Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 91-3159 KI-generiert

Federal Family Support Legislation Motion

Geschäftsnummer VPB 91-3159
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion calls for federal legislation to support families with children, addressing issues like the cost of living, housing, healthcare, and education. The proponents argue that many families are facing increasing financial hardship, particularly single-parent households. They propose specific measures such as direct financial assistance for parents of young children, adjusted family allowances, improved housing quality, reduced healthcare premiums for families, and enhanced scholarship programs. The government, while acknowledging some of the concerns, suggests converting the motion into a postulate, indicating a willingness to consider the issues but potentially through different legislative channels or with modifications.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 4 Abs. 2 BV; Federal Family Support Legislation Motion: The proponents argue that many families are facing increasing financial hardship, particularly single-parent households. They propose specific measures such as direct financial assistance for parents of young children, adjusted family allowances, improved housing quality, reduced healthcare premiums for families, and enhanced scholarship programs. The government, while acknowledging some of the concerns, suggests converting the motion into a postulate, indicating a willingness to consider the issues but potentially through different legislative channels or with modifications.

Schlagwörter

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Familienbeihilfen familiärer Härtefall finanzielle Unterstützung unverheirateter Elternteil Sozialvorschriften Finanzbestimmung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Abs. 2 BV

This provision is mentioned as the legal basis for bringing significant legal areas into compliance with equality between men and women.

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Volltext

Motion Brügger 1962 N 4 octobre 1991

in der Ehe weitgehend gleichstellt, verabschiedet worden war, Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, raschmöglichst Mass-

unterzeichnete der Bundesrat am 23. Januar 1987 das Lieber nahmen zu ergreifen und ein Bundesgesetz zur Förderung

einkommen, um seinen Willen zur Verwirklichung der Gleich- von Familien mit Kindern zu schaffen.

stellung im schweizerischen Recht zum Ausdruck zu bringen. Insbesondere folgende Massnahmen sind vordringlich:

Den Zeitpunkt der Ratifikation machte er davon abhängig, wie 1. die Ausrichtung von Leistungen an Familien mit Kleinkin-

die im Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann dern, um zu garantieren, dass sich Eltern in ausreichendem

und Frau» vorgesehenen Gesetzesrevisionen zur Behebung Mass um die persönliche Betreuung der Kinder kümmern kön-

der Ungleichheiten im eidgenössischen und kantonalen nen. Diese Leistungen können zeitlich befristet sein und nach

Recht fortschreiten. dem Prinzip der Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden;

Eine provisorische Bilanz über die praktische Umsetzung des 2. eine Familienzulagenregelung, die für jedes Kind eine Zu-

Rechtsetzungsprogramms seit 1987 zeigt, dass seither wichti- lage garantiert, deren Höhe den heutigen Lebenskosten ange-

ge Rechtsbereiche mit Artikel 4 Absatz 2 BV in Uebereinstim- passt ist und die verhindert, dass die Geburt eines oder meh-

mung gebracht wurden, so vor allem das Stimm- und Wahl- rerer Kinder eine Familie an die Armutsgrenze drängt;

recht, das Bürgerrecht, das Ausländerrecht und das Beamten- 3. die Förderung der Wohnungsqualität als entscheidendes

recht. Für die nächste Legislaturperiode sind unter anderem und nachhaltiges Mittel zur Förderung von Familien mit Kin-

der Erlass eines Bundesgesetzes zur Gleichstellung von Frau dern. Diese Massnahme soll die verstärkte Förderung des

und Mann im Erwerbsleben, die Revision des Eheschlies- Bauens und des Erwerbs preisgünstiger Wohnungen und für

sungs- und Ehescheidungsrechts sowie die Weiterführung Härtefälle Mietzinszuschüsse beinhalten;

der Revisionsarbeiten auf dem Gebiete der Sozialversiche- 4. die Entlastung von Familien mit Kindern in der Krankenver-

rung, namentlich auch die Einführung einer Mutterschaftsver- sicherung dadurch, dass Kinder prämienbefreit und die Prä-

sicherung und gleicher Krankenkassenprämien für Frauen mien nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abgestuft

und Männer, vorgesehen. Der Bundesrat ist deshalb der An- werden, da im heutigen System einkommensschwächere Fa-

sicht, dass die aktuelle Situation in der Schweiz, auch wenn sie milien die Individualprämien kaum mehr aufbringen können;

den Anforderungen des Uebereinkommens noch nicht in al- 5. eine Stipendienregelung, die jedem Kind ermöglicht, ent-

len Teilen entspricht, mit der programmatischen Idee des sprechend seiner Veranlagung die öffentlichen Bildungsstät-

