Civil Defense Reform: Mandatory Service Debate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed a reform of civil defense, but the National Council debated a motion to fundamentally revise the concept, advocating for the abolition of mandatory peacetime service, transformation into disaster response under civilian leadership, maintaining a reduced cadre, and improving alarm systems. The Council, while agreeing on some aspects like disaster response and rejuvenation, rejected the motion because it believed the outlined tasks could not be accomplished without mandatory service and disagreed with abandoning the protection role during armed conflicts.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Texte, Art. 5 VBS, Art. 68 GRN-Catégorie, Art. 68RCN seiner, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN; Civil Defense Reform: Mandatory Service Debate: The Council, while agreeing on some aspects like disaster response and rejuvenation, rejected the motion because it believed the outlined tasks could not be accomplished without mandatory service and disagreed with abandoning the protection role during armed conflicts.
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KI-generiertThe decision refers to this article in the context of the discussion on accessing files of the public prosecutor's office.
Volltext
1. Juni 1992 693 Motion Ledergerber
neuen Leuten realisieren müssen. Es wäre zweifellos paradox, Definitiv - Définitivement
die 2. Etappe von Schwarzenburg zu beziehen, wenn wir die Für den Antrag Narbel 110 Stimmen
Spitze des Ausbildungsbergs in den Jahren 1995 und 1996 Für den Antrag der Minderheit 39 Stimmen
bereits hinter uns gebracht haben.
Schliesslich noch eine Bemerkung zum Kürzungsantrag von Art. 2
Nationalrat Narbel. Er stimmt nach Bereinigung mit dem An- Antrag der Kommission
trag derständerätlichen Kommission überein. Bei derstände- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
rätlichen Kommission waren die Baufachorgane des Bundes Proposition de la commission
anwesend. Sie haben glaubhaft erklärt, aufgrund der jetzigen Adhérer au projet du Conseil fédéral
Baupreise sollte tatsächlich eine Einsparung von 0,9 Millionen
Franken - das entspricht dem Posten «Unvorhergesehenes» Angenommen -Adopté
in der Vorlage - möglich sein. Nachdem die Baufachorgane
das bejahen, habe ich keinen Grund, dem Antrag zu opponie- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
ren. Ich habe in der Kommission und gegenüber den Baufach- Für Annahme des Entwurfes 111 Stimmen
organen klargemacht, dass es nicht angehe, diese 0,9 Millio- Dagegen 29 Stimmen
nen über einen Nachtragskredit wieder hereinzuholen. Die
Baufachorgane haben bestätigt, dass das nicht nötig sein
wird. An den Ständerat-Au Conseil des Etats
Ich kann Ihnen also im Namen des Bundesrates empfehlen,
dieser Reduktion, die ja ein zusätzliches Zeichen unseres
Sparwillens ist, zuzustimmen. Das wird den Vorteil haben,
dass gegenüber dem Ständerat keine Differenz entstehen
wird. #ST# 91.3182
Erste Abstimmung - Premier vote Motion Ledergerber
Für den Antrag Zisyadis
(Nichteintreten) 17 Stimmen
Zivilschutzkonzept
Dagegen offensichtliche Mehrheit Refonte de la protection civile
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit 50 Stimmen
Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991
Detailberatung - Discussion par articles Der Bundesrat wird aufgefordert, das Konzept über den Zivil-
schutz grundsätzlich zu überarbeiten und die notwendigen
Titel und Ingress rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um:
Antrag der Kommission 1. die allgemeine Dienstpflicht in Zeiten tiefen Friedens aufzu-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates heben;
2. den Zivilschutz in einen Katastrophenschutz umzuformen
Titre et préambule und unter ziviler Leitung die notwendigen Mittel zur Verfügung
Proposition de la commission zustellen;
Adhérer au projet du Conseil fédéral 3. eine begrenzte Kaderorganisation aufrechtzuerhalten und
auf einen guten Ausbildungsstand zu bringen;
4. die Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Alarmorganisa-
Angenommen -Adopté
tionen aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
Art. 1 Texte de la motion du 18 juin 1991
Antrag der Kommission Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une refonte de la
Mehrheit protection civile et de créer des bases juridiques permettant:
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates 1. d'abroger le service obligatoire en temps de paix durable,
Minderheit 2. de transformer la protection civile en protection contre les
(Meier Hans, Blocher, Hollenstein) catastrophes et de la placer sous la direction d'une autorité ci-
Ablehnung des Kredites vile en lui fournissant les moyens nécessaires,
3. de maintenir un personnel d'encadrement réduit et jouis-
Antrag Narbel sant d'une bonne formation,
.... ein Objektkredit von 17 871 000 Franken.... 4. d'accroître l'efficacité des organisations d'alarme exis-
(Kürzung um 929 000 Franken) tantes.
