Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-423 KI-generiert

Tenant Pre-emption Right Initiative Supported by Commission

Geschäftsnummer VPB 91-423
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The parliamentary initiative proposed creating a pre-emption right for residential tenants. The commission, while acknowledging the need to improve tenant rights and the progress of government proposals, ultimately voted to support the initiative. The majority believed the pre-emption right would benefit tenants and promote broader property ownership, agreeing with the initiator's positive assessment. However, a minority opposed the initiative, citing concerns about limiting property owner rights, the complexity of the legislation, and ongoing government reviews.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Tenant Pre-emption Right Initiative Supported by Commission: The commission, while acknowledging the need to improve tenant rights and the progress of government proposals, ultimately voted to support the initiative. The majority believed the pre-emption right would benefit tenants and promote broader property ownership, agreeing with the initiator's positive assessment. However, a minority opposed the initiative, citing concerns about limiting property owner rights, the complexity of the legislation, and ongoing government reviews.

Schlagwörter

KI-generiert
Rechte des Mieters Vorkaufsrecht parlamentarische Initiative Miteigentum Minderheitenrecht Wohnanteilplan
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 68 GRN

This article defines the category of the parliamentary initiative, indicating its classification within the legislative framework.

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Volltext

Initiative parlementaire. Droit de préemption 1182 N 9 juin 1995

#ST# 91.423 Inzwischen liegen Vorschläge für die Realisierung eines Vor-

kaufsrechts seitens der Eidgenössischen Wohnbaukommis-

Parlamentarische Initiative sion und einer Arbeitsgruppe des EJPD vor. Ob diese Vor-

schläge allerdings innert nützlicher Frist dem Parlament zu-

(Rechsteiner) geleitet werden, ist ungewiss. Nachdem es sich nur, aber im-

Vorkaufsrecht für Mieter merhin, um eine Teilmassnahme zur Verbesserung der

Initiative parlementaire Rechtsstellung der Mieterinnen und Mieter handelt, drängt es

(Rechsteiner) sich auf, seitens des Parlamentes aktiv zu werden, damit

Droit de préemption des locataires eine Lösung in absehbarer Zeit zustande kommt. Stimmt der

Rat der als allgemeine Anregung formulierten Initiative zu,

Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN sollte sich aufgrund der Vorarbeiten rasch eine definitive Vor-

lage verabschieden lassen.

Erwägungen der Kommission

Wortlaut der Initiative vom 21. Juni 1991 1. Die Frage eines Vorkaufsrechts wurde in der Bundesver-

waltung bereits verschiedentlich behandelt. So wird u. a. in

Gestützt auf Artikel 21 bis GVG reiche ich folgende parlamen-

Berichten des EJPD wie auch der Eidgenössischen Wohn-

tarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung ein:

baukommission zum gesetzlichen Vorkaufsrecht grundsätz-

Es seien die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen (ge-

lich positiv Stellung bezogen. Der Bundesrat hat (mit Frist

gebenenfalls in der Form eines Bundesbeschlusses) für die

Sommer 1992) diesbezügliche Vernehmlassungsentwürfe in

Schaffung eines Vorkaufsrechts der Wohnungsmieterinnen

Auftrag gegeben.

und -mieter zu erlassen.

2. In einer Grundsatzabstimmung entschied die Kommission

zunächst mit 17 zu 1 Stimmen, lediglich ein uniimitiertes Vor-

Texte de l'initiative du 21 juin 1991 kaufsrecht zu befürworten. Ein limitiertes Vorkaufsrecht

Me fondant sur l'article 21 bis LREC, je présente l'initiative würde ihrer Meinung nach die Rechte der verkaufenden

parlementaire suivante, conçue en termes généraux: Eigentümer zu sehr einschränken.

II y a lieu d'édicter des dispositions législatives (le cas 3. Mit 12 zu 10 Stimmen sprach sich die Kommission sodann

échéant sous la forme d'un arrêté fédéral) visant à donner un für die Initiative aus.

droit de préemption aux locataires. Die Kommissionsmehrheit teilt dabei im wesentlichen die po-

sitive Auffassung des Initianten und der Bundesverwaltung.

Engler Rolf (C, AI) unterbreitet im Namen der Kommission Das geforderte Vorkaufsrecht ist ihres Erachtens eine Mass-

für Rechtsfragen (RK) den folgenden schriftlichen Bericht: nahme, die sowohl zur Verbesserung der Rechte der Woh-

nungsmieterinnen und -mieter wie auch zur Erhöhung der Ei-

1. Am 21. Juni 1991 reichte Herr Rechsteiner eine parlamen- gentumsquote und somit zu einer breiteren Streuung des

tarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Wohneigentums beitragen kann. Die Kommissionsmehrheit

2. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, wel- schliesst sich grundsätzlich den Erwägungen des Initianten

cher dieses Geschäft zur Prüfung zugewiesen wurde, gab an und beantragt, der Initiative Folge zu geben. Sie hält im

am 6. Februar 1992 dem Initianten Gelegenheit, sich zu vorliegenden Fall gerade eine parlamentarische Initiative für

seinem Vorstoss zu äussern. zweckmässig, um rasch an einem konkreten Entwurf die all-

fälligen Vor- und Nachteile des vorgesehenen Vorkaufs-

Begründung des Initianten (Zusammenfassung) rechts besser abwägen zu können. Wenn der Bundesrat in

Die Einführung eines Vorkaufsrechts ist eine seit Jahren von nächster Zeit mit einer Botschaft an das Parlament gelangt,

verschiedenster Seite geforderte Massnahme zur Verbesse- kann die Initiative immer noch zurückgezogen werden.

rung der Rechte der Wohnungsmieterinnen und -mieter. Na- Eine Kommissionsminderheit lehnt demgegenüber die Initia-

mentlich im Zusammenhang mit der Behandlung der Stadt- tive ab. Neben der befürchteten zu grossen Einschränkung

Land-Initiative ist das Vorkaufsrecht auch von Vertretern der der Vermieter weist sie insbesondere auf die äusserst kom-

damals ablehnenden Mehrheit immer wieder als eine der al- plexe Gesetzgebung und die zu dieser Problematik bereits

ternativen wohnpolitischen Massnahmen empfohlen worden laufenden Abklärungen des Bundesrates hin, dem auch die

(vgl. dazu auch Motion Früh, 86.413; Motion Schmid, 88.825; weiteren Arbeiten in dieser Frage überlassen werden sollten.

beide als Postulat überwiesen). Wenn der Bundesrat eine Botschaft zum Vorkaufsrecht vor-

Im Detail stellen sich dann eine Reihe von Fragen, insbeson- legt, kann anhand dieses Entwurfes über ein allfälliges Vor-

dere die Frage der Limitierung des Vorkaufsrechts in bezug kaufsrecht diskutiert werden.

