Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3192 KI-generiert

Heroin Prescription Motion

Geschäftsnummer VPB 91-3192
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion argues for the medically supervised distribution of heroin to individuals who are addicted and unable to or unwilling to participate in existing treatment programs like methadone. The core reasoning is that the current "war on drugs" has failed, leading to increased crime, drug use within prisons, and a worsening health situation for addicts, exacerbated by the illegality of the substance and the high prices driving theft, prostitution, and continued drug dealing. The motion proposes that controlled heroin distribution could reduce crime and the spread of diseases like AIDS by alleviating the pressure on addicts to fund their habit, while also emphasizing the need for strict controls to prevent diversion and maintain the focus on eventual recovery.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 8 Absatz, Art. 8 Abs. 1 let. b Betäubungsmittelgesetz, Art. 8 Abs. 5 Betäubungsmittelgesetz; Heroin Prescription Motion: The core reasoning is that the current "war on drugs" has failed, leading to increased crime, drug use within prisons, and a worsening health situation for addicts, exacerbated by the illegality of the substance and the high prices driving theft, prostitution, and continued drug dealing. The motion proposes that controlled heroin distribution could reduce crime and the spread of diseases like AIDS by alleviating the pressure on addicts to fund their habit, while also emphasizing the need for strict controls to prevent diversion and maintain the focus on eventual recovery.

Schlagwörter

KI-generiert
Verjährung Betäubungsmittelkonsum qualifizierter Heroinhandel stationäre Suchtbehandlung medizinische Zwangsbehandlung Rückfall bei Straftaten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 8 Absatz
Art. 8 Abs. 1 let. b Betäubungsmittelgesetz
Cited as the legal basis for the general prohibition of heroin and its exceptions, which the motion sought to alter.
Art. 8 Abs. 5 Betäubungsmittelgesetz
Cited as the existing exception allowing limited medical use of heroin, which the motion aimed to expand.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 8 Abs. 1 let. b Betäubungsmittelgesetz

Cited as the legal basis for the general prohibition of heroin and its exceptions, which the motion sought to alter.

Art. 8 Abs. 5 Betäubungsmittelgesetz

Cited as the existing exception allowing limited medical use of heroin, which the motion aimed to expand.

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Volltext

Motion Günter 1976 N 4 octobre 1991

#ST# 91.3192 sollten weiterhin angeboten und ausgebaut werden. Die

Methadonprogramme haben es einigen Drogenabhängigen

Motion Günter erlaubt, sich sozial wieder einigermassen zu integrieren, was

ebenfalls für die Fortführung dieser Programme spricht.

Aerztlich kontrollierte Abgabe Alle diese Massnahmen, so richtig sie an sich sind, haben aber

von Heroin an Süchtige das Drogenproblem nicht gelöst. Die Situation wurde eher

Toxicomanes. Distribution schlimmer. Wenn pathetisch ein «Krieg gegen die Drogen»

d'héroïne par les médecins proklamiert wird, so müsste ehrlicherweise hinzugefügt wer-

den, dass dieser «Krieg» auf staatlicher Seite aus einer Reihe

von Niederlagen besteht, unsere Strafanstalten zu Stätten des

Drogenkonsums und Drogenhandels gemacht hat und auf

dem Buckel der Drogenabhängigen geführt wird, deren

schlechter Gesundheitszustand nicht nur durch die Drogen,

Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1991 sondern auch durch deren Illegalität verursacht wird. Jede

Der Bundesrat wird ersucht, auf dem Verordnungswege dafür neue Massnahme muss kritisch diskutiert werden, aber eine

zu sorgen, dass unter ärztlicher Aufsicht an eindeutig heroin- Ablehnung mit dem Hinweis auf die jetzige Politik ist schlicht-

süchtige Personen, die nicht zu einer Therapie zwecks Dro- weg grotesk.

genentzug oder zu einer Therapie mit Ersatzstoffen (Metha- 2. Drogen und Aids

don) bereit oder fähig sind, Heroin unter Bedingungen abge- Es ist unbestritten, dass das Drogen- bzw. Fixerproblem we-

geben werden kann, die einen Handel mit dem abgegebenen gen der Verwendung infizierter Spritzen zur Verbreitung des

Stoff verhindern. HIV-Virus beigetragen hat. Die Abgabe sauberer Spritzen

Sollte dies dem Bundesrat aus rechtlichen Gründen nicht wurde leider durch die Verfechter der bisherigen Drogenpolitik

möglich sein, so wird er aufgefordert, dem Parlament eine Vor- verzögert. (Sie wird es in den Strafanstalten weiterhin.) Auch

lage zu unterbreiten, die die rechtlichen Hindernisse beseitigt. heute kann von Drogenabhängigen, denen die Gerichte regel-

