Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3300 KI-generiert

UBI Oversight of Political Advertising in Entertainment Broadcasts

Geschäftsnummer VPB 91-3300
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of political advertising within entertainment broadcasts and the division of oversight responsibilities. The court reasoned that the Independent Complaints Authority for Radio and Television (UBI) is responsible for programming oversight, including advertising, while the relevant department handles operational and financial oversight. This division, although criticized, was accepted within the framework of broadcasting law. The court acknowledged the concern that political propaganda could be disguised as advertising but affirmed that the UBI is the primary body for addressing such issues, while also noting the department's ability to file complaints with the UBI.

Legislator-Regeste

KI-generiert

UBI Oversight of Political Advertising in Entertainment Broadcasts: staatspolitischer Bedeutung ist. Es ist immer wieder auffällig, Verbesserungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will.

Schlagwörter

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politische Propaganda politische Verantwortung Medienrecht Senderecht unlautere Werbung Werbedienstleistungen
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Volltext

Interpellation Loeb François 284 N 3 mars 1992

den, dass man auch Spielfilme und Sendungen des Fernse- wollen, oder Sie haben es vielleicht schon zur Kenntnis ge-

hens mit Werbung unterbrechen dürfe, wenn sie eine gewisse nommen, aber Sie kritisieren es; Sie können es in den Proto-

Länge haben. kollen der Debatte über das Radio- und Fernsehgesetz nach-

Vielleicht haben einige Ratskolleginnen und Ratskollegen, die lesen -, dass diese Aufgabenteilung nun einmal besteht Die

damals für die Unterbrecherwerbung gestimmt haben, gar Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen,

nicht daran gedacht, dass dann Coca-Cola- und Waschmittel- die bekannte UBI, ist für die Programmaufsicht verantwortlich.

reklamen zwischen die Filme kommen. Vielleicht rechneten Werbesendungen sind grundsätzlich Bestandteil dieses Pro-

sie damit, dass sie Sendungen mit politischer Information, mit grammes. Demgegenüber nimmt mein Departement die Be-

Grossbankenbelehrungen oder vielleicht mit Porträts von Re- triebs- und Finanzaufsicht wahr. Wir haben hier also diese Auf-

gierungsratskandidaten zwischen den Filmen präsentiert er- gabenteilung, die Sie kritisieren, die aber in der Zwischenzeit,

halten. Das wäre noch eine staatsbürgerliche Absicht gewe- seit der Eingabe Ihrer Interpellation und dem heutigen Tag,

sen. Ich glaube aber nicht, dass man daran dachte. von der Kommission und von Ihrem Rat im Rahmen des Ra-

Ich bin der Auffassung, dass die Problematik der politischen dio- und Fernsehgesetzes akzeptiert wurde. Sie kennen die

Sendungen im Rahmen von Werbeblöcken von grösster Modifikationen, die Anpassungen und möglicherweise die

staatspolitischer Bedeutung ist. Es ist immer wieder auffällig, Verbesserungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will.

wie im Vorfeld wichtiger Volksabstimmungen am Fernsehen in Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass sich diese Teilung

Werbesendungen kaschierte politische Information verbreitet mit den im Gesetz vorgesehenen Anpassungen jetzt bewährt

wird. Erinnern wir uns an die seinerzeitige millionenschwere hat und sich hoffentlich auch in Zukunft bewähren wird. Ich

Kampagne der Banken im Vorfeld der Banken-Initiative. Das weiss nicht, was Sie sagen würden, wenn mein Departement

hat auch das Bundesgericht beschäftigt. Der Entscheid des gewisse Spots von der anderen Seite - einer Seite, die Ihnen

Bundesgerichtes war damals alles andere als eindeutig. vielleicht nähersteht; das gibt es bekanntlich auch - kritisieren

Auf die Beschwerde wurde zwar nicht eingetreten, weil offen- würde. Deshalb haben wir dies, weil es Bestandteil des Pro-

bar das Interesse der Beschwerdeführer nach der Volksab- grammes ist, der UBI überlassen. Wir werden die Sache aber

stimmung dahingefallen ist Aber das Bundesgericht hat trotz- genau anschauen. Grundsätzlich hat auch das Departement

dem einige Grundsatzüberlegungen geäussert und klarge- die Möglichkeit, bei der UBI eine Beschwerde einzureichen.

