Asylum Procedure Acceleration and Document Verification
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis interpellation addresses the acceleration of asylum procedures, particularly concerning applicants without personal documents who impede identity verification and complicate deportation. It asks about measures to address this, the applicability of a specific law regarding non-cooperation, international practices, and the use of expedited procedures. The response details efforts to obtain documents, clarifies that non-cooperation penalties apply only when documents are deliberately withheld, outlines international cooperation in combating illegal immigration, provides statistics on asylum decisions, and discusses the ongoing development of cantonal decision preparation and processing centers, noting a reduction in processing times for new applications.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 16 Absatz, Art. 16a Asylge, Art. 16a Asylgesetz, Art. 16 Absatz 1 Buchstabe e Asylgesetz; Asylum Procedure Acceleration and Document Verification: It asks about measures to address this, the applicability of a specific law regarding non-cooperation, international practices, and the use of expedited procedures. The response details efforts to obtain documents, clarifies that non-cooperation penalties apply only when documents are deliberately withheld, outlines international cooperation in combating illegal immigration, provides statistics on asylum decisions, and discusses the ongoing development of cantonal decision preparation and processing centers, noting a reduction in processing times for new applications.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to determine the number of decisions made without further investigation in asylum procedures.
Cited as potentially applicable in cases where an asylum seeker intentionally and grossly violates their duty to cooperate, particularly regarding identity verification and obtaining documents.
Volltext
20. März 1992 N 641 Interpellation Segmüller
#ST# 91.3368 Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan-
tes:
Interpellation Segmüller 1. Des requérants d'asile dépourvus de documents person-
nels entravent la procédure dans la mesure où les vérifications
Beschleunigung des Asylverfahrens d'identité prennent trop de temps. L'exécution d'une mesure
Accélération de la procédure d'asile de renvoi est rendue extrêmement difficile lorsque le requérant
renvoyé ne dispose d'aucun document d'identité à sa sortie
de Suisse. Par quelles mesures le Conseil fédéral entend-il re-
médier à ce problème?
2. L'article 16, 1er alinéa, lettre e, est-il applicable (pas d'en-
trée en matière lorsque le requérant enfreint intentionnelle-
Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991 ment et de manière grossière son devoir de collaboration)?
Die vom Bundesrat im Rahmen des Aktionsprogrammes ge- 3. Quelles sont les mesures appliquées par d'autres Etats, et
troffenen Massnahmen zur Verkürzung der Asylverfahrens- quelles ont été les expériences faites dans ce domaine?
dauer sind sehr begrüssenswert und wirken sich positiv aus. 4. Combien de décisions ont-elles été prises en application de
Trotz günstiger Entwicklung bei den Neugesuchen besteht ein l'article 16a (rejet sans autres mesures d'instruction)?
hoher Pendenzenberg. Deshalb ist der Spielraum des Asylge- 5. Le nombre des décisions relevant de cette procédure
setzes noch vermehrt auszunutzen. Ausser Diskussion stehen (article 16a) pourrait-il être augmenté, du fait que la majorité
dabei Quotenregelung und Armee-Einsatz. Die Situation im des requérants ne répondent manifestement pas aux critères
Asylbereich zwingt aber dazu, alle rechtsstaatlich zulässigen exigés par notre loi sur l'asile?
und humanitär vertretbaren Möglichkeiten auszuschöpfen. 6. Quelles sont les expériences des cantons dans la prépara-
Das Verfahren zur Erledigung von Asylgesuchen muss zeitlich tion des décisions?
noch stärker verkürzt werden. Die Umgehung des Ausländer- 7. Combien de cantons préparent-ils ainsi des décisions?
rechts durch die Einreichung eines Asylgesuches muss unat- 8. Quelles possibilités le Conseil fédéral voit-il d'inciter égale-
traktiv werden. Der Bundesbeschluss über das Asylverfahren ment les autres cantons à faire usage de cette possibilité de
vom 22. Juni 1990 enthält die Möglichkeiten, um das Asylver- préparer les décisions?
fahren zu entlasten und somit zu beschleunigen. 9. Quelles sont les premières expériences recueillies par le
Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fra- centre de traitement des demandes d'asile dans le canton de
gen: Zurich?
