Motion to Lower Blood Alcohol Limit Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves a motion proposing to lower the blood alcohol limit for drivers from 0.8 to 0.5 per mille, citing an increase in alcohol-related accidents and injuries. The court ultimately rejected the motion, with the government arguing that while they understood the concern, the issue was primarily one of judicial practice rather than the legal framework itself. They expressed that mandatory minimum sentences would undermine the principle of judging individual circumstances, and that while they would monitor European harmonization, a unilateral reduction by Switzerland was not deemed the appropriate legal or practical solution.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF; Motion to Lower Blood Alcohol Limit Rejected: The court ultimately rejected the motion, with the government arguing that while they understood the concern, the issue was primarily one of judicial practice rather than the legal framework itself. They expressed that mandatory minimum sentences would undermine the principle of judging individual circumstances, and that while they would monitor European harmonization, a unilateral reduction by Switzerland was not deemed the appropriate legal or practical solution.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to order the losing party to pay the costs of the proceedings.
Volltext
Motion Weber Monika 42 29 janvier 1992
Lassen Sie mich zum Schluss aus der Reihe von unakzeptier- Wein getrunken hatte und dann plötzlich seine eigene Frau
baren Urteilen der letzten Zeit das jüngste-es stammt aus die- notfallmässig ins Spital bringen musste. Nun könnten Sie der-
sem Monat - herausgreifen; es kann in jeder Beziehung für artige spezifische Tatumstände nicht ausreichend berücksich-
alle anderen stehen: Ein Automobilist, bereits einschlägig vor- tigen, wenn auch in solchen Fällen eine Mindeststrafe gelten
bestraft, verursacht in schwerem Rauschzustand - bei würde, die unausweichlich zur Anwendung käme.
1,86 Promille Alkohol in seinem Blut - einen Unfall mit Todes- Problematisch erscheint mir sodann vor allem eine Verwirkli-
folge. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Gefängnisstrafe von chung der verlangten Gesetzesänderung betreffend Führer-
18 Monaten bedingt! Begründung des Urteils: Die Justiz dürfe ausweisentzüge. Nach dem heute bewährten schweizeri-
sich nicht willkürlichen Strömungen aussetzen und müsse un- schen System werden bei Strassenverkehrsdelikten die Strafe
abhängig bleiben. Und weiter: Der Fahrer sei zwar «recht sorg- und der Führerausweisentzug unabhängig voneinander
los und mit lockerer Geschwindigkeit gefahren». Für eine durch verschiedene Behörden und Verfahren - nämlich einer-
übersetzte Geschwindigkeit fehlten jedoch die Beweise. seits durch den Strafrichter im Strafverfahren und andererseits
Solche Worte gegenüber der Tatsache, dass das Leben eines durch die Strassenverkehrsbehörden im Verwaltungsverfah-
26jährigen Mannes völlig sinnlos ausgelöscht wurde! Sie ge- ren - festgelegt. Diese Unabhängigkeit würde mit einer Ver-
statten, dass mirfürderartigejuristischeUeberlegungen jedes wirklichung des Begehrens verunmöglicht
Verständnis fehlt und mich soviel blanker Zynismus mit echter Konsequenterweise musste dann nämlich auch die Kompe-
Wut erfüllt tenz zum Entzug des Führerausweises den Strafrichtern über-
Ich fordere Sie deshalb auf: Helfen Sie mit, ein Zeichen zu set- tragen werden. Ein solcher Systemwechsel, den wir zwar im
zen! Helfen Sie mit, dass solche Urteile nicht mehr möglich Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetz-
sind! Ich bitte Sie, meine Motion zu unterstützen und sie zu buches zurzeit prüfen, ist schon heute bei der Konferenz der
überweisen. kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren auf entschiedenen
Widerstand gestossen. Diese Direktorenkonferenz hat an ihrer
Bundesrat Koller: Ich habe an sich grosses Verständnis für Sitzung vom 12. April 1991 eine entsprechende Aenderung
das Anliegen, das Herr Bernhard Seiler mit seiner Motion vor- des Strafgesetzbuches einstimmig abgelehnt
trägt Aber wie er in seiner Begründung bereits angedeutet Zusammenfassend darf ich daher festhalten: Der Bundesrat
hat, hat er offenbar auch Verständnis dafür, dass ich als Chef hat durchaus Verständnis für Ihr Anliegen. Wir werden Ihr An-
des Justiz- und Polizeidepartementes gehalten bin, diesen liegen im Rahmen einer Revision des Strassenverkehrsgeset-
Vorstoss auch unter juristischen Gesichtspunkten einer kriti- zes auch prüfen. Der Bundesrat ist nicht überzeugt, dass eine
schen Prüfung zu unterziehen. Erhöhung der Mindeststrafen eine adäquate Lösung im Rah-
Weil wir dafür grosses Verständnis haben, sind wir bereit, Ihren men unseres Schuldstrafrechtes wäre.
