Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3294 KI-generiert

Animal Experimentation for Paralysis Therapies

Geschäftsnummer VPB 91-3294
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation questions the necessity and usefulness of ongoing experiments on monkeys at a brain research institute, arguing that while claimed to be the basis for therapies for paralyzed patients, practicing physicians find them practically worthless and that funds could be better allocated to proven therapies. The government responded that the experiments are part of foundational research, approved by cantonal authorities and the national research council, and that existing laws and oversight mechanisms are sufficient to ensure animal welfare and proper research.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 13 Absatz, Art. 13 al. 2 LPA, modifiée en 1991, Art. 13 Abs. 2 TSchG, Revision 1991; Animal Experimentation for Paralysis Therapies: The government responded that the experiments are part of foundational research, approved by cantonal authorities and the national research council, and that existing laws and oversight mechanisms are sufficient to ensure animal welfare and proper research.

Schlagwörter

KI-generiert
Versuch am Menschen Forschungsförderung Humanarzneimittel psychiatrische Beweismittel Schädel-Hirn-Trauma therapeutische Massnahmen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 13 Absatz
Art. 13 al. 2 LPA, modifiée en 1991
Cited in the interpellation's requests to ban experiments and to instruct cantonal authorities to examine admissible experiments.
Art. 13 Abs. 2 TSchG, Revision 1991
Cited in the interpellation's requests to ban experiments and to instruct cantonal authorities to examine admissible experiments.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 13 al. 2 LPA, modifiée en 1991

Cited in the interpellation's requests to ban experiments and to instruct cantonal authorities to examine admissible experiments.

Art. 13 Abs. 2 TSchG, Revision 1991

Cited in the interpellation's requests to ban experiments and to instruct cantonal authorities to examine admissible experiments.

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Volltext

Interpellation Weder Hansjürg 1252 N 19 juin 1992

par les difficultés conjoncturelles, se dégrader encore, il envi- D'autre part, l'argent manque pour développer certaines thé-

sagera des mesures ciblées et proposera au Parlement les rapies dont la valeur est reconnue (par exemple la méthode

crédits supplémentaires nécessaires à leurfinancement Bobath).

Je demande au Conseil fédéral s'il est prêt:

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- - à interdire les expériences faites sur les singes au Hirnfor-

tes nicht befriedigt und beantragt Diskussion. schungsinstitut (en vertu de l'art 13, al. 2, LPA, modifiée en

1991);

Abstimmung - Vote - à veiller à ce que les fonds publics (Fond national) soient

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit employés de manière optimale au profit des patients au lieu

Dagegen Minderheit d'être gaspillés pour des expériences sur les animaux, qui

n'ont aucune chance d'aboutir;

Verschoben - Renvoyé - à intimer aux autorités cantonales compétentes d'examiner

quelles expériences sont admissibles (art 13 al. 2, LPA, modi-

fiée en 1991);

- à mettre en place une commission chargée d'étudier l'utilité

#ST# 91.3294 pour la pratique de l'expérimentation animale dans la recher-

che fondamentale, de la confronter à d'autres méthodes de re-

Interpellation Weder Hansjürg cherche et de thérapie et de l'évaluer. Cette commission de-

vrait inclure des praticiens et des spécialistes de l'éthique so-

Unnötige Affenversuche ciale.

Expérimentation sur les singes.

Inutilité notoire Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär,

Bäumlin Ursula, Brügger, Danuser, Diener, Dünki, Fankhau-

ser, Grendelmeier, Günter, Hafner Rudolf, Hafner Ursula,

Jeanprêtre, Kühn, Leutenegger Oberholzer, Longet, Meier-

Glattfelden, Meier Samuel, Pitteloud, Ruffy, Schmid, Stocker,

Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1991 Thür, Ulrich, Wiederkehr, Zwygart (27)

Der «Tages-Anzeiger» veröffentlichte am 15. Juli 1991 einen

Bericht über Affenversuche am Hirnforschungsinstitut in Zü- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

rich. Diese Versuche, die schon seit 20 Jahren laufen und vom In seiner Botschaft zur Initiative «Weg vom Tierversuch» des

Nationalfonds regelmässig unterstützt werden, dienen der Schweizer Tierschutzverbandes (STS) hat der Bundesrat ver-

hirnphysiologischen Erforschung der Fingermotorik. Nach sichert, dass die geltende Gesetzgebung grundsätzlich die er-

der Meinung der beteiligten Forscher und Forscherinnen bil- forderlichen Mittel enthalte, um Tierversuche, die nicht wirklich

den sie die Grundlage für eine erfolgreiche Therapie bei ge- nötig seien, zu verhindern. Er hat auch bekräftigt, dass die

lähmten Patienten. Kantone über grossie Erfahrung bei der Beurteilung und Be-

Nach übereinstimmendem Urteil von praktizierenden Aerzten willigung von Tierversuchen verfügten.

