Consumer Organizations' Right to Sue Expanded to Collective and Guarantee Marks
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to allow consumer organizations a right to sue regarding collective and guarantee marks, in addition to existing rights for origin indications. The court reasoned that the expansion of this right was justified because these matters often involve public interests and consumer welfare, aligning with existing provisions in other areas of law. Therefore, the court decided to grant consumer organizations the right to sue in these expanded areas, treating them similarly to economic organizations.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 10 Absatz, Art. 55 al. 3; Consumer Organizations' Right to Sue Expanded to Collective and Guarantee Marks: The court reasoned that the expansion of this right was justified because these matters often involve public interests and consumer welfare, aligning with existing provisions in other areas of law. Therefore, the court decided to grant consumer organizations the right to sue in these expanded areas, treating them similarly to economic organizations.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe commission proposed to concur with the decision of the Council of States regarding this article.
Volltext
19. Juni 1992 N 1185 AIPLF. Bericht der Delegation
die Dinge laufen. Das darf man nicht vergessen; die ganze hinweisen, dass wir hier eine enge sachliche Begrenzung vor-
Problematik ist also nicht ganz so bedeutend, wie es den An- genommen haben. Das Verbandsklagerecht sowohl der Wirt-
schein macht schaftsorganisationen als auch der Konsumentenorganisatio-
Ich fasse kurz zusammen, worum es geht: In der ursprüngli- nen ist ja nur für zwei Fälle vorgesehen: im Falle der Her-
chen Vorlage war die Verbandsklage auf die Herkunftsanga- kunftsangaben und im Falle der Garantie- oder Kollektivmar-
ben beschränkt Der Geltungsbereich wurde in der Folge auf ken. Hier sind die Verbandsklagerechte legitim, weil es dabei
Garantie- und Kollektivmarken erweitert, so dass wir jetzt ge- tatsächlich regelmässig auch um öffentliche Interessen, um
mäss Beschluss des Ständerates vor folgender Situation ste- Interessen der Konsumenten, gehen kann. Es ist daher auch
hen: Die Konsumentenorganisationen haben ein Verbands- sachpolitisch der einzig vernünftige Vorschlag, wenn wir die
klagerecht im Bereich der Herkunftsangaben, der Garantie- Wirtschaftsorganisationen und die Konsumentenorganisatio-
und der Kollektivmarken. Im Bereich der Garantie- und Kollek- nen gleich behandeln. Ich glaube, man sollte nun nicht auf-
tivmarken ist die Klagemöglichkeit auf Feststellungsklagen grund irgendwelcher negativer Erfahrungen mit irgendeinem
beschränkt Das wäre die Version, wenn wir uns jetzt der Vari- Verbandsklagerecht dieses streng limitierte Recht, das übri-
ante des Ständerates anschliessen. gens - ich betone es noch einmal - die Wirtschaftsverbände
Die diversen Sprecher haben im Grunde genommen alles auf- und die Konsumentenorganisationen gleich behandelt, zu ei-
getischt, was ebenfalls in der Kommission besprochen wurde. ner grossen Glaubensfrage hochstilisieren.
Frau Sandoz hat äusserst scharfsinnig darauf hingewiesen, In diesem Sinne beantrage ich Ihnen Zustimmung zu Stände-
dass es tatsächlich zwischen den beiden Vertretergruppen rat, Bundesrat und Kommissionsmehrheit und damit endgül-
Differenzen gibt; das ist nicht zu bestreiten. tige Verabschiedung dieser wichtigen Totalrevision des Mar-
Trotzdem bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, kenschutzgesetzes.
sich dem Ständerat anzuschliessen. Es geht um Herkunftsan-
gaben, um Garantie- und um Kollektivmarken. Es ist nicht ab- Abstimmung - Vote
zustreiten, dass bei diesen Punkten ein öffentliches Interesse Für den Antrag der Mehrheit 85 Stimmen
besteht Es wird nicht nur das private, sondern auch das öf- Für den Antrag der Minderheit 81 Stimmen
fentliche Interesse angesprochen.
