Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3253 KI-generiert

Federal Government's Role in Cantonal Education Autonomy and Student Mobility

Geschäftsnummer VPB 91-3253
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court acknowledged the government's efforts to simplify student exchange between Swiss universities, including the adoption of a "Convention on Student Mobility" and guidelines for registration and fees. However, the court noted that the constitutional responsibility for education lies with the cantons, and the federal government's role is primarily to provide financial support and framework conditions. The court expressed confidence that the cantons, with their autonomy and responsibility for universities, would effectively promote mobility, especially in light of European integration.

Legislator-Regeste

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Art. 19 Absatz, Art. 13 Absatz, Art. 19 Abs. 3 des geltenden Hochschulförderungsgesetzes (HFG, Art. 13 Abs. 3 des revidierten HFG vom 22. März 1991; Federal Government's Role in Cantonal Education Autonomy and Student Mobility: However, the court noted that the constitutional responsibility for education lies with the cantons, and the federal government's role is primarily to provide financial support and framework conditions. The court expressed confidence that the cantons, with their autonomy and responsibility for universities, would effectively promote mobility, especially in light of European integration.

Schlagwörter

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Finanzautonomie E-Government finanzielle Unterstützung Föderalismus Recht auf Bildung Hochschulbildung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 19 Absatz
Art. 13 Absatz
Art. 19 Abs. 3 des geltenden Hochschulförderungsgesetzes (HFG
Art. 13 Abs. 3 des revidierten HFG vom 22. März 1991
Cited as the legal basis for the key role of the Swiss University Conference (SHK) in fostering mobility.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 19 Abs. 3 des geltenden Hochschulförderungsgesetzes (HFG)

Cited as the legal basis for the key role of the Swiss University Conference (SHK) in fostering mobility.

Art. 13 Abs. 3 des revidierten HFG vom 22. März 1991

Cited as the legal basis for the key role of the Swiss University Conference (SHK) in fostering mobility.

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Volltext

4. Oktober 1991 N 1995 Interpellation Bonny

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- Der Abbau administrativer Hindernisse ist ein Hauptanliegen

tes befriedigt. aller Beteiligten. So hat die SHK am 20. Dezember 1989 die

«Konvention über die Mobilität der Studierenden» verabschie-

det, zu deren Artikel 2 die SHK zusammen mit der Konferenz

der Hochschulsekretäre Ausführungsbestimmungen erarbei-

tete und das administrative Verfahren an den Hochschulen

#ST# 91.3253 festlegte. Zudem hat die SHK am 18. Oktober 1990 eine Richt-

linie erlassen, welche die Immatrikulation und die Entrichtung

Interpellation Loeb von Studiengebühren durch die Mobilitätsstudenten einheit-

Studentenaustausch lich regelt. Ferner sind eine Reihe weiterer disziplinbezogener

zwischen Schweizer Universitäten Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Studien-

leistungen in Kraft getreten. Die Zusammenarbeit unter den

Echanges d'étudiants neu geschaffenen Mobilitätsstellen der Universitäten funktio-

entre universités du pays niert bei der Vorbereitung des Programms bisher reibungslos.

Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeiten für das

Bildungswesen liegt die Verantwortung für die Schaffung gün-

stiger Rahmenbedingungen zur Förderung der Mobilität bei

den Kantonen. Die Hochschulkantone erfüllen in unserem

Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1991 Land mit der Führung ihrer Hochschulen eine nationale Auf-

Der Bundesrat wird angefragt, ob er in Zusammenarbeit mit gabe. Ihnen obliegt es auch, die Zusammenarbeit und den

der Hochschulkonferenz das Notwendige unternehmen kann, Austausch unter den Hochschulen zu stärken. Der SHK fällt

damit innerhalb unseres Landes der Austausch von Studieren- dabei im Sinne von. Artikel 19 Absatz 3 des geltenden Hoch-

den zwischen den Universitäten in administrativer Hinsicht we- schulförderungsgesetzes (HFG) bzw. Artikel 13 Absatz 3 des

sentlich vereinfacht werden kann. revidierten HFG vom 22. März 1991 eine Schlüsselrolle zu.