macht, dass auch mit der Existenz der Unabhängigen Be- Das ist aber eine Gratwanderung.

schwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) das zustän-

dige Departement nicht völlig von der Aufsicht über die Einhal- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

tung der Werbevorschriften entlastet werden kann. Genau hier tes teilweise befriedigt.

scheint mir der wichtige Punkt der politischen Verantwortlich-

keit des Bundesrates und des Departementes zu liegen.

Seither haben wir in unzähligen Werbesendungen einmal

mehr Wiederauflagen von politischer Propaganda erlebt. Erin-

nern wir uns an die grossangelegte Kampagne im Rahmen #ST# 91.3300

von Werbesendungen des Verbandes Schweizerischer Elek-

trizitätswerke, gut plaziert im Vorfeld der Atom-Abstimmun- Interpellation Loeb François

gen. Denken wir aber auch an die vor noch nicht langer Zeit

geführten Kampagnen der Grossbanken im Zusammenhang Sparmassnahmen

mit den Hypothekarzinserhöhungen, als es für die Banken of- bei DRS2/Espace2/Rete2

fenbar wichtig war, dem Schweizervolk eine eigene Informa- DRS2/Espace2 Rete2.

tion über die Zusammenhänge der Hypothekarzinserhöhun- Mesures d'économie

gen und ihren zunehmenden Gewinnen zu bieten.

Ich hoffe, wir können alle in einem Punkt zustimmen: Durch Diskussion - Discussion

die Entwicklung, dass Werbesendungen kaschiert immer

mehr zu politischer Propaganda missbraucht werden - auch Siehe Jahrgang 1991, Seite 2526 - Voir année 1991, page 2526

wenn man nicht direkt eine Parole damit verbreitet, sondern

entsprechende Hintergrundinformation vermittelt -, werden

die Spiesse der verschiedenen Interessengruppen, der ver-

schiedenen politischen Anliegen in diesem Lande, die heute

schon sehr ungleich lang sind, noch ungleicher. Hier wäre es Loeb François: Im September 1991 haben 30000 Bürgerin-

vordringlich, dass das Departement, die Aufsichtsbehörde, nen und Bürger eine Petition eingereicht, in der sie ihrer Sorge

die entsprechende politische Verantwortung wahrnimmt über die Frage der zweiten Senderketten des Radios Aus-

Ich kann mich deshalb mit der Antwort des Bundesrates vor al- druck geben. Die zweiten Senderketten DRS2, Rete2 und

lem in einem Punkt nicht einverstanden erklären, wenn der Espace2 haben eine sehr grosse Aufgabe in der Schweiz. Sie

Bundesrat in seiner Antwort auf dieser scharfen Zuständig- haben nämlich die Aufgabe, Kultur zu verbreiten; sie haben

keitstrennung zwischen der UBI und dem Departement be- ein sehr treues Stammpublikum; sie erfüllen aber auch eine

harrt. Es wäre eine Ueberlegung wert, ob nicht das Departe- Aufgabe im Ausland, indem sie Schweizer Kultur verbreiten

ment selber beim Vorkommen solcher Verletzungen der Wer- und aufzeigen können, welch kulturell reiches Leben in unse-

beordnungen bei der UBI dafür sorgen sollte, dass diese Ent- rem Land mit seinen vier Kulturen stattfindet

wicklung gestoppt wird. Es handelt sich um eine staatspoli- Sie haben mir, Herr Bundesrat, eine Antwort gegeben, von der

tisch eminent wichtige Frage. ich nur teilweise befriedigt bin. Das Radio muss sich ganz be-

