Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3421 KI-generiert

Medication Advertising Regulations on Television

Geschäftsnummer VPB 91-3421
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns advertising regulations for medications on television. The interpellation addressed the effectiveness of existing regulations in preventing the misuse of both prescription and over-the-counter drugs, particularly concerning advertising loopholes and the impact of foreign broadcasts. The court considered the arguments that such advertising could encourage experimentation and lead to dangerous dosages, even with seemingly harmless substances. Ultimately, the Federal Council was urged to maintain a restrictive approach to medication advertising on television to safeguard public health, despite acknowledging the financial pressures on public service broadcasting.

Legislator-Regeste

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Medication Advertising Regulations on Television: men und Tarifanpassungen unumgänglich. Der Entscheid gehandhabt Das gilt aber nur für rezeptpflichtige Heilmittel.

Schlagwörter

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Verjährung Gefährliche Stoffe unlautere Werbung Medienrecht Pharmarecht Entscheidungen auf medizinischem Gebiet
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Volltext

Interpellation Zwygart 70 N 2 mars 1993

und die Stellungnahme des Bundesrates datiert vom 28. Au- #ST# 91.3421

gust 1991. Der Bundesrat hat über das Tarifmassnahmenpa-

ket der PTT bereits am 27. Juni 1990 entschieden, und die Interpellation Zwygart

neuen Taxen sind auf den 1. Februar 1991 in Kraft getreten.

Ich muss Herrn Spielmann und Herrn Steiger sagen, dass mit Medikamentenwerbung am Fernsehen

den neuen Tarifen vor allem die Tagespresse, die Lokalpresse Médicaments.

und die Regionalpresse bevorzugt behandelt werden. Il ne Publicité à la télévision

s'agit pas, Monsieur Spielmann, du tuer la presse, comme

vous venez de le dire. Diskussion - Discussion

Bei den erwähnten Zeitungen wird die tiefste Grundtaxe be-

rechnet Für kleine Auflagen bis zu 20 000 Exemplaren und bis Siehe Jahrgang 1992, Seite 1264 - Voir année 1992, page 1264

75 Gramm Gewicht pro Zeitung gelten zudem noch ermäs-

sigte Tarife. Eine solche Zeitung mit einem Gewicht von

75 Gramm kostet heute 6,75 Rappen. Ab 1993 kostet sie 8

Rappen. Damit sind nicht einmal die Kosten von rund 20 Rap-

pen für die Zustellung gedeckt, ganz abgesehen von jenen für

die Annahme und die Beförderung.

Der Bundesrat ist der Meinung, auch mit den neuen Posttaxen Zwygart: Ich möchte dafür danken, dass wir über diese Inter-

werde auf die Erhaltung einer vielfältigen Presse Rücksicht ge- pellation sprechen können. Ich danke im besonderen auch

nommen, wie dies in Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes ja dem Bundesrat für seine Antwort.

verlangt wird. Er wird dem auch künftig Rechnung tragen. Seit der Einreichung meiner Interpellation im Jahre 1991 ist ei-

Das wachsende Defizit - ich höre Ihnen jeweils auch sehr niges Wasser die Aare hinuntergeflossen. Die Radio- und

gerne zu, wenn Sie über das Budget und die Rechnung der Fernsehverordnung wurde geändert, und das Werbeverbot

PTT sprechen-im Bereich des Zeitungstransportdienstes von für Medikamente - darum geht es bei meiner Interpellation -

über 200 Millionen Franken pro Jahr macht halt Tarifmassnah- wird nun in den Print- und in den elektronischen Medien gleich

men und Tarifanpassungen unumgänglich. Der Entscheid gehandhabt Das gilt aber nur für rezeptpflichtige Heilmittel.

des Bundesrates kann mit Blick auf die finanziellen Aussichten Das Schlupfloch für rezeptfreie Heilmittel ist nach wie vor

der PTT-Betriebe nicht einfach so hingenommen werden; das- offen.

selbe haben auch Sie schon gesagt. Ich möchte jedoch noch Vor allem ein Punkt bewegt mich, trotz allem hier ans Redner-

nachtragen, dass ich eine Arbeitsgruppe zur Lösung des Pro- pult zu kommen. Die IKS hat eine besondere Aufsichtsauf-

blems der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, der sogenann- gabe. Sie überprüft die Publikationswerbemittel. Die Rege-

ten GWL, eingesetzt habe. Die PTT-Betriebe - ich muss das lung, dass das im Moment eine mehr oder weniger private Or-

noch einmal sagen, und ich höre immer wieder das Echo Ihrer ganisation macht, hat ihre Wirkung, so dass die Volksgesund-

