Government Postulate on Biodiversity Protection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion requesting the government to prioritize and implement its legislative program for the 1991-1995 legislative period. The government agreed with the motion's premise that biodiversity is threatened and declining, citing environmental pollution, habitat fragmentation, and increasing resource demands as causes, exacerbated by insufficient research. The court acknowledged the need for better enforcement of existing laws, support for cantons, and increased federal resources for this purpose. Ultimately, the court converted the motion into a postulate, signaling its approval of the objective and urging the government to address these issues within the specified timeframe.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 4 Ab; Government Postulate on Biodiversity Protection: Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion Stocker 1964 N 4 octobre 1991
1. de créer de nouveaux réseaux de biotopes et d'améliorer auf Natur und Landschaft. Mit der am 1. Februar 1991 in Kraft
ceux qui existent; getretenen neuen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV)
2. de respecter à la lettre la loi sur la protection de la nature et wurden die Voraussetzungen geschaffen, um verfahrensmäs-
du paysage et la loi sur la protection des animaux; sige und materielle Lücken zu schliessen. Es geht nun darum,
3. d'améliorer la protection des sites marécageux et des forêts dieser Pflicht konsequent nachzuleben. Angesichts der be-
alluviales; enfin schränkten natürlichen Lebensgrundlagen und der zuneh-
4. de promouvoir la science de la sauvegarde de la faune et de menden räumlichen Einengung wird es dabei unweigerlich zu
la flore. einer Bremsung des quantitativen und einer bewussteren För-
derung des qualitativen Wachstums kommen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Bäumlin, Tierschutz: Die 1981 in Kraft getretene Tierschutzgesetzge-
Danuser, Diener, Dünki, Euler, Fankhauser, Gardiol, Grendel- bung hat in verschiedenen Bereichen, namentlich in der Nutz-
meier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, tierhaltung, bei Tierversuchen und in Wildtierhaltungen, zu we-
Jaeger, Kühn, Ledergerber, LeuteneggerOberholzer, Longet, sentlichen Verbesserungen geführt. Besonders in der Rind-
Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Rechsteiner, Ruf, vieh- und Schweinehaltung sind aber erhebliche Probleme im
Schmid, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zbinden Vollzug aufgetreten. Die Bundesbehörden haben wiederholt
Hans, Züger, Zwygart (32) die Kantone zu einem wirkungsvolleren Vollzug angehalten
und werden diese Bemühungen fortsetzen. Am 22. März 1991
Schriftliche Begründung - Développement par écrit hat das eidgenössische Parlament das Tierschutzgesetz revi-
Bereits im Jahre 1989 teilte der Bundesrat in der Antwort auf diert und verschärft.
meine Einfache Anfrage 89.1097 «Aussterbende Vögel in der 3. Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder:
Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an.
unserem Land ebenfalls besorgt sei. Ferner wies er darauf hin, Das «Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeu-
dass die Wirksamkeit der laufenden geplanten Massnahmen tung» wird noch vor Ende 1991 erlassen, das durch die Ro-
im Bereich des Natur- und Biotopschutzes nicht überschätzt thenthurm-lnitiative ausgelöste «Bundesinventar der Moor-
werden dürfe. Um diese aufgeworfenen Probleme zu lösen, landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler
brauche es die Mitarbeit aller Bundesinstanzen, der Kantone Bedeutung« geht im Spätsommer 1991 in die Vernehmlas-
und der gesamten Bevölkerung. sung.
Diese Mitarbeit ist offenbar in den letzten zwei Jahren im ge- 4. Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung der Tier-
samten Tier- und Pflanzenbereich nicht zum Tragen gekom- und Pflanzenarten:
men, ist doch die Situation heute noch bedeutend gravieren- Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der angewandten
der als vor zwei Jahren. Die Liste der ausgestorbenen Tier- Landschaftsforschung ein Nachholbedarf besteht. Anders als
und Pflanzenarten in der Schweiz wird immer länger. in zahlreichen westeuropäischen Ländern fehlt in der Schweiz
Es muss deshalb jetzt und sofort alles darangesetzt werden, eine eigentliche Institution für ökologische Grundlagenbe-
damit die Artenvielfalt mindestens auf dem heutigen Stand er- schaffung und Feldforschung. Zwar fördert der Bund diese An-
halten werden kann. Dafür braucht es die erwähnten und wei- liegen in Teilbereichen (z. B. über Nationalfondsprojekte oder
tere umfassende Massnahmen im ganzen Land. in den bundeseigenen Forschungsanstalten der Land- und
Weitsichtig wäre es auch, dem nicht auf «Rosen gebetteten» Forstwirtschaft), eine Verstärkung ist aber vordringlich. Diese
Ausland in diesen Fragen finanziell beizustehen. wird, neben einer Intensivierung im Bereich Landschaft an der
Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, über die
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Förderung der Universitäten und anderer Einrichtungen oder
vom 28. August 1991 Projekte der Kantone sowie über den vermehrten Einsatz von
Rapport écrit du Conseil fédéral Forschungsmitteln zu erzielen sein.
du 28 août 1991 Was die verstärkte internationale Zusammenarbeit angeht,
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Schweiz aktiv an
Bedrohung und der Rückgang der Artenvielfalt in unserem der Vorbereitung einer Konvention für die Erhaltung der biolo-
Land weiterhin anhalten. Dies beweist namentlich die vom Bu- gischen Vielfalt beteiligt (im Hinblick auf die Uno-Konferenz für
wal kürzlich herausgegebene Rote Liste der Farn- und Blüten- Umwelt und Entwicklung (UNCED) vom Juni 1992 in Rio de
pflanzen, wonach von den 2696 bei uns vorkommenden Arten Janeiro).
