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VPB 91-3164 KI-generiert

Revision of Swiss Criminal Code: Motion to Extend Suspended Prison Sentence Limit

Geschäftsnummer VPB 91-3164
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed revising the Swiss Criminal Code to allow judges to suspend prison sentences up to 36 months, arguing that the current 18-month limit is too short and outdated compared to other European countries. The court considered the existing legal framework, international comparisons, and the potential for improved offender rehabilitation with longer suspension periods. The Federal Council recommended converting the motion into a postulate.

Legislator-Regeste

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Art. 41 Absatz; Revision of Swiss Criminal Code: Motion to Extend Suspended Prison Sentence Limit: Strafe kann unter gewissen Umständen und zeitlich be- d'entreprises économiques dans les régions de montagne.

Schlagwörter

KI-generiert
bedingter Strafvollzug Revision des Strafurteils strafrechtliche Rehabilitation Verlängerung der Sicherheitshaft Strafvollstreckungsverjährung Justizreform

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 41 Absatz
Le Conseil fédéral est chargé de réviser l'article 41, alinéa pre- denden Liegenschaften des Bundes zur Neuansiedlung von
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Volltext

13. Dezember 1991 2481 Motion Mari

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral vom 2. Dezember 1991

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Déclaration écrite du Conseil fédéral

deln. du 2 décembre 1991

Der Bundesrat beantragt, die Motion anzunehmen.

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Präsident: Der Vorstoss wird von Herrn Leuba bekämpft. Die

Diskussion wird verschoben.

Verschoben - Renvoyé

#ST# 91.3307

#ST# 91.3164

Motion Iten Joseph

Bedingter Strafvollzug. Motion Hari

Aenderung Erhaltung von Arbeitsplätzen

Sursis à l'exécution im Berggebiet

des peines. Révision Sauvegarde d'emplois

en régions de montagne

Wortlaut der Motion vom 23. September 1991

Der Bundesrat wird eingeladen, Artikel 41 Absatz 1 des Wortlaut der Motion vom 10. Juni 1991

Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) in dem Sinne zu Der Bundesrat wird beauftragt, vor dem Entscheid über die

revidieren, dass der Richter den Vollzug einer Freiheitsstrafe Aufhebung von Arbeitsplätzen im EMD und in den Rüstungs-

bis zu (neu) 36 Monaten oder einer Nebenstrafe aufschieben betrieben im Berggebiet mit den betroffenen Regionen Vor-

kann. schläge für eine angemessene Kompensation der dadurch

verlorenen Arbeitsplätze zu erarbeiten und vorzulegen. Im Vor-

Texte de la motion du 23 septembre 1991 dergrund stehen dabei Vorschläge für die Nutzung der freiwer-

Le Conseil fédéral est chargé de réviser l'article 41, alinéa pre- denden Liegenschaften des Bundes zur Neuansiedlung von

mier, du Code pénal suisse (CP), comme il suit: «en cas de Wirtschaftsunternehmungen im Berggebiet

condamnation à une peine privative de liberté n'excédant pas

trente-six mois (nouvelle version) ou à une peine accessoire, Texfe de la motion du 10 juin 1991

le juge pourra suspendre l'exécution de la peine....» Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer et de présenter, avant

qu'une décision ne soit prise sur la suppression d'emplois au

Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun DMF et dans les usines d'armement, des propositions visant à

une compensation adéquate des postes supprimés, en colla-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit boration avec les régions concernées. II s'agit principalement

Gemäss geltendem Strafgesetzbuch kann der Richter Frei- de proposer des solutions permettant d'utiliser les biens-

heitsstrafen bedingt aussprechen, das heisst, der Vollzug der fonds libérés par la Confédération en vue de l'implantation

Strafe kann unter gewissen Umständen und zeitlich be- d'entreprises économiques dans les régions de montagne.

