Prozent zu erhöhen. Dieser An-

in das viel grössere Livigno fahren. trag wird anschliessend in den eidgenössischen Räten bera-

Das ist meine Erklärung, und meine grosse Klammer ist ge- ten. Nehmen wir weiter an, dass die Räte ebenfalls eine Erhö-

schlossen - mit der Entschuldigung, dass Sie mir zuhören hung um 5 Prozent beschliessen. Dieser Beschluss musste

mussten. dem fakultativen Referendum unterstellt werden, und Sie kön-

Zur Sache zurück: Ich benutzte bereits die Eintretensdebatte, nen sicher sein, dass es - wie es Herr Cavelty bereits progno-

um auf meinen Antrag aufmerksam zu machen. Ich musste stiziert hat - dann Kreise geben wird, die das Referendum er-

dies deshalb tun, weil der Antrag erst heute verteilt wurde und greifen werden.

Gefahr läuft, im Papierfluss unterzugehen. Das schiene mir Mit dem Zustandekommen des Referendums - es braucht ja

schade zu sein, weil der Antrag - wenigstens nach meiner Mei- gar nicht so viele Unterschriften dazu - wäre zu rechnen. Wir

nung - wirklich gut ist hätten dann vielleicht im Jahre 2004 eine Volksabstimmung

Dieser Antrag gilt, wie jener der Minderheit Büttiker auch, so- durchzuführen. Ich frage mich schon, ob das noch Verhältnis-

wohl für die Nationalstrassenabgabe als auch für die Schwer- massig wäre: der Erstrat und der Zweitrat mussten sich damit

verkehrsabgabe. Bestritten ist, wonach sich eine eventuelle beschäftigen, dann mussten wir - auch wenn wir beispiels-

Redevances sur l'utilisation des routes 276 28 avril 1993

weise für 5 Franken nicht einmal mehr zwei Cafés crème be- haben wir Gewähr für diese künftige Koordination der ver-

kommen - eine Volksabstimmung durchführen. schiedenen Erlasse.

Ich frage mich deshalb, ob die Referendumsklausel im Zei-

chen der Deregulierung - in diesen Tagen spricht man viel von Angenommen -Adopté

Deregulierung - noch sinnvoll ist Die Anpassung an die Teue-

rung ist doch im wesentlichen nur eine technische Frage. Abs. 4-7-AI. 4-7

Der Bundesrat, das möchte ich hier zuhanden der Geschichte

und des Protokolls bestätigen, wird von der Kompetenz der Küchler, Berichterstatter: Absätze 4 und 5 sind unverändert.

Anpassung an die Teuerung sehr massvoll Gebrauch ma- Ich habe keine weiteren Bemerkungen beizufügen.

chen. Wenn Herr Büttiker schon von der «Angriffsauslösung» Beim Absatz 6 möchte ich darauf hinweisen, dass es um die

spricht - die wir alle beim Fussball-WM-Ausscheidungsspiel Zweckbindung geht, die wir diesen Morgen diskutiert haben.

Schweiz-Italien nächsten Samstag der Schweiz wünschen - Absatz 7 ist ebenfalls unverändert und ist materiell bereits im

und dann den Libero, den Ausputzer, erwähnt: Ich bin nicht si- heutigen Recht enthalten.

cher, ob Franco Baresi als Libero spielen wird, ob Arrigo Sac-

chi überhaupt einen Libero einsetzen wird. Der 1.-Liga-Fuss- Angenommen -Adopté

baller Rolf Büttiker - ich habe grosse Achtung vor ihm - sollte

wissen, dass man im modernen Fussball auch ohne Libero Abs. 8-AI. 8

spielen kann und vielfach spielt und dass wir hier diesen Aus-

putzer nicht brauchen. Wir sollten ihn nicht missbrauchen. Küchler, Berichterstatter: Bei Absatz 8 haben wir wieder einen

Die Botschaft ist in dieser Hinsicht ganz klar: Der Bundesrat Mehrheits- und einen Minderheitsantrag. Es geht um die

hat sich an der Strassenrechnung zu orientieren, und bis zu Frage der Befristung dieses Beschlussentwurfes A.

diesem Zeitpunkt werden wir dann, trotz der Schwierigkeiten Ich begründe den Antrag der Kommissionsmehrheit, und zwar

bezüglich der Strassenrechnung, auf die Herr Küchler hinge- in bezug auf die Befristung dieses Beschlussentwurfes A. Wir

wiesen hat - ich teile seine Auffassung -, diese Frage hoffent- haben diese Modifikation in der Kommission mit einer knap-

lich bereinigt haben. pen Mehrheit von 6 zu 5 Stimmen beschlossen. Sie beinhaltet,

Ich bitte Sie dringend, der Kommissionsmehrheit und dem dass der Beschlussentwurf A nicht bloss indirekt - durch die

