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VPB 91-3266 KI-generiert

Fierz and Zölch Postulates: Military Training and AHV Benefit Verification

Geschäftsnummer VPB 91-3266
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The first postulate, Fierz, called for an examination of whether the temporal relationship between preparation and training time in military schools and courses could be improved, suggesting longer preparatory periods at the expense of other training phases. The Federal Council was willing to accept this postulate. The second postulate, Zölch, proposed exploring ways to verify eligibility for supplementary AHV benefits using tax declarations, noting that a significant number of needy individuals do not receive benefits due to a reluctance to apply. The Federal Council also agreed to accept this postulate, highlighting that tax harmonization offers an opportunity for such verification, potentially streamlining the administrative process and improving access to benefits.

Legislator-Regeste

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Fierz and Zölch Postulates: Military Training and AHV Benefit Verification: den. Durch Vermeidung von Totzeiten wäre das System wohl Amtsstelle ist für diese Menschen nach wie vor zu gross.

Schlagwörter

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Ergänzungsleistungen zur AHV Wehrpflicht erstmalige berufliche Ausbildung Gesundheitsschädigung in der Militärversicherung Vorbereitung der Verteidigung Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit
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Volltext

4. Oktober 1991 1985 Postulat Zölch

#ST# 91.3266 #ST# 91.3232

Postulat Fierz Postulat Zölch

Verbesserte Vorbereitung Ergänzungsleistungen AHV. Prüfung

der militärischen Ausbildung der Berechtigung mittels Steuererklärung

Préparation aux écoles Droit aux prestations

et cours militaires complémentaires AVS. Légitimité

établie au vu de la déclaration fiscale

Wortlaut des Postulates vom 21. Juni 1991

Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob das unbefriedi- Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1991

gende zeitliche Verhältnis von Vorbereitungs- zu Ausbildungs- Ich lade den Bundesrat ein, Möglichkeiten zu prüfen, die es er-

zeit bei militärischen Schulen und Kursen nicht verbessert lauben, die Berechtigung zum Bezug von Ergänzungsleistun-

werden könnte, zum Beispiel durch deutliche Verlängerung gen zur AHV anhand der Steuererklärung durch die Steuerbe-

der DOS auf Kosten der RS oder durch deutliche Verlänge- hörde prüfen zu lassen.

rung der KVK auf Kosten der WK.

Texte du postulat du 20 juin 1991

Texte du postulat du 21 juin 1991 J'invite le Conseil fédéral à examiner les possibilités qui autori-

Le Conseil fédéral est invité à étudier la possibilité d'améliorer seraient l'autorité fiscale à déterminer, au vu des déclarations

le rapport peu satisfaisant entre le temps consacré à la prépa- d'impôts, celles et ceux des contribuables qui ont droit aux

ration des écoles et des cours militaires et celui de la forma- prestations complémentaires de l'AVS.

tion, par exemple en prolongeant notablement la durée des

écoles de sous-officiers ou des cours de cadres et en rédui- Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Bühler, Co-

sant celle des écoles de recrues ou des cours de répétition. lumberg, Daepp, Eggenberg-Thun, Engler, Fäh, Fankhauser,

Fischer-Hägglingen, Giger, Mari, Hess Otto, Hösli, Luder, Neu-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun komm, Reichling, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Rychen,

Schwab, Seiler Hanspeter, Wyss William, Zwingli (25)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Jeder gute Unterricht braucht mindestens eine so lange Vor- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

bereitungszeit, wie der Unterricht selber dauern soll. Trotz vor- Im Rahmen der Diskussion um die 10. AHV-Revision wurde

dienstlicher Bemühungen genügen in der Regel die drei bis immer wieder mit Nachdruck gefordert, dass der Anspruch auf

vier Tage KVK nicht, um drei Wochen WK auch nur annähernd Ergänzungsleistungen zur AHV von Amtes wegen zu prüfen

genügend vorzubereiten. Wenn man dagegen z. B. einen KVK sei (Motion Gadient). Die vom Bundesrat vorgelegte Revision

von etwa 10 Tagen zur Verfügung hätte, so könnte eine Woche sieht keine diesbezügliche Regelung vor.

Detailausbildung mit maximaler Effizienz vorbereitet werden Es bleibt demzufolge weiterhin eine bedauerliche Tatsache,

(vorbereitete Arbeitsplätze und Ausbildner). In einer zweiten dass eine grosse Anzahl besonders Bedürftiger keine Ergän-

WK-Woche könnte das Gelernte im Einsatz angewandt wer- zungsleistungen erhalten. Die Scheu vor dem «Bittgang» zur

den. Durch Vermeidung von Totzeiten wäre das System wohl Amtsstelle ist für diese Menschen nach wie vor zu gross.

mindestens gleich effizient wie das jetzige, würde jedoch die Als Hauptargument gegen eine Abklärung der Berechtigung

Dienstmotivation fördern. Nichts wird bekanntlich so schlecht von Amtes wegen wird von der zuständigen Verwaltung der

vertragen wie Leerlauf. Eine verbesserte Dienstmotivation wird übermässig grosse administrative Aufwand ins Feld geführt.

letztlich auch die Wehrmotivation bessern. Im Zuge der Steuerharmonisierung bietet sich nun aber die

Aehnliche Ueberlegungen gelten für das zeitliche Verhältnis Möglichkeit, anhand der Steuererklärung eine Prüfung zur Be-

RS/UOS. rechtigung von Ergänzungsleistungen vorzunehmen. Nach

Aussage von Steuerexperten wäre diese Lösung durchaus

Schriftliche Erklärung des Bundesrates realisierbar und bereits auf Verordnungsstufe durchzusetzen.

vom 21. August 1991 Dieses Vorgehen soll von gewissen welschen Kantonen be-

Déclaration écrite du Conseil fédéral reits mit Erfolg eingeführt worden sein.

du 21 août 1991 Folgende Modelle könnten beispielsweise geprüft werden:

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen. a. Weiterleitung der Daten von bezugsberechtigten Personen

von der Steuerbehörde an die AHV gestützt auf Artikel 13 des

/ /AfiArtj/i AOun Tra n r> m îo

Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

Diese orientiert die betreffenden Personen.

b. Die Steuerbehörde wird aufgrund ihrer Berechnungen sel-

ber aktiv und informiert die bezugsberechtigten Personen.

Dieses Modell wäre im Sinne einer anzustrebenden Rationali-

sierung der Verwaltung vorzuziehen.

c. Die Steuerbehörde veranlasst die Entrichtung von Ergän-

zungsleistungen an die bezugsberechtigten Personen auf-

grund eines Antrags auf der Steuererklärung.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 28. August 1991

Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 28 août 1991

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Fierz Verbesserte Vorbereitung der militärischen Ausbildung

Postulat Fierz Préparation aux écoles et cours militaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3266

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1985-1985

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Ref. No 20 020 422

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