Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3386 KI-generiert

Swiss Asylum Policy and Residency Permit Transformations

Geschäftsnummer VPB 91-3386
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Council responded to an interpellation concerning the transformation of asylum applications into residency permits. The Council explained that while past policies allowed for more lenient criteria for asylum seekers who applied before 1987, current regulations, updated in 1990, require serious humanitarian hardship for such transformations. The Council clarified that asylum procedures are not contingent on legal entry and that expulsion enforcement is a cantonal responsibility, while stating that large-scale housing centers are not favored due to organizational issues. They also emphasized that mandatory community service for asylum seekers would violate the prohibition of forced labor and that the government is not considering denouncing international agreements, reaffirming its commitment to Switzerland's humanitarian tradition.

Legislator-Regeste

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Art. 14a Absatz, Art. 23Anag mit, Art. 17 Ab, Art. 13 Litera, Art. 39 BVO, Art. 17 al. 2 Asylgesetz; Swiss Asylum Policy and Residency Permit Transformations: The Council explained that while past policies allowed for more lenient criteria for asylum seekers who applied before 1987, current regulations, updated in 1990, require serious humanitarian hardship for such transformations. The Council clarified that asylum procedures are not contingent on legal entry and that expulsion enforcement is a cantonal responsibility, while stating that large-scale housing centers are not favored due to organizational issues. They also emphasized that mandatory community service for asylum seekers would violate the prohibition of forced labor and that the government is not considering denouncing international agreements, reaffirming its commitment to Switzerland's humanitarian tradition.

Schlagwörter

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Asylpolitik Einreisebewilligung Wohnungspolitik Ausweisung aus einer Wohnung Kolonisierungswanderung Völkerrechtliche Verträge

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 14a Absatz
Art. 23Anag mit
Art. 17 Ab
Art. 13 Litera
A combien s'élève au total, au 30 novembre 1991, le nom- gen eine Aufenthaltsbewilligung (Art. 13Bst.
Art. 39 BVO
Art. 17 al. 2 Asylgesetz
Cited as the basis for granting residence permits to asylum seekers who applied more than four years prior.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 al. 2 Asylgesetz

Cited as the basis for granting residence permits to asylum seekers who applied more than four years prior.

Art. 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO)

Cited as the basis for granting residence permits in exceptional hardship cases and for family reunification.

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Volltext

Interpellation Moser 658 20 mars 1992

d. réduire drastiquement l'attrait de la Suisse sur les migrants chenden Weisungen wurde aber dafür gesorgt, dass Asylbe-

économiques en les logeant dans de grands centres d'héber- werber in aller Regel in Kollektivunterkünften untergebracht

gement, sans leur fournir aucune prestation en argent liquide, werden. Die Fragen der Erwerbstätigkeit und der Kinderzula-

ni autorisation de travail, ni allocations d'enfant, mais en les gen für Asylbewerber wurden im Rahmen der letzten Geset-

mettant à contribution au service de la collectivité sans rétribu- zesrevision im Parlament ausführlich diskutiert Die getroffe-

tion; nen Regelungen stellen den Willen des Gesetzgebers dar. Der

e. cesser de violenter des communes en les obligeant à ac- Bundesrat hat nicht die Kompetenz, sie zu ändern. Der gefor-

cueillir des demandeurs d'asile; derte unentgeltliche Beizug von Asylbewerbern für Arbeiten im

f. sévir efficacement contre tout hébergement illicite de requé- Dienste der Oeffentlichkeit würde gegen das Verbot der

rants et contre toute entorse à la procédure d'expulsion; Zwangsarbeit verstossen, wie es in Artikel 4 der Europäischen

g. dénoncer au besoin les accords internationaux qui seraient Menschenrechtskonvention verankert ist Der Bund bemüht

contraires aux mesures décrites précédemment. sich aber, sowohl kommunale Behörden als auch private Or-

ganisationen zur Durchführung gemeinnütziger Beschäfti-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Meier Fritz, Steffen (2) gungsprogramme zu animieren.

6e. Nach Artikel 14a Absatz 3 Asylgesetz verteilt der Bund die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Asylbewerber auf die Kantone. Inwieweit diese ihre Gemein-

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht den zur Aufnahme von Asylbewerbern verpflichten können, ist

eine schriftliche Antwort. eine Frage kantonaler Kompetenzordnungen.