Bundesrat zu folgen und den Minderheitsantrag Büttiker abzu- künftige Einführung einer leistungsabhängigen Schwerver-

lehnen. kehrsabgabe - befristet wird, sondern es sollte im Sinne der

Ich komme noch zum Antrag Cavelty. Er stellt eine Lösung dar, Transparenz wie im ursprünglichen Beschluss wiederum eine

die zwischen den Entwurf des Bundesrates und den Minder- terminlich präzise Bestimmung aufgenommen werden.

heitsantrag zu stehen kommt Der Ausschluss des Referen- Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit sollten aus ab-

dums bringt zwar eine gewisse Erleichterung mit sich, dem ist stimmungspolitischen Gründen die bisherigen Spielregeln

zuzustimmen. Das Volk muss nicht wegen verhältnismässig bezüglich Befristung nicht geändert werden. Unbefristete Ab-

geringfügigen Anpassungen bemüht werden, und trotzdem gaben würden Gefahr laufen, vom Souverän nicht akzeptiert

stellt sich auch hier die Frage der Verhältnismässigkeit Sollen zu werden, und würden die Vorlage unnötig belasten.

tatsächlich die eidgenössischen Räte, die Kommissionen, der Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommissionsmehr-

Erstrat, der Zweitrat, bemüht werden, um allenfalls eine Preis- heit, diese Befristung vorzunehmen.

erhöhung um 5 Prozent bei der Schwerverkehrsabgabe oder

allenfalls eben um 5 Franken bei der Autobahnvignette - oder Danioth, Sprecher der Minderheit: Anstelle der Befristung der

eben nicht einmal um zwei Cafés crème - zu behandeln und heutigen Schwerverkehrsabgabe bis längstens zum 31. De-

zu beschliessen? Es geht in diesem Fall wirklich darum, ob für zember 2004 soll gemäss Bundesrat, Nationalrat und Kom-

Sie Regierungs- und Parlamentsreform, Flexibilität, Hand- missionsminderheit auf eine fixe zeitliche Befristung verzichtet

lungsspielraum, Kompetenzordnung usw. leere Worte sind. werden. Statt dessen gilt das Ziel, die heutige, lineare Schwer-

Ich bitte Sie dringend, dem Antrag Cavelty auch nicht zu fol- verkehrsabgabe durch die geplante leistungsabhängige

gen, sondern modern, zeitgemäss und im Sinne dessen, was Schwerverkehrsabgabe abzulösen.

Sie immer wieder fordern - Stichwort: Deregulierung -, dem Es sind hier sachliche und politische Gründe geltend zu

Bundesrat und der Kommission zu folgen. machen:

1. Es wäre sachlich falsch, nach wenigen Jahren bereits wie-

Präsident: Nachdem wir festgestellt haben, dass in der Regel der eine Verlängerung der heute ohnehin starren Schwerver-

in der Schweiz heute in der Nationalliga A ohne Libero gespielt kehrsabgabe anzustreben. Ziel muss nicht die Verlängerung,

wird, können wir abstimmen. Wir entscheiden also, ob wir in sondern die Ablösung durch eine flexible und verursacherge-

der Nationalliga A bleiben wollen. (Heiterkeit) rechte Schwerverkehrsabgabe sein.

2. Die Befristung durch einen fixen Zeitpunkt wird somit durch

Abstimmung - Vote eine Verknüpfung mit einer unbestrittenen Zielsetzung ersetzt,

welche auf die AblösungdurcheineeuropakompatibleAbgabe

Eventuell-A titre préliminaire abzielt; hierfür wird gleichzeitig die neue Verfassungsgrund-

Für den Antrag der Minderheit 22 Stimmen lage in Artikel 36quater geschaffen - eine Verfassungsgrund-

Für den Antrag Cavelty 17 Stimmen lage, die dann, wie ich das beim Eintreten gesagt habe, ausge-

führt werden muss, die also nicht von sich aus anwendbar ist

Definitiv - Définitivement Die Beschlussentwürfe A und C bilden somit thematisch eine

Für den Antrag der Minderheit 24 Stimmen Einheit Sie stellen zwei Phasen in der Verwirklichung der Ko-

Für den Antrag der Mehrheit 14 Stimmen stenwahrheit dar. Das Junktim, das damit bewusst hergestellt

wird, erübrigt eine Befristung und dient der Schweiz und ihrer

Abs.3bis-AI. 3bis Verkehrspolitik. Somit stellt der Beschlussentwurf C unweiger-

lich eine jetzt abzulehnende Befristung für den Beschlussent-

Küchler, Berichterstatter: Absatz 3bis wurde von der Kommis- wurf A dar; Beschlussentwurf C stellt die Befristung dar.

sion neu eingefügt Der Bundesrat soll damit die Kompetenz 3. Wenn wir in Richtung Europa klare Signale setzen und

erhalten, die Tarifkategorien dieser Verfassungsbestimmun- unserem Verkehrsminister weiterhin eine starke Verhand-

gen allfälligen SVG-Revisionen anzupassen, sei es an die Re- lungsposition - auch bei der Verwirklichung des Transitab-

vision des SVG im Rahmen von Swisslex, was wir gestern be- kommens - ermöglichen wollen, dürfen wir keine Zweifel of-

schlossen haben, oder sei es an spätere SVG-Revisionen. fenlassen, dass die heutige Schwerverkehrsabgabe rasch

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Tarifkategorien in Arti- durch eine gerechtere Regelung abgelöst werden muss, eine

kel 20 Absatz 2 Literae a bis c Uebergangsbestimmungen BV Regelung, welche die externen Kosten einbezieht, aber auch

mit den Gewichtskategorien im Strassenverkehrsgesetz über- für die Strassentransporteure gerechter ist - ich möchte das

einstimmen. Mit der Kompetenzerteilung an den Bundesrat ganz klar betonen.

