Parking Garage Liability and Security Standards
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion concerning the rising crime rates in parking garages and the liability of their operators, who often disclaim responsibility despite inadequate security. The court acknowledged the issue but ruled against imposing federal security requirements on parking garage operators, citing the cantons' primary responsibility for public order. However, the court indicated a willingness to explore broader liability reforms within the ongoing revision of tort law, potentially including forms of organizational liability that could hold operators accountable for failures in security measures or for the actions of their staff.
Legislator-Regeste
KI-generiertParking Garage Liability and Security Standards: The court acknowledged the issue but ruled against imposing federal security requirements on parking garage operators, citing the cantons' primary responsibility for public order. However, the court indicated a willingness to explore broader liability reforms within the ongoing revision of tort law, potentially including forms of organizational liability that could hold operators accountable for failures in security measures or for the actions of their staff.
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Motion Fischer-Seengen 620 20 mars 1992
Schriftliche Begründung-Développement par écrit #ST# 91.3230
Die Zahl der böswilligen Beschädigungen, Einbruchdieb-
stähle, Raubüberfälle sowie der Angriffe auf Personen in Park- Motion Fischer-Seengen
häusern nimmt ständig zu. Die Parkhäuserwerden nicht oder
ungenügend bewacht, sind unübersichtlich und daher als Tat- Finanzordnung des Bundes
orte für die immer skrupelloser und gewalttätiger werdenden Finances fédérales
Täter ein ideales Betätigungsfeld.
Trotz mangelnder Sicherheitsmassnahmen schliessen die Be-
treiber von Parkhäusern jede Haftung aus.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 2. Dezember 1991 Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991
Rapport écrit du Conseil fédéral Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten
du 2 décembre 1991 so bald als möglich den Entwurf für eine neue Bundesfinanz-
Der Schutz vor Verbrechen ist eine klassische Aufgabe der ordnung vorzulegen, der sich an folgenden Grundsätzen ori-
Kantone, die sich aus ihrer Kompetenz zur Handhabung von entiert:
Ruhe und Ordnung ergibt Daher ist es nicht gerechtfertigt, - Einführung einer EG-kompatiblen Konsumsteuer anstelle
dass der Bund den Inhabern von Parkhäusern Sicherheits- der Warenumsatzsteuer mit einem in der Verfassung veranker-
massnahmen vorschreibt Es ist zudem zweifelhaft, ob dem ten Satz;
Bund die Kompetenz zum Erlass solcher Vorschriften zusteht - Reduktion der Stempelsteuer ohne Neuunterstellung der
Der Bundesrat ist hingegen bereit, im Rahmen der Gesamtre- Versicherungen;
vision des Haftpflichtrechts die weiteren Forderungen der Mo- - sukzessive Reduktion der direkten Bundessteuer bis auf das
tion zu prüfen. Es handelt sich zum Teil um Fragen, die im Be- Niveau einer Finanzausgleichssteuer;
richt der Studienkommission für die Gesamtrevision des Haft- - keine Mehreinnahmen des Bundes;
pflichtrechts vom August 1991 behandelt sind. - Befristung der Finanzordnung.
Bezüglich der Haftung für Straftaten Dritter besteht derzeit fol-
gende Rechtslage: Für solche Taten muss nur haften, wer ver- Texte de la motion du 20 juin 1991
pflichtet ist, dagegen Schutzmassnahmen zu ergreifen, und Le Conseil fédéral est chargé de présenter dans les plus brefs
diese unterlassen hat Eine derartige Verpflichtung sollte, wie délais aux Chambres le projet d'un nouveau régime financier
bemerkt, von den Kantonen geregelt werden. In Ausnahmefäl- au niveau fédéral, fondé sur les principes suivants:
len könnte sie sich aus den Umständen ergeben, wenn Strafta- - Un impôt sur la consommation compatible au droit de la CE
ten Dritter mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Eine et dont le taux sera fixé dans la constitution, remplacera l'impôt
Ausdehnung der Haftung für Straftaten Dritter über die ge- sur le chiffre d'affaires.
nannten Grenzen hinaus ist sehr problematisch, da eine ele- - Les droits de timbre seront réduits, les assurances ne devant
mentare Voraussetzung des Haftpflichtrechts, die Verursa- pas leur être assujetties de nouveau.
chung des Schadens durch den Haftpflichtigen, nicht mehr - L'impôtfédéral direct devra être abaissé progressivement de
gegeben wäre. façon à atteindre le niveau d'un impôt servant à la péréquation
Die Studienkommission für die Gesamtrevision des Haft- financière.
pflichtrechts schlägt eine Organisationshaftung vor. Diese - Le projet ne doit pas prévoir une augmentation des recettes
stellt eine verschuldensunabhängige Haftung des Inhabers ei- fédérales.
nes Geschäftsbetriebes für das Fehlverhalten von Hilfsperso- - Le régime financier sera valable pour une période détermi-
nen und für Mängel der im Betrieb verwendeten Sachen dar. née.