Art. 1 Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin, Bègue-
Proposition de la commission lin, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Eggenberger, Euler,
Majorité Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Huba-
Adhérer au projet du Conseil fédéral cher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Longet, Mat-
Minorité they, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Ruffy,
(MeierHans, Blocher, Hollenstein) Stappung, Uchtenhagen, Züger (26)
Rejeter le crédit
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Proposition Narbel Aenderungen im Bereich des Zivilschutzes sind überfällig.
Un crédit d'ouvrage de 17 871 000 francs.... Das Niveau der Ausbildung und entsprechend die Motivation
(réduction de 929 000 francs) der Zivilschützer sind auf einem Tiefpunkt. Es ist heute in einer
Zeit tiefsten Friedens in Westeuropa, mit Vorwarnzeiten von
Abstimmung - Vote Jahren, nicht mehr einsehbar, warum diese Organisation im
herkömmlichen Ausmass weiterbetrieben werden soll. Die
Eventuell-A titre préliminaire Ausbildungsinhalte sind relativ trivial, und es wäre ohne wei-
Für den Antrag Narbel offensichtliche Mehrheit teres möglich, in kurzer Zeit eine entsprechende Ausbildung
Für den Antrag der Mehrheit Minderheit aufzubauen, wenn die Motivation in der Bevölkerung vorhan-
Motion Ledergerber 694 N 1er juin 1992
den ist Auf der anderen Seite steigt der Bedarf eines funktio- Ledergerber: Wir haben einmal mehr die Uebung gemacht,
nierenden Katastrophendienstes, der sich nicht nur an Natur- dass wir Kredite für Bauten gesprochen haben, bevor wir Kon-
katastrophen orientiert, sondern insbesondere den wachsen- zepte erarbeitet haben. Ein neues Zivilschutzkonzept soll dis-
den Risiken gefährlicher Grosstechnologien etwas entgegen- kutiert werden, aber die dazu notwendigen Infrastrukturen be-
setzen könnte. schliessen wir im voraus. Dieses Vorgehen befremdet mich je-
des Mal, und es scheint mir nicht der richtige Weg zu sein.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Ich habe dem Bundesrat am 18. Juni 1991 eine Motion vorge-
vom 13. November 1991 legt- Sie haben eine Kopie auf Ihrem Tisch - und ihn gebeten,
Rapport écrit du Conseil fédéral das Konzept über den Zivilschutz zu überarbeiten und die not-
du 13 novembre 1991 wendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um
Mit der im Sommer 1989 parallel zum Projekt «Armee 95» in 1. die allgemeine Dienstpflicht in Friedenszeiten aufzuheben;
enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden so- 2. den Zivilschutz in einen Katastrophenschutz umzuformen
wie mit weiteren interessierten Kreisen eingeleiteten «Re- und unter ziviler Leitung die notwendigen Mittel zur Verfügung
form 95» wird - gestützt auf den in der Sommersession 1991 zustellen;
vom Nationalrat im zustimmenden Sinn zur Kenntnis genom- 3. eine begrenzte Kaderorganisation aufrechtzuerhalten und
menen Bericht 90 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBI auf einen guten Ausbildungsstand zu bringen;
1990 III 847) - eine grundlegende Erneuerung der Ausrich- 4. die Funktionstüchtigkeit der verschiedenen Alarmorganisa-
tung des Zivilschutzes angestrebt. Der Bevölkerungsschutz tionen aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
im Falle bewaffneter Konflikte und die Hilfeleistung bei natur- Was ist der Hintergrund dieser Motion? Der Zivilschutz war in
und zivilisationsbedingten Katastrophen sind dabei die bei- der Nachkriegszeit ein wichtiges Element der schweizeri-
den einander gleichgestellten Hauptaufträge der Zivilschutz- schen Gesamtverteidigung. Er ist aus den Erfahrungen des
organisationen der Gemeinden. Gleichzeitig mit diesen kon- Zweiten Weltkrieges entstanden, als die Alliierten angefangen
zeptionellen Veränderungen erfolgen eine Verjüngung, Straf- haben, den Kampf nicht nur gegen Truppen, sondern mit Flä-
fung und Neustrukturierung der Zivilschutzorganisationen der chenbombardements auch gegen die Zivilbevölkerung zu
Gemeinden, verbunden mit einem nahtlosen Uebertritt von führen. Er ist nachher als Schutz gegen atomare Bedrohun-
der Armee zum Zivilschutz. Ziel dieser Massnahmen ist die gen weiterentwickelt worden, wenn dahinter auch einige Fra-
Förderung der raschen Einsatzbereitschaft in allen Notlagen. gezeichen zu setzen sind.