Vorstoss zur Prüfung entgegenzunehmen. Wir möchten aber Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, Ihre Motion als
den Rat bitten, ihn nicht in der verbindlichen Form der Motion Postulat an uns zu überweisen. Ich kann Ihnen versichern,
zu überweisen, und zwar aus folgenden Gründen: dass wir dieses Postulat ernst nehmen werden.
Das Problem, das Sie mit Ihrer Motion aufzeigen, ist nämlich
nicht ein Problem des gesetzlichen Strafrahmens - wofür wir Seiler Bernhard: Ich danke Herrn Bundesrat Koller für die Be-
als Gesetzgeber zuständig sind -, sondern ein Problem der antwortung und seine Meinung, die er zu meiner Motion ge-
Gerichtspraxis. Dabei liegt es im Prinzip der Gewaltentren- äussert hat Ich verstehe seine juristischen Bedenken. Ich
nung, dass wir uns diesbezüglich eine gewisse Zurückhaltung habe das auch bei der Sammlung der Unterschriften feststel-
auferlegen müssen. Aber trotz dieser Zurückhaltung glaube len können. Ich bin mir bewusst, dass mehr als die Hälfte der
ich feststellen zu dürfen, dass es tatsächlich auch uns mit Anwesenden in diesem Saal wahrscheinlich Juristen sind.
Sorge erfüllt, weshalb gewisse Gerichte diesen ausreichen- Trotzdem halte ich an der Motion fest. Ich meine, wir Politiker
den gesetzlichen Strafrahmen nicht entsprechend nutzen. müssen jetzt einen neuen Massstab setzen, weil das bei den
Auch der Bundesrat hat den Eindruck, dass dieser Strafrah- Gerichten sonst nicht möglich ist. Wir haben ja 26 unterschied-
men, der seit dem Jahre 1975 selbst bei fahrlässiger Bege- liche Gerichte, die verschieden werten. Ich meine, wir müssen
hung Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren ermöglicht, in der als Politiker jetzt entscheiden, was wir zukünftig als Praxis wol-
Praxis leider immer wieder nicht entsprechend genutzt wird. len.
Andererseits muss ich aber auch festhalten, dass unsere Ich halte an der Motion fest
Ueberprüfung der Urteile nicht einen Nachweis einer systema-
tischen Schonung alkoholisierter Fahrzeugführer durch die Abstimmung - Vote
Gerichte ergeben hat. Es ist vielmehr so, dass auf diesem Ge- Für Ueberweisung der Motion 11 Stimmen
biet, wie auch auf anderen Gebieten des Strafrechtes, die Ge- Dagegen 16 Stimmen
richte allzu oft am unteren Rand des gesetzlichen Strafrah-
mens bleiben. Das ist vor allem im Vergleich dieser Delikte mit
beispielsweise den Delikten gegen Leib und Leben sicher
nicht unbedenklich. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass
die Korrektur dieses Tatbestandes von den Gerichten selber
kommen muss. Ich hoffe, dass die immer intensiver werdende
öffentliche Diskussion und auch die entsprechende Urteilskri- #ST# 91.3325
tik durch die Fachliteratur zu einer solchen Anpassung der
Rechtsprechungspraxis führen werden. Motion Weber Monika
Wenn wir Ihrem Vorschlag, der eine zwingende Mindeststrafe
vorsieht, folgen würden, dann würden wir tatsächlich wieder
Alkoholpromille-Grenzwert
einen gewissen Rückfall ins reine Erfolgsstrafrecht realisieren. Taux limite d'alcoolémie
Es wäre aus unserer Sicht doch sehr bedauerlich, wenn man
nun - nachdem in einer jahrhundertelangen Entwicklung die-
ser Schritt vom reinen Erfolgsstrafrecht zum Verschuldens-
strafrecht realisiert wurde-wegen einer unbefriedigenden Ge-
richtspraxis einen Rückfall ins Erfolgsstrafrecht realisieren Wortlaut der Motion vom 30. September 1991
würde. Denn das Verschuldensstrafrecht muss eben dem Aus der Statistik der Verkehrsunfälle für die Jahre 1989/1990
Richter die Möglichkeit belassen, wirklich alle Umstände des geht hervor, dass die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Jahr-
Einzelfalles zu würdigen, gerade auch die Umstände bei- zehnt stark angestiegen ist, die Zahl der Verkehrstoten aber
spielsweise, die zum Fahren im angetrunkenen Zustand ge- weiter abgenommen hat. Die durch Alkohol am Steuer beding-
führt haben. ten Todesfälle sind aber in der Vergleichszeit wieder im Stei-
Ich erinnere mich auch hier an meine eigene bescheidene Ge- gen begriffen. Auch der Anteil der bei alkoholbedingten Unfäl-
richtspraxis, an einen Fall, als jemand spätabends zu Hause len Verletzten ist im Vergleichszeitraum wieder angestiegen.