über 550 gefährdet sind. Die Ursachen dafür sind in der zuneh-
menden Belastung der Umwelt, der Zerschneidung und Ver- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
drängung der Naturräume sowie der ständig wachsenden Déclaration écrite du Conseil fédéral
Nachfrage nach Energie, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
bebautem Raum zu suchen. Erschwerend wirken sich dabei deln.
die unzureichenden Kenntnisse über die Funktionsweise der
Oekosysteme aus, weil dafür zu wenig Forschungskapazitä- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
ten zur Verfügung stehen. Es geht somit nicht in erster Linie
um die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen, sondern um die
Sicherstellung eines konsequenten Vollzugs.
Die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kantone bei ih-
rer Umsetzungsaufgabe sowie die Wahrnehmung der eige- #ST# 91.3241
nen Pflichten erfordern beim Bund einen zunehmenden Per-
sonal- und Finanzbedarf. Motion Stocker
Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Bun- Prioritäre Behandlung
desrat wie folgt:
1. Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume: des Rechtsetzungsprogrammes
Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 27. Juni 1990 auf Priorité au programme législatif
die Einfache Anfrage Mauch Ursula vom 22. März 1990 «Bio-
topverbundsystem ('Oekonetz') Schweiz» (90.1049) ausführ-
lich dazu geäussert. So unterstützt der Bund in verschiedenen
Kantonen Modellprojekte, berücksichtigt das Anliegen bei sei-
nen eigenen Tätigkeiten und fördert den ökologischen Aus- Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991
gleich überagrarpolitische Massnahmen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Forderungen des Rechtset-
2. Striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze: zungsprogramms vom 26. Februar 1986 prioritär zu behan-
Natur- und Heimatschutz: Bei der Erfüllung seiner eigenen deln und sie in der Legislaturplanung 1991-1995 zu realisie-
Aufgaben obliegt dem Bund die Pflicht zur Rücksichtnahme ren.
4. Oktober 1991 1965 Motion Baerlocher
Texte de la motion du 20 juin 1991 #ST# 91.3250
Le Conseil fédéral est chargé de traiter en priorité les objets
inscrits au programme législatif du 26 février 1986 et de les réa- Motion Baerlocher
liser dans la législature 1991 -1995.
Verbot der Einfuhr
Mitunterzeichner-Cosignataires: Antille, Bär, Bäumlin, Danu- zur Weiterverarbeitung
ser, Déglise, Diener, Dormann, Fankhauser, Gardiol, Grendel- und Wiederausfuhr von DDT
meier, Grossenbacher, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Interdictions d'importer
Jeanprêtre, Leemann, Leutenegger Oberholzer, Mauch Ur- et de traiter du DDT
sula, Nabholz, Paccolat, Pitteloud, Segmüller, Stamm, Uch-
tenhagen, Ulrich (25)
en vue de sa réexportation
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 7. Februar 1971 wurde den Schweizerinnen das Stimm-
und Wahlrecht gewährt, und am 14. Juni 1981 wurde die Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfas- Der Bundesrat wird gebeten, die Stoffverordnung dahinge-
sung verankert. Aus Anlass dieser beiden Jubiläen und des hend zu ändern, dass die Einfuhr von DDT und Weiterverarbei-
700jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft wurde am 7.1 tung zwecks Wiederausfuhr verboten ist (Streichen der
8. Februar 1991 die erste Frauensession im Parlamentsge- Ziff. 2c, Anhang 3.1 der StoV und Ziff. 2 Abs. 3, Anhang 4.3
bäude durchgeführt. 200 Frauen aus allen Landesteilen, ver- StoV).
schiedenen Parteien, Generationen und Verbänden diskutier-
ten u. a. die noch pendenten Forderungen des Rechtset- Texte de la motion du 21 juin 1991
zungsprogramms. In allen Arbeitsgruppen wurde die priori- Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'ordonnance sur les
tare Behandlung verlangt und die Präsidentin der vorbereiten- substances dangereuses pour l'environnement de manière à
den Kommission mit dem Einreichen einer entsprechenden interdire l'importation ainsi que le traitement du DDT en vue de
Motion beauftragt. le réexporter (biffer le ch. 2c de l'annexe 3.1 etlech. 2, al. 3, de
l'annexe 4.3 de l'ordonnance).