auf den Preis. Es ist bei den hohen Immobilienpreisen in der Eine Kommissionsminderheit möchte schliesslich mit einer

Schweiz keine Selbstverständlichkeit, dass eine Mieterin Motion den Bundesrat beauftragen, Möglichkeiten zu schaf-

oder ein Mieter von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch machen fen, die ohne gesetzlichen Zwang Anreize für Vermieter/Ver-

kann. Das Vorkaufsrecht wäre eigentlich nur dann voll ge- käufer und für Mieter/Käufer böten.

währleistet, wenn der Vorkaufspreis an den Ertragswert ge-

koppelt wäre bzw. an das, was als Mietzins überhaupt erziel- Engler Rolf (C, AI) présente au nom de la Commission des

bar ist, also an eine kapitalisierte Grundrente. Es ist einzu- affaires juridiques (CAJ) le rapport écrit suivant:

räumen, dass bei einem limitierten Vorkaufsrecht stärker in

die Position des Eigentümers eingegriffen wird als beim unii- 1. Le 21 juin 19991, M. Rechsteiner a déposé une initiative

mitierten Vorkaufsrecht. Beim uniimitierten Vorkaufsrecht parlementaire sous la forme d'une demande conçue en ter-

fällt jedes plausible Gegenargument auf Seiten der Woh- mes généraux.

nungseigentümer weg. Wie aus den Entwürfen hervorgeht, 2. La Commission des affaires juridiques du Conseil national,

ist es klar, dass das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt werden qui a été chargée de l'examen de cet objet, a entendu

kann beim Verkauf unter Verwandten, unter nahestehenden l'auteur de l'initiative le 6 février 1992.

Personen und beim Erbgang; wo es ausgeübt werden kann,

sind die Vermögenswerten Positionen des Eigentümers voll- Développement de l'auteur de l'initiative (résumé)

ständig geschützt, da er den gleichen Erlös erzielt wie beim Cela fait de nombreuses années que les milieux les plus di-

Verkauf an Dritte. Aus mieterpolitischer Sicht wäre natürlich vers exigent la création d'un droit de préemption, mesure qui

ein limitiertes Vorkaufsrecht vorzuziehen, wo der Preis in ir- améliorerait les droits des locataires. En rapport avec le trai-

gendeiner Form an den erzielbaren Mietzins geknüpft wäre. tement de l'initiative ville-campagne, notamment, les repré-

Die Formulierung der Initiative lässt aber diese Frage be- sentants de la majorité, opposés à l'initiative, avaient maintes

wusst offen, weil die politischen Realitäten dafür sprechen, fois recommandé, entre autres mesures dans le domaine de

dass nur ein uniimitiertes Vorkaufsrecht eine Chance hat. la politique du logement, la création d'un droit de préemption

9. Juni 1995 N 1183 Parlamentarische Initiative. Vorkaufsrecht

(cf. aussi à ce propos les motions Früh, 86.413, et Schmid, message sur le droit de préemption, on pourra le prendre en

88.825, toutes deux transmises sous forme de postulats). considération sur la base de ce projet.

Lorsqu'on regarde les choses de plus près, un certain nom- Enfin, une autre minorité de la commission souhaite charger

bre de questions se posent, notamment celle de la limitation le Conseil fédéral, par le biais d'une motion, de créer, sans

du droit de préemption en rapport avec le prix. Etant donné recours à une législation contraignante, des possibilités d'in-

la cherté des immeubles en Suisse, il ne va pas de soi, pour citation destinées aux propriétaires, d'une part, et aux loca-

les locataires, de pouvoir exercer ce droit. En réalité, pour taires, d'autre part.

que ce dernier soit pleinement garanti, le prix de préemption

devrait être fonction de la valeur de rendement de l'immeu- Antrag der Kommission

ble, plus précisément du loyer que peut rapporter le loge- Mehrheit

ment, donc d'une rente foncière capitalisée. Le fait est que, Der Initiative Folge geben

comparé à un droit de préemption illimité, un droit de Minderheit

préemption limité restreindrait davantage la liberté du pro- (Allenspach, Comby, Ducret, Fehr, Frey Claude, Heberlein,

priétaire. A vrai dire, dans le cas du droit de préemption illi- Nabholz, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stamm Luzi)

mité, il n'existe aucun argument contraire plausible de la part Der Initiative keine Folge geben

des propriétaires. Ainsi qu'il ressort des projets d'actes légis-

latifs, il est évident que le droit de préemption ne peut être Proposition de la commission

exercé en cas de vente à des proches parents ou alliés et en Majorité

cas d'héritage; il ne peut l'être que lorsque les avoirs du pro- Donner suite à l'initiative

priétaire ont été entièrement évalués, vu que celui-ci touche Minorité

le même montant que si l'acheteur était un tiers. Dans l'opti- (Allenspach, Comby, Ducret, Fehr, Frey Claude, Heberlein,

que des locataires, un droit de préemption limité serait natu- Nabholz, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Stamm Luzi)

rellement préférable, puisque le prix serait alors lié, sous une Ne pas donner suite à l'initiative

forme quelconque, au loyer que peut rapporter le logement.

Telle qu'elle est formulée, l'initiative laisse toutefois intention- Engler Rolf (C, AI), Berichterstatter: Die Kommission für

nellement cette question ouverte. En effet, au vu des réalités Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative Rechstei-

politiques, seul un droit de préemption illimité a des chances ner bereits am 6. und 7. Februar 1992 behandelt. Seither

d'être accepté. sind wieder drei Jahre verstrichen; geschehen ist wenig,

Depuis lors, la Commission fédérale pour la construction de verändert hat sich in der Zwischenzeit vieles. Der heutige

logements et un groupe de travail du DFJP ont élaboré des Wohnungsmarkt ist ein Nachfragemarkt geworden. Statt mit

propositions en vue de la création d'un droit de préemption. Wohnungsnot haben wir mit hohen Leerwohnungsbestän-

On ignore toutefois si ces propositions parviendront au Par- den zu kämpfen. Entsprechend hat auch das Thema an Ak-

lement en temps voulu. Comme il ne s'agit là que d'une me- tualität verloren - dies, obwohl unsere Eigentumsquote

sure partielle - bien qu'elle aille dans le bon sens - visant à nach wie vor im europäischen Vergleich auf einem europäi-

améliorer la situation juridique des locataires, il est néces- schen Tiefstand ist und es diese Eigentumsquote zu stei-

saire que le Parlement passe à l'action afin qu'on parvienne gern gilt.

