Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-338-3 KI-generiert

Court Upholds Loan-to-Value Ratio Cap for Non-Agricultural Real Estate

Geschäftsnummer VPB 91-338-3
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered a motion to repeal a regulation capping loan-to-value ratios for non-agricultural real estate. The proponents argued that the property market had changed and the regulation was no longer necessary. The court, however, rejected the motion, finding that the market had not fundamentally changed and that the regulation served to prevent speculation and ensure responsible lending. The court also noted that the regulation had been recently revised and that repealing it would be an unmotivated change of opinion.

Legislator-Regeste

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Art. 36 BüG, Art. 93 BGG; Court Upholds Loan-to-Value Ratio Cap for Non-Agricultural Real Estate: The proponents argued that the property market had changed and the regulation was no longer necessary. The court, however, rejected the motion, finding that the market had not fundamentally changed and that the regulation served to prevent speculation and ensure responsible lending. The court also noted that the regulation had been recently revised and that repealing it would be an unmotivated change of opinion.

Schlagwörter

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Immobilienvermögen Agrarmärkte Bodenrecht Grundstückgewinn Hypothekarkredit Mietordnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 36 BüG Art. 93 BGG
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 36 BüG

Basis for annulment of naturalization due to concealment of facts.

Art. 93 BGG

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Motion du groupe radical-démocratique 978 N 3 juin 1993

riger, manchmal auch teurer als das Bauen auf der grünen #ST# 91.3383

Wiese.

Ihnen mögen diese punktuellen Beispiele vielleicht ausrei- Motion

chen, mir nicht Ich möchte die jahrzehntealte und theoretisch der freisinnig-demokratischen Fraktion

unumstrittene Zielsetzung des haushälterischen Umgangs

mit dem Boden ernst nehmen. Dazu braucht es auf Bundes-

Sofortmassnahmen Bodenrecht.

ebene einen Sachplan «Siedlung», der in Zusammenarbeit mit Aufhebung von Teil B

den Kantonen festschreibt, in welchem Umfang und ungefähr Motion

wo sich das Siedlungsgebiet der Schweiz weiterentwickeln du groupe radical-démocratique

soll. Droit foncier. Abrogation du volet B

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. des mesures d'urgence

Bundesrat Koller: Frau Haering Binder, ich habe mir während

der Begründung Ihres Antrages, an der Motion festzuhalten,

überlegt, wo der Unterschied zwischen uns beiden liegt Sie

haben eindeutig den Vorteil der Jugend, und in der Jugend

hat man natürlich noch Utopien. Aber es wäre ein totales Miss- Wortlaut der Motion vom 26. November 1991

verständnis, wenn Sie die Ablehnung der Motion dahinge- Der Bundesrat wird aufgefordert, den Teil B (Bundesbe-

hend interpretieren würden, dass ich keine Massnahmen will. schluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirt-

Aber in meinem Alter produziert man nicht mehr gerne Scher- schaftliche Grundstücke) der dringlichen und befristeten Bo-

benhaufen. Das ist der Grund, weshalb ich dem Rat die Ableh- denrechtsbeschlüsse vom 6. Oktober 1989 ausser Kraft zu

nung der Motion empfehle. Sie wissen haargenau, wie es dem setzen.

Vorschlag Jagmetti in der Vernehmlassung erging: Alle Kan-

tone und einige Parteien waren dagegen, und da konnte es für Texte de la motion du 26 novembre 1991

einen Realisten wirklich keinen Sinn machen, eine derart um- Le Conseil fédéral est chargé d'abroger le volet B des arrêtés

fassende Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff zu fédéraux urgents et de durée limitée du 6 octobre 1989 soit

nehmen. l'arrêté fédéral concernant une charge maximale en matière

Aber noch einmal: Das heisstfürden Bundesrat keineswegs, d'engagement des immeubles non agricoles.

dass wir auf diesem Gebiet nichts tun. Wir haben inzwischen

schon einiges getan. Beispielsweise ist ganz in Ihrem Sinn der Sprecher - Porte-parole: Scheidegger

