Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3180 KI-generiert

Government Postulate on Biodiversity Conservation

Geschäftsnummer VPB 91-3180
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The government acknowledged the ongoing decline of biodiversity in Switzerland due to environmental pressures and habitat loss. While emphasizing the need for consistent enforcement of existing laws rather than new legislation, the government outlined measures to address concerns, including supporting interconnected habitats, stricter adherence to nature and animal protection laws, preserving wetlands and floodplains, and enhancing research in conservation science. The government proposed transforming the motion into a postulate, indicating a commitment to further consideration and action on these environmental issues.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 27quater BV; Government Postulate on Biodiversity Conservation: While emphasizing the need for consistent enforcement of existing laws rather than new legislation, the government outlined measures to address concerns, including supporting interconnected habitats, stricter adherence to nature and animal protection laws, preserving wetlands and floodplains, and enhancing research in conservation science. The government proposed transforming the motion into a postulate, indicating a commitment to further consideration and action on these environmental issues.

Schlagwörter

KI-generiert
Naturschutz Umweltforschung Maßnahmen gegen Verschwendung Klimaveränderung E-Government erbrechtliche Herabsetzungsklage

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 27quater BV

Cited as the basis for federal subsidies for cantonal educational assistance.

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Volltext

4. Oktober 1991 1963 Motion Weder-Basel

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, heute ab dem dritten Kind gewähren. Die Kombination der vor-

Bodenmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Geor- geschlagenen Massnahmen würde es aber ermöglichen, die

ges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jean- Prämienlast je nach finanzieller und familiärer Situation abzu-

prêtre, Lanz, Leemann, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch stufen. Der «Entwurf Schoch» ist einem erweiterten Vernehm-

Ursula, Meizoz, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Rechstei- lassùngsverfahren unterzogen worden. Aufgrund der ausge-

ner, Reimann Fritz, Ruffy, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbin- werteten Stellungnahmen wird der Bundesrat noch dieses

den Hans, Ziegler, Züger (31) Jahr den Räten eine Botschaft zur Revision der Krankenversi-

cherung vorlegen. Es ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass

Schriftliche Begründung - Développement par écrit der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zum

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht KUVG geändert hat (Vo V und Vo 5). Diese sehen insbeson-

«ine schriftliche Antwort. dere eine vorteilhaftere Berechnung der Prämien für Kinder

und Jugendliche und eine mögliche Prämienbefreiung ab

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates dem dritten Kind vor.

vom 28. August 1991 5. Die Gewährung von Stipendien fällt in den Zuständigkeits-

Rapport écrit du Conseil fédéral bereich der Kantone. Der Bund tritt nur in der Rolle des Sub-

du 28 août 1991 ventionsgebers auf. Die Subventionen sind an die Erfüllung

Die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Förderung von Fa- von Minimalvorschriften gebunden und werden je nach Fi-

milien mit Kindern, welches die angesprochenen und heute in nanzkraft ausgerichtet. Diese Finanzierung stützt sich auf Arti-

verschiedenen Erlassen des Bundes und der Kantone gere- kel 27quater der Bundesverfassung und auf ein Bundesge-

gelten Bereiche umfassen würde, ist nicht notwendig. setz vom 19. März 1965. Dieses Gesetz wird zurzeit revidiert.

1. Leistungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien mit Die Vorlage trägt der in der Motion ausgedrückten Besorgnis

Kleinkindern gehören zum Bereich der kantonalrechtlich gere- Rechnung und bezweckt eine verstärkte Harmonisierung der

gelten Sozialhilfe. So richten die Kantone SH, SG, ZG, LU, ZH, kantonalen Leistungen sowie eine Berechnungsart, die die tat-