à une solution dans un avenir prochain. Si le Conseil ap- Erlauben Sie mir vorab eine kurze Rückblende. Das Mieter-

prouve l'initiative conçue en termes généraux, l'adoption d'un vorkaufsrecht war bei der Beratung und Behandlung der

projet définitif ne devrait pas tarder, vu les travaux préliminai- Stadt-Land-Initiative gleichsam ein indirekter bürgerlicher

res qui ont été réalisés. Gegenvorschlag. Entsprechend wurden Vorstösse von bür-

gerlichen Vertretern dieses Rates eingereicht. Ich erinnere

Considérations de la commission daran, dass bereits am 21. März 1986 sowohl Urs Nussbau-

1. La question d'un droit de préemption a déjà été traitée plu- mer (CVP) als auch Hans-Rudolf Früh (FDP) Motionen ein-

sieurs fois par l'administration fédérale. Ainsi, des rapports reichten (86.393 bzw. 86.413), welche das Mietervorkaufs-

du DFJP ainsi que de la Commission fédérale pour la cons- recht forderten. Diese Motionen wurden vom Parlament an

truction de logements, notamment, font état d'avis essentiel- den Bundesrat überwiesen, zwar nicht als Motionen, aber im-

lement favorables à la création d'un droit de préemption lé- merhin als Postulate. Der Auftrag des Bundesrates ist bis

gal. Le Conseil fédéral a demandé que des projets soient éla- heute nicht erfüllt. Es liegen zwar verschiedene Entwürfe vor,

borés (délai été 1992) et envoyés en consultation. doch bis heute wurde kein entsprechender Entwurf in die

2. Lors du vote de principe, la commission a décidé d'abord Vernehmlassung geschickt.

par 17 voix contre 1 d'approuver uniquement la création d'un Am 9. März 1989 überwies der Ständerat eine ähnlichlau-

droit de préemption illimité, estimant qu'un droit de préemp- tende Motion Schmid (88.825) ebenfalls als Postulat.

tion limité restreindrait trop les droits des propriétaires. Bereits im Februar 1992 hatte die Kommission für Rechtsfra-

3. Par 12 voix contre 10, la commission s'est ensuite pronon- gen zu entscheiden, ob das vom Bundesrat angeschlagene

cée en faveur de l'initiative. Tempo genüge oder nicht, ob das Parlament die Sache sel-

La majorité de la commission partage, pour l'essentiel, l'avis ber an die Hand nehmen solle oder nicht. Bei der Abwägung

positif de l'auteur de l'initiative et de l'administration fédérale. der Vor- und Nachteile berücksichtigte die Kommission im

Elle pense que la création d'un droit de préemption contri- wesentlichen folgende Punkte: die Dringlichkeit und Zweck-

buerait à améliorer les droits des locataires et à augmenter mässigkeit des Anliegens, den Stand der Arbeiten in der Ver-

le taux de logements occupés par leur propriétaire, favorisant waltung, den Zeitaufwand, die Komplexität der gesetzgeberi-

ainsi une meilleure répartition de la propriété. C'est pourquoi schen Arbeit und die Möglichkeit, alternative Wege einzu-

la majorité de la commission se rallie en principe à l'opinion schlagen.

de l'auteur de l'initiative et propose de donner suite à cette Die Kommission nahm damals zur Kenntnis, dass der Bun-

dernière. Dans le cas présent, elle juge appropriée la voie de desrat am 11. September 1991 an das Eidgenössische Ju-

l'initiative parlementaire dans le but d'obtenir rapidement un stiz- und Polizeidepartement einen Auftrag erteilt hatte, wel-

projet concret permettant d'évaluer les éventuels avantages cher lautete, bis Sommer 1992 einen vernehmlassungsreifen

et les désavantages du droit de préemption envisagé. Si le Entwurf mit Begleitbericht vorzulegen. Dieser Entwurf fehlt

Conseil fédéral soumet prochainement un message au Par- bis heute. Zu einem Vernehmlassungsverfahren ist es noch

lement, l'initiative pourra toujours être retirée. nicht gekommen. Auch das Ziel, 1994 Ersatzmassnahmen

Par contre, une minorité de la commission rejette l'initiative. zu den Sofortmassnahmen zu treffen, ist nicht erreicht wor-

Elle craint que la liberté des propriétaires ne soit trop limitée den. Herr Rechsteiner erklärte sich 1992 bereit, mit der Be-

et invoque notamment la législation extrêmement complexe handlung der Initiative zuzuwarten, bis durch den Bundesrat

et les études déjà entreprises à ce propos par le Conseil fé- der Tatbeweis angetreten werde.

déral, auquel il conviendrait, toujours selon elle, de confier Nachdem dieser heute noch nicht vorliegt und die Fristen

aussi la suite des travaux. Si le Conseil fédéral présente un laufen, haben wir heute die Vorprüfung abzuschliessen. Die

Initiative parlementaire. Droit de préemption 1184 N 9 juin 1995

Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen, der Initiative aus fol- La limitation du droit de préemption pose un certain nombre

genden materiellen Gründen Folge zu geben: de problèmes. En résumé, un droit de préemption limité res-

Die Kommission stellt sich hinter die Vorstösse der Kollegen treindrait davantage la liberté du propriétaire. Il n'en serait

Früh und Nussbaumer. Wir sind nach wie vor der Meinung, pas de même, bien sûr, avec un droit de préemption illimité.

dass das Mietervorkaufsrecht eine der besten Möglichkeiten Mais dans l'optique des locataires, un droit de préemption li-

ist, die Eigentumsstreuung zu erhöhen und unsere Eigen- mité serait préférable, car le prix à payer pour devenir pro-

tumsquoten zu steigern. Die Kommission war aber der Auf- priétaire du logement serait lié au loyer payé. Toutefois l'ini-

fassung, dass ein Mietervorkaufsrecht nur dann in Frage tiative parlementaire Rechsteiner laisse ouverte cette ques-

kommen könne, wenn dieses nicht limitiert ist, wenn also ein tion, car, du point de vue de la «Realpolitik», seul un droit de

Mieter gleichviel zu zahlen hätte wie ein unbeteiligter Dritter. préemption illimité aurait des chances d'aboutir. Si le Parle-

Diese Meinung vertrat die Kommission mit 17 zu 1 Stimmen. ment donnait suite à cette initiative parlementaire, le projet

Auch der Initiant selbst schloss sich dieser Meinung an. définitif pourrait être présenté rapidement, les travaux préli-

Mit Ausnahme dieser Einschränkung zugunsten der Eigen- minaires étant déjà réalisés par le Département fédéral de

tumsgarantie wurden keine Detailprobleme geprüft, obwohl justice et police. C'est en tous cas ce que l'on disait à l'épo-

es bei diesem Geschäft eine Reihe von Detailproblemen gibt, que, mais on attend toujours de connaître ses propositions.

welche es dann, falls der Initiative Folge gegeben wird, zu 2. En ce qui concerne l'avis de la commission, l'octroi d'un

prüfen gälte. Ich möchte nur beispielhaft auf einige dieser droit de préemption en faveur des locataires a déjà fait plu-

Detailprobleme hinweisen. sieurs fois l'objet d'études et de rapports du Département fé-

Es gilt einmal, die Konkurrenz zwischen den gesetzlichen déral de justice et police et de la Commission fédérale pour

und vertraglichen Vorkaufsrechten zu prüfen. Was ge- la construction de logements. La commission a pris la déci-

schieht, wenn eine Mehrheit von Mietern kaufen und eine sion suivante:

Minderheit nicht kaufen will oder umgekehrt? Was geschieht 1. par 17 voix contre 1, elle a approuvé le principe de l'instau-

bei Wohnungs- und was bei Geschäftsmieten? Welche Ver- ration d'un droit de préemption illimité;

fahrensregeln sollen getroffen werden? Kann z. B. im Miet- 2. par 12 voix contre 10, elle s'est prononcée en faveur de

vertrag im voraus auf ein Vorkaufsrecht verzichtet werden? l'initiative parlementaire Rechsteiner.