28. April 1993 277 Strassenbenützungsabgaben

Mit einer unnötigen Befristung der heutigen Verfassungs- Detailberatung - Discussion par articles

grundlage wären wir nicht glaubwürdig und würden unsere ei-

gene Position schwächen. Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung

Die Quintessenz: Wer eine baldige Ablösung der heutigen, Antrag der Kommission

starren, linearen Schwerverkehrsabgabe wünscht, muss dem Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Beschlussentwurf C und damit dem Auftrag für eine wettbe-

werbsneutrale Schwerverkehrsabgabe zustimmen und darf Titre et préambule, eh. l introduction

nicht mit einer Frist für das heutige System bei Beschlussent- Proposition de la commission

wurf A ein Hickhack verursachen. Adhérer à la décision du Conseil national

Aus diesem Grunde ersucht Sie die Minderheit, auch im Sinne

Ihres Eintretensbeschlusses und Ihres Beschlusses zu Arti- Angenommen -Adopté

kel 17 Absatz 5 des Beschlussentwurfes A, diese Befristung

wegzulassen. Art. 36quinquies

Antrag der Kommission

Bundespräsident Ogi: Ich möchte Sie bitten, der Minderheit Abs. 1

zu folgen und damit keine Differenz zum Nationalrat zu schaf- Mehrheit

fen. Dieser Minderheitsantrag ist in Ihrer Kommission mit der Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

kleinstmöglichen Differenz zustande gekommen. Die Antrag- Minderheit

(Büttiker, Bisig, Loretan)

steller wollen keine explizite Befristung der pauschalen

Schwerverkehrsabgabe. Der Bundesrat teilt diese Auffassung. .... von 40 Franken. Der Abgabesatz kann mit einem referen-

Wir wollen aber eine nahtlose Ablösung der pauschalen dumspflichtigen Bundesbeschluss angepasst werden, sofern

Schwerverkehrsabgabe durch die leistungs- und verbrauchs- die Strassenverkehrskosten dies rechtfertigen.

abhängige Schwerverkehrsabgabe sicherstellen, so wie das

jetzt Herr Danioth zum Ausdruck gebracht hat. Das lässt sich Abs. 2-4

nur erreichen, wenn wir auf einen fixen Termin verzichten. Wir Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

wissen heute nämlich noch nicht, wann, wie und wo die EG-

weite Schwerverkehrsabgabe kommt Es ist nicht damit zu Abs. 5

rechnen, dass sie heute und morgen kommt, aber sie könnte Mehrheit

plötzlich rasch kommen. Dabei ist uns klar: Je früher eine sol- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

che Abgabe kommt, desto besser. Minderheit

Der Entwurf des Bundesrates, der vom Nationalrat zum Be- (Cavadini Jean, Bisig, Büttiker, Loretan, Weber Monika)

schluss erhoben wurde, lautet deshalb auf Beibehalten der Dieser Artikel gilt mit Wirkung ab 1. Januar 1995 und bleibt

pauschalen Schwerverkehrsabgabe, bis sie durch eine lei- längstens bis zum 31. Dezember 2004 in Kraft.

stungsabhängige Schwerverkehrsabgabe ersetzt werden

kann. Damit haben wir indirekt eine Befristung. Darüber hin- Antrag Cavelty

aus ist in Absatz 7 die Möglichkeit gegeben, frühzeitig auf die Abs. 1

Schwerverkehrsabgabe zu verzichten und sie durch etwas .... von 40 Franken. Der Abgabesatz kann mit einem nicht refe-

Besseres zu ersetzen. rendumspflichtigen Bundesbeschluss angepasst werden, so-

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit, dem Bundesrat und dem fern die Strassenverkehrskosten dies rechtfertigen.

Nationalrat zuzustimmen: damit wir flexibel bleiben, damit wir

die Pauschale nahtlos durch die künftige Abgabe ersetzen Art. 36quinquies

können und damit wir in die Verfassung schreiben können, Proposition de la commission

dass wir eine solche Ablösung wollen. Damit setzen wir auch Al. 1

ein klares politisches Ziel. Die Neat-Debatte lässt grüssen! Majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Minorité

Abstimmung - Vote (Büttiker, Bisig, Loretan)

Für den Antrag der Mehrheit 18 Stimmen .... dépasse pas 3,5 tonnes. Le taux de redevance peut être

Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen adapté, dans la mesure où les coûts du trafic routier le justi-

fient, au moyen d'un arrêté fédéral soumis au référendum.