29. Januar 1992 43 Motion Weber Monika
Der Bundesrat wird daher ersucht, als Massnahme zur Vermin- einer Antwort auf die Einfache Anfrage von Herrn Zwygart be-
derung der alkoholbedingten Verkehrsunfälle den Blutalko- treffend Senkung der Alkoholpromillegrenze in Aussicht ge-
holgrenzwert von 0,8 Promille wenigstens auf 0,5 Promille zu stellt hatten, dass wir bereit wären, die 0,8 Promille zu überprü-
senken. fen, sofern sich eine europäische Harmonisierung des Blutal-
koholgrenzwertes abzeichne.
Texte de la motion du 30 septembre 1991 Zwar hat nun die EG-Kommission dem Rat einen Vorschlag für
II ressort de la statistique des accidents de la route survenus eine Richtlinie unterbreitet, die ab 1993 einen einheitlichen
en 1989/1990 que leur nombre a fortement augmenté durant Blutalkoholgrenzwert von 0,5 Promille vorsieht Ein Entscheid
les dix dernières années, tandis que le nombre de décès conti- des Rates in dieser Frage liegt aber nach wie vor nicht vor; im
nue de diminuer. Toutefois, dans la même période, on a cons- Gegenteil, ich muss festhalten, dass all unsere Nachbarländer
taté que l'alcool au volant tue de plus en plus et fait également nach wie vor 0,8 Promille im geltenden Recht haben. Das ist
un nombre croissant de blessés. der Grund, weshalb ich Sie bitten muss, diese Motion in ein
Le Conseil fédéral est donc chargé de réduire le taux d'alcoo- Postulat umzuwandeln.
lémie, qui est aujourd'hui de 0,8 pour mille, à 0,5 pour mille, Dazu kommt noch ein rechtlicher Grund: Wir befinden uns hier
afin de diminuer le nombre d'accidents de la route dus à l'al- im delegierten Rechtsetzungsbereich, und somit wäre der
cool. Bundesrat zuständig. Doch kann ich Frau Weber versichern,
dass der Bundesrat, wenn es tatsächlich zu dieser europäi-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bührer Esther, Iten Andreas, schen Harmonisierung kommt, eine Ueberprüfung der Lage
Piller, Schiesser, Schoch, Seiler Bernhard, Simmen, Zimmerli vornehmen wird. Aber wir würden es als falsch erachten, jetzt
(8) im Alleingang - nachdem alle Nachbarländer nach wie vor
0,8 Promille haben - einen weiteren Schritt auf diesem Gebiet
Frau Weber Monika: Bei meiner Motion geht es um die Herab- zu tun. Deshalb sind wir bereit zur Uebernahme als Postulat,
setzung der Alkoholpromillegrenze von 0,8 auf 0,5. Ich bin der aber nicht als Motion, was auch rechtlich nicht anginge. Nach
Meinung, werfährt, soll keinen Alkohol trinken, denn wer Alko- Ihrem Ratsreglement könnte das höchstens als Empfehlung
hol trinkt und trotzdem fährt, gefährdet sich und andere Men- überwiesen werden - ich glaube, so heisst das neue Institut.
schen ganz erheblich. Eigentlich bin ich der Meinung, dass
die meisten Autofahrer in dieser Sache mit mir einiggehen, Frau Weber Monika: Ich muss gestehen, dass es mir am Ver-
dass die meisten Autofahrer wenn möglich nicht trinken, wenn ständnis fehlt für diese bundesrätliche Antwort. Ich kann mir
sie wissen, dass sie Auto fahren. Trotzdem wird getrunken, nicht vorstellen, wie man nicht dafür sein kann, dass man die
das müssen wir sehen, das zeigt auch die Statistik. Alkoholpromillegrenze herabsetzt - ich muss das ehrlich sa-
Aus der Statistik der Verkehrsunfälle für die Jahre 1989 bis gen.
1990 geht hervor, dass die Zahl der Verkehrsunfälle im letzten Wenn ich mich dazu entscheide, bei der Motion zu bleiben,
Jahrzehnt stark angestiegen ist. Die Zahl der Verkehrstoten dann aus politischen Gründen. Ich muss Ihnen sagen, Herr
hat zwar weiter abgenommen, aber die durch Alkohol am Bundesrat- Sie waren damals noch nicht Bundesrat, sondern
Steuer bedingten Todesfälle sind in der Vergleichszeit wieder Nationalrat -: Ich habe vor zehn Jahren genau den gleichen
im Steigen begriffen. Auch der Anteil der bei alkoholbedingten Text eingereicht, ebenfalls noch im Nationalrat damals, das
Unfällen Verletzten ist im Vergleichszeitraum wieder angestie- heisst, ich habe die Eingabe von Herrn Professor Schär, mei-
gen. 1990 - noch einmal eine Zahl - wurden gegen 18000 nem Vorgänger, vertreten. Seit 1979 ist nichts passiert. Wir ha-
Führerausweisentzüge vorgenommen. Eine Herabsetzung ben im Jahre 1982 im Nationalrat noch einmal darüber gespro-
der Alkoholpromillegrenze ist meines Erachtens notwendig. chen; aber es ist nichts mehr passiert.