Sollte der Bundesrat nicht bereit sein, diese Massnahme aus mässig eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zubilligen, oft

eigener Kompetenz vorzunehmen, so wird er aufgefordert, kein vernünftiges Verhalten erwartet werden.

dem Parlament eine Vorlage zuzuleiten, wonach die entspre- Angesichts des hohen Heroinpreises stehen Drogenabhän-

chenden Delegationsnormen aufgehoben werden bzw. im gige unter dem ständigem Druck, Geld für Stoff beschaffen zu

Sinne des ersten Absatzes dieser Motion eingeschränkt wer- müssen. Einer dieser Wege ist die Drogenprostitution. Wegen

den. des hohen Anteils an HIV-positiven Drogenabhängigen trägt

die Drogenprostitution, bei der die Verwendung von Kondo-

Texte de la motion du 19 juin 1991 men alles andere als gesichert ist, zur Verbreitung von Aids in

Le Conseil fédéral est invité à autoriser par voie d'ordonnance bisher wenig betroffene Bevölkerungsgruppen bei.

que l'on distribue, sous contrôle médical, de l'héroïne à des Aus Gründen der Aids-Prävention - abgesehen von den dro-

personnes manifestement dépendantes de cette drogue, genpolitischen Gründen, die unter Punkt 3 behandelt werden

lorsqu'elles ne veulent ou ne peuvent pas suivre une cure de - besteht daher ein öffentliches Interesse an einer Verminde-

désintoxication par sevrage ou par substiution (méthadone). rung des Beschaffungsdruckes. Dieser Beschaffungsdruck

En outre, la remise de l'héroïne devra s'effectuer de manière à kann durch die kontrollierte Abgabe von Heroin gemildert wer-

empêcher tout commerce avec la drogue distribuée. den.

Si des raisons légales empêchent le Conseil fédéral de pren- 3: Zusätzliche Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von

dre ces mesures, il est prié de proposer au Parlement un projet Heroin

afin de lever ces obstacles juridiques. Das Drogenproblem kann nur verstanden werden, wenn die

Si le Conseil fédéral n'est pas disposé à entreprendre ces me- ökonomische Seite der Drogenabhängigkeit betrachtet wird.

sures de son propre chef, il est invité à adresser au Parlement Heroin ist illegal. Der Preis ist daher sehr hoch (etwa 600 Fran-

un projet par lequel il renoncerait, au profit du législatif, à sa ken für 1 Gramm, wobei bei effektiv Drogenabhängigen

compétence de légiférer sur l'objet visé par le premier alinéa. durchaus mit einem Tagesverbrauch von einem Viertel

Gramm gerechnet werden muss; es ist damit mit Ausgaben

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun von etwa 4500 Franken pro Monat zu rechnen). Drogenabhän-

gige sind meist kaum beruflich derart qualifiziert, dass sie -

Schriftliche Begründung - Développement par écrit von ihrer durch die Sucht beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit ein-

1. Versagen der bisherigen Drogenpolitik mal abgesehen - ihre Sucht aus einer «normalen» Erwerbstä-

Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den siebziger tigkeit finanzieren können.

Jahren versuchte, das Drogenproblem zu lösen, indem zwi- Das Drogenproblem führt deshalb zur «Beschaffungskrimina-

schen Händlern und Konsumenten unterschieden wurde. Der lität» (Diebstahl, Raub, Betrug). Ein weiterer Weg der Geldbe-

Betäubungsmittelkonsum sollte nur noch als Uebertretung schaffung ist der Drogenhandel selbst, wobei Drogenabhän-

verfolgt werden. Therapeutische Massnahmen sollten an die gige meist in den Endstufen des Handels auftreten und mit

Stelle von Strafen treten. Der Handel wurde dagegen weiterhin eher kleineren Mengen im Bereich bis zu 10 Gramm pro

als Vergehen bzw. Verbrechen behandelt. Inzwischen wurde Transaktion handeln. Drogenabhängige Dealer sind kaum

das therapeutische Angebot durch die Methadonabgabe er- «Grosshändler» im Bereich von 100 Gramm aufwärts. Der

gänzt. Eine Massnahme, gegen die sich namhafte Experten dritte Weg der Geldbeschaffung ist wie gesagt die Prostitution.

lange Zeit mit Vehemenz wandten, während sie heute von den Der Handel in der Drogenszene bleibt für diese ein Nullsum-

gleichen Experten befürwortet wird. menspiel; was ein Süchtiger einnimmt, gibt der andere aus.

