Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3319 KI-generiert

Rent increases for older apartments to subsidize new units

Geschäftsnummer VPB 91-3319
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion proposed allowing landlords to reasonably increase rents on older apartments to subsidize new, more expensive units, and to consider increased maintenance costs for older properties when calculating rent increases. The court acknowledged that some landlords already implement internal rent adjustments and that arbitration bodies permit small annual increases for cost escalation. However, the court expressed caution regarding the control of such accumulated funds. The Federal Council, recognizing the issue, referred the motion to a study commission examining rent legislation and market rents, ultimately agreeing to accept the motion as a postulate, indicating a willingness to further investigate the matter.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 2 Absatz, Art. 102 LFA; Rent increases for older apartments to subsidize new units: The court acknowledged that some landlords already implement internal rent adjustments and that arbitration bodies permit small annual increases for cost escalation. However, the court expressed caution regarding the control of such accumulated funds. The Federal Council, recognizing the issue, referred the motion to a study commission examining rent legislation and market rents, ultimately agreeing to accept the motion as a postulate, indicating a willingness to further investigate the matter.

Schlagwörter

KI-generiert
Mietzinserhöhung Untermiete Mietordnung Grundstücksmarkt gestaffelter Mietzins Wohnkosten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 2 Absatz
l'article 269a du Code des obligations (Loyer et bail) en autori- schen Alt- und Neuwohnungen durchgeführt wird, indem die
Art. 102 LFA
Cited as the legal basis for the Confederation's competency to participate in airport companies.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 102 LFA

Cited as the legal basis for the Confederation's competency to participate in airport companies.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Motion Loeb François 1206 N 19 juin 1992

pour paramètres essentiels davantage les coûts que les condi- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

tions du marché. Sur le marché du logement, cela n'a pas que vom 13. Mai 1992

des avantages pour les locataires. Aussi faudra-t-il passer un Rapport écrit du Conseil fédéral

jour ou l'autre au système des loyers calculés aux conditions du 13 mai 1992

du marché, ce qui présuppose que certains problèmes aient Die in der Motion enthaltenen Probleme sind dem Bundesrat

été préalablement résolus. J'invite donc le Conseil fédéral à bekannt Gerade innerhalb von Genossenschaften kommt es

prendre une mesure immédiate qui consistera à compléter heute bereits vor, dass ein interner Mietzinsausgleich zwi-

l'article 269a du Code des obligations (Loyer et bail) en autori- schen Alt- und Neuwohnungen durchgeführt wird, indem die

sant les mesures suivantes: Mieten von älteren Liegenschaften leicht angehoben werden,

1. Les loyers des logements anciens peuvent être raisonna- um dadurch die teureren Neubauwohnungen verbilligen zu

blement relevés si le produit qui en résulte sert à abaisser les können. Ebenso wird in der Praxis der Schlichtungsbehörden

loyers des logements neufs d'un même propriétaire; nicht selten eine jährliche Mietzinserhöhung von bis zu 1 Pro-

2. Pour calculer le relèvement des loyers des logements an- zent unter dem Titel Kostensteigerungen zugelassen. Die so

ciens, on pourra tenir compte du fait que les logements an- angesparten Kosten sollen dereinst dazu dienen, später vor-

ciens ont besoin de davantage d'entretien que les logements zunehmende Unterhaltsarbeiten zu bezahlen. Auf diese Weise

neufs. hat der Mieter diese Aufwendungen nicht auf einmal bei deren

Entstehung zu entrichten. Die Gerichtspraxis steht dieser

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Handhabung aus verständlichen Gründen eher zurückhal-

tend gegenüber, ist doch die Kontrolle über die zweckorien-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit tierte Verwendung solch angehäufter Gelder mitunter recht

Das geltende Mietrecht lässt eine Mietzinserhöhung nur unter problematisch.

bestimmten Voraussetzungen zu. Es orientiert sich dabei weit- Der Bundesrat hat kürzlich die Studienkommission «Markt-

gehend an der Kostenmiete und kaum an der Marktmiete. miete» eingesetzt, die unter anderem die Gesetzgebung über

