Court Upholds Loan-to-Value Ratio Cap for Non-Agricultural Real Estate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to repeal a regulation capping loan-to-value ratios for non-agricultural real estate. The proponents argued that the property market had changed and the regulation was no longer necessary. The court, however, rejected the motion, finding that the market had not fundamentally changed and that the regulation served to prevent speculation and ensure responsible lending. The court also noted that the regulation had been recently revised and that repealing it would be an unmotivated change of opinion.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36 BüG, Art. 93 BGG; Court Upholds Loan-to-Value Ratio Cap for Non-Agricultural Real Estate: The proponents argued that the property market had changed and the regulation was no longer necessary. The court, however, rejected the motion, finding that the market had not fundamentally changed and that the regulation served to prevent speculation and ensure responsible lending. The court also noted that the regulation had been recently revised and that repealing it would be an unmotivated change of opinion.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for annulment of naturalization due to concealment of facts.
Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
Motion du groupe radical-démocratique 978 N 3 juin 1993
riger, manchmal auch teurer als das Bauen auf der grünen #ST# 91.3383
Wiese.
Ihnen mögen diese punktuellen Beispiele vielleicht ausrei- Motion
chen, mir nicht Ich möchte die jahrzehntealte und theoretisch der freisinnig-demokratischen Fraktion
unumstrittene Zielsetzung des haushälterischen Umgangs
mit dem Boden ernst nehmen. Dazu braucht es auf Bundes-
Sofortmassnahmen Bodenrecht.
ebene einen Sachplan «Siedlung», der in Zusammenarbeit mit Aufhebung von Teil B
den Kantonen festschreibt, in welchem Umfang und ungefähr Motion
wo sich das Siedlungsgebiet der Schweiz weiterentwickeln du groupe radical-démocratique
soll. Droit foncier. Abrogation du volet B
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. des mesures d'urgence
Bundesrat Koller: Frau Haering Binder, ich habe mir während
der Begründung Ihres Antrages, an der Motion festzuhalten,
überlegt, wo der Unterschied zwischen uns beiden liegt Sie
haben eindeutig den Vorteil der Jugend, und in der Jugend
hat man natürlich noch Utopien. Aber es wäre ein totales Miss- Wortlaut der Motion vom 26. November 1991
verständnis, wenn Sie die Ablehnung der Motion dahinge- Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bundesbe-
hend interpretieren würden, dass ich keine Massnahmen will. schluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirt-
Aber in meinem Alter produziert man nicht mehr gerne Scher- schaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bo-
benhaufen. Das ist der Grund, weshalb ich dem Rat die Ableh- denrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu
nung der Motion empfehle. Sie wissen haargenau, wie es dem setzen.
Vorschlag Jagmetti in der Vernehmlassung erging: Alle Kan-
tone und einige Parteien waren dagegen, und da konnte es für Texte de la motion du 26 novembre 1991
einen Realisten wirklich keinen Sinn machen, eine derart um- Le Conseil fédéral est chargé d'abroger le volet B des arrêtés
fassende Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff zu fédéraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989 soit
nehmen. l'arrêté fédéral concernant une charge maximale en matière
Aber noch einmal: Das heisstfürden Bundesrat keineswegs, d'engagement des immeubles non agricoles.
dass wir auf diesem Gebiet nichts tun. Wir haben inzwischen
schon einiges getan. Beispielsweise ist ganz in Ihrem Sinn der Sprecher - Porte-parole: Scheidegger
Sachplan «Fruchtfolgeflächen» am 8. April des letzten Jahres
in Kraft getreten. Das war zweifellos eine Massnahme, die Schriftliche Begründung
ganz in Ihren Intentionen liegt, und wir haben zurzeit in mei- Die Situation auf dem Boden- und Wohnungsmarkt hat sich
nem Departement mehrere Teilrevisionen in Bearbeitung, die derart verschärft, dass dieser Beschluss sofort aufgehoben
zwar vielleicht punktuell sein mögen, aber trotzdem sehr, sehr werden muss.