GL, FR, VD und GR bereits heute Bedarfsleistungen bei Mut- sächlichen Ausbildungskosten besser berücksichtigt. Der Ge-

terschaft aus oder haben entsprechende Gesetze angenom- setzesentwurf, der einer Vernehmlassung bei den Kantonen

men, wobei Einkommensgrenzen gelten. Je nach Kanton wird und den interessierten Kreisen unterzogen wird, sieht zu die-

während 6 bis 24 Monaten der Differenzbetrag vom Einkom- sem Zweck finanzielle Anreize vor. So würden die Kantone

men zur Einkommensgrenze ausgerichtet. Diese Bedarfslei- eine Beitragserhöhung erhalten, wenn sie - in den Gesetzes-

stungen lehnen sich an das System der Ergänzungsleistun- texten und in der Praxis-die vom Bund und von den Kantonen

gen (EL) an. Weitere Kantone sind daran, solche Leistungen gemeinsam festzulegenden Grundsätze einhalten. Diese

einzuführen. Für die Legislaturplanung 1991-1995 ist vorge- Grundsätze sollten mindestens die Berechnungsart der Aus-

sehen, eine Botschaft mit Gesetzesentwurf für eine Mutter- bildungs- und Unterhaltskosten, die finanziellen Möglichkei-

schaftsversicherung vorzulegen. ten des Gesuchstellers und/oder seiner Eltern sowie das Mini-

2. Letztmals wurde 1986 von den eidgenössischen Räten die malstipendium regeln.

Einführung einer bundesrechtlichen Regelung von Familien-

zulagen abgelehnt. Im übrigen verweisen wir auf unsere Ant- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

wort auf die Motion (Hänggi-)Nussbaumervom 14. Dezember • Déclaration écrite du Conseil fédéral

1989. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

3. Um die Versorgungsmängel im Wohnungswesen zu behe- deln.

ben, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet. So hat

der Bundesrat auf den 1. Dezember 1990 durch eine Aende- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

rung der WEG-Verordnung den Kreis der beitragsberechtigten

Haushalte erweitert und die A-fonds-perdu-Hilfen verstärkt.

Ferner steht eine Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohn-

bau- und Eigentumsförderung in der parlamentarischen Be-

handlung. Damit sollte das jährliche Förderungsvolumen für #ST# 91.3180

Neubauten und Erneuerungen gemäss bundesrätlichem An-

trag von derzeit 3500 auf 5500 Wohnungen erhöht werden. Motion Weder-Basel

Ferner könnten dadurch aus dem erhöhten Fonds-de-roule- Erhaltung der Artenvielfalt

ment-Darlehen weitere 2000 Wohnungen indirekt via zusätzli- der Tiere und Pflanzen

che Unterstützung gemeinnütziger Bauträger gefördert wer-

den, wovon gerade Familien profitieren dürften. Schliesslich Motion Weder-Bâle

erging an die Eidgenössische Wohnbaukommission der Auf- Sauvegardons la richesse

trag, die Wohnungspolitik gesamthaft zu überprüfen und Vor- de notre faune et de notre flore

schläge für Massnahmen zur Verringerung der Bedarfslücken

zu unterbreiten. Gleichzeitig wurde eine Expertenkommission

eingesetzt, die den Komplex des Hypothekarmarktes analy-

sieren und Massnahmen für die Sicherung der langfristigen

Wohnbaufinanzierung vorschlagen soll. Beide Kommissionen

haben ihre Berichte Ende Juli dieses Jahres abgeliefert. Von Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991

beiden Gremien wird der Bundesrat eingeladen, der Frage er- Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen für

gänzender Mietzinszuschüsse nachzugehen und dabei der die Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen in der

Kostenfrage besondere Beachtung zu schenken. Wie die Ver- Schweiz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind insbe-

nehmlassung zurständerätlichen Initiative in gleicher Angele- sonderevorzuschlagen:

genheit jedoch gezeigt hat, sind individuelle Mietziriszu- 1. die Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume;

schüsse auf Bundesebene stark umstritten. 2. die striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze über

4. Das geltende System der Prämienfestsetzung in der Kran- Natur- und Heimatschutz sowie Tierschutz;

kenversicherung bedeutet für einkommensschwächere Fami- 3. der bessere Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder;

lien tatsächlich eine immer schwerere Belastung. Der Entwurf 4. die Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung derTier-

der Expertenkommission vom 2. November 1990, welcher auf und Pflanzenarten.

den Grundsätzen des Bundesrats vom 23. August 1989 be-

ruht, sieht verschiedene Massnahmen vor, die sowohl der fa- Texte de la motion du 18 juin 1991

miliären als auch der finanziellen Situation der Versicherten Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures immé-

