Federal Council Postulates Motion on Financial Reform
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion proposed a new financial plan for the country, advocating for a household-neutral budget with a value-added tax system and reductions in direct federal taxes. The Federal Council's response was to convert the motion into a postulate, agreeing in principle with the need for a new financial plan but proposing to omit the immediate reintroduction of a value-added tax and maintaining the current direct federal tax structure, emphasizing the need for fiscal neutrality.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 128 Abs. 1 GG, Art. 107 Abs. 1 GG; Federal Council Postulates Motion on Financial Reform: The Federal Council's response was to convert the motion into a postulate, agreeing in principle with the need for a new financial plan but proposing to omit the immediate reintroduction of a value-added tax and maintaining the current direct federal tax structure, emphasizing the need for fiscal neutrality.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the legal basis for imposing costs on the appellant.
This provision is cited as the legal basis for allocating costs to the appellant.
Volltext
20. März 1992 N 621 Motion Jaeger
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à fi-
Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er nancer les mesures de lutte contre la pollution atmosphéri-
nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- que; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée
gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen à la population.
kann, Stellung.
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Gün-
Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- ter, Jaeger, Kühn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz,
rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schule, Seiler Rolf, Wan-
kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- ner, Zwygart (17)
gerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussen-
handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immis-
Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Ver- sionsgrenzwerte (NOX, Ozon und Lärm) erweisen sich drin-
fassung verankert bleiben. gende Massnahmen als notwendig.
Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist markt-
dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom wirtschaftlich.
4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftouris-
gegenstandslos bezeichnet werden. mus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorge-
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- sehenen C02-Abgabe.
rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen;
insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der C02-Abgabe.
gesehen werden.
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Krite- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
rium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund we- vom 15. Januar 1992
der mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Rapport écrit du Conseil fédéral
Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes du 15 janvier 1992
soll dagegen verzichtet werden. Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in
Verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problemati-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates schen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bis-
Déclaration écrite du Conseil fédéral herige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das
deln. grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament
im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der
Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Fi-
Die Diskussion wird verschoben. nanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig
seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestal-
Verschoben - Renvoyé tung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen
des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch
den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen.
#ST# 91.3259 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Motion Wiederkehr Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
deln.
Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme
Taxes d'orientation sur les carburants. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
Mesure d'urgence
#ST# 91.3332
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorge- Motion Jaeger
sehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu
realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegen- Neue Finanzvorlage
den Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutsch- Nouveau projet de régime financier
land) ist der Treibstoff preis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu
erhöhen.
Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, Staatsquoten- und
indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein.
Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhalte- Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991
massnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als
der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden. möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leit-
linien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstim-
Texte cte la motion du 21 juin 1991 mungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubezie-
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiate- hen.
ment une première partie des mesures d'orientation prévues 1. Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie
en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen brin-
Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir gen.
du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du car- 2. Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem ent-
burant de 20 centimes à partir de 1992. halten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1
La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications festzulegen sind.
administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans in- 3. Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzu-
fluence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la sehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und
consommation. mittleren Einkommen bewirken dürfen.
Motion Spoerry 622 N 20 mars 1992
Texte de la motion du 2 octobre 1991 #ST# 91.3385
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement le
plus vite possible un nouveau projet de régime financier en Motion Spoerry
respectant les lignes directrices citées plus bas et en tenant
compte des résultats des analyses des votations fédérales Einführung der Ausgabenbremse
(par exemple sondage VOX). Base légales visant à freiner
1. Le projet n'aura pas d'incidences sur le budget; tout les dépenses institutionnelles
compte fait, il n'entraînera donc ni augmentation ni diminution
des recettes.
2. Il comprendra un impôt sur le chiffre d'affaires inspiré du
système de la taxe sur la valeur ajoutée, les taux étant fixés
conformément au point 1.
Wortlaut der Motion vom 27. November 1991
3. Des allégements seront prévus en matière d'impôt fédéral
Der Bundesrat wird eingeladen, unverzüglich die rechtlichen
direct; ils ne devront pas modifier la répartition des charges au
Grundlagen zu erarbeiten, um die Einführung der institutionel-
détriment des revenus moyens ou modestes.