Diese dem Zivilschutz durch die Bundesverfassung und die Heute hat sich die Situation grundsätzlich geändert, und ein
entsprechenden Gesetze übertragenen und im erwähnten Be- Ueberdenken dieses Konzeptes ist dringend notwendig. Der
richt zur Sicherheitspolitik neu umschriebenen Aufgaben las- Zivilschutz in der Schweiz ist heute bezüglich Ausbildung auf
sen sich unter Berücksichtigung der Strukturen unseres Lan- allen Stufen auf einem Niveau, das als schlecht bis sehr
des weder mit wenigen professionellen Kräften noch aus- schlecht bezeichnet werden muss, und die Motivation der
schliesslich mit freiwilligen Helfern lösen. Hierzu ist vielmehr, Dienstpflichtigen ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Ich habe
wie bei zahlreichen anderen Aufgaben in unserem Lande, eine noch keinen Zivilschützer getroffen, der gesagt hat, er gehe
auf dem Milizsystem beruhende Dienstleistungsverpflichtung gern in den Zivilschutz und er lerne etwas dabei. Das muss Ih-
unerlässlich. Die Schutzdienstpflichtigen und die im Verlaufe nen doch zu denken geben. Der Zivilschutz ist heute die
der Dienstleistungen gestützt auf die besonderen Eignungen grösste Demotivationsmaschinerie, die wir in den öffentlichen
aus ihnen bestimmten Spezialisten und Kader müssen in In- Diensten kennen, und das hat doch keinen Zweck.
struktionsdiensten auf ihre vielfältigen Aufgaben vorbereitet Es ist heute auch sehr schwierig, den Dienstpflichtigen zu er-
werden. Ihrer Ausbildung kommt damit eine besondere Be- klären, warum sie in einer völlig anderen Bedrohungssituation
deutung zu. Sie zu fördern und zu verbessern ist das Ziel, das nach wie vor eine obligatorische Dienstpflicht - mit Ausbil-
mit der Schaffung einer Instruktorenschule für hauptamtliche dungsinhalten, die alle Beteiligten nur langweilen - zu leisten
Zivilschutzinstruktoren der Stufen Bund, Kantone und Ge- haben.
meinden angestrebt wird, so wie dies mit der vom National- Die Bedrohungen haben sich gewandelt, und wir müssen uns
und Ständerat am 15. Dezember 1989 bzw. 12. Dezember zunehmend gegen zivilisatorische Bedrohungen und Risiken
1990 überwiesenen Motion Neuenschwander (89.598) ver- absichern. Der Zivilschutz soll und könnte darauf eine Antwort
langt worden ist. sein, muss aber entsprechend umorganisiert werden.
Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass die Neuaus- Ich meine, es sei ein Gebot der Stunde, nun endlich auf die
richtung des Zivilschutzes von den Kantonen und Gemeinden veränderten Verhältnisse zu reagieren und die obligatorische
sowie von allen interessierten Kreisen begrüsst und ausdrück- Dienstpflicht in Friedenszeiten abzuschaffen. Ich bin zwar
lich unterstützt wird. Die Ausbildung hat ihr auf allen Ebenen nicht gegen allgemeine Dienstpflichten. Ich bin durchaus der
Rechnung zu tragen. Der Einsatz des Zivilschutzes zur Kata- Meinung, dass im Zusammenhang mit der Diskussion um ei-
strophen- und Nothilfe wird in den Kantonen und Gemeinden nen Gemeinschaftsdienst die Frage geprüft werden soll, wel-
konsequent gefördert. Allein im Jahre 1990 sind gegen che Aufgaben einem solchen Dienst zugeordnet werden sol-
100 000 Manntage im Rahmen von Schutzdienstleistungen len. Ich betrachte es heute also als einen Missbrauch des Zivil-
zur Beseitigung der Folgen der grossräumigen Unwetterschä- schutzes, wenn - wie der Bundesrat schreibt - der Zivilschutz
den erbracht worden. Diese Einsätze sowie andere Hilfelei- in gewissen Gemeinden zur Unterstützung der Betreuung von
stungen zugunsten der Gemeinschaft werden auch in diesem Asylbewerbern eingesetzt wird. Ich bin auch der Meinung,
Jahr fortgesetzt So gelangten die örtlichen Zivilschutzorgani- dass andere Aufgaben, die jetzt zum Teil vom Zivilschutz über-
sationen beim Eisenbahnunfall vom 4. Januar 1991 in Stein- nommen werden (Betreuung von Chronischkranken usw.),
Säckingen sowie beim Bergsturz vom Frühjahr 91 in Randa er- wichtig sind, dass dies aber nicht Aufgabe des Zivilschutzes,
folgreich zum Einsatz. Seit einiger Zeit werden in verschiede- sondern allenfalls des zivilen Ersatzdienstes oder eines zu-
nen Gemeinden die Zivilschutzorganisationen auch zur Unter- künftigen Gemeinschaftsdienstes sein soll.
stützung der Behörden in der Betreuung von Asylbewerbern Betrachten wir den Katastrophenschutz: Der Bundesrat sagt,
beigezogen. Alle diese auf der allgemeinen Schutzdienst- es finde eine Umorientierung des Zivilschutzes in Richtung Ka-
pflicht beruhenden Hilfeleistungen können als erfolgreich be- tastrophenschutz statt, und er legt in seinem neuen Konzept
zeichnet werden. Sie tragen zur Förderung und Festigung des auch Vorschläge vor. Aber er schlägt uns in seinem neuen Zi-
Ausbildungsstandes von Mannschaft, Spezialisten und Ka- vilschutzkonzept nach wie vor eine Massenorganisation von
dern der örtlichen Zivilschutzorganisationen bei. 380 000 Leuten vor. Dazu muss ich sagen, dass Katastrophen-
Schliesslich sei erwähnt, dass der Zivilschutz als Mittel der zivi- schutz, vor allem Schutz gegen zivilisatorische Katastrophen,
len Behörden keine Kampfaufgabe hat und unbewaffnet ist heute keine Aufgabe von zivilen Massenorganisationen ist,
sondern dass das professionalisierte, speziell ausgebildete
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Einheiten braucht, dass wir in diesem Bereich eine Professio-
Déclaration écrite du Conseil fédéral nalisierung und eine bessere Koordination jener Dienste, die
Der Bundesrat empfiehlt, die Motion abzulehnen. vorhanden sind, benötigen. Mit 380 000 Leuten im Zivilschutz
1. Juni 1992 N 695 Motion Ledergerber
können Sie keinen Katastrophenschutz betreiben, der diesen leitbild 95. Und wir haben im Zusammenhang mit dieser Ver-
Namen verdient Der Schutz gegen zivilisatorische Katastro- jüngung eine beträchtliche Reduktion der Dienstpflichtigen im
phen ist heute nicht mehr eine Aufgabe, die mit dem Auf- Sinn. Das Zivilschutzleitbild 95 bedeutet eine Reduktion der
schichten von Sandsäcken gelöst werden kann. Dienstpflichtigen um immerhin 140 000 Mann. Wir können uns
Allerdings denke ich, dass es eine Frage der Vernunft ist, eine das leisten, einesteils wegen der Verjüngung des Zivilschut-
Kaderorganisation für den Zivilschutz aufrechtzuerhalten und zes und andernteils weil wir die Zusammenarbeit mit den an-
auf einen sehr guten Ausbildungsstand zu bringen. Eine sol- deren Organisationen - vor allem mit den Feuerwehren - bes-
che Organisation wäre in der Lage - wenn sich die generelle ser koordinieren. Wir werden grosse Teile der Feuerwehren
Bedrohungssituation wieder einmal verschlimmern sollte -, in von der Zivilschutzdienstpflicht dispensieren können, da es ja
sehr kurzer Zeit all die Leute an ihren Eimerspritzen auszubil- keinen Sinn macht, diese Ausgaben zusätzlich auch noch
den und anzuleiten, wie man einen Zivilschutzraum betreibt. dem Zivilschutz zu übertragen.