Uebereinkommens durchaus vereinbar ist. Er hat deshalb vor, ten bis hin zur Hochschule zu besuchen. Dies ist heute nicht

das Uebereinkommen in der kommenden Legislatur zur Ratifi- mehr gewährleistet, weil die hohen Lebenskosten insbeson-

kation - allenfalls mit Vorbehalten - vorzuschlagen. dere ein Studium an unseren Bundeshochschulen in Zürich

Gemäss den Prioritäten der Legislaturplanung 1987-1991 hat und Lausanne für viele Kinder aus den Kantonen mit ungenü-

der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 31. Januar genden Stipendienregelungen verunmöglichen.

1991 eine Botschaft betreffend den Beitritt zu den beiden Men-

schenrechtspakten, welche grundlegende Bestimmungen Texte de la motion du 6 juin 1991

zum Schutz der Menschenrechte enthalten, vorgelegt; eine Au cours des dernières années, la situation de nombreuses fa-

Botschaft zum Beitritt des Rassendiskriminierungsüberein- milles avec enfants s'est nettement détériorée et on voit appa-

kommens wird voraussichtlich noch dieses Jahr folgen. Der raître de «nouveaux pauvres», surtout parmi les familles mono-

Bundesrat hat vor, die Botschaften zur Ratifikation des Ueber- parentales (Rapport «Politique familiale en Suisse» et d'autres

einkommens über die Rechte des Kindes sowie des vorliegen- publications). A cet égard, on est de plus en plus convaincu

den Uebereinkommens gegen die Diskriminierung der Frau que des mesures d'encouragement de la famille doivent sur-

nach Abschluss dieser Arbeiten vorzulegen. Damit wird der tout viser les familles avec enfants et être indépendantes de

Realisierung vorgesehener Gesetzesrevisionen im Bereich l'état civil si l'on veut résoudre efficacement les problèmes

der Gleichstellung zwischen Frau und Mann bis zu diesem mentionnés ci-dessus.

Zeitpunkt noch Rechnung getragen werden können. Aus C'est pourquoi le Conseil fédéral est chargé de prendre le plus

diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion in ein rapidement possible des mesures et d'élaborer un projet de

Postulat umzuwandeln. loi fédérale visant à encourager les familles avec enfants.

Les mesures suivantes sont particulièrement urgentes:

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 1. Le versement de prestations aux familles ayant de jeunes

Déclaration écrite du Conseil fédéral enfants afin de garantir que les parents puissent s'occuper

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- personnellement et dans une mesure suffisante de leurs en-

deln. fants. De telles prestations pourraient être allouées pour une

durée limitée et versées selon le principe applicable au régime

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat des prestations complémentaires.

2. Un régime d'allocations familiales qui garantisse pour cha-

que enfant des allocations adaptées au coût de la vie et dont le

montant empêcherait une famille d'atteindre le seuil de pau-

#ST# 91.3159 vreté après la naissance d'un ou de plusieurs enfants.

3. La promotion de la qualité de l'habitat, qui est un moyen dé-

Motion Brügger cisif et durable de soutenir les familles avec enfants. Cette me-

Förderung von Familien mit Kindern sure doit comprendre un encouragement accru de la cons-

truction et de l'acquisition de logements bon marché ainsi que

Politique d'aide aux familles des subsides pour le loyer dans les cas d'une rigueur exces-

avec enfants sive.

4. L'allégement du coût de l'assurance-maladie pour les famil-

les avec enfants, grâce à la suppression des primes pour les

enfants et à un échelonnement des primes en fonction de la si-

tuation financière des assurés; les primes individuelles selon

Wortlaut der Motion vom 6. Juni 1991 le régime actuel sont en effet trop élevées pour les familles à

In den letzten Jahren hat sich die Lage für viele Familien mit revenu modeste.