Ziff. II

Antrag der Kommission Al. 2-4

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Adhérer à la décision du Conseil national

Al, 5

Ch.ll Majorité

Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national

Adhérer à la décision du Conseil national Minorité

(Cavadini Jean, Bisig, Büttiker, Loretan, Weber Monika)

Angenommen -Adopté Le présent article est applicable dès le 1er janvier 1995; il reste

en vigueur jusqu'au 31 décembre 2004 au plus tard.

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Proposition Cavelty

Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen AI.1

Dagegen 2 Stimmen .... pas 3,5 tonnes. Le montant de la redevance peut être

adapté, dans la mesure où les coûts du trafic routier le justi-

fient, au moyen d'un arrêté fédéral non soumis au référendum.

B. Bundesbeschluss über die Weiterführung der National-

Abs. 1-AI.1

strassenabgabe

B. Arrêté fédéral concernant la prorogation de la rede- Küchler, Berichterstatter: In Artikel 36quinquies Absatz 1 BV

vance pour l'utilisation des routes nationales in Beschlussentwurf B sind zwei Komponenten enthalten:

Dieser Absatz enthält erstens die Anpassung des Vignetten-

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen preises (analog der Anpassung der Schwerverkehrsabgabe in

L'entrée en matière est décidée sans opposition Artikel 20 Absatz 2 in Beschlussentwurf A) und zweitens die

Redevances sur l'utilisation des routes 278 28 avril 1993

Kompetenzerteilung an den Bundesrat zur Vornahme von er- Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und dem

forderlichen Teuerungsanpassungen (analog zu Artikel 20 Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Wir

Absatz 3 in Beschlussentwurf A). sollten keinen referendumspflichtigen Bundesbeschluss vor-

Zur ersten Komponente: Mit dem Aufschlag um 10 Franken sehen.

wird der Preis der Autobahnvignette an die seit 1985 eingetre-

tene Teuerung angepasst Nach Auffassung der Kommission Abstimmung - Vote

handelt es sich hier um eine massvolle Anpassung. Dies auch

mit Blick auf die ausländischen Gebühren bezüglich Auto- Eventuell-A titre préliminaire

bahnabgaben oder Tunnelgebühren. Für den Antrag der Minderheit 16 Stimmen

Im übrigen sprechen wir immer wieder von gleich langen Für den Antrag Cavelty 14 Stimmen

Spiessen, die wir für den öffentlichen und den privaten Verkehr

anstreben wollen. Wir haben in unserem Rat bereits öfter be- Definitiv - Définitivement

tont, dass der öffentliche Verkehr im Verhältnis zum privaten Für den Antrag der Minderheit 17 Stimmen

Verkehr zu teuer ist; mit dieser Anpassung können wir ein We- Für den Antrag der Mehrheit 16Stimmen

sentliches zur Realisierung des Prinzips der gleich langen

Spiesse beitragen. Das Ganze ist auch unter dem finanzpoliti- Abs. 2-4-AI. 2-4

schen Aspekt zu betrachten. Diese Ausführungen habe ich be-

reits im Zusammenhang mit dem Eintreten gemacht Küchler, Berichterstatter: Bei Absatz 2 von Artikel 36quin-

Zur zweiten Komponente: Die Argumente sind im Zusammen- quies von Beschlussentwurf B handelt es sich um bisheriges

hang mit dem Beschlussentwurf A auf den Tisch gelegt wor- Recht, es sind keine weiteren Bemerkungen zu machen.

den. Sie haben sich beim Beschlussentwurf A für die Minder- Bei Absatz 3 von Artikel 36quinquies von Beschlussentwurf B

heit ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit hat sich aller- handelt es sich ebenfalls um die gleiche Materie, wie wir sie in

dings beim Beschlussentwurf B ebenfalls für die Fassung des Artikel 20 Absatz 6 von Beschlussentwurf A behandelt haben.

Bundesrates ausgesprochen, und ich muss Sie ersuchen, hier Es ist also wiederum die Zweckbindung, die geregelt wird.

wie die Kommissionsmehrheit an der Fassung des Bundesra- Neu in Absatz 4 ist der zweite Satz, der die Gesetzeskompe-

tes festzuhalten. Es wäre ja möglich, dass Sie analog dem Na- tenz begründet, die Nationalstrassenabgabe auf weitere Fahr-

tionalratfeststellen, dass Sie vorhin einen Fehlentscheid getrof- zeugkategorien auszudehnen. Dies dürfte dann zum Zuge

fen haben. Sie haben nun die Möglichkeit, beim Beschlussent- kommen, wenn die spätere, die leistungsabhängige Schwer-

wurf Bdiese Korrekturvorzunehmen und dochfürdie Mehrheit verkehrsabgabe in Uebereinstimmung mit der EG-Regelung

zu stimmen stattfürdie Minderheit In diesem Sinneersuche ich erst ab einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen erhoben würde.

