Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3320 KI-generiert

Federal Drug Police Force Evaluation

Geschäftsnummer VPB 91-3320
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed the creation of a federal drug police force to combat increasingly professionalized and international drug trafficking, arguing that cantonal police forces were insufficient. The government acknowledged the severity of the drug problem and the need for improved coordination, citing existing legal bases for federal involvement in investigations spanning multiple cantons or countries. While initially resistant to creating a separate federal drug police, the government agreed to analyze existing operational experiences and report back, leading to the motion being converted into a postulate, thus allowing for further evaluation before a decision on a dedicated federal unit.

Legislator-Regeste

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Art. 29 Betäubungsmittelgesetz, Art. 259 Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege; Federal Drug Police Force Evaluation: The government acknowledged the severity of the drug problem and the need for improved coordination, citing existing legal bases for federal involvement in investigations spanning multiple cantons or countries. While initially resistant to creating a separate federal drug police, the government agreed to analyze existing operational experiences and report back, leading to the motion being converted into a postulate, thus allowing for further evaluation before a decision on a dedicated federal unit.

Schlagwörter

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Betäubungsmittelhandel Polizeirapport weitere Sachverhaltsabklärung Drogentest Vorwurf von Betäubungsmitteldelikten Polizeiliche Zusammenarbeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 29 Betäubungsmittelgesetz
Cited as the legal basis for the Federal Attorney's Office being the central authority for combating illicit drug trafficking.
Art. 259 Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege
Cited as the legal basis allowing the Federal Attorney's Office to order investigations when offenses occur abroad or in multiple cantons.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Betäubungsmittelgesetz

Cited as the legal basis for the Federal Attorney's Office being the central authority for combating illicit drug trafficking.

Art. 259 Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege

Cited as the legal basis allowing the Federal Attorney's Office to order investigations when offenses occur abroad or in multiple cantons.

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Volltext

Motion Iten Andreas 46 29 Janvier 1992

#ST# 91.3320 Drogenhandels - wie Studien von Interpol und vom Bundes-

kriminalamt in Wiesbaden zeigten -weit über ihre flächen- und

Motion Iten Andreas bevölkerungsmässige Stellung in Europa hinaus. Die Flughä-

fen Zürich Kloten und Genf Cointrin hätten Drehscheibenfunk-

Schaffung einer Drogenpolizei tion. Die weiterhin steigenden Zahlen im Drogenbereich, die

des Bundes Verfestigung und Professionalisierung der Strukturen im Dro-

Création d'une police fédérale genhandel auf allen Ebenen, die zunehmende Gewaltbereit-

anti-drogue schaft im Drogenmilieu und die Zunahme der Beschaffungs-

kriminalität verlangten nach adäquaten Mitteln. Das Fehlen ei-

ner eigentlichen Drogenpolizei des Bundes mit gesamt-

schweizerischem Aktionsradius mache sich immer stärker be-

merkbar. Solche zentrale polizeiliche Einsatztruppen zur Auf-

deckung illegaler Drogengeschäfte von nationaler und inter-

Wortlaut der Motion vom 26. September 1991 nationaler Bedeutung bestünden im Ausland und arbeiteten

Der Bundesrat wird beauftragt, zur Bekämpfung der Drogen- vor allem auch in unseren Nachbarstaaten seit längerem er-

kriminalität und zur Unterstützung der kantonalen Drogen- folgreich, heisst es im Bericht.

fahndung eine eigene Drogenpolizei zu schaffen. Diese Feststellungen und diverse in der Zwischenzeit an die

Oeffentlichkeit getragene Forderungen von Fachleuten der

Texte de la motion du 26 septembre 1991 Drogenabwehr bewogen mich und die Mitunterzeichner, der

Le Conseil fédéral est chargé de créer une police fédérale Empfehlung der Subkommission politisch Nachachtung zu

anti-drogue, qui combattra la criminalité liée à la consomma- verschaffen.

tion de stupéfiants et qui soutiendra les cantons dans leur lutte Im Augenblick findet in der Schweiz eine grosse Drogende-

contre la drogue. batte statt. Die Schlagworte heissen: «Die Prohibition hat ver-

sagt», oder «Erst die Behinderung des Marktes schafft das

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Jagmetti, Elend an der Drogenfront». Ein weiterer Zeitungstitel lautet:

Ruesch, Schiesser, Schoch (5) «Der Staat wäre der bessere Dealer als die Mafia» Unter die-

sem Titel wird eine Legalisierung der Drogen verlangt. Eine an-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit dere Ueberschrift hiess: «Holt sich die Schweiz den Drogen-

«Aspekte der Drogensituation und Drogenpolitik in der krieg ins Haus? Der Bundesrat vor dem Entscheid zur wichtig-

Schweiz»: Im Bericht der Subkommission «Drogenfragen» der sten internationalen Drogenkonvention, dem Wiener Abkom-

Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission wird die men. » Dieses Wiener Abkommen fordert, sofern es unterzeich-

Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes gefordert Sie soll net wird, auch von der Schweiz ein entschlossenes Handeln

mithelfen, den illegalen und gewinnträchtigen Handel zu be- an der Drogenfront und mehr Professionalität im sogenannten

kämpfen. Die zunehmende Bedeutung des internationalen Drogenkrieg.

Drogenhandels erfordert eine professionelle, national und in- Obwohl in der Schweiz eine grosse Debatte über den Nutzen

ternational koordinierte Abwehr dieser kriminellen Machen- und den Erfolg der Bekämpfung des Drogenhandels geführt

schaften. Dies überfordert eindeutig die kantonalen Polizei- wird und sich viele zu Worte melden, die glauben, die Prohibi-

dienste. Sie ist nur in enger Zusammenarbeit zwischen den tion habe versagt, das Problem habe sich verschärft, der Dro-

Kantonen und einer Bundesdrogenpolizei zu leisten. genkrieg sei nicht zu gewinnen, zielen die internationalen Be-

strebungen der Uno, aber auch der Gremien des Europarates

Iten Andreas: In der Sommersession 1989 beschäftigte sich und der EG dahin, den Kampf zu verschärfen. Der Platzspitz

unser Rat mit zwei Vorstössen zur Drogenpolitik. Verlangt und der Kocherpark wurden vom Ausland her als Sinnbild des

wurde einmal generell eine bessere Bekämpfung des Drogen- Zögerns der Schweiz im weltweiten Drogenkrieg betrachtet

handels, und zwar durch die Motion Cavadini Jean, die da- Es kann dahertrotz der in Gang gekommenen Legalisierungs-

mals Kollege Carlo Schmid als Berichterstatter im Rat vertre- und Entkriminalisierungsdebatte keine Frage sein, dass wir in

ten hat Weiter war ein Postulat der personellen Aufstockung der Bekämpfung des mafios organisierten Handels internatio-

der Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen Drogenhan- nal solidarisch handeln müssen.

dels bei der Bundesanwaltschaft gewidmet. Kollege Huber Aber können wir diesen internationalen Anforderungen ohne

wies bei der Begründung auf die internationale Verflechtung eine gut ausgebaute Drogenpolizei genügen? Es wird in krimi-

des Drogengeschäftes hin. Kollege Schmid bemerkte, dass nalpolizeilichen Kreisen befürchtet, die Schweiz werde eine

die Drogenbekämpfung in der Schweiz um zehn bis fünfzehn unerwünschte Drogen- und Fahndungsinsel. Es gehört zum

Jahre im Rückstand sei. Die Schweiz sei als internationaler Alptraum eines Kriminalbeamten, feststellen zu müssen, dass

Drogenumschlagplatz sehr beliebt Der Bericht Haefliger hatte in der Schweiz nicht die gleich enge Zusammenarbeit in der

aufgezeigt, dass eine personelle Aufstockung der Zentralstelle Verbrechensbekämpfung und in anderen Sicherheitsbelan-

dringend nötig sei. gen besteht wie in der EG.