Herr Allenspach hat recht, wenn er sagt, dass leider die Be- Art. 55 Abs. 3
stimmung nicht mit der gewünschten Klarheit statuiert sei. Antrag der Kommission
Dem ist entgegenzuhalten - das wurde auch gemacht-, dass Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
nicht zuletzt in Buchstabe a der Vorbehalt angebracht ist: so-
fern es in den Statuten vermerkt sei. Auch das ist eine unbefrie- Art. 55 al. 3
digende Situation. Proposition de la commission
Einen wichtigen Punkt möchte ich namens der Kommission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
noch erwähnen: Was bedeutet der Ausdruck «Organisationen
von regionaler Bedeutung»? Theoretisch wird zuviel offenge- Angenommen -Adopté
lassen. Ich möchte jedoch zuhanden der Materialien in aller
Klarheit sagen, dass in der Kommission völlig unbestritten
war, dass damit wichtige Organisationen gemeint sind. Es war An den Ständerat-Au Conseil des Etats
ausdrücklich die Rede von den drei regionalen sprachspezifi-
schen Verbänden, die eigentlich ein gesamtschweizerisches
Interesse wahrnehmen. Die waren gemeint. Ausdrücklich er-
wähnt wurde die Fédération Romande des Consommatrices, #ST# 92.001
die beim Entstehen dieser Bestimmung auch mitgearbeitet
hat. Aus den Materialien geht somit klar hervor, dass nicht AIPLF. Bericht der Delegation
auch kleine Organisationen gemeint sind. AIPLF. Rapport de la délégation
Wie gesagt: Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie
um Gleichschaltung mit dem Ständerat Beschluss des Ständerates vom 18. Juni 1992
Als abschliessende Bemerkung: Das zügige Inkrafttreten Décision du Conseil des Etats du 18 juin 1992
wurde ebenfalls als Argument gebracht Frau Stamm Judith Kategorie V, Art 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN
hat es wiederholt Und schliesslich darf noch erwähnt werden,
dass in der letzten Phase selbst in Berufs- und Wirtschaftsver-
bänden nicht mehr bestritten gewesen sein soll, dass man hier
die Konsumentenorganisationen miteinbeziehen kann.
Herr Ständerat Roth unterbreitet im Namen der Delegation
Bundesrat Koller: Ich möchte Sie dringend bitten, bei der letz- den folgenden schriftlichen Bericht (Texte français voir Bulletin
ten Differenz, die wir bei diesem Gesetz noch haben, dem officiel du Conseil des Etats, session d'été 1992) :
Ständerat, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission
zuzustimmen. Am 6. Oktober 1989 verabschiedete die Bundesversammlung
Diese Totalrevision des Markenschutzgesetzes ist ja u. a den Bundesbeschluss über die Schweizerische Gruppe der
auch zum Vollzug des EWR-Vertrages nötig. Weil wir darauf Internationalen Versammlung der Parlamentarier französi-
gebaut haben, dass Sie diese Revision rechtzeitig realisieren, scher Sprache (Assemblée internationale des parlementaires
haben wir darauf verzichtet, diese Revision in das Eurolex-Pro- de langue française, AIPLF). Dieser Beschluss gab der parla-
gramm aufzunehmen. mentarischen Initiative (87.225) des damaligen Nationalrates
Das allein spricht für eine Bereinigung des Gesetzes; aber es Pierre de Chastonay Folge (Bericht vgl. AB 1988 N 1461-
sind vor allem inhaltliche Gründe. Ich gebe zu, Frau Sandoz, 1464). Der Beschluss ist unter Ziffer 49b im «Handbuch der
dass man nicht sagen kann, dieser Vorschlag von Bundesrat schweizerischen Bundesversammlung» aufgeführt.
und Ständerat sei durch den Verfassungsartikel über den Kon- Die Delegation ernannte Nationalrat Guy-Olivier Segond zum
sumentenschutz zwingend vorgegeben. Insofern haben Sie Präsidenten. Dieser wurde im November 1990, nach seinem
einen politischen Entscheid zu treffen. Aber es ist eben sach- Rücktritt aus dem Nationalrat, durch den Vizepräsidenten,
lich vernünftig, dass wir im Bereich des Markenschutzes die Ständerat Jean-François Roth, ersetzt. Zum neuen Vizepräsi-
gleiche Regelung treffen, wie wir sie schon im Bereich des denten wurde Nationalrat Bernard Meizoz gewählt. Eine Dele-
UWG in Artikel 10 Absatz 2 getroffen haben. Denn alle sachli- gation, bestehend aus fünf ordentlichen Mitgliedern und fünf
chen Ueberlegungen sprechen für eine materielle Harmoni- Stellvertretern (je drei Nationalräte und zwei Ständeräte),
sierung des gesamten Wettbewerbsrechtes. wurde im November 1989 offiziell konstituiert.