sind diese Experimente für die Praxis aber völlig wertlos. Wie Die Versuche am Hirnforschungsinstitut in Zürich geben aber

auch die leitende Wissenschafterin im Hirnforschungsinstitut erneut zu berechtigten Zweifeln an diesen Aussagen Anlass.

zugibt, haben sie bis jetzt noch keine verwertbaren Resultate Nach Artikel 13 Absatz 1 TSchG sind Tierversuche, die dem

erbracht Diese Tatsache ist auch dem Forschungsrat des Na- Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in schwere

tionalfonds bekannt, trotzdem werden die Versuche weiterhin Angst versetzen oder sein Allgemeinbefinden erheblich be-

unterstützt einträchtigen können, auf das unerlässliche Mass zu be-

Andererseits fehlt es an Geld, um erfolgreiche Therapieverfah- schränken.

ren mit Patienten (z. B. Bobath-Methode) weiter zu entwickeln. Artikel 13 Absatz 2 TSchG verpflichtet den Bundesrat, die Kri-

Ich frage den Bundesrat an, ob er gewillt ist, terien für das unerlässliche Mass zu bestimmen. Er kann be-

-den Affenversuch am Hirnforschungsinstitut zu verbieten stimmte Versuchszwecke als unzulässig erklären (Revision

(gemässArt 13Abs. 2TSchG, Revision 1991); vom März 1991).

- dafür zu sorgen, dass öffentliche Gelder (Nationalfonds) op- Die Affenexperimente am Hirnforschungsinstitut beweisen nur

timal zum Nutzen der Patienten eingesetzt werden, anstatt sie allzu deutlich, dass solche Klärungen dringend notwendig

in aussichtslosen Tierversuchen zu verschleudern; sind, wenn ein verantwortungsvoller Umgang mit Versuchstie-

- die kantonalen Bewilligungsbehörden anzuweisen, Tierver- ren (und Forschungsgeldern) erwirkt werden soll.

suche auf ihre Unerlässlichkeit hin zu überprüfen (Art 13 Die medizinische Forschung steht im Dienste des kranken

Abs. 2TSchG, Revision 1991); Menschen. Sie hat die Aufgabe, Untersuchungsmethoden

-eine Kommission einzusetzen, um Tierversuche in der und Therapieverfahren zu fördern und zu unterstützen, die

Grundlagenforschung generell auf ihre Praxistauglichkeit hin dem Patienten in optimaler Weise dienen. Diesem allgemein

zu untersuchen, mit anderen Forschungs- und Therapieme- anerkannten Grundsatz müsste bei der Vergabe öffentlicher

thoden zu vergleichen und zu werten. Der Kommission sollten Mittel oberste Priorität zukommen. Die herrschende Praxis be-

auch praktizierende Aerzte und Sozialethiker angehören. weist, dass dies nicht der Fall ist Die Prioritäten der For-

schungsförderung richten sich nach den Präferenzen einer

Texte de l'interpellation du 18 septembre 1991 einflussreichen Lobby, der es gelingt, ihre fachspezifischen In-

Le 15 juillet 1991, le Tages-Anzeiger a fait paraître un rapport teressen auf Kosten der Kranken, der Tiere und der Allgemein-

relatif aux expériences faites sur les singes au Hirnfor- heit durchzusetzen. Wie bei jedem Forschungsvorhaben in

schungsinstitut (institut de recherches cérébrales) de Zurich. der Medizin, kann auch beim Affenversuch ein hypothetischer

Ces expériences, qui ont lieu depuis déjà 20 ans et qui bénéfi- Erkenntnisgewinn oder ein Therapiefortschritt «zum Wohle

cient d'un soutien régulier du Fonds national, servent aux re- des Menschen» postuliert werden - dies, wie der vorliegende

cherches dans la domaine de la physiologie cérébrale en rela- Fall beweist - sogar über Jahrzehnte, selbst wenn die Heilver-

tion avec la motricité des doigts. Les chercheurs et chercheu- sprechungen nicht im geringsten eingelöst werden.

ses qui les effectuent estiment qu'elles forment la base d'une Nutzniesser solcher Politik sind kleine Gruppen von Wissen-

thérapie efficace des patients paralysés. schaftern, die sich ungehindertauf ihrem Spezialgebiet profilie-