Schon bei der Behandlung des Postulats Huber konnte Bun- Es wird in diesem Zusammenhang etwa auf den Vertrag von

desrat Koller dafür Lob entgegennehmen. Der Bundesrat Schengen hingewiesen, der zwischen den Benelux-Staaten,

habe rasch gehandelt, das Anliegen der Personalaufstockung Frankreich und Deutschland 1985 abgeschlossen und im Juni

sei bereits erfüllt. 1990 ergänzt wurde. Die Schweiz gehört nicht dazu. Diese

Bundesrat Koller äusserte sich damals auch kurz zur Schaf- Länder haben vereinbart, die polizeiliche Zusammenarbeit zu

fung einer Bundesdrogenpolizei. Kollege Béguin befürchtete vereinfachen und zu fördern, grenzüberschreitende Observa-

nämlich, eine solche werde anvisiert Es sei wirkungsvoller, tionen zuzulassen, die Bekämpfung der Betäubungsmittel zu

wenn die kantonalen Polizeiabteilungen verbessert würden. vereinfachen und ein integriertes elektronisches Fahndungs-

Bundesrat Koller führte aus, dass es nicht die Absicht des Bun- system einzurichten.

desrates sei, eine solche zu schaffen. Dafür müsste das Betäu- Wenn dieses Verbrechensinformationssystem eingerichtet ist,

bungsmittelgesetz abgeändert werden. beginnt ein neues Kapitel der kriminalpolizeilichen Arbeit in

Im Juni des gleichen Jahres erschien der Drogenbericht der Europa Die Schweiz hat dann weniger Informationen zur Ver-

Subkommission für Drogenfragen der Eidgenössischen Be- fügung und kann weniger rasch handeln. Wir laufen somit Ge-

täubungsmittelkommission. Sie empfahl dem Bundesrat, eine fahr, zu einer für die Sicherheit der Bürger unerfreulichen Insel

Drogenpolizei des Bundes zu schaffen. zu werden, auch einer Insel für jene Verbrecher, die in den an-

Sie argumentierte, der Drogenhandel sei immer stärker inter- grenzenden Ländern mit modernsten Mitteln der Technik ge-

nationalisiert und arbeitsteilig aufgebaut. In der Schweiz reali- sucht werden.

sierte Verteilnetze von mittlerer Stufe würden von Ausländern Leider kann die Schweiz mit den Mitgliedstaaten des Vertrags

beherrscht. Die Methoden der Händler würden immer profes- von Schengen bilateral kein Abkommen abschliessen. Ich

sioneller und raffinierter. Die Schweiz rage als Transitland des kann in diesem Zusammenhang nicht alle Massnahmen auf-

29. Januar 1992 47 Motion Iten Andreas

zählen, die nötig wären, um hier international mithalten zu Vorschrift geradezu aufdrängen. Eine solche anfängliche Fe-

können. derführung durch den Bund soll zwar nicht zum Normalfall

Eine Drogenbundespolizei müsste auf eine Vereinheitlichung werden und auch nicht an der kantonalen Souveränität rütteln,

der Betäubungsmittelbekämpfung mit modernsten Mitteln aber wir haben hier bereits eine bestehende Kompetenz für

und ausgebildetem Personal hin arbeiten. Ich denke dabei an die internationale und interkantonale Koordination, die es jetzt

die Einrichtung gemeinsamer, genormter und kompatibler tatsächlich voll zu nutzen gilt. Das war erst möglich, Herr Iten

Kommunikationssysteme. Dazu käme die Vereinfachung der Andreas, nachdem wir im Jahre 1989 diese Zentralstelle um

Rechtshilfe in Strafsachen. 15 Stellen aufgestockt haben, so dass wir heute immer noch

Indessen stellt die schweizerische Kriminalkommission fol- einen bescheidenen Personalbestand, aber immerhin erst-

gende Mängel und Schwierigkeiten der zwischenkantonalen mals einen Personalbestand haben, der dieser bestehenden

polizeilichen Betäubungsmittelbekämpfung fest: «Ungenü- Gesetzesaufgabe einigermassen gerecht werden kann. Er-

gender Nachrichtenaustausch, teilweise mangelhafte Abstim- freulicherweise haben wir inzwischen in Ausübung dieser in-

mung von Ermittlungsverfahren, unterschiedliche Behand- ternationalen und interkantonalen Koordinationsaufgabe und

lung von Auskunftspersonen, teilweise schlechte Zusammen- der entsprechenden Kompetenz zur Einleitung von Verfahren