Sie, für die Kommissionsmehrheit zu votieren. Die in einem solchen Fall von der Schwerverkehrsabgabe be-

freiten Fahrzeuge könnten dann aufgrund dieser Kompetenz

Büttiker, Sprecher der Minderheit: Ich habe die Begründung künftig der Nationalstrassenabgabe unterstellt werden.

bereits geliefert Es bleibt bei dergleichen Begründung wie bei

der Vorlage A Im Sinne der Kohärenz und der Glaubwürdig- Angenommen -Adopté

keit müssen wir, Herr Küchler, bei beiden Vorlagen das gleiche

Entscheidungssystem anwenden. Es wäre nicht einsichtig, Abs. 5-AI. 5

wenn man bei einer Vorlage mit Referendum und bei der ande-

ren ohne Referendum operieren würde. Der Rat hat mit deutli- Küchler, Berichterstatter: Bei Absatz 5 geht es wiederum um

cher Mehrheit für das Referendum votiert Es wäre nicht lo- die Frage der Befristung des Beschlussentwurfs. Hier, meine

gisch, Herr Bundespräsident, wenn man an einem Sonntag ich, können wir ohne weiteres eine andere Regelung treffen

mit Libero und an einem anderen Sonntag ohne Libero spie- als beim Beschlussentwurf A; beim Beschlussentwurf A geht

len würde. es um Schwerverkehrsabgaben, und hier geht es um die

Vignette.

Bundespräsident Ogi: Es werden offensichtlich Punkte ver- Die Kommissionsmehrheit hat sich gegen eine Befristung der

teilt Es geht hier um drei Cafés crème. Die Minderheit Büttiker Vignette ausgesprochen. Auch der Nationalrat hat keine Befri-

will für eine Anpassung das Referendum vorsehen, und zwar stung vorgenommen. Entsprechende Anträge im Nationalrat

ein fakultatives Referendum. Wir können davon ausgehen, wurden sogar zurückgezogen, denn die Vignette, diese Auto-

dass auch die Vignette zu 40 Franken einmal der Teuerung an- bahnbenützungs-Abgabe, hat sich gut eingespielt Die heute

gepasst werden muss, um all das bezahlen zu können, was noch geltende Befristung wurde bei der Einführung nur des-

Herr Büttiker in bezug auf «Bahn 2000» zwischen Mattstetten wegen vorgenommen, weil wir Neuland betreten haben. Aber

und Rothrist fordern wird, was Herr Loretan in bezug auf Lärm- nun, nach zehn Jahren, können wir feststellen: Die Vignette

schutz- und Umweltschutzmassnahmen fordern wird. hat sich bewährt

Der Bundesrat muss also zu einem gewissen Zeitpunkt An- Auch die EG diskutiert nun im Ministerrat seit längerem über

passungen vornehmen können. In einem solchen Fall geht es die Einführung der Vignette, und die Bundesrepublik Deutsch-

darum, dass der Bundesrat wohl wartet, bis er den Betrag um land - das habe ich Ihnen im Eintreten gesagt - hat ebenfalls

10 Franken anheben kann. Der Bundesrat muss so gescheit auf 1994 die Einführung der Vignette beschlossen. Wir haben

sein und sich sagen, dass er für 5 Franken nicht eine Volksab- es hier also mit einem bewährten Instrumentarium zu tun, das

stimmung riskieren will. Also wird er zuwarten, bis er eine Erhö- nun keine Befristung mehr benötigt Deshalb hat Ihnen die

hung um 10 Franken vornehmen muss. Doch über 10 Fran- Kommissionsmehrheit vorgeschlagen, auf diese Befristung zu

ken abzustimmen, ist eine fragwürdige Angelegenheit Da verzichten.

wird wieder viel Geld verlorengehen. Es ist eine unmögliche Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und den

Angelegenheit Minderheitsantrag abzulehnen.

Ich wiederhole meine Frage: Ist es verhältnismässig, für eine

solche Erhöhung ein fakultatives Referendum vorzusehen, M. Cavadini Jean, porte-parole de la minorité: Je ne vais pas

wohlwissend, dass gewisse Kreise das Referendum benützen développer longuement la nécessité de suivre la minorité puis-

werden, um Stimmungsmache zu betreiben? Das ist nicht ge- que l'ensemble de l'argumentation a été développé lors de la

schickt und entspricht nicht dem, was Sie vom Bundesrat for- discussion sur l'arrêté fédéral A et que la décision que vous

dern, nämlich: ersolle handeln, ersolleführen, er solle rationa- avez prise concernant ce premier arrêté me paraît entraîner

lisieren, er solle effizienter werden usw. une décision parallèle à propos du deuxième. C'est la raison