wichtig sind und hoffentlich eine Chance auf Realisierung
haben. Développement par écrit
Ich nenne in diesem Rahmen die Beschleunigung der Baube- La Situation sur le marché immobilier et le marché du loge-
willigungsverfahren durch bessere Koordination, dann die ment s'est aggravée à un point tel que l'arrêté en question doit
Frage der Privaterschliessung im Rahmen des Anschlusspro- être levé immédiatement.
gramms im Bodenrecht, die Frage der Mehrwertabschöpfung,
die Motion Zimmerli, die Sie uns überwiesen haben, dann die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Frage von Wohnanteilplänen in Ablösung der Lex Friedrich. vom 12. Februar 1992
Es ist also keineswegs so, dass wir, wenn wir Ihre Motion ab- 1. Das Parlament hat in der Wintersession 1991 eine Revision
lehnen, auf diesem Gebiet einfach passiv sein wollen. Aber des Bundesbeschlusses gutgeheissen und die Pfandbela-
aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens sind wir wirklich stungsgrenze von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Gegenwär-
der Ueberzeugung, dass eine derart - entschuldigen Sie - tig läuft noch die Referendumsfrist (BB11991 IV1103). Das Re-
utopische Totalrevision des Raumplanungsgesetzes nur zu ei- ferendum scheint nicht ergriffen zu werden. In den wenigen
nem Scherbenhaufen führen würde. Wochen seit dem letzten Parlamentsbeschluss in dieser Sa-
Das ist der Grund, weshalb wir die Motion ablehnen. che hat sich die Lage am Bodenmarkt nicht spürbar verändert.
Eine Aufhebung der Pfandbelastungsgrenze zum heutigen
Frau Haering Binder: Ganz kurz zu meinem «jugendlichen Al- Zeitpunkt käme deshalb einer unmotivierten Meinungsände-
ter»: Ich werde in diesem Herbst vierzig, ich bin also so jugend- rung gleich.
lich auch nicht mehr! Es stört mich, Herr Bundesrat, dass Sie 2. Es ist zu erwarten, dass die Sperrfrist für die Weiterveräusse-
mich jetzt auf eine Gesamtrevision festlegen, während mein rung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in der kommen-
Vorstoss lediglich eine punktuelle Aenderung des Raumpla- den Frühjahrssession ebenfalls von fünf auf drei Jahre herab-
nungsgesetzes anstrebt - aber eben eine punktuelle Aende- gesetzt wird. Dann wäre die Kongruenz mit der Pfandbela-
rung, die Ihnen nicht in den Korb passt; dies im Unterschied stungsgrenze wiederhergestellt Diese Kongruenz ist mit Blick
zur punktuellen Aenderung, die Ständerat Zimmerli vorge- auf den gemeinsamen Entstehungshintergrund und die ver-
schlagen hat. wandten Ziele der beiden Bundesbeschlüsse erwünscht
3. Eine Aufhebung des Bundesbeschlusses vermöchte die
Abstimmung - Vote Probleme auf dem Immobilienmarkt nicht zu lindern. Sie
Für Ueberweisung der Motion 31 Stimmen würde beim heutigen Zinsniveau keine zusätzlichen Neubau-
Dagegen 49 Stimmen ten zur Folge haben, geschweige denn Konkurse verhindern.
Wir erinnern bei dieser Gelegenheit einmal mehr daran, dass
der Eigennutzer und unter gewissen Bedingungen auch der
genossenschaftliche und der staatlich geförderte Wohnungs-
bau von der Pfandbelastungsgrenze freigestellt sind.
Der Rückstellungsbedarf der Banken infolge hoher Beleh-
nung und nun sinkender Immobilienpreise hat teilweise eine
kritische Höhe erreicht. Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass
es grundsätzlich sinnvoll ist, vom Hypothekarschuldner zu
verlangen, dass er ein Minimum an Eigenmitteln aufbringt. Im
französischen Recht ist dies sogar im ordentlichen Recht vor-
geschrieben. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob es
3. Juni 1993 N 979 Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion
nicht tunlich wäre, wenigstens über die Bankenaufsicht ge- wieder realistischere Massstäbe angesetzt als zu Hochkon-
wisse Regeln zur Gewährung von Hypothekarkrediten durch- junkturzeiten. Die Banken sind risikobewusster geworden und
zusetzen; damit liesse sich eine Aufhebung der Randbela- belehnen in der Regel von sich aus höchstens auf 80 Prozent.