arbeit mit und zwischen den Untersuchungsbehörden, wech- unter Bundesleitung auch erste erfreuliche Erfolge erzielt. Ich

selhafte und ermittlungshemmende Rechtsetzung und Recht- darf Sie an die im vergangenen Herbst bekanntgemachte Ak-

sprechung.» tion «Benjamin» erinnern. Dank der ausgezeichneten Zusam-

Wenn diese Schwierigkeiten nach innen festgestellt werden, menarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden ist es

wie sollte da die Verbrechensbekämpfung im Drogenbereich, gelungen, einen international tätigen Heroin- und Waffen-

wo die modernsten technischen Hilfsmittel eingesetzt werden, händlerring unter Leitung jugoslawischer Staatsangehöriger

optimiert werden können? Es gehört ohne Zweifel zur verant- zu zerschlagen. Einen ähnlichen Erfolg hatten wir im Rahmen

wortlichen Aufgabe der Polizeibehörden des Bundes, die Ko- der Aktion «Oktopus» im Kanton Tessin.

ordination wahrzunehmen und die Mängel in enger Zusam- Ich habe die Bundesanwaltschaft beauftragt - leider verlässt

menarbeit mit den zuständigen Polizeidiensten der Kantone uns der Chef der Zentralstelle, nachdem er zum Regierungsrat

und der Städte zu beheben. Die zwischenkantonale polizeili- des Kantons Basel-Stadt gewählt worden ist -, mir einen um-

che Betäubungsmittelbekämpfung leidet hauptsächlich unter fassenden Bericht über diese ersten Erfahrungen zu machen,

Nachrichtenlücken. Es kommt deswegen zu erheblichen Dop- nachdem wir erstmals von diesen bestehenden Gesetzes-

pelspurigkeiten, Missverständnissen und anderen Störungen. möglichkeiten wegen der Personalaufstockung wirklich Ge-

Die schweizerische Kriminalkommission fordert daher vom brauch machen konnten. Die Haltung der Kantone-das ist ein

Bund, dass er die Nachrichten entgegennimmt, auswertet, weiterer Punkt, den wir im Rahmen des Berichtes abklären -

aufbewahrt und wenn nötig weitergibt. ist zum Teil recht unterschiedlich. Die Parlamentarische Unter-

Abschliessend: Alle grösseren Fälle von Drogenhandel spie- suchungskommission (PUK) hatte damals von den Kantonen

len sich auf internationaler Ebene ab und rufen nach entspre- noch einheitlich die Antwort erhalten, sie möchten nicht, dass

chenden Ermittlungen, die sehr zeit-, personal- und kostenin- eine Bundesdrogenpolizei eingeführt werde, sondern der

tensiv sind. Grosse internationale Fälle müssen in erster Linie Bund solle sich auf diese bestehenden Koordinationsaufga-

unter der Koordination eines Organs des Bundes in enger Zu- ben beschränken. Heute gibt es offenbar diesbezüglich we-

sammenarbeit mit den Kantonen angegangen werden. nigstens bei einem Teil der Kantone einen entsprechenden

Eine Drogenpolizei würde die Bereitschaft der Kantone zur Zu- Gesinnungswandel zu verzeichnen.

sammenarbeit sicher verbessern. Die kleinen Kantone sind Wir werden also diesen Erfahrungsbericht sehr sorgfältig aus-

weder personell noch materiell in der Lage, grosse Aktionen werten und werden Ihnen Vorschläge für das weitere Vorge-

durchzuführen. Kleine Kantone verfügen über wenig speziali- hen unterbreiten. Eines steht allerdings schon heute fest: Es

sierte Polizeibeamte im Drogenbereich und über wenig Mittel, ist undenkbar, dass für alle Drogendelikte eine Bundesstrafge-

zum Beispiel Drogenhunde, um ein Ermittlungsverfahren er- richtsbarkeit festgelegt würde. Das würde die Möglichkeiten

folgreich durchzuführen. des Bundes bei weitem übersteigen.