schränkt aufgeschoben werden. Die höchste Dauer einer be-

dingt vollziehbaren Strafe ist gemäss Artikel 41 Absatz 1 StGB Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Bezzola, Blatter,

18 Monate. Bühler Simeon, Bundi, Bürgi, Columberg, Eggenberg-Thun,

Eine derart kurze Dauer scheint nach heutiger Rechtsauffas- Engler, Fischer-Hägglingen, Früh, Günter, Hildbrand, Hösli,

sung und nach heutigem Rechtsempfinden namentlich mit Lanz, Reimann Fritz, Rychen, Schmidhalter, Schnider,

Blick auf die Strafempfindlichkeit bei Verurteilten als nicht Schwab, Seiler Hanspeter, Steinegger, Weber-Schwyz, Zölch,

mehr angemessen. Auch ein europäischer Rechtsvergleich Zwingli (25)

zeigt, dass die Schweiz mit der geltenden Regel nicht mehr im

Mittelfeld der Anwender des bedingten Strafvollzugs liegt Bei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

spielsweise lassen die Bundesrepublik Deutschland und Mit der Aufhebung und Umwandlung von Arbeitsplätzen im

Oesterreich den bedingten Strafvollzug bei einer Freiheits- EMD und in den Rüstungsbetrieben in Berggebieten werden

strafe bis zu zwei Jahren zu, wenn besondere Gründe anneh- diese Regionen vor zum Teil unlösbare Strukturprobleme ge-

men lassen, die Resozialisierung des Täters sei dadurch bes- stellt, welche im Interesse einer wirtschaftlichen Berggebiets-

ser gewährleistet. Noch grosszügigere Lösungen bestehen in förderung rasch gelöst werden müssen. Die wirtschaftlichen

Portugal (3 Jahre), Frankreich (5 Jahre), Schweden (10 Jahre) Standortnachteile der entsprechenden Bergregionen dürfen

und Dänemark (16 Jahre). nicht zusätzlich mit dem Wegfallen von Arbeitsplätzen belastet

Durch diese Motion soll die Möglichkeit geschaffen werden, werden. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass mit dem

dass der Strafrichter in Zukunft Freiheitsstrafen bis zu maximal Entscheid über die Aufhebung von Arbeitsplätzen konkrete

drei Jahren bedingt aussprechen kann, sofern beim Täter die Vorschläge zur Kompensation vorgelegt werden. Diese Vor-

im Gesetz und in der modernen Praxis vorgesehenen Gründe schläge sollen sich im Rahmen der Dezentralisierung der Bun-

für das Hinausschieben der Vollstreckung der Strafe vorlie- desverwaltung auf die Auslagerung von Bundesstellen in die

gen. Der Motionär verweist in diesem Zusammenhang auf Be- Bergregionen (Ausbildungszentren der PTT-Betriebe, Ausla-

richt und Vorentwurf zur Revision des Allgemeinen Teils des gerung von Bundesämtern, Ausbildungszentren der Regiebe-

Schweizerischen Strafgesetzbuches von Herrn Prof. Dr. Hans triebe des Bundes usw.) einerseits sowie auf Konzepte Zurver-

Schultz (Bern 1987, S. 144 f.). Damit wird dem Richter auch fügungstellung von Liegenschaften zur Neuansiedlung hoch-

die Möglichkeit gegeben, eine Gesamtbeurteilung von Vorle- wertiger, zukunftsorientierter Wirtschaftsunternehmungen im

ben und Charakter des Täters vorzunehmen und vom unbe- Berggebiet andererseits beziehen.

dingten Strafvollzug abzusehen, wenn zu erwarten ist, dass Die vom Bund eingeleiteten Umstrukturierungs- und Rationali-

auch aufgrund der derzeitigen Lebensumstände des zu Verur- sierungsmassnahmen sind durch die Ansiedlung neuer Wirt-

teilenden eine Resozialisierung als wahrscheinlich erscheint schaftsunternehmungen im Technologie- und Dienstlei-