Ich bitte den Bundesrat, sein Augenmerk in Zukunft vermehrt wusst sein, dass hier eine sehr grosse Verantwortung besteht,

auf diesen Missbrauch der politischen Propaganda in Werbe- eine sehr grosse Verantwortung in Richtung Kultur. Ich plä-

sendungen zu richten. diere nicht dafür, dass nun gross Mittel aufgestockt werden,

ich plädiere nur dafür, dass beim Kulturradio nicht mehr ge-

Bundesrat Ogi: Es würde wohl wenig nützen, wenn ich nun spart wird als bei anderen Senderketten. Warum?

versuchen würde, Herrn Vollmer zufriedenzustellen; das wird Sie können nicht einfach auf den Knopf drücken, um die Kul-

nicht möglich sein. Seine Interpellation datiert aus dem Jahre turleistungen wiederaufzubauen, wenn ein Orchester ver-

1990. Ich nehme an, er hat nur die Negativliste präsentiert. Es schwunden ist: Ein Orchestre de la Suisse romande, das sehr

gibt auch einiges, das vielleicht positiv erwähnt werden sollte. viel im Radio produziert, oder ein Radio-Sinfonieorchester

Damit meine ich auch das, was ich bereits zu Herrn Reimann könnte man nicht von heute auf morgen aufbauen. Es würde

Maximilian gesagt habe. dafür eine gewisse Zeit brauchen. Jede Sparmassnahme, die

Ich möchte noch etwas hinzufügen, Herr Vollmer. Bei der Be- wir hier treffen, hat Auswirkungen in die Zukunft, Herr Bundes-

urteilung der ausgestrahlten Werbesendungen ist grundsätz- rat, und wir sollten schauen, dass wir diese Zukunft auch be-

lich zu beachten - was Sie, glaube ich, nicht ganz begreifen denken; ich bitte Sie, dafür zu sorgen.

3. März 1992 N 285 Interpellation Loeb François

Ich weiss, die SRG ist unabhängig und kann selber bestim- Bundesrat Ogi: Herr Loeb François hat im Interpellationstext

men. Ich bitte Sie aber, dafürzu sorgen, dass der Verfassungs- sieben Fragen gestellt und sieben Antworten bekommen.

auftrag, die Kulturverbreitung, eingehalten wird und dass bei Auch er ist von unserer Antwort nicht ganz befriedigt, aber viel-

den zweiten Senderketten nicht übermässig gespart wird. Die leicht wird er am Schluss teilweise befriedigt sein, nicht zuletzt,

Auswirkungen wären verheerend. weil er jetzt auch das Votum von Herrn Steiger gehört hat

DerBundesratistsichder Bedeutung der Radioprogramme der

SRG für die nationale Identifikation und auch für die Förderung

Steiger: Es kommt mir zwar sehr ungelegen, dass die Debatte kultureller werte sehr bewusst. Gerade die zweiten Programme

über DRS2 ausgerechnet in dieser Stunde stattfinden muss, der SRG spielen dabei eine sehr wichtige Rolle. Es ist aber nicht

nachdem ich heute morgen in den Programmhinweisen der zu beschönigen, dass die SRG - ich habe das bereits bei den

«NZZ» gesehen habe, dass ich eigentlich um 11 Uhr lieber mit vorangehenden Interpellationen gesagt - sparen muss. Da-

dem Kopfhörer an die Sonne gegangen wäre und dort unse- von, Herr Loeb, sind alle Programmbereiche betroffen.

ren Kollegen Jean Ziegler im «Reflexe-Thema» bei DRS2 zum Nach Auskunft der SRG treffen die Sparmassnahmen - das ist

Thema «Marx, wir brauchen dich» gehört hätte. Es ist ein Plä- zuzugeben, und das passt Ihnen nicht-die zweiten Radiopro-

doyer des engagierten Genfer Soziologen Jean Ziegler - so gramme stärker als die ändern Programme. Hier muss man

der Programmhinweis. Aber ich kann das heute abend in der der SRG aber zugestehen, dass sie Prioritäten setzen kann.

Wiederholung hören. Herr Steiger hat es gesagt: Sie muss in dieser Finanzlage Prio-

Vielleicht hätte ich das nicht sagen sollen; wenn nämlich Herr ritäten setzen, und sie muss über den Einsatz der finanziellen

Reimann Maximilian das dann auch hört, hat er wieder eine Mittel entscheiden dürfen.