Rechnung tragen. Eine vollständige Prämienbefreiung ist diates pour sauvegarder la richesse de la faune et de la flore en

zwar nicht vorgesehen - diese können die Krankenkassen Suisse. Dans ce contexte, je lui propose:

Motion Stocker 1964 N 4 octobre 1991

1. de créer de nouveaux réseaux de biotopes et d'améliorer auf Natur und Landschaft. Mit der am 1. Februar 1991 in Kraft

ceux qui existent; getretenen neuen Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV)

2. de respecter à la lettre la loi sur la protection de la nature et wurden die Voraussetzungen geschaffen, um verfahrensmäs-

du paysage et la loi sur la protection des animaux; sige und materielle Lücken zu schliessen. Es geht nun darum,

3. d'améliorer la protection des sites marécageux et des forêts dieser Pflicht konsequent nachzuleben. Angesichts der be-

alluviales; enfin schränkten natürlichen Lebensgrundlagen und der zuneh-

4. de promouvoir la science de la sauvegarde de la faune et de menden räumlichen Einengung wird es dabei unweigerlich zu

la flore. einer Bremsung des quantitativen und einer bewussteren För-

derung des qualitativen Wachstums kommen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Bär, Bäumlin, Tierschutz: Die 1981 in Kraft getretene Tierschutzgesetzge-

Danuser, Diener, Dünki, Euler, Fankhauser, Gardiol, Grendel- bung hat in verschiedenen Bereichen, namentlich in der Nutz-

meier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, tierhaltung, bei Tierversuchen und in Wildtierhaltungen, zu we-

Jaeger, Kühn, Ledergerber, LeuteneggerOberholzer, Longet, sentlichen Verbesserungen geführt. Besonders in der Rind-

Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Rechsteiner, Ruf, vieh- und Schweinehaltung sind aber erhebliche Probleme im

Schmid, Stappung, Steffen, Stocker, Wiederkehr, Zbinden Vollzug aufgetreten. Die Bundesbehörden haben wiederholt

Hans, Züger, Zwygart (32) die Kantone zu einem wirkungsvolleren Vollzug angehalten

und werden diese Bemühungen fortsetzen. Am 22. März 1991

Schriftliche Begründung - Développement par écrit hat das eidgenössische Parlament das Tierschutzgesetz revi-

Bereits im Jahre 1989 teilte der Bundesrat in der Antwort auf diert und verschärft.

meine Einfache Anfrage 89.1097 «Aussterbende Vögel in der 3. Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder:

Schweiz» mit, dass er über den Rückgang der Vogelarten in In beiden Bereichen stehen die ersten Vollzugsarbeiten an.

unserem Land ebenfalls besorgt sei. Ferner wies er darauf hin, Das «Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeu-

dass die Wirksamkeit der laufenden geplanten Massnahmen tung» wird noch vor Ende 1991 erlassen, das durch die Ro-

im Bereich des Natur- und Biotopschutzes nicht überschätzt thenthurm-lnitiative ausgelöste «Bundesinventar der Moor-

werden dürfe. Um diese aufgeworfenen Probleme zu lösen, landschaften von besonderer Schönheit und von nationaler

brauche es die Mitarbeit aller Bundesinstanzen, der Kantone Bedeutung« geht im Spätsommer 1991 in die Vernehmlas-

und der gesamten Bevölkerung. sung.

Diese Mitarbeit ist offenbar in den letzten zwei Jahren im ge- 4. Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung der Tier-

samten Tier- und Pflanzenbereich nicht zum Tragen gekom- und Pflanzenarten:

men, ist doch die Situation heute noch bedeutend gravieren- Der Bundesrat anerkennt, dass im Bereich der angewandten

der als vor zwei Jahren. Die Liste der ausgestorbenen Tier- Landschaftsforschung ein Nachholbedarf besteht. Anders als

und Pflanzenarten in der Schweiz wird immer länger. in zahlreichen westeuropäischen Ländern fehlt in der Schweiz