stungsgrenze eher verantworten. Zwar erwähnt der Bundesrat in seiner kurzen Antwort, dass Ei-
gennutzer und unter gewissen Bedingungen auch der genos-
Rapport écrit du Conseil fédéral senschaftliche und der staatlich geförderte Wohnungsbau von
du 12 février 1992 der Pfandbelastungsgrenze freigestellt seien. Dazu muss mit
1. Lors de la session d'hiver 1991, le Parlement a révisé l'arrêté Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass im Mietwoh-
fédéral ramenant le délai d'application des prescriptions sur la nungsbau glücklicherweise immer noch rund zwei Drittel der
charge maximale de cinq ans à trois ans. Le délai de référen- Wohnungen durch Private erstellt werden, und dieses Verhält-
dum court encore aujourd'hui (FF 1991 IV 1051). Le référen- nis sollte sich eigentlich nicht noch verschlechtern. Der Anreiz,
dum ne sera vraisemblablement pas soulevé. La situation sur Wohnungen zu erstellen, sollte gerade in der heutigen Zeit
le marché foncier ne s'est pas modifiée de manière marquante nicht durch überflüssige administrative Schikanen noch zu-
durant les quelques semaines qui ont suivi la dernière déci- sätzlich gedämpft werden.
sion du Parlement dans ce domaine. Aussi abroger actuelle- Der Bundesrat hat die Pfandbelastungsgrenze wie auch die
ment ces prescriptions reviendrait-il à changer d'opinion sans Lex Friedrich nicht in die Vernehmlassung zu neuen Boden-
motif. rechtsmassnahmen einbezogen. Ich schliesse daraus, dass
2. Il faut s'attendre à ce que le délai d'interdiction de revente er selber der Auffassung ist, dass diese beiden Massnahmen
des immeubles non agricoles soit aussi ramené de cinq ans à abgeschafft werden können. Wir wehren uns gegen die Ten-
trois ans durant la prochaine session de printemps. La concor- denz des Bundesrates, sich im Bereich Immobilien und Bo-
dance avec la charge maximale serait ainsi rétablie. Cette denrecht auf den Standpunkt zu stellen, dass überflüssiges
concordance est souhaitable si l'on considère que les deux ar- Notrecht, solange es nicht ausdrücklich Schaden anrichtet, in
rêtés ont pris naissance dans des circonstances communes et Kraft bleiben soll. Die Pfandbelastungsgrenze gehört aus die-
que leurs objectifs sont apparentés. sen Gründen abgeschafft. Ich bitte Sie, an der Motion festzu-
3. L'abrogation de l'arrêté ne saurait tempérer les difficultés halten.
sur le marché immobilier. Vu le niveau actuel des taux, il n'en
résulterait aucune construction supplémentaire et aucune fail- Bundi: Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte
lite ne serait même évitée pour autant. Nous saisissons cette ich Sie bitten, diesen Vorstoss abzulehnen.
occasion pour rapppeler une nouvelle fois que les prescrip- Es gilt, daran zu erinnern, dass dieser Bundesbeschluss seit
tions sur la charge maximale ne sont pas applicables lorsque dem 6. Oktober 1989 in Kraft ist. Er gehört, zusammen mit zwei
le propriétaire utilise lui-même sa propriété ou, sous certaines weiteren Beschlüssen, zu jenen dringlichen Massnahmen im
conditions, lorsqu'il s'agit de la construction de logements en- Rahmen des Bodenbereiches, die unser Parlament damals er-
couragée par l'Etat ou de logements construits par des coopé- lassen hat, und zwar wegen konjunktureller Ueberhitzung ei-
ratives de construction. La nécessité pour les banques de re- nerseits, vor allem aber als Mittel gegen die Bodenspekula-
courir à leurs réserves comme conséquence des taux élevés tion. Der dritte Beschluss, der Beschluss C, ist ja bekanntlich
des garanties et de la chute actuelle des prix immobiliers a par- vorzeitig vom Parlament aufgehoben worden.