Bemerkungen zur Rechnung und zum Budget-sind mit Blick heit im grossen und ganzen erhalten bleiben soll und schädli-

auf die wachsende Konkurrenzsituation und nach dem wach- che Stoffe nicht vermehrte Verbreitung finden.

senden Konkurrenzdruck, nachdem das Fernmeldegesetz ja Nun wissen wir, dass die IKS im Umbruch ist, und es fragt sich:

jetzt verabschiedet ist und in Kraft gesetzt wurde, nicht mehr in Wie wird diese Lösung in Zukunft aussehen?

der Lage, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu tragen. Ich stelle an den Bundesrat die Zusatzfrage: Sind schon Vor-

Unter der Leitung des Direktors der Finanzverwaltung, stellungen vorhanden, oder sind mindestens die Prinzipien

Dr. Gygi, und unter der Leitung meines sehr verehrten Gene- klar, dass das bisherige System - dass keine Werbung für Me-

ralsekretärs des EVED, Herrn Dr. Mühlemann, ist eine Arbeits- dikamente gemacht wird - auch weiter im bisherigen Umfang

gruppe an der Arbeit, diese Fragen der gemeinwirtschaftli- gewährleistet ist?

chen Leistungen eingehend zu prüfen. Ich erwarte den Bericht Es kommt noch das Problem des Kabelfernsehens dazu. Fort-

auf den Monat Juli, so dass wir Sie dann im Rahmen der Rech- laufend wird unser Werbeverbot durch ausländische Fernseh-

nung - so hoffe ich - orientieren können. stationen geknackt. Zwar wird bei ausländischen Stationen

Als Fazit möchte ich sagen: Wir anerkennen die Bedeutung ei- überall der Hinweis gemacht, dass Medikamente in irgendei-

ner vielfältigen Presse, aber man kann auf der anderen Seite ner Form der Gesundheit abträglich sein können. Aber die

den PTT-Betrieben nicht unternehmerisches Verhalten emp- Grauzone der Möglichkeit für die Werbung gewisser Medika-

fehlen und Ihnen gleichzeitig die gemeinwirtschaftlichen Lei- mente bleibt, und sie wird im Moment auch vom Ausland her

stungen aufladen, ohne sie abzugelten. Le rendez-vous est benutzt, im Inland scheinbar nicht. Immerhin ist dazu zu be-

pris lors de la discussion du budget et des comptes des PTT merken: Wir kennen ja das Alkoholwerbeverbot auch. Es wird

bientôt, Monsieur Spielmann. immer wieder versucht, in gewisse Randbereiche einzudrin-

Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen. gen. Ich möchte an ein aktuelles Beispiel erinnern: Im Moment

laufen Werbungen für Suchard-Schokolade, unter anderem

Abstimmung - Vote auch für «Suchard O'Rum».

Für Ueberweisung der Motion 39 Stimmen Es ist klar: Rein nach dem Buchstaben wird das Gesetz nicht

Dagegen 67 Stimmen verletzt, weil der Alkoholgehalt bei diesen Traubenbeeren

nicht hoch genug ist, und es wird keine Werbung für eine

Marke von alkoholischen Getränken gemacht Aber immerhin

wird für «Suchard O'Rum» Werbung gemacht Dabei steht auf

der Schokoladepackung, dass diese Schokolade nicht an Kin-

der abgegeben werden darf.

Damit ist darauf hingewiesen, dass es doch die Möglichkeit

gibt, die Türe zu öffnen. Ich hoffe, dass das EVED hier die nö-

tige Kontrolle hat und in dieser Hinsicht nirgendwo mehr etwas

geschehen lässt Im übrigen weise ich auf die Antwort des

Bundesrates hin, wie hilflos man sich in mancher Hinsicht be-

wegt, im besonderen zum Beispiel auch bei der Frage 5, wo

«gesicherte Erkenntnisse» bei der Verordnung der Werbung

und über die Wirkung der Werbung im besonderen auch in

diesen Bereichen «fehlen».

Solange der Bundesrat bei seiner restriktiven Haltung bleibt,

kann man ruhig in die Zukunft blicken. Aber wenn die Unsi-

cherheit, die in den Antworten zum Vorschein kommt, beste-

hen bleibt, kann das gefährlich werden.