Jene, welche Bedenken haben, dass man dieses Verbands- Im Laufe der Berichtsperiode hielt die AIPLF zwei Generalver-
klagerecht allzuweit ausdehnen könnte, möchte ich darauf sammlungen ab, die 17. im Juli 1989 in Paris und die 18. im
AIPLF. Rapport de la délégation 1186 N 19 juin 1992
September 1991 in Ottawa Zwischen den Generalversamm- Region Europa
lungen führten die vier Kommissionen ihre Arbeiten durch. Die Arbeitstagung der Region Europa fand am 9./10. April im
Ausserdem fanden Versammlungen der Region Europa in Hôtel-de-Ville in Genf statt Zur Diskussion standen der Statu-
Genf und im Aostatal statt tenentwurf der Region Europa und die Beziehungen zu Osteu-
17. Generalversammlung in Paris (10. bis 13. Juli 1989) ropa Ein Referent wurde beauftragt, die Frage eines parla-
Diese Versammlung fand im Gebäude der Nationalversamm- mentarischen Dokumentationsnetzes zu prüfen. Es wurde
lung, am Rande der Feierlichkeiten zum 200. Jahrestag der eine «Beschreibende und vergleichende Tabelle der parla-
Revolution, statt mentarischen Gruppen der Region Europa» erstellt Die
Die schweizerische Gruppe war in Paris durch ihren Präsiden- schweizerische Gruppe war durch ihren Präsidenten, Guy-Oli-
ten, Guy-Olivier Segond, die Nationalräte Pierre Aguet und vier Segond, und Nationalrat Laurent Rebeaud vertreten. Herr
Jean Guinand und Ständerat Jean-François Roth vertreten. Segond offerierte den Teilnehmern ein Mittagessen.
Die AIPLF, die bis dahin nur eine «Vereinigung» gewesen war, Die Versammlung 1991 der Region Europa fand vom 10. bis
beschloss ihre Umbildung zur «Versammlung» und gab sich 12. April im Saal der Regionalversammlung des Aostatals
ein neues Reglement statt Der Statutenentwurf der Region Europa wurde endgültig
Guy-Olivier Segond erklärte vor der Versammlung im Palais- angenommen. Erstmals war Osteuropa durch bulgarische, ru-
Bourbon: «Von allen Formen der Gemeinschaft ist die Sprach- mänische und polnische Abgeordnete vertreten. Interessante
gemeinschaft die wichtigste: Sie eröffnet den Zugang zur Kul- Berichte über die Umsetzung des europäischen Rechts in den
tur und zu den geistigen Werken. Die Frankophonie ist dafür innerstaatlichen Normen, die Reform der Orthographie, TV5
das klarste und schönste Beispiel: Sie ankert in der Tradition Europa und die Schaffung eines parlamentarischen Doku-
und knüpft Bande der Brüderlichkeit; da sie alle Kontinente mentationsnetzes wurden vorgelegt Als Broschüre wurde ein
umfasst, ist sie ein Abbild der Welt; die Frankophonie ist ein «Wörterbuch der parlamentarischen Terminologie» vorge-
Abenteuer, das Erfolg verspricht, weil sich in ihr eine grosse stellt, das in Frankreich, Belgien, der Schweiz, in Monaco, im
Idee mit einer vielfältigen Wirklichkeit trifft Tatsächlich finden Aostatal und im Jura verwendet wird. Die schweizerische
wir, Vertreter der Länder des Nordens und des Südens, in der Gruppe war durch die Ständeräte Jean-François Roth und
Frankophonie eine geographische, politische und diplomati- Edouard Delalay und die Nationalräte Bernard Meizoz und
sche Dimension, die uns als einzelnen fehlt In der AIPLF müs- Laurent Rebeaud vertreten.