Sachplan «Fruchtfolgeflächen» am 8. April des letzten Jahres

in Kraft getreten. Das war zweifellos eine Massnahme, die Schriftliche Begründung

ganz in Ihren Intentionen liegt, und wir haben zurzeit in mei- Die Situation auf dem Boden- und Wohnungsmarkt hat sich

nem Departement mehrere Teilrevisionen in Bearbeitung, die derart verschärft, dass dieser Beschluss sofort aufgehoben

zwar vielleicht punktuell sein mögen, aber trotzdem sehr, sehr werden muss.

wichtig sind und hoffentlich eine Chance auf Realisierung

haben. Développement par écrit

Ich nenne in diesem Rahmen die Beschleunigung der Baube- La Situation sur le marché immobilier et le marché du loge-

willigungsverfahren durch bessere Koordination, dann die ment s'est aggravée à un point tel que l'arrêté en question doit

Frage der Privaterschliessung im Rahmen des Anschlusspro- être levé immédiatement.

gramms im Bodenrecht, die Frage der Mehrwertabschöpfung,

die Motion Zimmerli, die Sie uns überwiesen haben, dann die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Frage von Wohnanteilplänen in Ablösung der Lex Friedrich. vom 12. Februar 1992

Es ist also keineswegs so, dass wir, wenn wir Ihre Motion ab- 1. Das Parlament hat in der Wintersession 1991 eine Revision

lehnen, auf diesem Gebiet einfach passiv sein wollen. Aber des Bundesbeschlusses gutgeheissen und die Pfandbela-

aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens sind wir wirklich stungsgrenze von fünf auf drei Jahre herabgesetzt. Gegenwär-

der Ueberzeugung, dass eine derart - entschuldigen Sie - tig läuft noch die Referendumsfrist (BB11991 IV1103). Das Re-

utopische Totalrevision des Raumplanungsgesetzes nur zu ei- ferendum scheint nicht ergriffen zu werden. In den wenigen

nem Scherbenhaufen führen würde. Wochen seit dem letzten Parlamentsbeschluss in dieser Sa-

Das ist der Grund, weshalb wir die Motion ablehnen. che hat sich die Lage am Bodenmarkt nicht spürbar verändert.

Eine Aufhebung der Pfandbelastungsgrenze zum heutigen

Frau Haering Binder: Ganz kurz zu meinem «jugendlichen Al- Zeitpunkt käme deshalb einer unmotivierten Meinungsände-

ter»: Ich werde in diesem Herbst vierzig, ich bin also so jugend- rung gleich.

lich auch nicht mehr! Es stört mich, Herr Bundesrat, dass Sie 2. Es ist zu erwarten, dass die Sperrfrist für die Weiterveräusse-

mich jetzt auf eine Gesamtrevision festlegen, während mein rung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke in der kommen-

Vorstoss lediglich eine punktuelle Aenderung des Raumpla- den Frühjahrssession ebenfalls von fünf auf drei Jahre herab-

nungsgesetzes anstrebt - aber eben eine punktuelle Aende- gesetzt wird. Dann wäre die Kongruenz mit der Pfandbela-

rung, die Ihnen nicht in den Korb passt; dies im Unterschied stungsgrenze wiederhergestellt Diese Kongruenz ist mit Blick

zur punktuellen Aenderung, die Ständerat Zimmerli vorge- auf den gemeinsamen Entstehungshintergrund und die ver-

schlagen hat. wandten Ziele der beiden Bundesbeschlüsse erwünscht

3. Eine Aufhebung des Bundesbeschlusses vermöchte die

Abstimmung - Vote Probleme auf dem Immobilienmarkt nicht zu lindern. Sie

Für Ueberweisung der Motion 31 Stimmen würde beim heutigen Zinsniveau keine zusätzlichen Neubau-

Dagegen 49 Stimmen ten zur Folge haben, geschweige denn Konkurse verhindern.

Wir erinnern bei dieser Gelegenheit einmal mehr daran, dass

der Eigennutzer und unter gewissen Bedingungen auch der

genossenschaftliche und der staatlich geförderte Wohnungs-

bau von der Pfandbelastungsgrenze freigestellt sind.