Dazu braucht es keine Massenorganisation mit jährlichen Das sind jene Punkte, in denen der Bundesrat offenbar mit
Dienstleistungen. dem Motionär einig ist.
Kommt ein wirtschaftliches Argument dazu: Auch mit dem Ich möchte Ihnen immerhin noch eines sagen, Herr Motionär:
neuen, noch nicht diskutierten Leitbild werden jedes Jahr in Ich habe letztes Jahr Zivilschutzdienstpflichtige im Berner
der Schweiz 800 000 bis 1 000 000 Diensttage im Zivilschutz Oberland bei der Behebung der Sturmschäden besucht. Da
geleistet werden. Das kostet die Volkswirtschaft jedes Jahr habe ich genau das Gegenteil von dem erfahren, was Sie jetzt
zwischen 500 Millionen und 1 Milliarde Franken, und das sind ausgeführt haben. All jene Leute, die im Berner Oberland im
Kosten, die der Wirtschaft aufgehalst werden. Einsatz waren, waren wirklich zutiefst motiviert, und alle Vorge-
Wenn Ihnen die Frage der Standortnachteile am Herzen liegt, setzten - das waren nicht nur Gefälligkeiten mir gegenüber -
wenn es Ihnen am Herzen liegt, dass unsere Wirtschaft von haben gesagt, dass die Leute mit ungeheurem Engagement
Ballast befreit wird, müssen Sie auch in Betracht ziehen, ob an die neuen Aufgaben des Zivilschutzes herangehen. Ich
diese grossen Aufwendungen noch zeitgemäss, noch nötig habe gerade auch in Bern erlebt, dass die Betreuung von Asyl-
sind und ob sie wirklich so hoch sein müssen. bewerbern in Notlagen, wenn die normale Organisation nicht
Zur Antwort des Bundesrates: Herr Bundesrat, Sie haben ei- mehr ausreicht, einen vernünftigen Einsatz des Zivilschutzes
nige Dinge geschrieben, die einleuchtend sind. Sie haben an- bedeuten kann.
dere Sachen geschrieben, bei denen ich zum Schluss Damit komme ich zu den Gründen, weshalb wir- obwohl wir
komme, dass Sie einzelne Punkte meiner Motion unterstützen auch eine Reform wollen - Ihre Motion ablehnen müssen. Im
müssten: die Umorientierung Richtung Katastrophenschutz ersten Punkt verlangen Sie eine Aufhebung der allgemeinen
und die Verbesserung der Funktionstüchtigkeit der verschie- Dienstpflicht. Der Bundesrat ist überzeugt, dass wir mit weni-
denen Alarmorganisationen. Diese Punkte müssten Sie im gen Professionellen die Aufgaben des Zivilschutzes, wie sie im
Rahmen Ihrer Position unterstützen, statt meine Motion global Zivilschutzleitbild 95 umschrieben sind, nicht erfüllen können.
abzulehnen. Wenn Sie diese Motion so global ablehnen, be- Denn diese weitgehenden Aufgaben - einerseits Schutz der
steht die Gefahr, dass Sie das Kind mit dem Bade ausschütten Bevölkerung bei bewaffneten Konflikten, andererseits Kata-
respektive dass Sie die Chance einer Reorganisation des Zivil- strophen- und Nothilfe - kann man nicht mit wenigen Profes-
schutzes, der wieder auf eine grosse Akzeptanz zählen kann, sionellen bewerkstelligen, ihre Kapazität wäre rasch am Ende.
in diesem Stadium verpassen. Deshalb hält der Bundesrat an der allgemeinen Dienstpflicht
Das hat keinen Sinn. Die Zeit für Antworten auf die veränderte fest.