Soll es möglich sein, dies im voraus abzusprechen, oder La majorité de la commission se rallie donc, pour l'essentiel,

nicht? Auch der Vorort hat einige solcher Probleme aufge- au point de vue de l'auteur et de l'administration fédérale.

worfen. Er hat uns die Frage gestellt, was z. B. mit betriebs- Elle estime que cette solution est favorable aux locataires et

eigenen Wohnungen geschehen solle. Ich bin natürlich der contribuera à une meilleure répartition de la propriété. La ma-

Meinung, dass solche Wohnungen eigentlich überhaupt jorité de la commission propose donc de donner suite à l'ini-

nicht verkauft werden sollten. Wenn sie aber verkauft werden tiative parlementaire Rechsteiner.

sollten, dann müsste die Frage sicherlich geregelt werden. Quant à la minorité de la commission, dont je fais partie, elle

Die Kommission war sich immer bewusst, dass selbst bei rejette l'initiative parlementaire. Elle considère que cette

Beizug von Experten der Zeitaufwand für die gesetzgeberi- initiative porte une trop forte atteinte au droit de propriété.

sche Arbeit gross wäre. Dennoch sind wir mit 12 zu Elle invoque également les études en cours du Départe-

10 Stimmen zum Ergebnis gelangt, der Initiative Folge zu ge- ment fédéral de justice et police. Elle estime qu'il faut atten-

ben, zumal es keine Alternativen gibt, das Tempo von Bun- dre les résultats de ces travaux avant de prendre des mesu-

desrat und Verwaltung sehr gemässigt ist und erst nach der res adéquates en faveur des locataires. L'initiative parle-

geführten Detaildiskussion wirklich in Kenntnis der Fakten mentaire Rechsteiner est certes séduisante, mais la généra-

entschieden werden kann. lisation du droit de préemption pourrait décourager les

Abschliessend eine persönliche Bemerkung: Dass dem Mie- investisseurs de construire de nouveaux logements et, par

ter bei gleichen Konditionen das Vorkaufsrecht zustehen soll, conséquent, ne contribuerait point nécessairement à résou-

ist für mich nichts anderes als ein Gebot der Moral. Ob alle dre ce problème. Toutefois, le droit de préemption pourrait

Probleme, welche letztlich im Detail liegen und die Praktika- être accordé dans certains cas, selon des modalités restric-

bilität erheblich gefährden und erschweren könnten, letztlich tives à définir.

dazu führen, das Vorkaufsrecht einzuführen, können nur die Dans cette optique, la minorité de la commission, 10 voix,

Abklärung und die Detailberatung zeigen. Dafür müssen wir propose de ne pas donner suite à cette initiative parlemen-

heute aber der Initiative Folge geben. Das Folgegeben ist taire. Une autre minorité de la commission, composée de six

nichts anderes als ein Startschuss dafür, dass wir uns an die membres, souhaite que sa motion soit transmise au Conseil

Probleme machen und die Versprechen einlösen, die wir im fédéral en lui demandant d'élaborer des solutions afin de

Vorfeld der Stadt-Land-Initiative abgegeben haben. faciliter l'accès à la propriété du logement.

Il est quand même utile de préciser ici que plusieurs mem-

Comby Bernard (R, VS), rapporteur: Comme vient de le re- bres de la minorité ne sont pas opposés au principe même

lever le rapporteur de langue allemande, cette affaire re- du droit de préemption en faveur des locataires, mais les

monte au mois de février 1992. Elle a été traitée à cette oc- conditions précises de l'octroi de ce droit devraient être défi-

casion par la Commission des affaires juridiques. Il est vrai nies très clairement avant toute décision en la matière, pour

que, depuis, la situation a notablement changé sur le plan im- un certain nombre de raisons qui ont également été mention-

mobilier, à tel point qu'aujourd'hui il y a un grand nombre de nées par M. Engler.

logements vacants. En conclusion, au nom de la majorité de la commission, je

Cela dit, le 21 juin 1991, M. Rechsteiner a déposé une initia- vous invite à donner suite à l'initiative parlementaire Rech-

tive parlementaire visant à offrir un droit de préemption en fa- steiner, en partant de l'idée qu'il s'agit de se prononcer sur le

veur des locataires. A cet effet, il propose des dispositions lé- principe, et que les modalités pratiques devraient être ré-

gislatives, éventuellement sous la forme d'un arrêté fédéral. glées ultérieurement.

Le bref rapport que j'ai l'honneur de vous présenter au nom

de la commission est articulé en deux points: premièrement, Rechsteiner Paul (S, SG): Stellen Sie sich vor, Sie seien

l'exposé des motifs par M. Rechsteiner et, deuxièmement, Mieterin oder Mieter - was die meisten hier in diesem Saal

l'avis de la commission. nicht sind -, Sie hätten eine gute, anständige Wohnung, für

1. En ce qui concerne les motifs exposés par die Sie aber auch genug bezahlen; Ihre Kinder, Ihre Familie

M. Rechsteiner, il faut dire que l'octroi d'un droit de préemp- seien im Quartier verwurzelt, und eines Tages müssten Sie

tion aux locataires a déjà maintes fois préoccupé les milieux plötzlich, ohne vorher etwas davon gehört zu haben, verneh-

intéressés. Lors de la discussion de l'initiative populaire men, dass die Wohnung verkauft worden ist und dass Sie aus

«ville-campagne contre la spéculation foncière» plusieurs re- der Wohnung ausziehen müssen, und dies, obwohl Sie bereit

présentants de la majorité opposés à cette initiative avaient gewesen wären, für die Wohnung denselben Preis zu bezah-

même recommandé l'introduction d'un droit de préemption len, wie ihn der Dritte bezahlt hat, dem die Wohnung verkauft

dans le contexte d'une nouvelle politique du logement. worden ist. Dieser Zustand ist doch angesichts all der sozia-