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir möglicher- pour laquelle je renonce à développer plus longuement cet

weise wegen 10 Franken - drei Cafés crème - eine Volksab- amendement, n'ayant pas d'arguments nouveaux à apporter

stimmung werden durchführen müssen. Das ist keine Verwe- qui n'aient été déjà lancés dans le débat Le parallélisme main-

sentlichung der Demokratie. Das wird die Unzufriedenheit tenant s'impose avec plus de vigueur encore qu'auparavant

noch schüren. puisqu'il y avait une différence d'approche dans les deux arrê-

28. April 1993 279 Strassenbenützungsabgaben

tés. Cette différence doit s'effacer et il convient d'inscrire la li- Minderheit

mitation dans le temps de la portée de cet arrêté. (Loretan, Bisig, Büttiker, Rhyner)

C'est la raison pour laquelle je vous demande de suivre la pro- Nichteintreten

position de la minorité qui préconise de laisser en vigueur cet

arrêté au plus tard jusqu'au 31 décembre 2004. Proposition de la commission

Majorité

Bundespräsident Ogi: Die Minderheit Cavadini Jean möchte, Entrer en matière

dass die Autobahnvignette nur bis Ende des Jahres 2004 er- Minorité

hoben werden darf. Sie haben den Antrag Bühler Robert abge- (Loretan, Bisig, Büttiker, Rhyner)

lehnt, was den Beschlussentwurf A betrifft. Ne pas entrer en matière

Nun möchte ich Sie fragen: Heisst das, dass wir ab dem Jah-

re 2005 überhaupt keine Autobahnvignette mehr haben dür- Loretan, Sprecher der Minderheit: Ich möchte kurz die

fen? Oder heisst das, dass wir ab dem Jahre 2005 ein neues Gründe rekapitulieren, die zu meinem Nichteintretensantrag

System für Autobahngebühren einführen müssen? Das ist die geführt haben, weil vielleicht nicht alle Kolleginnen und Kolle-

zentrale Frage. Da Sie schon den Antrag Bühler Robert abge- gen im Saal waren, als ich im Rahmen der Eintretensdebatte

lehnt haben, ist es sinnvoll, wenn Sie nun auch diesen Antrag gesprochen habe.

ablehnen. Ich bin zudem überzeugt davon, dass wir in Zukunft 1. Wir sollten das Fuder der Strassenbenützungsabgaben

nicht auf Autobahngebühren verzichten können. Die anderen nicht überladen, also nur die beiden Beschlussentwürfe A und

führen sie ein; wir wollen diese Abgabe nicht weiterführen. B verabschieden und Entwurf C hinausschieben.

Ich muss Sie nochmals fragen: Wer soll das alles bezahlen? 2. Wir sollten logischerweise den Kompetenzartikel für eine

Ich bin sehr gespannt, welche Anträge diesbezüglich einge- leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe dann bringen,

reicht werden. Europaweit läuft die Entwicklung auch in Rich- wenn die Zeit dafür reif ist Dies scheint mir auch davon abzu-

tung Autobahngebühren, Maut oder Vignetten. Man wird sich hängen, wie rasch wir mit der EG verkehrspolitisch - in der

im Ausland fragen, in welche Richtung sich die Schweiz jetzt Luft und auf der Strasse - auf dem von uns selber einge-

bewegen wird. schlagenen, bilateralen Weg vorankommen. Wollen wir,

Zurzeit ist noch kein Harmonisierungsbedarf festzustellen. Die wenn wir auf den Beschlussentwurf C eintreten, erneut eine

EG konzentriert sich in erster Linie auf eine Harmonisierung Vorleistung zu erbringen beginnen, ohne dagegen etwas

der Wettbewerbsbedingungen für den Schwerverkehr. Aus einzuhandeln?

diesem Grunde schlägt Ihnen der Bundesrat vor, nur für die 3. Verschiedene Votanten haben den Finger auf einen wun-

Schwerverkehrsabgabe eine EG-kompatible Neuerung einzu- den Punkt gelegt: Wir dürfen die steuerpolitische Konfusion

führen. nicht noch vergrössern, sondern müssen sie, im Gegenteil,

Bei der Autobahnvignette wissen wir noch nicht, wie die künfti- abbauen. Also eines nach dem anderen: zunächst die Mehr-

gen EG-Pläne aussehen werden. Es ist noch nicht absehbar, wertsteuer ohne «Beigemüse», dann die Verlängerung der

wann sich die Schweiz auf ein solches EG-System vorbereiten geltenden Strassenbenützungsabgaben, Beschlussentwür-

muss. Es wäre aus diesem Grunde völlig falsch, die Autobahn- fe A und B, und schliesslich einmal Atem holen, die Lage neu

vignette einfach bis zum Jahr 2004 zu befristen, ohne zu wis- beurteilen und dann, allenfalls koordiniert mit anderen Abga-

sen, was dann gemacht werden muss. ben im Umwelt- und Energiebereich, die leistungsabhängige

Für den Fall der Fälle ist ja trotzdem vorgesorgt. In Absatz 4 er- Schwerverkehrsabgabe - wenn auch endlich einmal klar defi-

laubt eine Regelung, die Nationalstrassenabgabe auf dem niert werden kann, was überhaupt ungedeckte Kosten ge-

Weg der Gesetzgebung jederzeit ganz oder teilweise aufzuhe- mäss der nicht lupenrein feststehenden Strassenrechnung

ben. Ich möchte Sie bitten, diesen Absatz zu beachten und sind.