tiellement atteint un seuil critique. Cela montre très clairement Der Urheber dieser Motion, Herr Scheidegger, war damals
qu'il est en principe judicieux de demander au débiteur hypo- auch der Urheber der Motion für den Bundesbeschluss A Er
thécaire d'apporter un minimum de fonds propres. En droit hatte diesen Bundesbeschluss A angeregt, aber nach relativ
français, cela constitue même la règle ordinaire. On peut se kurzer Zeit schon Aenderungen beantragt Jetzt verlangt er
demander s'il ne serait pas opportun d'imposer à l'avenir cer- nicht nur die Aufhebung des Bundesbeschlusses B, sondern
taines règles concernant les octrois de crédits hypothécaires mit einer weiteren Motion, die jetzt noch nicht zur Behandlung
au moins par le biais de la surveillance sur les banques; ainsi steht, auch die Aufhebung des Beschlusses A. Der Be-
une abrogation des prescriptions sur la charge maximale se- schluss A betrifft bekanntlich die Sperrfrist bei der Veräusse-
rait-elle mieux justifiée. rung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken und hat ge-
mäss meinen Nachforschungen nach wie vor eine sehr wich-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates tige Funktion. Er verhindert gerade jene Kaskadenverkäufe,
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. die zur Bodenspekulation gehören.
Wir befinden also jetzt konkret zwar nur über den Bundesbe-
Déclaration écrite du Conseil fédéral schluss B, aber gemäss der anderen Motion indirekt doch
Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. auch über den Bundesbeschluss A. Das Ziel der Pfandbela-
stungsgrenze war in erster Linie ein konjunkturelles, und in
Hegetschweiler: Im Namen der freisinnig-demokratischen zweiter Linie betraf es auch den Schuldnerschutz. Mit der
Fraktion bitte ich Sie, diese Motion zu überweisen. Nachfragedämpfung sollten Missbräuche in der Kreditver-
Verlangt wird damit, dass die Pfandbelastungsgrenze für gabe sowie Schwarzzahlungen zum Verschwinden gebracht
nichtlandwirtschaftliche Grundstücke ausser Kraft gesetzt werden.
wird. Aus welchen Gründen wollen wir Sie bitten, es bei diesem
Eigentlich sind wir enttäuscht, dass der Bundesrat die Aufhe- Bundesbeschluss zu belassen? Das Parlament hat im Dezem-
bung dieses jetzt überflüssigen Bodenrechtsbeschlusses ber 1991 den Bundesbeschluss B über die Pfandbelastungs-
nicht schon längst in eigener Kompetenz vorgenommen hat grenze revidiert, und zwar in dem Sinne, dass weitere Ausnah-
Zwar ist die Pfandbelastungsgrenze in der Wintersession 1991 men zugelassen wurden, nämlich insbesondere die Ausnah-
vom Parlament von 5 auf 3 Jahre herabgesetzt worden, leider men für die Eigennutzer, sowohl für Besitzer von Eigenheimen
wurde es aber damals verpasst, sie ganz abzuschaffen. Seit als auch für Bewohner von Genossenschaftsbauten. Für diese
der Einführung der dringlichen und befristeten Bodenrechts- beiden Kategorien wurden besondere Ausnahmen gemacht.
beschlüsse im Oktober 1989 hat sich die Situation auf dem Bo- Die Sofortmassnahmen sollen bekanntlich bis Ende 1994
den- und Wohnungsmarkt derart verändert, dass die Pfandbe- gelten, und der Bundesrat hatte in Aussicht gestellt, bis da-
lastungsgrenze bedenkenlos aufgehoben werden kann. hin Anschlussmassnahmen bereitzustellen. Die hohen Rück-
Seit der Antwort des Bundesrates vom Februar 1992 haben stellungen der Banken, namentlich der Regionalbanken, so-
sich insbesondere folgende massgebende Faktoren auf dem wie diverse Konkurse in der Immobilienbranche zeigten mit
Immobilienmarkt so stark verändert, dass eine Neubeurtei- aller Deutlichkeit, wie wichtig eine gesunde Eigenkapitalba-
lung absolut angezeigt ist: Beispielsweise haben sich die sis ist. Deregulieren, wo es sinnvoll ist, dafür sind wir durch-
Grundstücks- und Immobilienpreise auf einem wesentlich tie- aus, aber nicht dort, wo eine Gesetzgebung vor Missbräu-
feren Niveau einigermassen stabilisiert. Die Kreditinstitute sind chen schützt.