Es ist so, dass wir bei diesem Gedanken auch aus wissen- Ich finde nun, dass sich die Regierung dazu entscheiden
schaftlicher und medizinischer Sicht unterstützt werden. sollte, etwas zu machen. Deshalb lasse ich mich nicht auf
Ich möchte Ihnen zwei, drei Zahlen nennen. Es ist so, dass ab diese Argumentation ein, dass wir hier nicht im Alleingang vor-
0,2 Promille bereits Sehstörungen auftreten - das ist wissen- gehen wollen. Es ist so, dass sich im europäischen Verbund
schaftlich erhärtet. Bei 0,3 Promille wird die Konzentrationsfä- Zeichen abzeichnen, dass man auf 0,5 Promille eingehen
higkeit herabgesetzt - man kann auch sagen, dass die Reakti- wird. Aus diesen Gründen - weil jetzt zehn Jahre lang nichts
onsgeschwindigkeit verlangsamt wird -; gewisse Gegen- gemacht wurde - muss ich sagen: Ich bleibe bei meiner Mo-
stände sehen bereits so aus, wie wenn sie weiter weg wären, tion. Ich bitte Sie, mich zu unterstützen.
als sie es wirklich sind.
Aus medizinischer Sicht - ich zitiere von einem Kongress - ist M. Delalay: L'accroissement du nombre d'accidents dus à
es so, dass man mit 0,5 Promille eigentlich nicht mehr fähig ist, l'alcool ne laisse absolument personne indifférent, ce que dé-
ein Auto mit der geforderten Sicherheit zu führen, obwohl man montre l'intérêt suscité dans la salle par l'intervention de
sich subjektiv dazu imstande fühlt Wir alle wissen, dass mit Mme Weber. En particulier, la progression des accidents enre-
steigendem Blutalkoholgehalt die Selbstkritik eindeutig sinkt gistrés ces dernières années est importante et reste en soi in-
Ein weiteres Argument für eine Veränderung dieser Grenze ist quiétante: elle a été de 45 pour cent entre 1970 et 1986 (ce
sicher auch, dass man sich im EG-Raum langsam auf 0,5 Pro- sont les derniers chiffres que j'ai obtenus). Mais, cette progres-
mille einpendelt. Deutschland hat beschlossen, einen Kom- sion des accidents dus à l'alcool doit tout de même être nuan-
prömiss zu schliessen zwischen 0,8 Promille - bisher in der cée par le fait que dans la même période, c'est-à-dire entre
BRD - und 0,0 Promille, dem Wert, der bisher im ostdeutschen 1970 et 1986, l'augmentation du parc de véhicules en Suisse a
Teil galt: Man hat sich auf 0,5 Promille geeinigt Man kann an- été de plus de 98 pour cent. Il y a donc lieu de faire la propor-
nehmen, dass sich dieser Wert im EG-Raum auf 0,5 Promille tion entre l'augmentation du nombre de ces accidents et le
einpendeln wird. nombre de véhicules. Par conséquent, il sied, dans l'étude de
Ich bin deshalb der Meinung - es ist nicht der erste Vorstoss, ce problème, de ne pas céder à un côté émotionnel qui, sur le
der vorliegt-, dass der Bundesrat nun endlich handeln sollte. plan humain, est bien compréhensible mais qui, au niveau de
Abschliessend möchte ich sagen: Ich bin nicht generell gegen la décision, doit être écarté.