2. März 1993 N 71 Interpellation Zwygart

Im gesamten möchte ich mich als teilweise befriedigt erklären Das kann nun aber nicht der Fall sein, wenn man weiss, dass

und den Bundesrat ermutigen, keine weitere Auslegung Milliarden für Werbung ausgegeben werden, weltweit, und

vorzunehmen und eine möglichst enge Auffassung beizu- Hunderte von Millionen in der Schweiz. Es ist nicht unsere Auf-

behalten. gabe, an einem immer noch ansatzweise öffentlich-rechtli-

chen Fernsehen oder Radio Werbung für Dinge zu machen,

Wick: Ich möchte die Ausführungen von Herrn Zwygart wärm- die - wie es Herr Wick sehr eindrücklich ausgeführt hat - in

stens unterstützen und dem Bundesrat ebenfalls nahelegen, grossen Mengen eingenommen so gefährlich sind wie Medi-

hier wirklich ganz restriktiv zu bleiben. Ich bin selber Arzt, habe kamente selber. Gerade Kinder oder Jugendliche, die sich

mit Kindern und Jugendlichen zu tun. Wir erleben immer wie- vielleicht nicht auf die Bahn der Drogenabhängigen begeben

der, dass gerade auch sogenannte rezeptfreie Heilmittel ge- möchten, sondern ein bisschen neugierig sind und ein biss-

fährlich sind. Paracelsus hat schon gesagt, dass nichts Gift ist chen ausprobieren möchten, welche Wirkungen nun welche

und alles Gift ist, wenn man die entsprechende Dosis über- Medikamente haben, werden dadurch zum Konsum angehal-

schreitet. Das gilt sogar für gewöhnliches Wasser und für ten. Es ist ausserhalb von unserem Verantwortungsbereich,

Kochsalz. aber auch ausserhalb von unserer Verantwortung, die wir an

Dazu ein Beispiel: Wir haben schon erlebt, dass Jugendliche und für sich mittragen, wenn wir Werbung zulassen, die das

in einer Apotheke ein sogenannt harmloses, rezeptfreies hier angedeutete Mass übersteigt.

Schlafmittel eingekauft haben, das ihnen anstandslos ausge- Wenn es nach mir ginge, müsste man die Werbung verbieten,

händigt worden ist. Dann sind sie in die nächste Apotheke ge- ganz egal, ob es sich um harmlose Medikamente - um nicht

gangen, haben wieder eine Packung gekauft, in der übernäch- zu reden von nicht harmlosen, von gefährlichen Medikamen-

sten Apotheke eine dritte Packung erhalten, und dann war ten - handelt. Es ist unethisch, Geld mit möglichen Abhängig-

schliesslich die Dosis, die für einen Suizidversuch gereicht keiten zu machen. Auf diese Weise dürfen wir weder unsere

hat, vorhanden. Das ist natürlich jetzt etwas krass gemalt, das Bundeskasse sanieren, noch sollte es privaten Werbern mög-

gebe ich zu; aber ich möchte einfach aufzeigen, dass auch re- lich sein, sich auf diese Art zu bereichern oder zu sanieren.

zeptfreie Mittel eben nicht harmlos sind.

Ein ganz krasses Beispiel aus der sogenannt harmlosen Phy- Bundespräsident Ogi: Herr Zwygart hat am 12. Dezember

tothérapie: Vor noch nicht allzulanger Zeit ist ein Neugebore- 1991 fünf Fragen gestellt, und der Bundesrat hat die fünf Fra-

nes an einer Leberzirrhose gestorben, weil die Mutter während gen am 6. Mai 1992 beantwortet. In Ergänzung zu dieser

der ganzen Schwangerschaft einen Gesundheitstee - sehr schriftlichen Antwort möchte ich nun noch folgendes sagen:

gut für die Gesundheit eben - eingenommen hat Natürlich Der Bundesrat ist sich der Gefahren bewusst, welche der Miss-

war das auch eine übertriebene Applikation eines Mittels, das brauch von Heilmitteln in sich birgt; er spielt das nicht herun-

nicht verdächtig erschien, und doch konnte man im nachhin- ter. Aus diesem Grunde hat er auch für die Heilmittelwerbung

ein nachweisen, dass derTod des Neugeborenen eine direkte in Radio und Fernsehen eine Regelung getroffen, welche, wie

Folge der Einnahme dieses angeblich absolut harmlosen Mit- wir glauben, diesen Gefahren Rechnung trägt Es geht ja im-

tels war. mer darum, dass wir angemessene Lösungen erarbeiten. Mit

Warum soll man jetzt bei der Fernsehwerbung zurückhalten- anderen Worten: Wir haben die Heilmittelwerbung so einge-

der sein? Sie wissen ganz genau: Wer sitzt vor dem Fernseh- schränkt, dass sie über den angemessenen Gebrauch von

kasten? Wer lässt sich dort berieseln? Und warum ist Fernseh- Medikamenten zu informieren hat, aber nie zum Missbrauch

werbung wirksamer als jede andere Werbung? Sie hat eben anregen darf.