Bestätigung für seine These der linken Programm-Macher bei Es scheint mir deshalb verständlich zu sein, dass dabei auch -

der SRG, und dann gibt es wieder einen Vorstoss. ich sage das gern an Ihre Adresse, Herr Loeb - Ueberlegun-

Nun aber zur Sache. Ich finde Ziffer 1 der Antwort des Bundes- gen bezüglich Verhältnis zwischen Kosten und Hörerreich-

rates erfreulich positiv. Ich kann das voll unterschreiben: «Der weiten miteinbezogen werden müssen - etwas, das Sie in Ih-

Bundesrat ist sich der Wichtigkeit der Radioprogramme - und rer Unternehmung auf einem anderen Gebiet tagtäglich auch

insbesondere der Programme der zweiten Senderketten -für tun müssen. Das sollten Sie, Herr Loeb, auch der SRG zu-

die nationale Identifikation und die Förderung kultureller gestehen.

Werte bewusst. » Gut so. Die Gefahr, dass die Schweiz die Möglichkeit zur Darstellung

Nun ist der finanzielle Abbau eine Sache. Hier kann der Bun- ihrer Kulturleistungen und ihrer kulturellen Eigenart im Aus-

desrat dann auch in der Antwort formal korrekt darauf verwei- land verlieren könnte, ist nicht ganz von der Hand zu weisen,

sen, dass allein die SRG entscheide, wo sie kürze, wenn zu wenn ich die ganz grosse Entwicklung in diesem Bereich im

kürzen sei. Das ist richtig, wobei ebenso klar ist, dass die Poli- Ausland etwas näher betrachte. Hier ist ein ungemeiner Kon-

tik und der Bundesrat hier den Rahmen setzen und die Rich- kurrenzkampf im Gange. Wir müssen alles tun, damit die

tung des Kürzens sehr stark mitbestimmen. Zum Glück ist es Schweiz beispielsweise mit ihren Programmmen von Radio In-

gerade dem DRS2-Team gut gelungen, den erfolgten finan- ternational und in den verschiedenen internationalen Gemein-

ziellen Abbau auf eine initiative Art zu nutzen, sich auch Unter- schaftsprogrammen, an denen sich die SRG beteiligt - ich

stützung in der Oeffentlichkeit aus dieser Situation heraus denke an TV5 und an 3Sat usw. -, ihren Auftrag weiterhin erfül-

zu erarbeiten; ich würde sagen, dass heute das Kulturpro- len kann.

gramm - in der deutschsprachigen Schweiz kann ich dies be- Mit dem neuen Kulturförderungsartikel der Bundesverfas-

urteilen - beim Publikum eher mehr Rückhalt hat als vor die- sung, Artikel 27septies (neu), soll die Basis für die Unterstüt-

sen Abbauschritten. zung der kulturellen Produktionen weiter geschaffen werden,

Die Gefahr ist natürlich, dass dieser Effort, der jetzt investiert ist und er dürfte möglicherweise auch die Grundlage für eine Un-

und bei dem sehr viele wirklich letzte Reserven gebraucht wer- terstützung des Radio-Sinfonieorchesters bieten.

den, nicht ewig so weiterzuführen ist; es besteht die Gefahr, Herr Loeb, ich kann Ihnen sagen, dass mit dem Inkrafttreten

dass - wenn die finanzielle Situation so schlecht bleibt oder des neuen Radio- und Fernsehgesetzes auch das Sponsoring

noch schlechter wird - irgendwo ein Ausbluten beginnt, das erlaubt sein wird - etwas, wovon Herr Vollmer dann vielleicht

schwere Folgen hätte. nicht begeistert sein wird. Aber das würde ganz in Ihrer Spur

Nun ist aber, wie gesagt, der finanzielle Aspekt nur ein Aspekt liegen, wenn ich Ihnen recht zugehört habe.