sen wir Parlamentarier französischer Sprache die Welt aktiv 18. Generalversammlung in Ottawa (2. bis 5. September 1991)
gestalten, nicht mehr auf die Verteilung der Ländereien ausge- Die schweizerische Gruppe war durch die Ständeräte Jean-
richtet, sondern auf die gemeinsame Teilhabe an Ideen, an der François Roth (als Präsident) und Hubert Reymond sowie die
neuen Technik und am Fortschritt» Nationalräte Bernard Meizoz, Jean Revaclier und Laurent Re-
Zum Abschluss ihrer Arbeit verabschiedete die Versammlung beaud vertreten. Die Eröffnungszeremonie fand im Parla-
am 13. Juli 1989 Entschliessungen zu folgenden Themen: die mentsgebäude statt Ministerpräsident Brian Mulroney hat
Lage im Libanon; der Stellenwert der französischen Sprache eine Rede vor der Konferenz abgehalten.
in den internationalen Organisationen; Französisch, Sprache Der Bericht von Nationalrat Meizoz über die Erhöhung der fi-
der Technik und des Fernmeldewesens; die interparlamentari- nanziellen Mittel der AIPLF und über die Revision des Modus
sche Zusammenarbeit; die parlamentarische Dokumentation für die Berechnung der Beiträge wurde von der Kommission
und Information; die Entwicklung der dezentralen Zusammen- für Politik und allgemeine Verwaltung angenommen. Diese
arbeit debattierte im weiteren über eine Resolution über die Kompe-
Kommissionen tenzen und Befugnisse der AIPLF. Die Schweiz war durch
Die vier Kommissionen traten zusammen, um die Resolutio- Jean-François Roth und Bernard Meizoz vertreten.
nen für die Generalversammlung in Ottawa vorzubereiten. Die Kommission für parlamentarische Fragen (Hubert Rey-
Die Kommission für Politik und allgemeine Verwaltung tagte mond) befasste sich mit Resolutionen über die Reorganisa-
am 2./3. Juli 1990 in Paris. Sie beschloss Aenderungen des tion der Dokumentationsdienste der Parlamente, über Parla-
Reglements. Man diskutierte die Frage der Finanzen der mente und Kommunikation, über politische Freiheiten und
AIPLF. Bei dieser Gelegenheit wurde Nationalrat Bernard Mei- Rechte (Wahlbeobachtung) und über die Entwicklung der in-
zoz beauftragt, einen Bericht über die finanziellen Mittel zu ver- terparlamentarischen Zusammenarbeit
fassen. In Referaten wurden die Arbeit des Komitees für ein Die Kommission für kulturelle Angelegenheiten (Jean Reva-
Folgetreffen des Gipfels von Dakar und die Tätigkeit der Agen- clier) behandelte das Thema «Afrika und das Fernsehen» (Ent-
turfür kulturelle und technische Zusammenarbeit (ACCT) vor- wicklungsperspektiven von TV5 Afrika). Die in Bangui vorbe-
gestellt reitete Resolution über den kulturellen Beitrag des Südens an
Die Kommission für parlamentarische Fragen hielt vom 10. bis den Norden wurde angenommen.
14. Oktober 1990 eine Tagung in Ottawa ab. Die schweizeri- Die Kommission «Zusammenarbeit und Entwicklung» (Lau-
sche Gruppe war durch die Herren Roth und Meizoz vertreten. rent Rebeaud) beschäftigte sich erneut mit der Frage der
Das Haupttraktandum war «Die Parlamente und die Kommuni- internationalen Bibliothek der Projekte dezentraler Zusam-
kation». menarbeit, mit gemeinsamen Aktionen für die Unterstützung
Die Kommission für Zusammenarbeit und Entwicklung tagte des Spitalwesens im Libanon sowie mit der Charta der dau-
am 10./11. Januar 1991 in Dakar. Die Ständeräte Jean-Fran- erhaften Entwicklung. Zu diesem Punkt äusserte Herr Re-
çois Roth und Edouard Delalay vertraten die Schweiz Auf der beaud ernsthafte Bedenken und erreichte damit, dass am
Tagesordnung standen die dezentrale Zusammenarbeit und 21./23. Januar 1992 in Bern ein neuer Text ausgearbeitet
Umweltfragen. Jean-François Roth nannte den Schutz der werden soll.