Sie würde die Hilfspersonenhaftung nach Artikel 55 des Obli-
gationenrechts (OR) ersetzen. Für Inhaber von Parkhäusern Mitunterzeichner - Cosignataires :Keine-Aucun
würde sie gelten, wenn Hilfspersonen Schutzmassnahmen
unterlassen, zu denen der Inhaber verpflichtet ist, oder wenn
technische Sicherheitsvorrichtungen versagen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der vertragliche Ausschluss der Haftung ist schon nach gel- DieBundesfinanzordnungistam2. Juni 1991 vor allem an fol-
tendem Recht (Art. 100/101 OR) eingeschränkt, insbesondere genden Elementen gescheitert:
für obrigkeitlich konzessionierte Gewerbe; als solche sind - Verzicht auf Reduktion der direkten Bundessteuer
Parkhäuser auf öffentlichem Grund anzusehen. Die Studien- - Mehreinnahmen des Bundes
kommission für die Gesamtrevision des Haftpflichtrechts - Wegfall der Befristung der Bundesfinanzordnung
schlägt in mehreren Varianten eine noch stärkere Einschrän- - Kompetenzerteilung an das Parlament, den Mehrwertsteu-
kung des vertraglichen Haftungsausschlusses vor. ersatz zur Finanzierung der AHVzu erhöhen.
Angesichts der eingangs erwähnten Probleme ist die verbind- Die Einführung einer EG-konformen Mehrwertsteuer ist dem-
liche Form der Motion abzulehnen. gegenüber allgemein begrüsst worden.
Das Scheitern der Vorlage am 2. Juni 1991 darf deshalb nicht
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Anlass sein, auf eine moderne, EG-kompatible Finanzord-
Déclaration écrite du Conseil fédéral nung zu verzichten. Vielmehr ist unverzüglich eine neue Vor-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- lage auszuarbeiten, welche eine moderne Konsumsteuer vor-
deln. sieht, indessen die Mängel des ersten Projekts ausmerzt. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass es einen von allen politischen
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Kräften des Landes getragenen Kompromiss offenbar nicht
gibt
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 15. Januar 1992
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 15 janvier 1992
Nach der Ablehnung der neuen Finanzordnung in der Volks-
abstimmung vom 2. Juni 1991 musste zwingend und in kurzer
Zeit eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Kompetenz des
Bundes zur Erhebung der Warenumsatzsteuer und der direk-
ten Bundessteuer läuft Ende 1994 aus und muss deshalb er-
neuert werden.
20. März 1992 N 621 Motion Jaeger
Der Bundesrat hat deshalb bereits im Dezember 1991 eine En un premier temps, une partie de ces recettes doit servir à fi-
Botschaft zum Ersatz der Finanzordnung verabschiedet Er nancer les mesures de lutte contre la pollution atmosphéri-
nimmt in diesem Rahmen auch eingehend zu den Forderun- que; à plus long terme, la taxe devra être entièrement restituée
gen des Motionärs, denen er sich nur teilweise anschliessen à la population.
kann, Stellung.
Bei der Umsatzsteuer soll von einer sofortigen Neuauflage der Mitunterzeichner - Cosignataires: Bundi, David, Diener, Gün-
Mehrwertsteuer abgesehen werden. Die Vorlage des Bundes- ter, Jaeger, Kühn, Ledergerber, Longet, Maeder, Nabholz,
rates beschränkt sich auf einen unbefristeten Verfassungsarti- Nussbaumer, Petitpierre, Rebeaud, Schule, Seiler Rolf, Wan-
kel, der dem Gesetzgeber genügend Spielraum einräumt, län- ner, Zwygart (17)
gerfristig eine moderne, möglichst Wettbewerbs- und aussen-
handelsneutrale Konsumsteuer zu schaffen. In der Zwischen- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
zeit bliebe das heutige Recht gemäss Warenumsatzsteuer- Aus Besorgnis um die konstante Ueberschreitung der Immis-
Beschluss in Kraft Der Höchstsatzsoll unverändert in der Ver- sionsgrenzwerte (NOX, Ozon und Lärm) erweisen sich drin-
fassung verankert bleiben. gende Massnahmen als notwendig.
Die Forderungen nach einer Reduktion der Stempelsteuer Diese Massnahme wirkt gesamtschweizerisch und ist markt-
dürfen nach den Beschlüssen der eidgenössischen Räte vom wirtschaftlich.
