Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3345 KI-generiert

Federal Council Rejects Proposal for Federal Wine Institute, Cites Industry Responsibility for Export Promotion

Geschäftsnummer VPB 91-3345
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate advocating for the establishment of a wine institute to promote Swiss wine exports, arguing that the domestic market is saturated and additional sales opportunities are crucial. The postulate also inquired about federal funding for such an institute, potentially from the wine cultivation fund. The Federal Council responded that while federal support for wine export promotion, primarily through propaganda, has existed for decades, direct export subsidies were halted due to low producer willingness to accept market prices abroad. They acknowledged the need for increased exports and continued propaganda support, but rejected the creation of a federal wine institute, suggesting that the promotion efforts were already partly realized and that further development should be the responsibility of the wine industry itself.

Legislator-Regeste

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Art. 24 Landwirtschaftsgesetz; Federal Council Rejects Proposal for Federal Wine Institute, Cites Industry Responsibility for Export Promotion: The postulate also inquired about federal funding for such an institute, potentially from the wine cultivation fund. The Federal Council responded that while federal support for wine export promotion, primarily through propaganda, has existed for decades, direct export subsidies were halted due to low producer willingness to accept market prices abroad. They acknowledged the need for increased exports and continued propaganda support, but rejected the creation of a federal wine institute, suggesting that the promotion efforts were already partly realized and that further development should be the responsibility of the wine industry itself.

Schlagwörter

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Ausfuhrsubventionen Handel mit alkoholischen Getränken Gegenvorschlag Getränkesteuer Beziehung Industrie/Forschung Betroffener Wirtschaftszweig der Erzeugnisse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 24 Landwirtschaftsgesetz
Cited as the legal basis for the federal government's long-standing promotion of Swiss wine exports.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 Landwirtschaftsgesetz

Cited as the legal basis for the federal government's long-standing promotion of Swiss wine exports.

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Volltext

Postulat Schmidhalter 868 N 9 juin 1992

#ST# 91.3345 den Fall - dies kann sich auch auf den schweizerischen Markt

beziehen -, dass die Weinwirtschaft gemeinsam auftritt und

Postulat Schmidhalter sie z. B. in die Lage versetzt wird, an möglichst zahlreichen in-

ternationalen Nahrungs- und Genussmittel-Ausstellungen teil-

Einrichtung eines Wein-Institutes zunehmen und Aktionen durchzuführen. Ein auf die Zukunft

Création d'un institut du vin ausgerichtetes schweizerisches Wein-Institut könnte die Lei-

tungs- und Koordinationsaufgaben übernehmen. Die Wein-

wirtschaft dürfte bereit sein, hierfür gewisse Beiträge zu lei-

sten, sofern der Bund seinerseits zu angemessenen Beitrags-

leistungen bereit wäre, so z. B. aus dem Rebbaufonds - so-

Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1991 weit dieser über die Mittel verfügt - und aus allgemeinen Bun-

1. Trotz zahlreicher Bemühungen zur Anpassung der Wein- desmitteln.

produktion an die Aufnahmefähigkeit des einheimischen Der Bundesrat wird eingeladen, mit Blick auf die künftige Ent-

Marktes ist die Weinwirtschaft wohl auf die Dauer auf zusätzli- wicklung des schweizerischen Weinmarktes mitzuwirken, um

che Absatzmöglichkeiten angewiesen. In diesem Sinne sind in der Zukunft einen erfolgreichen und vor allem dauerhaften

Export von Schweizer Weinen zu erzielen.

eine systematische Exportförderung und damit eine entspre-

chende Werbung unerlässlich.

2. Wie beurteilt der Bundesrat die Frage, ein die gesamte Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Weinwirtschaft erfassendes Wein-Institut mit diesen Aufgaben vom 1. April 1992

zu betrauen? Könnten aus dem Rebbaufonds oder aus ande- Rapport écrit du Conseil fédéral

du 1 avril 1992

ren Quellen des Bundes hierfür die unerlässlichen Beiträge -

nebst den Beiträgen der interessierten Kreise - sichergestellt Gestützt auf den Artikel 24 des Landwirtschaftsgesetzes för-

werden? dert der Bund seit mehreren Jahrzehnten den Export von

Schweizer Wein. Einerseits stellt er Beiträge für die Propa-

ganda zur Verfügung, andererseits förderte er die Ausfuhr in

Texte du postulat du 3 octobre 1991 den Jahren 1978, 1979 und 1980 auch mit direkten Verbilli-

1. Malgré tous les efforts entrepris pour adapter la production gungsbeiträgen.

de vin à la capacité d'absorption du marché indigène, la viti- Die geringen Erträge Ende der siebziger Jahre Hessen das Ex-

culture doit pouvoir compter à terme sur des possibilités portvolumen gewaltig zusammenschrumpfen. Trotz der Ex-

d'écoulement supplémentaires. A cet égard, un encourage- porthilfe war man allgemein nicht bereit, Schweizer Wein, der

ment systématique de l'exportation et une publicité appro- im Inland sehr gute Preise erzielte, zu Marktpreisen im Aus-

priée sont indispensables. land abzusetzen. Das fehlende Interesse am Export führte den