den Alkoholkonsum - diese Motion hat damit nichts zu tun -, L'analyse détaillée des chiffres de la statistique que je viens
aber Alkohol im Zusammenhang mit Autofahren ist meines d'évoquer sur les accidents de la circulation en Suisse laisse
Erachtens unverantwortlich. apparaître, par exemple pour l'année 1986, que les causes
Ich bitte Sie, diese Motion entgegenzunehmen. principales d'accidents étaient en raison de 55 pour cent,
c'est-à-dire plus de la motié, dues à l'inattention, à la vitesse et
Bundesrat Koller: Es ist in der Tat so, wie Frau Weber Monika au non-respect des priorités. Les accidents de la circulation
ausgeführt hat: Dies ist nicht der erste parlamentarische Vor- dus à l'alcool représentaient pour leur part le 5,9 pour cent du
stoss, der in diese Richtung geht. Herr Nationalrat Jaeger total des accidents de la circulation. Face à ces données, il est
reichte am 22. Juni 1990 ein ähnliches Postulat ein, das wir zur intéressant de constater que sur les 7278 personnes impli-
Prüfung entgegengenommen haben, nachdem wir schon in quées dans un accident et ayant consommé de l'alcool, seu-
Motion Weber Monika 44 29 janvier 1992
les 604 avaient un taux inférieur à 1 pour mille. Il faut donc là nicht darum, potentielle Negativauswirkungen in Erwägung zu
aussi faire la proportion des choses. Sur ces 604 cas du total ziehen, sondern vielmehr darum, aufgrund dieser klar mess-
des accidents en Suisse qui ne doivent pas être minimisés, je baren Vorgaben zu entscheiden, ob man nicht vorsorglich
le souligne -tout accident dû à l'alcool doit être punissable- il Halt gebieten muss.
faut bien prendre en compte le fait qu'il démontre qu'un abais- Frau Weber hat einige eindrückliche Zahlen genannt - die
sement du taux d'alcoolémie à 0,5 pour mille n'aurait pas un Führerausweisentzüge 1989 -, wir sollten uns daran orientie-
effet important sur l'ensemble du problème. Une telle mesure ren. Es ist freilich so, wie Herr Delalay sagte, dass die Anzahl
ne permettrait pas, comme c'est le cas actuellement par exem- der Fahrzeuge stark angestiegen ist, aber massgeblich für die-
ple, à un agent de la force publique de déceler les signes exté- sen Vergleich ist doch die Frage, wie viele Unfälle sich ereignet
rieurs d'ébriété. Avec 0,5 pour mille, ceux-ci ne sont pas per- haben und wie viele alkoholbedingt verursacht worden sind.
ceptibles à première vue et il y aurait ainsi une obligation de Auf diese Relation kommt es an.
tester tous les conducteurs. Une telle situation serait ressentie 1989 gab es 200 Todesopfer bei alkoholbedingten Verkehrs-
comme la volonté d'infliger un sentiment de culpabilité à toute unfällen und 3740 Verletzte, mit gewaltigen sozialen Folgeko-
personne qui boit raisonnablement un verre de vin en man- sten für den Staat Alkoholisierung ist eine der wichtigsten Un-
geant fallursachen überhaupt, und dabei wird die Rolle des Alkohols
D'autre part, un conducteur inapte à maîtriser son véhicule est im Verkehr durch die Statistik vor allem bei leichteren Unfällen
punissable - il faut le souligner aussi - même s'il présente un nicht einmal voll erfasst. Die Dunkelziffer ist ohne Zweifel sehr
taux d'alcoolémie inférieur à 0,8 pour mille. Ainsi, en lieu et hoch.
place d'une mesure dont l'impact ne serait en effet que psy- Ein weiteres Phänomen: Die Zahl der alkoholbedingten Un-
chologique, car sans effet sur le nombre d'accidents dus à l'al- fälle steigt seit den sechziger Jahren stärker an als die Gesamt-
cool, nous estimons que les milieux qui préconisent un tel zahl der Unfälle. Diese Relation hat auch wieder einen entspre-
abaissement devraient d'abord axer leur effort en faveur d'une chenden Aussagewert Die Folgekosten - auf diese habe ich
mesure tangible, notamment en donnant la priorité aune infor- schon hingewiesen - sind entsprechend, so dass jede Gross-
mation préventive globale et en soulignant les dangers que zügigkeit in diesem Bereich fehl am Platze ist Ich meine auch,
présentent aussi chez l'automobiliste d'autres éléments dass Herr und Frau Schweizer wirklich noch ausserhalb der
comme la fatigue, l'abus de médicaments, les situations de «fahrbezogenen Präsenz» Gelegenheit zum Alkoholgenuss
stress et même la drogue. Plutôt que prévenir des mesures haben. Im Jahresmittel 1981-1985 sind in unserem Land jähr-
culpabilisant les conducteurs sobres, parfaitement conscients lich 6,8 Milliarden Franken für alkoholische Getränke ausge-
de leurs responsabilités, c'est vers des campagnes éducati- geben worden.
ves qu'il convient de se tourner. In Würdigung all dieser Fakten lässt es sich verantworten, an
D'ailleurs, en 1987 déjà, le Département fédéral de justice et der Motion festzuhalten. Ich bin mir bewusst, dass der Ein-
police a soumis à l'appréciation des cantons, des associations wand von Herrn Bundesrat Koller, wonach wir im Grunde ge-
et des organisations intéressées les projets de révision par- nommen hier in den übertragenen Kompetenzbereich des
tielle de diverses ordonnances touchant le droit de la circula- Bundesrates eingreifen, nicht ganz zu überhören ist. Immerhin
tion routière. Dans leur réponse, quelques rares milieux ont sind einige Präzedenzfälle auf diesem Gebiet zu registrieren.