Situation ist auch im Zivilschutz gekommen. Entlassen Sie die In Ihrem zweiten Punkt sagen Sie, der Zivilschutz sei in einen
Hunderttausende von Menschen in diesem Land, die durch- Katastrophenschutz umzuformen. Wir sind uns einig, dass der
aus dienstwillig sind, die sich aber nicht nur unterfordert füh- Katastrophenschutz neu dazukommen muss. Aber nach allen
len, sondern sich auch persönlich ausgenutzt vorkommen, Regeln der Interpretation würde dieser zweite Punkt ja bedeu-
weil sie die Zeit in diesem Zivilschutz sinnlos totschlagen ten, dass die bisherige Aufgabe des Zivilschutzes, nämlich der
müssen! Schutz bei bewaffneten Konflikten, dahinfallen müsste, und
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen. Ich bitte den Präsiden- das geht nach Meinung des Bundesrates nicht.
ten des Rates, die Motion punktweise zur Abstimmung zu brin- Gemäss drittem Punkt wäre nur eine Kaderorganisation auf-
gen; denn ich meine, sogar der Bundesrat müsste mit seiner rechtzuerhalten. Der Bundesrat ist der Ueberzeugung, dass
Position einigen Punkten dieser Motion zustimmen können, wir ohne die allgemeine Dienstpflicht im Milizsystem nicht aus-
wenn er sie vorurteilslos anschaut. kommen, wenn wir die Aufgaben des Zivilschutzes ernst neh-
men.
Bundesrat Koller: Es ist schade, Herr Ledergerber, dass wir Einzig im letzten Punkt könnte Ihnen der Bundesrat noch zu-
Ihre Motion nicht zusammen mit dem neuen Zivilschutzleit- stimmen. Aber ich glaube, Herr Ledergerber, es ist Ihnen auch
bild 95 behandeln können, dann hätten wir das Thema etwas klar: Wegen dieses letzten Punktes allein lohnt es sich nicht,
tiefer ausloten können. Aber wie der Bundesrat in seiner die Motion zu überweisen, denn er ist eigentlich eine Selbst-
schriftlichen Antwort ausgeführt hat, will auch er durchaus verständlichkeit.
eine ganz grundlegende Reform des heutigen Zivilschutzes.
Ich habe das vorhin im einzelnen im Zusammenhang mit der Punkt 1 - Point 1
2. Etappe des Ausbildungszentrums Schwarzenburg darge-
legt. Aber dass wir im Bundesrat nach reiflicher Ueberlegung
doch die ganze Motion zur Ablehnung empfehlen müssen, Abstimmung - Vote
hängt damit zusammen, dass Sie ein eigentliches Alternativ- Für Ueberweisung der Motion 36 Stimmen
modell des Zivilschutzes verlangen, auf das der Bundesrat Dagegen 82 Stimmen
nicht eintreten kann - ich werde es nachher bei den einzelnen
Punkten noch kurz darlegen. Punkt 2-Point 2
Dagegen ist der Bundesrat durchaus der Meinung -wir haben
das im Zivilschutzleitbild 95 dargelegt -, dass eine grundle- Abstimmung - Vote
gende Reform stattfinden muss, vor allem in der Richtung, Für Ueberweisung der Motion 45 Stimmen
dass neben die überkommene Aufgabe des Bevölkerungs- Dagegen 85 Stimmen
schutzes bei bewaffneten Konflikten neu und gleichwertig der
Schutz der Bevölkerung gegenüber zivilisatorischen Bedro-
hungen hinzukommen muss. Das hat der Bundesrat im einzel- Punkt 3 - Point 3
nen im Zivilschutzleitbild 95 auch dargelegt.
Wir sind auch der Meinung, dass der Zivilschutz einer Verjün- Abstimmung - Vote
gung bedarf. Wir werden das Zivilschutz-Pflichtalter von heute Für Ueberweisung der Motion 41 Stimmen
60/50 auf 52/42 herabsetzen, im Gleichschritt mit dem Armee- Dagegen 73 Stimmen
Documents du Ministère public de la Confédération 696 N 1er juin 1992
Punkt 4-Point 4 tionen über Sachbearbeiter und ausländische Dienste abge-
deckt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann
Abstimmung - Vote die Einsicht verweigert werden. Bezüglich der Dossiereinsicht
Für Ueberweisung der Motion 54 Stimmen legt die VBS fest, dass der Sonderbeauftragte nach Massgabe
Dagegen 64 Stimmen von Artikel 5 VBS Einsicht in die Dossiers gewährt, also im glei-
chen Umfang wie bei den Fichen.