6f. Wer das rechtswidrige Verweilen in der Schweiz erleichtert

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates oder vorbereiten hilft, wird nach Artikel 23Anag mit Gefängnis

vom 12. Februar 1992 bis zu sechs Monaten und mit Busse bis zu 10 000 Franken

Rapport écrit du Conseil fédéral bestraft. Wird das Delikt in Bereicherungsabsicht verübt, kön-

du 12 février 1992 nen Strafen bis zu drei Jahren Gefängnis und Bussen bis zu

Schon bei der ersten Durchsicht des Berichts der Vereinigung 100 000 Franken ausgesprochen werden. Die Verfolgung die-

der kantonalen Fremdenpolizeichefs zeigte sich, dass ein Teil ser Tatbestände obliegt den Kantonen.

der darin geäusserten Kritik unbegründet ist Teilweise wer- 6g. Der Bundesrat ist gewillt, die humanitäre Tradition der

den Schwachstellen bemängelt, die den Asylbehörden be- Schweiz weiterzuführen. Eine Kündigung internationaler Ab-

kannt sind, die sich aber im Rahmen der geltenden Rechtsord- kommen wird deshalb nicht erwogen.

nung nicht beheben lassen. Andere Beanstandungen bezie-

hen sich auf den Vollzug des Asylgesetzes durch die Kantone. Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.

Die Bundesbehörden nehmen den Bericht aber ernst Gerade

im Asylbereich liegt ihnen viel an einer guten Zusammenarbeit Abstimmung - Vote

mit den Kantonen. Die aufgeworfenen Themen wurden des- Für den Antrag auf Diskussion 19 Stimmen

halb einer eingehenden Prüfung unterzogen, um sie danach Dagegen 30 Stimmen

eingehend mit den Kantonen zu diskutieren.

1.-3. Der Bundesrat hat nichts zu verbergen. Hingegen will er

im Interesse einer sachlichen Asylpolitik eine nutzlose Pole-

mik zwischen den Behörden des Bundes und der Kantone ver-

meiden. Im übrigen lag es an den Verfassern des Berichts,

über dessen Veröffentlichung zu entscheiden.

4. Die Kritik der Vereinigung der kantonalen Fremdenpolizei- #ST# 91.3386

Chefs wurde durch eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe auf

ihre Stichhaltigkeit hin überprüft Diese legte kürzlich einen Interpellation Moser

ausführlichen Bericht vor. Demnächst wird entschieden, in Umwandlung von Asylbewerbergesuchen

welcher Form das EJPD die Oeffentlichkeit über die Ergeb- in B-Aufenthaltsbewilligungen

nisse informiert.

5. Die Entwicklung der letzten Monate verlief positiv. Zurzeit Transformation de demandes

besteht kein Grund, Artikel 9 Asylgesetz anzuwenden. d'asile en permis de séjour B

6a Der Bundesrat hat im vergangenen Februar eine Arbeits-

gruppe damit beauftragt, die nötigen Grundlagen für eine Ver-

stärkung des Grenzwachtkorps durch die Armee in ausseror-

dentlichen Lagen auszuarbeiten. Er entscheidet demnächst

über die Anträge dieser Arbeitsgruppe, vertritt jedoch seit je- Wortlaut der Interpellation vom 28. November 1991

her die Auffassung, ein Einsatz von Truppen an der Grenze Mit Schreiben vom 21. Dezember 1990 des Vorstehers des

komme nur in Frage, wenn alle anderen Möglichkeiten der Po- Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) an

litik erschöpft sind. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, die Polizeidirektionen der Kantone wurden diese aufgefordert,

wenn der Flüchtlingsstrom stark anstiege und die Schweiz Asylbewerbergesuche, die Ende 1990 älter als vier Jahre wa-

kurzfristig mit einer sehr hohen Zahl zusätzlicher Immigranten ren, dahingehend zu untersuchen, ob diese Gesuche aus hu-

konfrontiert würde. Diese Voraussetzungen erachtet der Bun- manitären Gründen in B-Aufenthaltsbewilligungen umgewan-

desrat im heutigen Zeitpunkt nicht als erfüllt. delt werden könnten.