suggéré d'abaisser le taux limite d'alcoolémie actuel de 0,8 à Wir sind auch nicht mehr so konsequent geblieben, insbeson-
0,5 pour mille. C'est la raison pour laquelle le Département fé- dere nachdem der Nationalrat ja die gegenteilige Lösung
déral de justice et police a examiné en 1987 si depuis la déci- kennt und den Motionstyp eigens auch für diesen Bereich vor-
sion de 1979, fixant le taux à 0,8 pour mille, on disposait de gesehen hat
nouveaux éléments plaidant en faveur d'un abaissement du
taux limite et il en a tiré la conclusion que tel n'était pas le cas Schoch: Ich möchte nur kurz einen Gedanken an das anfü-
en 1987. C'est d'ailleurs ce que le chef du département d'alors gen, was bereits gesagt worden ist.
a répondu à la question de M. Oehen, conseiller national, le Ich habe die Motion seinerzeit mitunterzeichnet und teile die
28 septembre 1987 exactement. Ueberlegungen, die durch Frau Weber vorgetragen worden
Pour ces raisons et, en particulier, du fait que la mesure n'est sind. Auch dem, was Herr Gadient jetzt gesagt hat, schliesse
pas efficace et que, comme l'a dit tout à l'heure M. Koller, ich mich an.
conseiller fédéral, il convient d'harmoniser nos dispositions Frau Weber macht es uns aber nicht leicht, wenn sie an der
sur le plan européen, je ne soutiendrai pas la motion sur la ré- Motion festhält. An sich kann man, wenn man die Sache recht-
duction du taux d'alcoolémie et je vous prie de ne pas l'accep- lich beurteilt, der Motion nicht zustimmen, denn Herr Bundes-
ter. rat Koller hat durchaus recht, und Herr Gadient hat das jetzt
auch bestätigt. Die Umwandlung hätte sich von da her eigent-
Gadient: Dass eine solche Limite nicht wirksam wäre, ist für lich aufgedrängt. Dann hätte man ein Postulat überweisen
mich eine unausgewiesene Behauptung, leti meine, dass können, und das wäre in formalrechtlicher Hinsicht unbedenk-
wir- gemessen auch an der Vordiskussion im Bereich der Mo- lich gewesen.
tion Seiler Bernhard - nun hier in der Lage sind, in einigermas- Nachdem Frau Weber nun an der Motion festhält, werde ich
sen überblickbaren Verhältnissen zu entscheiden; das würde trotzdem der Motion zustimmen, und zwar im vollen Bewusst-
bedeuten, dass wir an der Motionsform festhalten sollten. Für sein, dass das in formalrechtlicher Hinsicht problematisch ist
mich muss es längerfristig sogar das erklärte Ziel sein, bei der Wenn ich der Motion zustimme, dann hat das einen politi-
Null-Promille-Vorschrift anzulangen, das heisst, wer ein Fahr- schen Stellenwert und soll eine politische Meinungsäusse-
zeug lenkt, soll in der massgeblichen Einflussphase auf den rung sein.
Alkoholkonsum verzichten. Ich lege Wert darauf, das hier festzuhalten, und ich meine,
Nach Motionstext wird die Festlegung der Toleranzgrenze dass eine solche Ueberweisung, wenn sie erfolgt, einen politi-
nach unten offengelassen, indem die Reduktion auf «wenig- schen Prozess auslösen könnte.
stens» 0,5 Promille verlangt wird. Jede Abgrenzung und die
Ermittlung der generell gerade noch zulässigen Konsum- Huber: Das vorliegende Problem ist echt, darf aber meines
menge werden zum Problem und sind ungewöhnlich schwie- Erachtens auch nicht übertrieben und zuschanden geritten
rig. Aber es gibt objektivierte Werte, und nach denen können werden.