Diese Regelung war das eigentliche Motiv des Bundesrates
zur Ausarbeitung des heute zur Diskussion stehenden Bun-
desbeschlusses. Der Bundesrat wollte entgegen seiner ur-
#ST# 91.062 sprünglichen Absicht diese Dossiereinsicht beschränken, weil
er gemäss internen Berechnungen festgestellt hatte, dass die
Akten der Bundesanwaltschaft. Dossiereinsicht einen beträchtlichen Aufwand erfordern
Einsicht würde. Bei 30 000 Gesuchen wären dies 450 Arbeitsjahre oder
Documents du Ministère public umgerechnet über 60 Millionen Franken. Ich betone aber,
de la Confédération. Consultation dass es sich dabei um verwaltungsinterne Berechnungen
handelt, welche von seilen der Kommission nicht überprüft
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1991 (BBIIV1016) wurden, nachdem der Ständerat grundsätzlich nicht bereit ge-
Message et projet d'arrêté du 23 octobre 1991 (FF IV 991) wesen war, die Dossiereinsicht mit dem Hinweis auf die Ko-
Beschluss des Ständerates vom 4. März 1992 sten einzuschränken. In der ständerätlichen Diskussion wurde
Décision du Conseil des Etats du 4 mars 1992 unter anderem darauf hingewiesen, dass der Bundesrat mit
Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN seiner Verordnung ein schriftliches Versprechen gegenüber
den Betroffenen abgegeben habe, das er nicht einfach zurück-
nehmen könne. Es gehe darum, den Grundsatz, wonach ein
Versprechen einzuhalten sei, hochzuhalten.
Die nationalrätliche Kommission hat sich dieser Ueberlegung
Antrag der Kommission angeschlossen. Die Kommission hat aber, gleich wie die stän-
Eintreten derätliche Kommission, auch rechtliche Vorbehalte gegen-
Proposition de la commission über dem Vorschlag des Bundesrates ins Feld geführt. Darauf
Entrer en matière kommen wir bei der Diskussion des Artikels 4 zurück. Der
Ständerat hat die Vorlage des Bundesrates «umgepflügt». Ihre
Thür, Berichterstatter: Mit dieser Vorlage haben wir vermutlich Kommission ist ihm, mit einer Ausnahme, weitgehend gefolgt,
das letzte Geschäft vor uns, das sich mit der Bewältigung der hat also insgesamt keine neuen Furchen mehr gezogen.
Fichenaffäre beschäftigt Nach der Ficheneinsicht geht es jetzt Die Vorlage weicht in zwei wesentlichen Punkten vom bundes-
im wesentlichen um die Dossiereinsicht rätlichen Vorschlag ab:
Wir haben heute dieses Geschäft zu beraten, weil der Bundes- 1. bei der Ausgestaltung des Einsichtsrechts und des Rechts-
rat zur Auffassung gelangte, die von ihm erlassene Verord- mittels;
nung vom 5. März 1990 über die Behandlung von Staats- 2. bei der Frage der Aufbewahrung und Vernichtung der
schutzakten im Bereich der Dossiereinsicht sei gegenüber der Akten.
bereits bestehenden Verordnung einzuschränken. Der Bun- Bestätigt hat die Mehrheit Ihrer Kommission sodann den Be-
desrat wollte mit diesem Bundesbeschluss auch die gesetzli- schluss des Ständerates, künftig auf die Ombudsstelle zu ver-
che Grundlage für die Vernichtung der Pichen schaffen. zichten. Eine Minderheit Ihrer Kommission will jedoch daran
Der Ständerat war mit der grundsätzlichen Zielrichtung des festhalten, was im übrigen auch die ständerätliche Kommis-
bundesrätlichen Vorschlages nicht einverstanden und hat ihn sion wollte.