einen viel höheren Beachtungsgrad als alle Werbung in den Das ist nicht ganz einfach, aber wir haben das einmal so for-

Printmedien! Es sind Leute, die nicht so differenziert denken muliert und so festgehalten, und ich würde sagen, die bisheri-

wie vielleicht die meisten von uns hier, die eher auf eine solche gen Erfahrungen mit der Heilmittelwerbung in Radio und Fern-

Werbung hereinfallen. sehen - ich spreche nicht von den Printmedien - haben allfäl-

Deswegen wäre ich wirklich sehr froh, wenn der Bundesrat lige Befürchtungen in keiner Art und Weise bestätigt; im Ge-

weiterhin bezüglich Zulassung der Fernsehwerbung von sol- genteil, es ist sogar eher eine positive Bilanz zu ziehen.

chen rezeptfreien Heilmitteln absolut restriktiv bleiben würde. Vielleicht sind Sie nicht ganz befriedigt von der Antwort, die wir

Ihnen - wie gesagt, am 6. Mai 1992 - gegeben haben, aber es

Dreher: Wir kommen langsam in eine Zeit, wo wir unsere Mit- wurden seit Mai 1992 eben weitere Fortschritte erzielt.

menschen vor denjenigen schützen müssen, die es gut mit ih- Wir haben festgestellt, dass sich die verhältnismässig wenigen

nen meinen. Sie können natürlich an allen Ecken und Enden Heilmittel-Werbespots, welche bisher ausgestrahlt worden

neue Verbote, neue Restriktionen machen, ohne dass sich sind, durch eine zurückhaltende und produktebezogene Aus-

substantiell irgend etwas ändert. Wir haben dieses Thema sage auszeichnen. Durch den obligatorischen Arzneimittel-

doch schon bis zum Ueberdruss abgehandelt hinweis wird das Publikum zudem ausdrücklich auf den Heil-

Ich habe noch nie eine Annonce «Gutes, frisches Heroin zu mittelcharakter eines Produktes hingewiesen. Diese neuen Er-

Sonderpreisen» gesehen, und wir haben trotzdem das Dro- fahrungen zeigen, dass die strenge Vorprüfung der Heilmittel-

genproblem. Es ist doch eine gesicherte Tatsache, dass die werbung durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel-

Verführung zum Alkohol- oder zum Nikotingebrauch - ich will Herr Zwygart-, die wir jetzt auch diesbezüglich angesprochen

nicht einmal von Missbrauch reden - nicht über die Werbung haben, bei Radio und Fernsehen in Ihrem Sinne nun recht gut

stattfindet Die Werbung dient dazu, die Marktanteile zu si- funktioniert. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

chern. Das haben wir hier in diesem Rat schon x-mal erklärt. Gleichzeitig ist die bisherige Praxis ein Hinweis darauf, dass

Sie wissen, dass wir seit einiger Zeit mit Privatsendern be- die vom Bundesrat getroffene Regelung - auch mit Blick auf

glückt werden. Ich möchte auf den Dreck, der da durch den die Volksgesundheit-eben angemessen ist.

Aether geht, nicht im speziellen eingehen. Aber aus dem be- Zu Ihrer Suchard-Reklame - Sie haben ja für Suchard Re-

freundeten Ausland wird doch die Schweiz Tag fürTag mit Me- klame gemacht - möchte ich noch folgendes sagen: Es gibt ja

dikamtenwerbung, mit Alkoholwerbung, mit Nikotinwerbung «Suchard ohne» und «Suchard mit». Das «mit» werden wir na-

zugedeckt - wie wollen Sie den Schweizern verbieten, da zu- türlich genau beobachten, damit sich auch hier die von Ihnen

zusehen? erwähnten Schlupflöcher für Alkoholwerbung, Herr Zwygart,

Ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, dass man hier eben nicht öffnen können. Wir sind ja sehr restriktiv.

wieder einen Sonderfall zelebrieren muss, während rund um Aber ich möchte Sie schon bitten: Die Wirkung dieser Wer-

uns herum - wie in bezug auf ihre Haltung gegenüber den bung sollte auch nicht ganz überschätzt werden.

Spielbanken - die Leute offenbar etwas normaler sind.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

Frau Grendelmeier: Ich möchte Sie doch sehr bitten, dieses tes teilweise befriedigt.

Thema ernst zu nehmen. Wenn es so wäre, Herr Dreher, wie

Sie es eben gesagt haben, würde das ja bedeuten, dass die

ganze Werbung total sinnlos, nutzlos und kein Geschäft ist.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Zwygart Medikamentenwerbung am Fernsehen

Interpellation Zwygart Médicaments. Publicité à la télévision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3421

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 70-71

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Ref. No 20 022 335

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