Diese Vorschriften tragen mit dazu bei, dass die Mietzinsunter- die Gestaltung der Mietzinse und besonders die Auswirkun-

schiede zwischen gleichwertigen älteren und neueren oder gen der Marktmiete überprüfen soll. Die in der Motion formu-

neu erstellten Wohnungen sehr hoch sind. Das befriedigt un- lierten Anliegen sind von dieser Kommission in ihre Untersu-

ter verschiedenen Gesichtspunkten nicht chungen miteinzubeziehen. Der Bundesrat erklärt sich dem-

Eigentümer eines grossen Wohnungsbestandes - vor allem zufolge bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

institutionelle Anleger - würden daher unter Umständen gerne

den Mietzins der preisgünstigen Altwohnungen leicht anhe- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

ben, um dafür die neuen teuren Wohnungen billiger abgeben Déclaration écrite du Conseil fédéral

zu können. Da der Altbestand an Wohnungen in der Regel weit Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

grösser ist als die Zahl der neu erstellten Wohnungen, könnte deln.

mit einer geringfügigen Anhebung des Mietzinses für die Alt-

wohnungen eine spürbare Entlastung bei den neuen Woh- Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn de Dardel bekämpft

nungen erreicht werden. Es gibt Beispiele, die belegen, dass Die Diskussion wird verschoben.

eine Erhöhung von 20 Franken pro Monat bei den günstigen

Altwohnungen die teuren Neuwohnungen monatlich um Verschoben - Renvoyé

mehrere hundert Franken verbilligen könnte.

Heute ist aber ein solches Vorgehen kaum realisierbar. Sobald

der Mietzins einer Altwohnung auch nur leicht stärker angeho-

ben wird, als dies die geltenden strengen Mieterschutzvor-

schriften zulassen, kann der Mieter Einsprache erheben. Da- #ST# 91.3319

bei kann der Mieter geschützt werden, obwohl der Vermieter

nicht aus Gewinnstreben handelte, sondern mit dem erhöhten Motion Loeb François

Ertrag aus den Altwohnungen die kaum mehr bezahlbaren Beteiligung des Bundes

Mieten der Neuwohnungen verbilligen wollte. an der Berner Flughafengesellschaft

Der Bundesrat wird daher gebeten, eine gesetzliche Regelung

Alpar AG

vorzuschlagen, welche mithelfen könnte, das grosse Gefalle

zwischen Alt- und Neuwohnungen etwas abzubauen, ohne Participation de la Confédération

dass dadurch soziale Härten entstehen und ohne dass der à l'Alpar

Vermieter überhöhte Gewinne einstreicht Eine solche Neure-

gelung wäre als Sofortmassnahme ein vertretbarer Schritt in

Richtung Marktmiete.

Die gleiche Zielrichtung verfolgt der Vorschlag, bei Mietzinsen

von Altwohnungen eine gegenüber Neuwohnungen höhere Wortlaut der Motion vom 26. September 1991

Mietzinsanpassung zu gestatten, sofern der Ertrag daraus als Der Bundesrat wird beauftragt, anlässlich der nächsten Kapi-

Rückstellung für den Unterhalt der Liegenschaft verwendet talerhöhung der Berner Flughafengesellschaft Alpar AG eine

wird. Dieser ist bei einer Altwohnung ohne Zweifel aufwendi- Beteiligung des Bundes am Aktienkapital im Umfange von

ger als bei einer neuen Liegenschaft Da aber der laufende Un- 3 Millionen Franken zu erwerben.

terhalt einer Liegenschaft keinen gesetzlichen Grund für eine

Mietpreiserhöhung darstellt, kann sich der Eigentümer veran- Texte afe la motion du 26 septembre 1991

lasst sehen, neben dem normalen Unterhalt wertvermehrende Le Conseil fédéral est chargé, à l'occasion de la prochaine

Investitionen vorzunehmen, die eine Mietzinsanpassung er- augmentation décapitai de la société Alpar-concessionnaire

lauben. «Sanfte» Renovationen werden durch das geltende de l'aéroport de Berne-Belp - de veiller à une prise de partici-

Mietrecht somit keineswegs begünstigt, und das Gefalle zwi- pation de la Confédération au capital-actions pour un montant

schen den Mietzinsen von Alt- und Neuwohnungen wird trotz de trois millions de francs.