in wesentlichen Punkten korrigiert. Nicht gefolgt ist Ihre Kommission dem Beschluss des Stände-
Die nationalrätliche Kommission teilte diese Bedenken des rates, den Betroffenen das Recht einzuräumen, die Vernich-
Ständerates und ist seinen Beschlüssen im wesentlichen - mit tung der Staatsschutzakten verlangen zu können. Bei diesem
einer bedeutsamen Ausnahme - gefolgt. Thema handelt es sich in der Tat um eine schwierige Gratwan-
Ihre Kommission hat diese Vorlage in einer Sitzung beraten. derung zwischen Persönlichkeitsrecht des einzelnen und den
Zuvor hat sie am 20. Januar zusammen mit der ständerätli- Interessen der historischen Wahrheit. Wir werden die Diskus-
chen Kommission eine Anhörung mit verschiedenen Perso- sion bei Artikel 6 führen müssen.
nen durchgeführt. Es handelte sich um Herrn Georg Morger, Zusammenfassend bitte ich Sie zu bedenken, dass es sich bei
den ehemaligen Ombudsmann des Kantons St. Gallen, Herrn dieser Vorlage um eine staatspolitisch bedeutsame Problem-
Dr. Walter Gut, den ehemaligen Sonderbeauftragten des Bun- stellung handelt. Es geht darum, ob und unter welchen Bedin-
des, Herrn Pierre Schrade, den Ombudsmann des Bundes, gungen verlorengegangenes Vertrauen zurückgewonnen
Herrn Prof. Dr. Arthur Haefliger, alt Bundesgerichtspräsident werden kann. Die Kommission war in ihrer Mehrheit der
und ehemaliger Ombudsmann des Bundes. Angehört wurden Ueberzeugung, dass dies nicht dadurch geschehen kann,
ferner folgende Historiker: Herr Prof. Dr. Christoph Graf, Bun- dass einmal abgegebene Versprechen - auch wenn sie etwas
desarchivar; Herr Dr. Fritz Glauser, Kantonsarchivar des Kan- kosten - wieder rückgängig gemacht werden. Der Präsident
tons Luzern; Frau Prof. Dr. Beatrix Mesmer, Präsidentin der All- der ständerätlichen Kommission führte in der Eintretensde-
gemeinen Geschichtforschenden Gesellschaft Bern. Herr batte aus, eine rechtsstaatlich einwandfreie Erledigung der Ak-
Prof. Haefliger stand der Kommission bei den Sitzungen als teneinsicht koste etwas; wer einen pekuniären Preis nicht be-
Berater zur Verfügung. Ich danke ihm bei dieser Gelegenheit zahlen wolle, werde andere Opfer bringen müssen. Dem kann
herzlich für seine wertvolle Unterstützung. ich aus der Sicht Ihrer Kommission nichts mehr beifügen.
Ich habe Sie bereits eingangs kurz auf die Vorgeschichte die- Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage einzutreten und den
ser Vorlage hingewiesen. An sich ist die ganze Einsichtnahme Kommissionsanträgen zu folgen.
in die Akten der Bundesanwaltschaft bereits in der bundesrätli-
chen Verordnung über die Behandlung von Staatsschutzak- M. Frey Claude, rapporteur: L'arrêté que nous examinons vise
ten des Bundes (VBS) geregelt. Neben der Regelung der Ein- à mettre un terme à l'affaire des fiches en réglant la question de
sicht in Fichen und Dossiers enthält diese Verordnung Bestim- la consultation des documents du Ministère public. L'essentiel
mungen über die Vernichtung von nicht mehr benötigten de nos débats repose sur les articles 3 et 4 de l'arrêté, articles
Staatsschutzakten. Ich lege Ihnen kurz dar, wie diese Verord- qui définissent le cercle des personnes qui ont droit à la
nung die Einsichtnahme geregelt hat. consultation de leur dossier.
Massgebend sind die Artikel 5 bis 8. Danach ist der Sonderbe- Pour bien comprendre l'importance pratique et concrète de la
auftragte dafür zuständig, den Gesuchstellern durch Zustel- question, il faut savoir que les dossiers, contrairement aux fi-
lung einer Fichenkopie Einsicht zu gewähren, wobei Informa- ches, ne sont pas classés nominativement, mais par matières.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ledergerber Zivilschutzkonzept
Motion Ledergerber Refonte de la protection civile
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3182
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.06.1992 - 14:30
Date
Data
Seite 693-696
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Pagina
Ref. No 20 021 200
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