2. Que pense le Conseil fédéral de l'idée de confier ces tâches Bund dazu, die Exporthilfe für die Jahre 1981 und 1982 zu si-

à un institut du vin qui prendrait en considération l'ensemble stieren.

de la viticulture? Les fonds nécessaires pourraient-ils être ga- Die Unterstützung zugunsten der Propaganda im Ausland

rantis - en plus des contributions fournies par les milieux inté- wurde 1983 nach der Grossernte 1982 wiederaufgenommen.

ressés - par des subsides prélevés sur le fonds vinicole ou Der Vereinigung der Schweizerischen Weinexporteure

d'autres aides de la Confédération? (SWGA) wurden vorerst 200 000 Franken pro Jahr zur Verfü-

gung gestellt Dieser Betrag wurde im Laufe der Jahre aufge-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, Columberg, Dietrich, stockt; 1991 betrug der Betrag 2 000 000 Franken. Der gleiche

Eisenring, Engler, Hildbrand, Jung, Keller Anton, Kühne, Port- Betrag ist auch für das Jahr 1992 und die folgenden Jahre vor-

mann, Ruckstuhl, Rüttimann, Schnider, Seiler Rolf, Wellauer, gesehen. Die zur Verfügung gestellten Mittel dürfen nur zu In-

Widrig (16) formationszwecken verwendet werden, nicht aber zur Verbilli-

gung von Exporten.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der einheimische Markt wird sich in Zukunft jedoch mehr als

Trotz der Bemühungen der Weinbauorganisationen, durch bis anhin den Ausfuhren zuwenden müssen. Eine systemati-

Anbauvorschriften die Produktion besser den gegebenen Ab- sche Exportförderung und damit eine entsprechende Wer-

satzmöglichkheiten anzupassen, muss auch im laufenden bung sind daher unerlässlich. In welcher Form dies gesche-

Jahr wieder mit einer erheblichen Ueberproduktion gerechnet hen soll, ist Sache der betroffenen Kreise. Der Bundesrat sei-

werden. Mutmasslich dürfte in den kommenden Jahren ander- nerseits beobachtet die Aktivitäten der SWGA mit Aufmerk-

seits auch der Import von Weinen als Folge der Gatt-Politik an- samkeit und überwacht die gezielte Verwendung der bereitge-

steigen. Auf jeden Fall werden sich die Wettbewerbsverhält- stellten Mittel zugunsten der Ausfuhr von Schweizer Weinen.

nisse verschärfen.

Trotz bisherigen Bemühungen der Weinwirtschaft ist es bisher Schriftliche Erklärung des Bundesrates

nicht gelungen, im Ausland für die Schweizer Weine einen an- Déclaration écrite du Conseil fédéral

sehnlichen und den Markt entlastenden Absatz zu sichern. Der Bundesrat stellt fest, dass die Forderungen des Postulates

Nur rund 1 Prozent der Produktion gelangt in den Export zumindest teilweise verwirklicht sind. Er beantragt daher, die-

Nachweislich sind die Schweizer Weine von ausländischen sen Punkt des Postulates abzuschreiben.

Kunden in qualitativer und geschmacklicher Hinsicht recht be- Demgegenüber beantragt er, die Errichtung eines Wein-Insti-

gehrt Die ausländischen Touristen unseres Landes zollen un- tutes durch den Bund abzulehnen.

seren Weinen denn auch immer wieder hohes Lob und grosse

Anerkennung. Ziff. 1-Ch. 1

Angesichts dieser Tatsache ist es nicht verständlich, dass der Abgeschrieben - Classé

Export nicht zügig vorankommt. Hinweise aus Fachkreisen

gehen dahin, dass die Preisstellung der Schweiz nicht den Ab- Ziff. 2-Ch. 2

satzerfordernissen der anvisierten Märkte entsprechen würde. Abgelehnt-Rejeté

Anderseits zeigen Vergleiche im Ausland, dass Weine anderer

Herkunft zum Teil auch zu wesentlich höheren Preisen ver-

kauft werden können, z. B. italienische Weine auf dem deut-

schen Markt

Die Folgerung drängt sich auf, dass mit einem starken Ausbau

und der konsequenten Pflege der Meinung auf den ausländi-

schen Märkten die erforderliche Marktnähe besser als bisher

erreicht werden könnte. Dies wäre eine wichtige Vorausset-

zung für einen vermehrten Absatz. Notwendig erscheint auf je-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schmidhalter Einrichtung eines Wein-Institutes

Postulat Schmidhalter Création d'un institut du vin

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3345

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.06.1992 - 14:30

Date

Data

Seite 868-868

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Ref. No 20 021 236

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