6b. Mit dem dringlichen Bundesbeschluss über das Asylver- Ich erlaube mir deshalb, dem Bundesrat folgende Fragen zu

fahren vom 22. Juni 1990 wurde das Asylverfahren wirksam stellen:

gestrafft. Zusammen mit dem Aktionsprogramm 1991/1992 1. Was hat den Bundesrat veranlasst, den Kantonen in seinem

des Bundesrates und den getroffenen personellen Massnah- Schreiben vom 30. Dezember 1989 eine abweichende Verfah-

men resultierte daraus eine wesentliche Beschleunigung der renspraxis in der Anwendung von Artikel 13 Buchstabe f der

Asylverfahren. Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer

6c. Nach dem Asylgesetz wird dann ein Asylverfahren eröffnet, (BVO) zu empfehlen?

wenn ein Ausländer in der Schweiz um Schutz vor Verfolgung 2. Wie viele Gesuche (von Asylgesuchstellern deren Verfahren

nachsucht Folglich darf die Durchführung eines Asylverfah- älter als vier Jahre alt waren) wurden per 31. März 1991 dem

rens nicht vom Vorliegen einer legalen Einreise abhängig ge- Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) aus den Kantonen zur

macht werden. Für den Vollzug von Wegweisungen sind die Erteilung von B-Aufenthaltsbewilligungen aus sogenannten

Kantone zuständig. humanitären Gründen zur Gewährung vorgelegt?

6d. Die Schaffung von Grosszentren wird vom Bundesrat ab- 3. Wie vielen ehemaligen Asylgesuchstellern wurde per

gelehnt, weil sie enorme organisatorische und führungsmäs- 30. November 1991 tatsächlich eine B-Aufenthaltsbewilligung

sige Probleme zur Folge hätte. Mit der Anpassung der entspre- für die Schweiz erteilt?

20. März 1992 N 659 Interpellation Moser

4. Wie gross ist die Gesamtzahl der zusätzlichen Familienmit- Weise in der Ausländerstatistik. Wie viele Familiennachzügler

glieder, welche die ehemaligen Asylgesuchsteller mit der diese Aktion zur Folge hat, konnte ich nicht erfahren. Offenbar

neuen B-Aufenthaltsbewilligung per30. November 1991 indie aber hat sich die Hartnäckigkeit der vielen abgewiesenen Asyl-

Schweiz nachgezogen haben? bewerber, die bei uns jahrelang alle rechtsstaatlichen Mittel

5. Plant der Bundesrat weitere, ähnliche Aktionen, oder bleibt ausschöpften, gelohnt, denn sie sind ja jetzt ganz normale Ein-

die vorgenannte Aktion einmalig? wanderer.

Was diese bundesrätliche Aktion nun gesamtschweizerisch

Texte de l'interpellation du 28 novembre 1991 bedeutet, ist per dato nirgends in Erfahrung zu bringen. Die

Par lettre du 21 décembre 1990, le chef du Département fédé- Praxis der angesprochenen Umwandlung darf aber auf keinen

ral de justice et police (DFJP) a invité les directeurs cantonaux Fall Schule machen, denn es kann nicht angehen, dass unser

de la police à examiner les demandes d'asile déposées de- Rechtsstaat von Wirtschaftsflüchtlingen auf diese Weise unter-

puis plus de quatre ans à fin 1990, afin de savoir si elles pour- laufen wird. Die Missstände im Asylwesen führen in unserem

raient être transformées en permis de séjour B pour raisons Volk zu einem gefährlichen Fremdenhass, der nicht mehr ver-

humanitaires. antwortet werden kann.

Je prie à ce sujet le Conseil fédéral de bien vouloir répondre

aux questions suivantes: Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

1. Qu'est-ce qui a incité le Conseil fédéral, dans sa lettre du vom 19. Februar 1992

30 décembre 1989, à recommander aux cantons d'appliquer Rapport écrit du Conseil fédéral

une procédure dérogatoire en application de l'article 13, du 19 février 1992

lettre f, de l'ordonnance limitant le nombre des étrangers In den achtziger Jahren ist die Zahl der Asylgesuche über-

(OLE)? durchschnittlich angestiegen. Dadurch kam es zu einer

2. Combien de demandes (de requérants d'asile dont la de- Ueberlastung des Asylverfahrens. Eine grosse Anzahl Asylbe-

mande datait de plus de quatre ans) ont été présentées au werber hielt sich in der Folge mehrere Jahre in der Schweiz

31 mars 1991 par les cantons à l'Office fédéral des étrangers auf, ohne dass über ihr Gesuch entschieden werden konnte.

