Motion to Streamline Railway Permit Procedures Converted to Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion to revise the railway law to make permit approval procedures clearer and more efficient. The motion's proponent argued that the current system, which applies different procedures to different projects, is neither transparent nor efficient. While acknowledging that the government intended to revise the railway law, she proposed linking the procedural changes to the ongoing revision to expedite the process. The government agreed with the need for revision but preferred to address the procedural changes separately from the financial aspects of the railway law, which involved complex negotiations with cantons. Ultimately, the motion was converted into a postulate, signifying agreement with the objective but allowing flexibility in the timeline and method of implementation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 al. 1 let. a LTF; Motion to Streamline Railway Permit Procedures Converted to Postulate: The motion's proponent argued that the current system, which applies different procedures to different projects, is neither transparent nor efficient. While acknowledging that the government intended to revise the railway law, she proposed linking the procedural changes to the ongoing revision to expedite the process. The government agreed with the need for revision but preferred to address the procedural changes separately from the financial aspects of the railway law, which involved complex negotiations with cantons. Ultimately, the motion was converted into a postulate, signifying agreement with the objective but allowing flexibility in the timeline and method of implementation.
Schlagwörter
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KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
Motion Simmen 992 3 décembre 1991
#ST# Ad 90.063 #ST# 91.3155
PTT. Voranschlag 1991. Nachtrag II Motion Simmen
PTT. Budget 1991. Supplément II Revision des Eisenbahngesetzes
Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Oktober 1991
Révision de la loi sur les chemins
Message et projet d'arrêté du 23 octobre 1991 de fer
Bezug bei der Generaldirektion PTT,
Viktoriastrasse 21,3030 Bern
S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT,
Viktoriastrasse 21,3030 Berne
Beschluss des Nationalstes vom 25. November 1991
Décision du Conseil national du 25 novembre 1991 Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1991
Der Bundesrat wird beauftragt, das Eisenbahngesetz dahin-
gehend zu revidieren, dass die Plangenehmigungsverfahren
übersichtlicher und damit effizienter gestaltet werden können.
Die Revision soll zusammen mit der am 20. Juni 1989 vom
Piller, Berichterstatter: Der Nachtrag II der PTT-Betriebe be- Ständerat verlangten Zusatzbotschaft zur Vorlage 87.069 (Ei-
läuft sich auf rund 192 Millionen Franken; davon entfallen rund senbahngesetz, Aenderung) unverzüglich vorgelegt werden.
101 Millionen Franken auf die Erfolgsrechnung und rund
91 Millionen Franken auf die Investitionen. Texte de la motion du 5 juin 1991
In der Erfolgsrechnung wirken sich hauptsächlich der Einbau Le Conseil fédérai est chargé de préparer une révision de la loi
des höheren Teuerungsausgleichs in die Renten sowie die in- sur les chemins de fer ayant pour objectif de rendre la procé-
ternationale Fernmeldeabrechnung für das Jahr 1988 aus. dure d'approbation des plans plus claire par souci d'effi-
Weiter wurden zusätzliche Mittel für elektrische Energie, Ent- cience. Le projet de révision doit être présenté sans plus de re-
schädigungen an Transportunternehmungen, Linien- und Ap- tard avec le message complémentaire demandé le 20 juin
paratematefial sowie für den Aus- und Umbau von Telefon- 1989 par le Conseil des Etats au sujet de l'objet 87.069 intitulé
fernlinien benötigt «Loi sur les chemins de fer. Modification».
Bei den Investitionen entfällt der grösste Teil auf den Fernmel-
debereich für den Ausbau und die Modernisierung von Tele- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Robert, Bührer, Ca-
fonteilnehmerlinien und Telefoneinrichtungen, da die Nach- velty, MeierJosi (4)
frage nach Leistungen im Fernmeldewesen und die techni-
sche Entwicklung unvermindert anhalten. Frau Simmen: In der letzten Sommersession haben die eidge-
Wie bereits bei der Beratung des Budgets 1992 ausgeführt, nössischen Räte einen dringlichen Bundesbeschluss betref-
kann der im Voranschlag 1991 budgetierte Reingewinn von fend das Plangenehmigungsverfahren für Grossprojekte ver-
500 Millionen Franken nicht erreicht werden. Die PTT rechnen abschiedet. Jener Bundesbeschluss bezog sich ausschliess-
mit einem Unternehmungsverlust von rund 300 Millionen lich auf Vorhaben im Zusammenhang mit der «Bahn 2000».