9. Juni 1995 N 1185 Parlamentarische Initiative. Vorkaufsrecht

len Folgen, die der Verkauf einer Wohnung für die betroffenen Allenspach Heinz (R, ZH), Sprecher der Minderheit: Sie ha-

Mieterinnen und Mieter haben kann, nicht in Ordnung. ben vom Berichterstatter gehört, dass sich die Kommission

Das Vorkaufsrecht der Selbstnutzerinnen und Selbstnutzer im Februar 1992 mit dieser Frage befasst hat und dass der

ist ein bewährtes und zunehmend anerkanntes Instrument Kommissionsbericht vom 6. April 1992 stammt. In den mehr

der Rechtsordnung überhaupt. Verschiedene Nachbarländer als drei Jahren seit Verabschiedung des Kommissionsbe-

kennen das Vorkaufsrecht der Mieterinnen und Mieter seit richtes haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse grundle-

langem. Wir selber haben vor ein paar Jahren mit dem neuen gend geändert. 1992 herrschte Überhitzung auf dem Boden-

bäuerlichen Bodenrecht das Vorkaufsrecht der Pächterinnen und Immobilienmarkt. Der Bundesrat bereitete damals zur

und Pächter an den selbstgenutzten Liegenschaften veran- Dämpfung dieser Überhitzung ein bodenpolitisches An-

kert. schlussprogramm vor, in dem u. a. auch das Vorkaufsrecht

Es ist höchste Zeit, dass wir nun auch den Wohnungsmiete- der Mieter geprüft werden sollte.

rinnen und -mietern das längst versprochene Vorkaufsrecht Inzwischen haben wir im Immobilienbereich einen verlustrei-

einräumen. Leider hat es der Bundesrat, mutlos geworden, chen Crash erlebt. Die Immobilienpreise sind gesunken; die

vor zwei Jahren abgelehnt, den von ihm in die Vernehmlas- Zahl der leerstehenden Wohnungen nahm zu; leerstehende

sung geschickten Entwurf weiterzuverfolgen, und dies, ob- Büroräumlichkeiten finden keine Mieter. Die Bauwirtschaft

schon eine Mehrheit der Parteien dafür war; dazu gehörten schrumpft oder errichtet Wohn- und Gewerbebauten auf

CVP, SP, LdU und die Grünen. Es darf doch nicht sein, dass Halde. Heute muss die Immobiliennachfrage nicht gedämpft

das Mietervorkaufsrecht nur deshalb nicht eingeführt wird, werden, sie sollte angekurbelt werden.

weil der Hauseigentümerverband dagegen ist. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat im Rahmen des bo-

Die Haltung des Hauseigentümerverbandes ist ohnehin selt- denpolitischen Anschlussprogramms die Institution des Vor-

sam. Da wird immer wieder gejammert, jetzt gerade wieder kaufsrechts der Mieter eingehend geprüft. Er hat aufgrund

im Zusammenhang mit der Volksinitiative «Wohneigentum der Prüfung, der Vernehmlassungen und Konsultationen

für alle», dass die Wohneigentumsquote in der Schweiz mit darauf verzichtet, dem Parlament diesbezügliche Gesetzes-

rund 30 Prozent viel zu tief sei. Wenn aber einmal ein kon- bestimmungen vorzuschlagen. Es ist heute, im Gegensatz

kreter und gleichzeitig wirksamer Vorschlag gemacht wird, zur Zeit der Kommissionsberatungen, nicht damit zu rech-

um mehr Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit zu geben, nen, dass eine Zustimmung zur parlamentarischen Initiative

ihre Wohnung zu erwerben, wird gemauert. Das ist doch gro- Rechsteiner auf das Wohlwollen des Bundesrates zählen

tesk. könnte. Wenn das Parlament ein solches Gesetz ausarbei-

Es kommt dazu, dass das Mietervorkaufsrecht nicht einfach ten und realisieren will, erfolgt dies im Gegensatz zu der vom

eine Idee der Linken oder des Mieterinnen- und Mieterver- Bundesrat derzeit vertretenen und verfolgten Boden- und

bandes ist. In bürgerlichen Vorstössen, in erster Linie aus der Immobilienpolitik.

CVP-Fraktion - ich erinnere an die Vorstösse des seinerzei- Die Minderheit der Kommission lehnt die parlamentarische

tigen Nationalrates Urs Nussbaumer und von Ständerat Initiative Rechsteiner aus fünf Gründen ab:

Schmid Carlo, dem ehemaligen CVP-Präsidenten -, ist in 1. Die Initiative lässt offen, ob ein limitiertes oder ein uniimi-

den achtziger Jahren wiederholt das Mietervorkaufsrecht tiertes Vorkaufsrecht angestrebt werden soll. Die Sympa-

verlangt worden. Dasselbe gilt, es ist schon gesagt worden, thien des Initianten - das kommt in seiner Begründung deut-

für Herrn Früh von der FDP, der als Präsident des Schweize- lich zum Ausdruck - liegen beim limitierten Vorkaufsrecht.

rischen Gewerbeverbandes wohl wusste, was er tat. Er liess Das limitierte Vorkaufsrecht bedeutet in Tat und Wahrheit

seinen Vorstoss im Jahre 1986 nämlich auch von Herrn Al- eine teilweise entschädigungslose Expropriation des Hausei-

lenspach unterschreiben, der heute als Sprecher der ableh- gentümers und wäre mit unserer Rechts- und Eigentumsord-

nenden Minderheit bemerkenswerterweise genau das Ge- nung nur schwer vereinbar. Das limitierte Vorkaufsrecht ging

genteil von dem tut, was er damals selber mitverlangt hat. selbst der Kommissionsmehrheit zu weit; der Kommissions-

Die Versprechen, die damals im Zusammenhang mit diesen präsident hat darauf hingewiesen. Mit einer vorläufigen Zu-

bürgerlichen Vorstössen abgegeben worden sind, sollten stimmung zur Initiative bliebe aber dieser Entscheidungsfä-

jetzt, wo es darauf ankommt, gehalten werden. Das ist auch cher offen. Ein limitiertes Vorkaufsrecht und damit die

eine Frage der politischen Redlichkeit. zwangsweise Enteignung des Hauseigentümers ist nicht

Das Mietervorkaufsrecht ist im übrigen, dessen sind wir uns ausgeschlossen. Ein limitiertes Vorkaufsrecht der Mieter, ja

auf der Mieterseite durchaus bewusst, kein Wundermittel. selbst die Unsicherheit, ob allenfalls im Rahmen einer ge-