4. Oktober 1991 zur Revision des Stempelsteuergesetzes als Sie verhindert bzw. entschärft wirksam den Treibstofftouris-
gegenstandslos bezeichnet werden. mus. Die postulierte Massnahme ist kompatibel mit der vorge-
Bei der direkten Bundessteuer sind keine materiellen Aende- sehenen C02-Abgabe.
rungen vorgesehen. Aus haushaltspolitischen Gründen muss Ein weiterer Ausbau dieser Lenkungsabgabe muss folgen;
insbesondere von einer weiteren Reduktion dieser Steuer ab- z. B. weitere Erhöhungen und Einführung der C02-Abgabe.
gesehen werden.
Die Vorlage des Bundesrates richtet sich strikt nach dem Krite- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
rium der Haushaltsneutralität und ist damit für den Bund we- vom 15. Januar 1992
der mit Mehr- noch mit Mindereinnahmen verbunden. Auf die Rapport écrit du Conseil fédéral
Befristung der beiden Haupteinnahmequellen des Bundes du 15 janvier 1992
soll dagegen verzichtet werden. Das Preisgefälle beim Benzin an der Grenze fördert einen in
Verkehrs- und luftreinhaltepolitischer Hinsicht problemati-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates schen Tanktourismus. Zu berücksichtigen ist ebenfalls die bis-
Déclaration écrite du Conseil fédéral herige reale Entwertung der gewichtsbezogenen Abgaben auf
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- fossilen Energieträgern. Der Bundesrat teilt deshalb das
deln. grundsätzliche Anliegen der Motion. Er wird dem Parlament
im Rahmen seiner Luftreinhalte- und CO2-Politik sowie der
Präsident: Der Vorstoss wird von der SP-Fraktion bekämpft Massnahme zur Sanierung des Bundeshaushaltes und der Fi-
Die Diskussion wird verschoben. nanzierung der Verkehrsinfrastrukturausgaben rechtzeitig
seine konkreten Vorschläge unterbreiten. Bei der Ausgestal-
Verschoben - Renvoyé tung der Massnahmen wird er dabei nicht nur den Anliegen
des Umweltschutzes und der Energiepolitik, sondern auch
den finanziellen Erfordernissen Rechnung tragen müssen.
#ST# 91.3259 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Motion Wiederkehr Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
deln.
Lenkungsabgaben als Sofortmassnahme
Taxes d'orientation sur les carburants. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
Mesure d'urgence
#ST# 91.3332
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1991
Der Bundesrat wird aufgefordert, eine erste Tranche der vorge- Motion Jaeger
sehenen Lenkungsmassnahmen auf Treibstoffen sofort zu
realisieren. In Anbetracht der Preisdifferenz zu den umliegen- Neue Finanzvorlage
den Nachbarländern (ab 1. Juli auch gegenüber Deutsch- Nouveau projet de régime financier
land) ist der Treibstoff preis ab 1992 erstmals um 20 Rappen zu
erhöhen.
Die Lenkungsabgabe soll unbürokratisch, Staatsquoten- und
indexneutral sowie sozial verträglich ausgestaltet sein.
Ein Teil davon ist vorerst zur Finanzierung von Luftreinhalte- Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1991
massnahmen zu verwenden; längerfristig soll der volle Ertrag Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament so rasch als
der Abgabe an die Bevölkerung zurückerstattet werden. möglich eine neue Finanzvorlage gemäss den folgenden Leit-
linien vorzulegen. Dabei sind die Ergebnisse der Abstim-
Texte cte la motion du 21 juin 1991 mungsanalysen (zum Beispiel der VOX-Umfrage) einzubezie-
Le Conseil fédéral est chargé de mettre en oeuvre immédiate- hen.
ment une première partie des mesures d'orientation prévues 1. Die Vorlage muss haushaltsneutral sein, das heisst, sie
en ce qui concerne les carburants. Vu l'écart des prix entre la sollte per Saldo weder mehr noch weniger Einnahmen brin-
Suisse et les pays limitrophes (y compris l'Allemagne à partir gen.
du 1er juillet), il faut commencer par augmenter le prix du car- 2. Sie soll eine Umsatzsteuer nach dem Mehrwertsystem ent-
burant de 20 centimes à partir de 1992. halten, wobei die Sätze unter Berücksichtigung von Punkt 1
La taxe d'orientation ne doit pas entraîner de complications festzulegen sind.
administratives ni de problèmes sociaux; elle doit être sans in- 3. Bei der direkten Bundessteuer sind Erleichterungen vorzu-
fluence sur la quote-part de l'Etat et sur l'indice des prix à la sehen, die keine Umverteilung zu Lasten der kleineren und
consommation. mittleren Einkommen bewirken dürfen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fischer-Seengen Finanzordnung des Bundes
Motion Fischer-Seengen Finances fédérales
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 12
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3230
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 620-621
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Pagina
Ref. No 20 021 051
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