dem Bundesrat das Vertrauen zu schenken, dass er auf die Wir kaufen mit Absatz 2 des neuen Artikels 36quater BV etwas

Autobahnvignette verzichtet, wenn es nötig ist. ein, das niemand genau kennt. Das ist ein weiterer Grund,

Ich möchte Sie bitten, eine flexible Regelung vorzusehen und warum ich der Meinung bin, dass wir heute vorläufig nein sa-

nicht einer starren Befristung zuzustimmen. Ich bitte Sie, der gen sollten - im Interesse der Annahme der Bundesbeschlüs-

Mehrheit Ihrer Kommission, dem Nationalrat und dem Bun- se A und B durch Volk und Stände.

desrat zu folgen. Ich bitte Sie, meinem Nichteintretensantrag zu Beschlussent-

wurf C zuzustimmen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit 20 Stimmen Küchler, Berichterstatter: Nachdem Kollege Loretan noch-

Für den Antrag der Minderheit 12 Stimmen mals kurz rekapituliert hat, sehe ich mich im Namen und im

Auftrag der Kommission ebenfalls veranlasst, nochmals kurz

Art. 18 Abs. 3, Ziff. II die Gründe darzulegen, weshalb man auf den Beschlussent-

Antrag der Kommission wurf C eintreten muss.

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Ich habe ausgeführt, dieser Entwurf stelle einen Eckpfeiler un-

serer künftigen Verkehrspolitik dar, die im Ausland Beachtung

Art. 18 al. 3, eh. II gefunden habe und die von unserem Verkehrsminister nach-

Proposition de la commission haltig und optimal vertreten werde.

Adhérer à la décision du Conseil national Mit diesem Beschlussentwurf können wir rechtzeitig eine Ver-

fassungsgrundlage schaffen und einen Zeitvorsprung erzie-

Angenommen -Adopté len, damit wir-sobald die EG ihren Entscheid bezüglich Aus-

gestaltung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabga-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ben getroffen hat-ebenfalls mithalten und die nachgelagerte

Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen Gesetzgebung ausarbeiten können. Entgegen vorgetragenen

(Einstimmigkeit) Befürchtungen wird also nicht «Gesetz auf Vorrat» geschaffen,

sondern dieses Gesetz wird von uns, vom Parlament, verab-

schiedet werden müssen. Auch die Volksrechte bleiben ge-

C. Bundesbeschluss über die Einführung einer leistungs- wahrt.

abhängigen Schwerverkehrsabgabe Wenn wir auf den Beschlussentwurf C nicht einträten, würden

C. Arrêté fédéral concernant l'introduction d'une rede- wir ein falsches Zeichen setzen. Wir würden uns im Ausland in

vance sur le trafic des poids lourds liée aux prestations bezug auf die Verkehrspolitik geradezu unglaubwürdig ma-

chen. Es würde in dem Sinne falsch verstanden, dass im Aus-

Antrag der Kommission land der Eindruck entstünde, wir Schweizer seien gegen die

Mehrheit Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsab-

Eintreten gabe.

«Rail 2000». Coûts 280 28 avril 1993

Ich ersuche Sie deshalb, aus internationalem Gesichtspunkt, deutlicht die Stossrichtung in dem Sinne, dass die Schwerver-

unbedingt auf den Beschlussentwurf C einzutreten. kehrsabgabe künftig entweder leistungs- oder verbrauchsab-

hängig sein kann. Man sucht nach einer einheitlichen Lösung

Bundespräsident Ogi: Die Ausgangslage ist ganz einfach; es in Europa, in der EG, wie dies heute wiederholt dargelegt

geht hier darum: Wollen Sie dem Bundesrat die Kompetenz wurde. Dies drängt sich mit zunehmender Internationalisie-

geben, dass er eine leistungsabhängige Schwerverkehrsab- rung der Transporte unter allen Umständen auf. Die detaillierte

gabe vorbereiten kann, oder wollen Sie das nicht? Das ist die Ausgestaltung dieser Abgabe hat aber auf dem späteren Ge-

Ausgangslage. setzgebungsweg zu erfolgen.

Es handelt sich hier um einen Kompetenzartikel, und Kompe- In Absatz 2 wird das Prinzip der Kostendeckung verankert und

tenzübertragung ist auch mit etwas Vertrauen verbunden. Das ebenfalls die Zweckbindung festgehalten. Im Unterschied

Vertrauen in den Bundesrat wird gerechtfertigt, indem wir Ih- zum Treibstoffzollartikel wird in Absatz 3 der Gesetzgeber aus-

nen dann auch etwas vorlegen werden. drücklich verpflichtet, bei der Bemessung der kantonalen An-

Mit diesem Kompetenzartikel unterstreichen wir den Willen, teile «die besonderen Auswirkungen der Abgabe in Berg- und

die Bereitschaft, die leistungsabhängige Schwerverkehrsab- Randgebieten zu berücksichtigen».

gabe - wenn sie kommt - möglichst europaverträglich auszu- Die Kommission hat keine Aenderungen vorgenommen, son-

gestalten und auch einzuführen. Dieser Kompetenzartikel - dern hat den Artikel 36quatergemäss Beschluss des National-

haben Sie doch keine Angst, Herr Loretan! - muss ja von Volk rates übernommen und diesem zugestimmt.

und Ständen noch angenommen werden.