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 28. August 1991 Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Danuser, Haering
Rapport écrit du Conseil fédéral Binder, Herczog, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Ober-
du 28 août 1991 holzer, Meier-Glattfelden, Rechsteiner, Stocker, Ulrich, We-
Wie der vom Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann für der-Basel,Zbinden Hans, Züger (13)
die Frauensession vom 7./8. Februar 1991 aktualisierte An-
hang zum Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Frau Schriftliche Begründung - Développement par écrit
und Mann» aus dem Jahre 1986 zeigt, wurde in der auslaufen- In der Stoffverordnung ist das Herstellen, das Abgeben, Ein-
den Legislaturperiode die erste Phase der Umsetzung verwirk- führen und Verwenden von halogenierten organischen Verbin-
licht. Wichtige Rechtsbereiche wurden mit Artikel 4 Absatz 2 dungen verboten. Für DDT gilt die Ausnahme für das Einfüh-
BV in Uebereinstimmung gebracht, so vor allem das Stimm- ren und Weiterverarbeiten zur Wiederausfuhr (StoV An-
und Wahlrecht, das Bürgerrecht, das Ausländerrecht, das Be- hang 3.1, Ziff. 2c). Zudem darf DDT als Pflanzenbehandlungs-
amtenrecht und das Eherecht. mittel nur eingeführt werden, wenn es für die Abgabe oder die
Für die nächste Legislaturperiode sind unter anderem der Er- Ausfuhr verändert oder neu verpackt wird (StoV Anhang 4.3,
lass eines Bundesgesetzes zur Gleichstellung von Frau und Ziff. 2 Abs. 3).
Mann im Erwerbsleben, die Revision des Eheschliessungs- DDT ist heute als Pestizid in keinem OECD-Land mehr regi-
und -Scheidungsrechts sowie die Weiterführung der Revi- striert. DDT ist hochgiftig für Mensch und Tier, und seine Um-
sionsarbeiten auf dem Gebiet der Sozialversicherung, na- weltrelevanz ist schon lange bekannt. Gemäss dem FAO-Ver-
mentlich auch die Einführung einer Mutterschaftsversiche- haltenskodex für Pestizide sollte DDT nicht mehr verwendet
rung und gleicher Krankenkassenprämien für Frauen und werden. Zudem steht in diesem Verhaltenskodex auch, dass
Männer, vorgesehen. bei Exporten die gleichen Standards anzuwenden sind wie im
Die im Rechtsetzungsprogramm aufgeführten Gleichstel- Herkunftsland.
lungspostulate wurden bisher vor allem durch die Beseitigung Dass sich Schweizer Firmen auch heute noch nicht an diesen
formaler Ungleichheiten verwirklicht. Nach Ansicht des Bun- Kodex halten, zeigt das jüngste Beispiel der Firma Ciba-Geigy,
desrates kann die tatsächliche Gleichstellung von Frau und welche das Insektizid «Ultracid combi» mit dem Wirkstoff DDT
Mann in verschiedenen Bereichen nicht nur durch eine Anglei- nach Tansania verkauft hat. Die Firma hat gemäss der Stoffver-
chung der Stellung der Frau an diejenige des Mannes erfol- ordnung mit diesem Verkauf keine Schweizer Gesetze verletzt,
gen, sondern sie erfordert öfters auch neue, für Frauen und da das DDT in die Schweiz lediglich zur Weiterverarbeitung
Männer innovative Lösungen. Bei den noch anstehenden ge- eingeführt wurde und wieder ausgeführt wurde.
setzgeberischen Arbeiten ist die Zielsetzung von Artikel 4 Ab- Doch muss dieser Handel als eine Verletzung des FAO-Kode-
satz 2 BV klar und unbestritten; über die Mittel, die zu deren Er- xes angesehen werden. Ebenso müsste sich die genannte
reichung einzusetzen sind, besteht jedoch nicht von vornher- Firma gemäss ihren eigenen Richtlinien an diesen Kodex hal-
ein Konsens; die konkrete Umsetzung muss in jedem Einzel- ten.
fall entwickelt werden. Die Gleichstellung von Frau und Mann In der Schweiz sollte gemäss dem FAO-Kodex eine Weiterver-
ist nicht Selbstzweck, sondern auf die Schaffung gleicher Ent- arbeitung von DDT eigentlich nicht mehr zugelassen werden.
faltungsmöglichkeiten in der gesellschaftlichen Wirklichkeit Es wäre daher angebracht, wenn der Bundesrat die Stoffver-
angelegt. Ihre möglichst baldige Realisierung verlangt die Be- ordnung entsprechend abändern und somit zur Durchset-
rücksichtigung des Verfassungsauftrags in der gesamten ge- zung eines weltweiten Verbotes von DDT einiges beitragen
setzgeberischen Tätigkeit. Aus diesen Gründen beantragt der würde.
Bundesrat, den Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 28. August 1991
Déclaration écrite du Conseil fédéral Rapport écrit du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- du 28 août 1991
deln. Die Firma Ciba-Geigy hat mit ihrer Lieferung von DDT nach
Tansania gegen keine Schweizer Bestimmungen verstossen.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Da die Firma die Lieferung bei den zuständigen Schweizer Be-
67-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Stocker Prioritäre Behandlung des Rechtsetzungsprogrammes
Motion Stocker Priorité au programme législatif
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3241
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 04.10.1991 - 08:00
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Seite 1964-1965
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