Es muss deshalb jetzt und sofort alles darangesetzt werden, eine eigentliche Institution für ökologische Grundlagenbe-

damit die Artenvielfalt mindestens auf dem heutigen Stand er- schaffung und Feldforschung. Zwar fördert der Bund diese An-

halten werden kann. Dafür braucht es die erwähnten und wei- liegen in Teilbereichen (z. B. über Nationalfondsprojekte oder

tere umfassende Massnahmen im ganzen Land. in den bundeseigenen Forschungsanstalten der Land- und

Weitsichtig wäre es auch, dem nicht auf «Rosen gebetteten» Forstwirtschaft), eine Verstärkung ist aber vordringlich. Diese

Ausland in diesen Fragen finanziell beizustehen. wird, neben einer Intensivierung im Bereich Landschaft an der

Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, über die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Förderung der Universitäten und anderer Einrichtungen oder

vom 28. August 1991 Projekte der Kantone sowie über den vermehrten Einsatz von

Rapport écrit du Conseil fédéral Forschungsmitteln zu erzielen sein.

du 28 août 1991 Was die verstärkte internationale Zusammenarbeit angeht,

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die weist der Bundesrat darauf hin, dass sich die Schweiz aktiv an

Bedrohung und der Rückgang der Artenvielfalt in unserem der Vorbereitung einer Konvention für die Erhaltung der biolo-

Land weiterhin anhalten. Dies beweist namentlich die vom Bu- gischen Vielfalt beteiligt (im Hinblick auf die Uno-Konferenz für

wal kürzlich herausgegebene Rote Liste der Farn- und Blüten- Umwelt und Entwicklung (UNCED) vom Juni 1992 in Rio de

pflanzen, wonach von den 2696 bei uns vorkommenden Arten Janeiro).

über 550 gefährdet sind. Die Ursachen dafür sind in der zuneh-

menden Belastung der Umwelt, der Zerschneidung und Ver- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

drängung der Naturräume sowie der ständig wachsenden Déclaration écrite du Conseil fédéral

Nachfrage nach Energie, Rohstoffen, Nahrungsmitteln und Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

bebautem Raum zu suchen. Erschwerend wirken sich dabei deln.

die unzureichenden Kenntnisse über die Funktionsweise der

Oekosysteme aus, weil dafür zu wenig Forschungskapazitä- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

ten zur Verfügung stehen. Es geht somit nicht in erster Linie

um die Schaffung neuer Rechtsgrundlagen, sondern um die

Sicherstellung eines konsequenten Vollzugs.

Die fachliche und finanzielle Unterstützung der Kantone bei ih-

rer Umsetzungsaufgabe sowie die Wahrnehmung der eige- #ST# 91.3241

nen Pflichten erfordern beim Bund einen zunehmenden Per-

sonal- und Finanzbedarf. Motion Stocker

Zu den einzelnen Punkten der Motion äussert sich der Bun- Prioritäre Behandlung

desrat wie folgt:

1. Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume: des Rechtsetzungsprogrammes

Der Bundesrat hat sich in seiner Antwort vom 27. Juni 1990 auf Priorité au programme législatif

die Einfache Anfrage Mauch Ursula vom 22. März 1990 «Bio-

topverbundsystem ('Oekonetz') Schweiz» (90.1049) ausführ-

lich dazu geäussert. So unterstützt der Bund in verschiedenen

Kantonen Modellprojekte, berücksichtigt das Anliegen bei sei-

nen eigenen Tätigkeiten und fördert den ökologischen Aus- Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991

gleich überagrarpolitische Massnahmen. Der Bundesrat wird beauftragt, die Forderungen des Rechtset-

2. Striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze: zungsprogramms vom 26. Februar 1986 prioritär zu behan-

Natur- und Heimatschutz: Bei der Erfüllung seiner eigenen deln und sie in der Legislaturplanung 1991-1995 zu realisie-

Aufgaben obliegt dem Bund die Pflicht zur Rücksichtnahme ren.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Weder-Basel Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen

Motion Weder-Bâle Sauvegardons la richesse de notre faune et de notre flore

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3180

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1991 - 08:00

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Data

Seite 1963-1964

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Ref. No 20 020 394

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