Cependant, de l'avis unanime des praticiens, ces expériences ren und in Fachzeitschriften publizieren können. Opfer sind die

sont tout à fait inutiles dans la pratique. Comme le chef des tra- Versuchstiere, die schwere Eingriffe erdulden, naturwidrige

vaux scientifiques du Hirnforschungsinstitut le concède, elles und grausame Prozeduren über sich ergehen und schliesslich

n'ont apporté jusqu'à présent aucun résultat valable. Ce fait ihr Leben lassen müssen, nur um die erforderlichen wissen-

est également connu du Conseil de la recherche du Fonds na- schaftlichen Daten zu produzieren. Opfer sind aber auch die

tional, qui continue cependant à fournir une aide financière. Kranken, die (wegen Geldmangel) nicht in den Genuss hilfrei-

19. Juni 1992 N 1253 Interpellation Rebeaud

eher Therapien kommen, und geprellt ist schliesslich die Oef- Mit den gesetzlichen Vorschriften, der Prüfung durch die kan-

fentlichkeit, die es hinnehmen muss, wenn Steuergelder in tonale Behörde, der Beurteilung aller Versuche durch die kan-

aussichtslosen Projekten verschleudert werden. tonale Tierversuchskommission, dem Beschwerderecht des

Eine gründliche Ueberprüfung der herrschenden Praxis ist da- Bundesamtes für Veterinärwesen gegen Tierversuchsbewilli-

her unaufschiebbar geworden. Der Fall «Affenversuche am gungen und im vorliegenden Fall der Beurteilung der For-

Hirnforschungsinstitut» in Zürich ist bestimmt nicht der einzige schungsarbeiten durch den Nationalfonds bestehen ausrei-

seiner Art Es muss deshalb eine Kommission eingesetzt wer- chende Instrumente zur sachgerechten Beurteilung von Tier-

den, der auch genügend unabhängige Fachleute, wie prakti- versuchen. Der Bundesrat erachtet es nicht als angezeigt, eine

zierende Aerzte, angehören. Der Graben zwischen Klinik und weitere Kommission einzusetzen.

Forschung - der für den Wissenschaftsbetrieb heute charakte-

ristisch ist - muss endlich überbrückt werden. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

Ein Blick auf die Verwendung von Nationalfondsmitteln in den tes nicht befriedigt und beantragt Diskussion.

vergangenen Jahren zeigt, welch krasse Missverhältnisse bei

der Medizinforschung heute anzutreffen sind. Für den Antrag auf Diskussion 61 Stimmen

In den Jahren 1987 bis 1989 investierte der Nationalfonds rund Dagegen 58 Stimmen

16 Millionen Franken jährlich in die medizinische Grundlagen-

forschung und in die experimentelle Medizin (davon ein Verschoben - Renvoyé

Grossteil in Tierversuche).

Für die klinische Medizin wurden in diesen Jahren durch-

schnittlich 20 Millionen Franken ausgegeben, davon sind

44 Prozent Tierversuche.

Demgegenüber stehen jährlich durchschnittlich 4 Millionen #ST# 91.3391

Franken für die Sozial- und Präventivmedizin.

Der Affenversuch am Hirnforschungsinstitut allein kostet jähr- Interpellation Rebeaud

lich rund 115 000 Franken; aufgerechnet auf die 20 Jahre ex- Kernkraftwerk-Projekt der ABB

perimenteller Tätigkeit sind das über 2 Millionen Franken nur

für dieses einzige unnütze Projekt

in der Tschechoslowakei

Projet de centrale nucléaire d'ABB

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates en Tchécoslovaquie

vom 13. Mai 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 13 mai 1992

Der beanstandete Tierversuch ist Bestandteil eines Projektes

der Grundlagenforschung. Diese hat nicht einen unmittelba- Wortlaut der Interpellation vom 3. Dezember 1991

ren Anwendungszweck, sondern sucht nach grundlegenden Nach Angaben des tschechoslowakischen Industrieministeri-

Erkenntnissen über Lebensvorgänge bei Mensch und Tier, ums soll die Firma ABB der Tschechoslowakei ein Angebot für

hier im Fachgebiet der Neurophysiologie. Die medizinische ein schlüsselfertiges Kernkraftwerk mit einer Leistung von

Grundlagenforschung kann jedoch die Voraussetzungen für 1280 MW gemacht haben. Der Voranschlag der ABB soll Inve-

die Entwicklung neuer Therapien schaffen. Die motorische stitionskosten von 1,293 Milliarden Dollar vorsehen. Dieser

Steuerung der Hand, um deren Erforschung es beim vorlie- Preis ist ausserordentlich tief. In der Tat kostete das letzte von

genden Versuch mit Affen geht, ist eine der höchstenwickelten der ABB in der Schweiz erbaute Kernkraftwerk, dasjenige von