Der Rückstellungsbedarf der Banken infolge hoher Beleh-

nung und nun sinkender Immobilienpreise hat teilweise eine

kritische Höhe erreicht. Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass

es grundsätzlich sinnvoll ist, vom Hypothekarschuldner zu

verlangen, dass er ein Minimum an Eigenmitteln aufbringt. Im

französischen Recht ist dies sogar im ordentlichen Recht vor-

geschrieben. Für die Zukunft wird sich die Frage stellen, ob es

3. Juni 1993 N 979 Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion

nicht tunlich wäre, wenigstens über die Bankenaufsicht ge- wieder realistischere Massstäbe angesetzt als zu Hochkon-

wisse Regeln zur Gewährung von Hypothekarkrediten durch- junkturzeiten. Die Banken sind risikobewusster geworden und

zusetzen; damit liesse sich eine Aufhebung der Randbela- belehnen in der Regel von sich aus höchstens auf 80 Prozent.

stungsgrenze eher verantworten. Zwar erwähnt der Bundesrat in seiner kurzen Antwort, dass Ei-

gennutzer und unter gewissen Bedingungen auch der genos-

Rapport écrit du Conseil fédéral senschaftliche und der staatlich geförderte Wohnungsbau von

du 12 février 1992 der Pfandbelastungsgrenze freigestellt seien. Dazu muss mit

1. Lors de la session d'hiver 1991, le Parlement a révisé l'arrêté Nachdruck darauf hingewiesen werden, dass im Mietwoh-

fédéral ramenant le délai d'application des prescriptions sur la nungsbau glücklicherweise immer noch rund zwei Drittel der

charge maximale de cinq ans à trois ans. Le délai de référen- Wohnungen durch Private erstellt werden, und dieses Verhält-

dum court encore aujourd'hui (FF 1991 IV 1051). Le référen- nis sollte sich eigentlich nicht noch verschlechtern. Der Anreiz,

dum ne sera vraisemblablement pas soulevé. La situation sur Wohnungen zu erstellen, sollte gerade in der heutigen Zeit

le marché foncier ne s'est pas modifiée de manière marquante nicht durch überflüssige administrative Schikanen noch zu-

durant les quelques semaines qui ont suivi la dernière déci- sätzlich gedämpft werden.

sion du Parlement dans ce domaine. Aussi abroger actuelle- Der Bundesrat hat die Pfandbelastungsgrenze wie auch die

ment ces prescriptions reviendrait-il à changer d'opinion sans Lex Friedrich nicht in die Vernehmlassung zu neuen Boden-

motif. rechtsmassnahmen einbezogen. Ich schliesse daraus, dass

2. Il faut s'attendre à ce que le délai d'interdiction de revente er selber der Auffassung ist, dass diese beiden Massnahmen

des immeubles non agricoles soit aussi ramené de cinq ans à abgeschafft werden können. Wir wehren uns gegen die Ten-

trois ans durant la prochaine session de printemps. La concor- denz des Bundesrates, sich im Bereich Immobilien und Bo-

dance avec la charge maximale serait ainsi rétablie. Cette denrecht auf den Standpunkt zu stellen, dass überflüssiges

concordance est souhaitable si l'on considère que les deux ar- Notrecht, solange es nicht ausdrücklich Schaden anrichtet, in

rêtés ont pris naissance dans des circonstances communes et Kraft bleiben soll. Die Pfandbelastungsgrenze gehört aus die-

que leurs objectifs sont apparentés. sen Gründen abgeschafft. Ich bitte Sie, an der Motion festzu-

3. L'abrogation de l'arrêté ne saurait tempérer les difficultés halten.

sur le marché immobilier. Vu le niveau actuel des taux, il n'en

résulterait aucune construction supplémentaire et aucune fail- Bundi: Im Namen der sozialdemokratischen Fraktion möchte

lite ne serait même évitée pour autant. Nous saisissons cette ich Sie bitten, diesen Vorstoss abzulehnen.

occasion pour rapppeler une nouvelle fois que les prescrip- Es gilt, daran zu erinnern, dass dieser Bundesbeschluss seit

tions sur la charge maximale ne sont pas applicables lorsque dem 6. Oktober 1989 in Kraft ist. Er gehört, zusammen mit zwei

le propriétaire utilise lui-même sa propriété ou, sous certaines weiteren Beschlüssen, zu jenen dringlichen Massnahmen im

conditions, lorsqu'il s'agit de la construction de logements en- Rahmen des Bodenbereiches, die unser Parlament damals er-

couragée par l'Etat ou de logements construits par des coopé- lassen hat, und zwar wegen konjunktureller Ueberhitzung ei-

ratives de construction. La nécessité pour les banques de re- nerseits, vor allem aber als Mittel gegen die Bodenspekula-

courir à leurs réserves comme conséquence des taux élevés tion. Der dritte Beschluss, der Beschluss C, ist ja bekanntlich

des garanties et de la chute actuelle des prix immobiliers a par- vorzeitig vom Parlament aufgehoben worden.