1. Asylsuchende ohne persönliche Dokumente belasten das 10. D'autres centres semblables seront-ils ouverts?
Verfahren, weil die Abklärung der Identität viel Zeit und Auf-
wand erfordert Der Vollzug einer Wegweisung wird ausseror- Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun
dentlich erschwert, wenn der abgewiesene Asylbewerber
über keine Papiere für die Ausreise aus der Schweiz verfügt Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Mit welchen Massnahmen will der Bundesrat diese Problema- Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht
tikangehen? eine schriftliche Antwort.
2. Kann in solchen Fällen Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e
Asylgesetz (Nichteintreten wegen vorsätzlicher grober Verlet- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
zung der Mitwirkungspflicht) angewendet werden? vom 12. Februar 1992
3. Welche Massnahmen werden in anderen Ländern getrof- Rapport écrit du Conseil fédéral
fen, und welche Erfahrungen wurden damit gemacht? du 12 février 1992
4. Wie viele Entscheide wurden nach Artikel 16a Asylgesetz 1. Im Rahmen des Zumutbaren wird vom Asylbewerber die
(Ablehnung ohne weitere Abklärung) gefällt? Mitwirkung bei der Feststellung der Identität und der Beschaf-
5. Könnte die Zahl der in diesem Verfahren (Art 16a) zu fällen- fung entsprechender Dokumente verlangt.
den Entscheide erhöht werden, nachdem es sich bei den mei- Sofern Dokumente vorliegen, welche direkt die Ausstellung ei-
sten Gesuchstellern offensichtlich nicht um Asylsuchende im nes Laissez-passer durch die Auslandvertretung in der
Sinne unseres Asylgesetzes handelt? Schweiz zulassen, kann unter Umständen innert nützlicher
6. Welche Erfahrungen wurden mit der Entscheidvorbereitung Frist mit einem Ersatzpapier gerechnet werden. In den übrigen
durch die Kantone gemacht? Fällen ist die Reisepapierbeschaffung aufgrund der schwerfäl-
7. Wie viele Kantone machen von dieser Entscheidvorberei- ligen Nachforschungsmethoden oder den infrastrukturellen
tung Gebrauch? Begebenheiten in den Herkunftsländern selbst bei grundsätz-
8. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, die übrigen Kan- lich kooperationswilligen Staaten zum Teil unmöglich. Mittels
tone anzuhalten, ebenfalls von dieser Entscheidvorbereitung bilateralen und multilateralen Kontakten auf verschiedenen
Gebrauch zu machen? Ebenen wird die Bereitschaft zur besseren Zusammenarbeit
9. Wie sind die ersten Erfahrungen mit den Prozessverfahrens- angestrebt.
zentren im Kanton Zürich? 2. Rechte und Pflichten aus dem Asylverfahren entstehen erst
10. Werden weitere solche Verfahrenszentren errichtet? mit dessen Einleitung. Da vor Abschluss des Verfahrens nicht
feststeht, ob einem Gesuchsteller die Flüchtlingseigenschaft
Texte de l'interpellation du 4 octobre 1991 zukommt, kann während der Dauer des Verfahrens von einem
Les mesures prises par le Conseil fédéral dans le cadre de son Asylbewerber ohne gültige Reisepapiere nicht verlangt wer-
programme d'action et dans le but d'accélérer la procédure den, dass er sich solche vom (verfolgenden) Heimatstaat be-
d'asile sont très appréciables et exercent des effets positifs. sorgt Ob einem Asylbewerber die Beschaffung anderer Doku-
Malgré l'évolution favorable pour ce qui est des nouvelles re- mente, welche die Beschaffung von Ersatzreisepapieren er-
quêtes, les cas en suspens demeurent très nombreux C'est la leichtern, im Herkunftsstaat zugemutet werden kann und ob
raison pour laquelle il convient de mieux exploiter encore la bei Nichtbeibringung derselben die Voraussetzungen für die
marge de manoeuvre offerte par la loi sur l'asile. Il ne peut être Fällung eines Nichteintretensentscheides vorliegen, hängt
question d'une réglementation des quotas et d'un recours à von den konkreten Verhältnissen ab. Steht fest, dass entgegen
l'armée. Mais la situation dans le domaine de l'asile com- den Verfahrensvorschriften Reise- und Identitätsausweise den
mande d'utiliser toutes les ressources conformes au droit Behörden missbräuchlicherweise nicht eingereicht werden,
international et aux principes humanitaires. kommt die Anwendung von Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe e
La procédure d'asile doit encore être accélérée. Il convient de Asylgesetz ebenfalls in Frage.