Wenn der parlamentarischen Initiative im Vorprüfungsver- setzlichen Neuordnung ein solches eingeführt werden

fahren zugestimmt wird, wie es der Bundesrat vorschlägt, könnte, würde zu einer drastischen Verringerung der Immo-

dann muss die Kommission zuerst eine konkrete Vorlage bilieninvestitionen und damit der Bautätigkeit führen. Der

ausarbeiten, zu der das Parlament dann wieder ja oder nein Bund kann nicht auf der einen Seite Millionenbeträge für die

sagen kann. Dabei kann auf die sehr weit gediehenen Vorar- Wohnbauförderung vorsehen und gleichzeitig auf der ande-

beiten der Verwaltung zurückgegriffen werden. ren Seite durch problematische, eigentumsfeindliche Rechte

Die Kommission hat sich bereits im Vorprüfungsverfahren für die privaten Investoren abschrecken.

das uniimitierte Vorkaufsrecht ausgesprochen, bei dem der Selbst ein uniimitiertes Vorkaufsrecht der Mieter kann ähn-

Hauseigentümer überhaupt nichts verliert. Er bekommt ge- liche Folgen haben, insbesondere wenn es den Immobi-

nausoviel, wie er vom Dritten bekommt, dem er die Liegen- lientausch zwecks Arrondierung und Gesamtüberbauung

schaft, die Wohnung verkauft. Um so unverständlicher ist die erschwert oder wenn noch während bis zu zwei Jahren nach

Opposition. einem rechtsgültigen Liegenschaftenkauf Rechtsunsicher-

Eine Wohnung ist etwas Existentielles, etwas Lebensnot- heit besteht, ob nicht irgendein Mieter oder Mitmieter doch

wendiges, und das gilt für die Mieterinnen und Mieter nicht noch Vorkaufsrechte geltend machen könnte.

weniger als für die Hauseigentümer. Mieterinnen und Mieter 2. Ein Vorkaufsrecht der Mieter schränkt die Vertragsfreiheit

und ihre Familien sind in ihren vitalen Interessen betroffen, des Vermieters ein. Er kann nicht mehr endgültig und letztlich

wenn ihre Wohnung verkauft wird. Es ist doch ein Gebot der bestimmen, in welche Hände seine Liegenschaft bei einem

Gerechtigkeit, dass ihnen die Gelegenheit geboten werden Verkauf übergeht. Vielen Hauseigentümern ist dies keines-

soll, die Wohnung, die sie selber bewohnen, zu erwerben, wegs gleichgültig, selbst wenn der Preis, beispielsweise bei

wenn sie der Hauseigentümer an Dritte verkaufen will, sofern einem uniimitierten Vorkaufsrecht, stimmen würde. Wenn wir

sie bereit sind, den gleich hohen Preis zu bezahlen, wie ihn mit dem Vorkaufsrecht der Mieter dem Hauseigentümer das

der Dritte bezahlt. Lösen Sie deshalb die Versprechen ein, Recht nehmen, selbst zu sagen, in welche Hände sein

die Sie mit den Vorstössen in den achtziger Jahren den Mie- Eigentum übergehen solle, können wir auch nicht mehr von

terinnen und Mietern in diesem Land abgegeben haben, und einer moralischen Verpflichtung des Eigentümers sprechen,

gewähren Sie auch ihnen die Rechte, welche Sie vor ein sein Eigentum nicht zu Höchstpreisen an irgend jemanden

paar Jahren sinnvollerweise im bäuerlichen Bodenrecht den zu verschachern.

Pächtern gewährt haben. 3. Das Vorkaufsrecht der Mieter kann auch unsoziale Aus-

Initiative parlementaire. Droit de préemption 1186 N 9 juin 1995

Wirkungen haben. Ein Hauseigentümer mit Verkaufsabsich- Binnenmarkt von den Sozialdemokraten so selbstgefällig

ten würde sich nach Möglichkeit vorher seiner Mieter entledi- hochgepriesen, ist also keine Spur mehr zu sehen.

gen. Er wird mit einem leerstehenden Haus, weil dann der Mir geht es darum, das gleiche Ziel ohne gesetzlichen Zwang

Eigentumsübergang rasch und ohne Komplikation erfolgen gegenüber Vermietern zu erreichen. Der Schweizerische

kann, einen höheren Preis erzielen als mit einem voll vermie- Hauseigentümerverband hat dazu einige Massnahmen auf-

teten Haus. gelistet. Zwei davon mit primär fiskalpolitischer Stossrichtung

4. Das Vorkaufsrecht der Mieter führt zur Rechtsunsicherheit habe ich als Beispiele im Text der Motion aufgeführt - ich be-

und zu Verzögerungen. Ein Kaufvertrag wird zum Kaufs- tone: als Beispiele.

absichtsvertrag. Eine definitive Eigentumsübertragung kann Der Bundesrat, dessen Bekenntnis zur Eigentumsgarantie

erst Monate später erfolgen, erst dann nämlich, wenn alle und zur freien Marktwirtschaft mit Worten wohl sehr gross ist,

Mieter vom Verkauf offiziell Kenntnis erhalten und nach einer aber eher klein, wenn es um effektive Taten geht, lehnt die

angemessenen Bedenkfrist stillschweigend oder ausdrück- Motion ab. Er befürchtet - wen wundert's - Steuerausfälle.

lich auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet haben. Über die nicht fiskalpolitischen Massnahmen schwieg sich

Ich kenne ein Modell des Vorkaufsrechtes, das bis zwei der Bundesrat leider aus.

Jahre nach der Eigentumsübertragung nachträglich noch Wenn Sie der parlamentarischen Initiative Rechsteiner Folge

ausgeübt werden könnte. Die Rechtssicherheit und damit geben, dann sollten Sie zumindest auch meiner Motion zu-

auch die Zuverlässigkeit des Grundbuches wären in Frage stimmen. Sie würde den Vorstoss von Herrn Rechsteiner er-

gestellt. gänzen, aber ohne Verstoss gegen die Eigentumsfreiheit

Mit dem Vorkaufsrecht der Mieter wird jede Handänderung und ohne gesetzlichen Zwang gegenüber den Vermietern.

um mindestens einige Monate verzögert. Wer trägt, frage ich Sollten Sie die parlamentarische Initiative Rechsteiner hinge-

Sie, die in der Zwischenzeit anfallenden Zinskosten, die ad- gen verwerfen - ich bitte Sie sehr darum, das zu tun -, dann

ministrativen Aufwendungen usw.? Ist es der Staat? Oder könnte ich die Motion unserer Kommissionsminderheit auf

können diese Kosten auf die Mieter überwälzt werden? die Ebene des unverbindlichen Postulates herunterholen.