heute nicht mehr nur bei der Vergabe von Krediten wesentlich Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Vorstoss abzu-
zurückhaltender, auch bei Verkehrswertschatzungen werden lehnen.
Motion Gysin 980 N 3juin1993
Bundesrat Koller: Aus der schriftlichen Begründung ist zu er- #ST# 92.3034
sehen, dass der Bundesrat Ihnen die Ablehnung dieser Mo-
tion empfiehlt. Es sind im wesentlichen folgende Gründe: Ein- Motion Gysin
mal ein formeller: Die Motion greift eindeutig in den Kompe-
tenzbereich des Bundesrates ein und kann daher- nach der Erschliessungsrecht
bekannten Praxis des Bundesrates - nicht als Motion überwie- für Baulandeigentümer
sen werden. Droit pour les propriétaires
Viel gewichtiger sind natürlich die materiellen Gründe. Ihr Rat d'équiper les terrains à bâtir
hat diese Beschlüsse im Dezember 1991 revidiert und sich da-
mals nach einer sehr langen Diskussion mehrheitlich für Bei-
behaltung dieses Beschlusses ausgesprochen.
Der Bundesrat sieht nicht ein, was sich seit diesen Beschlüs-
sen von Ende 1991 an der Lage auf dem Bau- und Immobilien-
markt geändert hätte. Im Gegenteil: Heute haben die Boden-
preise auf tieferem Niveau wieder einigermassen Boden ge- Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1992
fasst, und all unsere Gespräche, die wir mit der Nationalbank Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich den Vorschlag für
und anderen Experten führen, gehen eher dahin, dass gerade ein Erschliessungsrecht der Baulandeigentümer in die Ver-
auf dem Immobilienmarkt ab nächstem Jahr ein Aufschwung nehmlassung zu geben und dem Parlament beförderlich eine
nicht ausgeschlossen ist Wenn es zu einem solchen Auf- Vorlage zu unterbreiten.
schwung kommt und das nötige Geld vorhanden ist, gibt es
eben, wie uns die Erfahrung zeigt, immer wieder Hasardeure, Texte de la motion du 31 janvier 1992
die auf dem Bodenmarkt mit möglichst wenig Eigenkapital Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai à la pro-
das schnelle Geld suchen, ohne Eigenleistungen erbringen cédure de consultation une proposition visant à conférer aux
zu müssen. Solche Marktteilnehmer sind auf dem Boden- propriétaires le droit d'équiper leurs terrains à bâtir, et de pré-
markt nicht erwünscht senter sans retard un projet au Parlement
Sie wissen auch, zu welchen katastrophalen Auswirkungen
die Uebermarchungen Ende der achtziger Jahre geführt ha- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez-
ben. Damals, im Jahre 1989, als wir diese bodenrechtlichen zola, Bonny, Bührer Gerald, Cincera, Dettling, Eymann Chri-
Sofortmassnahmen erlassen haben, waren es im übrigen ge- stoph, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Loeb
rade Bankiers, die zu Recht gesagt haben, dass sie froh seien, François, Miesch, Scheidegger, Spoerry, Stamm Luzi, Stucky,
dass der Gesetzgeber diesem Treiben der Kreditgewährung Tschuppert Karl, Wyss Paul (20)
von hundert und mehr Prozent endlich ein Ende setze.