(OFE), en vue de l'octroi de permis de séjour B pour raisons Im Laufe der Zeit musste ihre Wegweisung als besonders hart

dites humanitaires? betrachtet werden. Aus diesem Grund und mit dem Ziel, die

3. Combien de permis de séjour B ont été effectivement oc- Zahl der hängigen Fälle zu verringern, erhielten diese Asylbe-

troyés au 30 novembre 1991 à d'anciens requérants d'asile? werber mit Zustimmung des Bundesamtes für Ausländerfra-

4. A combien s'élève au total, au 30 novembre 1991, le nom- gen eine Aufenthaltsbewilligung (Art. 13Bst. f der Verordnung

bre de membres de la famille que les anciens requérants des Bundesrates vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung

d'asile ont en plus fait venir en Suisse grâce à l'octroi du nou- der Zahl der Ausländer, BVO). Die verschiedenen Aktionen

veau permis de séjour B? seit 1986 betrafen im grossen ganzen nur Gesuchsteller, die

5. Le Conseil fédéral prévoit-il d'autres opérations semblables ihr Asylbegehren vor dem 1. Januar 1987 gestellt hatten. Da-

ou l'action mentionnée restera-t-elle unique? bei wurde bei der Prüfung der Fälle den Familienverhältnis-

sen, dem bisherigen Verhalten und der Eingliederung in die

Mitunterzeichner - Cosignataires: Blocher, Borer Roland, Bor- schweizerische Gemeinschaft Rechnung getragen.

toluzzi, Daepp, Dreher, Fehr, Fischer-Hägglingen, Fischer- Unter Berücksichtigung der vorstehenden Bemerkungen wer-

Seengen, Frey Walter, Giezendanner, Jenni Peter, Luder, den die Fragen wie folgt beantwortet:

Mauch Rolf, Miesch, Müller, Neuenschwander, Reimann Maxi- 1. Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement

milian, Scherrer Jürg, Stamm Luzi, Verterli (20) am 29. Dezember 1989 erlassenen Weisungen an die kanto-

nalen Behörden erfolgten im Rahmen des eingangs geäusser-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit ten Verfahrens; sie wurden indessen mit dem Kreisschreiben

In Anmerkung an die Einleitung sei hier darauf hingewiesen, vom 21. Dezember 1990 aufgehoben. Die neuen Weisungen

dass der Status der B-Aufenthaltsbewilligung gestattet, die Fa- regeln einerseits die Behandlung der alten, noch hängigen

milienmitglieder des Gesuchstellers (Ehegatten oder der ledi- Fälle (Einreichung des Asylgesuchs vor dem 1. Januar 1987)

gen Kinder unter 18 Jahren) in die Schweiz nachzuziehen. beim Inkrafttreten des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990

Der Vorsteher des EJPD stützt sich bei der vorerwähnten Um- über das Asylverfahren und legen anderseits fest, unter wel-

wandlung auf die Ausnahmebestimmung in Artikel 17 Ab- chen Voraussetzungen ein Asylbewerber künftig, im Rahmen

satz 2 des Bundesbeschlusses über das Asylverfahren (AVB). des erwähnten Bundesbeschlusses, eine fremdenpolizeiliche

Im Kreisschreiben vom 21. Dezember 1990 bezüglich des Aufenthaltsbewilligung erhalten kann. Diese Weisungen ste-

Bundesbeschlusses über das Asylverfahren vom 22. Juni hen nicht in Widerspruch.

1990 steht aber unmissverständlich, dass die erwähnte Um- 2./3. Zwischen dem 1. Januar 1986 und dem 31. Dezember

wandlung nur bei schwerwiegenden, persönlichen Härtefällen 1991 wurde das Anwesenheitsverhältnis von 24 396 abgewie-

gemäss Artikel 13 Literaf der Verordnung über die Begren- senen Asylbewerbern und ihren Familienangehörigen unter

zung der Zahl der Ausländer (BVO) vom 6. Oktober 1986 An- dem Titel «humanitärer Fall» geregelt (1986: 610, 1987: 892,

wendung finden kann. Allerdings wird in einem anderen Kreis- 1988: 2036, 1989: 1950, 1990: 4879 und 1991:14 029). Diese

schreiben des EJPD vom 30. Dezember 1989 widersprüchlich Zahl stellt mehr als 80 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen

empfohlen, dass im Sinne der vom Bundesrat gewünschten dar, die innert des gleichen Zeitabschnitts aus humanitären

Bereinigung für Asylbewerber, deren Gesuche bis zum Gründen erteilt wurden (28 856). Dies entspricht, vorbehaltlich

31. Dezember 1986 eingereicht wurden, in Anwendung von einiger vereinzelter Verweigerungen, der Zahl der von den

Artikel 13 Litera f BVO grosszügigere Kriterien als bisher in Be- Kantonen gestellten Anträge.