Es gibt, Herr Ogi, bereits eine neue Gefährdung für das Kultur- Diesbezüglich möchte ich Herrn Steiger sagen: Wenn er jetzt

radio in der Schweiz, und für diese Gefährdung trägt das die UKW-Versorgung anspricht, so hat er an und für sich das

EVED die Verantwortung, und zwar voll und ganz. Problem richtig erkannt. Das ist richtig. Aber hier geht es um

Mit der Neuordnung der UKW-Versorgung wird ein Modell für Frequenzen. Sie, Herr Steiger, als Mitglied der SRG wissen,

die Schweiz zur Diskussion gestellt, das die Kulturprogramme dass die Frequenzen nicht ein beliebig verfügbares Gut dar-

zum Teil ganz aus dem freien Angebot verdrängt. In weiten Tei- stellen. Diese Frequenzen wachsen weder an den Bäumen,

len der Deutschschweiz und der Romandie wären, nach einer noch kann man sie pflanzen. Diese Frequenzen sind be-

Variante der Vorschläge, die Sie in die Vernehmlassung gege- schränkt vorhanden. Hier geht es jetzt darum, Prioritäten zu

ben haben, zweite und dritte Programme nicht mehr frei emp- setzen.

fangbar. Die Möglichkeit - auf die dann verwiesen wird -, Im Radio- und Fernsehgesetz hat man die Prioritäten so ge-

diese Programme über Kabel zu empfangen, ist kein echter setzt, dass die privaten Lokalradios in Zukunft existieren sol-

Ersatz. Erstens ist diese Möglichkeit nicht überall vorhanden, len. Also muss man ihnen auch Frequenzen geben, und das

und zweitens entspricht sie in keiner Weise der modernen Ra- will nicht heissen, dass hier die SRG benachteiligt wird. Im üb-

dionutzung, wie sie heute gepflegt wird, z. B. im Auto oder mit rigen haben Sie, Herr Steiger, korrekt von zwei Varianten ge-

anderen mobilen Empfängern. sprochen. Die für die SRG schlechtere haben sie erwähnt, die

Wenn Sie Ziffer 1 Ihrer Antwort ernst meinen, Herr Ogi, näm- gute haben Sie nicht erwähnt. Es gibt eine, die in diesem Sinne

lich die Wichtigkeit der Radioprogramme, insbesondere der andere Prioritäten setzt, andere Möglichkeiten ergibt. Aber ge-

Programme der zweiten Senderketten, dann darf ein solches nerell kann ich sagen: Das Radio ist besser geworden. Das

Modell nicht ernsthaft zur Diskussion stehen. Ich hoffe, dass Radio ist nicht zuletzt besser geworden, weil es Konkurrenz er-

keine solchen Entscheide fallen werden. halten hat. Die Konkurrenz durch die Lokalradios hat der SRG

Aehnlich unbefriedigend wie das, was jetzt mit der U KW-Ver- gut getan und zu einem besseren Programm und zu einer bes-

sorgung diskutiert wird, ist übrigens mit Blick auf DRS2 die Re- seren Qualität geführt.

gelung beim neuen Angebot des Digit-Radios, das die PTTseit Sie sehen aus dieser Diskussion: Die einen freuen sich an der

einiger Zeit offerieren. In diesem Angebot, das eine ausge- heutigen Situation, die anderen kritisieren sie. Diese Gratwan-

zeichnete Empfangsqualität bietet, ist ausgerechnet das Klas- derung fortzuführen ist der Bundesrat bereit. Ich glaube, mit

sik- und Kulturprogramm nicht dabei. dem neuen Radio- und Fernsehgesetz werden sich einige Be-

Auch das wäre zu korrigieren, wenn Sie eine Förderung des reiche verbessern.

Kultursenders wünschen. Ich bitte Sie, diese Anstrengungen zu unterstützen.

Interpellation Reimann Maximilian 286 3 mars 1992

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- «Die (Des-)informanten» révèle deux détails d'une manière qui

tes teilweise befriedigt. n'est guère compatible avec la conformité aux règles de la pro-

fession de journaliste que prescrit la concession. C'est ainsi

que des interlocuteurs de la SSR - parfois masqués - se sont

attribué des fonctions qu'ils n'avaient jamais eues. Ils ont été

qualifiés dans le rapport d'«escrocs de l'information», de «tê-

#ST# 91.3375 tes brûlées» ou d'«illuminés», tandis que d'autres ont renié

leurs propos.