Diese Revision hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Geld kommt in die Drogenszene durch Beschaffungskriminali-

Das Drogenproblem ist nicht kleiner, sondern grösser gewor- tät, Prostitution und beim Handel höchstens durch den Ver-

den. In der Praxis lassen sich Händler und Konsumenten kauf an Gelegenheitskonsumenten oder Neueinsteiger, die

kaum trennen. Der Preis des Heroins ist - wegen seiner Illega- die nötigen Mittel legal erworben haben. Damit schafft der «Be-

lität - derart hoch, dass die meisten Drogenabhängigen ihren schaffungshandel» ein Interesse, Aussenstehenden Drogen

Bedarf nur durch Prostitution, Eigentumsdelikte (Diebstahl, zu verkaufen, da er letztlich auf den Zustrom von Mitteln ange-

Raub) oder durch den Handel mit Heroin oder Kokain decken wiesen ist. Der hohe Heroinpreis vermag vielleicht Neueinstei-

können. Der Unterschied zwischen dem (kleinen und mittle- ger abzuhalten, aber er schafft gleichzeitig für den Süchtigen

ren) Drogenhändler und dem Drogenkonsumenten bleibt einen «Zwang zur Propagierung». Eine Verminderung des Be-

theoretisch. schaffungsdruckes würde damit einerseits zur Reduktion der

Die therapeutischen Massnahmen vermochten einen kleinen Beschaffungskriminalität und anderseits zu einer Reduktion

Teil der Drogenabhängigen wenigstens für kürzere Zeit von ih- des Handels führen.

rer Sucht zu befreien. Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und Für die Drogenabhängigen selbst würde dies eine Befreiung

4. Oktober 1991 1977 Motion Günter

von einem gehetzten Leben bedeuten, das im wesentlichen weder angebaut, eingeführt, hergestellt noch in Verkehr ge-

aus der Jagd nach dem illegalen Stoff und der Angst vor der bracht werden. Ausgenommen von diesem generellen Verbot

Polizei besteht. der Verwendung von Heroin ist die beschränkte medizinische

4. Warum die jetzigen Massnahmen nicht genügen Anwendung, wie sie gemäss Artikel 8 Absatz 5 mit einer Bewil-

Schon vor einiger Zeit wurde klar, dass die Entzugstherapie ligung des BAG möglich ist. Der Gesetzgeber hat bei der For-

viele Drogenabhängige nicht erreicht und relativ wenig erfolg- mulierung dieser Ausnahmeregelung an die Therapie

reich ist. Es kam die Ergänzung durch Methadonprogramme. schwerst Krebskranker mit Heroin gedacht.

Süchtige sollten.vordem körperlichen Zwang zum Heroin be- Die der Motion zugrundeliegende These zur Befürwortung von

freit werden. Ihre Situation sollte zudem derart verändert wer- Maintenance-Programmen mit Heroin ist dem Bundesrat be-

den, dass eine (zumindest partielle) soziale Reintegration kannt. Eine objektive und sachliche Beurteilung eines allfälli-

möglich wird, wobei das Ziel des dauerhaften Entzugs - richti- gen Nutzens bzw. Schadens dieses Therapieansatzes ist auf-

gerweise - nicht aus den Augen verloren wurde. grund der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zur-

Diese Massnahmen vermögen aber nicht alle Süchtigen zu er- zeit nicht möglich. Aus diesem Grunde erachtet der Bundesrat

reichen. Der Deutlichkeit halber gilt es, hier eine Grundtatsa- eine Ueberarbeitung von Artikel 8 des Betäubungsmittelge-

che festzuhalten: Heroinabhängige spritzen Heroin primär setzes und eine Lockerung der darin statuierten Beschrän-

deshalb, weil sie die - kurzfristig - subjektiv angenehmen Wir- kung der medizinischen Anwendung von Heroin nicht für an-

kungen der Droge schätzen. Diese angenehme Wirkung fehlt gebracht.

bei den Ersatzdrogen. Dies dürfte der hauptsächliche Grund Die am 20. Februar 1991 vom Bundesrat verabschiedeten

sein, weshalb viele Drogenabhängige gar kein Interesse ha- Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme sehen

ben, von den heutigen Therapieangeboten Gebrauch zu ma- u. a. eine Intensivierung der Forschungsbemühungen im Dro-

chen. genbereich vor. So sollen auf der Grundlage wissenschaftlich

Natürlich bleibt die Drogenfreiheit das Ziel erster Wahl. Auch begleiteter Versuche und unter Einhaltung von Rahmenbedin-

eine Methadontherapie ist der Abgabe von Heroin vorzuzie- gungen, welche zurzeit von einer vom Bundesrat eingesetzten

hen. Ein «Maintenance-Programm» ist aber immer noch bes- Arbeitsgruppe erarbeitet werden, auch neue Wege in der Dro-

ser als das jetzige gehetzte Leben des Fixers, der sowohl von genpolitik erprobt und ausgewertet werden. Darunter können

der Polizei als auch von der Kriminalität innerhalb der Szene auch die Durchführung und Auswertung von wissenschaftli-

bedroht ist. Vernünftigerweise ist bei einem Entscheid über chen Projekten fallen, welche die ärztlich kontrollierte Ver-