wir uns einigermassen ausrichten. Frau Weber hat einige Zah- Wenn gesagt wurde, das Endziel wäre null Promille, muss
len genannt, insbesondere die Schwellenwerte, aufgrund de- man sich bewusst sein, dass grosse Teile Europas diese Re-
rer mit einem Nachlassen der Reaktionsfähigkeit und der Ver- gelung kannten, Herr Kollege Gadient. Alle Länder, die heute
kehrskonzentration erfahrungsgemässzu rechnen ist unter dem Kürzel GUS existieren und die ehemals unter der
Die angestrebte 0,5-Promille-Grenze, die inzwischen zur Abkürzung Wapa-Staaten bestanden, hatten die null Promille
Grundlage der EG-Richtlinie geworden ist und die in Deutsch- im Gesetzbuch stehen. In diesen Staaten war man aber weit
land bereits Tatsache wurde, hat ihre Berechtigung aufgrund davon entfernt, die Vorschrift auch nur annähernd durchzuset-
wissenschaftlicher Erkenntnisse und Abklärungen. Es geht zen. Hüten wir uns davor, Werte und Ziele zu statuieren, die
29. Januar 1992 45 Motion Weber Monika
nicht durchsetzbar sind! Allein die polizeilichen Kontrollen, die werde mir erlauben, einen entsprechenden parlamentari-
eine erhebliche Verschärfung nach sich ziehen würde, bräch- schen Vorstoss einzureichen. Alkohol ist eine Droge, die in un-
ten uns zusätzliche Probleme. Man bedenke, wie die leiseste serer Gesellschaft anerkannt ist, eine sozial anerkannte
Veränderung von Stellenplänen stundenlange Debatten nach Droge. Man sollte sie in eine Liste der durch die Gesellschaft
sich zieht und wie man dann dauernd die gleichbleibende anerkannten und durch den Staat legalisierten Drogen einrei-
Staatsquote beschwört. hen und diese Liste dann fortführen. Man sollte Massnahmen
Ich werde aber der Motion gleichwohl zustimmen, und zwar anwenden, die - wie hier im Bereich des Alkoholspiegels im
darum, weil wir jetzt im Vorfeld einer Auseinandersetzung um Blut - zumindest in der Zukunft ermöglichen, die ganze Pro-
die Kosten im Gesundheitswesen stehen. Diese Kosten haben blematik zu erfassen.
in doppelter Hinsicht einen ganz markanten Akzent: einerseits Aus diesen Ueberlegungen möchte ich die Motion unterstüt-
wegen des Alkoholabusus generell. An diese 25 Milliarden zen, obwohl ich mich frage, ob die Herabsetzung der Limite
Franken, die das System kostet, trägt der Alkoholismus be- praktisch etwas bringt, denn nicht alle Unfallverursacher mit
deutend mehr bei als Aids und Drogen zusammen. Das ist 0,9 oder 0,7 oder 1,2 oder 1,4 Promille reagieren gleich auf die-
längst erwiesen und bewiesen, so dass wir schon von daher sen Alkoholspiegel. Es geht aber darum, ein Signal zu setzen,
einen Grund haben. Auch die Folgen der durch Alkoholismus den Willen zu dokumentieren, dass man diese Gefahr bannen
verursachten Verkehrsunfälle sind in der Statistik des Gesund- und die Unfälle, die durch Alkohol verursacht werden, herab-
heitswesens relevant. Darum meine ich, dass wir den Weg, setzen will.
den Europa hier beschreitet, mitgehen sollten.
Wir sollten jetzt in Richtung 0,5 Promille ein politisches Zei- Bundesrat Koller: Ich bin mit der Motionärin einverstanden,
chen setzen, und wir sollten uns von den Schalmeitönen, die dass jeder Unfall infolge Fahrens in angetrunkenem Zustand
aus den Kreisen der Weinproduzenten stammen, nicht zu sehr ein Unfall zuviel ist. Aber das ist wohl nicht die Frage. Die
beeinflussen lassen. Wir trinken ihr Produkt sehr gern, wir wer- Frage, die wir neben der Rechtsfrage - auf die wir bereits ein-
den es in Zukunft vielleicht noch vermehrt tun, aber dann ma- gegangen sind und auf die ich nicht mehr zurückkommen
chen wir eine deutliche Zäsur zur Führung unseres Motorfahr- möchte- zu entscheiden haben, ist die, ob eine solche Herab-
zeuges. Ich glaube, es steht uns gerade in dieser gesundheits- setzung der Promillegrenze tatsächlich geeignet ist, die Zahl
politischen Situation, in der zwischen dem Wachstum der Prä- dieser bedenklichen Unfälle wesentlich zu reduzieren. In die-
mien und dem Wachstum der effektiven Kosten nicht mehr un- sem Zusammenhang muss ich doch auf die Zahlen zurück-
terschieden wird, sehr gut an, wenn wir eine klare Entschei- kommen.
dung fällen. Das bedeutet, dass wir diesen Vorstoss unterstüt- Die Zahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiele war, hat zwar
zen. von 1979 bis 1990 absolut zugenommen. Aber das hängt na-
türlich auch mit der Zunahme der entsprechenden Verkehrs-
Morniroli: Ich habe das in meiner Praxis in dreissigjähriger Tä- menge zusammen. Dagegen - das muss ich der Objektivität
tigkeit als Neurochirurg selber erlebt: Bei drei Vierteln der Un- halber auch festhalten - ist die Zahl der bei solchen Unfällen
fälle war Alkohol im Spiel. Nicht alle Fälle werden erfasst - Verletzten und Getöteten absolut und relativ rückläufig. Auffal-
heute vielleicht ein bisschen mehr als früher -, d. h. nicht in al- lend ist vor allem die starke Abnahme von Verletzten und Getö-
len Fällen wird sichergestellt, wie hoch der Blutgehalt an Alko- teten im Jahre 1990 gegenüber dem Vorjahr.