5. Diese Unsicherheit über die Rechtsgültigkeit eines Lie-

genschaftsverkaufs ist nur eine der vielen offenen Fragen. Engler Rolf (C, AI), Berichterstatter: Ich möchte zwei we-

Der Berichterstatter hat einige weitere dieser offenen Fragen sentliche Bemerkungen machen:

angeführt. Ich könnte noch ein Dutzend Fragen aufzählen, 1. Ich habe Ihnen vorhin nicht mitgeteilt, dass die Kommis-

die geklärt werden müssten, die keineswegs nur Spitzfindig- sion die Motion der Minderheit, die jetzt von Herrn Reimann

keiten sind. Alle diese Fragen müssten in einem Gesetz über Maximilian vertreten wurde, mit 10 zu 6 Stimmen ablehnte.

das Vorkaufsrecht der Mieter behandelt und unzweideutig Es geht bei dieser Motion um steuerrechtliche Vorteile zu-

gelöst werden. Dieses Gesetz müsste von einer parlamenta- gunsten von Mietern, die Eigentum erwerben. Wir waren der

rischen Kommission selbst erarbeitet werden. Ich frage mich, Meinung, dass diese Vorteile im wesentlichen kantonales

ob es nicht die Kräfte dieser Kommission überschreiten Recht betreffen. Zudem waren wir der Auffassung, dass die

würde, mit eigenen Mitteln ein solches Gesetz samt Bot- Diskussion über die Steuervorteile im Bereich der Eigenmiet-

schaft verhandlungsreif zu formulieren. werte bereits genügend geführt wird und dass hierzu genü-

Aufgrund meiner Erfahrungen mit der parlamentarischen In- gend Vorstösse vorhanden sind.

itiative Allgemeiner Teil Sozialversicherungsrecht muss ich 2. Eine Bemerkung zu Herrn Allenspach: Sie haben Ihre

feststellen, dass eine solche Arbeit nicht nur Experten aller Ausführungen im wesentlichen zum limitierten Vorkaufsrecht

Art, sondern auch Dutzende von Kommissions- und Arbeits- gemacht. Mir scheint das nicht korrekt zu sein, nachdem sich

gruppentagungen erfordert. Ist es nicht ein Widerspruch, die Kommission mit 17 zu 1 Stimmen, selbst mit der Stimme

wenn das Parlament über Überlastung klagt, mit der vorläu- des Initianten, für ein nichtlimitiertes Vorkaufsrecht ausge-

figen Unterstützung derart komplexer parlamentarischer In- sprochen hat. Sie dürfen nun nicht so tun, wie wenn die Kom-

itiativen dann aber selbst für Arbeitsbeschaffung und eigene mission wieder darauf zurückkommen möchte und die Dis-

Arbeitsüberlastung sorgt? kussion über das limitierte Vorkaufsrecht erneut führen

Der Bundesrat hat nach einlässlicher Prüfung der rechtli- würde, wenn der Initiative Folge gegeben würde. Ich bin

chen, wirtschaftlichen und politischen Probleme auf die doch erstaunt, dass Sie jetzt diese Begründung geben, nach-

Schaffung eines Vorkaufsrechts für Mieter verzichtet. Er hat, dem Sie zum einen zur Kenntnis genommen haben, dass die

in Abwägung aller Umstände, zu einem rechtsstaatlich pro- Kommission mit 17 zu 1 Stimmen für das nichtlimitierte Vor-

blematischen, wohnbaupolitisch kontraproduktiven und letzt- kaufsrecht eintrat, und nachdem Sie zum anderen damals

lich auch unsozialen Recht nein gesagt. den Vorstoss von Herrn Früh auch mitunterzeichnet und da-

Die Kommissionsminderheit empfiehlt, den Überlegungen mit dem Grundprinzip des nichtlimitierten Mietervorkaufs-

des Bundesrates zu folgen und auch heute nein zu sagen, rechts selbst zugestimmt haben. Richtig ist - da gebe ich Ih-

das heisst, der Initiative Rechsteiner keine Folge zu geben. nen recht -, dass wir bei Folgegeben eine ganze Reihe von

Detailproblemen zu lösen haben. Diese Probleme müssen

Reimann Maximilian (V, AG), Sprecher der Minderheit: Aus angegangen werden, und wir können uns dann, wenn der

den Worten von Kollege Allenspach als Sprecher der Kom- Entwurf vorliegt, dazu äussern, nicht aber heute. Wir haben

missionsminderheit haben Sie eben gehört, warum der par- bei der Frage der Fristenlösung das gleiche gemacht. Dort

lamentarischen Initiative Rechsteiner keine Folge gegeben haben wir auch nach dem Prinzip gestimmt, und jetzt liegt es

werden darf. Sie entspricht unter einem verführerischen ver- an der Kommission für Rechtsfragen, einen Entwurf auszu-

balen Mäntelchen im Kern einem klassischen sozialistischen arbeiten. Dazu wird die Verwaltung und werden auch Exper-

Angriff auf die Eigentumsfreiheit. Nun hat dieser Angriff in der ten mit einbezogen. Dort geht es, hier soll es nicht gehen.

Kommission erstaunlicherweise eine Mehrheit gefunden. Die

Ich glaube doch, dass es noch etwas zu berücksichtigen gilt,

Motion der Kommissionsminderheit versteht sich deshalb als

nämlich die Aussagen im Zusammenhang mit der Stadt-

Gegenstück zur Idee Rechsteiner.

Land-Initiative.

Auch ich würde es begrüssen, wenn in unserem Land aus

Mietern vermehrt Eigentümer werden könnten. Der Anteil Ich bitte Sie deshalb, der Initiative Folge zu geben.

von um die 30 Prozent Eigenheimbesitzern an der Gesamt-

bevölkerung ist sehr klein, ja stellt vermutlich im westlichen Namentliche Abstimmung - Vote par appel nominal

Europa einen Negativrekord dar. Aus der parlamentarischen (Ref.: 1571)

Initiative Rechsteiner ist aber, wie zwar nicht aus dem Text -

das hat Herr Allenspach klar hervorgehoben -, aber um so Für den Antrag der Minderheit (keine Folge geben) stimmen:

mehr aus der Begründung hervorgeht, ohne Umschweife er- Votent pour la proposition de la minorité (ne pas donner sui-

sichtlich, dass ein preislimitierender Eingriff ins Eigentums- te):

recht im Vordergrund steht. Von freier Marktwirtschaft, bei Allenspach, Aregger, Aubry, Baumberger, Berger, Binder,

den Debatten dieser Woche über das Kartellwesen und den Bischof, Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Burgi, Caccia,

9. Juni 1995 N 1187 Motion des Ständerates

Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera, Comby, David, Dett- bei einem Verkauf an den Mieter oder durch Verzicht auf die

ling, Dreher, Ducret, Eymann Christoph, Fehr, Fischer-Häg- Eigenmietwertbesteuerung des neuerwerbenden Mieters

glingen, Fischer-Seengen, Friderici Charles, Fritschi Oscar, während einer bestimmten Zeit.