Wälder und den Kampf gegen die Luftverschmutzung als Eine Resolution über die Unterstützung der parlamentari-
wichtigste schweizerische Umweltschutzanliegen. Der Präsi- schen Demokratie in der Welt (unterbreitet von Frankreich),
dent der schweizerischen Gruppe machte deutlich, dass eine Resolution zum Schutz der Elefanten in Afrika (unterbrei-
diese Fragen genügend bewusst gemacht worden seien und tet von der Zentralafrikanischen Republik) und eine Resolution
es jetzt gelte, zu konkreten Massnahmen zu schreiten. Eine zum Libanon (unterbreitet vom Libanon) wurden gutgeheis-
bedeutende Arbeit des Geographischen Instituts der Universi- sen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich nur gerade sieben
tät Bern, die unter dem Titel «Umweltprobleme und Entwick- Gruppen (Kanada, Djibouti, Aegypten, Libanon, Senegal, Tu-
lungszusammenarbeit» für die Direktion für Entwicklungszu- nesien und Vietnam) für letztere ausgesprochen haben. Es
sammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) verfasst worden gab sieben Stimmenthaltungen; neun Gruppen, darunter die
war, diente der Kommission bei ihrer Arbeit als Grundlage. Schweiz, nahmen an der Abstimmung nicht teil, und sechs
Die Kommission für kulturelle Angelegenheiten hielt am 25./ Gruppen waren abwesend. Die Mehrheit der Gruppen war der
26. März 1991 in Bangui (Zentralafrikanische Republik) eine Meinung, dieses Thema liege ausserhalb des Kompetenzbe-
Sitzung ab. Die Schweiz war leider nicht vertreten. Bespro- reiches der AIPLF. Zahlreiche Parlamentarier waren der An-
chen wurden namentlich der Sender TV5 und der kulturelle sicht, dass alle fremden Streitkräfte den Libanon verlassen
Beitrag des Südens an den Norden. müssten und nicht nur die israelische Armee.
19. Juni 1992 N 1187 Delegation bei der Interparlamentarischen Union
Zum Thema «Das Parlament und sein Image» wurde ein inter- #ST# 92.030
essantes, mehrteiliges Kolloquium veranstaltet:
1. Natur, Ausmass und Gründe des politischen Desinteresses Delegation
auf selten der Wähler;
2. das Parlament als Organ zur Kontrolle der Regierung;
bei der Interparlamentarischen Union.
3. das Parlament als Sprachrohr des Volkes und seiner Inter- Bericht
essen. Délégation
Anlässlich der Versammlung in Ottawa verabschiedete die auprès de l'Union interparlementaire.
AIPLF auch eine Entschliessung, die ihre Anerkennung als be- Rapport
ratendes Organ sowie ihre Präsenz auf der Ebene der neuen
Instanzen der Frankophonie und insbesondere bei der Mini- Beschluss des Ständerates vom 18. Juni 1992
sterkonferenz anstrebt Décision du Conseil des Etats du 18 juin 1992
Auf Initiative des damaligen Präsidenten der französischen Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN
Nationalversammlung, Herrn Laurent Fabius, wurde am
27. Oktober in Paris ein Treffen der Parlamentspräsidenten
der französischsprachigen Länder durchgeführt Die Bundes-
versammlung war durch Hans-Rudolf Nebiker, Vizepräsident
des Nationalrates, vertreten. Mme Meier Josi, présidente du Conseil des Etats, et Mme Au-
Dieser gab seiner Freude Ausdruck, als Deutschsprachiger bry, conseillère nationale, présentent au nom de la Délégation
ein Wort an seine Kollegen zu richten. «Ein gutes Einverneh- auprès de l'Union interparlementaire le rapport écrit suivant
men zwischen den verschiedenen Sprachregionen der (Deutscher Wortlaut siehe Amtliches Bulletin des Ständerates,
Schweiz ist unabdingbar für unser Land als Bundesstaat Der Sommersession 1992) :
Respekt vor der sprachlichen Verschiedenheit scheint mir
auch eine wichtige Voraussetzung für die Wirkung und Ver- Aperçu général
breitung unserer gemeinsamen Sprache, um so mehr als die L'Union Interparlementaire (UIP) a organisé trois conférences
meisten von uns mehrsprachige Länder vertreten. Ich möchte au cours de l'année 1991. La 85e conférence s'est réunie à
hier auch präzisieren, dass zwar vor allem die französischspra- Pyongyang (Corée du Nord) du 29 avril au 4 mai, la Vile con-
chigen Schweizer an der frankophonen Zusammenarbeit in- férence interparlementaire sur la sécurité et la coopération en
teressiert sind, jedoch die ganze Schweiz an der Bewegung Europe s'est déroulée à Vienne du 1er au 4 juillet et la
der Frankophonie beteiligt ist», fügte Vizepräsident Nebiker 86e conférence interparlementaire s'est tenue à Santiago-du-
hinzu. Chili du 7 au 12 octobre 1991.