tiellement atteint un seuil critique. Cela montre très clairement Der Urheber dieser Motion, Herr Scheidegger, war damals

qu'il est en principe judicieux de demander au débiteur hypo- auch der Urheber der Motion für den Bundesbeschluss A Er

thécaire d'apporter un minimum de fonds propres. En droit hatte diesen Bundesbeschluss A angeregt, aber nach relativ

français, cela constitue même la règle ordinaire. On peut se kurzer Zeit schon Aenderungen beantragt Jetzt verlangt er

demander s'il ne serait pas opportun d'imposer à l'avenir cer- nicht nur die Aufhebung des Bundesbeschlusses B, sondern

taines règles concernant les octrois de crédits hypothécaires mit einer weiteren Motion, die jetzt noch nicht zur Behandlung

au moins par le biais de la surveillance sur les banques; ainsi steht, auch die Aufhebung des Beschlusses A. Der Be-

une abrogation des prescriptions sur la charge maximale se- schluss A betrifft bekanntlich die Sperrfrist bei der Veräusse-

rait-elle mieux justifiée. rung von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken und hat ge-

mäss meinen Nachforschungen nach wie vor eine sehr wich-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates tige Funktion. Er verhindert gerade jene Kaskadenverkäufe,

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. die zur Bodenspekulation gehören.

Wir befinden also jetzt konkret zwar nur über den Bundesbe-

Déclaration écrite du Conseil fédéral schluss B, aber gemäss der anderen Motion indirekt doch

Le Conseil fédéral propose de rejeter la motion. auch über den Bundesbeschluss A. Das Ziel der Pfandbela-

stungsgrenze war in erster Linie ein konjunkturelles, und in

Hegetschweiler: Im Namen der freisinnig-demokratischen zweiter Linie betraf es auch den Schuldnerschutz. Mit der

Fraktion bitte ich Sie, diese Motion zu überweisen. Nachfragedämpfung sollten Missbräuche in der Kreditver-

Verlangt wird damit, dass die Pfandbelastungsgrenze für gabe sowie Schwarzzahlungen zum Verschwinden gebracht

nichtlandwirtschaftliche Grundstücke ausser Kraft gesetzt werden.

wird. Aus welchen Gründen wollen wir Sie bitten, es bei diesem

Eigentlich sind wir enttäuscht, dass der Bundesrat die Aufhe- Bundesbeschluss zu belassen? Das Parlament hat im Dezem-

bung dieses jetzt überflüssigen Bodenrechtsbeschlusses ber 1991 den Bundesbeschluss B über die Pfandbelastungs-

nicht schon längst in eigener Kompetenz vorgenommen hat grenze revidiert, und zwar in dem Sinne, dass weitere Ausnah-

Zwar ist die Pfandbelastungsgrenze in der Wintersession 1991 men zugelassen wurden, nämlich insbesondere die Ausnah-

vom Parlament von 5 auf 3 Jahre herabgesetzt worden, leider men für die Eigennutzer, sowohl für Besitzer von Eigenheimen

wurde es aber damals verpasst, sie ganz abzuschaffen. Seit als auch für Bewohner von Genossenschaftsbauten. Für diese

der Einführung der dringlichen und befristeten Bodenrechts- beiden Kategorien wurden besondere Ausnahmen gemacht.

beschlüsse im Oktober 1989 hat sich die Situation auf dem Bo- Die Sofortmassnahmen sollen bekanntlich bis Ende 1994

den- und Wohnungsmarkt derart verändert, dass die Pfandbe- gelten, und der Bundesrat hatte in Aussicht gestellt, bis da-

lastungsgrenze bedenkenlos aufgehoben werden kann. hin Anschlussmassnahmen bereitzustellen. Die hohen Rück-