tracht gezogen werden könnten. Härtefälle im Sinne des er- 4. Die vom Bundesamt für Ausländerfragen erstellten Statisti-

wähnten Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 waren also ken enthalten lediglich die Gesamtzahl aller Ausländer, denen

im Rundschreiben an die Polizeidirektionen der Kantone un- im Rahmen des Familiennachzugs Anwesenheitsbewilligun-

verständlicherweise nicht mehr Voraussetzung zur Erteilung gen erteilt wurden. Beispielsweise stellen im Jahre 1990 die im

von B-Aufenthaltsbewilligungen. Familiennachzug in die Schweiz eingereisten Ausländer

Auf meine Anfrage beim Regierungsrat des Kantons Aargau 37 Prozent der gesamten Einwanderung dar. Ehemalige Asyl-

vernahm ich nun, dass es im Aargau per 31. Dezember 1991 bewerber, denen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde,

stolze 883 Gesuchsteller gebe, die in den Genuss einer B-Auf- können die Familie jedoch nur dann nachziehen lassen, wenn

enthaltsbewilligung gelangen könnten. Sicher ist, dass per die in Artikel 39 BVO festgelegten Voraussetzungen erfüllt

Ende Juli 1991 im Kanton Aargau bereits an 720 ehemalige sind.

Asylgesuchsteller (meist illegal eingereiste Wirtschaftsflücht- 5. In seiner Botschaft vom 25. April 1990 zum Bundesbe-

linge) eine B-Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde und diese schluss über das Asylverfahren stellte der Bundesrat klar,

demzufolge still und leise aus der Statistik der Asylbewerber dass «das Asyl recht.... nicht mehr länger den Charakter eines

verschwunden sind. Neu figurieren diese jetzt auf wunderbare Einwanderungsrechtes ausserhalb der allgemeinen Auslän-

Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin 660 N 20 mars 1992

dergesetzgebung annehmen» darf. Das neue Recht, das am Schriftliche Begründung - Développement par écrit

22. Juni 1990 in Kraft getreten ist, sieht für die Dauer des Asyl- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

verfahrens den Grundsatz der Ausschliesslichkeit des Asylver- eine schriftliche Antwort.

fahrens vor. Die kantonalen Behörden haben nur die Möglich-

keit, die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Gesuchstel- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

ler vorzuschlagen, die das Asylgesuch vor mehr als vier Jah- vom 12. Februar 1992

ren eingereicht haben (Art 17 Abs. 2 Asylgesetz). Diese Be- Rapport écrit du Conseil fédéral

stimmung wird indessen massvoll angewendet du 12 février 1992

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat die Gemäss einem zurzeit in der Eidgenössischen Zollverwaltung

Regelung vorgeschrieben, die bei der Erteilung einer frem- bearbeiteten Projekt soll die regelmässige Präsenz des Grenz-

denpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung zu beachten ist Arti- wachtpersonals an kleinen Grenzübergängen mit Einerbeset-

kel 13 Buchstabe f BVO kann nur angerufen werden, wenn die zung reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden. Dement-

Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für den Gesuchstel- sprechend sollen die zolldienstlichen Abfertigungszeiten auf

ler äusserst schwerwiegende Folgen im Sinne der bundesge- die Stunden mit einem gewissen Warenverkehr beschränkt

richtlichen Rechtsprechung hätte. Um den Grundsatz der werden. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt der Grenzübertritt mit

Gleichbehandlung zu wahren, wird in der Anwendung der er- gültigen Ausweisen und ohne Waren gestattet. Die Einschrän-

wähnten Bestimmung kein Unterschied zwischen Asylbewer- kungen betreffen nur Posten, in deren Nähe sich ein regelmäs-

bern und den übrigen Ausländern gemacht Das Eidgenössi- sig geöffneter, mit einem zumutbaren Umweg erreichbarer

sche Justiz- und Polzeidepartement beabsichtigt nicht, von Grenzübergang befindet

der restriktiven Praxis abzurücken, die seit dem Inkrafttreten Das durch den Abbau von statischen Kontrollaufgaben ge-

des Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 über das Asylver- wonnene Personal wird in mobilen Gruppen zusammenge-

fahren befolgt wird. fasst und mit wechselnden Schwergewichten im Gelände und

auf den Grenzübergängen eingesetzt Dadurch können die

Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Einsatzzeiten und -orte wesentlich besser auf die jeweilige Ri-

sikolage ausgerichtet und Personaleinsätze an unkritischen

Abstimmung - Vote Orten vermieden werden. Ein Abbau von Bewachungsperso-

Für den Antrag auf Diskussion 22 Stimmen nal oder -stunden findet nicht statt Gleichzeitig erlaubt die

Dagegen 35 Stimmen neue Einsatzform, auf die aus Gründen der persönlichen Si-

cherheit nicht mehr vertretbaren Einzeldienste weitgehend zu

verzichten.