Diese Versammlung der Parlamentspräsidenten unterstützte La délégation à Pyongyang était composée de la présidente
einstimmig die Anträge von Ottawa Hingegen Hessen die (Mme Meier Josi) et de la vice-présidente (Mme Aubry), de
Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfel vom 19. Novem- MM. Walter Biet, François Borei, Gianfranco Cotti, Carl Miville
ber 1991 im Palais de Chaillot in Paris einen gewissen Wider- et Fritz Schiesser (les deux derniers en remplacement de Mme
stand erkennen. Offenbar wollten sie das Schema der neuen BühreretdeM. Hänsenberger).
frankophonen Institutionen nicht durch den Einbezug der Par- La présidente et la vice-présidente étaient accompagnées de
lamente komplizieren. MM. Berger, François Borei et Schiesser à la réunion de
Es ist im Rahmen dieses Berichtes nicht möglich, den Inhalt Vienne. A Santiago, les délégués étaient la présidente et la
der Resolutionen detailliert wiederzugeben. Die Texte können vice-présidente, M. Biel ainsi que quatre remplaçants: M. Mei-
im Sekretariat der schweizerischen Gruppe (Tel. 031/61 97 26 zoz pour M. François Borei, M. Baggi pour M. Cotti, M. Rhi-
oder 23) bezogen werden; zudem werden sie in der jährlich now pour M. Hänsenberger et M. Miville pour Mme Bührer.
mehrmals erscheinenden Zeitschrift «Parlements et franco- Malheureusement, le groupe UDC n'était pas représenté aux
phonie» publiziert deux conférences ordinaires.
Au cours de l'année 1991, Mme Josi Meier a assumé la prési-
Antrag der Kommission dence du groupe dit des «Douze plus» qui comprend les Etats
Vom vorliegenden Bericht, der in Uebereinstimmung mit Arti- membres du Conseil de l'Europe et les pays d'Amérique du
kel 3 des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 erstattet Nord et d'Oceanie (en tout 29 Etats). Mme Meier a présidé les
wird und derdie wichtigen Aspekte der Tätigkeit der AIPLF und deux grandes séances préparatoires aux conférences ainsi
insbesondere der schweizerischen Gruppe beschreibt, wird que les séances matinales précédant chacune des séances
Kenntnis genommen. plénières. Elle a prononcé, au nom des Douze plus, un dis-
cours de remerciement au pays hôte au terme de chaque
Proposition de la commission conférence.
II est pris acte du présent rapport présenté en conformité avec En automne, un nouveau président du Conseil interparlemen-
l'article 3 de l'arrêté fédéral du 6 octobre 1989 et qui décrit les taire a été désigné en la personne de Sir Michael Marshall, dé-
aspects essentiels de l'activité de l'AIPLF et, plus spéciale- puté britannique, qui l'a emporté sur le président de l'Assem-
ment, de la section suisse. blée nationale du Pakistan par 88 voix contre 60.
En outre, Mme Leni Fischer (Allemagne) a été élue au Comité
Angenommen -Adopté exécutif qui compte ainsi pour la première fois trois femmes
parmi ses membres.
Les prinicpaux thèmes abordés furent les suivants:
1. Pyongyang:
- non prolifération nucléaire (MM. Cotti et Borei)
-violence contre les femmes et les enfants (Mmes Aubry et
Meier Josi)
- conflit du Proche-Orient (point supplémentaire) (M. Cotti)
- débat général sur la situation politique, économique et so-
ciale dans le monde (M. Biel et Mme Meier Josi)
2. Santiago
- développement humain: croissance économique et démo-
cratie (MM. Biel et Rhinow)
- prévention des génocides (M. Miville)
- GATT et commerce mondial (point supplémentaire) (M. Biel)
- débat général sur la situation politique, économique et so-
ciale dans le monde (Mmes Aubry et Meier Josi)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
AIPLF. Bericht der Delegation
AIPLF. Rapport de la délégation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.001
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 1185-1187
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