décourager le contournement des dispositions de la législa- 3. Das Problem der Einreisen von Personen ohne die erforder-
tion sur les étrangers par le dépôt d'une demande d'asile. L'ar- lichen Reisedokumente beschäftigt auch die übrigen Ziellän-
rêté fédéral sur la procédure d'asile du 22 juin 1990 offre des der. In der Erkenntnis, dass bei der unkontrollierten Wande-
possibilités d'alléger et d'accélérer la procédure d'asile. rung dem Luft- und Seeweg eine besondere Bedeutung zu-
Interpellation Fankhauser 642 N 20 mars 1992
kommt, sehen auch diese die Lösungsmöglichkeiten vorab in #ST# 91.3371
einer engen internationalen Zusammenarbeit. Dabei geht es
in erster Linie um die Vorbereitung und Durchführung von Aus- Interpellation Fankhauser
bildungsprogrammen für Kontrollorgane und Fluggesell-
schaften sowie den Austausch von Informationen über Schweizer Pässe für Ausländer
Schleppermethoden, Ausweis- und Visafälschungen und an- Passeports suisses
deren Manipulationen, die darauf ausgerichtet sind, die Kon- délivres à des étrangers
trollorgane zu täuschen. Ausserdem werden taktische Kon-
zepte zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität entwickelt In
diesem Zusammenhang haben die meisten Zielländer über-
dies neue logistische Strukturen und Mittel bereitgestellt. Im
Luftverkehr kann gestützt auf Anhang 9 zum Abkommen vom
7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt der Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991
Transporteur in die Pflicht genommen werden. Für die Schen- Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) sagt
gener Vertragsstaaten bestehen Sanktionsverpflichtungen in ihrem Bericht vom 22. November 1989 über die Vorkomm-
gegenüber den Beförderungsunternehmungen. Die Schweiz nisse im EJPD in Ziffer VI. 9.2. (S. 180):
ist an internationalen Koordinationsbestrebungen im Rahmen «In der Presse wurde der Vorwurf erhoben, durch Schweizer
der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), der Euro- Behörden seien Schweizer Pässe für ausländische Agenten
päischen Zivilluftfahrt-Kommission (ECAC) und anderen infor- zur Verfügung gestellt worden.
mellen internationalen Expertengruppen beteiligt. Als Folge Die Abklärungen haben ergeben, dass die Behauptung in ei-
der Berliner Ministerkonferenz vom 30./31. Oktober 1991 über nem Fall zutrifft. Für den Vorfall besteht jedoch nach Ansicht
Massnahmen zur Eindämmung illegaler Einreisen aus und der PUK ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse, und es
über Mittel- und Osteuropa wurde eine Arbeitsgruppe einge- werden daher keine näheren Angaben gemacht. Da in dieser
setzt, welche unter anderem Realisierungsvorschläge für wirk- Angelegenheit auch heute noch ein Datenschutzbedürfnis
same Massnahmen zur Verhinderung der illegalen Einreise besteht, wird darauf verzichtet, hier auf nähere Details ein-
und zur Wegweisung zu unterbreiten hat zugehen.»
4. Das Bundesamt für Flüchtlinge hat im Jahre 1991 insge- Auf den Seiten 49 und 50 des Berichts, den der Berner Richter
samt 36963 Fälle erledigt. Davon wurden 13307 in Anwen- Fabio Righetti als besonderer Vertreter des Bundesanwalts
dung von Artikel 16a Asylgesetz entschieden. am 27. Mai 1991 im Auftrag des Bundesrates vorgelegt hat (es
5. Erst nach Durchführung der Anhörung gemäss Artikel 15 ist nur die gekürzte Fassung veröffentlicht worden), steht fol-
Asylgesetz kann festgestellt werden, ob sich weitere Abklärun- gendes:
gen als notwendig erweisen. Werden negative Asylentscheide «In einem Fall hat sich bestätigt, dass zwei Schweizer Pässe
ohne ausreichende Sachverhaltsabklärung getroffen, steigt an Ausländer für die Dauer von ca fünf Monaten zur Verfü-
das Risiko von Fehlentscheiden. Im Interesse des hohen gung gestellt wurden. Es ist aber zweifellos auch heute noch
Rechtsgutes kann in Zweifelsfällen nicht ohne Zusatzabklä- ein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse vorhanden, so
rungen negativ entschieden werden. Da Artikel 16a Asylge- dass auch in diesem Bericht darüber nicht nähere Ausführun-
setz nur auf Gesuche anwendbar ist, welche nach Erlass des gen gemacht werden können.