hol ist. Noch eine andere Zahl: Zwar hat die Zahl der Führerausweis-
Schon aus dieser Ueberlegung entscheide ich mich für die entzüge wegen Angetrunkenheit absolut zugenommen. Das
Unterstützung der Motion von Frau Weber, obschon mir Limi- hängt auch wieder mit dem grösseren Verkehrsaufkommen
ten an und für sich unsympathisch sind. Limiten sind einfach, zusammen. Aber der relative Anteil davon am Total der Führer-
diese kann man einführen und leicht kontrollieren. ausweisentzüge ist ebenfalls rückläufig.
Wir wissen allerdings, dass es in jeder Situation individuelle Die entscheidende Frage ist wirklich, wie stark es uns gelingen
Unterschiede gibt. Ein Beispiel: Eine Geschwindigkeit von kann, durch eine Herabsetzung der Promillegrenze das tat-
60 km/h ist für einen Wagen zuviel, für einen anderen noch sächliche Trinkverhalten zu beeinflussen. Und da bin ich über-
nicht zuviel. Das gleiche gilt hier. Es kommt sehr darauf an, wie zeugt, dass das leider sehr wenig ändern wird. Das zeigen die
sehr jemand an Alkohol gewöhnt ist, wenn man Reaktionszei- Beispiele, die Herr Huber genannt hat. In den ehemaligen
ten testet. Wir haben das als Studenten in klinischen Tests sel- kommunistischen Staaten Osteuropas haben Sie eine Null-
ber durchgeführt. Man nahm jeweils Alkohol ein, mass laufend Promille-Grenze, und wir alle wissen, dass dort Fahren in an-
den Blutalkoholgehalt und arbeitete an einer Tastatur zum Te- getrunkenem Zustand ein grosses Problem ist. Also müssen
sten der Reaktionsfähigkeit Diese nimmt zunächst einmal zu- wir konsequent sein. Wir müssen das Trinkverhalten unserer
das heisst, die Zeiten nehmen ab -, denn Alkohol ist eine Bevölkerung ganz generell ändern. Hier haben wir gute An-
Droge, die zunächst stimuliert Im Mittel erreicht man die be- sätze. Aber ich glaube nicht, dass wir unser Gewissen damit
sten Zeiten bei 0,8 Promille, dann sinken die Werte wieder ab, beruhigen können, dass wir jetzt im Alleingang eine Herabset-
und bei 1,2 Promille im Mittel ist man wieder bei den Werten, zung von 0,8 auf 0,5 Promille vornehmen. Sobald in der EG
die man bei 0 Promille Alkoholgehalt gemessen hat diese Harmonisierung kommen wird, werde ich dem Bundes-
Es ist delikat, davon zu sprechen, aber ich will es trotzdem sa- rat einen entsprechenden Antrag stellen. Aber das jetzt im Al-
gen: Ein chronischer Alkoholiker, der nicht getrunken hat, ist leingang zu tun, würde der Bundesrat nicht als gut erachten.
gefährlich am Steuer. Dieser braucht seinen Alkoholspiegel im
Blut, sonst ist er im Delirium tremens, das heisst, erzittert, und Abstimmung - Vote
seine Reaktion und seine Konzentration sind sehr schlecht Für Ueberweisung der Motion 19 Stimmen
Man muss zumindest in der Handhabung diesen Situationen Dagegen 20 Stimmen
Rechnung tragen.
Die Bürger stossen sich im allgemeinen ein bisschen an die- Präsidentin: Dies ist ein deutlicher Wink an den Bundesrat.
sen Kontrollen, weil sie sagen: Wenn ich zwei Gläschen ge-
trunken habe, riskiere ich, wenn ich in eine Kontrolle gerate
und blasen muss, den Ausweis abgeben zu müssen. Auf der
anderen Seite sind Drogensüchtige unterwegs, die zum Bei-
spiel unter Heroin-Einfluss ihr Fahrzeug lenken, und diese
Fälle werden nicht erfasst. Unsere Bürger empfinden das als
Ungerechtigkeit. Vielleicht haben sie recht. Man sollte zumin-
dest versuchen, auch für diese anderen Drogen Lösungen zu
finden, die es gestatten, an Ort und Stelle den Blutspiegel fest-
zustellen.
Wenn wir von Gesundheitskosten sprechen, so müssen wir -
es ist gesagt worden -wissen, dass Alkohol eine Droge ist. Ich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Weber Monika Alkoholpromille-Grenzwert
Motion Weber Monika Taux limite d'alcoolémie
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3325
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.01.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 42-45
Page
Pagina
Ref. No 20 020 930
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