unterschiedlichem Unterhaltsbedarf nicht gemildert Die vor-

geschlagene Massnahme hätte eine Verstetigung der Miet- Mitunterzeichner - Cosignataires: Dietrich, Frey Claude, Koh-

zinsanpassungen zur Folge, was auch im Interesse der Mieter ler, Rychen, Sager, Zölch (6)

sein muss, weil damit unerwünschte Mietpreissprünge verhin-

dert werden könnten. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Bundesrat wird daher eingeladen, auch für diesen Pro- Die Alpar AG ist Konzessionsnehmerin auf dem Flughafen

blemkreis die entsprechende gesetzliche Aenderung vorzu- Bern-Belp. Im Jahre 1986 wurde sie durch eine Kapitalerhö-

schlagen. hung aus den Kreisen der Berner Wirtschaft privatisiert Als

19. Juni 1992 N 1207 Motion Giezendanner

einziger konzessionierter Flughafen kommt sie ohne Subven- #ST# 92.3030

tionen durch die öffentliche Hand aus, da im Kanton und in der

Stadt Bern entsprechende Rechtsgrundlagen fehlen. Motion Giezendanner

Die Alpar AG hat in den vergangenen Jahren über 3 Millionen

Franken in die Erneuerung der technischen Anlagen des Flug- Privatisierung von

hafens investiert. Noch nicht ersetzt wurden die veralteten, in Stückguttransporten der SBB

keiner Weise mehr zweckdienlichen oder representativen Ge- (Cargo Domizil)

bäulichkeiten. Die Mehrheit von ihnen ist in leichter Holzbau-

Cargo Domicile. Privatisation

weise gefertigt und weist ein Alter von 40 bis 50 Jahren auf. Ins-

besondere der für den Eindruck auf ankommende Passagiere

wichtige Terminal besteht aus Baracken aus dem Zweiten

Weltkrieg.

Die Alpar AG beabsichtigt, in den nächsten Jahren die veralte-

ten Gebäulichkeiten durch zweckdienliche moderne Bauten Wortlaut der Motion vom 31. Januar 1992

zu ersetzen. Sie erwartet einen Investitionsrahmen von 18 Mil- Der Bundesrat wird eingeladen, den Bundesbeschluss über

lionen Franken. Voraussetzung dazu bildet eine Erhöhung den Leistungsauftrag an die SBB vom 9. Oktober 1986 zu än-

des Aktienkapitals von heute 3,065 Millionen Franken auf 8 bis dern. Der Stückgutverkehr (Cargo Domizil)-Artikel 2 Absatz 1

9 Millionen Franken. Kommt eine solche Kapitalerhöhung Buchstabe c-sei im Leistungsauftrag zu streichen. Der Stück-

nicht oder nur unvollständig zustande, so hat die Alpar AG er- gutverkehr der SBB sei vollumfänglich dem privaten Trans-

klärt, sie werde bloss technische Gebäulichkeiten erstellen portgewerbe zu übergeben. Das Transportgewerbe über-

und auf einen neuen Passagierterminal verzichten. Gerade nimmt die Verteilung der Stückgüter ohne jegliche Bundes-

aber der Passagiertrakt ist für das Image eines Flughafens und subvention.

des damit verbundenen Landes von entscheidender Bedeu-

tung. Denn die Flughafengebäude stellen den ersten Kontakt Texte de /a motion du 31 janvier 1992

eines anreisenden Gastes zu einem Land dar. Aus Kreisen des Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté fédéral du

diplomatischen Corps wurde denn auch immer wieder auf das 9 octobre 1986 fixant les principes du mandat des Chemins de

negative Image hingewiesen, welches die Berner Flughafen- fer fédéraux. Il conviendrait de supprimer le trafic de détail

bauten der Schweiz verpassen. (Cargo Domicile) mentionné à l'article 2,1 er alinéa, lettre c, de

Angesichts dieser Ausgangslage, des besonderen Interesses cet arrêté. L'ensemble du trafic de détail des CFF devrait être

der Eidgenossenschaft am Zustand des Berner Flughafens für confié à des entreprises de transport privées. Ces entreprises

Staatsbesuche, aber auch für normalen diplomatischen Rei- assureraient la distribution des marchandises de détail sans

severkehr - insbesondere in den kommenden Jahren, in de- bénéficier d'aucune subvention de la part de la Confédération.

nen durch die Integration Europas dieser Reiseverkehr we-

sentlich intensiviert werden wird - drängt sich eine Anwen- Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aregger, Aubry,

dung von Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes auf, welcher dem Berger, Bezzola, Binder, Bonny, Borer Roland, Borradori, Bor-