Interpellation Reimann Maximilian Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan-

Cornu-Berichtzu P-26. tes:

Desinformation durch SRG-Sendungen 1. Est-il d'avis que des émissions recourant à des sources

aussi peu crédibles sont encore compatibles avec le mandat

Rapport Cornu sur la P-26. défini à l'article 4 de la concession de la SSR?

Désinformation de la part de la TV 2. En tant qu'autorité concédante, entend-il redéfinir ce man-

dat lors du renouvellement de la concesion le 1 er janvier 1993,

de manière à imposer un devoir de vigilance particulièrement

strict lorsque la SSR, qui jouit d'un monopole dans le domaine

audiovisuel, aborde des thèmes particulièrement brûlants?

Wortlaut der Interpellation vom 4. Oktober 1991 3. Est-il disposé à user de son influence auprès de la SSR pour

Im Vorfeld der Einsetzung einer PUK EMD und während der qu'elle rectifie les informations incorrectes qu'elle a diffusées

laufenden Untersuchung haben sich die SRG und insbeson- en relation avec la CEP DMF et la P-26?

dere das Fernsehen DRS mit Informationen an die Oeffentlich- 4. Quelles possibilités envisage-t-il pour que le public induit en

keit gewandt, die im Cornu-Bericht ein Nachspiel gefunden erreur par de tels cas de désinformation, mais qui ne s'en

haben. Der vom Neuenburger Untersuchungsrichter Pierre aperçoit qu'après l'échénce du délai de 30 jours, puisse re-

Cornu im Auftrag des Bundesrates erstattete Schlussbericht courir auprès de l'autorité indépendante?

über die Auslandbeziehungen von P-26 hat nämlich, gemäss 5. Les personnes démasquées comme «désinformateurs» par

der am 19. September 1991 der Oeffentlichkeit präsentierten le rapport Cornu ont-elles fait l'objet d'enquêtes pénales?

Kurzfassung, beträchtliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der 6. Le «désinformateur» mentionné sous le nom de code «Ra-

von der SRG beigezogenen Informanten zutage gefördert zin» dans le rapport Cornu et qui est apparu masqué dans une

Im Kapitel «Die (Des-)informanten» sind Einzelheiten aufge- émission de «10 vor 10» comme prétendu général de brigade

deckt worden, die kaum mit den konzessionsrechtlich gefor- de la CIA est-il connu du Conseil fédéral? Le rapport, classé

derten «anerkannten Regeln der journalistischen Berufsaus- secret, contient-il des détails sur cette individu douteux, ou

übung» in Einklang zu bringen sind. So legten sich -zum Teil considère-t-il que ce personnage a été fabriqué de toutes piè-

maskierte - SRG-Interviewpartner Funktionen zu, die sie nie ces? Le Conseil fédéral entend-il faire élucider le cas «Razin»

innegehabt hatten, wurden vom Bericht als «Nachrichten- au sein de la SSR?

schwindler», «Wirrkopf» oder «Phantast» bezeichnet oder wi-

derriefen im nachhinein früher abgegebene Erklärungen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Aubry, Auer, Ber-

In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an: ger, Bezzola, Blocher, Bonny, Bühler Simeon, Burckhardt,

1. Ist der Bundesrat der Meinung, Sendungen mit derart frag- Cincera, Dreher, Eppenberger Susi, Feigenwinter, Fischer-

würdigen Informanten seien mit dem in Artikel .4 der SRG-Kon- Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Früh, Giger, Graf,

zession statuierten Programmauftrag noch vereinbar? Gysin, Hess Otto, Hösli, Houmard, Jeanneret, Loretan, Luder,

2. Ist der Bundesrat als Konzessionsbehörde willens, in der Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Oehler, Portmann, Reich-

auf den 1. Januar 1993 zu erneuernden SRG-Konzession den ling, Ruf, Rüttimann, Rychen, Sager, Scherrer Jürg, Schwab,

Programmauftrag neu so zu definieren, dass ein Monopolme- Seiler Hanspeter, Spalti, Steffen, Stucky, Tschuppert, Weber-

dium bei besonders brisanten Themen einer erhöhten journa- Schwyz, Widmer, Wyss Paul, Wyss William, Zwingli (47)

listischen Sorgfaltspflicht untersteht?