Gadient, Giezendanner, Gobet, Graber, Gros Jean-Michel,

Grossenbacher, Gysin, Heberlein, Hegetschweiler, Hess Ot- Texte de la motion du 6 février 1992

to, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph, Jäggi Paul, Kern, Le Conseil fédéral est chargé de trouver des solutions réalis-

Kühne, Leuba, Loeb François, Maître, Mamie, Mauch Rolf, tes permettant aux locataires d'acquérir plus facilement un

Maurer, Miesch, Moser, Narbel, Nebiker, Neuenschwander, logement sans qu'il n'en résulte de contrainte légale pour les

Oehler, Perey, Philipona, Raggenbass, Reimann Maximilian, bailleurs. Peuvent notamment contribuer à de telles solu-

Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary, Schenk, Scherrer tions, dans le cas d'une vente au locataire, l'octroi d'un rabais

Werner, Schmid Samuel, Schweingruber, Segmüller, Seiler lors de l'imposition de la plus-value immobilière, ou encore la

Hanspeter, Spoerry, Stamm Luzi, Steffen, Steinegger, renonciation temporaire à la perception de l'impôt sur la va-

Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Theubet, Tschopp, Vet- leur locative dont le locataire acquéreur est redevable.

terli, Wanner, Weyeneth, Wick, Wittenwiler, Wyss William,

Zwahlen (84) Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Ducret, Fehr,

Scherrer Jürg, Stamm Luzi (5)

Für den Antrag der Mehrheit (Folge geben) stimmen:

Votent pour la proposition de la majorité (donner suite): Le président: La minorité Reimann Maximilian accepte la

Aguet, Bär, Baumann Ruedi, Baumann Stephanie, Bäumlin, transformation de la motion en postulat. Le Conseil fédéral

Béguelin, Borei François, Brunner Christiane, Bugnon, Bühl- invite à rejeter la motion, mais il ne s'est pas prononcé sur le

mann, Bundi, Danuser, de Dardel, Diener, Eggenberger, postulat.

Engler, Fankhauser, von Feiten, Grendelmeier, Gross

Andreas, Haering Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Herc- Abstimmung - Vote

zog, Hubacher, Jaeger, Jeanpretre, Jori, Keller Anton, Lee- Für Überweisung des Postulates 74 Stimmen

mann, Leuenberger Ernst, Leuenberger Moritz, Maeder, Dagegen 56 Stimmen

Marti Werner, Maspoli, Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer

Theo, Misteli, Ostermann, Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter,

Seiler Rolf, Singeisen, Spielmann, Strahm Rudolf,

Tschäppät Alexander, Vollmer, Weder Hansjürg, Wieder- #ST# 93.3640

kehr, Ziegler Jean, Zisyadis, Züger, Zwygart (55)

Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:

Motion des Ständerates

Keller Rudolf, Stalder (2) (Martin Jacques)

Bäuerliches Bodenrecht.

Stimmen nicht - Ne votent pas: Erzwungene Realisierung

Bezzola, Bircher Peter, Blocher, Bodenmann, Brügger Cyrill, Motion du Conseil des Etats

Bührer Gerold, Camponovo, Carobbio, Caspar-Hutter, Co- (Martin Jacques)

lumberg, Cornaz, Couchepin, Darbellay, Deiss, Dormann, Droit foncier rural.

Dünki, Duvoisin, Eggly, Epiney, Fasel, Fischer-Sursee, Frey Réalisations forcées

Walter, Früh, Giger, Goll, Gonseth, Hari, Hollenstein, Jenni

Peter, Ledergerber, Lepori Bonetti, Leu Josef, Matthey, Mei-

er Samuel, Mühlemann, Müller, Nabholz, Pidoux, Pini, Pon-

cet, Robert, Rohrbasser, Ruf, Sandoz, Scherrer Jürg,

Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Waller, Schnider, Wortlaut der Motion vom 20. September 1994

Sieber, Stamm Judith, Steiger Hans, Suter, Thür, Tschuppert Nach dem BGBB muss bei einer Zwangsversteigerung der

Karl, Zbinden, vakant l, vakant II (58) Ersteigerer landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Grund-

stücke eine Erwerbsbewilligung vorlegen, die grundsätzlich

nur Selbstbewirtschaftern erteilt werden kann. Einzig die Zer-

Präsident, stimmt nicht - Président, ne vote pas:

stückelung des Betriebes wird automatisch bewilligt. Das hat

Frey Claude (1) zur Folge, dass ein Gläubiger, der nicht Selbstbewirtschafter

ist (z. B. eine Bank), ein mit Grundpfandrechten belastetes

Grundstück nicht erwerben kann, wenn er bei einer Verstei-

gerung in Konkurrenz zu einem Selbstbewirtschafter steht,

#ST# 93.3000 auch dann nicht, wenn der Preis, den dieser anbietet, unter

dem Belastungswert liegt. Diese Massnahme soll in Zukunft

eine Überschuldung verhindern, indem sie die finanzielle

Motion RK-NR (91.423) Beteiligung der Gläubiger entsprechend dem realen Wert der

(Minderheit Reimann Maximilian) landwirtschaftlichen Grundstücke begrenzt.

Anreize zu erleichtertem Für die Geldgeber, die bereits Darlehen gewährt haben (Ban-

Wohneigentumserwerb für Mieter ken, aber auch Einrichtungen, die - oft von den Kantonen ga-

Motion C A J-CN (91.423) rantierte - landwirtschaftliche Investitionskredite und Bürg-

(minorité Reimann Maximilian) schaften gewähren), kann dies zu endgültigen Verlusten füh-

ren, weil sie keine Möglichkeit haben, den zu tiefen Angeboten

Encouragement de l'acquisition facilitée der Bewirtschafter bei Versteigerungen zu begegnen. Dieses

d'un logement par les locataires Risiko könnten sie dadurch ausschliessen, dass sie die Dar-

lehensverträge zum Nachteil der Schuldner oder der übrigen

Gläubiger vorzeitig auflösen. In beiden Fällen besteht die Ge-

fahreines Systemzusammenbruchs, dann nämlich, wenn sich

Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1992 das bäuerliche Einkommen und der Verkehrswert der land-

Der Bundesrat wird beauftragt, taugliche Möglichkeiten zu wirtschaftlichen Grundstücke rasch vermindern. Eine solche

scharfen, um Mietern den Kauf von Wohneigentum zu er- Hypothese scheint heute nicht abwegig zu sein.

leichtern, ohne dass dies auf gesetzlichem Zwang gegen- Dass der legitime Schutz der Gläubiger lückenhaft ist, rührt

über Vermietern beruht. Dies kann beispielsweise erfolgen unserer Meinung nach daher, dass im Rahmen des neuen

durch Rabattgewährung bei der Grundstückgewinnsteuer Bewilligungsverfahrens der Erwerb allein den Bewirtschaf-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Parlamentarische Initiative (Rechsteiner) Vorkaufsrecht für Mieter

Initiative parlementaire (Rechsteiner) Droit de préemption des locataires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.423

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.06.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 1182-1187

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Ref. No 20 025 727

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