Es geht also darum: Wollen Sie, dass der Bundesrat handelt, Jagmetti: Darf ich bei dieser Gelegenheit als Nichtkommissi-

führt - gouverner, c'est prévoir! -, also etwas vorbereitet, zu onsmitglied einen Wunsch an den Bundesrat richten?

dem Sie dann immer noch nein sagen können? Wenn sie ja Wenn wir eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe

sagen würden, müsste noch das Bundesgesetz konkretisiert einführen, besteht natürlich die Gefahr, dass man in eine Un-

werden; dieses Bundesgesetz würde dem fakultativen Refe- termotorisierung der Lastwagen ausweicht. Es wäre für unser

rendum unterstehen. Transitland ausserordentlich schlecht, wenn geschlichen

Ich würde Sie nicht begreifen, wenn Sie diesem Kompetenzar- würde oder mit dem Motor auf dem letzten Zacken und einer

tikel nicht zustimmen würden, zu dem Sie noch mehrmals Rauchwolke den Gotthard hinaufgefahren würde; damit ist

Stellung nehmen können, den Sie noch modellieren und aus- uns nicht gedient

gestalten können, wie Sie das für richtig erachten - wenn Sie Ich wäre froh, wenn sich der Bundesrat in den Verhandlungen

diesem Handlungsbedarf, der doch gegeben ist (flankierende auf internationaler Ebene dafür einsetzen könnte, dass ein

Massnahmen haben Sie vom Bundesrat verlangt), nicht zu- ausreichendes Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht des

stimmen würden. Wir würden dann wiederum kostbare Zeit Fahrzeuges vorhanden ist, wie wir das in der Schweiz kennen,

verlieren, und wir könnten die flankierenden Massnahmen, die und dass dies durchgesetzt wird, damit die Nachteile, die mit

praktisch alle Fraktionen vom Bundesrat verlangt haben, nicht einer Untermotorisierung verbunden sind, behoben sind.

umsetzen. Auch die Kostenwahrheit wäre dann in Frage ge-

stellt: die Kostenwahrheit, die auch dieser Rat immer wieder Angenommen -Adopté

gefordert hat

Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass auch in Luzern Ziff. II

(Umweltministerkonferenz!) vielleicht etwas passiert; ich Antrag der Kommission

weiss nicht, was, ich habe keine Ahnung. Aber wir sollten uns Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

vorbereiten; wir sollten dem Bundesrat die Möglichkeit geben,

dass er in diesen Fragen vorangehen kann, dass er seine Posi- Ch.ll

tion, die er sich in Europa in der Verkehrspolitik erkämpft hat, Proposition de la commission

nicht aufgeben muss, dass er nicht gebremst wird. Adhérer à la décision du Conseil national

Ich möchte Sie dringend bitten, dem Nichteintretensantrag

der Minderheit Loretan nicht zuzustimmen und auch hier der Angenommen -Adopté

Mehrheit der Kommission, dem Bundesrat und dem National-

rat zu folgen. Es ist ein verkehrspolitisch gesehen sehr ent- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

scheidender Schritt und für Sie die Stunde der Wahrheit Für Annahme des Entwurfes 21 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit 23 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit 10 Stimmen

An den Nationalrat-Au Conseil national

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung

Antrag der Kommission #ST# 91.306

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Standesinitiative Bern

Titre et préambule, eh. l introduction SBB-NeubaustreckeMattstetten-Rothrist

Proposition de la commission (Kantonsvariante)

Adhérer à la décision du Conseil national

Initiative du canton de Berne

Angenommen -Adopté Nouveau tronçon Mattstetten-Rothrist

des CFF (variante proposée par le canton)

Art. 36quater

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national Wortlaut der Initiative vom 8. Juli 1991

Die Linienführung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-

Küchler, Berichterstatter: Im Titel des Beschlussentwurfes C Rothrist ist bekanntlich umstritten. Das von den SBB kürzlich

sowie in Absatz 1 von Artikel 36quater BV hat der Nationalrat beim Bundesamt für Verkehr eingereichte Projekt wird von

eine Ergänzung vorgenommen. Diese Ergänzung gibt eigent- den betroffenen Regionen und Gemeinden abgelehnt Die

lich die Stossrichtung des Beschlussentwurfes wieder. Er ver- Kantone Bern und Solothurn, die Planungsverbände und Ge-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Strassenbenützungsabgaben. Verlängerung und Neugestaltung

Redevances sur l'utilisation des routes. Prorogation et refonte

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Aprilsession

Session Session d'avril

Sessione Sessione di aprile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.012

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 28.04.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 261-280

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Ref. No 20 022 726

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