3. Ist der Bundesrat bereit, bei der SRG darauf hinzuwirken, Schriftliche Begründung-Développement par écrit

dass sie ihre im Zusammenhang mit der PUK EMD und P-26 Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

ausgestrahlten Desinformationen berichtigt? eine schriftliche Antwort.

4. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, damit sich die ir-

regeführte Oeffentlichkeit in Fällen, wo journalistische Fehllei- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

stungen erst nach Ablauf der 30tägigen Beschwerdefrist als vom 22. Januar 1992

solche erkennbar sind, doch noch mit einer Konzessionsbe- Rapport écrit du Conseil fédéral

schwerde an die UBI wenden kann? du 22 janvier 1992

5. Sind gegen die durch den Cornu-Bericht als «Desinforman- 1. Eine sorgfältige Lektüre der Kurzfassung des Berichtes

ten» entlarvten Personen Strafuntersuchungen eingeleitet Cornu, die am 19. September 1991 veröffentlicht wurde, zeigt,

worden? dass die SRG darin nicht erwähnt wird. Im Kapitel «Die (Des-)

6. Ist die Identität des im Cornu-Bericht unter dem Decknamen Informanten» werden gewisse Personen genannt, die der

«Razin» erwähnten und in einem «10 vor 10»-Bericht als an- schweizerischen und ausländischen Presse diverse Erklärun-

geblicher ClA-Brigadegeneral maskiert vorgeführten «Desin- gen zum Thema abgaben. Die einzelnen Titel werden indes-

formanten» dem Bundesrat bekannt? Enthält der als geheim sen nicht namentlich aufgeführt. Anderseits weist die General-

klassierte Cornu-Originalbericht Einzelheiten über diese zwie- direktion der SRG darauf hin, dass keiner ihrer Mitarbeiter im

lichtige Person, oder ist davon auszugehen, es handle sich bei Rahmen der richterlichen Untersuchung einvernommen

ihr um eine reine Erfindung? Ist der Bundesrat gewillt, den wurde.

«Fall Razin» bei der SRG restlos aufzuklären? Es ist daran zu erinnern, dass die Bundesverfassung (Art. 55-

bis Abs. 3) die Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen so-

Texte de l'interpellation du 4 octobre 1991 wie die Autonomie in der Programmgestaltung gewährleistet

Avant la constitution de la CEP DMF et pendant l'enquête, la Der Bundesrat darf deshalb in diesem Bereich keinen Einfluss

SSR, et plus particulièrement la télévision alémanique DRS, ausüben; es ist auch nicht an ihm, die Glaubwürdigkeit der

ont diffusé des informations dont il a été fait état dans le rap- Quellen, auf die sich die Sendungen stützen, zu kontrollieren.

port Cornu. Le rapport final sur les relations étrangères de la Für die Programmaufsicht ist bekanntlich die Unabhängige

P-26, rédigé par le juge d'instruction neuchâtelois Pierre Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gemäss

Cornu sur mandat du Conseil fédéral, a émis des doutes sur la Bundesbeschluss vom 7. Oktober 1983 (SR 784.45) zustän-

crédibilité des sources de la SSR qui sont à l'origine de la pré- dig. Diese Instanz hat in mehreren Fällen die Sorgfaltspflich-

sentation abrégée du 19 septembre 1991. Le chapitre intitulé ten, die von den Verantwortlichen bei der Realisierung einer

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Loeb François Sparmassnahmen bei DRS2/Espace2/Rete2

Interpellation Loeb DRS2/Espace2 Rete2. Mesures d'économie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3300

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.03.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 284-286

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Ref. No 20 020 978

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