Der Bundesrat ist der Meinung, man solle im Leben nicht zwei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
mal den gleichen Fehler machen. Oder wollen Sie, dass wir Der Bundesrat hat im September ein Bodenrechtsprogramm
uns, noch bevor wir das Vernehmlassungsverfahren über das veröffentlicht Es bedingt überwiegend die Aenderung von Ge-
Anschlussprogramm durchgeführt haben, auf diesem Gebiet setzen.
wieder komplett wehrlos machen, so dass beim nächsten Auf- Die Effizienz verschiedener Massnahmen ist fraglich. Die wir-
schwung wieder jeder Missbrauch möglich ist? Eine solche kungsvollste Neuerung, die das Programm nennt, ist das
Politik kann der Bundesrat nicht bejahen. Und wenn Sie an all Recht des Eigentümers, im Rahmen der Raumplanung Bau-
jene denken - nicht nur an die Banken, sondern auch an die land selber zu erschliessen. Dies überwindet die Blockierung
betroffenen Bürger-, die wegen dieser Missstände Ende der von Erschliessungen. Mehr Wohnungen entstehen, und dank
achtziger Jahre gelitten haben, können Sie unserem Volk mehr baureifem Land wird der Bodenmarkt entlastet.
schlicht nicht erklären, warum wir auf all diese Mittel verzichten Der Bundesrat erklärt aber, diesen Vorschlag vielleicht erst
wollen, die heute keinerlei kontraproduktive Wirkung haben. Mitte 1993 in die Vernehmlassung geben zu wollen. Das Ge-
Sie ändern an der gegenwärtigen Lage auf dem Boden- und setzgebungsverfahren würde in einem wichtigen Punkt um
Immobilienmarkt überhaupt nichts, wenn Sie diesen Bundes- Jahre verzögert. Dabei liegt in der Verwaltung ein Gesetzent-
beschluss aufheben. Sie bewirken nur, dass wir bei einem wurf schon vor.
nächsten Aufschwung überhaupt keine Mittel gegen neue
Missbräuche in den Händen haben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Aus diesem Grunde beantragt Ihnen der Bundesrat, die Mo- vom 13. Mai 1992
tion abzulehnen. Wir haben mit unserem Anschlussprogramm Rapport écrit du Conseil fédéral
gezeigt - mit dem Recht auf Privaterschliessung -, dass wir du 13 mai 1992
adäquate Massnahmen im Anschlussprogramm vorsehen. Mit den Entscheiden vom 19. September 1991 zum An-
Und wenn wir dann die Vernehmlassungsergebnisse zum An- schlussprogramm Bodenrecht beauftragte der Bundesrat das
schlussprogramm sehen, wird der Bundesrat eine neue Lage- Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, bis im Som-
beurteilung vornehmen. mer 1993 einen vernehmlassungsreifen Entwurf mit Begleit-
Das sind die entscheidenden Gründe, weshalb wir Ihnen die bericht, unter anderem zum Erschliessungsrecht, vorzulegen.
Ablehnung der Motion empfehlen. Es sollen dabei die Voraussetzungen zur Erschliessung durch
den Grundeigentümer auf eigene Kosten geprüft und geregelt
Abstimmung - Vote werden. Der Bundesrat vertrat dabei die Ansicht, das Er-
Für Ueberweisung der Motion 55 Stimmen schliessungsrecht stehe in enger Beziehung zu weiteren
Dagegen 43 Stimmen raumplanerischen Massnahmen (Förderung der Siedlungs-
entwicklung nach innen, Erschliessungsbeiträge, Wohnanteil-
pläne), und die Notwendigkeit der Regelung hänge eng vom
Ergebnis der laufenden Erhebungen über den Stand der Er-
schliessung ab, so dass diese Massnahme nicht aus dem An-
schlussprogramm herausgetrennt und vorgezogen werden
könne.
Die Erstellung der Erschliessungsübersichten ist in allen Kan-
tonen im Gang. Sie konnten in den meisten Kantonen nicht in-
nert der von der Raumplanungsverordnung festgesetzten
Frist durchgeführt werden. Solange aber die Grundlagen über
den Stand der Erschliessung nicht genügend und vollständig
bekannt sind, kann keine sachbezogene Gesetzgebung er-
stellt werden.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Sofortmassnahmen Bodenrecht.
Aufhebung von Teil B
Motion du groupe radical-démocratique Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures
d'urgence
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3383
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 15:00
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Seite 978-980
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