Maintenance-Programme nicht vom Ideal der Drogenfreiheit, schreibung von anderen Betäubungsmitteln als Methadon an

sondern von der Realität des Fixers auszugehen. (Der engli- schwer drogenabhängige Patienten vorsehen. Die Durchfüh-

sche Begriff «maintenance» meint in diesem Zusammenhang rung und Evaluation solcher Versuche wird zumindest drei

das «Einfrieren der Sucht auf dem bestehenden Stand», damit Jahre dauern. Sie werden dem Bundesrat die notwendigen Er-

gleichzeitig die körperliche, geistige und soziale Situation des gebnisse für seine Entscheide in dieser Sache liefern.

Patienten so verbessert werden kann, dass die Heilungschan-

cen vergrössert werden.) Schriftliche Erklärung des Bundesrates

5. Notwendige Kontrollen Déclaration écrite du Conseil fédéral

Es versteht sich von selbst, dass ein Maintenance-Programm Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

von einigen Kontrollen umgeben sein muss. Diese Kontrollen deln.

müssen drei Ziele verfolgen:

- Das Maintenance-Programm darf nicht zum Einstieg in die Präsident: Der Vorstoss wird von den Herren Steffen und

Sucht dienen. Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.

- Das Heroin muss so abgegeben werden, dass eine Weiter-

gabe ausgeschlossen ist. Verschoben -Renvoyé

- Die behandelnden Aerzte dürfen kein finanzielles Interesse

an einer Zunahme der Programmteilnehmer haben.

Diese Ziele sind durch entsprechende Kontrollen absolut zu

erreichen. Die Vorschriften für die jetzigen Methadonpro- 90.706

gramme können dabei als Vorbild dienen. Zentral wichtig ist

dabei, dass nur Personen in solche Programme aufgenom- Motion Eisenring

men werden können, deren Sucht klar belegt ist (Trennung Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines

von zuweisendem und behandelndem Arzt). Das Heroin muss Bundesamtes für Banken und Finanzen

unter Aufsicht gespritzt werden. Die behandelnden Aerzte dür-

fen finanziell kein Interesse haben, an möglichst viele Perso- Création d'un Office de la concurrence et d'un Office des

nen Heroin abzugeben. (An derfehlenden Kontrolle der Aerzte affaires bancaires et financières

scheiterte die britische Regelung.) Sowohl die zuweisenden

als auch die behandelnden Aerzte bedürfen einer staatlichen Siehe Seite 757 hiervor-Voir page 757 ci-devant

Bewilligung. Dies sind nur Anregungen. Aufgrund der Diskus-

sionen und Erfahrungen muss gegebenenfalls das Kontrollsy-

stem ausgebaut werden.

Es gilt festzuhalten, dass natürlich die Teilnehmer an «Mainte-

nance-Programmen» nach Möglichkeit für die Methadon- Nachtrag

bzw. eine Entzugstherapie motiviert werden können. Am 22. März 1991 hat der Nationalrat diese Motion irrtümli-

6. Formelles cherweise als Motion überwiesen, obschon sich der Urheber

Der erste Absatz der Motion verlangt einen Handeln des Bun- mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden erklärt

desrates im delegierten Rechtssetzungsbereich. Es handelt hatte.

sich aber um keine unechte Motion, da im Falle des Nichthan-

delns des Bundesrates eine Rücknahme der Delegoitions- Supplément

norm gefordert wird. Letztere Massnahme fällt aber zweifels- Le 22 mars 1991 le Conseil national a transmise cette motion

frei in den Kompetenzbereich des Parlaments. par erreur comme motion, l'auteur s'étant déclaré d'accord de

la transformer en postulat.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 11. September 1991 Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 11 septembre 1991

Nach geltendem Betäubungsmittelgesetz Artikel 8 Absatz 1

Buchstabe b dürfen Diazetylmorphin (Heroin) und seine Salze

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Günter Aerztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige

Motion Günter Toxicomanes. Distribution d'héroïne par les médecins

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3192

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1976-1977

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Ref. No 20 020 408

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