Kindern zusehends verschlechtert, und es entstand eine neue 5. Un régime des bourses d'études qui permette à tout enfant,

Armut, von der vor allem Frauen betroffen sind (Familienbe- s'il en a les aptitudes, de suivre l'enseignement des établisse-

richt «Familienpolitik in der Schweiz» und weitere Publikatio- ments publics jusqu'aux hautes écoles. Cela n'est plus garanti

nen). In diesem Zusammenhang hat sich auch die Einsicht aujourd'hui, car le coût élevé de la vie ne permet plus à de

durchgesetzt, dass familienfördernde Massnahmen vor allem nombreux jeunes qui viennent de cantons où le régime des

Familien mit Kindern zugute kommen und zivilstandsunab- bourses est insuffisant de poursuivre des études universitai-

hängig erfolgen müssen, wenn die eingangs erwähnten Pro- res, en particulier à nos Ecoles polytechniques fédérales de

bleme wirksam gelöst werden sollen. Zurich et Lausanne. •

4. Oktober 1991 1963 Motion Weder-Basel

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, heute ab dem dritten Kind gewähren. Die Kombination der vor-

Bodenmann, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberger Geor- geschlagenen Massnahmen würde es aber ermöglichen, die

ges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jean- Prämienlast je nach finanzieller und familiärer Situation abzu-

prêtre, Lanz, Leemann, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch stufen. Der «Entwurf Schoch» ist einem erweiterten Vernehm-

Ursula, Meizoz, Meyer Theo, Neukomm, Pitteloud, Rechstei- lassùngsverfahren unterzogen worden. Aufgrund der ausge-

ner, Reimann Fritz, Ruffy, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbin- werteten Stellungnahmen wird der Bundesrat noch dieses

den Hans, Ziegler, Züger (31) Jahr den Räten eine Botschaft zur Revision der Krankenversi-

cherung vorlegen. Es ist schliesslich darauf hinzuweisen, dass

Schriftliche Begründung - Développement par écrit der Bundesrat verschiedene Ausführungsbestimmungen zum

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht KUVG geändert hat (Vo V und Vo 5). Diese sehen insbeson-

«ine schriftliche Antwort. dere eine vorteilhaftere Berechnung der Prämien für Kinder

und Jugendliche und eine mögliche Prämienbefreiung ab

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates dem dritten Kind vor.

vom 28. August 1991 5. Die Gewährung von Stipendien fällt in den Zuständigkeits-

Rapport écrit du Conseil fédéral bereich der Kantone. Der Bund tritt nur in der Rolle des Sub-

du 28 août 1991 ventionsgebers auf. Die Subventionen sind an die Erfüllung

Die Schaffung eines Bundesgesetzes zur Förderung von Fa- von Minimalvorschriften gebunden und werden je nach Fi-

milien mit Kindern, welches die angesprochenen und heute in nanzkraft ausgerichtet. Diese Finanzierung stützt sich auf Arti-

verschiedenen Erlassen des Bundes und der Kantone gere- kel 27quater der Bundesverfassung und auf ein Bundesge-

gelten Bereiche umfassen würde, ist nicht notwendig. setz vom 19. März 1965. Dieses Gesetz wird zurzeit revidiert.

1. Leistungen an wirtschaftlich benachteiligte Familien mit Die Vorlage trägt der in der Motion ausgedrückten Besorgnis

Kleinkindern gehören zum Bereich der kantonalrechtlich gere- Rechnung und bezweckt eine verstärkte Harmonisierung der

gelten Sozialhilfe. So richten die Kantone SH, SG, ZG, LU, ZH, kantonalen Leistungen sowie eine Berechnungsart, die die tat-

GL, FR, VD und GR bereits heute Bedarfsleistungen bei Mut- sächlichen Ausbildungskosten besser berücksichtigt. Der Ge-

terschaft aus oder haben entsprechende Gesetze angenom- setzesentwurf, der einer Vernehmlassung bei den Kantonen

men, wobei Einkommensgrenzen gelten. Je nach Kanton wird und den interessierten Kreisen unterzogen wird, sieht zu die-

während 6 bis 24 Monaten der Differenzbetrag vom Einkom- sem Zweck finanzielle Anreize vor. So würden die Kantone

men zur Einkommensgrenze ausgerichtet. Diese Bedarfslei- eine Beitragserhöhung erhalten, wenn sie - in den Gesetzes-

stungen lehnen sich an das System der Ergänzungsleistun- texten und in der Praxis-die vom Bund und von den Kantonen

gen (EL) an. Weitere Kantone sind daran, solche Leistungen gemeinsam festzulegenden Grundsätze einhalten. Diese

einzuführen. Für die Legislaturplanung 1991-1995 ist vorge- Grundsätze sollten mindestens die Berechnungsart der Aus-

sehen, eine Botschaft mit Gesetzesentwurf für eine Mutter- bildungs- und Unterhaltskosten, die finanziellen Möglichkei-

schaftsversicherung vorzulegen. ten des Gesuchstellers und/oder seiner Eltern sowie das Mini-