53-N

Motion Rechsteiner 2482 N 13 décembre 1991

stungsbereich aufzuwiegen. Insbesondere dürfte die Ansied- setzen, der gegenüber den Gemeinde- und Kantonsbehörden

lung von Telematikunternehmungen und -betrieben im Berg- als Vermittler und Ansprechpartner wirken könnte.

gebiet, besonders zu fördern sein. Die Telematik ist, da sie Genaue Prognosen über Ausmass und regionale Verteilung

standortunabhängig ist, besonders geeignet, die den Berg- des in den verschiedenen Bereichen des EMD zu erwartenden

kantonen anhaftenden Standortnachteile zu verringern, quali- Stellenabbaus sind zurzeit noch nicht möglich. Der Bundesrat

tativ bessere Arbeitsplätze zu schaffen und die Mobilitätsbe- hält jedoch Behörden und Verbände über den Stand der Pla-

dürfnisse (ökologischer Aspekt) abzubauen. nungen auf dem laufenden und wird zum gegebenen Zeit-

Die vom Bund zum Teil nicht mehr benutzbaren Räumlichkei- punkt mit konkreten Zahlen an die Oeffentlichkeit treten.

ten und Gebäude können für Anwendungen der Telematik ge-

nutzt werden. Es können qualitativ gute Arbeitsplätze (z.B. Te- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

learbeitsplätze) in die Bergregionen ausgelagert werden, was Déclaration écrite du Conseil fédéral

dem Wunsch nach Dezentralisierung der Bundesverwaltung Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

entspricht, ohne dass dafür teure Verwaltungsgebäude neu deln.

erstellt werden müssen, und was für die mit Standortnachtei-

len behafteten Bergregionen die vom Bundesrat gewünschte Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Bevorteilung zur Folge hat

Voraussetzungen für die Bevorteilung der Bergregionen ist,

dass die Planung und Realisierung möglichst rasch eingelei-

tet werden können. Die verlangten Vorschläge sind deshalb

vom Bundesrat vor dem Abbau von Arbeitsplätzen zu unter-

breiten, damit die Realisierung der zum Teil bereits vorberei-

teten Projekte unmittelbar danach eingeleitet werden kann.

Die Unterstützung der Einführung neuer Technologien in den #ST# 91.3220

Berggebieten stellt eine kostengünstige Wirtschaftshilfemög-

lichkeit für den Bund dar und wird private Unternehmungen Motion Rechsteiner

der Bergkantone zu neuen Impulsen führen. Panzerschiessen im Linthgebiet

Tirs d'artillerie dans

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates - laplainedelaLinth

vom 28. August 1991

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 28 août 1991

Der Bundesrat ist sich der grossen regionalwirtschaftlichen

Bedeutung der EMD-Arbeitsplätze im Berggebiet bewusst Er Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1991

hat deshalb Verständnis für die Sorgen und Nöte der vom Ab- Der Bundesrat wird beauftragt, das Artillerieschiessen im

bau der Arbeitsplätze besonders stark betroffenen Regionen Linthgebiet einstellen zu lassen, bis die Ursachen des

und unterstützt, wo immer dies möglich ist, Massnahmen, die Schiessunfalls vom 16. Mai 1991 definitiv geklärt sind und bis

zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. In diesem Zusam- sichergestellt ist, dass sich derartige Fehlschüsse nicht wie-

menhang sei an die Ansiedlung der Firma Batrec (Batterie- derholen können.

Recycling) sowie an die Pläne zur Errichtung einer Sonder-

müllverbrennungsanlage auf dem Areal der Pulverfabrik Wim- Texte de la motion du 20 juin 1991

mis erinnert. Auch die im Rahmen von Koberio III eingeleiteten Le Conseil fédéral est chargé d'ordonner l'arrêt des tirs d'artil-

konkreten Massnahmen sollen sicherstellen, dass den Anlie- lerie dans la plaine de la Linth jusqu'à ce que les causes de

gen des Motionärs Rechnung getragen werden kann. Dabei l'accident de tir du 16 mai 1991 aient été établis et que l'on ait

werden direkte Arbeitsplatzmassnahmen (z. B. Telearbeit), l'assurance que de tels accidents ne se renouvelleront pas.