Franken. Dies beunruhigt. Die PTT haben aber mit dem Bud- Diejenigen unter Ihnen, die schon im Rat waren, können sich
get 1992 unternehmerische Massnahmen angekündigt Diese erinnern, dass das Geschäft seinerzeit viel zu reden gab und
habe ich bei der Budgetberatung aufgelistet dass auch das Bundesgericht seine Vorbehalte zum Proze-
Mit diesen Bemerkungen bitte ich Sie, dem Nachtrag II zuzu- dere anmeldete. Ich setzte mich in der Beratung dafür ein,
stimmen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen dies einstimmig. dass die Sache im ordentlichen Verfahren erledigt werde.
In materieller Hinsicht ist dem neuen Verfahren nichts vorzu-
Eintreten ist obligatorisch werfen. Es bringt im Gegenteil eine bessere Gliederung des
L'entrée en matière est acquise de plein droit Prozederes, hingegen fand ich es schon damals und finde es
auch heute noch stossend, dass nur einzelne Projekte, und
Gesamtberatung - Traitement global du projet dazu noch im Dringlichkeitsverfahren, einem anderen Regime
unterworfen werden.
Titel und Ingress, Art. 1-3 In demokratischer Manier akzeptiere ich selbstverständlich
Titre et préambule, art. 1-3 die getroffenen Entscheide, die im übrigen ja schon in Kraft
getreten sind.
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Wir haben nun aber die Situation, dass für dieselbe Materie
Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen verschiedene Verfahrensvorschriften gelten. Das ist weder für
(Einstimmigkeit) die Betroffenen noch für die Verwaltung sehr transparent und
angenehm und muss geändert werden. Die Gelegenheit dazu
ist günstig, denn die Revision des Eisenbahngesetzes ist im
An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Moment im Gange.
Der Ständerat ist zwar am 26. Juni 1989 auf die damalige Vor-
lage 87.069 eingetreten, hat sie dann aber an den Bundesrat
zurückgewiesen, mit dem Auftrag, den Teil A betreffend KTU
vorrangig zu behandeln. Und in dieser laufenden Revision
hätte die Aenderung des Plangenehmigungsverfahrens nun
gut Platz.
Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Gelegenheit zu ergreifen
und rasch zu handeln. Die Arbeit ist zum grössten Teil gelei-
stet, so dass von dieser Seite her kein Zeitverlust zu befürchten
ist
Die Motion des Nationalrates, die der Bundesrat eben ange-
nommen hat, zielt in die gleiche Richtung. Ich bitte Sie daher
um so mehr um Zustimmung zur Motion.
Bundesrat Ogi: Frau Simmen und der Bundesrat sind sich ei-
nig, dass das Eisenbahngesetz geändert werden soll, damit
ein neues Planungsverfahren allgemein gilt Der Bundesrat
will aber anders als Frau Simmen die Verfahrensänderung
3. Dezember 1991 993 Interpellation Danioth
nicht zwingend und gleichzeitig mit dem neuen Finanzie- 6. Wie gedenken die Behörden die zusätzlichen Kapazitäts-
rungssystem vorlegen. Deshalb beantragt Ihnen der Bundes- engpässe zu bewältigen, die vorab auf der Gotthard-Nord-
rat, die Motion von Frau Simmen in ein Postulat umzuwandeln. rampe entstehen werden, welche über keine Kriechspur ver-
Wir haben so quasi als Vorreiter für die «Bahn 2000» den dring- fügt?