Seit der Antwort des Bundesrates vom Februar 1992 haben stellungen der Banken, namentlich der Regionalbanken, so-

sich insbesondere folgende massgebende Faktoren auf dem wie diverse Konkurse in der Immobilienbranche zeigten mit

Immobilienmarkt so stark verändert, dass eine Neubeurtei- aller Deutlichkeit, wie wichtig eine gesunde Eigenkapitalba-

lung absolut angezeigt ist: Beispielsweise haben sich die sis ist. Deregulieren, wo es sinnvoll ist, dafür sind wir durch-

Grundstücks- und Immobilienpreise auf einem wesentlich tie- aus, aber nicht dort, wo eine Gesetzgebung vor Missbräu-

feren Niveau einigermassen stabilisiert. Die Kreditinstitute sind chen schützt.

heute nicht mehr nur bei der Vergabe von Krediten wesentlich Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Vorstoss abzu-

zurückhaltender, auch bei Verkehrswertschatzungen werden lehnen.

Motion Gysin 980 N 3juin1993

Bundesrat Koller: Aus der schriftlichen Begründung ist zu er- #ST# 92.3034

sehen, dass der Bundesrat Ihnen die Ablehnung dieser Mo-

tion empfiehlt. Es sind im wesentlichen folgende Gründe: Ein- Motion Gysin

mal ein formeller: Die Motion greift eindeutig in den Kompe-

tenzbereich des Bundesrates ein und kann daher- nach der Erschliessungsrecht

bekannten Praxis des Bundesrates - nicht als Motion überwie- für Baulandeigentümer

sen werden. Droit pour les propriétaires

Viel gewichtiger sind natürlich die materiellen Gründe. Ihr Rat d'équiper les terrains à bâtir

hat diese Beschlüsse im Dezember 1991 revidiert und sich da-

mals nach einer sehr langen Diskussion mehrheitlich für Bei-

behaltung dieses Beschlusses ausgesprochen.

Der Bundesrat sieht nicht ein, was sich seit diesen Beschlüs-

sen von Ende 1991 an der Lage auf dem Bau- und Immobilien-

markt geändert hätte. Im Gegenteil: Heute haben die Boden-

preise auf tieferem Niveau wieder einigermassen Boden ge- Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1992

fasst, und all unsere Gespräche, die wir mit der Nationalbank Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich den Vorschlag für

und anderen Experten führen, gehen eher dahin, dass gerade ein Erschliessungsrecht der Baulandeigentümer in die Ver-

auf dem Immobilienmarkt ab nächstem Jahr ein Aufschwung nehmlassung zu geben und dem Parlament beförderlich eine

nicht ausgeschlossen ist Wenn es zu einem solchen Auf- Vorlage zu unterbreiten.

schwung kommt und das nötige Geld vorhanden ist, gibt es

eben, wie uns die Erfahrung zeigt, immer wieder Hasardeure, Texte de la motion du 31 janvier 1992

die auf dem Bodenmarkt mit möglichst wenig Eigenkapital Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai à la pro-

das schnelle Geld suchen, ohne Eigenleistungen erbringen cédure de consultation une proposition visant à conférer aux

zu müssen. Solche Marktteilnehmer sind auf dem Boden- propriétaires le droit d'équiper leurs terrains à bâtir, et de pré-

markt nicht erwünscht senter sans retard un projet au Parlement

Sie wissen auch, zu welchen katastrophalen Auswirkungen

die Uebermarchungen Ende der achtziger Jahre geführt ha- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez-

ben. Damals, im Jahre 1989, als wir diese bodenrechtlichen zola, Bonny, Bührer Gerald, Cincera, Dettling, Eymann Chri-

Sofortmassnahmen erlassen haben, waren es im übrigen ge- stoph, Fischer-Seengen, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Loeb

rade Bankiers, die zu Recht gesagt haben, dass sie froh seien, François, Miesch, Scheidegger, Spoerry, Stamm Luzi, Stucky,

dass der Gesetzgeber diesem Treiben der Kreditgewährung Tschuppert Karl, Wyss Paul (20)

von hundert und mehr Prozent endlich ein Ende setze.