Bund die Kompetenz gibt, sich an Flughafengesellschaften zu toluzzi, Bührer Gerold, Cavadini Adriano, Chevallaz, Cincera,

beteiligen. Cotti, Daepp, Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fehr, Fi-

In der Annahme, dass auch die bernische Privatwirtschaft an scher-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Friderici

einer Aktienkapitalerhöhung mitmacht, kann mit einem Betrag Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giger, Gros Jean-Michel, Gysin,

von 3 Millionen Franken eine Beteiligung von etwa 33 Prozent Hess Otto, Jenni Peter, Kern, Leuba, Loeb François, Luder,

an der Flughafengesellschaft erworben werden. Damit wer- Mamie, Maspoli, Mauch Rolf, Maurer, Miesch, Moser, Mühle-

den die finanziellen Voraussetzungen zu einer modernen In- mann, Müller, Narbel, Neuenschwander, Oehler, Perey, Phili-

frastruktur auf dem Flughafen Bern-Belp gesetzt Mittelfristig pona, Pidoux, Poncet, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ry-

dürfte sich zudem die Investition wegen der zu erwartenden chen, Sandoz, Savary, Scherrer Jürg, Scherrer Werner,

Dividenden auch kommerziell bezahlt machen. Scheurer Rémy, Schmied Walter, Schwab, Seiler Hanspeter,

Spoerry, Stamm Luzi, Steinegger, Steinemann, Stucky,

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Tschuppert Karl, Vetterli, Wittenwiler, Wyss, Zölch, Zwahlen

vom 13. Mai 1992 (72)

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 13 mai 1992 Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Frage einer allfälligen Beteiligung des Bundes an einem Bekanntlich resultiert aus dem Stückguttransport der SBB

Flughafen bedarf eingehender Abklärungen. Es sind dabei (Cargo Domizil) ein grosser Betriebsverlust Stückgut ist nicht

nicht nur rechtliche und finanzielle, sondern auch politische prädestiniert als Fracht der Bahn.

und praktische Aspekte zu prüfen. Auch muss die präjudizielle Da in der Schweiz bereits per LKW erfolgreich Stückverteilung

Wirkung eines solchen Entscheides bedacht werden. betrieben wird (zu kostendeckenden Preisen), kann dieser de-

Die vom Motionär angeführte Begründung vermag auf den er- fizitäre Bereich von der Bahn an das private Transportgewerbe

sten Blick eine Bundesbeteiligung jedenfalls nicht so ohne abgetreten werden. Die Verteilung für unsere Volkswirtschaft

weiteres zu rechtfertigen, auch wenn es dabei um den Flug- bleibt gewährleistet

platz der Bundesstadt geht Für die SBB wird eine grosse Verlustquelle eliminiert, zudem

kann die freiwerdende Kapazität z. B. für den zukunftsträchti-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates gen Kombiverkehr genutzt werden. (Man denke an die er-

Déclaration écrite du Conseil fédéral höhte Schienen- und Lokomotivkapazität).

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Die Güterschuppen und Lagerhäuser können gewinnbrin-

deln. gend vermietet werden.

Da bereits heute der grösste Teil von Cargo Domizil über die

Präsident: Der Vorstoss wird von Frau Bär, Frau Bäumlin und Strasse abgewickelt wird, entsteht kein ökologischer Nachteil.

Herrn Vollmer bekämpft Die Diskussion wird verschoben. Im Gegenteil, es werden weniger Kleinlastwagen auf der

Strasse verkehren. Die heute verkehrenden Stückgut-LKW

Verschoben - Renvoyé werden besser ausgelastet sein.

SBB-Personal könnte teilweise von den SBB durch die priva-

ten Unternehmungen übernommen werden.

Der moderne Kombiverkehr könnte durch die neuen, nach

marktwirtschaftlichen Grundsätzen geführten privatwirtschaft-

lichen Transportunternehmungen auch für längere Distanzen

in der Schweiz genutzt werden.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Loeb François Beteiligung des Bundes an der Berner Flughafengesellschaft Alpar

AG

Motion Loeb François Participation de la Confédération à l'Alpar

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3319

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1206-1207

Page

Pagina

Ref. No 20 021 283

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.