Wenn wir die Drogenbekämpfung und die Drogenfahndung in Wir möchten auf diesem sehr, sehr wichtigen Gebiet der Ver-

der Schweiz auf den international erreichten Stand bringen brechensbekämpfung vorläufig vor allem die bestehenden

und zugleich die interkantonale Zusammenarbeit fördern und gesetzlichen Möglichkeiten ausnutzen. Das zeigen auch un-

vereinfachen wollen, brauchen wir eine kompetente und spe- sere Kontakte mit den Kantonen, die von uns vor allem eine

zialisierte Zentrale in Bern. verbesserte logistische Unterstützung verlangen, dies im Be-

Ich bitte daher den Bundesrat, die Motion entgegenzuneh- reich der Nachrichtenübermittlung, im Bereich vermehrter Ko-

men. ordination von interkantonalen und internationalen Fällen im

Anfangsstadium durch die Bundesanwaltschaft sowie im Er-

Bundesrat Koller: Was für ein Krebsgeschwür Drogen und stellen einer Drogendatenbank. Beim Erstellen der Drogenda-

Drogenhandel in unserer Gesellschaft darstellen, darüber tenbank sind wir bei den letzten datenschutzrechtlichen Ab-

muss ich hier keine weiteren Ausführungen machen. Ich klärungen, nachdem wir jetzt, nach Beendigung der Fichen-

möchte direkt auf die von Ihnen verlangten Gegenmassnah- problematik, auch wieder über entsprechende Kapazitäten

men eingehen. verfügen.

Gemäss Artikel 29 des Betäubungsmittelgesetzes ist die Bun- Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, den Vor-

desanwaltschaft die schweizerische Zentralstelle für die Be- stoss in bezug auf die Schaffung einer Bundesdrogenpolizei

kämpfung des unerlaubten Betäubungsmittelverkehrs. Sie nicht als Motion zu überweisen, sondern uns noch die Chance

hat bei dessen Bekämpfung durch Behörden anderer Staaten zur Auswertung dieses Berichtes zu geben und die Motion da-

im Rahmen der bestehenden Rechtshilfevorschriften und der her in ein Postulat umzuwandeln.

Rechtsübung mitzuwirken. Sie sammelt die Unterlagen, die Wir werden Ihnen nach Auswertung dieses Berichtes über das

geeignet sind, Widerhandlungen gegen dieses Gesetz zu ver- weitere Vorgehen berichten.

hindern und die Verfolgung Fehlbarer zu erleichtern. Sodann

haben wir bereits nach geltendem Recht bei der Verfolgung Iten Andreas: Ich sehe, dass Herr Bundesrat Koller diese Pro-

von Widerhandlungen gegen Bundesgesetze, die dem Bund blematik sehr eingehend studiert, dass er - so nehme ich an -

ein besonderes Oberaufsichtsrecht übertragen, die Möglich- den Bericht und die Anträge der Konferenz der kantonalen Po-

keit, dass der Bundesanwalt gestützt auf Artikel 259 des Bun- lizeikommandanten kennt und offenbar auch gewillt ist, die

desgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege Ermittlungen Anregungen und Forderungen, die dort erhoben worden sind,

anordnen kann, wenn die strafbaren Handlungen ganz oder umzusetzen. Es sind ja vor allem die Probleme, auf die Sie jetzt

teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen hingewiesen haben, die logistischen Probleme, die Drogen-

wurden. datenbank, die bessere Koordination durch den Bund usw.

Es liegt auf der Hand, dass sich Strafverfahren wegen Handels Wenn Sie nun in Aussicht stellen, einen Erfahrungsbericht in

mit grossen Mengen Rauschgift für die Anwendung dieser Zusammenarbeit mit den kantonalen Kriminalpolizeien zu er-

Motion Iten Andreas 48 E 29 janvier 1992

stellen und uns darüber zu berichten, kann ich mich einstwei-

len mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklä-

ren.

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Schluss der Sitzung um 12.00 Uhr

La séance est levée à 12 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Iten Andreas Schaffung einer Drogenpolizei des Bundes

Motion Iten Andreas Création d'une police fédérale anti-drogue

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Januarsession

Session Session de janvier

Sessione Sessione di gennaio

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3320

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.01.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 46-48

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Ref. No 20 020 931

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