lichen Bundesbeschluss für ein neues Plangenehmigungs-
verfahren im Juni verabschiedet. Sinngemäss ist im Oktober Texte de l'interpellation du 10 juin 1991
von Ihrem Rat ein gleiches Verfahren für den Alpentransit, für C'est avec étonnement et inquiétude que les milieux intéres-
die Neat, beschlossen worden. sés ont appris Ie6juinquele Conseil fédéral avait déclaré à la
Die allgemeine Regelung für die Eisenbahnen soll im Eisen- CE qu'il était prêt à autoriser des dérogations à la limite des
bahngesetz geregelt werden, da haben wir überhaupt keine 28 tonnes pour les camions.
Differenz. Nun haben wir aber beim Eisenbahngesetz im Fi- Je prie donc le Conseil fédéral de répondre aux questions sui-
nanzbereich gewisse Probleme, die wir mit den Kantonen be- vantes:
reinigen müssen, und daher wird dieses Eisenbahngesetz 1. Pour quels motifs a-t-il soudain abandonné le principe se-
nicht bereits in den nächsten Monaten den Räten vorgelegt lon lequel la limite des 28 tonnes n'est pas négociable?
werden können. Deshalb sollte man diese Koppelung, die Sie 2. Pense-t-il pouvoir résister à la très forte pression qu'exer-
verlangen, Frau Simmen, nicht durchsetzen, weil wir damit ge- cera la CE lorsqu'il s'agira, par la suite, de préciser jusqu'où
bunden wären und mit den anderen Aufgaben, die bereits ein- iront les exceptions prétendues «minimales»?
geleitet sind, nicht vorwärtsmachen könnten. 3. Quelles garanties a-t-il obtenues de la CE en contrepartie de
Ich möchte Sie deshalb bitten, diese Motion als Postulat zu ak- la concession inhabituelle qu'il a faite?
zeptieren. Wir werden aber in Ihrem Sinne, Frau Simmen, und 4. Est-il sûr que la CE respectera les intérêts légitimes de la
gemäss Ihrem Ziel die Arbeiten, die Sie verlangt haben, zügig Suisse dans le cadre du futur accord sur le transit alpin?
an die Hand nehmen. Aber das hängt nicht nur vom Bundes- Quelles assurances lui a-t-elle données?
rat, sondern auch von verschiedenen, nicht einfachen Diskus- 5. Comment compte-t-il appliquer ces exceptions dans la pra-
sionen mit den Kantonen ab. tique et, plus particulièrement, assurer un contrôle efficace sur
Ich bitte Sie deshalb, die Motion Simmen in ein Postulat umzu- les routes?
wandeln. 6. Comment les autorités pensent-elles résoudre les problè-
mes de saturation qui ne manqueront pas de s'accroître princi-
Frau Simmen: Mir geht es darum, dass es möglichst schnell palement sur la rampe nord du Saint-Gothard, qui ne dispose
geht Ich war der Meinung, dass mit einer Koppelung an das pas de voie lente?
Gesetz, das bereits in Beratung ist, diesem Anliegen Genüge
getan sei. Ich sehe nun aber, dass die Revision des Eisen- Mitunterzeichner-Cosignataires: Ziegler Oswald 0)
bahngesetzes aus anderen Gründen nicht so beförderlich vor
sich geht, wie ich das eigentlich gedacht hatte, als ich meine Danioth: Meine Interpellation habe ich unmittelbar nach dem
Motion vor einem halben Jahr einreichte. 6. Juni 1991 eingereicht, als in die bislang unverrückbare
Ich bin mit der Umwandlung einverstanden, weil ich glaube, Front der Schweiz in den EG-Verhandlungen eine erste Bre-
dass sie meinem Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt besser ent- sche - und wie sich inzwischen gezeigt hat, leider nicht die
spricht. letzte - geschlagen wurde. Der Bundesrat hat bekanntlich
Ausnahmen für 50 Lastwagen von 40 Tonnen pro Tag als Tran-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat sit bewilligt. Inzwischen sind im Transitabkommen diese 50
Lastwagen auf täglich 100 erhöht worden. Damit gehört die
unverrückbare 28-Tonnen-Limite, die oft als helvetischer My-
thos bezeichnet worden ist, der Vergangenheit an.