len Ausgabenbremse rasch zu ermöglichen. Die Vorlage ist
dem Souverän entweder mit der neuen Finanzordnung oder
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Blocher, Bonny,
zusammen mit dem Sanierungsprogramm für den Bundes-
Columberg, Cotti, Coutau, David, Dünki, Eggly, Eisenring,
haushalt zu unterbreiten. Sie hat vorzuschreiben, dass Geset-
Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Früh, Hess Peter, Kühn,
zeserlasse und Kreditbeschlüsse, welche zu höheren als vom
Kühne, Loeb François, Nebiker, Spalti, Steinegger, Stucky,
Bundesrat beantragten Ausgaben führen, für ihre Gutheis-
Widmer, Wiederkehr, Wyss Paul, Zbinden Hans, Züger, Zwy-
sung in beiden Kammern das qualifizierte Mehr erfordern.
gart (27)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Texte de la motion du 27 novembre 1991
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Le Conseil fédéral est chargé d'instituer sans délai des bases
eine schriftliche Antwort légales visant à freiner les dépenses. Le projet devra être sou-
mis au peuple soit avec le nouveau régime financier soit dans
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates le cadre du programme d'assainissement des finances de la
vom 15. Januar 1992 Confédération. Il prévoira que les textes législatifs et les arrê-
Rapport écrit du Conseil fédéral tés portant ouverture de crédit qui pourront conduire à des dé-
du 15 janvier 1992 penses plus importantes que celles prévues par le Conseil fé-
Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volks- déral devront être approuvés par les deux chambres à la majo-
abstimmung vom 2. Juni musste zwingend und in kurzer Zeit rité qualifiée.
eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des Bun-
des zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direkten Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun
Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb erneuert
werden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine Die Finanzlage des Bundeshaushaltes hat sich dramatisch
Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er verschlechtert, und die Finanzpläne zeigen eine katastrophale
nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- Entwicklung auf. Diese Tatsache ist unter anderem auch eine
gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen Folge der sehr grosszügigen Ausgabenpolitik, welche das
kann, Stellung. Parlament sich in den vergangenen Jahren geleistet hat. Allein
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt am Kriterium während der letzten Legislatur hat das Parlament so häufig die
der Haushaltsneutralität aus und ist damit für den Bund weder Kreditanträge des Bundesrates überschritten, dass der Bun-
mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Be- deshaushalt durch diese Aufstockungen im Jahre 1991 ge-
fristung der beiden Haupteinnahmenquellen des Bundes soll samthaft mit rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich belastet
dagegen verzichtet werden. worden ist
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Dieses sorglose Finanzgebaren des Parlamentes ist offen-
Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- sichtlich keine neue Erscheinung. Schon verschiedentlich hat
rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- man Anläufe unternommen, diese Tendenz zur Aufstockung
kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- von bundesrätlichen Anträgen in Schranken halten zu kön-
gerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussen- nen. Eine Möglichkeit dazu bietet die sogenannte institutio-
handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- nelle Ausgabenbremse. Darunter versteht man ein Verfahren,
zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- wonach die Beträge, um welche die bundesrätlichen Kreditan-
Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Ver- träge erhöht werden sollen, zu ihrer Genehmigung in den Rä-
fassung verankert bleiben. ten ein qualifiziertes Mehr erfordern. Während der Antrag des
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- Bundesrates in einem normalen Abstimmungsverfahren be-
rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss handelt wird und mit dem einfachen Mehr der anwesenden
insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- Parlamentarier genehmigt ist, erfordert die Bewilligung der zu-
gesehen werden. sätzlich beantragten Aufstockung ein qualifiziertes Mehr. Das
bedeutet, dass unabhängig von Absenzen im Rat die Mehrheit
Schriftliche Erklärung des Bundesrates aller Ratsmitglieder die Erhöhung gutheissen muss.
Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Schweizer Souverän hat bereits zweimal über die Ausga-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- benbremse befunden. Zweimal hat er ihr zugestimmt. Bleibt
deln. die Frage, warum denn dieses Verfahren nicht praktiziert wird.
Die erste Vorlage zu einer Ausgabenbremse datiert aus dem
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Jahre 1974. Obwohl separat vorgelegt, war ihr Inkrafttreten an
die gleichzeitige Genehmigung einer Steuervorlage gekop-
pelt, welche vor dem Souverän keine Gnade fand. Damit blieb
auch die Ausgabenbremse auf der Strecke. Weil die Zustim-
mung zu diesem Instrument jedoch deutlich ausgefallen war-
Gutheissung durch 22 Stände und durch 67 Prozent der
Stimmenden -, unterbreitete das Parlament dem Souverän
die gleiche Vorlage ein Jahr später erneut Die Zustimmung
fiel noch klarer aus. Weil aber jene Vorlage befristet war, lief
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Jaeger Neue Finanzvorlage
Motion Jaeger Nouveau projet de régime financier
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3332
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 621-622
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Ref. No 20 021 053
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