Verschiedentlich sind Zweifel geäussert worden, ob bei den

Texte de l'interpellation du 21 juin 1991 heutigen verfassungsmässigen Zuständigkeiten die Koordi-

Le Conseil fédéral est prié de dire si, en collaboration avec la nation und Zusammenarbeit unter den Hochschulen, wichtige

Conférence universitaire suisse, il est en mesure d'entrepren- Voraussetzungen für eine grössere Mobilität der Hochschul-

dre les démarches utiles à une simplification notable des pro- angehörigen, tatsächlich gewährleistet werden können. Die

cédures administratives d'échanges d'étudiants entre les uni- Zuständigkeit der Kantone für das Bildungswesen ist das

versités de notre pays. Kernstück unseres Föderalismus. Der Bundesrat vertraut dar-

auf, dass die Kantone die ihnen durch die Verfassung zuge-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Büttiker, Müller-Meilen (2) teilte Aufgabe gerade auch in bezug auf die Zusammenarbeit

im Bereich der Mobilitätsförderung angesichts der Herausfor-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit derung der europäischen Integration wirksam wahrnehmen

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht werden. Unser föderalistisches System, das zudem durch

eine schriftliche Antwort. eine hohe Autonomie der Hochschulen gekennzeichnet ist,

hat damit eine eigentliche Bewährungsprobe zu bestehen.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 28. August 1991 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

Rapport écrit du Conseil fédéral tes befriedigt.

du 28 août 1991

Der Bundesrat hält die Förderung der akademischen Mobilität

für ein zentrales Anliegen, das zu einem dauernden Bestand-

teil der Hochschulpolitik werden sollte. Er hat daher mit einer 91.3260

Botschaft vom 17. September 1990 (BB11990 II11059) den

#ST#

eidgenössischen Räten ein auf fünf Jahre angelegtes Förder

rungs- und Finanzierungsprogramm zugunsten nicht nur der Interpellation Bonny

internationalen, sondern im besonderen auch der landesinter- Kormorane und Fischbestände

nen Mobilität unterbreitet. Es wurde von den eidgenössischen

Räten am 22. März 1991 genehmigt. Cormorans et populations de poissons

Der Bund hat nur wenig konkrete Handlungsmöglichkeiten,

die Mobilität der Hochschulangehörigen direkt zu fördern. Mit

seinen beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen

beteiligt er sich bereits heute aktiv an den entsprechenden na-

tionalen und internationalen Bestrebungen. In bezug auf die Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1991

Universitäten muss er sich darauf beschränken, die entspre- Wann und wie gedenkt der Bundesrat endlich zu handeln und

chenden Anstrengungen der Kantone finanziell zu unterstüt- wirksame Massnahmen zu ergreifen, um die wegen der

zen. Gezielte Anstrengungen sind in folgenden Bereichen vor- sprunghaften Zunahme der Kormorane in unseren Gewäs-

gesehen: sern durch diese Vögel angerichteten sehr bedeutenden

- gegenseitige Anerkennung von Studienzeiten, -leistungen Schäden an unseren Fischpopulationen zu bekämpfen?

und Diplomen (Projektbeiträge von 400000 Franken pro

Jahr); Texte de l'interpellation du 21 juin 1991

-finanzielle Unterstützung von austauschwilligen Personen Quand le Conseil fédéral compte-t-il enfin agir et quelles me-

(jährlich 1 800 000 Franken für 900 Mobilitätsstipendien zu- sures efficaces pense-til prendre pour lutter contre les très gra-

gunsten von Studierenden sowie 400 000 Franken zugunsten ves atteintes que les cormorans portent à nos populations de

von Dozenten und Assistenten); poissons, atteintes dues au fait que le nombre de ces oiseaux

- Information und Beratung sowie Begleitforschung a massivement augmenté dans les eaux suisses?

(400 000 Franken jährlich).

Das EDI hat am 9. Juli 1991 eine Verordnung über die Durch- Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun

führung des Programms erlassen. Der Schweizerischen

Hochschulkonferenz (SHK) kommt dabei eine massgebende Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rolle zu; sie wird darin von ihrer «Mobilitätskommission» un- In den letzten zwei Jahrzehnten hat der Kormoranbestand in

terstützt, in der auch das zuständige Bundesamt für Bildung der Schweiz enorm zugenommen. Ende der sechziger Jahre

und Wissenschaft und der Schulrat (ETH) vertreten sind. betrug die Zahl der bei uns überwinternden Kormorane we-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Loeb Studentenaustausch zwischen Schweizer Universitäten

Interpellation Loeb Echanges d'étudiants entre universités du pays

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3253

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1995-1995

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Ref. No 20 020 439

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