Der Bundesrat ist der Meinung, man solle im Leben nicht zwei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

mal den gleichen Fehler machen. Oder wollen Sie, dass wir Der Bundesrat hat im September ein Bodenrechtsprogramm

uns, noch bevor wir das Vernehmlassungsverfahren über das veröffentlicht Es bedingt überwiegend die Aenderung von Ge-

Anschlussprogramm durchgeführt haben, auf diesem Gebiet setzen.

wieder komplett wehrlos machen, so dass beim nächsten Auf- Die Effizienz verschiedener Massnahmen ist fraglich. Die wir-

schwung wieder jeder Missbrauch möglich ist? Eine solche kungsvollste Neuerung, die das Programm nennt, ist das

Politik kann der Bundesrat nicht bejahen. Und wenn Sie an all Recht des Eigentümers, im Rahmen der Raumplanung Bau-

jene denken - nicht nur an die Banken, sondern auch an die land selber zu erschliessen. Dies überwindet die Blockierung

betroffenen Bürger-, die wegen dieser Missstände Ende der von Erschliessungen. Mehr Wohnungen entstehen, und dank

achtziger Jahre gelitten haben, können Sie unserem Volk mehr baureifem Land wird der Bodenmarkt entlastet.

schlicht nicht erklären, warum wir auf all diese Mittel verzichten Der Bundesrat erklärt aber, diesen Vorschlag vielleicht erst

wollen, die heute keinerlei kontraproduktive Wirkung haben. Mitte 1993 in die Vernehmlassung geben zu wollen. Das Ge-

Sie ändern an der gegenwärtigen Lage auf dem Boden- und setzgebungsverfahren würde in einem wichtigen Punkt um

Immobilienmarkt überhaupt nichts, wenn Sie diesen Bundes- Jahre verzögert. Dabei liegt in der Verwaltung ein Gesetzent-

beschluss aufheben. Sie bewirken nur, dass wir bei einem wurf schon vor.

nächsten Aufschwung überhaupt keine Mittel gegen neue

Missbräuche in den Händen haben. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Aus diesem Grunde beantragt Ihnen der Bundesrat, die Mo- vom 13. Mai 1992

tion abzulehnen. Wir haben mit unserem Anschlussprogramm Rapport écrit du Conseil fédéral

gezeigt - mit dem Recht auf Privaterschliessung -, dass wir du 13 mai 1992

adäquate Massnahmen im Anschlussprogramm vorsehen. Mit den Entscheiden vom 19. September 1991 zum An-

Und wenn wir dann die Vernehmlassungsergebnisse zum An- schlussprogramm Bodenrecht beauftragte der Bundesrat das

schlussprogramm sehen, wird der Bundesrat eine neue Lage- Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, bis im Som-

beurteilung vornehmen. mer 1993 einen vernehmlassungsreifen Entwurf mit Begleit-

Das sind die entscheidenden Gründe, weshalb wir Ihnen die bericht, unter anderem zum Erschliessungsrecht, vorzulegen.

Ablehnung der Motion empfehlen. Es sollen dabei die Voraussetzungen zur Erschliessung durch

den Grundeigentümer auf eigene Kosten geprüft und geregelt

Abstimmung - Vote werden. Der Bundesrat vertrat dabei die Ansicht, das Er-

Für Ueberweisung der Motion 55 Stimmen schliessungsrecht stehe in enger Beziehung zu weiteren

Dagegen 43 Stimmen raumplanerischen Massnahmen (Förderung der Siedlungs-

entwicklung nach innen, Erschliessungsbeiträge, Wohnanteil-

pläne), und die Notwendigkeit der Regelung hänge eng vom

Ergebnis der laufenden Erhebungen über den Stand der Er-

schliessung ab, so dass diese Massnahme nicht aus dem An-

schlussprogramm herausgetrennt und vorgezogen werden

könne.

Die Erstellung der Erschliessungsübersichten ist in allen Kan-

tonen im Gang. Sie konnten in den meisten Kantonen nicht in-

nert der von der Raumplanungsverordnung festgesetzten

Frist durchgeführt werden. Solange aber die Grundlagen über

den Stand der Erschliessung nicht genügend und vollständig

bekannt sind, kann keine sachbezogene Gesetzgebung er-

stellt werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Sofortmassnahmen Bodenrecht.

Aufhebung von Teil B

Motion du groupe radical-démocratique Droit foncier. Abrogation du volet B des mesures

d'urgence

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3383

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 15:00

Date

Data

Seite 978-980

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Ref. No 20 022 775

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