dringlichen Bundesbeschlusses vom 22. Juni 1990 einge- Rechtlich kann immerhin festgehalten werden, dass die Pass-
reicht wurden, kann für die Zukunft nach Abbau der altrechtli- ausstellungen auf falsche Namen erfolgten und deshalb an
chen Fälle ein höherer Anteil von entsprechenden Entschei- sich rechtswidrig gewesen wären. Sie erfolgten jedoch in einer
den erwartet werden. nachgewiesenen Notstandssituation im Interesse höherer
6.-8. Die Entscheidvorbereitung der Kantone befindet sich Rechtsgüter. Diese Notstandshilfe durch die verantwortlichen
noch in der Anlauf phase, weshalb derzeit keine verbindlichen Schweizer Beamten ist ein klarer Rechtfertigungsgrund im
Aussagen über Erfahrungswerte gemacht werden können. Sinne des Artikels 34 StGB.»
17 Kantone haben ihr grundsätzliches Interesse an der Ent- Im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit bitte ich den
scheidvorbereitung signalisiert. Mit sechs Kantonen, welche Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
bereits vom Bundesamt für Flüchtlinge ausgebildete Beamte 1. Ist der Bundesrat (wie die PUK und der besondere Vertreter
beschäftigen, werden konkrete Vertragsverhandlungen ge- des Bundesanwalts) auch der Meinung, dass diese Passan-
führt Die beste Empfehlung zur Uebernahme der Entscheid- gelegenheit geheim bleiben müsse - mehr als die Fichen der
vorbereitung durch die Kantone sieht der Bundesrat in einem Bundesanwaltschaft oder des Militärdepartementes (die von
guten Resultat der jetzt laufenden Anstrengungen. den Betroffenen eingesehen werden konnten), mehr auch als
9./10. Der Betrieb des Verfahrenszentrums Zürich wurde im die Geheimarmee P-27 oder die Organisation P-26 (über de-
vergangenen September aufgenommen. Die Rekrutierung ren Existenz, Strukturen und funktionsweise die Oeffentlich-
von Personal vor Ort und dessen Ausbildung sind in vollem keit informiert worden ist)? Gibt es zwingende Gründe, die ei-
Gange. Verlässliche Erfahrungswerte, welche generelle ner freimütigen und klaren Information der Oeffentlichkeit ent-
Schlussfolgerungen zulassen, liegen noch nicht vor. Indessen gegenstehen? Wenn ja, welche?
kann bereits heute gesagt werden, dass sich die Behand- 2. Welches sind die «höheren Rechtsgüter», auf die sich Herr
lungsdauer von Neueingängen verkürzt Sofern die Erfahrun- Righetti zur Rechtfertigung der Geheimhaltung beruft? Gibt es
gen insgesamt positiv ausfallen und die organisatorische Ent- nach Auffassung des Bundesrates Rechtsgüter, die höher
wicklung des Bundesamtes für Flüchtlinge dies zulässt, ist der sind als das Legalitätsprinzip, der Rechtsstaat, der Grundsatz
Bund zur Eröffnung weiterer Verfahrenszentren bereit. «gleiches Recht für alle» oder die innere und die äussere Si-
cherheit sowie die Neutralität der Schweiz?
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- 3. Trifft der Hinweis der «SonntagsZeitung» vom 3. Februar
rates befriedigt 1991 zu, dass die Pässe dem deutschen Agenten Werner
Mauss zur Verfügung gestellt worden sind?
4. Stimmt es, dass - wie im gleichen Bericht zu lesen war - die
Herren Pierre Schmid und Peter Huber, Vizedirektor des Bun-
desamtes für Polizeiwesen beziehungsweise Chef der Bun-
despolizei, die Ausstellung der beiden Pässe und deren
Uebergabe an Werner Mauss organisiert haben?
5. Welche Magistratspersonen, Bundesräte oder hohe Be-
amte haben entschieden, dass die Pässe von der kantonalen
Behörde, die für die Ausstellung formell zuständig ist, bereitzu-
stellen seien? Hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dieser
Operation gegeben?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Segmüller Beschleunigung des Asylverfahrens
Interpellation Segmüller Accélération de la procédure d'asile
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3368
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 641-642
Page
Pagina
Ref. No 20 021 082
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.