2. Letztmals wurde 1986 von den eidgenössischen Räten die malstipendium regeln.

Einführung einer bundesrechtlichen Regelung von Familien-

zulagen abgelehnt. Im übrigen verweisen wir auf unsere Ant- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

wort auf die Motion (Hänggi-)Nussbaumervom 14. Dezember • Déclaration écrite du Conseil fédéral

1989. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

3. Um die Versorgungsmängel im Wohnungswesen zu behe- deln.

ben, wurden verschiedene Massnahmen eingeleitet. So hat

der Bundesrat auf den 1. Dezember 1990 durch eine Aende- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

rung der WEG-Verordnung den Kreis der beitragsberechtigten

Haushalte erweitert und die A-fonds-perdu-Hilfen verstärkt.

Ferner steht eine Erhöhung der Rahmenkredite für die Wohn-

bau- und Eigentumsförderung in der parlamentarischen Be-

handlung. Damit sollte das jährliche Förderungsvolumen für #ST# 91.3180

Neubauten und Erneuerungen gemäss bundesrätlichem An-

trag von derzeit 3500 auf 5500 Wohnungen erhöht werden. Motion Weder-Basel

Ferner könnten dadurch aus dem erhöhten Fonds-de-roule- Erhaltung der Artenvielfalt

ment-Darlehen weitere 2000 Wohnungen indirekt via zusätzli- der Tiere und Pflanzen

che Unterstützung gemeinnütziger Bauträger gefördert wer-

den, wovon gerade Familien profitieren dürften. Schliesslich Motion Weder-Bâle

erging an die Eidgenössische Wohnbaukommission der Auf- Sauvegardons la richesse

trag, die Wohnungspolitik gesamthaft zu überprüfen und Vor- de notre faune et de notre flore

schläge für Massnahmen zur Verringerung der Bedarfslücken

zu unterbreiten. Gleichzeitig wurde eine Expertenkommission

eingesetzt, die den Komplex des Hypothekarmarktes analy-

sieren und Massnahmen für die Sicherung der langfristigen

Wohnbaufinanzierung vorschlagen soll. Beide Kommissionen

haben ihre Berichte Ende Juli dieses Jahres abgeliefert. Von Wortlaut der Motion vom 18. Juni 1991

beiden Gremien wird der Bundesrat eingeladen, der Frage er- Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich Massnahmen für

gänzender Mietzinszuschüsse nachzugehen und dabei der die Erhaltung der Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen in der

Kostenfrage besondere Beachtung zu schenken. Wie die Ver- Schweiz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sind insbe-

nehmlassung zurständerätlichen Initiative in gleicher Angele- sonderevorzuschlagen:

genheit jedoch gezeigt hat, sind individuelle Mietziriszu- 1. die Schaffung und Förderung vernetzter Lebensräume;

schüsse auf Bundesebene stark umstritten. 2. die striktere Beachtung der eidgenössischen Gesetze über

4. Das geltende System der Prämienfestsetzung in der Kran- Natur- und Heimatschutz sowie Tierschutz;

kenversicherung bedeutet für einkommensschwächere Fami- 3. der bessere Schutz der Moorlandschaften und Auenwälder;

lien tatsächlich eine immer schwerere Belastung. Der Entwurf 4. die Förderung der Wissenschaft von der Erhaltung derTier-

der Expertenkommission vom 2. November 1990, welcher auf und Pflanzenarten.

den Grundsätzen des Bundesrats vom 23. August 1989 be-

ruht, sieht verschiedene Massnahmen vor, die sowohl der fa- Texte de la motion du 18 juin 1991

miliären als auch der finanziellen Situation der Versicherten Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures immé-

Rechnung tragen. Eine vollständige Prämienbefreiung ist diates pour sauvegarder la richesse de la faune et de la flore en

zwar nicht vorgesehen - diese können die Krankenkassen Suisse. Dans ce contexte, je lui propose:

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Brügger Förderung von Familien mit Kindern

Motion Brügger Politique d'aide aux familles avec enfants

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 91.3159

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 1962-1963

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Ref. No 20 020 393

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