Anpassungen von Entschädigungen, Massnahmen im Be-

reich der Information sowie eine umfassende Nutzungskoordi- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin,

nation im Vordergrund stehen. Letztere wird es u. a erlauben, Béguelin, BircherSilvio, Bodenmann, Borei François, Brügger

von Fall zu Fall auch über alternative Nutzungen von freiwer- Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges,

denden Liegenschaften des Bundes - z. B. zur Neuansied- Euler, Fankhauser, Haering Binder Hafner Ursula, Haller,

lung von privatwirtschaftlichen Betrieben im Sinne des oben- Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leemann, Leuen-

erwähnten Beispiels-zu diskutieren. berger Ernst, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Mei-

Die im Gefolge von «Armee 95» im EMD nötig werdenden Ré- zoz, Meyer Theo, Pitteloud, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen,

organisations- und Redimensionierungsmassnahmen kön- Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Ziegler Jean, Züger (37)

nen jedoch nicht von eigentlichen Kompensationsverpflich-

tungen gegenüber den betroffenen Regionen abhängig ge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

machtwerden, weil dadurch Am Donnerstag, 16. Mai 1991, landete eine Uebungsgranate,

- eine zielgerichtete und systematische Planung in Frage ge- abgeschossen aus einer Panzerhaubitze in Schanis, mitten in

stellt, einem Wohnquartier in Bilten, einige Meter neben einem Kin-

- der notwendige Führungsspielraum bei der Massnahmen- dergarten. Die Ursache des gravierenden Fehlschusses sind

umsetzung eingeschränkt, bis heute nicht gültig geklärt (vgl. die Ausführungen von Bun-

- die unumgänglichen Abbaumassnahmen von schwer zu desrat Villiger in der Fragestunde vom 10. Juni 1991). Es

realisierenden Kompensationen abhängig gemacht und da- würde sich aufdrängen, die Untersuchung des Vorfalls nicht

durch blockiert sowie allein den militärischen Instanzen zu überlassen (die ja gewis-

- das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit in sermassen in eigener Sache tätig werden), sondern eine neu-

der Verwaltungstätigkeit pauschal regional- und strukturpoliti- trale Untersuchung zu veranlassen.

schen Anliegen untergeordnet würden. So oder anders muss aber der Schiessbetrieb eingestellt wer-

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der anstehende Abbau den, bis die Ursachen des Schiessunfalls gültig geklärt und

von Arbeitsplätzen den Zielkonflikt zwischen der Forderung bis andererseits gesichert ist, dass sich derartige Fehlschüsse

nach Effizienz in Armee, Verwaltung und Rüstungsbetrieben in bewohnte Gebiete nicht wiederholen können. Die Bevölke-

einerseits und den regionalpolitischen Anliegen der Berg- rung des Linthgebietes hat einen Anspruch darauf, nicht

regionen anderseits verschärfen wird. Im Hinblick auf den zu durch die Artillerie der eigenen Armee lebensbedrohlich be-

erwartenden hohen Problemlösungsbedarf und zur Verbesse- schossen zu werden. Das umstrittene Artillerieschiessen wei-

rung der Kommunikation unter den Betroffenen erwägt das Mi- terzuführen im blinden Vertrauen darauf, dass hoffentlich

litärdepartement, einen Informationsverantwortlichen einzu- nichts mehr passieren werde, wäre unverantwortlich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Hari Erhaltung von Arbeitsplätzen im Berggebiet

Motion Hari Sauvegarde d'emplois en régions de montagne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3164

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 13.12.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 2481-2482

Page

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Ref. No 20 020 721

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