Entgegen der Auffassung des Interpellanten ergibt sich aus

den Massnahmen somit nicht ein Abbau von grenzpolizeili-

#ST# 91.3408 cher Sicherheit, sondern ein Effizienzgewinn.

Interpellation Steinemann Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion.

Offene Grenzen Abstimmung - Vote

Frontières non gardées Für den Antrag auf Diskussion Minderheit

Dagegen offensichtliche Mehrheit

Wortlaut der Interpellation vom 11. Dezember 1991 #ST# 90.561

Der Presse war kürzlich zu entnehmen - und ist auf Anfrage

von der Grenzwacht bestätigt worden -, dass Grenzüber- Interpellation (Baerlocher-)Bäumlin

gänge im St Galler Rheintal nachts und zum Teil auch tags- Gatt-Verhandlungen

über unbemannt sind und somit formlos passiert werden kön- betreffend Patentierung von Lebewesen

nen. Es liegt auf der Hand, dass sich Kriminelle und auch Asy-

lanten-Schlepperorganisationen diese Regelung zunutze ma- Négociations du GATT.

chen können. Brevetabilité des organismes

Ich frage den Bundesrat an, mit welchen Massnahmen er den

möglichen Folgen dieses Sicherheitsabbaus (Asylantenzu-

strom, Drogen-, Waffen- und Warenschmuggel) entgegenzu-

treten gedenkt

Wortlaut der Interpellation vom 14. Juni 1990

Texte de l'interpellation du 11 décembre 1991 An internationalen Gatt-Verhandlungen in Genf wird zurzeit im

On a pu lire récemment dans la presse que, dans le canton de Rahmen zur nächsten Welthandelsrunde, welche im Dezem-

Saint-Gall, le long de la vallée du Rhin, des frontières ne sont ber 1990 ihren Abschluss finden soll, auch über die Patentier-

pas gardées pendant la nuit en raison de l'insuffisance d'effec- barkeit von Lebewesen debattiert Im Zusammenhang mit der

tifs. Certaines même ne sont pas gardées de jour, de sorte sich zurzeit in einer Nationalratskommission befindenden Re-

qu'elles peuvent être passées sans aucune formalité. Le vision des Patentgesetzes ist die Position der Schweizer Dele-

Corps des garde-frontière a confirmé cet état de choses. Il est gation an den Gatt-Verhandlungen von öffentlichem Interesse.

évident que des criminels et des passeurs de requérants In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Be-

d'asile peuvent mettre cette situation à profit pour leurs agisse- antwortung folgender Fragen:

ments. 1. Welches ist die Schweizer Position in der Frage der Paten-

Le Conseil fédéral est prié d'indiquer par quelles mesures il tierung von Lebewesen an diesen Gatt-Verhandlungen?

entend remédier aux risques que présente cette situation (af- 2. Trifft es zu, dass die Schweizer Delegation eine sehr aktive

flux de requérants, contrebande de drogues, d'armes et d'au- Rolle in der Behandlung dieser Frage spielt?

tres marchandises). 3. Welches ist die Haltung der Schweizer Delegation zur doch

sehr weitgehenden Position der US-Delegation, welche eine

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bezzola, Blocher, Borer Ro- Patentierung aller Lebewesen fordert?

land, Bührer Gerald, Dreher, Fehr, Frey Walter, Giezendanner, 4. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, dass die offi-

Mari, Hegetschweiler, Jenni Peter, Kern, Mauch Rolf, Miesch, zielle Haltung der Schweizer Delegation in den Gatt-Verhand-

Moser, Mühlemann, Neuenschwander, Rychen, Scherrer lungen nicht in Widerspruch zur kontroversen politischen Dis-

Jürg, Tschuppert Karl, Verterli, Wittenwiler, Zölch (23) kussion in der Schweiz gerät?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Moser Umwandlung von Asylbewerbergesuchen in B-

Aufenthaltsbewilligungen

Interpellation Moser Transformation de demandes d'asile en permis de séjour B

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 12

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3386

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 20.03.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 658-660

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Ref. No 20 021 097

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