Leistungen des Menschen. Vertiefte Kenntnisse darüber kön- Leibstadt, rund 4,8 Milliarden Schweizerfranken, d. h. zirka

nen nur durch Beobachtungen am lebenden, aktiven Organis- 3,2 Milliarden Dollar, also mehr als das Doppelte des für das

mus erzielt werden. Das angesprochene Projekt darf nicht iso- tschechoslowakische Werk angekündigten Preises.

liert von ändern Projekten der Neurophysiologie und Hirnfor- Diese Offerte ist besorgniserregend. Möglicherweise ist das in

schung betrachtet werden. Es stellt eine Ergänzung zu vielen der Tschechoslowakei herrschende Baukostenniveau für die-

ohne Tierversuche auskommenden Forschungsvorhaben sen Preisunterschied verantwortlich. Man kann sich allerdings

dar, z. B. an Hirnzellkulturen. Langfristig können die Versuche auch vorstellen, dass sich, ähnlich wie Leibstadt, das tsche-

dazu beitragen, nach Hirnverletzungen zuverlässigere Dia- choslowakische Kernkraftwerk im Lauf der Arbeiten beträcht-

gnosen zu stellen und Rehabilitationsprogramme zu ent- lich verteuern wird. Es ist zu befürchten, dass sich die ABB vor-

wickeln. behält, in der Tschechoslowakei Sicherheitsnormen anzuwen-

Der Natioalfonds hat solche Projekte aus der Grundlagenfor- den, die im Vergleich zu den in der Schweiz geltenden Nor-

schung nicht nach ihrem unmittelbaren Nutzen für Patienten men tiefer angesetzt sind, und die Analge nach veralteten,

zu beurteilen, sondern danach, ob sie einen relevanten Er- überholten Normen errichten will. Man kann auch nicht aus-

kenntnisgewinn versprechen. Diese Frage ist vom For- schliessen, dass die ABB damit auf dem tschechoslowaki-

schungsrat und von beigezogenen externen Experten eindeu- schen Markt Dumping betreibt Sollte auch nur eine dieser Hy-

tig bejaht worden. Die Versuche sind in tierschützerischer Hin- pothesen stimmen, so läuft die schweizerische Industrie Ge-

sicht von der kantonalen Tierversuchskommission geprüft so- fahr, in den Ländern Osteuropas ihre Glaubwürdigkeit in

wie von der kantonalen Bewilligungsbehörde für Tierversuche schwerwiegendem Ausmass einzubüssen. Daher bitten wir

bewilligt worden. Diese Bewilligung war die Voraussetzung den Bundesrat um die folgenden Auskünfte:

dafür, dass der Kredit des Nationalfonds bewilligt wurde. Die 1. Gedenkt er im Rahmen der Internationalen Atomenergie-

lange Dauer der Forschungsarbeit ergibt sich daraus, dass je- Organisation aktiv zu werden, um den Wettbewerb unter den

weils nur mit einigen wenigen Tieren gearbeitet wird, die Tiere verschiedenen westlichen Firmen zu überwachen, Dumping

gründlich auf die Versuche vorbereitet und über lange Zeit im zu verhindern und die strengsten westlichen Sicherheitsnor-

Versuch eingesetzt werden. Die Versuche sind insgesamt we- men durchzusetzen?

nig belastend. Die Tiere werden in Gruppen gehalten und ha- 2. Wie erklärt er es sich, dass die ABB der Tschechoslowakei

ben sowohl in der Angewöhnungszeit wie auch während der ein Kernkraftwerk zu einem Preis anbieten kann, der den Preis,

Versuchsperioden täglich Auslauf in einem Gehege. der zuletzt für die Schweiz Geltung hatte, so deutlich unter-

Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Tierversuche zu ver- bietet?

bieten, Massnahmen beim Nationalfonds gegen die Finanzie- 3. Wurde um die Exportrisikogarantie für dieses Projekt nach-

rung der Forschungsarbeiten einzuleiten und den kantonalen gesucht?

Bewilligungsbehörden spezielle Anweisungen zur Beurtei- 4. Ist der Bundesrat für den Fall, dass die Exportrisikogarantie

lung von Gesuchen für Tierversuche zu geben. Die Prüfung gewährt würde, bereit, seine Unterstützung davon abhängig

der Tierversuche auf Unerlässlichkeit ist gemäss der Tier- zu machen, dass Sicherheitsnormen eingehalten werden, wie

schutzgesetzgebung eine dauernde Aufgabe der Kantone. sie in der Schweiz gelten?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Weder Hansjürg Unnötige Affenversuche

Interpellation Weder Hansjürg Expérimentation sur les singes. Inutilité notoire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3294

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.06.1992 - 08:00

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Data

Seite 1252-1253

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Ref. No 20 021 336

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