#ST# 91.3166 Noch in der Neat-Botschaft hat der Bundesrat auf Seite 20
ziemlich apodiktisch erklärt: «Selbst ein befristeter und kontin-
Interpellation Danioth gentierter Strassenkorridor für Lastenzüge mit bis zu 40 Ton-
nen Gewicht ist darum für den Bundesrat nicht negoziabel. » In
Ausnahme von der 28-Tonnen-Limite Tat und Wahrheit haben wir heute natürlich mit dieser Oeff-
Dérogations à la limite des 28 tonnes nung den befristeten und beschränkten Korridor.
Der bundesrätliche Sprecher war denn auch sichtlich bemüht,
die Tragweite und die Auswirkungen dieser Konzessionen et-
was herunterzuspielen und in den Gesamtzusammenhang
der Transitverhandlungen zu stellen. Doch die Reaktionen wa-
Wortlaut der Interpellation vom 10. Juni 1991 ren in der Oeffentlichkeit gleichwohl ziemlich gemischt, in den
Mit Verwunderung und Besorgnis musste die interessierte betroffenen Regionen war man sogar beunruhigt. Man hat
Oeffentlichkeit am 6. Juni die Nachricht zur Kenntnis nehmen, zwar durchaus Verständnis - ich teile dieses Verständnis -,
dass der Bundesrat gegenüber der EG die Bereitschaft erklärt dass der Bundesrat in Kenntnis der Gesamtzusammenhänge
hat, Ausnahmen von der 28-Tonnen-Limite für Lastwagen zu seine schwierigen Verhandlungen mit der EG führen musste.
bewilligen. Aber diese Kehrtwende hat doch besorgte Fragen aufgewor-
Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- fen.
gen: Ich habe versucht, einige Fragen in meiner Interpellation auf-
1. Welches sind die Gründe für die plötzliche Abkehr vom zulisten. Ich räume ein, dass sie heute In einem anderen Lichte
Grundsatz, dass die 28-Tonnen-Limite nicht negoziabel ist? gesehen werden müssen; im Grundsatz sind sie aber nicht
2. Glaubt der Bundesrat, dem enormen Druck der EG stand- überholt. Vor allem ist man im Ungewissen über den Inhalt und
halten zu können, wenn es darum geht, im nachhinein den den Umfang dieser Ausnahmen, was als minimal bezeichnet
Umfang der angeblich «minimalen Ausnahmen» zu umschrei- wurde und sich offenbar auf den Transport verderblicher Wa-
ben? ren sowie neuestens auf abgaskonforme Lastwagen be-
3. Welche Garantien hat der Bundesrat von der EG, um eine schränken soll. Das sind positive Elemente, das möchte ich
angemessene Honorierung dieses ungewöhnlichen Zuge- durchaus einräumen. Vor allem ist es das Durchschimmern ei-
ständnisses zu erlangen? ner neuen Transportphilosophie, die sich offenbar auch in Eu-
4. Welche Zusicherung besitzt der Bundesrat, damit die EG im ropa breitzumachen beginnt.
zukünftigen Transitabkommen die legitimen Interessen der Die Ausnahmen sind denn auch als befristet bezeichnet wor-
Schweiz respektiert? den, bis die verstärkte Huckepacklösung im Jahre 1995 zu
5. Wie gedenkt der Bundesrat die Ausnahmen in der Praxis zu greifen beginnt.
handhaben, insbesondere eine wirksame Kontrolle auf der Die Bedenken aber, dass dieser Umfang in den nachträgli-
Strasse sicherzustellen? chen Verhandlungen noch ausgeweitet werde, haben sich in-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Simmen Revision des Eisenbahngesetzes
Motion Simmen Révision de la loi sur les chemins de fer
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.3155
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.12.1991 - 08:00
Date
Data
Seite 992-993
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Ref. No 20 020 831
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